Posts tagged: Rechtsstaat

Steuerhinterziehung: Liste der Schande auch für Österreich?

Griechenland hat jetzt die größten Steuersünder in einer Liste der Schande öffentlich an den Pranger gestellt. SPÖ Bundesgeschäftsführer Kräuter will das jetzt auch für Österreich. Emotional klingt das verlockend. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die ÖVP hat sich als Partei der Steuerprivilegierten auch schon dagegen zu Wort gemeldet.

Tatsächlich markiert der Vorschlag aber eine gefährliche Entwickung. Vergehen sollen nicht nur bestraft, sondern die Täter auch gesellschaftlich geächtet werden. als Justizpolitiker bin ich da besonders sensibel. Es ist eine Erungeschaft der Aufklärung, dass Straftäter nicht mehr durch die Stadt getrieben werden oder am Dorfpranger zur Schau gestellt werden. Was kommt dann als nächstes? Die Rechtspopulisten wollen schon lange die Namen und Adressen von verurteilten Sexualstraftätern ins Internet stellen. Der Phantasie, wenn und was man outen könnte sind keine Grenzen gesetzt.

Die Debatte um die Liste der Schande ist ein Nebenschauplatz. Eine Nebelgranate, um vom rot-schwarzen Sparpaket abzulenken. Die SPÖ soll ihre Energie in die Durchsetzung von Vermögenssteuern investieren. Es geht nicht darum Steuersünder gesellschaftlich zu vernichten. Es geht darum gerechte Steuern durchzusetzen, sie einzutreiben und Steuersünder zu bestrafen.

Extremismus-Speicherung von Ex ÖH-Chefin: Vefassungsschutz gibt Fehler zu

Die Vorgeschichte kurz zusammengefasst: Die ehemalige ÖH-Chefin Sigrid Maurer und andere AktivistInnen wurden vom Verfassungsschutz wegen einer Protestaktion auf der Parlamentsgalerie in der Extremismusdatei gespeichert. Schnell war klar, dass diese Speicherung nicht nur politisch skandalös, sondern auch rechtlich nicht gedeckt war. In einer parlamentarischen Anfrage haben wir die Vorgangsweise des Verfassungsschutzes durchleuchtet.

In der  Beantwortung muss die Innenministerin jetzt die Fehler des Verfassungsschutzes zugeben. Es wird ausgeführt, dass der Verfassungsschutz  wegen einer angeblichen Verletzung eines Parlamentsbediensteten die Daten verarbeitet hätte und dann gesetzlich falsch in der Extremismusdatei weiter gespeichert hätte. Aber selbst dieses Schuldeingeständnis beschönigt in einer unhaltbaren Weise den Datenskandal. Selbst in der Beantwortung wird nicht von strafrechtlichen Verfehlungen ausgegangen, wird doch ausgeführt, dass es nur verwaltungsstrafrechtliche  Konsequenzen (wegen der Störung der Parlamentssitzung) gegeben hätte. Dazu kommt, dass auch die Speicherung nie in Zusammenhang mit einem möglichen strafrechtlichen Vorfall geführt wurde – der wurde nämlich nicht erwähnt – sondern wegen “Abwehr einer kriminellen Verbindung” in Zusammenhang mit einer Störaktion im Parlament.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Speicherung weniger ein Irrtum war, sondern vielmehr die bildungspolitischen Proteste im Rahmen der Extremismusbeobachtung rechtswidrig dokumentiert werden sollten. Bleibt zu befürchten, dass diese rechtswidrige Handhabung der Bestimmungen kein Einzelfall ist. Um so schwerer wiegen jetzt Bedenken, die gegen den geplanten weiteren Ausbau der Überwachungsmöglichkeiten im Sicherheitspolizeigesetz bezogen auf Einzelpersonen bestehen.

Das war das Hearing zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss

Im Innenausschuss wurde das Hearing zu den geplanten Verschärfungen im Sicherheitspolizeigesetz abgehalten. Heinz Patzelt von Amnesty International und die AnwältInnen Alexander Scheer und Elisabeth Rech (Rechtsanwaltskammer) haben den Gesetzesentwurf massiv kritisiert. Bezeichnend ist, dass sich gerade die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums Beate Stolzlecher-Hanifle und der Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling für das Gesetz ausgesprochen haben. Wenn sich die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte und der BVT-Chef bei den Verschärfungen des Gesetzes einig sind, zeigt das, warum wir nicht darauf vertrauen, wenn der Verfassungsschutz durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert wird.

Meine kritischen Fragen konnten nicht zufriedenstellend beantwortet:

  • Wer glaubt ernsthaft, dass die erweiterte Gefahrenerforschung für Einzelpersonen Straftaten, wie jene von Franz Fuchs ernsthaft verhindern hätte können?
  • Warum werden Betroffene der erweiterten Gefahrenforschung nicht zumindest nachträglich informiert und bekommen die Möglichkeit die Zulässigkeit der Überwachung zu überprüfen?
  • Wie ist garantiert, dass bei der Datendokumentation von Polizeihandlungen durch das Streichen der Abfrage von Namen und sensiblen Daten, die Standards der personenbezogenen Speicherung nach dem Sicherheitspolizeigesetz nicht unterlaufen werden?
  • Was garantiert, dass bei der Observation mit technischen Mitteln tatsächlich nur Peilsender und nicht auch die Handyortung eingesetzt werden kann?
  • Was haben verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen bei Besetzungen mit Terrorismusbekämpfung zu tun?

Tatsache ist, dass es weder einen Bedarf für das Gesetz gibt, noch der versprochene Erfolg eintreten wird. Was bleibt ist die Missbrauchsgefahr. Immerhin hat aber zumindest auch BVT-Chef Gridling zugestanden, dass er gegen die Verbesserung des Rechtsschutzes nichts einzuwenden hat.

Das Gesetz soll am 2. Februar im Innenausschuss diskutiert werden. Ob es noch Änderungen geben wird, ist offen.

Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes: Lizenz zum Bespitzeln

SPÖ und ÖVP haben im Ministerrat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen.
Die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen ist grenzenlos. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten 3 Jahren nicht wesentlich verändert. Die Grundrechtssensibilität ist in Österreich an einem weiteren Tiefpunkt angekommen.  Die SPÖ argumentiert damit, dass das Gesetz  entschärft worden sei.  Das trifft aber nur auf kleinere Teilbereiche zu und präzisiert die Anliegen bloß. Keine einzige Maßnahme wurde zurückgenommen.

Folgende problematische Punkte bleiben unverändert:

 

Neuer Datenmoloch

Amtshandlungen der Polizei werden im Rahmen der Datenverarbeitung dokumentiert. Bisher war diese Dokumentation von Amtshandlungen beschränkt. So durfte nicht nach Namen und sensiblen Daten  gesucht werden. Das wird jetzt mit dem neuen § 13a SPG ersatzlos gestrichen. Damit können in Zukunft die gesamten Aktenbestände elektronisch nach Personen oder auch sensiblen Kriterien durchsucht werden, ganz ohne Rechtsschutz und Kontrollmöglichkeiten. Damit besteht aber die Gefahr, dass das System der genau geregelten Datenverarbeitung ausgehebelt und umgangen wird, da sämtliche Daten auch in dieser Dokumentation gespeichert und abrufbar sind.

Der einzelne Bürger im Visier

Die Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen bleibt unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf.  Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet. Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.

Verwaltungsstrafbarkeit zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen unter dem Etikettenschwindel Terrorismusbekämpfung

Es ist weiter eine neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Verstoßen gegen eine per Verordnung ausgesprochene Auflösung einer Besetzung vorgesehen. Ziel dieser Bestimmung ist mit Sicherheit nicht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, sondern die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen, wie Ökoaktivismus oder Proteste der bildungspolitischen Bewegung.
Die neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Tragen „uniformähnlicher Kleidung“  bleibt ebenfalls überschießend, da etwa das Vortäuschen einer Berechtigung nicht als Tatbestandsmerkmal gefordert wird.

→ Wie es mit dem Sicherheitspolizei weitergeht

Noch ist aber nichts entschieden. Macht Druck auf die SPÖ. Die Sicherheitsbehörden dürfen keine Lizenz zum Bespitzeln der BürgerInnen erhalten!

Wie gehts mit dem umstrittenen Sicherheitspolizeigesetz weiter?

Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz wurde heute im Ministerrat beschlossen. Die SPÖ hat sich aber vorbehalten, dass auch noch auf parlamentarischer Ebene weiterdiskutiert werden darf. Damit haben wir zumindest etwas gelernt: wenn nichts ausdrücklich vereinbart wird, haben die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP zu schweigen, wenn die Regierung entschieden hat. So weit so schlecht. Wenigstens beim Sicherheitspolizeigesetz soll es also anders sein.

Die SPÖ will ein Hearing im Innenausschuss des Parlaments. Das wollen wir auch. Damit ist aber klar, dass es keine Beschlussfassung in diesem Jahr geben kann. Einem Husch-Pfusch-Hearing im Innenausschuss am 24. November werden wir nicht zustimmen. Im kommenden Jahr soll sich das Parlament ausgiebig Zeit für die Debatte nehmen.

Ob es die SPÖ wirklich ernst mit weiteren Änderungen meint, wird man sehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Ich werde alles tun, um mit den kritischen SozialdemokratInnen ins Gespräch zu kommen. Zweifelsohne gibt es Einzelne, die die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz kritisch sehen. Hoffentlich können sie sich auch durchsetzen.

Ergänzung auf Nachfrage:

Zu einem Hearing können die Parlamentsparteien ExpertInnen nominieren die Rede und Auskunft zu den geplanten Gesetzesänderungen stehen. Fragen können die Abgeordneten stellen – das Hearing ist medienöffentlich. Ob ein Hearing etwas bewirkt, ist nicht prognostizierbar. Zuletzt haben die Hearings wenig bis gar nichts bewirkt. Da diesmal aber auch eine Regierungspartei ein Hearing will, besteht zumindest Hoffnung.

Der Sieg des Terrors

Der Westen befindet sich nach eigenen Angaben im Krieg gegen den Terror. Osama bin Laden ist tot – der Terror hat aber gewonnen. Seit den Anschlägen von 9/11 wurden die BürgerInnenrechte abgebaut. Eine Vielzahl von Überwachnugsmaßnahmen werden im Kampf gegen den Terror diskutiert oder eingeführt.

Aber auch rechtsstaatliche Standards wurden gnadenlos über Bord geworfen. In Guantanamo wurde der entscheidende Hinweis zur Ausforschung von Bin Ladens Aufenthaltsort unter Folter gewonnen. Ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Haftbedingungen haben die Insassen dieses Lager ohnedies nicht zu erwarten. Aber auch die Erschießung von Bin Laden entspricht – so keine Notwehr vorgelegen ist – nicht unserer rechtsstaatlichen Tradition. Bin Laden hätte vor einem Gericht in den USA der Prozess gemacht werden müssen. Auch im Sinne der Opfer. Straftaten gehören restlos aufgeklärt und der Terrorpate in vollem Ausmaß zur Verantwortung gezogen. Das hat nichts mit Sympathie oder Verständnis für die üblen Verbrechen von Bin Laden zu tun.  Selbst den übelsten Nazischergen wurde ein Kriegsverbrecherprozess gemacht.

Wenn ein Kolumnist der Krone die Grüne Kritik  daran “als Gutmenschentum” abzukanzeln versucht, zeigt das von wenig Verständnis für unser Gesellschafts- und Rechtssystem. Über Schuld und Strafe entscheiden Gerichte – nicht das Militär, die Politik oder Boulevardmedien. Wer diesen Grundsatz verlässt, verhilft dem Terrorismus zum Sieg, weil er wesentliche Errungenschaften einer freien Gesellschaft opfert.

TierschützerInnenprozess ist politisch motiviert

Laufende Berichte zum “Tierschützerprozess”

Der „Tierschützerprozess“ in Wiener Neustadt läuft nun seit 2. März 2010. Mittlerweile hat es 63 Verhandlungstage gegeben. Der „Tierschützerprozess“ war politisch motiviert. Polizei und Justiz wurden mobilisiert um die unangenehme Gruppe der TierschützerInnen über den Ermittlungsparagraphen § 278a StGB zu kriminalisieren. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden vertuscht und die Rechte der Beschuldigten massiv verletzt. Ab dem ersten Tag der Ermittlungen gab es nur ein Ziel: mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln der Firma Kleider Bauer die Tierschutzszene „vom Hals zu schaffen“.

Die Chronologie zeigt die VIP Behandlung von Kleider Bauer und die politische Motivation der SOKO:

  • Das erste Treffen von Kleider Bauer mit der Polizei fand bereits am 17.11.2006 statt. Noch hat es keine Sachbeschädigungen (erst am 1.12.2006) gegeben. Thema waren die legalen „Dauerdemos“ vor Kleider Bauer-Filialen. Man legt die Vorgangsweise fest: Die Polizei soll nach Möglichkeit einschreiten und dokumentieren. (Beilage 1)

Damit ist klar: das Ärgernis sind die legalen Aktivitäten der Tierschutzszene.

  • Anfang April 2007 gibt LVT Wien-Extremismusreferatsleiter ORat Mag. Autericky der Firma Kleider Bauer sogar Tipps zu weiteren Vorgangsweise. Er empfiehlt eine Kontaktaufnahme zu Medienvertretern und die Zurschaustellung beschädigter Fahrzeuge. Sogar Ortsvorschläge für die Medienaktion werden durch das LVT gemacht: Nähe Innenministerium oder Bundeskanzleramt. (Beilage 2)

Damit ist klar: das LVT steht auf Seiten der Firma Kleider Bauer und hat seinen eigentlichen Aufgabenbereich längst verlassen. Wie kommt man in Österreich in die Gunst, dass der LVT selbst eine Medienstrategie für eine private Firma entwirft?

  • Graf, Eigentümer von Kleider Bauer fordert, nach eigenen Angaben in seiner Einvernahme, am 4. April 2007 einen Termin bei Innenminister Platter ein. Bereits am 5. April kommt es zu diesem Termin. Die Kleider Bauer Eigentümer Graf treffen mit der Polizeispitze HGD‑StV Gen. Lang, HGD Dr. Buxbaum, Genmjr. Mahrer ua. zusammen. Graf legt ein selbstverfasstes Dossier mit Vorwürfen gegen Tierschützer vor. Diese wird von der SOKO ungeprüft übernommen. Es werden in dieser Sitzung sofort Maßnahmen festgelegt:
  • Ausschöpfen aller Möglichkeiten um Demonstrationen zu untersagen
  • Übernahme der Koordination der Ermittlungstätigkeit durch Bundeskriminalamt
  • Einrichtung einer SOKO

Das Kabinett des Bundesministers wurde über die Ergebnisse der Sitzung informiert. Somit ist davon auszugehen, dass Innenminister Platter in vollem Umfang informiert wurde. (Beilage 3)

Damit ist klar: Die legalen Demonstration sollen als Hauptärgernis mit allen Mitteln unterbunden werden. Durch die Gründung einer SOKO sollen die Tierschützer strafrechtlich mundtot gemacht werden. Innenminister Platter war offensichtlich informiert. Es wird durch diese Vorgangsweise auch die VIP-Behandlung von Kleider Bauer schonungslos offen gelegt. Wer sonst bekommt sofort einen Termin mit der Polizeispitze? Wer sonst kann ungeprüft eine Liste mit Vorwürfen vorlegen und bekommt noch bei derselben Sitzung eine eigene SOKO zugesichert?

  • Die verdeckte Ermittlerin beginnt mit 27.4.2007 zu arbeiten. Obwohl bereits die SOKO kriminalpolizeilich ermittelt stützt man sich auf das Sicherheitspolizeigesetz. Die verdeckten Ermittlungen ergeben keine strafrechtlich relevanten Ergebnisse.

Damit ist klar: Die Polizei hat die verdeckten Ermittlungen gestartet um strafrechtlich relevante Fakten zu sammeln. Damit ist sie gescheitert.

  • Am 18.12.2007 berichtet die SOKO (Zwettler/Böck) an Generaldirektor für öffentliche Sicherheit „Problemstellungen der Unternehmen entwickelt sich von den Anschlägen weg in Richtung der geschäftsstörenden Demonstrationen“. (Beilage 4)

Auch im Sicherheitsbericht für das Jahr 2007 wird auf Seite 213 unter dem Punkt „Militante Tierrechtsszene“ vermerkt: „Die Anzahl der Straftaten durch militante Tierrechtsgruppen ist konstant relativ gering.“

Damit ist klar: Der SOKO war bewusst, dass die geschäftsstörenden Demonstrationen der zentrale Punkt der Auseinandersetzung sind. Trotzdem wurde weiter ermittelt und mangels konkreter Tatvorwürfe die nebulosen Anschuldigungen auf Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB erhoben.

  • Am 23.1.2008 wird ein Schreiben von SOKO-Leiter Obstlt Josef Böck an GD Dr. Buxbaum und den Stv. GD Lang verfasst und folgendes vorgeschlagen:
  • Bei jeder angemeldeten Demonstration im gesamten Bundesgebiet (!) muss ein LVT-Beamter anwesend sein.
  • Zusätzlich sollen mindestens zwei WEGA-Beamte pro Demonstration abgestellt werden.

Als Grund wird angegeben: das hätte sich vor Weihnachten bewährt und würde die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht außergewöhnlich gefährlicher Demonstrationen rücken, was die Rädelsführer auch wären. (Beilage 5)

Damit ist klar: Es gilt – egal was es die SteuerzahlerInnen kostet – die TierschützerInnen müssen mit allen Mitteln bei den legalen politisch Demonstrationen überwacht werden. Die Aufgabe der anwesenden WEGA sollte offensichtlich nur dazu dienen in der Öffentlichkeit ein Bild der „Gefährlichkeit“ zu erzeugen und Tierschutzaktivitäten in der Wahrnehmung Dritter negativ zu beeinflussen.

  • Im Dezember 2007/Jänner 2008 wird erstmals der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation durch die SOKO im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft eingebracht. Ab jetzt werden die Anträge der SOKO und die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft auf § 278a StGB gestützt. Diese Vorgangsweise wird bis jetzt durch Justizministerin Bandion-Ortner gedeckt. Erwünschter Nebeneffekt: Die Möglichkeiten der Überwachung werden dadurch erweitert und auch genützt.

Damit ist klar: Obwohl oder gerade weil bis zu diesem Zeitpunkt den Beschuldigten keine strafbaren Taten nachgewiesen werden konnten, wird die strafrechtliche Gangart verschärft.

Die Anwendung des § 278a StGB scheitert schon daran, dass mindesten eine 10 Personen für das Vorliegen einer kriminellen Organisation notwendig sind. Es werden 13 Beschuldigte nach § 278a StGB angeklagt. 8 sind beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) – 5 bei der Basisgruppe Tierrechte (BaT) aktiv.

Eine Zusammenarbeit dieser beiden Gruppen kann nicht dargelegt werden. Im Gegenteil. Die verdeckte Ermittlerin hat schon in ihren Berichten angegeben, dass sich beide Gruppen von einander politisch distanziert haben. In 15 Monaten Observierung hat es laut verdeckter Ermittlerin nur eine Veranstaltung gegeben, wo VGT- und BaT-Personen zur gleichen Zeit am selben Ort waren. Auch wurde über die Rufdatenauswertung auf Anordnung der Richterin festgestellt, dass die 8 VGT- und 5 BaT-Personen in einem Jahr gerade eine Handvoll Telefonkontakte miteinander hatten. Die SOKO hat das alles gewusst und bewusst verschwiegen. Der Staatsanwalt hat sich nicht dafür interessiert. Alleine damit bricht die Konstruktion der kriminellen Organisation nach § 278a StGB zusammen.

  • Die SOKO setzt die Initiative, dem Verein gegen Tierfabriken den Status der „Gemeinnützigkeit“ abzuerkennen. In einer Sitzung am 19.6.2008 werden die diesbezüglichen Schritte besprochen. (Beilage 6)

Damit ist klar: Die SOKO führt längst für Kleider Bauer eine politische Auseinandersetzung mit dem Verein gegen Tierfabriken. Die Frage der Gemeinnützigkeit hat mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen nichts zu tun und dient ausschließlich dazu, dem VGT die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.

Konsequenzen:

  • Der zuständige Staatsanwalt muss spätestens nach Ende der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin von der Strafverfolgung nach § 278a StGB zurücktreten. Einzelne Tatvorwürfe, wie Sachbeschädigung können dann binnen kürzester Zeit im Rahmen des Prozesses geklärt werden. Sollte das nicht passieren wären die übergeordneten Stellen in der Staatsanwaltschaft gefordert. Letztverantwortlich wäre Justizministerin Bandion-Ortner. Sollte sie eine weitere Strafverfolgung nach § 278a StGB tolerieren, müsste sie erklären, warum das gerechtfertigt ist.
  • Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss klären, wie es möglich war, dass Polizei und Justiz „politisch motiviert“ instrumentalisiert wurden.
  • Die Unterschlagung von Ermittlungsergebnissen muss strafrechtliche Konsequenzen haben, um präventiv ähnliche Vorgangsweisen zu unterbinden. Eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Leitung der SOKO soll die strafrechtliche Verantwortung insbesondere wegen Amtsmissbrauch klären. Auch eine Sachverhaltsdarstellung gegen Staatsanwalt Handler wird in den nächsten Tagen geprüft.
  • Der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation ist dringend zu novellieren.

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FC Sans Papiers: Fekter leugnet Unrechtsmässigkeiten bei der Abschiebung

Im Mai sind die zwei Hobbyfußballer des FC Sans Papiers abgeschoben worden. Dabei dürfte man es mit den Rechten der Betroffenen nicht sehr ernst genommen haben. So wurde beispielsweise ein Asylantrag nicht entgegengenommen oder ein Rechtsberater nicht zu den Betroffenen vorgelassen. Wir haben in einer parlamentarischen Anfrage diese Missstände hinterfragt. Jetzt liegt die parlamentarische Beantwortung vor.

Da heißt es unter anderem, dass der Rechtsberater gar nicht zu seinem Klienten Vincent A. wollte. Das ist falsch. Offensichtlich wurde nichts in den Akten dokumentiert, um nachher sich nicht rechtfertigen zu müssen. Erfahrene Rechtsberater erzählen, dass das kein Einzelfall ist. Man würde sie trotz Vollmacht nicht einmal bei der Außentür mit Gegensprechanlage reinlassen und so findet sich auch nichts in den Akten. Auch ein Folgeasylantrag von Vincent A. sei nie gestellt worden, gäbe es doch keinen Hinweis in den Akten, heißt es aus dem Innenministerium. Das überrascht nicht. Kein Beamter würde in den Akten dokumentieren, dass er einen Asylantrag rechtswidrig nicht angenommen hat. Dokumentiert war hingegen, dass der Rechtsberater die Nichtannahme urgiert hat. Das hat aber nicht dazu geführt, dass man mit Vincent A. Kontakt aufgenommen und den Antrag bearbeitet hätte. Vielmehr wurde dem Rechtsberater ein Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt angehängt. Dass die Fremdenpolizei mit sofortigen Repressalien reagiert, sieht man auch daran, dass die Demo vor dem Schubgefängnis als Anlass genommen wurde, für alle Schubhäftlinge ein Besuchsverbot zu verhängen. Innenministerin Fekter bleibt dabei. Alles war in Ordnung. Aber wahrscheinlich sind die kritisierten Missstände, die Ordnung, die die Innenministerin meint.

Sans Papier: skandalöse Vorgangsweise gegen einen Rechtsberater

Die Abschiebung der beiden Sans Papier-Hobbyfußballer lief rechtlich mehr als fragwürdig ab. Unter anderem steht der Vorwurf im Raum, dass die Fremdenpolizei einen Asylantrag nicht entgegen genommen hat. Das ist auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage von mir. Jetzt ist dieser Skandal um eine Facette reicher. Ein Rechtsberater, der auf das Ignorieren des Asylantrags hingwiesen hat, wird jetzt rechtlich verfolgt. Dem Rechtsberater wird mitgeteilt, das er  sich verwaltungsrechtlich strafbar gemacht habe, weil er damit  ein “Verfahren zur Durchsetzung aufenthaltsbeendigender Maßnahmen hintangehalten” und dadurch einen “unzulässigen Aufenthalt wissentlich erleichtert” hätte.

Die Vorgangsweise der Behörden wird immer frecher. Wer versucht, Rechte in einem Asylverfahren zu wahren, muss damit rechnen selbst ins Visier genommen zu werden. Mit diesem Schritt soll bewusst versucht werden Rechtsberater ein zu schüchtern und zu verfolgen. Die Hysterie im Innenministerium hat damit einen neuen Höhepunkt erreicht. Man schreckt offensichtlich vor gar nichts mehr zurück. Wie soll künftig der Rechtsschutz funktionieren, wenn Behörden Anträge nicht annehmen und Rechtsvertreter, die darauf hinweisen, mit Sanktionen zu rechnen haben? Nach den Vorstellungen des Innenministeriums gar nicht. Mit einem entwickelten Rechtsstaat hat das aber schon lange nichts mehr zu tun.

siehe auch: Sans Papiers Abschiebung hat Nachspiel im Parlament

Mit voller Härte gegen Wirtschaftskriminalität

Hypo, Buwog oder Meinl – prominente Wirtschaftskausen beschäftigen die Justiz. Bisher hatte man den Eindruck, dass Wirtschaftskriminelle wenig zu befürchten haben. Der Kriminalfall Libro beschäftigt die Justiz bald ein ganzes Jahrzehnt, Ergebnisse gibt es aber keine.
Tatsache ist, dass die personell schlecht ausgestatteten Staatsanwaltschaften einer Heerschar von Anwälten gegenüber stehen, denen sie hoffnungslos unterlegen sind. Das muss sich ändern. Spätestens seit dem Hypo Kärnten Skandal ist klar, dass die Kosten für mögliche wirtschaftskriminelle Machenschaften die Steuerzahler/innen zu tragen haben. Die Justiz muss schon deshalb mit aller Härte durchgreifen. Es kann nicht sein, dass sich einige eine „goldene Nase“ verdient haben, während der drohende volkswirtschaftliche Schaden eine ganze Republik in Geiselhaft nimmt. Dazu kommt, dass für viele der Eindruck entsteht, dass es sich die “Großen” richten können, während die “Kleinen” zur Verantwortug gezogen werden. Das ist Gift für den Rechtsstaat.
Ein paar Staatsanwälte mehr ist nicht falsch, aber zu wenig. Es ist an der Zeit, dass eine Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte geschaffen wird, die ähnlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft hochspezialisiert für ganz Österreich die Fährte der Wirtschaftskriminellen aufnimmt. Sinn macht das ganze aber nur, wenn diese Sonderstaatsanwaltschaft weisungsfrei agiert. Immerhin muss sie sich mit den Mächtigen und Reichen dieser Republik anlegen, die über exzellente Kontakte in die Politik verfügen. Es muss gelingen der Wirtschaftskriminalität eine scharfe Anklagebehörde gegenüber zu stellen, sonst werden auch künftig einige wenige der Justiz und den Steuerzahler/innen „die lange Nase“ zeigen.

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