10 Kritikpunkte an der Schuldenbremse
Ganz Österreich diskutiert über die Schuldenbremse. Ich bin ein Kritiker dieser Maßnahme. Nicht weil ich die rot-schwarzen Förderpfründe oder die milliardenschweren Subventionen in die private Pensionsvorsoge verteidige. Nein. Vielmehr gibt es handfeste wirtschaftliche, verfassungsrechtliche und europapolitische Bedenken, die diskutiert werden müssen:
1.) Die Schuldenbremse löst die Probleme der EU nicht. Starke Volkswirtschaften (z.B. Deutschland) saugen schwache Volkswirtschaften (Südeuropa) mit enormen Handelsbilanzüberschüssen wirtschaftlich aus. Die Überschüsse der einen, sind die Defizite der anderen. Dadurch müssen die südeuropäischen Volkswirtschaften immer mehr Schulden machen. Diese Situation führt zu einer negativen Beurteilung der Bonität und der wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Währungsunion setzt das wiederum die gesamte Eurozone unter Druck. Eine Schuldenbremse ändert dieses wirtschaftliche Gefälle nicht. Durch europäische Schuldscheine (Eurobonds) mit einem einheitlichen Zinssatz für die Staatsschulden aller europäischen Länder könnte allerdings ein Ausgleich geschaffen werden. Das wollen aber Deutschland und Frankreich nicht, weil sie dann relativ gesehen einen höheren Zinssatz zahlen müssten, was als eine Art Lastenausgleich aber gegenüber den südeuropäischen Ländern für innereuropäische Stabilität sorgen würde. Weil man sich durch den Druck der Rating Agenturen zum Handeln gezwungen sieht, haben Merkel und Sarkozy mit der Schuldenbremse eine Scheinlösung präsentiert, die die Vorteile ihrer Länder nicht antastet.
2.) Das Argument „ohne Schuldenbremse würden die Rating Agenturen die Zinsen weiter hinauftreiben“ greift zu kurz. Da die Schuldenbremse die innereuropäischen Probleme nicht lösen wird (siehe 1), wird sie das Triple A (bewertet die Kreditwürdigkeit eines Landes und beeinflusst damit die Höhe der Zinsen, die Staaten zahlen müssen) von Ländern, wie Österreich nicht retten. Spanien oder Estland (Musterschüler mit einstelliger Staatsschuldenquote) haben keine Triple A-Bewertung, obwohl ihre Staatschuldenquote niedriger als jene von Deutschland ist. Selbst das Triple A von Deutschland, dem wirtschaftlich stärksten Land innerhalb der EU, das sogar eine Schuldenbremse hat, ist laut Rating Agenturen in Gefahr. Es ist daher falsch, die Schuldenbremse damit zu begründen, dass dadurch das Triple A-Rating gesichert wäre.
3.) Die Schuldenbremse kann einen wirtschaftlich gefährlichen Abwärtstrend einleiten. Schon jetzt hat die Rating Agentur Fitch angemerkt, dass innerhalb der EU die wirtschaftliche Situation kritisch zu bewerten wäre, weil akute Rezessionsgefahr bestünde. Verordnen sich alle Länder gleichzeitig in Europa restriktive Sparprogramme (zur Erinnerung: am Beginn der Wirtschaftskrise hat man noch mit massiven staatlichen Investitionen gegengesteuert) wäre das der Beginn einer gefährlichen Abwärtsspirale: weniger Investitionen – weniger Wirtschaftswachstum – mehr Arbeitslosigkeit – weniger Steuereinnahmen – mehr Ausgaben – Erhöhung der Budgetprobleme …
4.) Die Schuldenbreme gehört nicht in die Verfassung. In der Verfassung stehen die Spielregeln eines Staates. Wie viel Arbeitslose, Schulden, Armut, Wirtschaftswachstum etc. es gibt, ist nicht Teil der Spielregeln, sondern Ergebnis eines gesellschaftspolitischen Aushandlungsprozesses. Eine Verfassungsbestimmung versucht mit einer Verrechtlichung die Gestaltungsspielräume einzuengen. Wer das will, müsste auch die Standards des Wohlfahrtsstaats verfassungsrechtlich festzuschreiben.
5.) Die Staatsschulden sind nicht die Ursache der Krise, sondern eine Folge der Krise. Bis 2008 wurden die Staatsschulden in Österreich reduziert. Mit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 haben sich die Schulden wieder erhöht. Banken- und Investitionspakete haben Geld gekostet.
6.) Die Schuldenbremse konzentriert sich ausschließlich auf das Problem der Staatsverschuldung und klammert damit aus, dass die ungeregelten Finanzmärkte – die jetzt beruhigt werden sollen – die Verursacher der Wirtschaftskrise und der Zinsentwicklung für Staatsanleihen sind.
7.) Die Schuldenbremse wird den Druck auf soziale Standards erhöhen. Wer jetzt behauptet man brauche die Schuldenbremse, weil man „über die Verhältnisse gelebt habe“, argumentiert falsch, da die Schulden durch die Banken- und Investitionspakete der Krise und nicht durch sozialpolitische Völlerei gestiegen sind. Ideologisch motiviert soll der Wohlfahrtsstaat über eine irreversible Verfassungsbestimmung zurückgeschraubt werden.
8.) Mit einer Schuldenbremse werden Zukunftsinvestitionen in Bildung, Umwelt oder Forschung deutlich erschwert, da die budgetären Spielräume in den nächsten Jahren einseitig durch den Druck nummerischer Größen in der Verfassung auf „Null“ reduziert werden. Bis zum Greifen der Schuldenbremse im Jahr 2017 müssten nämlich dann jährlich geschätzt rund 8 bis 9 Milliarden Euro eingespart oder durch neue Steuern aufgebracht werden.
9.) Schon jetzt dürfen nicht ungebremst Schulden gemacht werden. Das Budgetdefizit der Euroländer durfte 3 % nicht überschreiten. Formal hat beispielsweise Griechenland diese Grenze bis zum wirtschaftlich Zusammenbruch immer erfüllt – praktisch waren die versteckten Defizite aber deutlich größer. Es ist daher egal, welche Budgetdefizitgrenzen über eine Schuldenbremse eingezogen werden, wenn die Budgetzahlen frisiert und geschönt sind. Im Kern sind daher nicht strengere Defizitgrenzen, sondern ein erhöhter Plausibilitätsnachweis der Budgetzahlen unter den bestehenden Rahmenbedingungen notwendig.
10.) Wer sparen will, braucht keine Schuldenbremse. Schon jetzt kann und soll die Politik sinnvoll sparen, da sonst hohe Zinszahlungen praktisch Steuergelder an die Kapitalmärkte umverteilen. Wann und in welcher Höhe gespart werden soll, kann aber nicht über eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse festgelegt werden, sondern hängt von wirtschaftlichen Entwicklungen und demokratischen Gestaltungsprozessen ab. Mit dem Finanzrahmengesetz verfügt Österreich über ein exzellentes Instrument, um seine Einnahmen und Ausgaben für die kommende Jahre zu planen und Reformwillen budgetär festzuschreiben.







