Eine Anfragenserie in Kooperation mit der Bürgerinitiative „AK Vorrat“ hat deutlich gemacht, dass die österreichische Bundesregierung wenig Wissen über bestehende Überwachungsinstrumente hat. Es kann beispielsweise nicht genau gesagt werden, wie oft Funkzellen überwacht oder in welchen Fällen IMSI-Catcher eingesetzt werden. Auch die Häufigkeit polizeilicher Videoüberwachung kann nicht angegeben werden. Was fehlt ist ein Monitorring was oder wie oft überwacht wird. Manches wird statistisch erfasst, anderes nicht.

So steigt die Gefahr einer schleichenden Aushöhlung der Grundrechte. Wer Überwachungsinstrumente zur Verfügung hat, muss auch dafür Verantwortung übernehmen, dass das Ausmaß der Überwachung evaluiert werden kann. Das ist derzeit nicht garantiert. Eine einzelne Maßnahme erscheint vielleicht unproblematisch. Die Art und Weise des Einsatzes oder die Häufigkeit können aber dann das Problem sein. Die dahinter stehende Geisteshaltung wird damit klar. Die BürgerInnen werden von den Behörden  als Objekt der Überwachung statt als Subjekt des Schutzes wahrgenommen.

Die Anfragenserie hat trotzdem etwas gebracht. Spätestens jetzt ist klar, dass es zu einer umfassenden Evaluierung und einem Monitoring bei den bestehenden Überwachungsinstrumenten kommen muss. Ein moderner demokratischer Rechtsstaat muss Rechtsschutz und eine politische Kontrolle von Überwachungsinstrumenten garantieren. Beides ist derzeit nur eingeschränkt der Fall.

Ein Kommentar bis jetzt.

  1. roman sagt:

    na bumsti

Einen Kommentar schreiben: