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	<title>Albert Steinhauser &#187; Überwachung</title>
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		<title>Mehr Schutz vorm Sicherheitspolizeigesetz</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 22:28:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 2.Februar wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss diskutiert. Auch, wenn es gegenüber der Letztfassung einige Änderungen geben dürfte (Beschränkung der erweiterten Gefahrenerforschung für Einzelpersonen auf 3 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit und Löschungsverpflichtung) ändert sich nichts an der grundsätzlichen Kritik an der Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen. Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 2.Februar wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss diskutiert. Auch, wenn es gegenüber der Letztfassung einige Änderungen geben dürfte (Beschränkung der erweiterten Gefahrenerforschung für Einzelpersonen auf 3 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit und Löschungsverpflichtung) ändert sich nichts an der grundsätzlichen Kritik an der Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen. Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet.<br />
Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.</p>
<p><strong>Rechtsschutz im Sicherheitspolizeigesetz</strong><br />
Bislang gibt es kaum Möglichkeiten sich gegen geheime Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Während auf der einen Seite immer neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt wurden, wurde es auf der anderen Seite verabsäumt, ein tragfähiges Rechtsschutzsystem für die betroffenen BürgerInnen zu erarbeiten.<br />
Bei Überwachungsmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz gibt es nicht einmal eine entsprechende Verständigungspflicht der Betroffenen über durchgeführte Überwachung, sodass hier überhaupt jede nachträgliche Überprüfung unmöglich ist.<br />
Noch bedeutender ist allerdings der Rechtschutz vor und während einer aufrechten geheimen Überwachung. Dafür wurden in Österreich die sogenannten Rechtsschutzbeauftragen eingeführt. Diese System weißt aber schwere Rechtsschutzdefizit auf:</p>
<ul>
<li>Der Rechtschutzbeauftragte ist nicht bei allen, sondern nur bei ausgewählten Überwachungsmaßnahmen kontrollbefugt.</li>
<li>Angesichts seiner immer breiter werdenden Aufgabenbereiche scheint das Büro des Rechtsschutzbeauftragten zumindest in der Außenwahrnehmung unterbesetzt.</li>
<li>Der Rechtschutzbeauftrage ist institutionell am Innenministerium angegliedert. Er ist zwar weisungsfrei, wird aber vom Innenministerium bestellt.</li>
<li>Beim Rechtsschutzbeauftragten kommt es zur Vermischung von Zustimmungsrechten und der Wahrnehmung von Rechten der Betroffenen. Die Rolle des „Anwalts“ und „Richters“ sind vermischt.</li>
</ul>
<p><strong>Verdeckte Verteidigung</strong><br />
Der Rechtsschutz im SPG soll künftig nach drei Prinzipien organisiert werden:</p>
<ul>
<li>Verdeckte Verteidigung durch einen Anwalt in Abwesenheit des Betroffenen</li>
<li>Richterliche Entscheidung</li>
<li>Verständigung der Betroffenen nach Beendigung der Überwachung</li>
</ul>
<p>Konkret könnten Rechtsanwälte im Bereich des Sicherheitspolizeigesetzes von Amts wegen beauftragt werden, die Rechte eines von einer heimlichen Überwachung betroffenen wahrzunehmen. Der Rechtsanwalt hätte dann die Möglichkeit, Beschwerde- und Einspruchsrechte des Betroffenen in einem Verfahrensstadium wahrzunehmen, in welchem bis auf die beauftragende Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden und dem Verteidiger niemand über das Verfahren informiert ist („Verdeckte Verteidigung“). Diese Verdeckte Verteidigung soll als Gegengewicht zu den Formen der heimlichen (verdeckten) Ermittlung gesehen werden.<br />
Das System der verdeckten Verteidigung soll in das System der eben in Entstehung begriffenen Verwaltungsgerichte integriert werden. Im Bereich der Sicherheitspolizei sollen die künftigen Verwaltungsgerichte der Länder über die Rechtsmittel der verdeckten Verteidiger entscheiden. Schlussendlich soll auch der Rechtsweg zum Verfassungs- und allenfalls zum Verwaltungsgerichtshof offen stehen.</p>
<p>Das Modell hat gegenüber dem derzeitigen Modell des Rechtsschutzbeauftragten einige sehr verlockende Vorteile:</p>
<ul>
<li>Die im Strafverfahren typische Gegenüberstellung von Staatsanwalt und Verteidiger könnte damit auch im heimlichen Ermittlungsverfahren verwirklicht werden, was ein durchgängiges kontradiktorisches Prinzip bedeuten würde.</li>
<li>Rechtsanwälte sind wie keine andere Berufsgruppe prädestiniert, die Interessen der von einem Strafverfahren Betroffenen wahrzunehmen.</li>
<li>Das System der verdeckten Verteidigung wäre in die Instanzenzüge der Gerichte und Verwaltungsbehörden integrierbar.</li>
</ul>
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		<title>Warum ACTA eine Gefahr für das Internet ist</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2012/01/24/warum-acta-ene-gefahr-fur-das-internet-ist/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 10:52:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[AnonynmousAustria hat  in der Nacht von 23. auf 24. Jänner 2012 die Seiten des Justizministeriums und des Bundeskanzleramtes kurzfristig lahmgelegt haben. Eine Notwehraktion um endlich eine Debatte über das bisher geheim gehaltene Abkommen ACTA zu erzwingen. ACTA ist ein internationales Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie, das auf Druck der Industrie betrieben wurde. Darin werden die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AnonynmousAustria hat  in der Nacht von 23. auf 24. Jänner 2012 die Seiten  des Justizministeriums und des Bundeskanzleramtes kurzfristig lahmgelegt  haben. Eine Notwehraktion um endlich eine Debatte über das bisher geheim gehaltene Abkommen ACTA zu erzwingen. ACTA ist ein internationales Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie, das auf Druck der Industrie betrieben wurde. Darin werden die Interessen der Rechteinhaber über Meinungsfreiheit und Datenschutz gestellt. Ohne breite Debatte will die SPÖ/ÖVP-Regierung das Abkommen demnächst unterschreiben. Davor ist zu warnen.</p>
<p>Zum einen ist zu befürchten, dass Druck auf Internetanbieter ausgeübt  wird, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen oder allenfalls dafür zu  haften. Das würde flächendeckende Überwachung und Zensurmaßnahmen  im Internet durch die Provider erzwingen. Ein massiver Eingriff in die  Meinungsfreiheit ist dann zu befürchten. Darüber hinaus würden die  Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von möglichen  Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel bei Tauschbehörden zur  Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen der Industrie zur Seite  gestellt und somit tausende BürgerInnen kriminalisiert werden.</p>
<p>Österreich soll ACTA nicht unterschreiben. Es müssen jetzt die Verhandlungsgegenstände und Folgen einer Unterzeichnung offengelegt werden und eine Debatte darüber beginnen. Unser Grüner Bundesrat Marco Schreuder möchte den österreichischen Protest im Netz mitorganisieren. Mit seiner <a href="http://www.facebook.com/RausausACTA">Facebook-Initiative „Österreich muss aus ACTA aussteigen“</a> will er eine Plattform bieten, die den Widerstand bündeln soll.</p>
<p>mehr Infos: <a href="http://digitalegesellschaft.de/2011/10/warum-ist-acta-so-umstritten-und-warum-sich-politiker-und-burger-dafur-interessieren-sollten/">Digitale Gesellschaft: Warum ist ACTA so umstritten?</a></p>
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		<title>Trojaner in Österreich? Das hat die Ministerin geantwortet.</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 13:16:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute habe ich von der Innenministerin die Anfragebeantwortung zu meiner parlamentarischen Anfrage zum Einsatz des Bundestrojaner bekommen. Sie ist wortkarg ausgefallen. So viel dürfte aber feststehen. Im Jahr 2007 hat man von der Firma DigiTask eine Software im Wert von 22.260.&#8211; Euro bezogen. Durch diese Programme konnte über ein Key-log- und Screenshot-Software der codierte Datenverkehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute habe ich von der Innenministerin die <a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_09373/fname_238772.pdf">Anfragebeantwortung</a> zu meiner <a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_09488/fname_233259.pdf">parlamentarischen Anfrage</a> zum Einsatz des Bundestrojaner bekommen. Sie ist wortkarg ausgefallen. So viel dürfte aber feststehen. Im Jahr 2007 hat man von der Firma DigiTask eine Software im Wert von 22.260.&#8211; Euro bezogen. Durch diese Programme konnte über ein Key-log- und Screenshot-Software der codierte Datenverkehr am Laptop des Betroffenen überwacht werden. Wer der Betroffen ist wird nicht gesagt, aus den Gerichtsakten von Mohamed M.  &#8211; er hat Drohvideos produziert &#8211; wissen wir aber, dass bei ihm so eine Software zur Anwendung gekommen ist. Bei Key-log-Programmen &#8211; sie zeichnen alle Tastaturanschläge auf &#8211; handelt es sich nach überwiegender Expertenmeinung um einer Trojaner-Software.</p>
<p>Die Innenministerin führt auch aus, dass der Einsatz dieser Software von der Justiz genehmigt wurde. Das ist richtig und fatal zu gleich. Es wurde offensichtlich in Verkennung der technischen Voraussetzungen argumentiert, dass das rechtmässig wäre, weil man ja auch eine Kamera hinhängen könnte, die die Tastaturanschläge aufzeichnet, die man dann auswertet. Hat man aber nicht. Daher wäre die Zulässigkeit nach den tatsächlichen technischen Voraussetzungen und nicht nach einer Fiktion zu beurteilen gewesen.</p>
<p>Spannend fällt die Antwort zu meinen letzten Frage aus:</p>
<ul>
<li>Mit welchen technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von Meischberger und Plech durchgeführt?</li>
<li>Wurden im Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, &#8230;) auf den Computern der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?</li>
</ul>
<p>Die Antwort: Auf Grund eines laufenden Verfahrens muss um Verständnis ersucht werden, dass von der Beantwortung der Frage Abstand genommen wird&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Extremismus-Speicherung von Ex ÖH-Chefin: Vefassungsschutz gibt Fehler zu</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 08:29:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorgeschichte kurz zusammengefasst: Die ehemalige ÖH-Chefin Sigrid Maurer und andere AktivistInnen wurden vom Verfassungsschutz wegen einer Protestaktion auf der Parlamentsgalerie in der Extremismusdatei gespeichert. Schnell war klar, dass diese Speicherung nicht nur politisch skandalös, sondern auch rechtlich nicht gedeckt war. In einer parlamentarischen Anfrage haben wir die Vorgangsweise des Verfassungsschutzes durchleuchtet. In der  Beantwortung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://albertsteinhauser.at/2011/09/29/extremismus-speicherung-von-ex-oh-chefin-maurer-durch-polizei-war-rechtswidrig/">Vorgeschichte</a> kurz zusammengefasst: Die ehemalige ÖH-Chefin Sigrid Maurer und andere AktivistInnen wurden vom Verfassungsschutz wegen einer Protestaktion auf der Parlamentsgalerie in der Extremismusdatei gespeichert. Schnell war klar, dass diese Speicherung nicht nur politisch skandalös, sondern auch rechtlich nicht gedeckt war. In einer <a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_09397/fname_231964.pdf">parlamentarischen Anfrage </a>haben wir die Vorgangsweise des Verfassungsschutzes durchleuchtet.</p>
<p>In der  <a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_09290/fname_237423.pdf">Beantwortung</a> muss die Innenministerin jetzt die Fehler des Verfassungsschutzes zugeben. Es wird ausgeführt, dass der Verfassungsschutz  wegen einer angeblichen Verletzung eines Parlamentsbediensteten die Daten verarbeitet hätte und dann gesetzlich falsch in der Extremismusdatei weiter gespeichert hätte. Aber selbst dieses Schuldeingeständnis beschönigt in einer unhaltbaren Weise den Datenskandal. Selbst in der Beantwortung wird nicht von strafrechtlichen Verfehlungen ausgegangen, wird doch ausgeführt, dass es nur verwaltungsstrafrechtliche  Konsequenzen (wegen der Störung der Parlamentssitzung) gegeben hätte. Dazu kommt, dass auch die Speicherung nie in Zusammenhang mit einem möglichen strafrechtlichen Vorfall geführt wurde &#8211; der wurde nämlich nicht erwähnt &#8211; sondern wegen &#8220;Abwehr einer kriminellen Verbindung&#8221; in Zusammenhang mit einer Störaktion im Parlament.</p>
<p>Der Verdacht liegt nahe, dass die Speicherung weniger ein Irrtum war, sondern vielmehr die bildungspolitischen Proteste im Rahmen der Extremismusbeobachtung rechtswidrig dokumentiert werden sollten. Bleibt zu befürchten, dass diese rechtswidrige Handhabung der Bestimmungen kein Einzelfall ist. Um so schwerer wiegen jetzt Bedenken, die gegen den geplanten weiteren Ausbau der Überwachungsmöglichkeiten im Sicherheitspolizeigesetz bezogen auf Einzelpersonen bestehen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das war das Hearing zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/12/02/das-war-das-hearing-zum-sicherheitspolizeigesetz-im-innenausschuss/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 07:54:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Innenausschuss wurde das Hearing zu den geplanten Verschärfungen im Sicherheitspolizeigesetz abgehalten. Heinz Patzelt von Amnesty International und die AnwältInnen Alexander Scheer und Elisabeth Rech (Rechtsanwaltskammer) haben den Gesetzesentwurf massiv kritisiert. Bezeichnend ist, dass sich gerade die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums Beate Stolzlecher-Hanifle und der Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling für das Gesetz ausgesprochen haben. Wenn sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Innenausschuss wurde das Hearing zu den geplanten <a href="http://albertsteinhauser.at/2011/11/15/novelle-des-sicherheitspolizeigesetzes-lizenz-zum-bespitzeln/">Verschärfungen im Sicherheitspolizeigesetz</a> abgehalten. Heinz Patzelt von Amnesty International und die AnwältInnen Alexander Scheer und Elisabeth Rech (Rechtsanwaltskammer) haben den Gesetzesentwurf massiv kritisiert. Bezeichnend ist, dass sich gerade die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums Beate Stolzlecher-Hanifle und der Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling für das Gesetz ausgesprochen haben. Wenn sich die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte und der BVT-Chef bei den Verschärfungen des Gesetzes einig sind, zeigt das, warum wir nicht darauf vertrauen, wenn der Verfassungsschutz durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert wird.</p>
<p>Meine kritischen Fragen konnten nicht zufriedenstellend beantwortet:</p>
<ul>
<li>Wer glaubt ernsthaft, dass die erweiterte Gefahrenerforschung für Einzelpersonen Straftaten, wie jene von Franz Fuchs ernsthaft verhindern hätte können?</li>
<li>Warum werden Betroffene der erweiterten Gefahrenforschung nicht  zumindest nachträglich informiert und bekommen die Möglichkeit die Zulässigkeit der  Überwachung zu überprüfen?</li>
<li>Wie ist garantiert, dass bei der Datendokumentation von Polizeihandlungen durch das Streichen der Abfrage von Namen und sensiblen Daten, die Standards der personenbezogenen Speicherung nach dem Sicherheitspolizeigesetz nicht unterlaufen werden?</li>
<li>Was garantiert, dass bei der Observation mit technischen Mitteln tatsächlich nur Peilsender und nicht auch die Handyortung eingesetzt werden kann?</li>
<li>Was haben verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen bei Besetzungen mit Terrorismusbekämpfung zu tun?</li>
</ul>
<p>Tatsache ist, dass es weder einen Bedarf für das Gesetz gibt, noch der versprochene Erfolg eintreten wird. Was bleibt ist die Missbrauchsgefahr. Immerhin hat aber zumindest auch BVT-Chef Gridling zugestanden, dass er gegen die Verbesserung des Rechtsschutzes nichts einzuwenden hat.</p>
<p>Das Gesetz soll am 2. Februar im Innenausschuss diskutiert werden. Ob es noch Änderungen geben wird, ist offen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes: Lizenz zum Bespitzeln</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 18:17:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
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		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[SPÖ und ÖVP haben im Ministerrat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen ist grenzenlos. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten 3 Jahren nicht wesentlich verändert. Die Grundrechtssensibilität ist in Österreich an einem weiteren Tiefpunkt angekommen.  Die SPÖ argumentiert damit, dass das Gesetz  entschärft worden sei.  Das trifft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPÖ und ÖVP haben im Ministerrat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen.<br />
Die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen ist grenzenlos. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten 3 Jahren nicht wesentlich verändert. Die Grundrechtssensibilität ist in Österreich an einem weiteren Tiefpunkt angekommen.  Die SPÖ argumentiert damit, dass das Gesetz  entschärft worden sei.  Das trifft aber nur auf kleinere Teilbereiche zu und präzisiert die Anliegen bloß. Keine einzige Maßnahme wurde zurückgenommen.</p>
<h3><strong>Folgende problematische Punkte bleiben unverändert</strong>:</h3>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Neuer Datenmoloch</strong></h3>
<p>Amtshandlungen der Polizei werden im Rahmen der Datenverarbeitung dokumentiert. Bisher war diese Dokumentation von Amtshandlungen beschränkt. So durfte nicht nach Namen und sensiblen Daten  gesucht werden. Das wird jetzt mit dem neuen § 13a SPG ersatzlos gestrichen. Damit können in Zukunft die gesamten Aktenbestände elektronisch nach Personen oder auch sensiblen Kriterien durchsucht werden, ganz ohne Rechtsschutz und Kontrollmöglichkeiten. Damit besteht aber die Gefahr, dass das System der genau geregelten Datenverarbeitung ausgehebelt und umgangen wird, da sämtliche Daten auch in dieser Dokumentation gespeichert und abrufbar sind.</p>
<h3><strong>Der einzelne Bürger im Visier</strong></h3>
<p>Die Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen bleibt unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf.  Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet. Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.</p>
<h3><strong>Verwaltungsstrafbarkeit zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen unter dem Etikettenschwindel Terrorismusbekämpfung</strong></h3>
<p>Es ist weiter eine neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Verstoßen gegen eine per Verordnung ausgesprochene Auflösung einer Besetzung vorgesehen. Ziel dieser Bestimmung ist mit Sicherheit nicht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, sondern die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen, wie Ökoaktivismus oder Proteste der bildungspolitischen Bewegung.<br />
Die neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Tragen „uniformähnlicher Kleidung“  bleibt ebenfalls überschießend, da etwa das Vortäuschen einer Berechtigung nicht als Tatbestandsmerkmal gefordert wird.</p>
<p><a href="../2011/11/15/wie-gehts-mit-dem-umstrittenen-sicherheitspolizeigesetz-weiter/">→ Wie es mit dem Sicherheitspolizei weitergeht</a></p>
<h3><strong>Noch ist aber nichts entschieden. Macht Druck auf die SPÖ. Die Sicherheitsbehörden dürfen keine Lizenz zum Bespitzeln der BürgerInnen erhalten!</strong></h3>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie gehts mit dem umstrittenen Sicherheitspolizeigesetz weiter?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/11/15/wie-gehts-mit-dem-umstrittenen-sicherheitspolizeigesetz-weiter/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 10:37:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz wurde heute im Ministerrat beschlossen. Die SPÖ hat sich aber vorbehalten, dass auch noch auf parlamentarischer Ebene weiterdiskutiert werden darf. Damit haben wir zumindest etwas gelernt: wenn nichts ausdrücklich vereinbart wird, haben die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP zu schweigen, wenn die Regierung entschieden hat. So weit so schlecht. Wenigstens beim Sicherheitspolizeigesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz wurde heute im Ministerrat beschlossen. Die SPÖ hat sich aber vorbehalten, dass auch noch auf parlamentarischer Ebene weiterdiskutiert werden darf. Damit haben wir zumindest etwas gelernt: wenn nichts ausdrücklich vereinbart wird, haben die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP zu schweigen, wenn die Regierung entschieden hat. So weit so schlecht. Wenigstens beim Sicherheitspolizeigesetz soll es also anders sein.</p>
<p>Die SPÖ will ein Hearing im Innenausschuss des Parlaments. Das wollen wir auch. Damit ist aber klar, dass es keine Beschlussfassung in diesem Jahr geben kann. Einem Husch-Pfusch-Hearing im Innenausschuss am 24. November werden wir nicht zustimmen. Im kommenden Jahr soll sich das Parlament ausgiebig Zeit für die Debatte nehmen.</p>
<p>Ob es die SPÖ wirklich ernst mit weiteren Änderungen meint, wird man sehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Ich werde alles tun, um mit den kritischen SozialdemokratInnen ins Gespräch zu kommen. Zweifelsohne gibt es Einzelne, die die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz kritisch sehen. Hoffentlich können sie sich auch durchsetzen.</p>
<p>Ergänzung auf Nachfrage:</p>
<p>Zu einem Hearing können die Parlamentsparteien ExpertInnen nominieren die Rede und Auskunft zu den geplanten Gesetzesänderungen stehen. Fragen können die Abgeordneten stellen &#8211; das Hearing ist medienöffentlich. Ob ein Hearing etwas bewirkt, ist nicht prognostizierbar. Zuletzt haben die Hearings wenig bis gar nichts bewirkt. Da diesmal aber auch eine Regierungspartei ein Hearing will, besteht zumindest Hoffnung.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aufregung um Austausch von österreichischen Polizeidaten mit den USA</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/11/02/aufregung-um-austausch-von-osterreichischen-polizeidaten-mit-den-usa/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 10:52:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Dezember 2010 hat Österreich Post aus den USA bekommen. In einem Schreiben wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Abkommen über den Austausch von Polizeidaten kommen muss, andernfalls die VISA freie Einreise für Österreich in Gefahr ist. Ein Jahr später ist dieses Abkommen über den Austausch von Polizeidaten prompt ausverhandelt. Durch den Abschluss dieses [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Dezember 2010 hat Österreich Post aus den USA bekommen. In einem Schreiben wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Abkommen über den Austausch von Polizeidaten kommen muss, andernfalls die VISA freie Einreise für Österreich in Gefahr ist.</p>
<p>Ein Jahr später ist dieses Abkommen über den Austausch von Polizeidaten prompt ausverhandelt. Durch den Abschluss dieses bilateralen Vertrages mit  den USA werden auch die Bemühungen um eine starke Verhandlungsposition durch die EU unterlaufen. Andere Staaten, wie Frankreich oder die Niederlande waren bei weitem nicht so entgegenkommend.</p>
<p>Im Kern geht es bei diesem Abkommen um den Austausch von Polizeidaten aus DNA- und Fingerabdruckdatenbanken zwischen Österreich und den USA. In diesem Abkommen sind die Datenschutzinteressen österreichischer BürgerInnen schlicht nicht gewährleistet. Bei unrechtmäßiger Verwendung oder falschen Daten gibt es gegenüber den US-Behörden keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Die Richtigstellung oder Löschung kann nicht gerichtlich durchgesetzt  werden, es besteht nur die Möglichkeit einer internen Beschwerde an einen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde zu richten.</p>
<p>Das Innenministerium sieht keinen Anlass für Aufregung. Es heißt, dass man nicht immer gleich von Missbrauch ausgehen könne. Das lässt tief blicken und hilft wenig weiter. Entscheidend ist nämlich nicht wovon in der Regel ausgegangen werden kann, sondern welcher Rechtsschutz besteht, wenn Datenmissbrauch eintritt.</p>
<p>Im November ist das Abkommen im Innenausschuss – im Dezember im Parlament.</p>
<p>siehe auch:<a href="http://albertsteinhauser.at/2010/09/29/usa-kommt-uber-drohung-visapflicht-zu-osterreichischen-polizeidaten/"> USA komm über Drohung Visapflicht zu österreichischen Polizeidaten</a></p>
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		<title>Parlamentarische Aufklärung zu illegaler Trojaner-Überwachungssoftware in Österreich</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 07:50:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, gibt es Indizien, dass auch in Österreich eine illegale Überwachungssoftware ähnlich dem deutschen Bundestrojaner zum Einsatz gekommen ist. Der Unternehmenssprecher von DigiTask Winfried Seibert hat, wie in einem Artikel der „Deutschen Welle&#8221; bekannt wurde, angegeben, dass die Firma DigiTask Spionagesoftware ähnlich dem deutschen Bundes- bzw. „Staatstrojaner&#8221; an Östereich verkauft hat. Da es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, gibt es Indizien, dass auch in Österreich eine illegale Überwachungssoftware ähnlich dem deutschen Bundestrojaner zum Einsatz gekommen ist. Der<span style="font-size: small;"> Unternehmenssprecher von DigiTask Winfried Seibert hat, wie in einem <a href="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,15453150,00.html">Artikel der „Deutschen Welle&#8221;</a> bekannt wurde, angegeben, dass die Firma DigiTask Spionagesoftware ähnlich dem deutschen Bundes- bzw. „Staatstrojaner&#8221; an Östereich verkauft hat. Da es in Österreich keine gesetzliche Grundlagefür den Einsatz gibt, ist der Ankauf einer solchen Software mehr als aufklärungswürdig. Dank einer Analyse des deutschen Chaos Computer Clubs (CCC) ist bekannt, dass diese Software nicht nur das Mitschneiden der Telekommunikation, die über den Rechner läuft ermöglicht, sondern auch sämtliche Tätigkeiten am Gerät selbst dokumentiert. Es bietet auch die Möglichkeit der Datenmanipulation am Gerät selbst. Der Einsatz einer solchen Software ist eine schwerwiegende Datenschutzverletzung und eine Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Ich habe daher folgende parlamentarische Anfrage an die Innenministerin gestellt:</span></p>
<div>
<ol>
<li>Hat das Innenministerium für die Republik Österreich Geschäfte mit der Firma DigiTask abgeschlossen?</li>
<li>Wenn ja, welche Produkte hat die Fa. DigiTask im Vollzugsbereich des Innenministeriums an die Republik Österreich verkauft?3. Entspricht die Aussage von DigiTask, dass Österreich von diesem Unternehmen eine Software ähnlich dem sogenannten deutschen Staats- bzw. Bayerntrojaner erworben hat den Tatsachen?</li>
<li>Wenn ja, wann wurde dieses Produkt erworben?</li>
<li>Über welche Funktionalitäten verfügt dieses Produkt?</li>
<li>Wie wird eine solche Software auf einen Computer aufgespielt</li>
<li>Zu welchem Zweck wurde diese Software angeschafft?</li>
<li>Ist diese Software bereits zum Einsatz gekommen?</li>
<li>Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?</li>
<li>Was hat diese Software gekostet?</li>
<li>Ist diese Software im Fall Meischberger/Plech zum Einsatz gekommen?</li>
<li>Mit welchen technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von Meischberger und Plech durchgeführt?</li>
<li>Wurden Im Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, &#8230;) auf den Computern der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?</li>
<li>Welche Hilfsmittel waren das genau, über welche Funktionen verfügen diese insgesamt, und welche Funktionen wurden tatsächlich eingesetzt?</li>
</ol>
</div>
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		<item>
		<title>Wie die Innenministerin zivilen Ungehorsam bestrafen will oder Hainburg bald nicht mehr möglich ist</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 08:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Innenministerin Mikl-Leitner will verstärkt gegen den &#8220;Terrorismus in Österreich&#8221; vorgehen. Deshalb soll es eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geben. Grund genug beunruhigt zu sein. Wenn man genauer in den Gesetezesvorschlag hineinliest erkennt man, dass politischer Aktionismus und ziviler Ungehorsam ins Visier genommen werden sollen. Ein Beispiel: 1984 wurde von tausenden UmweltaktivistInnen die Hainbiurger Au besetzt. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Innenministerin Mikl-Leitner will verstärkt gegen den &#8220;Terrorismus in Österreich&#8221; vorgehen. Deshalb soll es eine <a href="http://www.parlament.gv.at/SUCH/viewsource.shtml?docid=8bf2bf23e9a7d0e85fe5b82c2497ef07_public&amp;qtf_teaser:query=bcalcontent.bidxcontentlvl1:%22sicherheitspolizeigesetz%22#match1">Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes</a> geben. Grund genug beunruhigt zu sein. Wenn man genauer in den Gesetezesvorschlag hineinliest erkennt man, dass politischer Aktionismus und ziviler Ungehorsam ins Visier genommen werden sollen.</p>
<p>Ein Beispiel: 1984 wurde von tausenden UmweltaktivistInnen die Hainbiurger Au besetzt. Was damals für heftige Diskussionen gesorgt hat, gilt heute als anerkannter BürgerInnenprotest gegen abgehobene Betonpolitiker. Mit Mikl-Leitners neuem Gesetz wäre dieser Protest kaum mehr möglich. Wenn Besetzungen von Grundstücken durch die Polizei aufgelöst werden, sollen BesetzerInnen, die zurückkehren künftig mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro belegt werden. Wörtlich heißt es in den Erläuterungen (siehe Punkt zu Z 35) weiter: <em>Dies eröffnet den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Möglichkeit einer Festnahme &#8230;</em></p>
<p>Sollen also aufgelöste Proteste fortgesetzt werden, setzen sich couragierte AktivistInnen künftig der Gefahr relativ hohen Verwaltungsstrafen oder einer Festnahmen aus. Mit Terrorismus hat das wenig zu tun. Darum geht es der Innenministerin in Wirklichkeit aber auch nicht. Die Spielräume für Protest- und Gegenbewegungen sollen bewusst klein gehalten werden. Da es nicht mehr oder weniger Besetzungen als vor 10, 20 oder 40 Jahren gibt, sind solche Änderungen Ausdruck eines gefährlichen Wandels des Zeitgeists. Eine Demokratie muss aber zivilen Ungehorsam zulassen &#8211; das unterscheidet sie von totalitären Staatskonzepten, die jede Abweichung bestrafen.</p>
<p>Trauriger Schlusssatz: Die SPÖ hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt. Prostest!!!</p>
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