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Diese Provokation sorgte für Empörung. Ich wollte in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob die Polizei im Vorfeld wusste, wo das Rednerpult platziert wird und darauf hingewirkt hat, dass ein anderer Standort gewählt wird.
Die Antwort überrascht. Der Standort des Rednerpults wurde erörtert und die Polizei wusste über die Platzierung Bescheid. Trotzdem wurde nicht versucht informell darauf hinzuwirken, dass die Veranstalter einen anderen Platz wählen. Auf die Idee, dass das als Provokation gegenüber den Opfern der NS-Militärjustiz verstanden wird, ist die Wiener Polizei nicht gekommen.
Rechtlich hätte – durch die Einbindung des Denkmals in die Kundgebung – das als eine Anstandsverletzung gemäß § 1 Wiener Landessicherheitsgesetz (WLSG) gewertet werden müssen. Die Polizei hätte den Standort des Rednerpults verweigern müssen. Aber auch das hat die Wiener Polizei laut Anfragebeantwortung geprüft und verneint. Damit vertritt die Wiener Polizei die eigenartige Rechtsauffassung, dass das Tragen von Shirts mit der Aufschrift „All Cops Are Bastards“ regelmäßig unter dieser Strafbestimmung abstraft wird, aber bei der Einbindung des Deserteurs-Denkmals in ein rechtsextreme Kundgebung keine vergleichbare Anstandsverletzung vorliegt.
Der Wiener Polizei fehlt es offensichtlich in ihrer Führung an Sensibilität oder der notwendigen Intellektualität, um Zusammenhänge zu erkennen.