Die neue Bundesregierung hat ihr Arbeitsprogramm vorgestellt. Auch in meinem Arbeitsbereich Justiz und Datenschutz. Leider wird dort völlig unangebracht Mut zur Lücke bewiesen. Vieles ist unkonkret. Festlegen will man sich nicht und die Details bleiben meist im Dunklen. Eine erste Analyse.
Strafrecht
Eine
Mietrecht
Die Teuerungswelle bei den Mieten war immer wieder Thema. Eine Mietrechtsreform wäre dringend notwendig. Im Regierungsprogramm gibt’s viel heiße Luft zum Lesen. Es heißt es brauche eine „Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung, besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten“. Auch die konkreten Maßnahmen bleiben unkonkret. Formulierungen wie „Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche“ oder „Einführung einer einfachen und transparenten Mietzinsbildung“ lassen nicht einmal ansatzweise erkennen in welche Richtung Reformen gehen. Dafür gibt’s laut Regierungsprogramm übrigens eine Arbeitsgruppe. Damit ist der Stillstand im Bereich des Mietrechts fortgeschrieben.
Zivilrecht
Zum Familienrecht – beispielsweise beim modernisierungsbedürftigen Eherecht – gibt es überhaupt keine Reformvorschläge. Anderes bleibt vage. Was konkret mit Stärkung der Verbraucherrechte gemeint ist, wird uns verschwiegen. Gefährlich klingt das Vorhaben zu m Urheberrecht. Man will eine „Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes sowie der Interessen von Kunstschaffenden, Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen. Gemeint ist damit wohl das Leistungsschutzrecht und ein traditioneller Ansatz bei den Urheberrechten. Positiv ist das Vorhaben, dass die zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen, insbesondere für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt angepasst werden sollen. Damit könnte sich eine deutliche Verbesserung für Opfer sexueller Gewalt ergeben, die oftmals damit konfrontiert sind, dass wegen des langen Schweigens auf Grund der Traumatisierung Schadenersatzrechte verjähren.
Datenschutz
Im Regierungsprogramm heißt es „die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungsverfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden“. Der zitierte Satz ist tatsächlich alles was SPÖ und ÖVP zum Datenschutz einfällt! Dabei gäbe es gerade im Datenschutzbereich großen Reformbedarf. Das Datenschutzgesetz muss an die Gegebenheiten der Social Media angepasst werden, das Grundrecht auf Datenschutz muss modernisiert und ausgeweitet werden, der internationale Datenschutz muss effektiv werden, wozu insbesondere die Verhandlungen über die neue EU Datenschutzverordnung rasch abgeschlossen werden müssen. Und die Datenschutzbehörde muss nicht nur von Altlasten befreit, sondern vor allem mit schlagkräftigen Kompetenzen zur Verfolgung von Verstößen (insb. Strafbefugnis) und mit den dafür notwendigen Personal- und Sachressourcen ausgestattet werden. Der Regierung fehlt hier jedoch jede Vision. Während das Internet im Regierungsprogramm kaum vorkommt, hat die Regierung das Wort „Cyber“ entdeckt. Die Problematik wurde trotzdem nicht verstanden. Statt einer zentralen Stelle mit technischer und juristischer Kompetenz kommt ein Wirrwarr aus zersplitterten Stellen und unklaren Zuständigkeiten
Transparenz
Im Regierungsprogramm heißt es, dass „das Amtsgeheimnis in seiner derzeitigen Form überholt ist und eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government)“ kommen soll. Wie stark dieses sein wird, wird erst die konkrete Ausgestaltung zeigen. Positiv ist jedenfalls die Absichtserklärung. Aber auch hier gilt, dass erst die konkrete Ausgestaltung zum Beispiel welche Ausnahmen vorgesehen sind, zeigen wird, was dieses Vorhaben wert ist.