Posts tagged: Überwachung

Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes: Lizenz zum Bespitzeln

SPÖ und ÖVP haben im Ministerrat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen.
Die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen ist grenzenlos. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten 3 Jahren nicht wesentlich verändert. Die Grundrechtssensibilität ist in Österreich an einem weiteren Tiefpunkt angekommen.  Die SPÖ argumentiert damit, dass das Gesetz  entschärft worden sei.  Das trifft aber nur auf kleinere Teilbereiche zu und präzisiert die Anliegen bloß. Keine einzige Maßnahme wurde zurückgenommen.

Folgende problematische Punkte bleiben unverändert:

 

Neuer Datenmoloch

Amtshandlungen der Polizei werden im Rahmen der Datenverarbeitung dokumentiert. Bisher war diese Dokumentation von Amtshandlungen beschränkt. So durfte nicht nach Namen und sensiblen Daten  gesucht werden. Das wird jetzt mit dem neuen § 13a SPG ersatzlos gestrichen. Damit können in Zukunft die gesamten Aktenbestände elektronisch nach Personen oder auch sensiblen Kriterien durchsucht werden, ganz ohne Rechtsschutz und Kontrollmöglichkeiten. Damit besteht aber die Gefahr, dass das System der genau geregelten Datenverarbeitung ausgehebelt und umgangen wird, da sämtliche Daten auch in dieser Dokumentation gespeichert und abrufbar sind.

Der einzelne Bürger im Visier

Die Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen bleibt unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf.  Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet. Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.

Verwaltungsstrafbarkeit zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen unter dem Etikettenschwindel Terrorismusbekämpfung

Es ist weiter eine neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Verstoßen gegen eine per Verordnung ausgesprochene Auflösung einer Besetzung vorgesehen. Ziel dieser Bestimmung ist mit Sicherheit nicht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, sondern die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen, wie Ökoaktivismus oder Proteste der bildungspolitischen Bewegung.
Die neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Tragen „uniformähnlicher Kleidung“  bleibt ebenfalls überschießend, da etwa das Vortäuschen einer Berechtigung nicht als Tatbestandsmerkmal gefordert wird.

→ Wie es mit dem Sicherheitspolizei weitergeht

Noch ist aber nichts entschieden. Macht Druck auf die SPÖ. Die Sicherheitsbehörden dürfen keine Lizenz zum Bespitzeln der BürgerInnen erhalten!

Wie gehts mit dem umstrittenen Sicherheitspolizeigesetz weiter?

Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz wurde heute im Ministerrat beschlossen. Die SPÖ hat sich aber vorbehalten, dass auch noch auf parlamentarischer Ebene weiterdiskutiert werden darf. Damit haben wir zumindest etwas gelernt: wenn nichts ausdrücklich vereinbart wird, haben die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP zu schweigen, wenn die Regierung entschieden hat. So weit so schlecht. Wenigstens beim Sicherheitspolizeigesetz soll es also anders sein.

Die SPÖ will ein Hearing im Innenausschuss des Parlaments. Das wollen wir auch. Damit ist aber klar, dass es keine Beschlussfassung in diesem Jahr geben kann. Einem Husch-Pfusch-Hearing im Innenausschuss am 24. November werden wir nicht zustimmen. Im kommenden Jahr soll sich das Parlament ausgiebig Zeit für die Debatte nehmen.

Ob es die SPÖ wirklich ernst mit weiteren Änderungen meint, wird man sehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Ich werde alles tun, um mit den kritischen SozialdemokratInnen ins Gespräch zu kommen. Zweifelsohne gibt es Einzelne, die die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz kritisch sehen. Hoffentlich können sie sich auch durchsetzen.

Ergänzung auf Nachfrage:

Zu einem Hearing können die Parlamentsparteien ExpertInnen nominieren die Rede und Auskunft zu den geplanten Gesetzesänderungen stehen. Fragen können die Abgeordneten stellen – das Hearing ist medienöffentlich. Ob ein Hearing etwas bewirkt, ist nicht prognostizierbar. Zuletzt haben die Hearings wenig bis gar nichts bewirkt. Da diesmal aber auch eine Regierungspartei ein Hearing will, besteht zumindest Hoffnung.

Aufregung um Austausch von österreichischen Polizeidaten mit den USA

Im Dezember 2010 hat Österreich Post aus den USA bekommen. In einem Schreiben wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Abkommen über den Austausch von Polizeidaten kommen muss, andernfalls die VISA freie Einreise für Österreich in Gefahr ist.

Ein Jahr später ist dieses Abkommen über den Austausch von Polizeidaten prompt ausverhandelt. Durch den Abschluss dieses bilateralen Vertrages mit  den USA werden auch die Bemühungen um eine starke Verhandlungsposition durch die EU unterlaufen. Andere Staaten, wie Frankreich oder die Niederlande waren bei weitem nicht so entgegenkommend.

Im Kern geht es bei diesem Abkommen um den Austausch von Polizeidaten aus DNA- und Fingerabdruckdatenbanken zwischen Österreich und den USA. In diesem Abkommen sind die Datenschutzinteressen österreichischer BürgerInnen schlicht nicht gewährleistet. Bei unrechtmäßiger Verwendung oder falschen Daten gibt es gegenüber den US-Behörden keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Die Richtigstellung oder Löschung kann nicht gerichtlich durchgesetzt  werden, es besteht nur die Möglichkeit einer internen Beschwerde an einen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde zu richten.

Das Innenministerium sieht keinen Anlass für Aufregung. Es heißt, dass man nicht immer gleich von Missbrauch ausgehen könne. Das lässt tief blicken und hilft wenig weiter. Entscheidend ist nämlich nicht wovon in der Regel ausgegangen werden kann, sondern welcher Rechtsschutz besteht, wenn Datenmissbrauch eintritt.

Im November ist das Abkommen im Innenausschuss – im Dezember im Parlament.

siehe auch: USA komm über Drohung Visapflicht zu österreichischen Polizeidaten

Parlamentarische Aufklärung zu illegaler Trojaner-Überwachungssoftware in Österreich

Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, gibt es Indizien, dass auch in Österreich eine illegale Überwachungssoftware ähnlich dem deutschen Bundestrojaner zum Einsatz gekommen ist. Der Unternehmenssprecher von DigiTask Winfried Seibert hat, wie in einem Artikel der „Deutschen Welle” bekannt wurde, angegeben, dass die Firma DigiTask Spionagesoftware ähnlich dem deutschen Bundes- bzw. „Staatstrojaner” an Östereich verkauft hat. Da es in Österreich keine gesetzliche Grundlagefür den Einsatz gibt, ist der Ankauf einer solchen Software mehr als aufklärungswürdig. Dank einer Analyse des deutschen Chaos Computer Clubs (CCC) ist bekannt, dass diese Software nicht nur das Mitschneiden der Telekommunikation, die über den Rechner läuft ermöglicht, sondern auch sämtliche Tätigkeiten am Gerät selbst dokumentiert. Es bietet auch die Möglichkeit der Datenmanipulation am Gerät selbst. Der Einsatz einer solchen Software ist eine schwerwiegende Datenschutzverletzung und eine Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Ich habe daher folgende parlamentarische Anfrage an die Innenministerin gestellt:

  1. Hat das Innenministerium für die Republik Österreich Geschäfte mit der Firma DigiTask abgeschlossen?
  2. Wenn ja, welche Produkte hat die Fa. DigiTask im Vollzugsbereich des Innenministeriums an die Republik Österreich verkauft?3. Entspricht die Aussage von DigiTask, dass Österreich von diesem Unternehmen eine Software ähnlich dem sogenannten deutschen Staats- bzw. Bayerntrojaner erworben hat den Tatsachen?
  3. Wenn ja, wann wurde dieses Produkt erworben?
  4. Über welche Funktionalitäten verfügt dieses Produkt?
  5. Wie wird eine solche Software auf einen Computer aufgespielt
  6. Zu welchem Zweck wurde diese Software angeschafft?
  7. Ist diese Software bereits zum Einsatz gekommen?
  8. Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
  9. Was hat diese Software gekostet?
  10. Ist diese Software im Fall Meischberger/Plech zum Einsatz gekommen?
  11. Mit welchen technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von Meischberger und Plech durchgeführt?
  12. Wurden Im Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, …) auf den Computern der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?
  13. Welche Hilfsmittel waren das genau, über welche Funktionen verfügen diese insgesamt, und welche Funktionen wurden tatsächlich eingesetzt?

Wie die Innenministerin zivilen Ungehorsam bestrafen will oder Hainburg bald nicht mehr möglich ist

Innenministerin Mikl-Leitner will verstärkt gegen den “Terrorismus in Österreich” vorgehen. Deshalb soll es eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geben. Grund genug beunruhigt zu sein. Wenn man genauer in den Gesetezesvorschlag hineinliest erkennt man, dass politischer Aktionismus und ziviler Ungehorsam ins Visier genommen werden sollen.

Ein Beispiel: 1984 wurde von tausenden UmweltaktivistInnen die Hainbiurger Au besetzt. Was damals für heftige Diskussionen gesorgt hat, gilt heute als anerkannter BürgerInnenprotest gegen abgehobene Betonpolitiker. Mit Mikl-Leitners neuem Gesetz wäre dieser Protest kaum mehr möglich. Wenn Besetzungen von Grundstücken durch die Polizei aufgelöst werden, sollen BesetzerInnen, die zurückkehren künftig mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro belegt werden. Wörtlich heißt es in den Erläuterungen (siehe Punkt zu Z 35) weiter: Dies eröffnet den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Möglichkeit einer Festnahme …

Sollen also aufgelöste Proteste fortgesetzt werden, setzen sich couragierte AktivistInnen künftig der Gefahr relativ hohen Verwaltungsstrafen oder einer Festnahmen aus. Mit Terrorismus hat das wenig zu tun. Darum geht es der Innenministerin in Wirklichkeit aber auch nicht. Die Spielräume für Protest- und Gegenbewegungen sollen bewusst klein gehalten werden. Da es nicht mehr oder weniger Besetzungen als vor 10, 20 oder 40 Jahren gibt, sind solche Änderungen Ausdruck eines gefährlichen Wandels des Zeitgeists. Eine Demokratie muss aber zivilen Ungehorsam zulassen – das unterscheidet sie von totalitären Staatskonzepten, die jede Abweichung bestrafen.

Trauriger Schlusssatz: Die SPÖ hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt. Prostest!!!

Terror im Parlament

Mittwoch den 5.10. ist der erste Teil des Terrorpakets – das Terrorismuspräventionsgesetz – von Mikl-Leitner & Karl im Justizausschuss. Zwei neue Straftatbestände sollen geschaffen werden:

Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (278f StGB)
Dieser Paragraph stellt das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen als Anleitung zu terroristischen Straftaten bzw. das Selbststudium von Medienwerken bzw. von Informationen aus dem Internet unter Strafe.

Völkerrechtliche besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung. Trotz mehrmaliger Überarbeitung bleibt das Gesetz problematisch. Wie soll festgestellt werden, welcher Inhalt dazu bestimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat anzuleiten? Wie soll festgestellt werden, ob der Täter bei und nach der Zugänglichmachung der Anleitung den Vorsatz hatte, dass damit tatsächlich terroristische Straftaten verübt werden? Bezogen auf das Abrufen von Informationen als Anleitung für terroristische Straftaten knüpft die Strafbarkeit stark an die innere Motivation an. Die Gerichte müssten beurteilen, ob sich der Beschuldigte die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat beschafft hat, um später damit selber eine solche Straftat zu begehen. Das ist geradezu unmöglich. Damit wird aber spekuliert. Um feststellen zu können, warum jemand Informationen zur Verfügung stellt oder abruft müsste man überwachen. Genau das dürfte das Ziel sein.

Die Polizei soll unter dem Prinzip der „Terrorismusprävention“ auf besonders eingriffsintensive Ermittlungsmethoden (systematisch Observierung, verdeckte Ermittlungen über längere Zeit, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Inhaltsüberwachung von Nachrichten überwacht werde) zurückgreifen können, die ursprünglich ausschließlich für die Strafverfolgung von bereits begangenen Straftaten (Kriminalpolizei) reserviert waren.
Damit können auch vollkommen Unschuldige ins Visier der Ermittlngsbehörden kommen. Es gilt das Prinzip „Pech gehabt“.

StGB Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (§282a)
Zukünftig soll das Auffordern zur Begehung einer terroristischen Straftat strafbar sein. Nach dem neuen Entwurf ist es nur mehr strafbar, wenn das Gutheißten geeignet ist, die Gefahr der Begehung einer oder mehrerer solcher Straftaten herbeizuführen.

Gewisse Spitzelmaßnahmen stehen der Polizei nicht zur Verfügung, sondern dürfen nur von der Kriminalpolizei bei Anordnung eines Staatsanwaltes (und Genehmigung durch einen Richter) durchgeführt werden. Eine solche Maßnahme ist beispielsweise der große Lauschangriff (Verwanzen von privaten Räumlichkeiten).
Die einzige Funktion des § 282a StGB ist es also, einen Sondertatbestand zu schaffen, den man in den taxativen Katalog der terroristischen Straftaten (§ 278c) StGB aufnimmt. Sinn dieser verwinkelten Konstruktion ist folgende Überlegung: Sobald eine Gruppe (min 3 Personen) eine terroristische Straftat gutheißt, kann sie als terroristische Vereinigung (§278 b StGB) angesehen werden und mit einem großen Lauschangriff abgehört werden, weil für terroristische Vereinigungen die mehr als 10 Jahre Mindeststrafdrohung nicht gelten.
Das ist erstens überschießend und bietet zweitens ein enormes Potential an Missbrauchsmöglichkeiten, wie es aus dem Tierschützerprozess schon hinreichend bekannt ist. Denn mit der Aufnahme von § 282a StGB in den Katalog der terroristischen Straftaten wird es zukünftig viel einfacher sein, eine Terroristische Vereinigung gem. §278b StGB anzunehmen. Zu befürchten ist, dass zukünftig nicht nur Moscheen und Hassprediger, sondern auch in die privaten Räumlichkeiten von kritischen VertreterInnen der Zivilgesellschaft vorgedrungen werden könnte.

Warum die SPÖ schon wieder zustimmt, bleibt ein Rätsel.

siehe auch: Wiener Zeitung vom 5.5.2011, “Anti-Terror-Gesetz kommt”

Extremismus-Speicherung von Ex-ÖH-Chefin Maurer durch Polizei war rechtswidrig!

Im Dezember letzten Jahres haben AktivistInnen der bildungspolitischen Bewegung während einer Nationalratsdebatte auf der Parlamentsgalerie lautstark gegen die Bildungspolitik die Bundesregierung protestiert. In Folge der Proteste mussten die AktivistInnen die Parlamentsgalerie verlassen. Eine der AktivistInnen war die damalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer. Jetzt hat sich herausgestellt, dass sie im „Elektronischen Dateninformationssystems (EDIS)“ des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung unter „Ex“ (Abkürzung für Extremismus) gespeichert ist.

Laut Auskunft der Polizei ein „Routineakt“. Diese Begründung, die uns offensichtlich beruhigen soll, ist in Wahrheit alarmierend. Die Betroffenen haben mit ihrem Protest keine Straftaten, sondern nur eine Verwaltungsübertretung begangen. Damit ist aber die Speicherung nach dem Sicherheitspolizeigesetz unzulässig.

Eine Speicherung ist nur zu Abwehr einer kriminellen Verbindung oder eines gefährlichen Angriffs zulässig. Bei der damaligen ÖH-Vorsitzenden Sigrid Maurer hat man sich für ersteres entschieden. In den Akten wird auf eine Speicherung gem. § 53 Abs 1 Z 2 SPG verwiesen – das ist die Abwehr einer krimineller Verbindung. Ein Skandal! Eine kriminelle Verbindung liegt nach dem Gesetz dann vor, wenn sich zumindest drei Personen zusammenschließen um vorsätzliche strafbare Handlungen zu begehen. Strafbare Handlungen liegen aber nicht vor. Selbst die Polizei vermerkt in ihren Akten: „Die genannte Person wurde am 22.12.2010 während der Sitzung des Nationalrats wegen Störung der öffentlichen Ordnung durch aktionistische Handlungen nach § 81 SPG angezeigt“. Dabei handelt es sich nur um einen verwaltungsrechtlichen Verstoß.

Ein weiterer Fall der zeigt, dass die Polizei schon mit bestehenden Speichermöglichkeiten rechtsstaatlich überfordert ist. Dank Zustimmung der SPÖ zum Terrorismuspaket sollen die Speicherungsmöglichkeiten jetzt noch ausgebaut werden. Es soll künftig eine Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ geben. Offensichtlich, damit wir dann alle auch“ legal“ gespeichert werden können.

Gefährlicher Ausbau des Überwachngsstaates: SPÖ komplett umgefallen

Jenseits der innenpolitischen Debatten um die schwarz-blauen Korruptionsaffären haben sich gestern SPÖ und ÖVP fast unbemerkt auf einen weitgehenden Ausbau des Überwachungsstaats geeinigt. Die APA hat in ihrer Meldung folgendes berichtet:

Die Regierungspartner haben sich endgültig auf ein Anti-Terror-Paket geeinigt. (…) Demnach sollen die Behörden auch bei Einzeltätern “erweiterte Gefahrenforschung” vornehmen können. Konkret geht es bei den Änderungen des SPG um die Überwachung von Personen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen bzw. sich Kenntnisse verschaffen, mit denen Terroranschläge verübt werden können. (…)“

Das hat weitreichende Folgen. Jetzt kann die Polizei auch Einzelpersonen, die sich nichts zu Schulden kommen lassen haben, überwachen, wenn sie als verdächtig eingestuft werden.  Postings in Internetforen, Einträge auf Facebook oder das Ansurfen von als „verdächtig“ eingestuften Internetseiten können BürgerInnen in den Fokus der Sicherheitsbehörden bringen. Das ist ein weiterer Schritt in den Spitzel- und Überwachungsstaat. BürgerInnen, die nicht im „Mainstream“ der politischen Mitte liegen, werden präventiv zu Verdächtigten, die observiert werden können. Wie schnell Gewaltbereitschaft konstruiert wird, wissen wir aus der Vergangenheit. Das zynische an der Reform ist der Umstand, dass man die Notwendigkeit der Maßnahmen mit den Anschläge von Norwegen begründet, in Österreich wahrscheinlich aber primär AraberInnen, AntifaschistInnen und NGO-AktivistInnen ins Visier der Polizei genommen werden.

Die SPÖ ist umgefallen. Während die Sozialdemokratie bei der Reform des Tierschützerparagraphen § 278a (Bildung einer kriminellen Organisation) außer schönen Worten nicht zusammenbringt, lassen sich die Roten bei den Polizeibefugnissen „über den Tisch ziehen“. Das Gesetz geht jetzt in Begutachtung – wir haben in etwa eine Herbst lang Zeit es zu verhindern.

Neue EU-Überwachungsidee: Flugpassagierdaten sollen gespeichert werden

Die Europäische Union arbeitet an einem weiteren Überwachungsprojekt. Man will die europäischen Passagierdaten speichern. Künftig sollen sämtlicher Passagierdatensätze für Flüge zwischen Drittstaaten und EU-Mitgliedsländern gespeichert werden. Die Speicherung dieser Daten ist für zunächst 30 Tage und in weiterer Folge „maskiert“ aber rückführbar für 5 Jahre vorgesehen. Diese Daten sollen für die Strafverfolgung, aber auch zur präventiven Erstellung von „Risikoprofilen“ herangezogen werden.

Der österreichische Datenschutzrat hat daher in seiner neuesten Stellungnahme der Bundesregierung empfohlen dieser Initiative auf europäischer Ebene entgegen zu treten. Kurz zusammengefasst lauten die wesentlichsten Kritikpunkte:

-  Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um einen anlasslosen, schwerwiegenden Grundrechtseingriff gegenüber zahlreichen, völlig unbescholtenen BürgerInnen.
-  Weder die Eignung noch die Notwendigkeit einer derartigen Maßnahme konnte bisher nachgewiesen werden.
-  Es ist derzeit nicht vorhersehbar, zu welchen Zwecken die Daten konkret benutzt werden sollen und mit welchen Datenbanken ein Abgleich erfolgen soll.
-  Die vorgesehene zentrale staatliche Speicherung im Gegensatz zu einer denkbaren dezentralen Speicherung bei den Fluglinien verschärft die Intensität des Grundrechtseingriffs zusätzlich.
-  Die besonders lange Speicherdauer von 5 Jahren ist unverhältnismäßig lang.
-  Es fehlen unabhängige und wirksame Kontroll- und Rechtsschutzmechanismen.

Vor diesem Hintergrund werden wir morgen im Parlament beantragen, dass die österreichische Bundesregierung verpflichtet wird auf EU-Ebene gegen die geplante Richtlinie aufzutreten.

Vorratsdatenspeicherung: rot-schwarze Einigung bei Spitzelgesetz

ÖVP und SPÖ haben sich bei der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Ab jetzt werden also alle Telefon- und Internetdaten präventiv bespitzelt. Eine EU-Richtlinie will, dass bei schweren Straftaten die Spitzeldaten verwendet werden können.  Damit aber nicht genug. Österreich legt nach. Schwere Straftaten liegen bei der Justizministerin schon vor, wenn die Tat mit einer Strafe von mehr als einem (!)  Jahr bedroht ist. Das ist selbst nach der Richtlinie überschießend.

Wer Bandion-Ortners Logik weiterdenkt, muss zu folgendem nächsten Schritt kommen: Die österreichische Post wird verpflichtet jedes Poststück, dass sie versendet zu dokumentieren. Es sollen der Absender – anonyme Briefe wären dann verboten – und der Adressat erfasst werden. Dazu soll noch der Zeitpunkt der Aufgabe und Zustellung, sowie die Brief- oder Paketgröße festgehalten werden. Wenn die Behörden es wollen, dürfen sie dann auf die Daten zugreifen wer, wem, wann geschrieben hat. Spätestens jetzt sollte man empört sein. Niemanden geht es etwas an, wenn ich einen Brief schreibe! Nichts anderes ist aber die Vorratsdatenspeicherung, nur eben auf Internet- und Telefondaten bezogen

Fragen nach Verhältnismäßigkeit oder Verfassungskonformität spielen keine Rolle. Justizminister Bandion-Ortner wollte ursprünglich überhaupt ohne richterliche Zustimmung auf die Daten zugreifen. Zumindest das wurde verhindert. Das ändert aber nichts daran, dass Bandion-Ortner sich nicht als Lobbyistin des Rechtsschutzes und der Grundrecht sondern als Erfüllungsgehilfin der Innenministerin sieht. Wir nicht – daher bleibt es bei unserem Nein! Die Strafzahlungen der EU wären vermutlich ohnedies geringer als die Kosten der Umsetzung …

Mehr Infos: Nein zur Vorratsdatenspeicherung