Ein intelligentes Stromnetz soll sämtliche Akteure auf dem Strommarkt durch das Zusammenspiel von Erzeugung, Speicherung, Netzmanagement und Verbrauch in ein Gesamtsystem integrieren. In diese Steuerung werden die Verbraucher sowie große Energieerzeuge und dezentrale kleine Energielieferanten und -Speicherorte einbezogen, sodass einerseits ein zeitlich und räumlich homogenerer Verbrauch entsteht und andererseits prinzipiell inhomogene Erzeuger (z.B. Windkraft) und Verbraucher (z.B. Beleuchtung) besser integriert werden können.

Das ermöglicht eine Optimierung der miteinander verbundenen Bestandteile. Ziel ist die Sicherstellung der Energieversorgung auf Basis eines effizienten und zuverlässigen Systembetriebs und eine effiziente und daher ökologische Nutzung von Energieressourcen.

Was ist ein Smart Meter?

Damit das System funktioniert müssten bei den Stromkunden Smart Meter(intelligenter Stromzähler) eingebaut werden. Ihre Kernaufgaben sind Fernauslesung des Stromverbrauchs und die Möglichkeit, kurzfristig innerhalb eines Tages zeitlich schwankende Preise  – abhängig davon ob außer- oder innerhalb der Spitzenzeiten – realisieren zu können.

Im Idealfall können die StrombezieherInnen aus den Daten der intelligenten Stromzähler Informationen über den eigenen Energieverbrauch gewinnen und beispielsweise durch Verlagerung des Betriebs von energieintensiven Geräten (Waschmaschine, Geschirrspüler, etc.) in nicht-Spitzenzeiten in Kombination mit individuellen und zeitbasierten Tarifmodellen Kosten sparen.

Smart Meter als Spion?

Was sinnvoll und intelligent klingt, hat aber nicht nur Vorteile. Durch Smart Meter werden eine Vielzahl an Daten gespeichert. Wie ein kleiner Spion erstellen Smart Meter ein Profil ganzer Haushalte, da exakte Daten über Gewohnheiten und Tagesabläufe von Menschen über die Daten geliefert werden. Damit stellt sich die Frage nach der Datensicherheit. Sind die Daten verschlüsselt? Wo und wie lange werden Daten gespeichert? Wer hat Zugriff?

Dazu kommen die Umstellungskosten, wenn laut geltenden Plänen  bis 2019 alle 5,5 Millionen mit den „intelligenten Stromzählern“ ausgerüstet werden sollen. Es gilt sicherzustellen, dass die keinesfalls auf die EndverbraucherInnen abgewälzt werden dürfen zumal die EnergielieferantInnen durch Effizienzsteigerung ohnedies Kosten sparen.

Für oder gegen Smart Meter?

Die Einführung von Smart Meter bietet wie alle technologischen Innovationen Chancen und Risiken. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob Smart Meter eingeführt wird, sondern unter welchen Bedingungen.

Wesentliches Ziel ist es, die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren. Es muss verhindert werden, dass Informationen über das Nutzungsverhalten der Letztverbraucher unberechtigterweise erlangt werden können. Hierzu bedarf es verbindlicher Regelungen, die den zu erwartenden Missbrauchsrisiken Rechnung tragen und den Einsatz von Maßnahmen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sicherstellen.

Smart Meter? Ja, aber mit umfassendem Schutz

  • Privacy-by-Design: Die Gewährleistung des Datenschutzes muss bereits bei der Konzeption und Gestaltung der technischen Systeme erfolgen. Es gilt der Grundsatz, dass in den Grundeistellung der höchst mögliche Datenschutz gewährleistet sein muss.
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit: Es sollen möglichst wenige Daten aufgezeichnet und gespeichert werden. Größtmöglichen Intervalle zwischen den Verbrauchsablesungen sollen verhindern, dass aus dem Verbrauch Rückschlüsse auf das Verhalten der Letztverbraucher gezogen werden können. Die Ablesevorgänge sind auf das erforderliche Maß (z. B. der monatlichen/jährlichen Übermittlung/Ablesung) zu begrenzen. Nach einem festgelegten Zeitpunkt muss es eine Löschungsverpflichtung hinsichtlich der gespeicherten Daten geben.
  • Zweckbindungsgrundsatz: Die anfallenden personenbezogenen Daten müssen einer strikten Zweckbindung unterliegen. Abrechnungsdaten dürfen nur für die Erstellung der Abrechnung verarbeitet werden. Sollten weitere Daten gespeichert werden, muss der Zweck klar definiert werden.
  • Opt-in: Wer mehr Informationen über seinen Energieverbrauch – als für die bloße Abrechnung notwendig ist – gespeichert haben will, soll sich bewusst dafür entscheiden können. Wer das nicht will, soll dazu nicht gezwungen werden können. Damit haben die Kunden die Option individuell zwischen Risiken (mehr gespeicherte Daten) und dem möglichen Nutzen (Energieeffizienz im Haushalt, individuelle Stromtarife) zu entscheiden.
  • Datensouveränität und Transparenz: Die Endverbraucher müssen jenseits der Abrechnungsdaten darüber bestimmen können, ob und wie gespeicherte Daten verwendet und verarbeitet werden dürfen. Dazu ist weitgehende Transparenz und verständlicher Information der VerbraucherInnen Voraussetzung. Den VerbraucherInnen sind widerspruchs-, Löschungs- und Berichtigungsrechte einzuräumen.
  • Keinen Datenhandel über den Strompreis: Um diese Entscheidungsfreiheit zu garantieren muss es den Energieanbietern verboten sein, Kunden, die sehr weitgehenden Datenaufzeichnungen zustimmen im Gegenzug dafür günstigere Konditionen anzubieten.
  • Anonymisierung: Daten, die über den Verrechnungszweck gespeichert werden, sollen möglichst anonymisiert übermittelt werden.
  • Datensicherheit und technischer Datenschutz: Technische Regelungen zur Verschlüsselung der Daten müssen einen unzulässigen Umgang mit den anfallenden Daten erschweren. Smart Meter sollen nicht von außen frei zugänglich sein und enge Profile für den berechtigten Zugang zu den Daten müssen definiert werden.

5 Kommentare bis jetzt.

  1. robot sagt:

    Es gibt noch eine weitere mögliche Entwicklungen durch Smart Meter:

    * die derzeit herrschende Transparenz des Strompreismarktes wird unterlaufen. Auch wenn Stromkonzerne verpflichtet werden einen Jahrestarif anzubieten, liegt es in ihrer Hand dies unattraktiv zu machen. Moment ich muss mal auf die Uhr oder auf den Zähler schauen welcher Stromtarif gerade gilt. Einzelne Anbieter sind mit akzeptablem Aufwand für den Kunden damit nicht mehr vergleichbar. Auch nicht mit einem Strompreisrechner. Schon jetzt ist übrigens bemerkenswert wenig Bewegung am Strommarkt.

    * die Stromkonzerne machen sich weniger Gedanken über eine lastabhängige Bereitstellung und ändern ihre jetzige Regelaufgabe in eine Steueraufgabe. Der Bedarf und das Angebot steuern den Preis. Regelnd greift dann nur noch der Kunde ein, damit er es sich überhaupt noch leisten kann. Wenn die dann von den Stromkonzernen erledigten Planungsaufgaben unzureichend erledigt werden wird es Probleme geben. Das wird natürlich wieder am Preis zu merken sein. Ähnliche Prozesse konnten auch bei der Liberalisierung des Strommarktes beobachtet werden. Ebenfalls dokumentiert sind die Methoden wie dann versucht wird Geld zu machen. Seitens einer Kontrollbehörde hier einzugreifen ist nahezu unmöglich. Das Geld ist der regelnde Faktor, egal ob zweckmäßig oder nicht.

  2. Es wäre mir neu, dass der Smart Meter die Waschmaschine steuern kann, wann sie nun eingeschalten wird, etc.
    Schließlich besteht bei vielen Waschmaschinen, etc. auch derzeit eine Zeitprogrammierung: z.B. starte erst in 3h.
    Nur macht das nicht jeder. Und wenn würden erst recht alle wieder auf 17 Uhr oder 18 Uhr stellen. Man will ja eine frische Wäsche, und nicht eine Wäsche, die den ganzen Tag in der Trommel liegt, nur weil zu Mittag die Sonne ja mehr Energie liefert.

    Und zur Kontrolle von Stromverbrauch ist die beste Variante sich Strommessgeräte zu kaufen oder bei WienEnergie auszuborgen. Dazu braucht man keinen Smart Meter. Oder man geht eben täglich manuell ablesen: die paar Stufen in den Keller oder im Vorzimmer der Wohnung (je nach Haus) wird doch jeder machen können.

    Smart Meter sind unnötig, Kosten nur viel Geld, und Strom. Der Endkunde zahlts: siehe auch Profil: https://twitter.com/medienpirat/status/301680840730103808

    Und bezüglich Datenschutz ist die Kontrolle durch den User/Laien nicht möglich!!! Daher Ablehnung: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/863.html

    ————–Zitat aus dem Artikel——————————-
    „Im Idealfall können die StrombezieherInnen aus den Daten der intelligenten Stromzähler Informationen über den eigenen Energieverbrauch gewinnen und beispielsweise durch Verlagerung des Betriebs von energieintensiven Geräten (Waschmaschine, Geschirrspüler, etc.) in nicht-Spitzenzeiten in Kombination mit individuellen und zeitbasierten Tarifmodellen Kosten sparen.“

  3. Man sollte auch beachten: Durch die Vds (Vorratsdatenspeicherung) wird auch WienEnergie dazu verpflichtet sein, die Daten 6 Monate lang zu speichern.

    Ein Fest für Hacker, Cracker, ….

  4. […] Siehe auch: albertsteinhauser.at […]

  5. take this apology due to blunder the correct link will be:

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