Gemäß
Historisch hat der Landfriedensbruch seine Wurzeln in der Niederschlagung von Unruhen und revolutionären Aufständen. In den letzten Jahren wurde dieser Strafparagraph – der über Jahrzehnte praktisch totes Recht war – plötzlich neu entdeckt. Zuerst bei Fußballfans – dann bei DemonstrantInnen.
Warum wird der Paragraph vermehrt angewendet? Braucht es diesen Paragraphen und worin liegt die Missbrauchsgefahr?
Gäste:
Manfred Seeh (Die Presse)
Hannes Jarolim (Justizsprecher der SPÖ)
Gerhard Jarosch (Präsident der Vereinigung österreichischer StaatsanwältInnen)
Kristin Pietrzyk (Rechtsanwältin)
Michael Lepuschitz (Polizeijurist)
Albert Steinhauser (Justizsprecher der Grünen)
11. Juni / 19.00 / Sem20 / Juridicum
Die Veranstaltung ist eine Kooperationsveranstaltung mit der jus.gras