Im Dezember letzten Jahres haben AktivistInnen der bildungspolitischen Bewegung während einer Nationalratsdebatte auf der Parlamentsgalerie lautstark gegen die Bildungspolitik die Bundesregierung protestiert. In Folge der Proteste mussten die AktivistInnen die Parlamentsgalerie verlassen. Eine der AktivistInnen war die damalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer. Jetzt hat sich herausgestellt, dass sie im „Elektronischen Dateninformationssystems (EDIS)“ des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung unter „Ex“ (Abkürzung für Extremismus) gespeichert ist.
Laut Auskunft der Polizei ein „Routineakt“. Diese Begründung, die uns offensichtlich beruhigen soll, ist in Wahrheit alarmierend. Die Betroffenen haben mit ihrem Protest keine Straftaten, sondern nur eine Verwaltungsübertretung begangen. Damit ist aber die Speicherung nach dem Sicherheitspolizeigesetz unzulässig.
Eine Speicherung ist nur zu Abwehr einer kriminellen Verbindung oder eines gefährlichen Angriffs zulässig. Bei der damaligen ÖH-Vorsitzenden Sigrid Maurer hat man sich für ersteres entschieden. In den Akten wird auf eine Speicherung gem. § 53 Abs 1 Z 2 SPG verwiesen – das ist die Abwehr einer krimineller Verbindung. Ein Skandal! Eine kriminelle Verbindung liegt nach dem Gesetz dann vor, wenn sich zumindest drei Personen zusammenschließen um vorsätzliche strafbare Handlungen zu begehen. Strafbare Handlungen liegen aber nicht vor. Selbst die Polizei vermerkt in ihren Akten: „Die genannte Person wurde am 22.12.2010 während der Sitzung des Nationalrats wegen Störung der öffentlichen Ordnung durch aktionistische Handlungen nach § 81 SPG angezeigt“. Dabei handelt es sich nur um einen verwaltungsrechtlichen Verstoß.
Ein weiterer Fall der zeigt, dass die Polizei schon mit bestehenden Speichermöglichkeiten rechtsstaatlich überfordert ist. Dank Zustimmung der SPÖ zum Terrorismuspaket sollen die Speicherungsmöglichkeiten jetzt noch ausgebaut werden. Es soll künftig eine Datenbank für „staatsfeindliche Tätigkeiten“ geben. Offensichtlich, damit wir dann alle auch“ legal“ gespeichert werden können.
Meine Anzeige gegen die Polizisten der SoKo-Bekleidung im Zusammenhang mit dem Tierschützerprozess wurde hinsichtlich des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs überraschend schnell eingestellt. Im Kern ging es dabei darum, dass die Polizisten entlastende Ermittlungsergebnisse der geheim gehaltenen verdeckten Ermittlerin nicht in das Strafverfahren eingebracht haben.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft argumentiert, dass diese Vorgangsweise im gegenständlichen Fall nicht den Straftatbestand des Amtsmissbrauches erfüllt. Es heißt: Insbesondere zum Vorwurf des rechtswidrigen Einsatzes einer verdeckten Ermittlerin und des Verheimlichens hieraus gewonnener Erkenntnisse ist strafbares Verhalten nicht nachzuweisen. Der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin ist grundsätzlich sowohl nach der Strafprozessordnung (StPO) als auch nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zulässig. Im konkreten Fall gründet sich der Einsatz der verdeckten Ermittlerin auf das Sicherheitspolizeigesetz und fand auch Erwähnung im Strafakt. (…) Genauso vertretbar ist die Entscheidung, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse mangels Bedeutung für das Verfahren nicht in die kriminalpolizeiliche Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft aufzunehmen, weil sich aus ihnen weder eine konkrete Be- noch Entlastung nach Art eines Alibibeweises ergeben hat.
Damit folgt die Korruptionsstaatsanwaltschaft der Argumentation der Polizei, die sich während des Verfahrens am Standpunkt gestellt hat, sie würde die verdeckte Ermittlerin auf das Sicherheitspolizeigesetz stützen. Das ist aber vielmehr eine Schutzbehauptung, um die gesetzwidrige Ermittlung ohne Genehmigung des Staatsanwalts zu sanieren. Ursprünglich wurde nämlich versucht den Eindruck zu erwecken, dass die verdeckte Ermittlerin 2008 bereits abgezogen gewesen wäre.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist im Kern aber auch unbefriedigend, weil damit das Verschweigen von Ermittlungsergebnissen wahrscheinlich nie den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen wird. Damit wird der Polizei ein sehr weitgehender Spielraum eingeräumt, welche Ermittlungsergebnisse in ein Strafverfahren einfließen und welche nicht. Die Beschuldigten stehen dem weitgehend machtlos gegenüber. Natürlich werde ich in einer parlamentarischen Anfrage die einzelnen Ermittlungsschritte der Korruptionsstaatsanwaltschaft erfragen. Bleibt zu hoffen, dass die noch nicht eingestellten Teile der Anzeige, insbesondere jener der falschen Beweisaussage, noch umfassend geprüft werden, damit sich die Polizei in ihrem fragwürdigen Handeln nicht noch legitimiert sieht.
Freispruch nach § 278a Strafgesetzbuch – Bildung einer kriminellen Organisation und in allen anderen Punkten. Eine traurige Posse hat ein Ende gefunden. Mit der Verlegung der Urteilsverkündung in einen kleinen Gerichtssaal haben Teile der Justiz noch einmal bewiesen, dass ihr Image und Reputation der Justiz schlicht egal sind. Das Verfahren hat dem Ansehen der Justiz ohnedies schon großen Schaden zugefügt.
105 Tage U-Haft, 14 Monate Verhandlungen, Verlust der Existenz der Angeklagten, dutzende Überwachungsmaßnahmen und vertuschte Spitzel sind die Schlaglichter des Prozesses. Handfeste Vorwürfe und Beweise haben gefehlt. Vermutungen, Behauptungen und gewagte Konstruktionen standen im Mittelpunkt. Der gesamte Prozess hat den fatalen Eindruck erweckt, dass sich die Beschuldigten entgegen der Unschuldsvermutung „frei beweisen“ müssten. So absurd das klingt, aber im nachhinein hat es sich fast als Glück herausgestellt, dass die Polizei den Betroffenen einen Spitzel nachgeschickt hat. Mit den zuerst vertuschten Berichten ist die konstruierte kriminelle Organisation in sich zusammenbebrochen.
Jetzt muss die Aufarbeitung der Instrumentalisierung von Polizei und Staatsanwaltschaft beginnen. Der Tierschutzprozess wurde vom Zaun gebrochen, weil eine mächtige und einflussreiche Lobby an ÖVP nahen Jägern und Pelzhändlern sich durch TierschützerInnen gestört gefühlt haben. Das ist ohne Beispiel. Nur wenn es Konsequenzen gibt, kann eine Wiederholung in ähnlichen Fällen verhindert werden. Wir werden dafür sorgen.
Genau gestern vor einem Jahr hat der Tierschutzprozess in Wiener Neustadt gegen 13 TierschützerInnen nach dem Antimafiaparagraphen begonnen. Die Richterin lässt in der heutigen Verhandlung mit einer Ankündigung aufhorchen: Ende April soll es ein Urteil geben. Das ist durchaus überraschend. Zahlreiche ZeugInnen – darunter sämtliche der Verteidigung – wurden noch nicht gehört. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB will die Richterin überhaupt keine ZeugInnen mehr hören. Das lässt hoffen. Kommt es zu einer Verurteilung wäre das ein möglicher Nichtigkeitsgrund und würde dann das Urteil wohl aufgehoben werden. Einen derartigen handwerklichen Fehler würde eine Richterin nicht machen. Es darf also der Schluss gezogen werden, dass die Richterin im Zusammenhang mit § 278a StGB zu einem Freispruch tendiert. Verfrühte Euphorie ist aber nicht angesagt, zu viele unerwartete Wendungen hat dieses Verfahren schon genommen. Natürlich könnte das Gericht auch am Standpunkt stehen, dass die offenen Einvernahmen der ZeugInnen zur weiteren Klärung des Sachverhalts nichts mehr beitragen würden und bereits sämtliche belastende Beweise für eine Verurteilung erbracht wären. Das wäre allerdings eine äußerst gewagte Vorgangsweise. Bleibt noch die Klärung konkreter kleinerer Vorwürfe, wie Sachbeschädigungen oder Tierquälerei. Diese Vorwürfe könnten jetzt in den nächsten Wochen geprüft werden.
Die Richtervereinigung hat die Universitätsprofessorin für Strafrecht Dr. Petra Velten angezeigt. Sie hat mit ihrer Aussage der Prozess sei “weit weg von einem rechtsstaatlichen Verfahren” massive Kritik an der Richterin des Tierschutzprozesses in Wiener Neustadt geübt. Die Richtervereinigung sieht dadurch den Ruf der Unparteilichkeit der Justiz in Gefahr. Da drängt sich die Frage auf, ob nicht vielmehr der Prozess in Wiener Neustadt das Ansehen der Justiz gefährdet.
Ich habe durchaus Respekt vor der Richtervereinigung, die sich schon oft kritisch zu negativen Entwicklungen im Rechtsstaat geäußert hat und auch keine Konflikte mit der Justizministerin scheut. Mit der Strafanzeige hat man aber komplett über das Ziel geschossen. Kritik an einer Prozessführung ist in einer Demokratie nicht nur erlaubt, sondern die öffentliche Kontrolle der Gerichtsbarkeit sogar ausdrücklich erwünscht. Genau deshalb finden Gerichtsverfahren öffentlich und nicht im verschlossenen Kammerl statt. Die Richtervereinigung hätte die Richterin mit fachlichen Argumenten verteidigen können, wenn man sie ungerechtfertigt kritisiert sieht. Eine diesbezügliche Stellungnahme ist mir aber nicht bekannt, was den Verdacht nährt, dass dafür Argumente fehlen. Die Gerichtsbarkeit verdient einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang, sie ist aber nicht vor Kritik sakrosankt. Wer das glaubt hat den demokratischen Rechtsstaat falsch verstanden.
Der „Tierschützerprozess“ in Wiener Neustadt läuft nun seit 2. März 2010. Mittlerweile hat es 63 Verhandlungstage gegeben. Der „Tierschützerprozess“ war politisch motiviert. Polizei und Justiz wurden mobilisiert um die unangenehme Gruppe der TierschützerInnen über den Ermittlungsparagraphen § 278a StGB zu kriminalisieren. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden vertuscht und die Rechte der Beschuldigten massiv verletzt. Ab dem ersten Tag der Ermittlungen gab es nur ein Ziel: mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln der Firma Kleider Bauer die Tierschutzszene „vom Hals zu schaffen“.
Die Chronologie zeigt die VIP Behandlung von Kleider Bauer und die politische Motivation der SOKO:
Das erste Treffen von Kleider Bauer mit der Polizei fand bereits am 17.11.2006 statt. Noch hat es keine Sachbeschädigungen (erst am 1.12.2006) gegeben. Thema waren die legalen „Dauerdemos“ vor Kleider Bauer-Filialen. Man legt die Vorgangsweise fest: Die Polizei soll nach Möglichkeit einschreiten und dokumentieren. (Beilage 1)
Damit ist klar: das Ärgernis sind die legalen Aktivitäten der Tierschutzszene.
Anfang April 2007 gibt LVT Wien-Extremismusreferatsleiter ORat Mag. Autericky der Firma Kleider Bauer sogar Tipps zu weiteren Vorgangsweise. Er empfiehlt eine Kontaktaufnahme zu Medienvertretern und die Zurschaustellung beschädigter Fahrzeuge. Sogar Ortsvorschläge für die Medienaktion werden durch das LVT gemacht: Nähe Innenministerium oder Bundeskanzleramt. (Beilage 2)
Damit ist klar: das LVT steht auf Seiten der Firma Kleider Bauer und hat seinen eigentlichen Aufgabenbereich längst verlassen. Wie kommt man in Österreich in die Gunst, dass der LVT selbst eine Medienstrategie für eine private Firma entwirft?
Graf, Eigentümer von Kleider Bauer fordert, nach eigenen Angaben in seiner Einvernahme, am 4. April 2007 einen Termin bei Innenminister Platter ein. Bereits am 5. April kommt es zu diesem Termin. Die Kleider Bauer Eigentümer Graf treffen mit der Polizeispitze HGD‑StV Gen. Lang, HGD Dr. Buxbaum, Genmjr. Mahrer ua. zusammen. Graf legt ein selbstverfasstes Dossier mit Vorwürfen gegen Tierschützer vor. Diese wird von der SOKO ungeprüft übernommen. Es werden in dieser Sitzung sofort Maßnahmen festgelegt:
Ausschöpfen aller Möglichkeiten um Demonstrationen zu untersagen
Übernahme der Koordination der Ermittlungstätigkeit durch Bundeskriminalamt
Einrichtung einer SOKO
Das Kabinett des Bundesministers wurde über die Ergebnisse der Sitzung informiert. Somit ist davon auszugehen, dass Innenminister Platter in vollem Umfang informiert wurde. (Beilage 3)
Damit ist klar: Die legalen Demonstration sollen als Hauptärgernis mit allen Mitteln unterbunden werden. Durch die Gründung einer SOKO sollen die Tierschützer strafrechtlich mundtot gemacht werden. Innenminister Platter war offensichtlich informiert. Es wird durch diese Vorgangsweise auch die VIP-Behandlung von Kleider Bauer schonungslos offen gelegt. Wer sonst bekommt sofort einen Termin mit der Polizeispitze? Wer sonst kann ungeprüft eine Liste mit Vorwürfen vorlegen und bekommt noch bei derselben Sitzung eine eigene SOKO zugesichert?
Die verdeckte Ermittlerin beginnt mit 27.4.2007 zu arbeiten. Obwohl bereits die SOKO kriminalpolizeilich ermittelt stützt man sich auf das Sicherheitspolizeigesetz. Die verdeckten Ermittlungen ergeben keine strafrechtlich relevanten Ergebnisse.
Damit ist klar: Die Polizei hat die verdeckten Ermittlungen gestartet um strafrechtlich relevante Fakten zu sammeln. Damit ist sie gescheitert.
Am 18.12.2007 berichtet die SOKO (Zwettler/Böck) an Generaldirektor für öffentliche Sicherheit „Problemstellungen der Unternehmen entwickelt sich von den Anschlägen weg in Richtung der geschäftsstörenden Demonstrationen“. (Beilage 4)
Auch im Sicherheitsbericht für das Jahr 2007 wird auf Seite 213 unter dem Punkt „Militante Tierrechtsszene“ vermerkt: „Die Anzahl der Straftaten durch militante Tierrechtsgruppen ist konstant relativ gering.“
Damit ist klar: Der SOKO war bewusst, dass die geschäftsstörenden Demonstrationen der zentrale Punkt der Auseinandersetzung sind. Trotzdem wurde weiter ermittelt und mangels konkreter Tatvorwürfe die nebulosen Anschuldigungen auf Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB erhoben.
Am 23.1.2008 wird ein Schreiben von SOKO-Leiter Obstlt Josef Böck an GD Dr. Buxbaum und den Stv. GD Lang verfasst und folgendes vorgeschlagen:
Bei jeder angemeldeten Demonstration im gesamten Bundesgebiet (!) muss ein LVT-Beamter anwesend sein.
Zusätzlich sollen mindestens zwei WEGA-Beamte pro Demonstration abgestellt werden.
Als Grund wird angegeben: das hätte sich vor Weihnachten bewährt und würde die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht außergewöhnlich gefährlicher Demonstrationen rücken, was die Rädelsführer auch wären. (Beilage 5)
Damit ist klar: Es gilt – egal was es die SteuerzahlerInnen kostet – die TierschützerInnen müssen mit allen Mitteln bei den legalen politisch Demonstrationen überwacht werden. Die Aufgabe der anwesenden WEGA sollte offensichtlich nur dazu dienen in der Öffentlichkeit ein Bild der „Gefährlichkeit“ zu erzeugen und Tierschutzaktivitäten in der Wahrnehmung Dritter negativ zu beeinflussen.
Im Dezember 2007/Jänner 2008 wird erstmals der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation durch die SOKO im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft eingebracht. Ab jetzt werden die Anträge der SOKO und die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft auf § 278a StGB gestützt. Diese Vorgangsweise wird bis jetzt durch Justizministerin Bandion-Ortner gedeckt. Erwünschter Nebeneffekt: Die Möglichkeiten der Überwachung werden dadurch erweitert und auch genützt.
Damit ist klar: Obwohl oder gerade weil bis zu diesem Zeitpunkt den Beschuldigten keine strafbaren Taten nachgewiesen werden konnten, wird die strafrechtliche Gangart verschärft.
Die Anwendung des § 278a StGB scheitert schon daran, dass mindesten eine 10 Personen für das Vorliegen einer kriminellen Organisation notwendig sind. Es werden 13 Beschuldigte nach § 278a StGB angeklagt. 8 sind beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) – 5 bei der Basisgruppe Tierrechte (BaT) aktiv.
Eine Zusammenarbeit dieser beiden Gruppen kann nicht dargelegt werden. Im Gegenteil. Die verdeckte Ermittlerin hat schon in ihren Berichten angegeben, dass sich beide Gruppen von einander politisch distanziert haben. In 15 Monaten Observierung hat es laut verdeckter Ermittlerin nur eine Veranstaltung gegeben, wo VGT- und BaT-Personen zur gleichen Zeit am selben Ort waren. Auch wurde über die Rufdatenauswertung auf Anordnung der Richterin festgestellt, dass die 8 VGT- und 5 BaT-Personen in einem Jahr gerade eine Handvoll Telefonkontakte miteinander hatten. Die SOKO hat das alles gewusst und bewusst verschwiegen. Der Staatsanwalt hat sich nicht dafür interessiert. Alleine damit bricht die Konstruktion der kriminellen Organisation nach § 278a StGB zusammen.
Die SOKO setzt die Initiative, dem Verein gegen Tierfabriken den Status der „Gemeinnützigkeit“ abzuerkennen. In einer Sitzung am 19.6.2008 werden die diesbezüglichen Schritte besprochen. (Beilage 6)
Damit ist klar: Die SOKO führt längst für Kleider Bauer eine politische Auseinandersetzung mit dem Verein gegen Tierfabriken. Die Frage der Gemeinnützigkeit hat mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen nichts zu tun und dient ausschließlich dazu, dem VGT die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.
Konsequenzen:
Der zuständige Staatsanwalt muss spätestens nach Ende der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin von der Strafverfolgung nach § 278a StGB zurücktreten. Einzelne Tatvorwürfe, wie Sachbeschädigung können dann binnen kürzester Zeit im Rahmen des Prozesses geklärt werden. Sollte das nicht passieren wären die übergeordneten Stellen in der Staatsanwaltschaft gefordert. Letztverantwortlich wäre Justizministerin Bandion-Ortner. Sollte sie eine weitere Strafverfolgung nach § 278a StGB tolerieren, müsste sie erklären, warum das gerechtfertigt ist.
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss klären, wie es möglich war, dass Polizei und Justiz „politisch motiviert“ instrumentalisiert wurden.
Die Unterschlagung von Ermittlungsergebnissen muss strafrechtliche Konsequenzen haben, um präventiv ähnliche Vorgangsweisen zu unterbinden. Eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Leitung der SOKO soll die strafrechtliche Verantwortung insbesondere wegen Amtsmissbrauch klären. Auch eine Sachverhaltsdarstellung gegen Staatsanwalt Handler wird in den nächsten Tagen geprüft.
Der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation ist dringend zu novellieren.
Am Mittwoch war ich beim Tierschützerprozess in Wiener Neustadt. Es hätte die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin stattfinden sollen. Dazu ist es nicht gekommen. Die Richterin hat beschlossen, dass die Einvernahme kontradiktorisch erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Zeugin in einem Nebenraum sitzt und die Fragen über Videoeinspielung beantwortet. Die Fragen selbst wären von der Richterin überbracht worden. Die kontradiktorische Einvernahme ist in der Strafprozessordnung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde geschaffen, um Opfern von schweren Straftaten (z.B. Vergewaltigungsopfern) eine unmittelbare Gegenüberstellung mit dem Täter zu ersparen. Was hat das aber mit einer verdeckten Ermittlerin zu tun? Das Gericht behauptet, dass die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Zeugin bestünde. Als Begründung werden vermeintliche Straftaten aufgezählt, die gegenüber den Angeklagten noch gar nicht bewiesen sind. Auch meint das Gericht weiter, dass sich die verdeckte Ermittlerin durch die Anwesenheit der Angeklagten unter Druck befände. Wie bitte? Eine verdeckte Ermittlerin, die Undercover in der Drogenszene ermittelt, würde sich im Gerichtssaal, gut bewacht durch die Polizei, unter Druck gesetzt fühlen. Absurd.
Die RechtsanwältInnen und Beklagten haben massiv gegen die Vorgangsweise protestiert. Verständlich. Die Qualität der Bildübertragung ist miserabel und direkte Fragen können nicht gestellt werden, sondern werden durch die Richterin meist neu formuliert überbracht. Der Prozess ist dann tumultartig zu Ende gegangen. Die Richterin hat die Verhandlung abgebrochen, nachdem sie nicht mehr in der Lage war die Gemüter zu beruhigen. Die Prozessführung des Gerichts wird im Publikum massiv kritisiert. Als Abgeordneter halte ich mich mit der Kommentierung von Gerichtsverfahren an sich zurück. Klar ist auch, dass ein Verfahren dieser Größenordnung schwer zu führen ist. Im vorliegenden Fall macht sich die Richterin aber das Leben selbst schwer und wirkt überfordert. Die zweifelhafte Entscheidung über die kontradiktorische Einvernahme ist das beste Beispiel dafür. Die darauffolgenden Einwände und Anträge der AnwältInnen werden ignoriert und ”weggewischt”. Damit wird der Prozess eskaliert und endet ein Verhandlungstag im Chaos.
Am 25.10. war es wieder so weit. Im Rabenhoftheater in Wien wurden die Big Brother Awards an Personen, Institutionen, Behörden und Firmen vergeben, die sich im Feld der Überwachung, Kontrolle und Bevormundung ganz besonders verdient gemacht haben. Wir haben dazu aufgerufen unter der Rubrik Volkswahl für Justizministerin Bandion-Ortner zu stimmen. Das Echo war enorm.
Ich gebe zu, es war das erstemal, dass ich aufgerufen habe Bandion-Ortner zu wählen und es wird wohl das letztemal bleiben. Ich konnte aber nicht anders. Das erfreuliche: Justizministerin Bandion-Ortner hat gewonnen. Es soll ursprünglich ein Kopf an Kopf-Rennen von Facebook und Innenministerin Fekter gewesen sein, bis die Justizministerin souverän das Feld von hinten aufgerollt und deutlich gewonnen hat. Ein rarer “Erfolg” für die krisengebeutelte Justizministerin.Wirklich freuen wird sie diese Auszeichnung nicht. Aber sie ist verdient. Justizministerin Bandion-Ortner hat mit ihrem Vorschlag zum Terrorismuspräventionsgesetz einen weiteren Beitrag geleistet, dass durch schwammige Gesetzesbegriffe Unschuldige ins Visier der Überwachung geraten können.
Das Terrorismuspräventionsgesetz von Justizministerin Bandion-Ortner
Nach der Vorlage der Justizministerin soll bald schon das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen, die als Anleitung zu terroristischen Straftaten dienen bzw. das Selbststudium von Medien oder dem Internet solcher Informationen unter Strafe stehen. Laut den Erläuterungen müssen die Umstände der Verbreitung dazu geeignet sein, den Entschluss zur Verübung einer terroristischen Straftat emotionell besonders nahe zu legen.
Hintergrund der Bestimmung ist offenbar, dass die Polizei dann Personen nach diesem Straftatbestand überwachen will, die sich im Internet bestimmte Informationen verschafft haben. Das ist auch ein Angriff auf die freie Nutzung des Internets. In einem demokratischen Rechtsstaat ist eine derartige Bestimmung jedenfalls völlig überzogen.
Ziel ist es offensichtlich einen weiteren strafrechtlichen Ermittlungsparagraphen zu schaffen. Das Problem dabei ist, dass dann auch völlig Unschuldige, die aus völlig harmlosen Motiven Informationen abrufen in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen kommen können. Da die Strafbarkeit aber ganz wesentlich davon abhängt, was jemand mit diesen Informationen machen will, besteht hier stets ein großer Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden. Solche Bestimmungen können leicht missbraucht werden und bergen die Gefahr einer Entwicklung hin zum Polizei- und Überwachungsstaat. Eine derart frühe Strafbarkeit ist im österreichischen Recht sonst aus guten Gründen nicht vorgesehen.
Künftig soll auch die Aufforderung und das Gutheißung terroristischer Straftaten unter Strafe stehen. Bereits jetzt steht die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und das Gutheißen von mit Strafe bedrohten Handlungen unter Strafe. Die Schaffung eines neuen Paragraphen wäre nicht notwendig gewesen. Da der neue Straftatbestand wiederum im Katalog der terroristischen Straftaten geführt wird eröffnet das den Ermittlungsbehörden weitergehende Überwachungsmöglichkeiten. Diese Bestimmung ist aber auch ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Viele JournalistInnen haben kritisiert, dass das zur Kriminalisierung von Berichterstattung führen kann.
Herwig B. sitzt in Untersuchungshaft. Er ist ein extremistischer Väterlobbyist, der eine Internetseite betreibt, die Richter/innen, Sozialarbeiter/innen oder Beamte übel ins Visier nimmt, die ihm und seinen Mitstreitern in die Quere kommen. Die vorgeworfenen Delikte reichen von “gefährlicher Drohung über schwere Körperverletzung bis zur Verleumdung”. Die Vorgangsweisen von Herwig B. sind vollkommen inakzeptabel – die primitiven Beschimpfungen und die aggressive Sprache übel. Die vorgeworfenen Delikte gehören von der Justiz untersucht und geklärt!
Herwig B. wird aber auch § 278b StGB ”Anführen einer terroristischen Vereinigung” vorgeworfen. Das ist fragwürdig. Der Antiterror-Paragraph soll vor schweren Formen des Terrorismus schützen. Er ist dann anzuwenden, wenn unter anderem “eine Tat dazu geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen”. Damit wrd ein Rahmenbeschluss der EU ausgeführt, der unter dem Eindruck der Terroranschläge 9/11 in den USA zustande gekommen ist.
Bei diesem Paragraphen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich terroristische Straftaten ausgeführt werden. Es genügt der Vorwurf, dass man eine solche Vereinigung anführt, die darauf ausgerichtet ist terroristische Straftaten auszuführen. So unsympathisch und ablehnenswert die vorgeworfenen Handlungen des Herwig B. sind, der Rechtsstaat muss mit den Antiterrorbestimmungen sorgsam umgehen. Die Anwendung des § 278b StGB ist daher mehr als nur zweifelhaft.
Gegen einen Teil der Tierschützer/innen wurden nun die Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Organisation eingestellt. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine dringende Reform dieses Paragraphen § 278a StGB braucht. Durch die Konstruktion einer kriminellen Organisation kann gegen eine beliebige Personengruppe, ohne konkrete Vorwürfe einzelner Straftaten, massiv ermittelt werden. Das wirkt geradezu als Anreiz § 278a StGB einfach anzuwenden, selbst wenn dann die Verfahren eingestellt werden müssen. Es gilt das Motto “probieren wird man noch dürfen”.
Jene Gruppe von Tierschützer/innen gegen die Anklage erhoben wurde, wird massiv in ihren Prozessmöglichkeiten eingeschränkt. Noch immer hat man keine volle Akteneinsicht in die Polizeiakten erhalten. Ein Skandal. Nur so kann man auch kontrollieren, ob auch entlastende Ermittlungsergebnisse durch Polizei und Staatsanwaltschaft berücksichtigt wurden. Ich habe zu dieser rechtsstaatlich zweifelhaften Vorgangsweise eine umfassende parlamentarische Anfrage gestellt. Wie lange will man die Angeklagten noch hinhalten – Anfang März startet der Prozess?
Auch jene UVS Richterin, die es sich- wie hier schon berichtet – erlaubt hat in einem Verwaltungsverfahren für Tierschützer/innen zu entscheiden, wird weiter von Polizei und Justiz verfolgt. Nach uns vorliegenden Informationen soll es eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Hier läuft der Rechtsstaat vollkommen aus dem Ruder.