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Wie stehen die Grünen zur Erhöhung der Parteienförderung

Ich wurde in letzter Zeit öfters gefragt, wie die Grünen zur  – von SPÖ und ÖVP – ausgehandelten höheren Parteienförderung stehen. In einem Standard-Kommentar wurde uns unbelegt sogar eine Mitverantwortung zugeschoben Warum eigentlich? Wir sind weder am Verhandlungstisch gesessen, noch haben wir zugestimmt.

Aber der Reihe nach: Die Debatte um die Parteienförderung ist ein Ablenkungsmanöver der Regierungsparteien. Jetzt wird nicht mehr über die Lücken im Transparenzpaket diskutiert. Das Ziel von rot und schwarz ist damit erreicht. Es geht aber um noch etwas: Die ÖVP will die Opposition mit der Koppelung von Parteienförderung und Transparenzpaket entweder zur Zustimmung der Erhöhung der Parteienförderung zwingen oder aber mangels Zustimmung die Transparenz bei den Parteispenden scheitern lassen. Die ÖVP will offensichtlich die Kompensation von Spendenausfällen auf Grund der neuen Transparenz durch eine höhere Parteienförderung wettmachen oder aber im Fall eines Scheiterns weiter kräftig über Parteispenden kassieren. Nicht mit uns. Wir lassen uns nicht ablenken. Parteispenden und Parteienförderung müssen getrennt diskutiert werden.

Zurück zum Thema Parteienförderung: Die Grünen sind gegen die plumpe Erhöhung der Parteienfinanzierung. Insbesondere Kleinparteien dürfen aus demokratiepolitischen Gründen nicht benachteiligt werden. Wovon ich aber auch nichts halte, sind Forderungen wie von Johannes Voggenhuber, die Parteienförderung um 30% zu reduzieren. Das geht an allen Erfahrungen aus den Korruptionsskandalen vorbei. Ich will, dass private Parteispenden weitegehend zurückgedrängt werden, bekenne mich aber dazu, dass in einer funktionierenden Demokratie – auch wenn es nicht populär ist – Parteien ausreichend subventioniert werden. Weder braucht es jetzt eine Erhöhung – noch eine populistische Reduzierung. Diskutieren wir lieber über die Lücken des Transparenzpakets.

Offenlegungspflichten für Abgeordnete weiter lückenhaft

Nach den Korruptionsstrafbestimmungen und den Parteispenden gibt es eine dritte Transparenzbaustelle. Die Offenlegungsbestimmungen für Abgeordnete. Dabei geht es um Fragen, nach Aufsichtsratsjobs, Nebenbeschäftigungen, Konsultingverträgen oder Rückkehrrechte in Unternehmen. In einer modernen Demokratie sollte das transparent abrufbar sein, schließlich geht es um Interessenskonflikte bzw. die Frage in wessen Sold PolitikerInnen nebenbei unterwegs sind.

Jetzt liegt der Vorschlag der Regierung vor. Er erinnert an einen Emmentaler mit mehr Löchern als Käse:

  • Jobs in Vorständen oder Aufsichtsräten muss man zwar melden, aber veröffentlicht werden sie nicht. Auch wie viel dafür kassiert wird, bleibt im Dunklen.
  • Beteiligungen an Firmen oder Begünstigungen in Stiftungen müssen überhaupt nicht bekannt gegeben werden.
  • Selbst dort wo es Offenlegungsverpflichtungen gibt, dürfen die Einkommen zusammengerechnet werden, womit eine konkrete zahlenmäßige Zuordnung zu einzelnen wirtschaftlichen Aktivitäten unmöglich wird.
  • Die Quellen bleiben unbekannt. Hohe Konsultingverträge werden mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit gemeldet. Damit weiß man nicht viel mehr. Interessant wäre aber zu wissen für was von wem Geld an PolitikerInnen geflossen ist.
  • Rückkehrrechte oder Karenzierungen in Unternehmen müssen ebenfalls nicht gemeldet werden.
  • Sanktionen fehlen im Gesetz. Meldet ein Abgordneter nicht ordnungsgemäß, bleibt das ein Kavaliersdelikt.

In Deutschland gelten deutlich strenger Regeln. Auf der Parlamentshomepage des Bundestags können diese Informationen alle abgerufen werden. Beim Abgeordneten der “Linken” Gregor Gysi ist jede bezahlte Vortragstätigkeit oder beim CDU-Abgeordneten Norbert Lammert jede Aufsichtsratstätigkeit aufgelistet. Aber für Österreich gilt offensichtlich wieder, dass das alles nicht möglich ist.

Grüner Erfolg: Einigung beim Korruptionsstrafrecht

Heute hat die letzte Verhandlungsrunde im Parlament zum Korruptionsstrafrecht stattgefunden. Es hat eine Einigung gegeben. SPÖ, ÖVP,Grüne und BZÖ werden einen gemeinsamen Antrag zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts einbringen. Die FPÖ überlegt noch. Kurios ist, dass sich die blauen Saubermänner daran stoßen, dass künftig Abgeordnete vom Korruptionsstrafrecht mitumfasst sind.

Wir haben langjährige Grüne Forderungen durchgesetzt, wie ein Blogbeitrag aus dem März 2011 zum Thema Korruption zeigt:

  • Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten ist gefallen. Künftig machen sich auch Abgeordnete strafbar, wenn sie Geld für parlamentarische Aktivitäten nehmen. → Chronologie der Auseinnadersetzung um Abgeordnetenkorruption
  • Auch Regierungsmitglieder, die auf Grund der Änderungen von 2009 aus den Strafbestimmungen für Amtsträger rausgefallen sind, sind wieder mitumfasst.
  • Auch für staatsnahe Unternehmen  wie ÖBB, ORF oder ASFINAG gelten wieder die strengeren Korruptionsstrafbestimmungen.
  • Das Anfütterungsverbot wurde verschärft. Entscheidend ist künftig, dass Einladungen den Amtsträger beeinflussen sollen, egal ob dann etwas Pflichtwidriges passiert oder nicht.
  • Geringe Geschenke (sofern dafür nichts Verbotenes getan wird) sind nicht strafbar. Da die 100 Euro-Grenze  aber nicht explizit im Gesetz genannt ist, kann das Gericht im Einzelfall auch strengere Maßstäbe anlegen. Wichtig ist aber, dass jemand der sich immer wieder mit kleinen Beträgen annimmt beschenken lässt, sich strafbar macht, weil jetzt sichergestellt ist, dass zusammengerechnet wird.
  • Auch im Bereich der Privatwirtschaft werden die Strafbestimmungen verschärft.

Auch sollen die neuen Antikorruptionsstrafbestimmungen evaluiert werden. So soll sichergestellt werden, dass allfällige Lücken oder Nachbesserungsbedarf erkannt wird.

siehe auch: GRECO-Bericht: internationale Ohrfeige bei Korruption für Österreich

Transparenzpaket

ÖVP und SPÖ haben bei ihrer Regierungsklausur ein Transparenzpaket vorgestellt. Jetzt sind die Gesetzesvorschläge bekannt. Eine Einschätzung:

Parteienfinanzierung

Einschätzung: Genügt nicht!

  • Inserate und Sponsoring müssen nicht detailliert offengelegt werden. Wer nicht als Spender aufscheinen will, wird künftig sponsern oder Inserate zahlen.
  • Spenden von Interessensvertretungen müssen nicht deklariert werden. Damit bleibt das berühmte Spendenwaschen – jemand spendet einem Interessensverband, der die Spende dann an die Partei weiterleitet – weiter möglich.
  • Sachspenden oder Personalüberlassungen sind nicht erfasst.
  • Ausreichende strafrechtliche Konsequenzen bei schwerwiegenden Verstößen fehlen.
  • Spenden werden erst ab 5 000 Euro offengelegt. Warum eigentlich?

Korruptionsstrafrecht

Urteil: Die Grünen haben sich durchgesetzt. Es gibt einen gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.

  • Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten ist gefallen. Künftig machen sich auch Abgeordnete strafbar, wenn sie Geld für parlamentarische Aktivitäten nehmen. Die FPÖ unterstützt deshalb den Antrag nicht. Sie will tatsächlich, dass Abgeordnete nicht umfassend ins Korruptionsstrafrecht einbezogen werden!!! → Chronologie der Auseinnadersetzung um Abgeordnetenkorruption
  • Auch Regierungsmitglieder, die auf Grund der Änderungen von 2009 aus den Strafbestimmungen für Amtsträger rausgefallen sind, sind wieder mitumfasst.
  • Auch für staatsnahe Unternehmen wie ÖBB, ORF oder ASFINAG gelten wieder die strengeren Korruptionsstrafbestimmungen.
  • Das Anfütterungsverbot wurde verschärft. Entscheidend ist künftig, dass Einladungen den Amtsträger beeinflussen sollen, egal ob dann etwas Pflichtwidriges passiert oder nicht.
  • Geringe Geschenke (sofern dafür nichts Verbotenes getan wird) sind nicht strafbar. Da die 100 Euro-Grenze aber nicht explizit im Gesetz genannt ist, kann das Gericht im Einzelfall auch strengere Maßstäbe anlegen. Wichtig ist aber, dass jemand der sich immer wieder mit kleinen Beträgen beschenken lässt, sich strafbar macht, weil jetzt sichergestellt ist, dass zusammengerechnet wird.
  • Auch im Bereich der Privatwirtschaft werden die Strafbestimmungen verschärft.

Transparenz bei Abgeordneten

Einschätzung: ein Emmentaler mit mehr Lücken als Käse

  • Gewählte Mandatare (also etwa Parlaments- und Landtagsabgeordnete) müssen bei der Meldung ihrer Nebentätigkeiten künftig auch das Einkommen beziffern. Die genauen Quellen – beispielsweise aus klassischen Scheinhonoraren wie Beraterverträgen etc. – bleiben aber im Dunklen.
  • Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes o0der Aufsichtsrats werden nicht offengellegt.
  • Vereinbarungen, wonach dem Abgeordneten während oder nach Beendigung seines Mandats bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden, sollen müssen nicht offengelegt werden.
  • Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften ab einer bestimmten Größe müssen nicht bekannt gegeben werden.
  • Die Eintragung eines Abgeordneten als Begünstigten einer Stiftung bleibt weiter unbekannt.
  • Sanktionen, wenn gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen sind nicht vorgesehen.

Gesamturteil: Wenn die Regierung die Zustimmung der Grünen will, wird sie noch deutlich nachbessern müssen. Einen Grünen Gütesiegel hat sich dieses Paket noch nicht verdient.

Durchbruch bei der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts?

Bei den Verhandlungen um die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts könnte ein Durchbruch gelungen sein. Zuletzt hat sich alles um das “Anfüttern“, also die Klimapflege ohne konkrete Gegenleistung, aber in der Hoffnung auf spätere gute Stimmung gedreht. Der ursprüngliche Entwurf hat verlangt, dass beim Anfüttern bereits klar sein muss, dass später irgendwelche Amtsgeschäfte pflichtwidrig vorgenommen werden sollen. Praktisch unmöglich, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine konkrete Gegenleistung erwartet wird. Das hätte kaum zu einer Verurteilung geführt.

In den Verhandlungen habe ich mich darauf konzentriert, dass der Zusatz, dass das Anfüttern ein pflichtwidriges Amtsgeschäft zum Ziel haben muss, fällt. Auch die ExpertInnen haben das massiv gefordert. Wir dürften erfolgreich gewesen sein. Anfüttern soll nach dem neuesten Vorschlag strafbar werden, wenn PolitikerInnen mit dem Vorsatz Geschenke annehmen, sich dadurch in ihrer Amtsführung beeinflussen zu lassen. Wobei schon genügen dürfte, dass die ernsthafte Möglichkeit einer späteren Beeinflussung besteht, was gerade das Wesen des Anfütterns ist. Wir werden diese Formulierung jetzt genau prüfen. Insbesondere jenen Paragraphen, der Ausnahmen formuliert. Was nicht passieren darf ist, dass wir vorne die Tür zur Korruption schließen, aber über die Hintertür der Ausnahmen das Anfüttern wieder Einzug hält.

Noch haben wir den Entwurf nicht. Er wurde offensichtlich zuerst lieber den Medien, als dem Verhandlungspartner zugespielt. Schlechter Stil – aber egal,wenn wir uns letztendlich tatsächlich inhaltlich durchsetzen.

Parteiengespräche zur Korruption

Heute hat es endlich wieder Verhandlungen zwischen den Parteien zum Thema Korruption und Transparenz gegeben. In dieser Runde werden Transparenz und Offenlegungbestimmungen für Abgeordnete, die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts und das Lobbyistengesetz verhandelt. Kein Thema sind dort transparente Parteifinanzen – die sollten in einer anderen Arbeitsgruppe diskutiert werden, was aber nicht passiert.

Schwerpunkt der heutigen Gespräche waren die Korruptionsstrafbestimmungen. SPÖ und ÖVP dürfte jedenfalls klar sein, dass sie ihre Blockadehaltung aufgeben müssen. Die gesetzlichen Korruptionsprivilegien für Abgeordnete dürfte ebenso fallen, wie eine stärkere Einbeziehung staatsnaher Betriebe durchgesetzt werden könnte. Auch die Lücke bei den MinisterInnen, die mangels Dienstordnung nicht strafbar waren, wird fallen. Vorsichtiger Optimismus ist angesagt.

Offen ist noch, wie weit die Strafbarkeit des Anfütterns – also der berüchtigten Klimapflege – gehen soll. Sollen teure Geschenke und Einladungen jenseits von Repräsentationspflichten grundsätzlich strafbar sein oder nur wenn sie ein pflichtwidriges Verhalten zum Ziel haben. Letzteres würde wahrscheinlich dazu führen, dass es mangels Beweisbarkeit kaum Verurteilungen geben wird. In der nächsten Verhandlungsrunde sollen AntikorruptionsexpertInnen wie Frannz Fiedler oder Hubert Sickinger beigezogen werden. Dann wird man sehen, ob es noch zu einer Einigung kommt..

Korruption: Schubladisierungsgefahr und Geheimdiplomatie

SPÖ und ÖVP befinden sich in einer Art Rückzugsgefecht gegen ein strengeres Korruptionsstrafrecht. Justizministerin Karl sieht sich jetzt gezwungen eine Verschärfung der Anfütterungsbestimmungen vorzulegen. Sie will ihren Vorschlag aber nicht als Antrag ans Parlament einbringen, sondern formlos dem Parlament übermitteln, damit dort ein Antrag gebastelt wird. Damit besteht massive Schubladisierungsgefahr durch SPÖ und ÖVP. Offensichtlich will Karl einerseits nicht für einen zahnlosen Gesetzesantrag verantwortlich sein, andererseits rot und schwarz sich nicht durch eine Gesetzesvorlage der Beamten unter Druck setzen lassen.

Ich habe im Kabinett der Justizministerin nachgefragt, ob auch die Grünen den Entwurf bekommen – immerhin sind wir Teil des Parlaments. Mir wurde gesagt, dass man das noch nicht sagen kann, man müsse das erst mit SPÖ und ÖVP besprechen. Es kann aber auch sein, dass nur SPÖ und ÖVP den Vorschlag bekommen.

Das geht gar nicht. Das Parlament besteht nicht aus SPÖ und ÖVP. Der Entwurf muss an alle Fraktionen gehen. Eine Geheimdiplomatie zwischen SPÖ, ÖVP und dem Justizministerium ist inakzeptabel. Das Justizministerium ist keine Servicestelle der Regierungsparteien. Der Hintergrund ist klar: SPÖ und ÖVP wollen vermeiden, dass medial nachvollziehbar wird, wenn der Entwurf aus dem Justizministerium wieder aufgeschnürt und verwässert wird.

Mehr zum Thema: Anfütterungsverbot in der Politik – was die Grünen fordern

Anfütterungsverbot in der Politik

Noch vor kurzem hat Justizministerin Karl keinen Änderungsbedarf beim sogenannten Anfüttern (Geschenke zur Stimmungspflege) von PolitikerInnen und Beamten gesehen.

In der Presse vom 3.2.2012 wurde geschrieben: „Keine Anstalten macht die Justizministerin, das “Anfüttern” von Amtsträgern wieder strafbar zu machen. Man solle sich doch bitte nicht so auf das Anfütterungsverbot konzentrieren, meinte Karl, nachdem Journalisten mehrfach erfolglos nachgefragt hatten, um ihre Meinung zu ergründen.“

In den letzten Tagen hat sich das Blatt gewendet. Jetzt herrscht plötzlich Betriebsamkeit im Justizministerium. Es wird an einer Novelle zum Anfütterungsverbot gearbeitet.

Anfütterungsverbot

Derzeit gibt es eine zahnlose Anfütterungsbestimmung. Eine Verurteilung wegen Anfütterung ist nämlich derzeit nur möglich, wenn der Staatsanwalt nachweisen kann, dass eine Zuwendung deshalb erfolgt ist, damit der Politiker oder Beamte später pflichtwidrig handelt. Damit würde man nur die Dummsten erwischen. Tatsächlich gab es bisher keine einzige Verurteilung.

Die Grünen wollen eine klare und scharfe Anfütterungsstrafbestimmung. Strafbar soll sein, wer einem Beamten oder Politiker Zuwendungen anbietet oder zukommen lässt. Umgekehrt soll auch jeder Beamte oder Politiker strafbar sein, der einen Vorteil annimmt.
Das Wesen der Anfütterung besteht ja gerade darin, dass es Zuwendungen gibt und dann später PolitikerInnen oder Beamte den Geschenkgebern bei ihren Entscheidungen gewogen sind. Also müssen schon die Zuwendungen verboten werden.

Eine Geringfügigkeitsgrenze ist akzeptabel – nicht weil es einen Graubereich geben soll – sondern weil der Hintergrund der Strafbarkeit darin liegt, dass die Geschenke auch geeignet sein müssen Einfluss auf Politik oder Beamte auszuüben.

Ausweitung auf Mitarbeiter staatsnahe Betriebe

Strafbar nach einer Ausweitung des Anfütterungsverbot wäre aber nur wer Amtsträger ist. Amtsträger sind zwar auch Organe eines Unternehmens, das der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt und überwiegend für die öffentliche Verwaltung tätig ist. Das ist aber viel zu eng definiert. Keine Amtsträger sind daher nach dem geltenden Gesetz beispielsweise die  ASFINAG, die ÖBB oder (!) die Telekom (!).

Der Amtsträgerbegriff muss daher auf staatsnahe Betriebe ausgedehnt werden. Ansonsten bleiben die Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht für breite Teile staatsnaher Einflussträger wirkungslos.

Geschenkannahme durch Minister, Landesräte und Bürgermeister

Da man bei der Strafbarkeit der Vorteilsannahme offensichtlich gepfuscht hat, sind etwa Minister, die für die Erstellung einer Verordnung Geld annehmen nicht strafbar. Hintergrund ist, dass es für sie keine entsprechenden dienst- oder organisationsrechtlichen Verbote, die das Gesetz aber fordert, gibt. Diese Lücke gehört umgehend beseitigt.

Abgeordnetenkorruption

Die Abgeordneten haben sich weitgehend aus den Korruptionsbestimmungen ausgenommen. Strafbar ist nur der Stimmenkauf oder wenn jemand gegen Geld Sitzungen fern bleibt. Das sind wenig realistische Anwendungsfälle. Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten gehört gestrichen – sämtliche Ausnahmen müssen beseitigt werden.

Mehr Infos zum Thema:

Greco-Bericht internationale Ohrfeige bei korruption fur Österreich

Korruption: Anfüttern praktisch straffrei  – Wette gewonnen

Ein Sektionschef legt offen wie Bandion Ortner die Antikorruptionsgesetze entschärft hat

Die Chronologie der Auseinandersetzung um die Angeordnetenkorruption

Anfüttern: strafbar wegen drei kleiner Braune?

Als mich ein Raiffeisen-Boss anrufen wollte …

Es war im Frühsommer 2009. Die Lobbies sind gerade Sturm gegen das kürzlich in Kraft getretene Korruptionsstrafrecht gelaufen. Besonderes Ziel der Attacken war das “Anfütterungsverbot”. Einer ihrer Wortführer war Ludwig Scharinger, Generaldirektor von Raiffeisen Oberösterreich. Mit seiner Kritik, dass das Anfütterungsverbot der österreichischen Gemütlichkeit widerspricht, hat er damals ungewollt tief blicken lassen.

Jedenfalls hat in dieser Zeit bei mir im Büro das Telefon geläutet. Eine freundliche Sekretärinnenstimme teilte mir mit, dass mich Raiffeisen Oberösterreich Chef Scharinger sprechen möchte und sie mich gleich verbindet. Die Verbindung hat nicht gerklappt. Die Sekretärin erklärte mir, dass Herr Scharinger im Flugzeug sitzt und es offensichtlich Verbindungsprobleme gibt. Nie wieder hat sich dannach bei mir ein Raiffeisen-Boss gemeldet. Nicht, dass ich darauf Wert lege. Zwar wurden im Justizbereich immer wieder bedeutende Gesetze beschlossen, die waren aber offensichtlich nicht wichtig genug. Natürlich weiß ich nicht, was Scharinger wirklich von mir wollte. Man darf aber vermuten, dass er mich von der österreichischen Gemütlichkeit überzeugen wollte. Bei der FPÖ dürfte das gelungen sein.

SPÖ, ÖVP und FPÖ haben die Gesetze schließlich bereitwillig geändert – wir haben dagegen gehalten. In einem finalen Kraftakt haben SPÖ-Klubobmann Cap und ÖVP-Klubobmann Kopf in einer kleine Verhandlungsrunde nochmals versucht uns von einer Zustimmung zu überzeugen. So viel Aufmereksamkeit und Zuneigung gibt es sonst selten. Am Ende des Gesprächs wurde mir entgegengeschleudert, dass die Grünen beim Aufschnüren nicht mitmachen würden, weil ich mit meinem Widerstand die Populismusdividende einfahren will. Der Populismusvorwurf lässt mich kalt. Ob unser Einsatz gegen Korruption politische Dividende bringt, werden wir sehen.

Anfüttern: strafbar wegen drei kleiner Braune?

Gestern durften SPÖ und ÖVP in der ZIB 2 wieder über die 2009 außer Kraft gesetzten strengen Antikorruptionsbestimmungen jammern. Man wolle zwar Anfüttern wieder strafbar machen, aber nicht so, wie das bis 2009 war, weil diese Regeln wären nicht praktikabel, wird von rot und schwarz beteuert. Die beiden wirken fast traumatisiert, so sehr hat ihnen offenbar die kurze Zeit relativ strenger Korruptionsgesetze in Österreich zugesetzt. SPÖ-Klubobmann Cap setzt dann noch nach: “Es dürfe aber nicht mehr so wie beim alten Anfütterungsverbot sein, wo man sich schon wegen der Einladung auf drei kleine Braune strafbar gemacht hätte”.

Das ist natürlich Unsinn. Entweder weiß es der SPÖ-Klubobmann nicht besser oder es wird wieder ganz im Stil der Korruptionslobbyisten versucht, strenge Regeln durch falsche Behauptungen zu verhindern. In Wahrheit hat es auch beim früher geltenden Anfütterungsverbot eine Geringfügigkeitsgrenze – nach der Rechtssprechung in etwa bei 100 Euro – gegeben. Ich weiß nicht, wo sich SPÖ und ÖVP-Politiker auf drei kleine Braune einladen lassen, selbst in den nobelsten Lokalen wird es aber schwierig damit die 100 Euro-Grenze zu überschreiten.

Die Debatte zeigt: SPÖ und ÖVP haben nichts dazu gelernt. Sie befinden sich nach wie vor auf einem Rückzugsgefecht gegen strengere Antikorruptionsbestimmungen.