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10 Kritikpunkte an der Schuldenbremse

Ganz Österreich diskutiert über die Schuldenbremse. Ich bin ein Kritiker dieser Maßnahme. Nicht weil ich die rot-schwarzen Förderpfründe oder die milliardenschweren Subventionen in die private Pensionsvorsoge verteidige. Nein. Vielmehr gibt es handfeste wirtschaftliche, verfassungsrechtliche und europapolitische Bedenken, die diskutiert werden müssen:

1.) Die Schuldenbremse löst die Probleme der EU nicht. Starke Volkswirtschaften (z.B. Deutschland) saugen schwache Volkswirtschaften (Südeuropa) mit enormen Handelsbilanzüberschüssen wirtschaftlich aus. Die Überschüsse der einen, sind die Defizite der anderen. Dadurch müssen die südeuropäischen Volkswirtschaften immer mehr Schulden machen. Diese Situation führt zu einer negativen Beurteilung der Bonität und der wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Währungsunion setzt das wiederum die gesamte Eurozone unter Druck. Eine Schuldenbremse ändert dieses wirtschaftliche Gefälle nicht. Durch europäische Schuldscheine (Eurobonds) mit einem einheitlichen Zinssatz für die Staatsschulden aller europäischen Länder könnte allerdings ein Ausgleich geschaffen werden. Das wollen aber Deutschland und Frankreich nicht, weil sie dann relativ gesehen einen höheren Zinssatz zahlen müssten, was als eine Art Lastenausgleich aber gegenüber den südeuropäischen Ländern für innereuropäische Stabilität sorgen würde. Weil man sich durch den Druck der Rating Agenturen zum Handeln gezwungen sieht, haben Merkel und Sarkozy mit der Schuldenbremse eine Scheinlösung präsentiert, die die Vorteile ihrer Länder nicht antastet.

2.) Das Argument „ohne Schuldenbremse würden die Rating Agenturen die Zinsen weiter hinauftreiben“ greift zu kurz. Da die Schuldenbremse die innereuropäischen Probleme nicht lösen wird (siehe 1), wird sie das Triple A (bewertet die Kreditwürdigkeit eines Landes und beeinflusst damit die Höhe der Zinsen, die Staaten zahlen müssen) von Ländern, wie Österreich nicht retten. Spanien oder Estland (Musterschüler mit einstelliger Staatsschuldenquote) haben keine Triple A-Bewertung, obwohl ihre Staatschuldenquote niedriger als jene von Deutschland ist. Selbst das Triple A von Deutschland, dem wirtschaftlich stärksten Land innerhalb der EU, das sogar eine Schuldenbremse hat, ist laut Rating Agenturen in Gefahr. Es ist daher falsch, die Schuldenbremse damit zu begründen, dass dadurch das Triple A-Rating gesichert wäre.

3.) Die Schuldenbremse kann einen wirtschaftlich gefährlichen Abwärtstrend einleiten. Schon jetzt hat die Rating Agentur Fitch angemerkt, dass innerhalb der EU die wirtschaftliche Situation kritisch zu bewerten wäre, weil akute Rezessionsgefahr bestünde. Verordnen sich alle Länder gleichzeitig in Europa restriktive Sparprogramme (zur Erinnerung: am Beginn der Wirtschaftskrise hat man noch mit massiven staatlichen Investitionen gegengesteuert) wäre das der Beginn einer gefährlichen Abwärtsspirale: weniger Investitionen – weniger Wirtschaftswachstum – mehr Arbeitslosigkeit – weniger Steuereinnahmen – mehr Ausgaben – Erhöhung der Budgetprobleme …

4.) Die Schuldenbreme gehört nicht in die Verfassung. In der Verfassung stehen die Spielregeln eines Staates. Wie viel Arbeitslose, Schulden, Armut, Wirtschaftswachstum etc. es gibt, ist nicht Teil der Spielregeln, sondern Ergebnis eines gesellschaftspolitischen Aushandlungsprozesses. Eine Verfassungsbestimmung versucht mit einer Verrechtlichung die Gestaltungsspielräume einzuengen. Wer das will, müsste auch die Standards des Wohlfahrtsstaats verfassungsrechtlich festzuschreiben.

5.) Die Staatsschulden sind nicht die Ursache der Krise, sondern eine Folge der Krise. Bis 2008 wurden die Staatsschulden in Österreich reduziert. Mit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 haben sich die Schulden wieder erhöht. Banken- und Investitionspakete haben Geld gekostet.

6.) Die Schuldenbremse konzentriert sich ausschließlich auf das Problem der Staatsverschuldung und klammert damit aus, dass die ungeregelten Finanzmärkte – die jetzt beruhigt werden sollen – die Verursacher der Wirtschaftskrise und der Zinsentwicklung für Staatsanleihen sind.

7.) Die Schuldenbremse wird den Druck auf soziale Standards erhöhen. Wer jetzt behauptet man brauche die Schuldenbremse, weil man „über die Verhältnisse gelebt habe“, argumentiert falsch, da die Schulden durch die Banken- und Investitionspakete der Krise und nicht durch sozialpolitische Völlerei gestiegen sind. Ideologisch motiviert soll der Wohlfahrtsstaat über eine irreversible Verfassungsbestimmung zurückgeschraubt werden.

8.) Mit einer Schuldenbremse werden Zukunftsinvestitionen in Bildung, Umwelt oder Forschung deutlich erschwert, da die budgetären Spielräume in den nächsten Jahren einseitig durch den Druck nummerischer Größen in der Verfassung auf „Null“ reduziert werden. Bis zum Greifen der Schuldenbremse im Jahr 2017 müssten nämlich dann jährlich geschätzt rund 8 bis 9 Milliarden Euro eingespart oder durch neue Steuern aufgebracht werden.

9.) Schon jetzt dürfen nicht ungebremst Schulden gemacht werden. Das Budgetdefizit der Euroländer durfte 3 % nicht überschreiten. Formal hat beispielsweise Griechenland diese Grenze bis zum wirtschaftlich Zusammenbruch immer erfüllt – praktisch waren die versteckten Defizite aber deutlich größer. Es ist daher egal, welche Budgetdefizitgrenzen über eine Schuldenbremse eingezogen werden, wenn die Budgetzahlen frisiert und geschönt sind. Im Kern sind daher nicht strengere Defizitgrenzen, sondern ein erhöhter Plausibilitätsnachweis der Budgetzahlen unter den bestehenden Rahmenbedingungen notwendig.

10.) Wer sparen will, braucht keine Schuldenbremse. Schon jetzt kann und soll die Politik sinnvoll sparen, da sonst hohe Zinszahlungen praktisch Steuergelder an die Kapitalmärkte umverteilen. Wann und in welcher Höhe gespart werden soll, kann aber nicht über eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse festgelegt werden, sondern hängt von wirtschaftlichen Entwicklungen und demokratischen Gestaltungsprozessen ab. Mit dem Finanzrahmengesetz verfügt Österreich über ein exzellentes Instrument, um seine Einnahmen und Ausgaben für die kommende Jahre zu planen und Reformwillen budgetär festzuschreiben.

Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus kommt!

Nach den Wehrmachtsdeserteuren wird es demnächst einen weiteren beachtlichen zeitgeschichtlichen Rehabilitierungsakt geben.  SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus geeinigt. Damit werden Urteile, aber auch Bescheide auf Inhaftierung aufgehoben. Berühmte Freiheitskämpfer wie Koloman Wallisch sind damit künftig nicht weiter verurteilte Verbrecher.

Die Gespräche waren im September dieses Jahres noch gescheitert. Hauptkritik von mir war damals, dass nicht angesprochen wird, dass die Rehabilitierung gerade deshalb erfolgt, weil den Betroffenen Unrecht geschehen ist und die Republik auch den Einsatz für die Demokratie anerkennt.

Genau diese Punkte werden im vorliegenden Antrag jetzt berücksichtigt. Neben der grundsätzlichen Rehabilitierung wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die strafrechtlichen Urteile oder Anhaltungen wie in Wöllersdorf gegen jene, die für die Demokratie eingetreten sind, Unrecht waren. Erfreulich ist auch, dass im Gesetz zum Ausdruck gebracht wird, dass jenen, die sich für die Demokratie eingesetzt haben besondere Achtung gebührt.

Der Einigung um eine Rehabilitierung sind zähe, aber in jeder Situation interessante Gespräche vorausgegangen. Wir waren sicher nicht immer ein einfacher Verhandlungspartner. Die Liebe zum „Detail“ wird man uns sicher nicht absprechen. Obwohl SPÖ und ÖVP das Gesetz auch ohne Grüne beschließen hätten können, haben sich die Präsidenten Prammer und Neugebauer dazu entschieden die Vorschläge der Grünen einzuarbeiten und damit auch vermittelt, dass es ein Anliegen ist, dieses Gesetz gemeinsam zu entwickeln. Mein Dank gilt auch den HistorikerInnen, die in einer Initiative mit Nachdruck den Rehabiltierungsschritt gefordert haben und mit ihrem Wissen unterstützt haben.

Zumindest zwei Freiheitskämpfer dürfen dieses Gesetz noch erleben. Einer davon ist Fritz Probst, der in Wöllersdorf interniert wurde.

Details und Chronologie der Rehabilitierung

Lobbying bleibt im Dunkeln

Wer erinnert sich noch an den Fall Strasser. Undercover-Journalisten narren als vermeintliche Lobbyisten den damaligen ÖVP-Europaabgeordneten. Damit war das Phänomen der Lobbyismus – verspätet aber doch -  auch in innenpolitischen Debatte angekommen.

Was regelt das Lobbygesetz?

Das Lobbygesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung, Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit. Die Grünen waren immer dafür, dass Lobbyismus gesetzlich geregelt gehört. Der vorliegende Entwurf ist aber nach dem langen Gezerre von SPÖ und ÖVP nicht zufriedenstellend.
So soll in ein Register zwar eingetragen werden, wer Auftraggeber und was Auftragsgegenstand ist – allgemein eingesehen werden darf dieses Register aber nicht. Ausschließlich allgemeine Informationen, wie Namen eines Lobbyisten oder des Jahresumsatz sind öffentlich einsehbar. Damit ist das Lobbyistenregister aber nicht mehr als ein Branchenbuch mit Zusatzinformationen.
Die entscheidenden Informationen, für wen beispielsweise im Gesetzgebungsprozess mit welchem Ziel interveniert wurde, bleibt intransparent. Gerade das, wäre aber von Interesse. Die WählerInnen, politische MitbewerberInnen oder kontrollierende Journalisten sollen wissen dürfen, wer welche Interessen warum vertritt. Nur so ist sichergestellt, dass gewählte Abgeordnete nicht irgendwelchen EinflußnehmerInnen gegenüber loyaler als den Wählerinnen sind.
Darüber hinaus wurde auch das Lobbyingverbot  für politische FunktionsträgerInnen gegenüber den Vorentwürfen entschärft. Ursprünglich durften Funktionsträger nicht als Lobbyisten tätig sein. Jetzt heißt es, dass Funktionsträger in ihrem Aufgabenbereich nicht mehr als Lobbyisten tätig sein dürfen. Was der jeweilige Aufgabenbereich ist, bleibt unklar.
Heißt das, dass ein Funktionsträger der beispielsweise im Parlament nicht im Verkehrsausschuss sitzt, sehr wohl für eine Spedition hinsichtlich einer Reform der LKW-Maut lobbyieren darf, solange nicht einschlägige Unvereinbarkeitsbestimmungen verletzt werden? Angeblich habe das Begutachtungsverfahren gezeigt, dass es problematisch wäre, die Tätigkeitsbeschränkungen auch auf Bereiche auszudehnen, die mit den eigentlichen Aufgaben des Funktionsträgers nicht zusammenhängen. Fakt ist aber, dass im Begutachtungsverfahren auf den betreffenden Paragraphen kaum Bezug genommen wurde. Wenn darauf Bezug genommen wird, dann deshalb weil die strikte Trennung gelobt wird oder überhaupt darüber hinausgehend eine Cooling-Off-Phase – die gegenüber Vorentwürfen auch gestrichen wurde – verlangt wird.
Ebenfalls ein Manko ist, dass das Lobbygesetz keine Sanktionen bei Verstößen in einem behördlichen Vergabeverfahren vorsieht. Gerade unter schwarz-blau hat es trotz bestehenden Verbots des Lobbyierens im Vergabeverfahren eine blühende Lobbyingszene in diesem Bereich gegeben.
Das Lobbygesetz braucht im Parlament die Zustimmung von 2/3 der Abgeordneten. Nach derzeitigem Stand werden wir nicht zustimmen. Bis jetzt haben SPÖ und ÖVP uns auch nicht zu Gesprächen eingeladen. Die FPÖ dürfte ihre Zustimmung billig geben.

 

Das Lobbygesetz ist eine vergebene Chance für einen Neustart.

 

Opfer des Austrofaschismus rehabilitiert

SPÖ, ÖVP und Grüne werden gemeinsam einen Antrag auf Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus einbringen. Am 18. Jänner wurd der Antrag im Parlamentsplenum einstimmig beschlossen werden. → Parlamentsrede von Albert Steinhauser zur Rehabilitierung

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Alle Verurteilungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte werden aufgehoben, soweit sie wegen Taten, die zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich begangen wurden oder wegen des Ausdrucks einer darauf gerichteten politischen Meinung erfolgten.
  • Alle Bescheide, mit denen eine Anhaltung (z.B. Wöllersdorf) wegen dem oben genannten Motiv angeordnet wurde, werden aufgehoben.
  • Es wird festgehalten, dass die angesprochenen Urteile und Anhaltungen Unrecht waren.
  • Es wird zum Ausdruck gebracht, dass polizeiliche oder militärische Gewalt gegen jene, die die Demokratie verteidigen wollten, demokratischen Prinzipien widersprochen hat.
  • Die Republik spricht jenen, die sich für die Demokratie eingesetzt haben ihre Achtung aus.

Ein heikler Punkt war die Frage, ob der Begriff Austrofaschismus im Gesetzestext vorkommt. Wir haben uns in den Erläuterungen an historischen Gesetzen orientiert. In der Befreiungsamnestie von 1945 (Einstellung von noch offenen Verfahren und Nachsicht von Strafen) wurde die Zeit von 1933 bis 1945 mit “Faschismus und Nationalsozialismus” benannt. Das ist auch zitiert. Der Begriff Austrofaschismus selbst kommt nicht vor. Wir hätten das zwar politisch für angebracht gehalten, auf Grund der umfassenden Rehabiltierung und des Rahmens mit der Benennung als Unrecht wollten wir das Gesetz aber nicht am Fehlen dieses Begriffs scheitern lassen.

Damit sind die Justizopfer des Austrofaschismus rehabilitiert

Die Chronologie der Verhandlungen:

Im Februar 2009 finden die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe im Jahr statt. „Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant“, ließ der SPÖ-Vorsitzende Werner Faymann zur Frage nach der Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus wissen.
Das sehen mein Kollege Harald Walser und ich anders. Im Februar 2009 stellen daher die Grünen einen Antrag auf Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus. Wir haben inhaltlich auf einen früheren  Antrag des SPÖ-Justizsprechers  Johannes Jarolim zurückgegriffen.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00475/fname_150793.pdf

Im März 2009 informieren wir einige namhafte HistorikerInnen brieflich über unsere Initiative.
http://albertsteinhauser.at/wp-content/uploads/2010/07/Rathkolb-Brief.pdf

Im Herbst 2009 stellen wir die Aktivitäten zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus zugunsten der gesetzlichen Rehabilitierung der NS-Deserteure zurück, die wir auch durchsetzen können. Daher gibt es auch keinen neuen Entwicklungen.
Im Februar 2010 schreibt eine große Zahl von HistorikerInnen auf Grund unserer parlamentarischen Initiativen n einen Brief  an alle Abgeordnete, wo auf die Notwendigkeit der Rehabilitierung mit Nachdruck hingewiesen wird.
http://albertsteinhauser.at/wp-content/uploads/2010/07/HistorikerInnenbrief.pdf
Im Februar  2010 befasst sich der Justizausschuss mit unserem Antrag. Zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen konnte ein Konsens darüber hergestellt werden, dass in einem nächsten Schritt im Rahmen eines Forschungsprojekts die Justizakten der Jahre 1933 bis 1938 aufgearbeitet werden sollen, um dann die weiteren Rehabilitierungsschritte diskutieren zu können. Die Rechtsparteien FPÖ und BZÖ sind gegen eine Rehabilitierung sobald klar ist, dass eine Trennlinie zu den Tätern gezogen wird, die aus nationalsozialistischen Motiven agiert haben.
Im Frühling 2010 kommt es zu einem Gespräch mit Nationalratspräsidentin Prammer und ihrem Stellvertreter Fritz Neugebauer. Es wird uns zugesagt, dass nach Gesprächen mit HistorikerInnen ein erstes Papier vorgelegt wird, wie eine gesetzliche Rehabilitierung umgesetzt werden könnte.

Nachdem seit dem Justizausschusses nichts mehr weitergegangen ist, erhöhen wir den Druck im Juli 2010. In einer Pressekonferenz mit dem wahrscheinlich noch letzten lebenden Opfer des Austrofaschismus Fritz Propst und dem Politikwissenschafter Emmerich Tálos fordern wir einen Zeitplan und konkrete Schritte.
http://www.gruene.at/justiz/artikel/lesen/63818/

Mein Kollege Harald Walser analysiert in einem Kommentar die Debatte um die Rehabiltierung: http://derstandard.at/1277339456415/Kommentar-der-anderen-Das-Gemauschel-um-dunkle-Zeiten

Die Grünen stellen einen weiteren Antrag um die Debatte wieder in Gang zu bringen: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01400/imfname_204653.pdf

In weiterer Folge werden die Gespräche zwischen den Präsidenten Prammer und Neugebauer, sowie den Grünen wieder aufgenommen. Es wird zugesagt, dass ein Gesetzesentwurf, der aus einer Arbeitsgruppe von HistorikerInnen und MitarbeiterInnen erarbeitet werden soll, an die Grünen als Basis für weitere Gespräche zugeht.
In der angesprochenen Arbeitsgruppe kann kein umfassender Konsens erzielt werden. Auch aus unserer Sicht gibt es zahlreiche Anmerkungen und Kritikpunkte. Dennoch gibt es teilweise Druck das Gesetz im Justizausschuss als kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschließen. Die Präsidenten Prammer und Neugebauer halten ihre Zusage mit den Grünen ernsthafte Verhandlungen zu führen ein und im Konsens wird der noch nicht fertige Gesetzesvorschlag von der Tagesordnung des Justizausschusses im Juni 2011 genommen. Es wird vereinbart intensive Gespräche zu führen.

Die Gespräche von SPÖ und ÖVP mit den Grünen bringen am 23.9.2011 keine Einigung. Die Grünen teilen SPÖ und ÖVP mit, dass sie den vorgeschlagenen Antrag nicht unterstützen werden (siehe Wo es sich bei der Rehabiltierung der Austrofaschismus Opfer spiest). Unsere Kritik, dass das Gesetz seine Anerkennung für die Freiheitskämpfer ausdrücken und auch das Unrecht der Urteile benannt werden soll, wird von Teilen der SPÖ geteilt (siehe: http://oe1.orf.at/artikel/287821). Deshalb kommt das Gesetz nicht wie geplant im Oktober im Justizausschuss zur Abstimmung.

Die Grünen unterbreiten einen weiteren Vorschlag, der Unrecht benennt und symbolisch die Achtung der Republik jenen gegenüber ausspricht, die sich für die Demokratie eingesetzt haben. Die Gespräche zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen werden im November fortgesetzt. Am 30.11. werden die Verhandlungen abgeschlossen. SPÖ und Grüne stimmen dem Verhandlungsergebnis zu. Nach einer Präsentation und Diskussion im ÖVP-Abgeordnetenklub kann am 5.12. die Einigung präsentiert werden.

Der Justizausschuss nimmt am 11.1.2012 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ den Antrag an. Im Parlament wird das Gesetz am 18.1.20012 einstimmig (!) beschlossen. Es tritt mit 1.3.2012 in Kraft.

Parallelgesellschaft Bundesheer

Das österreichische Bundesheer ist eine ganz “besondere” Truppe. Normal fällt das niemanden auf. Jetzt aber zerrt sich diese Parallelgesellschaft selbst schonungslos in das Licht der Öffentlichkeit. Da wäre beispielsweise der Chef des Milizverbandes Schaffer, der schon vor einigen Tagen auf der verzweifelten Suche nach Feindbildern für Kopfschütteln gesorgt hat. Da wurde ausgeführt, dass Tunesien zeige wie schnell ein politisches System instabil werde und dann eine Armee brauche. Es ist ein starkes Stück, die Despotenherrschaft Tunesiens ernsthaft mit der gefestigten Demokratie Österreich zu vergleichen. Damit aber nicht genug, eine Armee brauche es falls Heerscharen von Flüchtlingen an Österreichs Grenzen stünden und da wären noch Cyberwar oder Terror. Ersteres wäre ein Fall für die Menschlichkeit – letzteres für die Polizei. Feindsuche gescheitert.

Auch der Präsident der Offiziersgesellschaft Paulus gibt interessante Einblicke. Er will dem gefeuerten General Entacher einen Orden verleihen. Begründung: Er habe Zivilcourage bewiesen. Schön, dass Zivilcourage und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung jetzt zu den höchsten militärischen Tugenden zählen. Hoffentlich gilt das auch für Rekruten, die sich schikanierenden und respektlosen Ausbildnern widersetzen.

Wozu brauchen wir das Bundesheer? Katastrophenschutz und Zivildienstleistungen können anders organisiert werden. Friedenssichernde Auslandseinsätze – ja das Schützen von Flüchtlingslagern in Krisenregionen ist sinnvoll – rechtfertigen diese Operettenarmee und ihre Offiziere nicht.

TierschützerInnenprozess ist politisch motiviert

Laufende Berichte zum “Tierschützerprozess”

Der „Tierschützerprozess“ in Wiener Neustadt läuft nun seit 2. März 2010. Mittlerweile hat es 63 Verhandlungstage gegeben. Der „Tierschützerprozess“ war politisch motiviert. Polizei und Justiz wurden mobilisiert um die unangenehme Gruppe der TierschützerInnen über den Ermittlungsparagraphen § 278a StGB zu kriminalisieren. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden vertuscht und die Rechte der Beschuldigten massiv verletzt. Ab dem ersten Tag der Ermittlungen gab es nur ein Ziel: mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln der Firma Kleider Bauer die Tierschutzszene „vom Hals zu schaffen“.

Die Chronologie zeigt die VIP Behandlung von Kleider Bauer und die politische Motivation der SOKO:

  • Das erste Treffen von Kleider Bauer mit der Polizei fand bereits am 17.11.2006 statt. Noch hat es keine Sachbeschädigungen (erst am 1.12.2006) gegeben. Thema waren die legalen „Dauerdemos“ vor Kleider Bauer-Filialen. Man legt die Vorgangsweise fest: Die Polizei soll nach Möglichkeit einschreiten und dokumentieren. (Beilage 1)

Damit ist klar: das Ärgernis sind die legalen Aktivitäten der Tierschutzszene.

  • Anfang April 2007 gibt LVT Wien-Extremismusreferatsleiter ORat Mag. Autericky der Firma Kleider Bauer sogar Tipps zu weiteren Vorgangsweise. Er empfiehlt eine Kontaktaufnahme zu Medienvertretern und die Zurschaustellung beschädigter Fahrzeuge. Sogar Ortsvorschläge für die Medienaktion werden durch das LVT gemacht: Nähe Innenministerium oder Bundeskanzleramt. (Beilage 2)

Damit ist klar: das LVT steht auf Seiten der Firma Kleider Bauer und hat seinen eigentlichen Aufgabenbereich längst verlassen. Wie kommt man in Österreich in die Gunst, dass der LVT selbst eine Medienstrategie für eine private Firma entwirft?

  • Graf, Eigentümer von Kleider Bauer fordert, nach eigenen Angaben in seiner Einvernahme, am 4. April 2007 einen Termin bei Innenminister Platter ein. Bereits am 5. April kommt es zu diesem Termin. Die Kleider Bauer Eigentümer Graf treffen mit der Polizeispitze HGD‑StV Gen. Lang, HGD Dr. Buxbaum, Genmjr. Mahrer ua. zusammen. Graf legt ein selbstverfasstes Dossier mit Vorwürfen gegen Tierschützer vor. Diese wird von der SOKO ungeprüft übernommen. Es werden in dieser Sitzung sofort Maßnahmen festgelegt:
  • Ausschöpfen aller Möglichkeiten um Demonstrationen zu untersagen
  • Übernahme der Koordination der Ermittlungstätigkeit durch Bundeskriminalamt
  • Einrichtung einer SOKO

Das Kabinett des Bundesministers wurde über die Ergebnisse der Sitzung informiert. Somit ist davon auszugehen, dass Innenminister Platter in vollem Umfang informiert wurde. (Beilage 3)

Damit ist klar: Die legalen Demonstration sollen als Hauptärgernis mit allen Mitteln unterbunden werden. Durch die Gründung einer SOKO sollen die Tierschützer strafrechtlich mundtot gemacht werden. Innenminister Platter war offensichtlich informiert. Es wird durch diese Vorgangsweise auch die VIP-Behandlung von Kleider Bauer schonungslos offen gelegt. Wer sonst bekommt sofort einen Termin mit der Polizeispitze? Wer sonst kann ungeprüft eine Liste mit Vorwürfen vorlegen und bekommt noch bei derselben Sitzung eine eigene SOKO zugesichert?

  • Die verdeckte Ermittlerin beginnt mit 27.4.2007 zu arbeiten. Obwohl bereits die SOKO kriminalpolizeilich ermittelt stützt man sich auf das Sicherheitspolizeigesetz. Die verdeckten Ermittlungen ergeben keine strafrechtlich relevanten Ergebnisse.

Damit ist klar: Die Polizei hat die verdeckten Ermittlungen gestartet um strafrechtlich relevante Fakten zu sammeln. Damit ist sie gescheitert.

  • Am 18.12.2007 berichtet die SOKO (Zwettler/Böck) an Generaldirektor für öffentliche Sicherheit „Problemstellungen der Unternehmen entwickelt sich von den Anschlägen weg in Richtung der geschäftsstörenden Demonstrationen“. (Beilage 4)

Auch im Sicherheitsbericht für das Jahr 2007 wird auf Seite 213 unter dem Punkt „Militante Tierrechtsszene“ vermerkt: „Die Anzahl der Straftaten durch militante Tierrechtsgruppen ist konstant relativ gering.“

Damit ist klar: Der SOKO war bewusst, dass die geschäftsstörenden Demonstrationen der zentrale Punkt der Auseinandersetzung sind. Trotzdem wurde weiter ermittelt und mangels konkreter Tatvorwürfe die nebulosen Anschuldigungen auf Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB erhoben.

  • Am 23.1.2008 wird ein Schreiben von SOKO-Leiter Obstlt Josef Böck an GD Dr. Buxbaum und den Stv. GD Lang verfasst und folgendes vorgeschlagen:
  • Bei jeder angemeldeten Demonstration im gesamten Bundesgebiet (!) muss ein LVT-Beamter anwesend sein.
  • Zusätzlich sollen mindestens zwei WEGA-Beamte pro Demonstration abgestellt werden.

Als Grund wird angegeben: das hätte sich vor Weihnachten bewährt und würde die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht außergewöhnlich gefährlicher Demonstrationen rücken, was die Rädelsführer auch wären. (Beilage 5)

Damit ist klar: Es gilt – egal was es die SteuerzahlerInnen kostet – die TierschützerInnen müssen mit allen Mitteln bei den legalen politisch Demonstrationen überwacht werden. Die Aufgabe der anwesenden WEGA sollte offensichtlich nur dazu dienen in der Öffentlichkeit ein Bild der „Gefährlichkeit“ zu erzeugen und Tierschutzaktivitäten in der Wahrnehmung Dritter negativ zu beeinflussen.

  • Im Dezember 2007/Jänner 2008 wird erstmals der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation durch die SOKO im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft eingebracht. Ab jetzt werden die Anträge der SOKO und die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft auf § 278a StGB gestützt. Diese Vorgangsweise wird bis jetzt durch Justizministerin Bandion-Ortner gedeckt. Erwünschter Nebeneffekt: Die Möglichkeiten der Überwachung werden dadurch erweitert und auch genützt.

Damit ist klar: Obwohl oder gerade weil bis zu diesem Zeitpunkt den Beschuldigten keine strafbaren Taten nachgewiesen werden konnten, wird die strafrechtliche Gangart verschärft.

Die Anwendung des § 278a StGB scheitert schon daran, dass mindesten eine 10 Personen für das Vorliegen einer kriminellen Organisation notwendig sind. Es werden 13 Beschuldigte nach § 278a StGB angeklagt. 8 sind beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) – 5 bei der Basisgruppe Tierrechte (BaT) aktiv.

Eine Zusammenarbeit dieser beiden Gruppen kann nicht dargelegt werden. Im Gegenteil. Die verdeckte Ermittlerin hat schon in ihren Berichten angegeben, dass sich beide Gruppen von einander politisch distanziert haben. In 15 Monaten Observierung hat es laut verdeckter Ermittlerin nur eine Veranstaltung gegeben, wo VGT- und BaT-Personen zur gleichen Zeit am selben Ort waren. Auch wurde über die Rufdatenauswertung auf Anordnung der Richterin festgestellt, dass die 8 VGT- und 5 BaT-Personen in einem Jahr gerade eine Handvoll Telefonkontakte miteinander hatten. Die SOKO hat das alles gewusst und bewusst verschwiegen. Der Staatsanwalt hat sich nicht dafür interessiert. Alleine damit bricht die Konstruktion der kriminellen Organisation nach § 278a StGB zusammen.

  • Die SOKO setzt die Initiative, dem Verein gegen Tierfabriken den Status der „Gemeinnützigkeit“ abzuerkennen. In einer Sitzung am 19.6.2008 werden die diesbezüglichen Schritte besprochen. (Beilage 6)

Damit ist klar: Die SOKO führt längst für Kleider Bauer eine politische Auseinandersetzung mit dem Verein gegen Tierfabriken. Die Frage der Gemeinnützigkeit hat mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen nichts zu tun und dient ausschließlich dazu, dem VGT die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.

Konsequenzen:

  • Der zuständige Staatsanwalt muss spätestens nach Ende der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin von der Strafverfolgung nach § 278a StGB zurücktreten. Einzelne Tatvorwürfe, wie Sachbeschädigung können dann binnen kürzester Zeit im Rahmen des Prozesses geklärt werden. Sollte das nicht passieren wären die übergeordneten Stellen in der Staatsanwaltschaft gefordert. Letztverantwortlich wäre Justizministerin Bandion-Ortner. Sollte sie eine weitere Strafverfolgung nach § 278a StGB tolerieren, müsste sie erklären, warum das gerechtfertigt ist.
  • Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss klären, wie es möglich war, dass Polizei und Justiz „politisch motiviert“ instrumentalisiert wurden.
  • Die Unterschlagung von Ermittlungsergebnissen muss strafrechtliche Konsequenzen haben, um präventiv ähnliche Vorgangsweisen zu unterbinden. Eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Leitung der SOKO soll die strafrechtliche Verantwortung insbesondere wegen Amtsmissbrauch klären. Auch eine Sachverhaltsdarstellung gegen Staatsanwalt Handler wird in den nächsten Tagen geprüft.
  • Der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation ist dringend zu novellieren.

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Heute im Parlament: Diskriminierung gesetzlich erlaubt

Heute wird im Gleichbehandlungsauschuss die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes debattiert. Neben der wichtigen Debatte um Einkommensberichte in den Betrieben, die helfen sollen die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen  zu schließen, wird auch über die Ausweitung eines lückenlosen Diskriminierungsschutz diskutiert. Derzeit kommt es zu unterschiedlichen Schutzniveaus im Gesetz. Im Kern geht es darum, ob auch Diskriminierungen im Zugang zu Gütern, Dienstleistungen oder Wohnraum  wegen der sexuellen Orientierung, der Weltanschauung, der Religion und des Alters sanktioniert werden sollen.

Ein Gesetzesentwurf würde das vorsehen. Die ÖVP hat aber kalte Füße bekommen und will diese Anpassung wieder weg haben. Mit einem Abänderungsantrag soll der verbesserte Diskriminierungsschutz wieder gestrichen werden. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt zwar nach den Geschlechtern, der ethnischen Herkunft oder aufgrund von Behinderungen unzulässig sind, aber wegen sexueller Orientierung, Religion, Alter oder Weltanschauung erlaubt sind. Einem Schwulen wird der Zutritt zur Disco verboten – nach dem Gesetz erlaubt. Jemand wird in einem Geschäft wegen seiner Religion nicht bedient – nach dem Gesetz erlaubt.

Im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz soll also weiter selbst beim Antidiskriminierungsrecht diskriminiert werden. Dabei braucht es einen umfassenden Diskriminierungsschutz. In einer Marktwirtschaft werden wichtige Güter und Dienstleistungen durch Private erbracht. Da ist es Aufgabe der Politik darauf zu achten, dass niemand unsachlich der Zugang verwehrt wird. Der Großteil der UnternehmerInnen hat kein Interesse an Diskriminierung. Die ÖVP will die schwarzen Schafe schützen.

Bandions Postenschacher

Wo die ÖVP an der Spitze steht, ist auch schwarz drinnen. Noch gut in Erinnerung sind die Umfärbungsaktivitäten der ÖVP im Innenministerium. Seit 2008 stellen die Schwarzen erstmals seit fast 40 Jahren auch die Justizministerin. Der muntere Postenschacher hat bereits begonnen. Damit übernehmen jetzt auch im Justizministerium Günstlinge zentrale Positionen, während andere BeamtInnen immer weniger Aufstiegschancen haben. Diese Freunderlwirtschaft von Justizministerin Bandion-Ortner muss gestoppt werden. BeamtInnen, die Insiderwissen haben und nicht länger wegschauen wollen, ist absolute Diskretion zugesichtert.

Hier ein Fall, der zeigt wie das Spiel läuft und Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage ist :

Es wurde die Stelle eines Leiters/Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit in der Vollzugsdirektion ausgeschrieben.

Für diese Stelle haben sich unter anderem Mag. S., sowie die ehemalige FCG-Personalvertreterin und nunmehrige Kabinettsmitarbeiterin der Bundesministerin für Justiz Mag. Cornelia Leitner beworben.

Mag. S. wurde durch die Personalkommission als „in höchstem Ausmaß geeignet“ qualifiziert und erstgereiht. Mag. Leitner wurde als „in hohem Ausmaß geeignet“ eingestuft.

Trotzdem wurde für Anfang September Mag. S. und Mag. Leitner zu einem sogenannten „Hearing“ eingeladen.

Die erstgereihte Mag. S. hat ihre Bewerbung zurückgezogen. Damit war der Weg zur Bestellung von Mag. Leitner als nunmehr am besten bewertete Bewerberin frei.

Es liegt der Schluss nahe, dass Mag. S. „signalisiert“ wurde, ihre Bewerbung gegen Mag. Leitner wäre nicht erwünscht. Offensichtlich wurde durch die Bewerbung der Plan die Kabinettsmitarbeiterin Mag. Leitner zu bestellen durchkreuzt, da Mag. S. von der Personalkommission besser bewertet wurde.

Die Tatsache, dass alle Umstände darauf hinweisen, dass eine durch die Personalkommission ausgezeichnet bewertete Bewerberin zum Zurückziehen ihrer Bewerbung bewegt wurde, stellt eine besonders üble Form des Postenschachers dar.

Meine Fragen an Bandion-Ortner:

  1. Wie lautete die Reihung der zuständige Personalkommission für die angesprochene ausgeschriebene Stelle?
  2. Hat es mit Mag. S. nach Feststehen der Reihung durch die Personalkommission ein Gespräch seitens VertreterInnen des Bundesministeriums für Justiz gegeben, in dem auch ihre Bewerbung angesprochen wurde?
  3. Wenn ja, wann genau hat dieses Gespräch stattgefunden?
  4. Wer waren die Gesprächspartner der Bewerberin Mag. S. bei diesem Gespräch?
  5. Waren sie als Justizministerin über dieses Gespräch informiert?
  6. Wenn ja, haben sie dieses Gespräch veranlasst?
  7. Wenn nein, wer hat dieses Gespräch veranlasst?
  8. Was genau wurde in diesem Gespräch über die Bewerbung mit Mag. S. besprochen?
  9. Wann genau hat die erstgereihte Bewerberin ihre Bewerbung zurückgezogen?
  10. Wurde der erstgereihten Bewerberin in dem Gespräch im Justizministerium dieser Schritt nahegelegt?
  11. Wenn ja, warum?
  12. Ist es richtig, dass trotz der Bewertung durch die Personalkommission ein Hearing mit Mag. S. angesetzt wurde?
  13. Wenn ja, ist ein derartiges Hearing üblich?
  14. Wie oft hat es im Jahr 2010 vor Postenbesetzungen ein derartiges Hearing gegeben?
  15. Wer hätte bei diesem Hearing anwesend sein sollen?
  16. Wer hat dieses Hearing angeregt?
  17. Welchen Zweck hätte dieses Hearing gehabt?
  18. Ist es richtig, dass durch den Rückzug der erstgereihten Bewerberin Mag. S., die nunmehr bestellte Mag. Leitner bestgereihte Bewerberin war?
  19. Hat das angesprochene Hearing dann auch für Mag. Leitner stattgefunden?
  20. Wenn ja, wann?
  21. Ist es richtig, dass die bestellte Bewerberin Mag. Leitner bis zu ihrer Bestellung Mitglied ihres Kabinetts war?
  22. Halten sie den Rückzug von Mag. S. tatsächlich für einen „glücklichen Zufall“, der es ermöglicht, dass eine enge Mitarbeiterin von ihnen nunmehr bestellt werden konnte?
  23. War die Vorgangsweise für Mag. Leitner bei der angesprochenen Postenbesetzung durch klassische „Freunderlwirtschaft“ oder (partei-)politisch motiviert?
  24. Wie erklären sie, dass der Bestellungsvorgang unüblich lange gedauert hat?
  25. Können sie ausschließen, dass man die Bestellung hinausgezögert hat, um vor den Landtagswahlen nicht durch politisch motivierten Postenbesetzungen unter Druck zu kommen?

Budgetmurks

Heute trifft sich der Bundeskanzler mit Kritikern seines Budgets. Davon gibt es bekanntlich genug – von der ÖH über die Gewerkschaften bis zur Industriellenvereinigung. Die Gespräche werden aber zuerst mit Religionsvertretern (Katholiken, Protestanten, Judentum, Mormonen) geführt. Das ist für einen säkularen Staat jedenfalls eigenartig.

Inhaltlich hat die Regierung ohnedies längst die Übersicht verloren. Es heißt man hätte da und dort “Dinge nicht bedacht”. Das ist alles andere als beruhigend. Ich würde es deutlicher formulieren: diese Bundesregierung hat völlig falsche Akzente in ihrem Budget gesetzt. Bei der Bildung zu knausern und dann noch die StudentInnen mit der Einschränkung der Familienbeihilfe zu strafen ist eine politische Verhöhnung der Zukunft. Für die Bundesregierung ist es wichtiger der eigenen Klientel “nicht weh zu tun”.  Bei den StudentInnen hat man sich verrechnet – dort ist der Protest laut. Andere Bereiche werden da schon weniger beachtet. Die Entwicklungshilfe – im europäischen Vergleich ohnedies beschämend gering – wird weiter gekürzt. Auf diesem Feld hat die SPÖ offensichtlich schon jeden Gestaltungswillen verloren. Im Gegenzug wird an den Steuerprivilegien der Reichen nur gekratzt. Privilegien einiger weniger können wir uns aber nicht mehr leisten, wenn wichtige Aufgaben nicht finanzierbar sind.

Wien: Wie die WählerInnen manipuliert werden sollen

Jetzt sind knapp vor der Wahl in mehreren Zeitungen Umfragen erschienen. Plötzlich soll die SPÖ um die absolute Mehrheit bangen müssen. Die FPÖ würde deutlich zulegen und selbst die Grünen wären fast zur alten Stärke angewachsen. Sogar ein Stimmenzuwachs wird da in einer Zeitung vorausgesagt, nachdem man wochenlang den Totalabsturz  der Grünen herbeigeschrieben hat. Das ganze dient nur einem: grün-rote WechselwählerInnen sollen für die SPÖ mobilisiert werden. Die Botschaft der gezinkten Umfragen ist klar: die Grünen schneiden nicht so schlecht ab – die FPÖ ist sehr stark und es geht eigentlich nur mehr darum, ob Häupl die absolute Mehrheit bekommt. Also soll man beruhigt die SPÖ wählen. Eine Zeitung assistiert offen der SPÖ: “Ein drohender Wahlsieg von Strache und eine drohende SP-Niederlage (…) verleiten Grün-Wähler zur Häupl-Stimme”.

Diese Umfragen sind manipuliert – die SPÖ hat in allen Umfragen die absolute Mehrheit. Meine Prognose ist aber, dass sie am Wahltag trotzdem die Mehrheit verlieren wird, weil Umfragen sich immer seltener bewahrheiten. Da helfen auch Wahlspenden von Grün-WählerInnen nichts. Die entscheidende Frage ist längst eine andere. Kommt rot-schwarz oder rot-grün? Will man das, was sich in der Bundesregierung abspielt auch in Wien? Dort haben wir eine ÖVP-Ministerin, die Kinder in Schubhaft nimmt und eine SPÖ, die dazu schweigen muss! Eine rot-grüne Stadtregierung würde wahrscheinlich gemeinsam (!) gegen diese wildgewordene Innenministerin ihr ganzes Gewicht für die Menschlichkeit hineinwerfen.

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