Posts tagged: Rechtsstaat

Mit voller Härte gegen Wirtschaftskriminalität

Hypo, Buwog oder Meinl – prominente Wirtschaftskausen beschäftigen die Justiz. Bisher hatte man den Eindruck, dass Wirtschaftskriminelle wenig zu befürchten haben. Der Kriminalfall Libro beschäftigt die Justiz bald ein ganzes Jahrzehnt, Ergebnisse gibt es aber keine.
Tatsache ist, dass die personell schlecht ausgestatteten Staatsanwaltschaften einer Heerschar von Anwälten gegenüber stehen, denen sie hoffnungslos unterlegen sind. Das muss sich ändern. Spätestens seit dem Hypo Kärnten Skandal ist klar, dass die Kosten für mögliche wirtschaftskriminelle Machenschaften die Steuerzahler/innen zu tragen haben. Die Justiz muss schon deshalb mit aller Härte durchgreifen. Es kann nicht sein, dass sich einige eine „goldene Nase“ verdient haben, während der drohende volkswirtschaftliche Schaden eine ganze Republik in Geiselhaft nimmt. Dazu kommt, dass für viele der Eindruck entsteht, dass es sich die “Großen” richten können, während die “Kleinen” zur Verantwortug gezogen werden. Das ist Gift für den Rechtsstaat.
Ein paar Staatsanwälte mehr ist nicht falsch, aber zu wenig. Es ist an der Zeit, dass eine Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte geschaffen wird, die ähnlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft hochspezialisiert für ganz Österreich die Fährte der Wirtschaftskriminellen aufnimmt. Sinn macht das ganze aber nur, wenn diese Sonderstaatsanwaltschaft weisungsfrei agiert. Immerhin muss sie sich mit den Mächtigen und Reichen dieser Republik anlegen, die über exzellente Kontakte in die Politik verfügen. Es muss gelingen der Wirtschaftskriminalität eine scharfe Anklagebehörde gegenüber zu stellen, sonst werden auch künftig einige wenige der Justiz und den Steuerzahler/innen „die lange Nase“ zeigen.

Österreich: Selbstjustiz gefragt

Eine Trafik wird überfallen, der Täter vom Trafikanten erschossen. Die Volksseele stilisiert ihn zum Helden – manche forden gleich eine aufgerüstete Selbstbewaffnung von Geschäftleuten. Kritische Stimmen vermisst man. “War ja eh nur ein Verbrecher, da muss man schon schießen dürfen – selber Schuld …”

In Krems erschießt im Sommer ein Polizist einen Supermarkteinbrecher. Die Justiz untersucht den Fall und erhebt auch Anklage gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Eine Facebookinitiative fordert jetzt “Freispruch für die Polizisten von Krems”. 8717 Unterstützer/innen soll sie schon haben.

Seltsames Österreich. Rechtsstaat egal. Gesetze egal. “Einen Einbrecher wird man doch noch niederschießen dürfen”. Als Motto gilt “wir brauchen kein Gericht, solange die Selbstjustiz funktioniert”.

Das Rechtsstaatsempfinden ist in Österreich offensichtlich vollkommen unterentwickelt. Daran hat auch die Politik Mitschuld. Das vorgelebte Rechtsstaatsempfinden der österreichischen Politiker/innen hält sich in engen Grenzen. Da darf man sich über den österreichischen Hang zur Selbstjustiz nicht wundern.

Toter Jugendlicher in Krems – Rechtsstaat muss handeln

In Krems wurde im Sommer ein Jugendlicher bei einem Einbruch in einem Supermarkt durch die Polizei erschossen. Der Mittäter wurde in Untersuchungshaft genommen, die Polizisten lediglich in den Innendienst versetzt. Die Innenministerin hat sich demonstrativ vor die Polizisten gestellt, haben diese doch stets bedauert in Notwehr gehandelt zu haben.

Jetzt bringt ein Gutachten “Licht ins Dunkle”. “Der Schütze habe stehend aus 1,8 bis zwei Metern Entfernung auf den flüchtenden 14-Jährigen gefeuert. Die Lichtverhältnisse waren nicht so schlecht”, heißt es. Damit dürfte die Darstellung des Polizisten nicht mehr haltbar sein.

Jetzt muss der Rechtsstaat reagieren. Es stellt sich schon die Frage, durch welche Umstände die weitere Untersuchungshaft für den Jugendlichen gerechtfertigt werden soll. Der betroffene Polizist gehört umgehend suspendiert. In einem rechtsstaatlichen Verfahren muss seine Schuld geklärt werden. Argumente, wie Polizisten würden schützen und ihr Leben riskieren, mögen stimmen, helfen aber nicht weiter. Nur wenn ein allfälliges Fehlverhalten auch angemessen aufgeklärt und gerichtlich beurteilt wird, ist garantiert, dass die Polizei nach rechtsstaatlichen Kriterien vorgeht.

Parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften?

Innenministerin Fekter hat mit einem Vorschlag aufhorchen lassen. Ein ständiger Unterausschuss des Parlaments soll die Staatsanwaltschaft kontrollieren. Mehr parlamentarische Kontrolle ist an sich gut. Was aber nicht passieren darf, dass das Parlament bestimmt, wer angeklagt wird. Zu groß wäre die Versuchung für manche, sensible Verfahren mit politischen Druck zu plannieren oder die Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen gegen Gegner/innen in Stellung zu bringen. Auch will niemand, dass die Staatsanwält/innen mit Westenthaler seine eigenen Strafverfahren in Ausschüssen diskutieren müssen.

Reflexartig aber, jede Form der Kontrolle durch einen parlamentarischen Ausschuss abzulehnen, wie es seitens der Staatsanwaltschaft passiert (”Eine politische Kontrolle vom Parlament würde ich schlimm finden” , Marie-Luise Nittel im Standard), ist inakzeptabel. Gerade bei abgeschlossenen Verfahren, wo eingestellt wurde, ist es legitim, wenn nachgeprüft wird.

Nur so kann sicher gestellt werden, dass kein Staat im Staat entsteht, der jenseits von Kontrolle entscheidet, ob ein Verfahren eingestellt wird. Ein parlamentarischer Ausschuss ist da flexibler und zeitgemäßer, als parlamentarischeAnfragen, die gerne abgeblockt werden. Das ist schon deshalb wichtig, weil mittelfristig die Staatsanwaltschaft aus dem Weisungsrecht des Justizministeriums herausgelöst werden soll und gerade dann eine funktionierende parlamentarische Kontrolle notwendig ist.

Tierschützer/innen im Verfassungsschutzbericht

Vor kurzem wurde der Verfassungsschutzbericht präsentiert. Interessant ist das Zahlenmaterial zu den so genannten “militanten Tierrechtsgruppen”. 2007 hat es 24 strafbare Handlungen gegeben, 2008 waren es 36. Zum Vergleich, um die Größenordnung einschätzen zu können, hat der Bericht für das Jahr 2008 im Bereich des Rechtsextremismus 424 (!) strafbare Handlungen ausgewiesen.

Dass ist schon deshalb interessant, da bekanntlich 2008 Polizei und Justiz massiv  gegen Tierschützer/innen vorgegangen sind. Kaum eine Überwachungsmethode wurde ausgelassen; Abhören, Telefonüberwachung, DNA-Analysen oder Peilsender – all das hat man in einer beispielslosen Aktion eingesetzt. Der Gipfel der Vorgangsweise waren Inhaftierungen der Tierschützer/innen unter dem Vorwurf, sie hätten eine kriminelle Organisation gebildet.

Wenn man das mit den mässigen Aktivitäten gegen die um einiges größere Rechtsextremismusszene vergleicht, wird klar worum es geht. Die Tierschützer/innen nerven die Jäger- und Pelzlobby. Deshalb ist die Polizei ausgerückt, um ein Example zu statuieren. Egal, wie man zum Tierschutz und seinen Aktivist/innen steht, in einem Rechtsstaat dürfen nicht wirtschaftliche Interessen entscheiden.

Fekter tritt den Rechtsstaat

Innenministerin Fekter liefert eine Pleite nach der anderen. Blamable Fehleinschätzungen zur rechten Kriminalszene (Stichwort “wechselseitige Provokationen”) oder der Mord auf offener Straße an einem Tschetschen (Stichwort “verweigerter Schutz durch die Polizei”) sind nur zwei Beispiele ihres fast täglichen Ausrutschens. Politikforscher bescheinigen ihr ein Problem. Wer von “law and order” redet, aber nicht einmal sein Ministerium führen kann, ist wenig glaubwürdig.

Deshalb will Fekter jetzt ihrem Gerede wirre Taten folgen lassen. Frei nach der FPÖ müssen da die Schwächsten der Gesellschaft herhalten, die Asylwerber. Und weil schon fast alle  zum “Halali” auf diese Gruppe blasen, stellt sich auch die Innenministerin zum “Hintreten” an. Abschiebungen sollen künftig schon bei Verdacht einer strafbaren Handlung erfolgen, ohne dass ein Urteil vorliegt. Getroffen wird da auch der Rechtsstaat. Bisher galt die Unschuldsvermutung. Die setzt jetzt die Innenministerin außer Kraft.