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Im Vorschlag der Regierung geht es weder um Wahlveranstaltungen, noch um Drittstaatsangehörige. Im Visier sind „Versammlungen, die der Tätigkeit Drittstaatsangehöriger dienen“. Damit sind alle politischen Handlungen mit Drittstaatsbezug erfasst, egal wer sie zu welchem Zweck anmeldet. Das können auch Demonstrationen für Minderheitenrechte oder die freie demokratische Betätigung in einem anderem Land sein.
Das alles kann verboten werden, wenn es den außenpolitischen Interessen der Bundesregierung zuwiderläuft. Erstmals können Versammlungen damit untersagt werden, wenn sie der Regierungsmeinung widersprechen. Proteste gegen die Einschränkung der politischen Betätigung in China oder Saudi-Arabien? Nicht, wenn die außenpolitischen Interessen aus wirtschaftlichen Gründen anders gelagert sind. Proteste für die Rechte der KurdInnen? Nicht, wenn das außenpolitische Interesse auf einen Flüchtlingspakt mit Erdogan gerichtet ist und der selbsternannte Sultan nicht verärgert werden soll.
Ob außenpolitische Interessen berührt sind, stellt nicht die Bundesregierung fest, sondern die Bundespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaft. Dort soll also beurteilt werden, was die außenpolitischen Interessen der Regierung sind und ob eine Versammlung verboten werden soll, wenn sie diesen widerspricht.
Im Ausschuss konnten die kritischen Fragen der Opposition weder vom Innenminister, noch von den Antragsstellern von SPÖ und ÖVP beantwortet werden. Das Gesetz ist ein gefährlicher Pfusch.
Das Einschränken des Versammlungsrecht ist der Beginn vom Ende der Demokratie.
Ich distanziere mich allen Politikern welche der Gesetzesänderung zustimmen.