Das
Im Entwurf soll die oftmals gelebte Praxis der Antwortverweigerung der MinisterInnen auf parlamentarische Anfragen gesetzlich praktisch verankert werden. Ohne Grund soll in einer Verfassungsbestimmung festgeschrieben werden, dass in der Geschäftsordnung für parlamentarische Anfragen ein umfassender und sehr unbestimmter Katalog an Ausnahmen zu beachten ist. Das hätte aber massive Folgen für das Fragerecht der Abgeordneten und die parlamentarische Kontrolle.
Solange die Geschäftsordnung keine speziellen Vorkehrungen zum Umgang mit Anfragebeantwortungen mit vertraulichen Inhalten nach dem Ausnahmenkatalog getroffen hat, wäre das Anfragerecht überhaupt massiv eingeschränkt. Die Mehrheit hätte es in der Hand, diese Vorkehrungen in der Geschäftsordnung (vertrauliche Handhabung der erteilten Information im Parlament) nicht vorzusehen und damit hätte die Regierung auch noch eine Grundlage, Informationen unter Berufung auf die „Mitteilungsschranken neu“ zu verweigern.
Selbst wenn das Parlament in seiner Geschäftsordnung Regelungen zur Vertraulichkeit nach dem breiten Ausnahmekatalog vorsieht, hätte das eine massive Einschränkung zur Folge. Breite Bereiche wären von der Vertraulichkeit erfasst und wären der notwendigen öffentlichen Debatte entzogen. Damit nicht genug, wäre der unbestimmte Katalog an Ausnahmen praktisch eine Einladung, dass Ministerien sich in unangenehmen Fragestellungen auf angebliche Vertraulichkeit berufen und so einer öffentlichen Beantwortung entziehen. Die Folge könnte eine Flut an Anfragebeantwortungen sein, die plötzlich nur mehr vertraulich beantwortet werden (müssen). Einzelne MinisterInnen könnten sich so einer öffentlich diskutierbaren Verantwortung entziehen.
Das Gegenteil wäre notwendig. In der Verfassung muss vielmehr festgeschrieben werden, dass Abgeordneten alle Fragen beantwortet werden müssen und sämtliche Informationen zu geben sind. Eine Regierung darf sich nicht gegenüber dem Parlament verstecken können. Begleitend zu dieser Klarstellung kann der Schutz von Rechten Dritter in einer Geschäftsordnungs-Novelle sichergestellt werden. Wann dieser Schutz greift, hat aber das Parlament und nicht die Regierung im Einzelfall festzulegen. Eine Einschränkung des Anfragerechts von Abgeordneten ist inakzeptabel.
Darüber hinaus ist endlich auch sicher zu stellen, dass parlamentarische Anfragen auch tatsächlich beantwortet werden. Derzeit haben Abgeordnete zwar das Recht parlamentarische Anfragen an Bundeskanzler und MinisterInnen zu richten, jedoch bleibt das unvollständige Beantworten oder Nichtbeantworten dieser Anfragen ohne Konsequenz. Anders in Deutschland, wo Abgeordnete in solchen Fällen im sogenannten Organstreitverfahren das Bundesverfassungsgericht anrufen können Das sollte auch in Österreich möglich werden.
Warum dürfen abgeordnete mehr wissen/fragen als alle anderen Bürger?
Informationsfreiheit ist was anderes oder?
Thomas