Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss eine Ersatzfreiheitstrafe antreten. Seit 2007 besteht die Möglichkeit anstelle der Ersatzfreiheitsstrafe eine gemeinnützige Leistung zu erbringen. Das gilt aber nur für gerichtliche und finanzstrafrechtliche Strafen, nicht aber für Verwaltungsstrafen. Das führt zu absurden Fällen. Ein Falschparker musste deshalb 129 Tage ins Gefängnis.
Genaue Aufzeichnungen, wie viele Verwaltungsstrafen ins Gefängnis führen, gibt es nicht. Alle parlamentarischen Anfragen sind unbeantwortet geblieben. Nach Recherchen
Hintergrund des Stillstands dürfte die Angst vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand sein. Doch das wäre lösbar. Der Verein Neustart vermittelt schon jetzt erfolgreich österreichweit über 1.000 Möglichkeiten durch gemeinnützige Leistung eine Strafhaft oder Verurteilung zu vermeiden. Die Strukturen wären also vorhanden. Das Modell wäre grundsätzlich auch in Richtung Verwaltungsstrafen ausbaufähig. Die Mittel müssten lediglich umgeschichtet werden, gilt doch die Haft als teuerste Form der Strafe.
Es ist daher an der Zeit, dass endlich die gemeinnützige Leistung auch anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe für kurze Verwaltungsstrafen möglich wird. Ich werde im Parlament eine Initiative in diese Richtung setzen. Laut Bericht der Presse steht das zuständige Bundeskanzleramt den Vorschlägen positiv gegenüber und will mit den Ländern diese Reform verhandeln. Erfreulich und notwenig.
Guten Tag,
Ich habe auf Grund einer magischen Phase und danach einer Depression mehrere tausend Euro angesammelt. Niemanden interessiert es, ob man bezahlen kann oder nicht. Schlimm nur wenn man deshalb seinen Job verliert und die Existenz gefährdet ist bzw wird. Aber Personen, die die Allgemeinheit vorsätzlich betrügen bekommen Fußfesseln und lächerliche Haftstrafen. Soll das ein Land für Gleichheit sein? Nein, österreich wird immer mehr zu einem ungerechten Land.
Natürlich meinte ich manische Phase anstatt der magischen Phase.