Zwischen 278a und Nötigung

Kriminalisierung A5 130903

Im Rahmen des „Tierschützerprozesses“ wurde § 278a Strafgesetzbuch – Bildung einer kriminellen Organisation- gegen AktivistInnen in Stellung gebracht. Letztendlich wurden sie in diesem Punkt frei gesprochen und der Mafiaparagraph ist in der letzten Parlamentssitzung vor dem Sommer entschärft worden.

Gleichzeitig wurde im Rahmen dieses Verfahrens Berufung von der Staatsanwaltschaft erhoben, weil das Erstgericht die TierschützerInnen auch hinsichtlich des Vorwurfs der Nötigung frei gesprochen hat. Das Oberlandesgericht (OLG) hat in seiner Entscheidung dieser Berufung Recht gegeben und den Freispruch aufgehoben.

Für zivilgesellschaftliche Proteste könnte dieses Urteil alarmierend sein. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass „die Ankündigung von legalen Permanentdemonstrationen in einer Art und Weise, die geeignet ist, einem Unternehmen nicht unwesentliche Umsatzeinbußen zu bescheren, als gefährliche Drohung zu qualifizieren ist und daher Nötigung vorliegt“.

Was bedeutet dieses Urteil? Werden zivilgesellschaftlicher Protest und NGO-Kampagnen damit kriminalisiert? Ist die Entscheidung richtig oder eine gefährliche Fehlentwicklung der Judikatur? Braucht es eine Gesetzesänderung? Das wollen wir diskutieren.

Nach eine kurzen Inputreferat von

Petra Velten, Institut für Strafrechtswissenschaften

diskutieren

Josef Phillip Bischof , Rechtsanwalt

Martin Balluch, Verein gegen Tierfabriken

Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen

 

Wann: 19:00,  12. September 2013

Wo: HUB Vienna, Lindengasse 56   1070 Wien

 Facebookevent

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