Jetzt hat der Untersuchungsausschuss aufgedeckt, was wir ohnedies vermutet haben: Parteien werden von Unternehmen, wie der Telekom regelrecht mit “Geldgeschenken” überhäuft. Dem BZÖ wurde beim Wahlkampf finanziell unter die Arme gegriffen, die ÖVP mit Sponsorgelder bedient. Glaubt ernsthaft jemand, dass die ÖVP eine Werbeträger wäre?
Die Vorfälle erklären auch, warum seit Monaten bei einem notwendigen transparenten Parteienspendengesetz nichts weitergeht. Da unterscheiden sich ÖVP und SPÖ in ihrer Blockadepolitik überhaupt nicht. Warum auch? Wenn das unbedeutende BZÖ mit astronomischen Summen unterstützt wird, kann man sich vorstellen, was jene Parteien kassieren, die an den Hebeln de Macht sitzen. Die Telekomgelder sind da nur die Spitze eines Eisbergs.
Für die Grünen hat bisher gegolten, dass Transparenz oberstes Gebot ist. Wenn es schon Parteispenden gibt, müssen sie zumindest transparent sein, damit sich die BürgeInnen ein Bild machen können, welche Partei in wessen Sold steht. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob es nicht radikalere Ansätze bräuchte. Warum verbietet man Großspenden an Parteien nicht grundsätzlich? Es ist Gift für die Demokratie, wenn für die BürgerInnen der realistische Eindruck entsteht, dass man sich über den Umweg von Parteispenden PolitikerInnen gefügig machen oder Gesetze kaufen kann. Nicht selten hat man den Eindruck, dass heikle Gesetze nicht von Beamten, sondern direkt von Interessensträgern geschrieben worden sind. Mir ist noch gut in Erinnerung, wie Umweltminister Berlakovich bei einem Gesetzesentwurf für ein Umweltgesetz vergessen hat, die Industriellenvereinigung als Ersteller aus dem Dokument zu löschen. Auch das Aufschnüren der strengen Antikorruptionsregeln auf Druck der Lobbyisten wurde nicht im Justizministerium verfasst. (siehe: → Ein Sektionschef legt offen wie Bandion-Ortner die Antikorruptionsgesetze entscharft hat)
Verschärft wird diese Entwicklung durch Kürzungen bei der Parteiförderungen. Was populistisch gut ankommt, ist tatsächlich ein gefährlicher Katalysator für den österreichischen Korruptionssumpf. Parteien, wie die Grünen, die eine klare Trennlinie zu Großspenden aus der Wirtschaft ziehen und sich der Kontrolle verschrieben haben, werden in ihren politischen Möglichkeiten eingeschränkt. Jene Parteien, die diese Trennlinie nicht kennen, werden noch stärker versuchen Parteispenden zu lukrieren und den Lobbyisten die Parlamentstore öffnen.
Heute wurde der Bericht der Europäischen Staatengruppe gegen Korruption im Europarat (GRECO) zu Österreich veröffentlicht. Wenig überraschen wird unsere Gesetzgebung gegen Korruption und zu Parteispenden massiv kritisiert.
Da wird zu Recht aufgezeigt, dass österreichische Abgeordnete praktisch ein Korruptionsprivileg besitzen. Durch weitgehende Ausnahmen ist nur der klassische Stimmenkauf verboten. Der Fall Strasser wäre bei einem Nationalratsabgeordneten nicht strafbar – Pech für Strasser war, dass man bei den großzügigen Ausnahmen auf die österreichischen EU-Abgeordneten vergessen hat. Würde ich es pathetisch ausdrücken, könnte ich fast schon sagen, dass ich mein parlamentarisches Leben dem Kampf für einen angemessen Abgeordnetenkorruptionstatbestand geweiht habe. SPÖ, ÖVP und FPÖ versuchen aber seit Jahren Verschärfungen zu verhindern. → Chronologie der parlamentarischen Auseinandersetzung um Abgeordnetenkorruption
Weiters wurde von GRECO die Entschärfung der allgemeinen Korruptionsbestimmungen im Jahr 2009 angeprangert. Zur Erinnerung: Justizministerin Bandion-Ortner hat als erste Handlung auf Befehl der ÖVP-Lobbies die strengen Korruptionsstrafregeln aufgeschnürt und “Anfüttern” de facto straffrei gestellt. → Lobbies, Bandion-Ortner und die seltsame österreichische Gemutlichkeit. Später hat sich herausgestellt, dass die damalige Justizministerin ihre eigene Strafrechtssektion umgehen musste und an dieser vorbei den Entwurf “extern” erarbeiten hat lassen. In einer schonungslosen Art hat das, der später aus dem Amt gemobbte Sektionschef in seiner Abschiedsrede offengelegt. Aber das Manöver der Regierung war auf zweifelhafte Weise erfolgreich. Seit der Entschärfung des Korruptionsstrafrechts wurde niemand nach dem zahnlosen Nachfolgestraftatbestand zum Anfüttern verurteilt. Das war auch das Ziel. → Korruption: Anfüttern praktisch straffrei. Wette gewonnen.
Auch das von GRECO kritisierte fehlende transparente Parteispendengesetz wird seit Ewigkeiten versprochen. Seit fast einem Jahr warten die Grünen auf angekündigte Vorschläge von SPÖ und ÖVP. Die Regierungsparteien haben sich sehenden Auges in die internationale GRECO-Blamage manövriert.
Die Justizministerin hat in Reaktion auf den GRECO-Bericht wissen lassen, sie hätte dem Parlament bereits Vorschläge unterbreitet. Bei den Grünen sind keine eingelangt. Möglicherweise verwechselt Karl das Parlament mit den Fraktionen von SPÖ und ÖVP. Dort wären aber solche Ideen am schlechtesten aufgehoben.
Zu guter letzt: was wir ohnedies schon lange gefordert haben.
SPÖ und ÖVP haben Österreich nach dem Fall Strasser einen Neustart in Sachen Transparenz und Korruptionsbekämpfung bis Ende des Jahres versprochen. Im Kern sind das leere Versprechen geblieben. Man hat den Eindruck, dass rot und schwarz auf der Flucht vor ihren eigenen Versprechungen sind.
• Das Versprechen eines transparenten und strengen Parteispendengesetz wurde gebrochen.
• Transparenzbestimmungen bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten wurden versprochen und nicht erfüllt.
• Eine umfassende Strafbestimmung für korrupte Abgeordnete wurden versprochen und nicht eingelöst.
Praktisch sind die Gespräche und Verhandlungen zum Stillstand gekommen. Offensichtlich spekuliert man auf ein Kurzzeitgedächtnis der WählerInnen und der Medien.
Mittlerweile gibt es aber den noch nicht veröffentlichten “GRECO-Bericht” der Staatengruppe gegen Korruption im Europarat. Dort ist die Gesetzeslage bei den Parteispenden und dem Korruptionsstrafrecht in Österreich Thema. Da wird es eine schallende Ohrfeige für die österreichische Bundesregierung geben. Dann werden die Beteuerungen von SPÖ und ÖVP wieder von neuem beginnen. Warum ist man nicht schon bisher aktiv geworden, sondern braucht es “schwarz auf weiß”, dass Österreich bei der Korruptionsbekämpfung europäischen Standards nicht erfüllt?
Österreich braucht eine Korruptionsbremse. Nur, wenn es Transparenz bei Parteispenden und Abgeordnetennebentätigkeiten gibt, besteht eine Chance, dass das Vertrauen in die Politik wieder steigt. Das haben SPÖ, ÖVP, aber auch FPÖ nicht verstanden. Wir werden 2012 weiter für einen Neustart kämpfen.
Wer erinnert sich noch an den Fall Strasser. Undercover-Journalisten narren als vermeintliche Lobbyisten den damaligen ÖVP-Europaabgeordneten. Damit war das Phänomen der Lobbyismus – verspätet aber doch - auch in innenpolitischen Debatte angekommen.
Was regelt das Lobbygesetz?
Das Lobbygesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung, Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit. Die Grünen waren immer dafür, dass Lobbyismus gesetzlich geregelt gehört. Der vorliegende Entwurf ist aber nach dem langen Gezerre von SPÖ und ÖVP nicht zufriedenstellend.
So soll in ein Register zwar eingetragen werden, wer Auftraggeber und was Auftragsgegenstand ist – allgemein eingesehen werden darf dieses Register aber nicht. Ausschließlich allgemeine Informationen, wie Namen eines Lobbyisten oder des Jahresumsatz sind öffentlich einsehbar. Damit ist das Lobbyistenregister aber nicht mehr als ein Branchenbuch mit Zusatzinformationen.
Die entscheidenden Informationen, für wen beispielsweise im Gesetzgebungsprozess mit welchem Ziel interveniert wurde, bleibt intransparent. Gerade das, wäre aber von Interesse. Die WählerInnen, politische MitbewerberInnen oder kontrollierende Journalisten sollen wissen dürfen, wer welche Interessen warum vertritt. Nur so ist sichergestellt, dass gewählte Abgeordnete nicht irgendwelchen EinflußnehmerInnen gegenüber loyaler als den Wählerinnen sind.
Darüber hinaus wurde auch das Lobbyingverbot für politische FunktionsträgerInnen gegenüber den Vorentwürfen entschärft. Ursprünglich durften Funktionsträger nicht als Lobbyisten tätig sein. Jetzt heißt es, dass Funktionsträger in ihrem Aufgabenbereich nicht mehr als Lobbyisten tätig sein dürfen. Was der jeweilige Aufgabenbereich ist, bleibt unklar.
Heißt das, dass ein Funktionsträger der beispielsweise im Parlament nicht im Verkehrsausschuss sitzt, sehr wohl für eine Spedition hinsichtlich einer Reform der LKW-Maut lobbyieren darf, solange nicht einschlägige Unvereinbarkeitsbestimmungen verletzt werden? Angeblich habe das Begutachtungsverfahren gezeigt, dass es problematisch wäre, die Tätigkeitsbeschränkungen auch auf Bereiche auszudehnen, die mit den eigentlichen Aufgaben des Funktionsträgers nicht zusammenhängen. Fakt ist aber, dass im Begutachtungsverfahren auf den betreffenden Paragraphen kaum Bezug genommen wurde. Wenn darauf Bezug genommen wird, dann deshalb weil die strikte Trennung gelobt wird oder überhaupt darüber hinausgehend eine Cooling-Off-Phase – die gegenüber Vorentwürfen auch gestrichen wurde – verlangt wird.
Ebenfalls ein Manko ist, dass das Lobbygesetz keine Sanktionen bei Verstößen in einem behördlichen Vergabeverfahren vorsieht. Gerade unter schwarz-blau hat es trotz bestehenden Verbots des Lobbyierens im Vergabeverfahren eine blühende Lobbyingszene in diesem Bereich gegeben.
Das Lobbygesetz braucht im Parlament die Zustimmung von 2/3 der Abgeordneten. Nach derzeitigem Stand werden wir nicht zustimmen. Bis jetzt haben SPÖ und ÖVP uns auch nicht zu Gesprächen eingeladen. Die FPÖ dürfte ihre Zustimmung billig geben.
Das Lobbygesetz ist eine vergebene Chance für einen Neustart.
Bei der heutigen Sondersitzung hat sich die FPÖ als selbsternannte Unschuld präsentiert. Knittelfeld sei ein Aufstand gegen jene Freiheitlichen gewesen, die sich an den Futtertrögen der Macht bedient hätten. Soweit die blaue Legende. Tatsache ist, dass der Aufstand von Knittelfeld im Herbst 2002 stattgefunden hat – Gorbach wurde aber erst Anfang 2003 blauer Infrastrukturminister. Die Knittelfelder haben in Wahrheit Gorbach, der im Zusammenhang mit der Telekomaffäre steht, erst an die Macht gespült.
Auch die Ausrede, die Strache-FPÖ hätte nichts mit der FPÖ alt zu tun, hält keiner Prüfung stand. Fünf FPÖ-Länderchefs waren schon damals im Amt. Strache ist in der schwarz-blauen Ära bereits im Bundesvorstand gesessen. Die FPÖ ist keine Neugründung.
Dazu kommt, dass jene die sich die Hände schmutzig gemacht haben, nach wie vor bei der FPÖ aktiv sind. Uwe Scheuch war BZÖ-Generalsekretär in jener Ära, die heute im Verdacht steht, dass über Telekom-Gelder der Wahlkampf finanziert wurde. Mittlerweile hat Scheuch wieder die Farbe zu blau gewechselt. Die Spuren sind damit aber nicht verwischt.
Die FPÖ hat bei den letzten Wahlen ein Comic herausgegeben. Superman diente für den HC-Man als Vorbild. Für den nächsten Wahlkampf empfehle ich die Panzerknacker als Vorlage – in den Hauptrollen Scheuch und Strache. Das kommt den Vorhaben der FPÖ in der Regierung deutlich näher.
Die neue Kronzeugenregelung hat den Fall “Telekom” ins Rollen gebracht. Die Kronzeugenregelung sieht vor, dass Straftäter die mit der Justiz kooperieren und so zur Aufklärung bestimmter Straftaten beitragen mit geringeren oder keinen Sanktionen rechnen können. Mit dem ersten spektakulären Anwendungsfall besteht eine echte Chance die schwarz-blau-orangen Korruptionsnetzwerke zu durchleuchten.
Dabei war die Durchsetzung der Kronzeugenregelung gar nicht einfach. Die damalige Justizministerin Bandion-Ortner ist im Juni 2009 durch das Aufschnürren der strengen Korruptionsstrafbestimmungen in die Defensive gekommen. Mit der Ankündigung einer Kronzeugenregelung hat sie damals einen Befreiungsschlag versucht. Passiert ist dann nichts. Wir haben die Versäumnisse der Justizmisterin im Sommer 2010 massiv kritisiert. Vor Weihnachten war es dann doch so weit. Die Kronzeugenregelung wurde dem Parlament vorgelegt. Es war wohl kein Zufall, dass es die ÖVP nicht wirklich eilig hatte und FPÖ und BZÖ im Parlament dann sogar gegen die Kronzeugenregelung gestimmt haben. Während man gegen Kleinkriminelle mit voller Härte vorgehen will, wird bei den Blauen über korrupte Wirtschaftskriminelle der Schutzmatel gebreitet.
Seit dem Auspacken des Spitzenmangers Sch. muss das schwarz-blaue Politestablishment der Ära Schüssel zittern. Unter dem Deckmantel vermeintlicher Reformen, hat sich eine halbe Politikergeneration bereichert. Die strafrechtliche Aufarbeitung der blauen Regierungsbeteiligung sollte auch allen potentiellen FPÖ-WählerInnen – die damals ohnedies in Scharren davon gelaufen sind – eine mahnende Erinnerung sein.
Der Terror von Oslo erschüttert alle. Man fragt zwangsläufig, wenn so etwas in Norwegen passiert, ist das auch in Österreich möglich? Ein irrer Rechtsextremist hat sich in seine Hassfantasien hineingesteigert und ist zur alles vernichtenden Tat geschritten.
Er war Mitglied der rechtspopulistischen Fortschrittspartei und hat das christliche Abendland durch den Islam bedroht gesehen. Das kommt uns bekannt vor. Pogrammatisch liegt das nicht weit weg von der FPÖ. Dort ruft zwar kein führender Funktionär zum rechtsextremen Terror auf, aber es wird ein Klima von Ausgrenzung und Feindbildern geschaffen. Wenn aber den rechtspopulistischen Politikern in den Parlamenten verbal alles erlaubt ist – zeigt das norwegische Beispiel – müssen in der kruden Logik des Fußvolks Taten folgen.
Interssant ist auch die Reaktion vom Chef des österreichischen Verfassungsschutzes Gridling: Der Fall zeige, dass man die Überwachug – wie im Terrorismuspräventionsgestz geplant – ausbauen müsse und der Täter sei jemand ohne klare ideologische Zuordenbarkeit zu einer Gruppe gewesen. Wie bitte? Verwundert darf man aber nicht sein. Seit Jahren wird die explosionsartige Zunahme an rechtsextremen Straftaten in unserem Land vom Innenministerium klein geredet. Polizisten, die engagiert sind, werden behindert und fast jedes Rechtsextremisten-Treffen verschlafen. Das stupide Predigen von Gesetzesverschärfungen rundet das Bild ab.
Die Auseinandersetzung mit dem rechtsextremen Terror kann nur gewonnen werden, wenn wir die Hegemonie der rechtspopulistischen Hassprediger brechen können, die den Nährboden für kranke Taten, wie in Oslo schaffen.
Justizministerin Bandion-Ortner hat die strenge Antikorruptionsgesetzgebung gleich nach ihrem Amtsantritt 2009 auf Anordnung der ÖVP Lobbies aufgeschnürt. Das berühmte „Anfüttern“ – Einladungen und Zuwendungen an PolitikerInnen und Beamte, um gute Stimmung zu machen, die später helfen soll – wurde durch einen Scheintatbestand ersetzt und damit fast gänzlich wieder erlaubt.
In meiner Parlamentsrede habe ich das im Sommer 2099 kritisiert und folgendes gesagt: „Ich traue mich, Ihnen heute schon eine Wette anzubieten: Wenn ich in zwei Jahren eine Anfrage an Sie, Frau Minister, richte, wie viele Personen nach diesem neuen Tatbestand des „Anfütterns“ verurteilt worden sind, wird die Antwort lauten – und da bin ich mir sicher –: niemand.“
Bandion-Ortner ist heute nicht mehr Ministerin. Die parlamentarische Anfrage habe ich trotzdem gestellt und Recht behalten. Scheintatbestand 1 – § 306 StGB – Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme: eingestellte Anzeigen 18, Anklage 1, Verurteilungen 0! Scheintatbestand 2 – § 307b StGB: Vorbereitung der Bestechung: eingestellte Anzeigen 8, Anklagen 0, Verurteilungen 0!
Damit ist bestätigt: Die ÖVP-Lobbies haben ganze Arbeit geleistet. PolitikerInnen und Beamte können wieder nach Belieben bei VIP-Events “angefüttert” werden. Was international als Korruption gilt, ist in Österreich wieder Teil der heimischen Gemütlichkeit. Ein ÖVP-Scheintatbestand sorgt dafür, dass es sicher zu keinen Verurteilungen kommt.
Der Westen befindet sich nach eigenen Angaben im Krieg gegen den Terror. Osama bin Laden ist tot – der Terror hat aber gewonnen. Seit den Anschlägen von 9/11 wurden die BürgerInnenrechte abgebaut. Eine Vielzahl von Überwachnugsmaßnahmen werden im Kampf gegen den Terror diskutiert oder eingeführt.
Aber auch rechtsstaatliche Standards wurden gnadenlos über Bord geworfen. In Guantanamo wurde der entscheidende Hinweis zur Ausforschung von Bin Ladens Aufenthaltsort unter Folter gewonnen. Ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Haftbedingungen haben die Insassen dieses Lager ohnedies nicht zu erwarten. Aber auch die Erschießung von Bin Laden entspricht – so keine Notwehr vorgelegen ist – nicht unserer rechtsstaatlichen Tradition. Bin Laden hätte vor einem Gericht in den USA der Prozess gemacht werden müssen. Auch im Sinne der Opfer. Straftaten gehören restlos aufgeklärt und der Terrorpate in vollem Ausmaß zur Verantwortung gezogen. Das hat nichts mit Sympathie oder Verständnis für die üblen Verbrechen von Bin Laden zu tun. Selbst den übelsten Nazischergen wurde ein Kriegsverbrecherprozess gemacht.
Wenn ein Kolumnist der Krone die Grüne Kritik daran “als Gutmenschentum” abzukanzeln versucht, zeigt das von wenig Verständnis für unser Gesellschafts- und Rechtssystem. Über Schuld und Strafe entscheiden Gerichte – nicht das Militär, die Politik oder Boulevardmedien. Wer diesen Grundsatz verlässt, verhilft dem Terrorismus zum Sieg, weil er wesentliche Errungenschaften einer freien Gesellschaft opfert.
Die neue Justizministerin Beatrix Karl hat sich im Parlament vorgestellt. Karl wäre lieber Wissenschaftsministerin geblieben und ist weniger aus Leidenschaft, sondern mehr aus Parteidisziplin in das Justizministerium gewechselt. Das kommt heraus, wenn ein ÖVP-Parteiobmann nach einer unauflösbaren Formel 9 Regierungsfunktionen auf 9 Bundesländer und drei Bünde verteilen muss.
Karl ist zum Erfolg verdammt. Ein weiteres Chaos an der Spitze würde der Justiz im Ansehen der Bevölkerung den Todesstoß versetzen. Nichts ist gefährlicher für die Demokratie, als fehlendes Vertrauen in den Rechtsstaat und die politischen Institutionen. Bis jetzt hat Karl wenig justizpolitisches Profil gezeigt. Sie will und muss sich erst einarbeiten.
Die neue Justizministerin verdient eine Chance. Ich habe ihr im Parlament zwei Fragen gestellt:
- „Ihre Vorgängerin hat als eine ihrer ersten Amtshandlungen, die strengen Antikorruptionsbestimmungen aufgeschnürt. Werden sie es schaffen in der gleichen Zeit die Korruptionsstrafbestimmungen wieder zu verschärfen?“
- „Ihre Vorgängerin hat die Staatsanwaltschaft in eine Krise geführt. Werden sie für eine regierungsunabhängige, funktionierende Staatsanwaltschaft in Österreich sorgen?“
Antworten stehen noch aus. Ist sie bereit in diesen beiden Bereichen erste Reformschritte zu setzen, wäre das ein Beginn. Gelingt es Karl sich aus den Fängen der mächtigen ÖVP-Lobbyies zu lösen, hat sie unsere Unterstützung – bleibt sie aber eine brave Parteisoldatin werden wir das benennen.