Ich habe die Grünen bei den Verhandlungen  (mehr dazu ?)zum Amtsverlust von PolitikerInnen bei strafrechtlicher Verurteilung vertreten. Die sind jetzt gescheitert. Das Überraschende: Nicht an der ÖVP, sondern an SPÖ und FPÖ. Zwischen den Grünen und der ÖVP gab es eine Einigung: PolitikerInnen die zu unbedingter Haft verurteilt werden, sollen jedenfalls ihr Amt verlieren Bei bedingter Haftstrafe ab einer Strafhöhe von 6 Monaten. Zusätzlich sollen bestimmte Delikte wie Amtsmissbrauch und Korruption bei jeder Verurteilung zum Amtsverlust führen.

Das war SPÖ und FPÖ zu streng. Als Kompromisslösung wurde plötzlich an mich herangetragen, dass man den Amtsverlust bei Politikerinnen an jenen der BeamtInnen angleichen könnte. Das hätte geheißen, dass der Amtsverlust bei einer unbedingten Verurteilung von über 6 Monaten und bei einer bedingten Verurteilung von über 12 Monaten für Vorsatzdelikte eintritt. Als sogenanntes Entgegenkommen uns gegenüber hätte man angeboten, dass bei Amtsmissbrauch und Korruption jede unbedingte – nicht aber bedingte (!) Verurteilung zum Amtsverlust geführt hätte. In den Verhandlungen haben dann SPÖ und FPÖ zumindest erkannt, dass auch bedingte Korruptionsverurteilungen das Ende der Politkarriere bedeuten müssen. Trotzdem haben wir den Vorschlag abgelehnt. Bei Politikern, die die politische Letztverantwortung in der Republik tragen muss ein strengerer Maßstab als bei kleinen Beamten gelten. SPÖ und FPÖ haben allen Ernstes darauf bestanden, dass nicht jede unbedingte Verurteilung zum Amtsverlust führt. Das ist absurd und würde bedeuten, dass SPÖ und FPÖ wollen, dass inhaftierte PolitikerInnen weiter im Amt bleiben könnten und scheinbar quasi mit „Ausgang“ an parlamentarischen Sitzungen teilnehmen sollen. Der FPÖ könnte man Eigeninteresse unterstellen, das Verhalten der SPÖ ist schlicht unverständlich.

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