Posts tagged: Netzpolitik

Warum ACTA eine Gefahr für das Internet ist

AnonynmousAustria hat  in der Nacht von 23. auf 24. Jänner 2012 die Seiten des Justizministeriums und des Bundeskanzleramtes kurzfristig lahmgelegt haben. Eine Notwehraktion um endlich eine Debatte über das bisher geheim gehaltene Abkommen ACTA zu erzwingen. ACTA ist ein internationales Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie, das auf Druck der Industrie betrieben wurde. Darin werden die Interessen der Rechteinhaber über Meinungsfreiheit und Datenschutz gestellt. Ohne breite Debatte will die SPÖ/ÖVP-Regierung das Abkommen demnächst unterschreiben. Davor ist zu warnen.

Zum einen ist zu befürchten, dass Druck auf Internetanbieter ausgeübt wird, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen oder allenfalls dafür zu haften. Das würde flächendeckende Überwachung und Zensurmaßnahmen im Internet durch die Provider erzwingen. Ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit ist dann zu befürchten. Darüber hinaus würden die Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von möglichen Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel bei Tauschbehörden zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen der Industrie zur Seite gestellt und somit tausende BürgerInnen kriminalisiert werden.

Österreich soll ACTA nicht unterschreiben. Es müssen jetzt die Verhandlungsgegenstände und Folgen einer Unterzeichnung offengelegt werden und eine Debatte darüber beginnen. Unser Grüner Bundesrat Marco Schreuder möchte den österreichischen Protest im Netz mitorganisieren. Mit seiner Facebook-Initiative „Österreich muss aus ACTA aussteigen“ will er eine Plattform bieten, die den Widerstand bündeln soll.

mehr Infos: Digitale Gesellschaft: Warum ist ACTA so umstritten?

Parlamentarische Aufklärung zu illegaler Trojaner-Überwachungssoftware in Österreich

Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, gibt es Indizien, dass auch in Österreich eine illegale Überwachungssoftware ähnlich dem deutschen Bundestrojaner zum Einsatz gekommen ist. Der Unternehmenssprecher von DigiTask Winfried Seibert hat, wie in einem Artikel der „Deutschen Welle” bekannt wurde, angegeben, dass die Firma DigiTask Spionagesoftware ähnlich dem deutschen Bundes- bzw. „Staatstrojaner” an Östereich verkauft hat. Da es in Österreich keine gesetzliche Grundlagefür den Einsatz gibt, ist der Ankauf einer solchen Software mehr als aufklärungswürdig. Dank einer Analyse des deutschen Chaos Computer Clubs (CCC) ist bekannt, dass diese Software nicht nur das Mitschneiden der Telekommunikation, die über den Rechner läuft ermöglicht, sondern auch sämtliche Tätigkeiten am Gerät selbst dokumentiert. Es bietet auch die Möglichkeit der Datenmanipulation am Gerät selbst. Der Einsatz einer solchen Software ist eine schwerwiegende Datenschutzverletzung und eine Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Ich habe daher folgende parlamentarische Anfrage an die Innenministerin gestellt:

  1. Hat das Innenministerium für die Republik Österreich Geschäfte mit der Firma DigiTask abgeschlossen?
  2. Wenn ja, welche Produkte hat die Fa. DigiTask im Vollzugsbereich des Innenministeriums an die Republik Österreich verkauft?3. Entspricht die Aussage von DigiTask, dass Österreich von diesem Unternehmen eine Software ähnlich dem sogenannten deutschen Staats- bzw. Bayerntrojaner erworben hat den Tatsachen?
  3. Wenn ja, wann wurde dieses Produkt erworben?
  4. Über welche Funktionalitäten verfügt dieses Produkt?
  5. Wie wird eine solche Software auf einen Computer aufgespielt
  6. Zu welchem Zweck wurde diese Software angeschafft?
  7. Ist diese Software bereits zum Einsatz gekommen?
  8. Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
  9. Was hat diese Software gekostet?
  10. Ist diese Software im Fall Meischberger/Plech zum Einsatz gekommen?
  11. Mit welchen technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von Meischberger und Plech durchgeführt?
  12. Wurden Im Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, …) auf den Computern der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?
  13. Welche Hilfsmittel waren das genau, über welche Funktionen verfügen diese insgesamt, und welche Funktionen wurden tatsächlich eingesetzt?

Internet Kill-Switch: Die Ministerin und ihre Lizenz zum Abdrehen

Als Anfang des Jahres die ÄgypterInnen gegen das Regime revoltierten, liesen die Despoten kurzer Hand das Internet und Handynetz abdrehen um die Kommunikation unter den DemonstrantInnen zu unterbinden. Ich wollte in einer Anfrage von Infrastrukturministerin Bures wissen unter welchen Bedingungen in Österreich das Internet (aber auch das Handynetz) durch den Staat abgedreht werden dürfen. Klar ist, dass es in Österreich keinen Kill-Switch – also einen Knopf zum Abdrehen gibt. Allerdings regelt § 89 Telekommunikationsgesetz unter welchen Bedingungen die Infrastrukturministerin bei den Providern die “Einstellung des Betriebs” verlangen kann.

Die Anfragebeantwortung fiel mager aus: Zur Vorgangsweise und Dauer kann man nichts Genaueres sagen. Als Anwendungsfälle kämen vor allem Naturkatastrophen in Betracht, um die Kapazität für die Notkommunikation der Einsatzkräfte sicher zu stellen. Diese Behauptung findet das im Gesetzestext allerdings keine Deckung. Die Formulierung „Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung“ hat natürlich auch klassische Polizeiaufgaben zum Inhalt. Genau da beginnt es aber heikel zu werden. Was darf man wann? Der Gesetzestext ist unpräzise und veraltet. Es darf bezweifelt werden, dass er wie von der  Verfassung verlangt ausreichend bestimmt formuliert ist. Gerade im sensiblen Bereich des Eingriffs in Kommunikationsinfrastruktur durch den Staat wäre das aber bitter notwendig. Entgegen den Ausführungen des Infrastrukturministeriums ist eine Debatte und Präzisierung des Gesetzes, wann das Internet und Handynetz abgeschalten werden dürfen dringend notwendig.

Auch beim Rechtsschutz gibt sich die Anfragebeantwortung wortkarg. Man könne ohnedies die verfassungsrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, heißt es. Übersetzt aus dem Juristendeutsch bedeutet das, dass der Verwaltungsgerichtshof etwa zwei Jahre nach einer Abschaltung feststellen würde, dass das gesetzwidrig war. Das wäre es dann gewesen. Ein moderner Rechtsschutz sieht anders. Denkbare wäre eine sofortige richterliche Kontrolle oder die Einbeziehung eines Rechtsschutzbeauftragten. Infrastrukturministerin Bures von der SPÖ sieht aber keinen Handlungsbedarf.

siehe auch: derstandard.at – Internet Ausschalter Gruene Kill-Switch-Gesetz veraltet und schwammig

Netzneutralität sichern

–> Artikel auf der Futurezone

Die Übermittlung von Internetdienstleistungen wird in der Regel von privatwirtschaftlichen TelekommunikationsdienstanbieterInnen organisiert. Da dabei wirtschaftliche Interessen eine zentrale Rolle spielen, ist eine heftige Debatte um die Gleichbehandlung von Netzdaten ausgebrochen.

Szenenwechsel. Eine Autobanhn wird gebaut. Eine Spur wird vom Betreiber dafür reserviert, dass bei Stau bestimmte privilegierte AutofahrerInnen schneller voran kommen, während der Rest im Stau steht. Das wäre inakzeptabel. Genau darum geht es aber bei der Debatte um Netzneutralität am Internet-Highway.

Unter dem Stichwort „Netzneutralität“ soll gesichert werden, dass alle Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt übertragen werden, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben. Netzneutralität garantiert die Gleichbehandlung aller Datenpakete. Die ökonomisch motivierte Privilegierung bestimmter Internetinhalte würde die Idee des Internets aushöhlen und den Telekommunikationsunternehmen zumindest mittelbar Einfluss auf Inhalte des Internets ermöglichen. Die neutrale Datenübermittlung ist eine Bedingung für den freien Transport von Daten und Informationen.

Ziel muss es daher sein, dass Datenpakete auch künftig „neutral“ übermittelt werden. Die InternetnutzerInnen müssen selbst frei entscheiden können, welche Inhalte sie senden und empfangen bzw. welche Dienste und Anwendungen sie nutzen.

TelekommunikationsdienstanbieterInnen sollen nicht in die Kommunikationen ihrer NutzerInnen eingreifen dürfen. Die Beeinflussung von Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite weitergeleiteter Daten darf sich nicht nach Inhalten der Datenpakete oder der Art der Anwendungen richten. Ohne garantierte Netzneutralität würde möglicherweise der Inhalt oder der Absender den Weg eines Datenpakets beeinflussen.

Zuletzt wurde das Prinzip der Netzneutralität in den USA und in Europa heftig diskutiert. Bei einem Gespräch mit dem “Wall Street Journal” meinte Telekom-Austria-Chef Hannes Ametsreiter sinngemäß etwa: Die Diskussion über die Netzneutralität sei aus seiner Sicht “nicht notwendig”. Die TelekombetreiberInnen, die im Besitz der Infrastruktur seien, sollten auch darüber entscheiden, wer sie benutzten könne. Er sprach sich auch gegen regulatorische Eingriffe in der EU aus. Es gebe ein Markt, der solche Fragen regle.

Der freie Markt regelt aber allenfalls die ökonomischen Interessenkonflikte zwischen NetzzugangsanbieterInnen und BetreiberInnen zentraler Service- und Inhaltsangebote. Ob er aber in der Lage ist, die zivilgesellschaftlichen Interessen und Rechten der einzelnen NutzerInnen sicherzustellen, darf bezweifelt werden. Auch spielt die Offenheit des Internets als essentielle Grundlage demokratischer Prozesse und wirtschaftlicher Innovationsfähigkeit in einer bloß marktorientierten Betrachtungsweise eine untergeordnete Rolle. Das Prinzip der Netzneutralität darf nicht zur Disposition stehen. Es ist Aufgabe der Politik die Netzneutralität zukünftig sicherzustellen.

Im Parlament wollen wir durchsetzen, dass sich die  Bundesregierung …

  • … auf europäischer Ebene für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine gesetzliche Festschreibung auf europäischer Ebene einsetzt.
  • … das Prinzip der Netzneutralität in das Telekommunikationsgesetz 2003 abgesichert wird.
  • … die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) mit der Durchsetzung der Netzneutralität in Österreich betraut wird..

Vorratsdatenspeicherung: rot-schwarze Einigung bei Spitzelgesetz

ÖVP und SPÖ haben sich bei der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Ab jetzt werden also alle Telefon- und Internetdaten präventiv bespitzelt. Eine EU-Richtlinie will, dass bei schweren Straftaten die Spitzeldaten verwendet werden können.  Damit aber nicht genug. Österreich legt nach. Schwere Straftaten liegen bei der Justizministerin schon vor, wenn die Tat mit einer Strafe von mehr als einem (!)  Jahr bedroht ist. Das ist selbst nach der Richtlinie überschießend.

Wer Bandion-Ortners Logik weiterdenkt, muss zu folgendem nächsten Schritt kommen: Die österreichische Post wird verpflichtet jedes Poststück, dass sie versendet zu dokumentieren. Es sollen der Absender – anonyme Briefe wären dann verboten – und der Adressat erfasst werden. Dazu soll noch der Zeitpunkt der Aufgabe und Zustellung, sowie die Brief- oder Paketgröße festgehalten werden. Wenn die Behörden es wollen, dürfen sie dann auf die Daten zugreifen wer, wem, wann geschrieben hat. Spätestens jetzt sollte man empört sein. Niemanden geht es etwas an, wenn ich einen Brief schreibe! Nichts anderes ist aber die Vorratsdatenspeicherung, nur eben auf Internet- und Telefondaten bezogen

Fragen nach Verhältnismäßigkeit oder Verfassungskonformität spielen keine Rolle. Justizminister Bandion-Ortner wollte ursprünglich überhaupt ohne richterliche Zustimmung auf die Daten zugreifen. Zumindest das wurde verhindert. Das ändert aber nichts daran, dass Bandion-Ortner sich nicht als Lobbyistin des Rechtsschutzes und der Grundrecht sondern als Erfüllungsgehilfin der Innenministerin sieht. Wir nicht – daher bleibt es bei unserem Nein! Die Strafzahlungen der EU wären vermutlich ohnedies geringer als die Kosten der Umsetzung …

Mehr Infos: Nein zur Vorratsdatenspeicherung

15 Fragen zur blamablen Internetoffensive der Bundesregierung

Im März 2008 präsentierte die Bundesregierung die “Österreichische Internet-Offensive”. Großspurig wollte man sich als eine der führenden IKT-Nationen positionieren. Helge Fahrnberger deckte in einem Blogbeitrag auf, dass dann nicht mehr viel passiert ist. Im Frühjahr 2010 – ganze 708 Tage (!) später – wurden größtenteils vage Absichtserklärungen präsentiert. Ein weiteres Jahr später gibt es als bislang einzige konkrete Maßnahme  das “Kompetenzzentrum Internetgesellschaft”. Die Bilanz der „Internetoffensive Österreich“ fällt mager aus. Außer zwei Fototerminen – mit dem Bundeskanzler und seinem Vize – hat man in über 1000 Tagen nicht viel zusammengebracht. Österreich wollte beim Internet Weltspitze werden – praktisch hat man aber schon beim Start eine Pause eingelegt.

Ich habe daher die folgenden 15 parlamentarischen Fragen an Bundeskanzler Faymann gestellt:

  1. Sehen sie Österreich auf Grund des „segensreichen Schaffens“ der „Internetoffensive Österreich“ bereits als eine der führenden IKT-Nationen?
  2. Wie beurteilen sie das Arbeitstempo der „Internetoffensive Österreich“?
  3. Wie beurteilen sie das Verhältnis der enormen Innovationsgeschwindigkeit im Bereich IKT zum Umstand, dass ein einziger konkreter Arbeitsschritt – die Schaffung des “Kompetenzzentrums Internetgesellschaft” 1073 Tage gedauert hat?
  4. Wie soll das angekündigte Ziel, Österreich “in fünf Jahren unter die Top 3 des Network Readiness Index in Europa zu bringen”, erreicht werden, wenn nach drei Jahren gerade eine Maßnahmenliste zum Beschluss vorliegt?
  5. Könne sie erklären, warum ausgerechnet das “Kompetenzzentrum Internetgesellschaft” im Februar 2011 immer noch ohne Internetpräsenz nur im Verborgenen existiert?
  6. Wer ist bzw. war für die organisatorische Abwicklung der „Internetoffensive Österreich“ zuständig?
  7. Wie viel hat das Projekt „Internetoffensive Österreich“ die österreichischen SteuerzahlerInnen bisher gekostet?
  8. Rechtfertigen zwei Fototermine von Bundeskanzler und Vizekanzler diese Kosten?
  9. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „jede Schulklasse und jeder Raum einer Bildungseinrichtung soll über einen Beamer, Internetzugang über WLAN und einige PCs verfügen“ umzusetzen?
  10. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme der Schaffung eines „Pflichtgegenstand e-Didaktik bzw. e-Pädagogik in der Lehrerausbildung“ einzuführen?
  11. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „Teile der Rundfunkgebühren für Netzkultur und neue Medien verwenden“ umzusetzen?
  12. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „offener, freier Zugang zu digitalisierten Kulturgütern mit Option zur weiteren Verwertung von Services“ umzusetzen?
  13. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „Ergebnisse von öffentlich geförderten Projekten als Open-Access-Dokumente veröffentlichen“ um zu setzen?
  14. Was werden sie unternehmen, um zu garantieren, dass Österreich hinsichtlich seiner weiteren Entwicklung im IKT-Bereich tatsächlich Aktivitäten entwickelt?
  15. Was sind die nächsten konkreten Schritte, die im Bereich IKT gesetzt werden?

Wikileaks. Darf man das?

Die Internet-Aufdecker “Wikileaks” haben tausende interne Dokumente der US-Diplomatie online gestellt. Die Empörung ist groß. Nicht über den Inhalt der Diplomaten-Depeschen, sondern dass jemand diese Informationen öffentlich  macht. Manches davon ist aber ohnedies höchst banal. Über Merkel heißt es “sie meidet das Risiko und ist selten kreativ”. Ich gehe davon aus, dass jeder aufmerksame Beobachter der deutschen Innenpolitik zu ähnlichen Schlüssen gekommen ist. Andere Veröffentlichungen sind da schon heikler. So soll  der Kronprinz von Abu Dhabi die Position vertreten haben, “einen baldiger konventioneller Krieg mit dem Iran sei klar besser gegenüber den langfristigen Konsequenzen eines nuklear bewaffneten Iran”. Manches ist auch schlicht beleidigend. So heißt es “der afghanische Präsident sei paranoid und leide unter Verschwörungstheorien”. Auch aus Wien soll es Depeschen geben. Wikileaks hat aber auch ein Video über den Beschuss von Journalisten im Irak online gestellt, das zeigt, wie US-Soldaten bewusst und gezielt  Zivilisten hetzen und getöteten haben. Dem Informanten (!) wird derzeit der Prozess gemacht.

Darf man das? Selbstverständlich – hohe journalistische Verantwortung vorausgesetzt! Das Aufdecken von Kriegsverbrechen ist richtig. Auch beleidigende Äußerungen der US-Diplomatie dürfen nicht auf Schonung hoffen. Entscheidend ist der Umgang mit den Quellen. Sind sie verlässlich und wie sind sie zu qualifizieren? Da würde ich für mehr Genauigkeit plädieren. Die Fülle der Dokumente macht das schwer. Im Sinne der journalistischen Sorgfalt gehören die Dokumente und ihre Quellen erklärt und eingeschätzt – das ist Wikileaks schuldig geblieben. Weniger wäre mehr gewesen. Man hätte die Botschaft auch an Hand ausgesuchter Beispiele – gut erklärt und mit ähnlicher Wirkung – setzen können. Die Veröffentlichungen sind aber politisch trotzdem wichtig. Sie üben Druck auf Staaten und Institutionen aus, auch hinter verschlossenen Türen “korrekt” zu arbeiten. Die schonunglos aufgezeigte Arroganz der US-Außenpolitik zeigt eine giftige Kultur, die auch das Handeln bestimmt und sich ändern muss. Das können die Veröffentlichungen bewirken.

siehe auch Der Spiegel

EU plant Internetsperren. SPÖ und ÖVP unterstützen diese Initiative.

Im Parlament wurde diese Woche ein Vorschlag für eine Richtlinie der EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie diskutiert. Vieles was diese Richtlinie fordert ist sinnvoll und wichtig.

Die EU will aber auch verpflichtende Internetsperren gegen Kinderpornografie im Internet verordnen. Das mag zwar logisch klingen, ist aber ein gefährliches Placebo. Internetsperren schränken die Zugriffsmöglichkeit auf Internetseiten nur scheinbar ein. Tatsächlich bleiben die Inhalte aber online und können weiter mit geringen Zusatzinformationen abgerufen werden. In der Pädophilenszene wird dieses Wissen schnell weitergegeben werden. So wird mit Internetsperren kaum eine Wirkung erzeugt werden, aber hohe Risiken mit dem Einstieg in die Internetzensur eingegangen.

Wir wollen etwas anderes. “Löschen statt sperren” ist unser Ziel. Die Provider sollen Kinderpornografie aus dem Netz nehmen. Dazu wäre auch verstärkter Druck auf Drittstaaten notwendig, die bisher säumig sind. Die EU hätte die wirtschaftliche und politische Macht international eine starke Rolle einzunehmen. In einem Antrag im Parlament haben wir genau das gefordert. Unser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Sie unterstützen die Initiative der EU für Internetsperren. Die schwarz-gelbe (!) Regierung in Deutschland hat sich übrigens dagegen ausgesprochen.

Mehr zum Thema: Halbherziger Kampf gegen Kinderpornographie im Internet

Reaktion auf den Big Brother Award für OÖ Grüne

Oberösterreichische Grün-Abgeordnete haben einen Preis bekommen. Leider eine zweifelhafte Ehre – es war der Big Brother Award 2009. Grund für die Verleihung war de Tatsache, dass sie eine Landtagsresolution beantragt haben, die sich für Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornografie ausspricht.

Eine harte Entscheidung. Immerhin wäre auch Innenministerin Fekter nominiert gewesen. Die Botschaft an uns ist klar: die Maßstäbe und die Erwartungshaltung gegenüber den Grünen sind besonders hoch. Um so schwerer wiegt die Enttäuschung, um so deutlicher fällt die Reaktion aus. Die oberösterreichischen Grünen haben mittlerweile klargestellt, dass sie mit der Zustimmung zur Resolution im oberösterreichischen Landtag ihre entschiedene Haltung gegen Kinderpornographie zum Ausdruck bringen, keinesfalls aber dem Überwachungsstaat das Wort reden wollten. Natürlich heiligt der Zweck nicht alle Mittel.

Die Position des Grünen Parlamentsklubs ist aber klar: Kinderpornografie ist ein schreckliches Verbrechen. Die Schaffung von Internetsperren ist aber wenig wirksam, da sie leicht umgangen werden können. Außerdem leisten sie der Internetzensur Vorschub. Teile der Musikindustrie würden Internetsperren gerne gegen Tauschbörsen einsetzen. Weitere Auswüchse wären nur eine Frage der Zeit. Zuletzt hat Justizministerin Bandion-Ortner Internetsperren gegen Kinderpornografie gefordert. Die Grünen haben das öffentlich in einer Stellungnahme deutlich kritisiert.

Ich versichere, die Botschaft der Verleiher/innen des Big Brother Award 2009 ist bei uns angekommen. Die Grünen werden ein verlässlicher Partner im Kampf gegen den Überwachungsstaat sein.

Kommen in Österreich Internetsperren?

In Österreich wurde ein Kinderpornoring ausgehoben. Drei Männer haben in entsetzlicher Weise Kinder aus dem familiären Umfeld missbraucht und auf Kinderpornoseiten darüber berichtet. Ein entsetzliches Verbrechen.

Justizministerin Bandion-Ortner will jetzt Kinderpornoseiten “sperren” lassen. Das Problem dabei: das ganze ist reiner Aktionismus ohne Wirkung. Die Internetseiten werden quasi wie mit einem Vorhang verhängt, der kriminelle Inhalt bleibt aber online und für die Pädophilenszene über die IP-Adresse abrufbar. Statt Namensadressen wird die Kinderpornoszene dann Nummernadressen austauschen. Sinnvoller sind Interventionen bei den Serverbetreibern, was meist binnen Stunden zu einer kompletten Abschaltung und Löschung der Seiten führt.

Die Schaffung von Sperrmöglichkeiten ist wenig wirksam und leistet der Internetzensur Vorschub. Bereits jetzt fordern etwa auch Vertreter der Musikindustrie Internetsperren gegen Tauschbörsen, in Deutschland werden Verbote für Glücksspielangebote diskutiert und in Belgien können bereits alle Seiten gesperrt werden, die „gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten“ verstoßen. Weitere Auswüchse wären nur eine Frage der Zeit.

Ein anderer wichtiger Aspekt bleibt völlig ausgeblendet. Unsere Pädagog/innen gehören geschult, um über Persönlichkeitsveränderungen der betroffenen Kinder einen Missbrauchsverdacht erkennen zu können. Das ist zwar weniger spektakulär als Internetsperren, dafür aber umso wirkungsvoller.

mehr Infos: http://internetsperren.at

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien