Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, gibt es Indizien, dass auch in Österreich eine illegale Überwachungssoftware ähnlich dem deutschen Bundestrojaner zum Einsatz gekommen ist. Der Unternehmenssprecher von DigiTask Winfried Seibert hat, wie in einem Artikel der „Deutschen Welle“ bekannt wurde, angegeben, dass die Firma DigiTask Spionagesoftware ähnlich dem deutschen Bundes- bzw. „Staatstrojaner“ an Östereich verkauft hat. Da es in Österreich keine gesetzliche Grundlagefür den Einsatz gibt, ist der Ankauf einer solchen Software mehr als aufklärungswürdig. Dank einer Analyse des deutschen Chaos Computer Clubs (CCC) ist bekannt, dass diese Software nicht nur das Mitschneiden der Telekommunikation, die über den Rechner läuft ermöglicht, sondern auch sämtliche Tätigkeiten am Gerät selbst dokumentiert. Es bietet auch die Möglichkeit der Datenmanipulation am Gerät selbst. Der Einsatz einer solchen Software ist eine schwerwiegende Datenschutzverletzung und eine Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Ich habe daher folgende parlamentarische Anfrage an die Innenministerin gestellt:

  1. Hat das Innenministerium für die Republik Österreich Geschäfte mit der Firma DigiTask abgeschlossen?
  2. Wenn ja, welche Produkte hat die Fa. DigiTask im Vollzugsbereich des Innenministeriums an die Republik Österreich verkauft?3. Entspricht die Aussage von DigiTask, dass Österreich von diesem Unternehmen eine Software ähnlich dem sogenannten deutschen Staats- bzw. Bayerntrojaner erworben hat den Tatsachen?
  3. Wenn ja, wann wurde dieses Produkt erworben?
  4. Über welche Funktionalitäten verfügt dieses Produkt?
  5. Wie wird eine solche Software auf einen Computer aufgespielt
  6. Zu welchem Zweck wurde diese Software angeschafft?
  7. Ist diese Software bereits zum Einsatz gekommen?
  8. Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
  9. Was hat diese Software gekostet?
  10. Ist diese Software im Fall Meischberger/Plech zum Einsatz gekommen?
  11. Mit welchen technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von Meischberger und Plech durchgeführt?
  12. Wurden Im Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, …) auf den Computern der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?
  13. Welche Hilfsmittel waren das genau, über welche Funktionen verfügen diese insgesamt, und welche Funktionen wurden tatsächlich eingesetzt?

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