Änderung des Namensrecht kommt

Die Chancen, dass 2011 endlich das Namensrecht modernisiert wird, stehen gut. Das wäre auch ein schöner Erfolg für uns Grüne. Seit ich 2007 Justizsprecher geworden bin, habe ich unzählige Male Änderungen beim Namensrecht vorgeschlagen und eingefordert. Jetzt dürfte es bald so weit sein. Was genau von Justizministerin Bandion-Ortner vorgeschlagen wird, ist noch nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass es jedenfalls mehr Wahlfreiheiten und auch die Möglichkeit von Doppelnamen für Kinder geben wird. Das wäre ein wichtiger Schritt. Nach wie vor folgt das österreichische Namensrecht dem Mann in der Familie. Wird nichts anderes festgelegt, tragen Frau und Kinder den Namen des Mannes, gemeinsame Doppelnamen sind überhaupt nicht möglich.

Ein modernes Namenrecht muss Gleichberechtigung garantieren und neue gemeinsame familiäre Identitäten zulassen. Das ist längst kein „Exotenanliegen“ mehr, wie den Grünen gerne entgegen gehalten wurde. Ich habe immer wieder mit BürgerInnen Kontakt gehabt, die mich in meinen Bemühungen um eine Reform des Namensrecht bestärkt haben. Da war etwa ein Jagdwaffengeschäftsbesitzer, der eine Besitzerin eines Modegeschäfts geheiratet hat. Sie hätten ihren Kindern gerne einen Doppelnamen gegeben, um die Firmennamen auch in den Namen der nächsten Generation zu erhalten. Andere wollten einen gemeinsamen Doppelnamen mit den Kindern haben, um ihren Namen zu behalten und trotzdem einen gemeinsamen Namen zu haben. Zeit für Änderungen ist es jedenfalls …

Grünes Konzept für ein modernes Namenrecht

siehe auch: Der Standard vom 3.1.2011

12 Kommentare bis jetzt.

  1. hannes rewinger sagt:

    hallo,
    was mir nicht ganz klar ist: was machen die kinder mit doppelnamen? wenn diese heiraten wollen, könnte deren partner einen 3-fach-namen einfordern? bzw. wenn 2 personen mit doppelnamen heiraten wäre das ein 4-fach-name. und die kinder von diesen hätten dann auch einen 3/oder 4-fach namen?
    das erschiene mir etwas kompliziert.
    lg

  2. asteinhauser sagt:

    Es sollen immer nur zwei Namen möglich sein. Heiraten Müller-Huber und Mayer-Steiner und soll ein neuer Doppelnamen gebildet werden ist folgendes möglich: Müller-Mayer, Huber-Mayer, Müller-Steiner oder Huber-Steiner. Es soll Wahlfreiheit bestehen, aber die Zahl der Namen begrenzt bleiben.

  3. Bixi sagt:

    Super!!Hoffentlich klappt es diesmal.Auch wir planen zu heiraten und möchten gerne beide Nachnamen als Familiennamen für unsere Kinder!

  4. Markus sagt:

    Ist eine (kostengünstige!) Änderung des bestehenden Familiennamens der Kinder auf den Doppelnamen ebenfalls vorgesehen?

  5. Sandra sagt:

    Endlich!

  6. Martin sagt:

    Hallo Hr. Steinhauser

    Wann soll das Gesetz verabschiedet werden.

    MfG
    Martin

  7. by andi sagt:

    Hallo Hr. Steinhauser,

    mich würde auch der Status zu diesem Gesetz interessieren.
    Ich bin sehr für einen Doppelnamen einer ganzen (künftigen) Familie.

    MfG
    Andi

  8. asteinhauser sagt:

    Justizministerin Karl hat auf meine Nachfrage ihren Reformwillen bestätigt. Unser Gesetzesantrag liegt im Parlament, was die Regierungsparteien davon übernehmen, ist offen. Was kommt und wann etwas kommt ist unklar. Selbst, wenn es bald konkret werden sollte, ist auf Grund der parlamentarischen Abläufe nicht mit dem Inkrafttreten vor Mitte 2012 zu rechnen. Im worst case kann es auch noch länger dauern. Wer will, dass sich möglichst schnell etwas ändert, sollte das daher auch bei der Justizministerin deponieren, damit dort die Dringlichkeit des Themas erkannt wird. Ich werde mich jedenfalls weiter energisch für eine Reform einsetzen.

  9. Carla sagt:

    Hallo Herr Steinhauser,
    auch mein Mann und ich würden uns eine freie Wahlmöglichkeit der Familiennamen dringend wünschen. Da mein Mann Brasilianer ist, haben wir bereits vor unserer Hochzeit versucht, ein vergleichbares Anliegen über die Volksanwaltschaft durchzubringen – leider ohne Erfolg. Deshalb freut es uns nun auch sehr zu hören, dass sich endlich was bewegen soll, vor allem, weil wir für unseren Sohn – nach brasilianischem Vorbild – gerne beide Familiennamen hätten. Und dies natürlich so schnell wie möglich, da mein Mann mit meinem Sohn nie allein verreisen kann: ihre Namen sind völlig verschieden (da ein östereichischer Staatsbürger ja IMMER dem österr. Namensrecht unterliegt – was in Zeiten von EU und multikulturellem MITeinander schlichtweg eine Anmaßung darstellt!) und aus keinem der beiden Pässe geht wenigstens hervor, dass er der Vater ist! Bis Mitte 2012 wollen wir trotz der schmerzhaften 500€ für die Namensänderung unseres Sohnes zwar nicht warten, aber nach dem „Kolibri-Prinzip“ (und für die noch folgenden Kinder) trotzdem gerne unterstützend mitwirken: wohin genau sollen wir denn schreiben?

    MfG
    Carla Ender

  10. Robert sagt:

    Hallo Herr Steinhauser,

    gibt es schon Neuigkeiten zu dem Thema, denn ich stehe auch nächtes Jahr vor dem Standesbeamten und wäre über diese Möglichkeit sehr erfreut. 🙂

    Viele Grüße
    Robert

  11. Christian Schlatzer sagt:

    Hallo Hr. Steinhauser,

    Ich möchte mich den beiden vorangegangenen Kommentaren anschliessen und würde mich über neue Informationen zum Thema Namensänderung sehr freuen.
    Meine Frau und ich haben die Namen jeweils behalten, da wir von einer Gesetzesänderung ausgehen – liegen wir da falsch? – ist es nur eine Frage der Zeit, oder auch der Durchführung selbst?

    Wir haben 2 Jahre im Ausland gelebt und konnten dort sehen, dass ein Doppelname absolut keine Probleme schafft.

    Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
    LG, Christian Schlatzer

  12. albert steinhauser sagt:

    Ministerin Karl will die Änderung des Namensrechts gemeinsam mit den Änderungen bei der gemeinsamen Obsorge ins Parlament einbringen. Das ist eine schlechte Nachricht. Grundsätzlich sind diese Änderungen zwar für Herbst angekündigt, bestehen aber bei der Obsorge große Differenzen zwischen SPÖ und ÖVP.
    Offensichtlich versucht ÖVP-Ministerin Karl das Namensrecht als Verhandlungsmasse einzusetzen. Das ist Schade und könnte zu weiteren Verzögerungen führen. Wenn es zu Änderungen kommt dann am ehesten ab 1.7.2013. Nicht auszuschließen ist aber, dass rot und schwarz in dieser Regierungsperiode überhaupt nichts mehr zusammenbringen. Ich versuche den Druck zu erhöhen, dass Namensrecht und Obsorge entkoppelt werden, da das nicht zwingend in einer Gesetzesinitiative behandelt werden muss.

Einen Kommentar schreiben: