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Michael R. & AnonAustria: Innenministerin deckt Ermittlungsskandal

Michael R. ist ein Selbstständiger in der IT-Branche, der im Zusammenhang mit AnonAustria ins Visier der Sicherheitsbehörden gekommen ist. → Vorgeschichte In einem Mix aus allgemeinen Merkmalen und konstruierten Indizien versucht man einen Zusammenhang von Michael R. und dem User „The_Dude“, der von den Sicherheitsbehörden AnonAustria zugerechnet wird, herzustellen. Garniert mit einer erschreckenden Unkenntnis von der Funktionsweise sozialer Netzwerke im Internet kommt der unbedingte Willen der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck jenseits der Faktenlage Michael R. als „The_Dude“ zu enttarnen. Auf Basis des Anlassberichts kommt es am 26.1.2012 zu einem Durchsuchungsbefehl bei Michael R.. Um 06:45 wird Michael R. von der WEGA aus dem Bett geläutet und sofort am Treppengeländer fixiert. Es kommt zu einer Hausdurchsuchung. In Folge wird das Verfahren eingestellt.

Ich wollte von der Innenministerin wissen, wie es zu den skandalösen und schlampigen Ermittlungen gekommen ist. Die Beantwortung meiner parlamentarischen Anfrage ist ein politischer Skandal. 29 Fragen werden in 6 Sätzen, wobei 3 davon aus einem Wort bestehen, „beantwortet“.

Treuherzig versichert Innenministerin Mikl-Leitner: Überwachungsmaßnahmen hätte es keine gegeben und mit AnonAustria haben die Ermittlungen nichts zu tun. Die Antworten auf in der Anfrage genau aufgelistete Ermittlungsmissstände, wie Falschbehauptungen, Fehleinschätzungen  und –interpretationen seitens der Polizei wird überhaupt verweigert. Begründet wird das mit „laufenden Ermittlungen“. Man müsse deshalb davon Abstand nehmen.

Das ist aber eine glatte Unwahrheit. Die Ermittlungen gegen Michael R. sind längst eingestellt. Die Verdrehungen und konstruierten Indizien der Polizei sind damit Gegenstand parlamentarischer Kontrolle. Die Antwortverweigerung ist der Versuch die schlampige und rechtsstaatliche untragbare Vorgangsweise der Ermittlungsbehörden zu vertuschen und einen Polizeiskandal zu verhindern. Innenministerin Mikl-Leitner deckt damit aktiv Missstände. Doch das wird nichts helfen. Der Fall wird aufgeklärt.

Innenministerin hat keine Ahnung über Ausmaß der Überwachung Folge 2

Folge 1 – die Vorgeschichte kurz zusammengefasst: Ich wollte von der Innenministerin wissen, wie viele BürgerInnen der Verfassungsschutz schon jetzt in seinen  Datenbanken gespeichert hat. Die Antwort der Innenministerin fiel kurz aus: „Eine Beantwortung dieser Fragen kann auf Grund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen“.

Das wollte ich jetzt genauer wissen. In meiner zweiten Anfrage habe ich gefragt, warum die Beantwortung nicht möglich ist und ob der Speicherungsgrund nicht vermerkt wird. Jetzt ist die Antwort der Innenministerin da. Wie viele BürgerInnen in den Datenbanken des Innenministeriums gespeichert sind, wurde immer noch nicht beantwortet. Dafür hat man etwas näher ausgeführt, warum man darüber keine Auskunft gibt. Es heißt: “(…) Bei der überwiegenden Anzahl der Sicherheitsbehörden wird in den allgemeinen Protokollen der Speicherungsgrund nicht aufgenommen bzw. ausgewiesen (…).”

Wenn das stimmt, wirds bedenklich. Im Sicherheitspolizeigesetz ist geregelt, wann Daten gespeichert werden dürfen. Fehlt die Angabe des Speicherunsgrunds, wird die Überprüfung ob eine Speicherung rechtlich gedeckt war erschwert, wenn nicht sogar unmöglich. Mich interessiert aber vorallem, wie viele Personen vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gespeichert sind. Vermutlich will das aber das Innenministerium gerade nicht sagen. Dort dürfte auch der Speicherungsgrund vermerkt sein. Die damalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer wurde 2010 rechtswidrig wegen Störung einer Parlamentssitzung vom BVT gespeichert. Der Speicherungsgrund war genau vermerkt, nämlich “§ 53 Abs 1 Z 2 SPG – Abwehr einer krimineller Verbindung”. Damit ist klar – die parlamentarische Fragerei kann noch kein Ende haben – Fortsetzung folgt.

AnonAustria und ein Aprilscherz: darf man das?

Anonymus Austria hat angekündigt mit dem heutigen Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung – quasi als Revanche - gehackte PolitikerInnen-E-Mails von SPÖ, ÖVP und FPÖ zu veröffentlichen. Korruption und Rechtsextremismus würden die Republik erschüttern, hat es im Vorfeld geheißen. Heute Nacht hätte es losgehen sollen – das ganze hat sich aber als Aprilscherz erwiesen. Politische Nachtschwärmer haben umsonst auf die E-Mails gewartet. Was soll man davon halten?

Bezeichnend ist, dass nur wenige ernsthaft daran gezweifelt haben, dass es diese E-Mails gibt. Das sagt alles über die Republik. Die meisten halten es zu Recht für realistisch, dass die gesammelten E-Mails roter, schwarzer und blauer PolitikerInnen ein Sittenbild aus Korruption und Rechtsextremismus ergeben. Die politische Unschuldsvermutung ist schon lange verspielt.

Natürlich darf AnonAustria alle am Schmäh halten – die rot-schwarz-blauen PolitikerInnen machen das in anderer Weise (Stichwort “Vorratsdatenspeicherung zur Korruptionsbekämpfung”) ja auch. Ob es dem Kollektiv genutzt hat, sollte zumindest hinterfragt werden. Die Glaubwürdigkeit für künftige Hacks könnte jedenfalls gelitten haben. Ob das dieses Scherzchen Wert war, weiß ich nicht, aber das soll bei AnonAustria diskutiert werden.

Ob es der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung geholfen hat, bezweifle ich aber. Vielleicht hat es eine panische FPK dazu gebracht aus Angst vor Veröffentlichungen jetzt doch eine Verfassungsbeschwerde einzubringen. Klar ist aber auch, dass in den letzten Tagen vielleicht auf Kosten einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung intensiv in den Medien über AnonAustria und ihre angekündigten Veröffentlichungen berichtet wurde. Diesen Platz hätte man besser nützen können. Aber andererseits – heute ist 1. April und da muss man auch über sich selbst lachen können, schließlich sind wir alle auf den Aprilscherz hineingefallen.

Wir klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung! Klage mit!

Wir klagen – Klage mit!

AK Vorrat und die Grünen bekämpfen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof.

Das wollen wir aber nicht alleine tun. Wir möchten, dass du und deine FreundInnen mitmachen. Unterschreibe die Vollmacht zur Klagseinbringung und überzeuge auch andere davon das zu tun. Es kostet dich nichts, hat aber einen großen wert: Wenn wir alle gemeinsam klagen, werden sie sehen, dass wir uns das nicht länger gefallen lassen.

Nähere Infos, wie du mitklagen kannst:

www.verfassungsklage.at

Was bewirkt die Vorratsdatenspeicherung?

Du würdest es nicht lustig finden, wenn die Post künftig aufschreibt, wem du wann einen Brief schreibst. Bei deinen E-Mails soll genau das passieren. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird ab 1. April gespeichert, wann du wem ein E-Mail schreibst.

Du würdest es nicht lustig finden, wenn an jeder Ecke jemand steht und aufschreibt, dass du vorbeikommst. Bei deinen Handydaten soll genau das passieren. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird ab 1. April gespeichert, wo du dich mit deinem Handy aufgehalten hast.

Als Vorratsdatenspeicherung wird die Speicherung der wesentlichen Daten von Kommunikationsvorgängen durch die Telekommunikationsanbieter für einen bestimmten Zeitraum bezeichnet. Erfasst werden Verkehrs- und Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, wobei die Inhalte der Kommunikation nicht erfasst werden.

Diese Daten werden von allen NutzerInnen moderner Kommunikationsmittel gespeichert ohne dass sie sich noch etwas zu Schulden kommen lassen haben. Polizei und Justiz dürfen dann unter bestimmten Voraussetzungen – wenn ein Verdacht besteht – auf diese Daten zugreifen.

Alleine, dass deine Daten gespeichert werden ist ein schwerer Eingriff. Während du bespitzelt wirst, werden sich die vermeintlichen Adressaten der Vorratsdatenspeicherung „die Kriminellen“ hingegen schützen. Was bleibt ist die Missbrauchsbedrohung der BürgerInnen.

Warum wir klagen?

Der AK Vorrat und die Grünen wollen das nicht akzeptieren. Wir werden unsere Daten schützen und unsere Rechte einklagen.

Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention und unseren BürgerInnenrechten!

  • Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre. Schon die Speicherung der Verbindungsdaten ist ein Grundrechtseingriff, nicht erst eine allfällige Auskunft an die Behörden.
  • Die VDS ist gar nicht geeignet, die vorgegebenen Zwecke zu erreichen. Die vorgegebene Bekämpfung schwerer Kriminalität wird durch die Vorratsdatenspeicherung nicht merkbar erreicht, wie Studien in Deutschland belegen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht verhältnismäßig. Die Abwägung zeigt – wenn überhaupt – nur einen geringen positiven Effekt in wenigen Einzelfällen, der einem schweren Eingriff in die Privatsphäre praktisch der gesamten Bevölkerung gegenüber steht.

Innenministerin hat keine Ahnung über Ausmaß der Überwachung

Die Innenministerin will im Sicherheitspolizeigesetz die Befugnisse des „Verfassungsschutz“ ausbauen. Künftig sollen auch Einzelpersonen – ohne, dass sie sich etwas zu Schulden kommen lassen haben – im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung überwacht werden können (→ unsere Kritik daran). Ich wollte wissen wie viele BürgerInnen der Verfassungsschutz schon jetzt in seinen Datenbanken gespeichert hat.

Meine Anfrage wurde jetzt beantwortet. Es heißt lapidar in einem Satz: „Eine Beantwortung dieser Fragen kann auf Grund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen“.

Das ist nicht nachvollziehbar. Da ich mich an den im Sicherheitspolizeigesetz aufgezählten Speicherungsgründen orientiert habe und der Speicherungsgrund  vermerkt werden muss, ist es schwer zu glauben, dass das nicht aus einer Datenbank augeswertet werden kann.

Sollte das aber tatsächlich nicht möglich sein,  weiß offensichtlich selbst der Verfassungsschutz nicht, die Daten wie vieler Personen derzeit beispielsweise im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung gespeichert sind.

Entweder verschweigt man mir als Parlamentarier die Auskunft über die Anzahl der in den Verfassungsschutz-Datenbanken gespeicherten BürgerInnen oder man will zwar mehr Überwachungsrechte ohne überhaupt genau zu wissen wie viele Personen derzeit schon ins Visier genommen werden. Ersteres wäre inakzeptabel – zweites  unprofessionell.

Mehr Schutz vorm Sicherheitspolizeigesetz

Am 2.Februar wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss diskutiert. Auch, wenn es gegenüber der Letztfassung einige Änderungen geben dürfte (Beschränkung der erweiterten Gefahrenerforschung für Einzelpersonen auf 3 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit und Löschungsverpflichtung) ändert sich nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen. Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet.
Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.

Rechtsschutz im Sicherheitspolizeigesetz
Bislang gibt es kaum Möglichkeiten sich gegen geheime Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Während auf der einen Seite immer neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt wurden, wurde es auf der anderen Seite verabsäumt, ein tragfähiges Rechtsschutzsystem für die betroffenen BürgerInnen zu erarbeiten.
Bei Überwachungsmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz gibt es nicht einmal eine entsprechende Verständigungspflicht der Betroffenen über durchgeführte Überwachung, sodass hier überhaupt jede nachträgliche Überprüfung unmöglich ist.
Noch bedeutender ist allerdings der Rechtschutz vor und während einer aufrechten geheimen Überwachung. Dafür wurden in Österreich die sogenannten Rechtsschutzbeauftragen eingeführt. Diese System weißt aber schwere Rechtsschutzdefizit auf:

  • Der Rechtschutzbeauftragte ist nicht bei allen, sondern nur bei ausgewählten Überwachungsmaßnahmen kontrollbefugt.
  • Angesichts seiner immer breiter werdenden Aufgabenbereiche scheint das Büro des Rechtsschutzbeauftragten zumindest in der Außenwahrnehmung unterbesetzt.
  • Der Rechtschutzbeauftrage ist institutionell am Innenministerium angegliedert. Er ist zwar weisungsfrei, wird aber vom Innenministerium bestellt.
  • Beim Rechtsschutzbeauftragten kommt es zur Vermischung von Zustimmungsrechten und der Wahrnehmung von Rechten der Betroffenen. Die Rolle des „Anwalts“ und „Richters“ sind vermischt.

Verdeckte Verteidigung
Der Rechtsschutz im SPG soll künftig nach drei Prinzipien organisiert werden:

  • Verdeckte Verteidigung durch einen Anwalt in Abwesenheit des Betroffenen
  • Richterliche Entscheidung
  • Verständigung der Betroffenen nach Beendigung der Überwachung

Konkret könnten Rechtsanwälte im Bereich des Sicherheitspolizeigesetzes von Amts wegen beauftragt werden, die Rechte eines von einer heimlichen Überwachung betroffenen wahrzunehmen. Der Rechtsanwalt hätte dann die Möglichkeit, Beschwerde- und Einspruchsrechte des Betroffenen in einem Verfahrensstadium wahrzunehmen, in welchem bis auf die beauftragende Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden und dem Verteidiger niemand über das Verfahren informiert ist („Verdeckte Verteidigung“). Diese Verdeckte Verteidigung soll als Gegengewicht zu den Formen der heimlichen (verdeckten) Ermittlung gesehen werden.
Das System der verdeckten Verteidigung soll in das System der eben in Entstehung begriffenen Verwaltungsgerichte integriert werden. Im Bereich der Sicherheitspolizei sollen die künftigen Verwaltungsgerichte der Länder über die Rechtsmittel der verdeckten Verteidiger entscheiden. Schlussendlich soll auch der Rechtsweg zum Verfassungs- und allenfalls zum Verwaltungsgerichtshof offen stehen.

Das Modell hat gegenüber dem derzeitigen Modell des Rechtsschutzbeauftragten einige sehr verlockende Vorteile:

  • Die im Strafverfahren typische Gegenüberstellung von Staatsanwalt und Verteidiger könnte damit auch im heimlichen Ermittlungsverfahren verwirklicht werden, was ein durchgängiges kontradiktorisches Prinzip bedeuten würde.
  • Rechtsanwälte sind wie keine andere Berufsgruppe prädestiniert, die Interessen der von einem Strafverfahren Betroffenen wahrzunehmen.
  • Das System der verdeckten Verteidigung wäre in die Instanzenzüge der Gerichte und Verwaltungsbehörden integrierbar.

Warum ACTA eine Gefahr für das Internet ist

AnonynmousAustria hat  in der Nacht von 23. auf 24. Jänner 2012 die Seiten des Justizministeriums und des Bundeskanzleramtes kurzfristig lahmgelegt haben. Eine Notwehraktion um endlich eine Debatte über das bisher geheim gehaltene Abkommen ACTA zu erzwingen. ACTA ist ein internationales Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie, das auf Druck der Industrie betrieben wurde. Darin werden die Interessen der Rechteinhaber über Meinungsfreiheit und Datenschutz gestellt. Ohne breite Debatte will die SPÖ/ÖVP-Regierung das Abkommen demnächst unterschreiben. Davor ist zu warnen.

Zum einen ist zu befürchten, dass Druck auf Internetanbieter ausgeübt wird, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen oder allenfalls dafür zu haften. Das würde flächendeckende Überwachung und Zensurmaßnahmen im Internet durch die Provider erzwingen. Ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit ist dann zu befürchten. Darüber hinaus würden die Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von möglichen Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel bei Tauschbehörden zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen der Industrie zur Seite gestellt und somit tausende BürgerInnen kriminalisiert werden.

Österreich soll ACTA nicht unterschreiben. Es müssen jetzt die Verhandlungsgegenstände und Folgen einer Unterzeichnung offengelegt werden und eine Debatte darüber beginnen. Unser Grüner Bundesrat Marco Schreuder möchte den österreichischen Protest im Netz mitorganisieren. Mit seiner Facebook-Initiative „Österreich muss aus ACTA aussteigen“ will er eine Plattform bieten, die den Widerstand bündeln soll.

mehr Infos: Digitale Gesellschaft: Warum ist ACTA so umstritten?

Trojaner in Österreich? Das hat die Ministerin geantwortet.

Heute habe ich von der Innenministerin die Anfragebeantwortung zu meiner parlamentarischen Anfrage zum Einsatz des Bundestrojaner bekommen. Sie ist wortkarg ausgefallen. So viel dürfte aber feststehen. Im Jahr 2007 hat man von der Firma DigiTask eine Software im Wert von 22.260.– Euro bezogen. Durch diese Programme konnte über ein Key-log- und Screenshot-Software der codierte Datenverkehr am Laptop des Betroffenen überwacht werden. Wer der Betroffen ist wird nicht gesagt, aus den Gerichtsakten von Mohamed M.  – er hat Drohvideos produziert – wissen wir aber, dass bei ihm so eine Software zur Anwendung gekommen ist. Bei Key-log-Programmen – sie zeichnen alle Tastaturanschläge auf – handelt es sich nach überwiegender Expertenmeinung um einer Trojaner-Software.

Die Innenministerin führt auch aus, dass der Einsatz dieser Software von der Justiz genehmigt wurde. Das ist richtig und fatal zu gleich. Es wurde offensichtlich in Verkennung der technischen Voraussetzungen argumentiert, dass das rechtmässig wäre, weil man ja auch eine Kamera hinhängen könnte, die die Tastaturanschläge aufzeichnet, die man dann auswertet. Hat man aber nicht. Daher wäre die Zulässigkeit nach den tatsächlichen technischen Voraussetzungen und nicht nach einer Fiktion zu beurteilen gewesen.

Spannend fällt die Antwort zu meinen letzten Frage aus:

  • Mit welchen technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von Meischberger und Plech durchgeführt?
  • Wurden im Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, …) auf den Computern der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?

Die Antwort: Auf Grund eines laufenden Verfahrens muss um Verständnis ersucht werden, dass von der Beantwortung der Frage Abstand genommen wird…

 

Extremismus-Speicherung von Ex ÖH-Chefin: Vefassungsschutz gibt Fehler zu

Die Vorgeschichte kurz zusammengefasst: Die ehemalige ÖH-Chefin Sigrid Maurer und andere AktivistInnen wurden vom Verfassungsschutz wegen einer Protestaktion auf der Parlamentsgalerie in der Extremismusdatei gespeichert. Schnell war klar, dass diese Speicherung nicht nur politisch skandalös, sondern auch rechtlich nicht gedeckt war. In einer parlamentarischen Anfrage haben wir die Vorgangsweise des Verfassungsschutzes durchleuchtet.

In der  Beantwortung muss die Innenministerin jetzt die Fehler des Verfassungsschutzes zugeben. Es wird ausgeführt, dass der Verfassungsschutz  wegen einer angeblichen Verletzung eines Parlamentsbediensteten die Daten verarbeitet hätte und dann gesetzlich falsch in der Extremismusdatei weiter gespeichert hätte. Aber selbst dieses Schuldeingeständnis beschönigt in einer unhaltbaren Weise den Datenskandal. Selbst in der Beantwortung wird nicht von strafrechtlichen Verfehlungen ausgegangen, wird doch ausgeführt, dass es nur verwaltungsstrafrechtliche  Konsequenzen (wegen der Störung der Parlamentssitzung) gegeben hätte. Dazu kommt, dass auch die Speicherung nie in Zusammenhang mit einem möglichen strafrechtlichen Vorfall geführt wurde – der wurde nämlich nicht erwähnt – sondern wegen “Abwehr einer kriminellen Verbindung” in Zusammenhang mit einer Störaktion im Parlament.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Speicherung weniger ein Irrtum war, sondern vielmehr die bildungspolitischen Proteste im Rahmen der Extremismusbeobachtung rechtswidrig dokumentiert werden sollten. Bleibt zu befürchten, dass diese rechtswidrige Handhabung der Bestimmungen kein Einzelfall ist. Um so schwerer wiegen jetzt Bedenken, die gegen den geplanten weiteren Ausbau der Überwachungsmöglichkeiten im Sicherheitspolizeigesetz bezogen auf Einzelpersonen bestehen.

Das war das Hearing zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss

Im Innenausschuss wurde das Hearing zu den geplanten Verschärfungen im Sicherheitspolizeigesetz abgehalten. Heinz Patzelt von Amnesty International und die AnwältInnen Alexander Scheer und Elisabeth Rech (Rechtsanwaltskammer) haben den Gesetzesentwurf massiv kritisiert. Bezeichnend ist, dass sich gerade die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums Beate Stolzlecher-Hanifle und der Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling für das Gesetz ausgesprochen haben. Wenn sich die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte und der BVT-Chef bei den Verschärfungen des Gesetzes einig sind, zeigt das, warum wir nicht darauf vertrauen, wenn der Verfassungsschutz durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert wird.

Meine kritischen Fragen konnten nicht zufriedenstellend beantwortet:

  • Wer glaubt ernsthaft, dass die erweiterte Gefahrenerforschung für Einzelpersonen Straftaten, wie jene von Franz Fuchs ernsthaft verhindern hätte können?
  • Warum werden Betroffene der erweiterten Gefahrenforschung nicht zumindest nachträglich informiert und bekommen die Möglichkeit die Zulässigkeit der Überwachung zu überprüfen?
  • Wie ist garantiert, dass bei der Datendokumentation von Polizeihandlungen durch das Streichen der Abfrage von Namen und sensiblen Daten, die Standards der personenbezogenen Speicherung nach dem Sicherheitspolizeigesetz nicht unterlaufen werden?
  • Was garantiert, dass bei der Observation mit technischen Mitteln tatsächlich nur Peilsender und nicht auch die Handyortung eingesetzt werden kann?
  • Was haben verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen bei Besetzungen mit Terrorismusbekämpfung zu tun?

Tatsache ist, dass es weder einen Bedarf für das Gesetz gibt, noch der versprochene Erfolg eintreten wird. Was bleibt ist die Missbrauchsgefahr. Immerhin hat aber zumindest auch BVT-Chef Gridling zugestanden, dass er gegen die Verbesserung des Rechtsschutzes nichts einzuwenden hat.

Das Gesetz soll am 2. Februar im Innenausschuss diskutiert werden. Ob es noch Änderungen geben wird, ist offen.