Justizminister Brandstetter hat gestern einen Gesetzesentwurf zum Einsatz von Überwachungssoftware – auch Bundestrojaner genannt – vorgelegt. Diese Software soll sämtliche Aktivitäten auf einem Computer, dem Handy oder sogar Spielekonsolen überwachen.

Auch beim aktuell gemachten Vorschlag von Justizminister Brandstetter handelt es sich also um eine Spionagesoftware. Zwar soll sie nur bei schweren Straftaten wie Mord und Terror zum Einsatz kommen, wird aber verschwiegen, dass die Antiterrorparagrafen als Ermittlungsparagrafen bisher oftmals viel zu schnell zur Anwendung kommen.

Meist geht es darum bei Verdachtslagen über die Antiterrorbestimmungen zu schweren Ermittlungsmöglichkeiten zu kommen, die sonst nicht angewendet werden dürften. Diese Verfahren nach den Antiterrorparagrafen werden zu 90 Prozent eingestellt, was bleibt ist der Eingriff in höchstpersönliche Grundrechte. Alleine in den letzten Jahren hat es hunderte solche Ermittlungsverfahren gegeben. So wurde beispielsweise gegen Uni brennt-AktivistInnen, Anti-AkademikerballdemonstrantInnen und Väterrechtler nach Antiterrorbestimmungen ermittelt. Das alleine zeigt die hochproblematische exzessive Anwendung.

Ich war immer für eine Evaluierung der Antiterror- und Überwachungsbestimmungen, die das Justiz- und Innenministerium aber nie wollten. Jetzt einfach weitere schwere Ermittlungsmöglichkeiten einzuführen, ohne sich die grundsätzlichen Problematik der Anwendungspraxis anzuschauen, bedeutet eine weitere Einladung zur übermäßigen und missbräuchlichen Anwendung mit noch grundrechtsintensiveren Eingriffen.

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