Im Fall Josef S. gibt es ein Urteil. Der Demonstrant gegen den rechtsextremen Akademikerball wurde zu 12 Monaten Haft (davon 8 Monate bedingt) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und massiv umstritten. Die Aussage eines einzigen Belastungszeugen, der die Demonstration „undercover“ begleitet hat, hat für das Gericht den Ausschlag für eine Verurteilung gegeben.
Der Zeuge behauptet Josef S. hätte „Randalierer“ angefeuert – ein Stimmgutachten hat das widerlegt.
Der Zeuge behauptet Josef S. hätte Pflastersteine am Stock im Eisenplatz geworfen – andere PolizistInnen und die Straßenreinigung haben keinerlei Wahrnehmungen, dass dort Pflastersteine geworfen wurden.
Der Zeuge behauptet Josef S. hätte sich an der Sachbeschädigung einer Polizeistation beteiligt – Bilder legen nahe, dass Josef S. erst nach diesen Vorfällen dort eingetroffen ist.
Der Zivilpolizist wurde auf der Demonstration selbst verhaftet und seine Wahrnehmungen konnte sonst niemand und nichts bestätigen, obwohl es tausende Bilder und hunderte Filmaufnahmen gibt. Für das Gericht war er trotzdem glaubwürdig. Der Umstand, dass es nicht einmal Zweifel an der Schuld von Josef S. gab, ist unverständlich. Da drängt sich der Verdacht auf, dass ein Exempel statuiert werden sollte und mangels anderer Verdächtiger Josef S. den Kopf hinhalten musste.
Vieles aus dem Prozess wirft ein fragwürdiges Schlaglicht auf unseren Rechtsstaat:
Die Staatsanwaltschaft warf Josef S. vor ein „Demonstrationssöldner“ zu sein. Damit verlässt sie die juristische Argumentation und begibt sich auf das Feld der politischen Polemik. Eine Staatsanwaltschaft, die im Stil einer FPÖ-Aussendung wertet, schadet der Justiz. Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht, dass auch den Respekt der Staatsanwaltschaft verdient.
Die Staatsanwaltschaft rückt Josef S. in ihrem Schlußplädoyer in die Nähe des Terrorismus. Die terroristische Straftat ist aber gesetzlich definiert und war nicht angeklagt. Da wurde ein Bild aus Angst und Schrecken gezeichnet, das nicht einmal durch die Anklage gedeckt ist. Eine Grenzüberschreitung.
Die Staatsanwaltschaft wirft Josef. S Feigheit vor, weil er von seinem Recht Gebrauch macht sich der Aussage zu entschlagen. Eine Staatsanwaltschaft, die die Wahrnehmung gesetzlich garantierter Rechte gegen den Beschuldigten polemisierend ins Treffen führt, fehlt es an Sensibilität.
Es stellt sich auch die Frage, warum Josef S. von 6 bis 9 BeamtInnen vorgeführt wurde. Üblich ist das nicht. Da drängt sich der Verdacht auf, das auf die Macht der Bilder gesetzt wurde und Josef S. besondere Gefährlichkeit unterstellt werden sollte.
Die Verurteilung nach dem Strafparagraphen Landfriedensbruch stellt eine Gefahr für die Zivilgesellschaft da. Wenn in der Urteilsbegründung gemeint wird Josef S. habe sich wohl nicht grundlos ganz vorne in der Demonstration befunden, ist das kein Beweis, sondern eine Mutmaßung. Ein Strafparagraph, der einen derartigen Interpretationsspielraum für die Strafbarkeit zulässt schafft eine Grauzone, die schlecht für den Rechtsstaat ist. Ein Antrag auf Streichung aus dem Strafgesetzbuch wurde von mir bereits eingebracht.
Bleibt zu hoffen, dass sich Josef S. und viele andere trotzdem nicht in ihrem antifaschistischen Engagement abschrecken lassen.
Was ist mit dem Fakt, das ausser Josef S. niemand fuer die Zerstoerungen zur Rechenschaft gezogen wurde? Allein das loest in mir ein ziemliches Unrechtsempfinden aus.
Wenn die Polizei schon schlechte Arbeit leistet, dann kann sie nicht alles auf eine Person schieben – selbst wenn Josef S. teilweise beteiligt waehre – er hat nicht alleine agiert.
[…] Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, analysiert warum die Verurteilung des Josef S. so umstritten ist und kann sich des Eindrucks nicht erwhren, dass sich Beschuldigte frei beweisen müssen. (OTS). Wie auch Steinhauser kritisiert SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim den Tatbestand des Landfriedensbruchs. (OTS) […]
Herr Stenhauser, Josef S. hatte nie ein antifaschistisches Engagement. Er ist 600 km angreist, um hier in Östereich zu randalieren!
Übrigens, Sie erwähnen mit keinem Wort , dass er sich in der Gruppe befunden hat, die mit der Aufschrift „Unseren Hass könnt ihr haben“ marschiert ist.Was denken Sie sich von Menschen, die da mitgehen, die diese Gesinnung haben?
Und haben nicht die Grünen sozusagen Mitglieder des Schwarzen Blocks eingeladen?Natürlich passt Ihnen dieses Urteil nicht, aber die Mehrheit der Österreicher begrüßt dieses Urteil und das ist gut so!!
Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass die Mehrheit der ÖsterreicherInnen dieses Urteil begrüßt? Sofern es keinen unabhängigen, repräsentativen Umfragen zu diesem Thema gibt, teile ich Ihre Meinung nicht, da mein Umfeld (ebenso subjektiv) dieses Urteil nicht gut heißt.
Ich habe ein Problem damit, dass sich immer wieder einzelne Meinungen nur vorwagen, wenn sie die vermeintliche Mehrheit hinter sich glauben.
@ Johann: Die Teilnahme an dieser Demo ist nicht strafbar und dass er randalieren wollte ist nichts als eine Fantasie….bis dieser Vorwurf bewiesen ist. Und was die Mehrheit der Bevölkerung denkt muss in einem Rechtsstaat für ein Strafverfahren irrelevant sein. Ihre Vorstellungen von Justiz entsprechen in etwa denen von den Nationalsozialisten.
Ein Gericht soll darüber entscheiden, ob das Verhalten des Angeklagten dem Gesetz widerspricht, oder nicht. Wenn die Schuld nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen werden kann, ist der Angeklagte freizusprechen. In einem Rechtsstaat gilt dies für alle. In Österreich braucht es keine Beweise, sondern nur Vorurteile.
[…] und allein die Aussage des Polizisten, der S. belastet, dient als Grundlage für den Schuldspruch. Albert Steinhauser, der grüne Justizsprecher, hielt in seinem Blog die Gründe für eine Kritik an …. Genauer möchte ich darauf jetzt nicht […]
[…] Grün-Politiker Albert Steinhauser lehnt sich weit aus dem Fenster wenn er in seinem Blog schreibt: „Damit verlässt sie (die Staatsanwaltschaft, Anm.) die juristische Argumentation und […]
Der Skandal ist für mich die Beweislage. Nachdem offenbar niemand etwas genaues gesehen hat, steht Aussage gegen Aussage. Das führt in der Regel zu nichts, in diesem Fall aber schon. DAS ist das merkwürdige hier. „Unseren Hass könnt ihr haben“ – Blöcke zu Demos anzukarren halte ich jedoch generell für entbehrlich. Niemand hat etwas gegen antfaschistisches Engagement, nur sollten Sachbeschädigungen und Gewalt absolut vermieden werden. Wer zum randalieren kommt, der soll auch bestraft werden. In diesem Fall spricht die Sachlage aber nicht dafür, obwohl die Indizien schon in die Richtung zeigen.
Also: „Den Hass“ darf der Rechtsstaat haben. Und natürlich ist der arme, fleissige, brave, immer gute Angeklagte nur spazieren gegangen. Und wenn er dann aufgegriffen wurde – mitten in einer Demo – wie ist denn das passiert bei all der Bravheit, dem Fleiss und überhaupt – dann muss klarer Weise wieder der Rechtsstaat herhalten. So etwas kann gar nicht sein. Der Rechtsstaat muss schuld haben.
Herr Steinhauser will „objektiv“ darstellen: Zitat: „Ein Staatsanwalt, der im Stil der FPÖ-Aussendung wertet“…. Ah eh…..
Vielleicht sollten wir doch die Instanzen entscheiden lassen (ach ja – der böse Rechtsstaat wieder). Alles andere ertrinkt im Quatsch….
[…] albert steinhauser – In Zeiten wo ein Polizei-Kessel wie der zur Blockupy-Demo in Frankfurt nicht als rechtswidrig eingestuft wird, braucht man sich in Europa wohl auch nicht mehr über Schuldsprüche ohne jegliche Bewesie in Wien zu wundern. Warum die Verurteilung des Josef S so umstritten ist. […]
Was ist mit dem Fakt, das ausser Josef S. niemand fuer die Zerstoerungen zur Rechenschaft gezogen wurde? Allein das loest in mir ein ziemliches Unrechtsempfinden aus.
Wenn die Polizei schon schlechte Arbeit leistet, dann kann sie nicht alles auf eine Person schieben – selbst wenn Josef S. teilweise beteiligt waehre – er hat nicht alleine agiert.
[…] Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, analysiert warum die Verurteilung des Josef S. so umstritten ist und kann sich des Eindrucks nicht erwhren, dass sich Beschuldigte frei beweisen müssen. (OTS). Wie auch Steinhauser kritisiert SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim den Tatbestand des Landfriedensbruchs. (OTS) […]
Herr Stenhauser, Josef S. hatte nie ein antifaschistisches Engagement. Er ist 600 km angreist, um hier in Östereich zu randalieren!
Übrigens, Sie erwähnen mit keinem Wort , dass er sich in der Gruppe befunden hat, die mit der Aufschrift „Unseren Hass könnt ihr haben“ marschiert ist.Was denken Sie sich von Menschen, die da mitgehen, die diese Gesinnung haben?
Und haben nicht die Grünen sozusagen Mitglieder des Schwarzen Blocks eingeladen?Natürlich passt Ihnen dieses Urteil nicht, aber die Mehrheit der Österreicher begrüßt dieses Urteil und das ist gut so!!
Sehr geehrter Hr. Johann,
Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass die Mehrheit der ÖsterreicherInnen dieses Urteil begrüßt? Sofern es keinen unabhängigen, repräsentativen Umfragen zu diesem Thema gibt, teile ich Ihre Meinung nicht, da mein Umfeld (ebenso subjektiv) dieses Urteil nicht gut heißt.
Ich habe ein Problem damit, dass sich immer wieder einzelne Meinungen nur vorwagen, wenn sie die vermeintliche Mehrheit hinter sich glauben.
Es ist nur Ihre Meinung die Sie hier vertreten.
@ Johann: Die Teilnahme an dieser Demo ist nicht strafbar und dass er randalieren wollte ist nichts als eine Fantasie….bis dieser Vorwurf bewiesen ist. Und was die Mehrheit der Bevölkerung denkt muss in einem Rechtsstaat für ein Strafverfahren irrelevant sein. Ihre Vorstellungen von Justiz entsprechen in etwa denen von den Nationalsozialisten.
Ein Gericht soll darüber entscheiden, ob das Verhalten des Angeklagten dem Gesetz widerspricht, oder nicht. Wenn die Schuld nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen werden kann, ist der Angeklagte freizusprechen. In einem Rechtsstaat gilt dies für alle. In Österreich braucht es keine Beweise, sondern nur Vorurteile.
[…] und allein die Aussage des Polizisten, der S. belastet, dient als Grundlage für den Schuldspruch. Albert Steinhauser, der grüne Justizsprecher, hielt in seinem Blog die Gründe für eine Kritik an …. Genauer möchte ich darauf jetzt nicht […]
[…] Grün-Politiker Albert Steinhauser lehnt sich weit aus dem Fenster wenn er in seinem Blog schreibt: „Damit verlässt sie (die Staatsanwaltschaft, Anm.) die juristische Argumentation und […]
Der Skandal ist für mich die Beweislage. Nachdem offenbar niemand etwas genaues gesehen hat, steht Aussage gegen Aussage. Das führt in der Regel zu nichts, in diesem Fall aber schon. DAS ist das merkwürdige hier. „Unseren Hass könnt ihr haben“ – Blöcke zu Demos anzukarren halte ich jedoch generell für entbehrlich. Niemand hat etwas gegen antfaschistisches Engagement, nur sollten Sachbeschädigungen und Gewalt absolut vermieden werden. Wer zum randalieren kommt, der soll auch bestraft werden. In diesem Fall spricht die Sachlage aber nicht dafür, obwohl die Indizien schon in die Richtung zeigen.
Also: „Den Hass“ darf der Rechtsstaat haben. Und natürlich ist der arme, fleissige, brave, immer gute Angeklagte nur spazieren gegangen. Und wenn er dann aufgegriffen wurde – mitten in einer Demo – wie ist denn das passiert bei all der Bravheit, dem Fleiss und überhaupt – dann muss klarer Weise wieder der Rechtsstaat herhalten. So etwas kann gar nicht sein. Der Rechtsstaat muss schuld haben.
Herr Steinhauser will „objektiv“ darstellen: Zitat: „Ein Staatsanwalt, der im Stil der FPÖ-Aussendung wertet“…. Ah eh…..
Vielleicht sollten wir doch die Instanzen entscheiden lassen (ach ja – der böse Rechtsstaat wieder). Alles andere ertrinkt im Quatsch….
[…] albert steinhauser – In Zeiten wo ein Polizei-Kessel wie der zur Blockupy-Demo in Frankfurt nicht als rechtswidrig eingestuft wird, braucht man sich in Europa wohl auch nicht mehr über Schuldsprüche ohne jegliche Bewesie in Wien zu wundern. Warum die Verurteilung des Josef S so umstritten ist. […]