Meine Daten. Welche Rechte habe ich?

Was sind die Voraussetzungen, dass meine Daten von einer Behörde verwendet werden dürfen?

Behörden dürfen Daten nur verwenden, wenn sie ausdrücklich gesetzlich dazu ermächtigt sind. Diese Ermächtigung darf wiederum nur aus bestimmten Gründen gegeben werden, zB: für den Schutz der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, zum Schutz der Gesundheit oder der Rechte und Freiheiten anderer.

Und wie ist das bei Privaten?

Grundsätzlich ist die Speicherung und Verwendung von persönlichen Daten verboten. Jedoch gibt es verschiedene Ausnahmen von diesem Verbot: Wenn es sich um öffentliche Daten handelt, es eine Zustimmung der betroffenen Person zur Verwendung der Daten gibt, das überwiegende Interesse eines Dritten an der Speicherung vorliegt, oder es eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung gibt. Letzteres kann z.B. die Verpflichtung sein, steuerrechtliche Buchungsunterlagen zu archivieren. In dem Fall müssen die Daten jedoch sofort gelöscht werden, wenn die Pflicht zur Speicherung nicht mehr besteht.

Gibt es Daten, die nicht gespeichert werden dürfen? Bzw. welche unterschiedlichen Datentypen gibt es?

Es wird unterschieden zwischen normalen personenbezogenen Daten und sensiblen Daten. Personenbezogene Daten sind alle, die mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können. Zu den sensiblen Daten gehören Daten über die ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung und über Gesundheit und Sexualleben. Die Verwendung solcher sensiblen Daten ist stärker eingeschränkt als die von einfach personenbezogenen. Insbesondere kann die Verwendung sensibler Daten nicht durch die überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten gerechtfertigt werden.

Was muss eine Zustimmung zur Verwendung meiner Daten beinhalten?

Soll die Zustimmung zur Verwendung von sensiblen Daten gegeben werden, muss dies ausdrücklich erwähnt sein. Es müssen außerdem die Datenarten, der Name bzw. die Firma, der Übermittlungsempfänger, die Zwecke der Datenübermittlung und der Hinweis auf den möglichen schriftlichen Widerruf angegeben werden.

Kann ich eine einmal gegebene Zustimmung zur Verwendung meiner Daten widerrufen?

Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Gibt jedoch eine gesetzliche Möglichkeit, die Daten auch ohne Zustimmung zu verwenden, müssen sie beim Entzug der Zustimmung nicht automatisch gelöscht werden. Dass für diese Bereiche trotzdem eine Zustimmung eingeholt wird, kommt vor, da Unternehmen „auf Nummer sicher“ gehen wollen.

Was sind meine Rechte in Bezug auf meine Daten?

Der verfassungsrechtliche Datenschutz beinhaltet das Recht auf Auskunft (siehe unten), das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässiger Weise verarbeiteter Daten.

Kann ich erfragen, welche Daten von mir durch Innenministerium und der Polizei gespeichert werden?

Einmal im Jahr hat man das Recht, ein kostenloses Auskunftsbegehren an das BM.I zu stellen. Dabei muss Auskunft über vorhandene Daten, den Zweck deren Ermittlung, die Rechtsgrundlage und auch darüber gegeben werden, wem diese Daten weitergegeben worden sind. Wenn es eigens beantragt wurde, sind auch DienstleisterInnen zu nennen, die mit der Verarbeitung der Daten beauftragt wurden.

Vorgefertigte Formulare und eine Anleitung gibt es hier: http://www.gras.at/service/wasweissderstaat

Kann ich erfragen, welche Daten von mir bei Unternehmen oder Privaten gespeichert werden?

Auch bei Privaten kann Auskunft beantragt werden. Dies muss schriftlich geschehen und die Person, die Auskunft möchte, muss sich ausweisen. Man hat Recht auf die Daten, die einen selbst betreffen, Auskunft über ihre Herkunft, und den Zweck ihrer Verwendung. Außerdem müssen auf Verlangen auch andere Dienstleister mit Namen und Adresse angegeben werden, die mit der Verarbeitung der Daten beauftragt sind.

Ein vorgefertigtes Auskunftsbegehren der ARGE Daten finden Sie hier.

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