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Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly: österreichische Justiz voll gefordert

Der österreichische Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly wurde in England frei gekauft. Eine politische Entscheidung. Offensichtlich wollten die britischen Behörden dem Rüstungskonzern BAE aus wirtschaftlichen Interessen nicht “weh tun”. Für die Korruptionsbekämpfung ist das Gift. Die Bußgelder für Korruption werden dann als Unkosten künftig in die Kalkulation der Unternehmen einfließen.

In Österreich wäre so ein Deal rechtlich nicht möglich. Der österreichische Anwalt von Mensdorff-Pouilly glaubt jetzt, dass auch in Wien die Verfahren eingestellt werden müssten. Er argumentiert mit dem Doppelbestrafungsverbot. Das ist wenig überzeugend.  BAE hat im Zuge der Bußgeldzahlungen lediglich Bilanz-Unregelmäßigkeiten bei Geschäften in Tansania und inkorrekte Angaben über Rüstungsgeschäfte gegenüber dem US-Justizministerium zugegeben. Das hat wenig mit Mensdorff-Pouilly zu tun. Damit liegt rechtlich keine inhaltliche Entscheidung vor, die ein Doppelbestrafungsverbot begründen würde.

Die österreichische Justiz ist jetzt voll gefordert. Alles andere als harte Ermittlungen wären ein schwerer Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung. Wie kann man von kleinen Angestellten und Beamten Sauberkeit verlangen, wenn die Verfahren gegen die Großen im Sand verlaufen?

Der Whistleblower – ein in Österreich unbekanntes Phänomen

Österreich befindet sich bei der Korruptionsbekämpfung in einem sehr frühen Stadium. Das sagt ein Bericht des Europarats. Es gibt weder eine Kronzeugenregelung noch Gesetze zum Schutz von “Whistleblowern”. Ein Whistleblower ist jemand der Hinweise über Missstände oder illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) gibt.

Während Whistleblower in den USA und Großbritannien vom Gesetz geschützt werden, gilt bei uns der Whistleblower als „Verräter“. Whistleblower müssen sich vielfach den Vorwurf gefallen lassen, sie wären Nestbeschmutzer oder würden aus persönlichem Vorteil handeln. Es ist aber unbestritten, dass Whistleblowing einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von Korruption leistet.

Ich habe im Parlament drei Anträge eingebracht, die das Phänomen “Whistleblower” nach Österreich bringen sollen. Im Kern geht es darum, Whistleblower im Arbeitsrecht und im Beamtendienstrecht vor Sanktionen zu schützen. Zudem soll eine Whistleblower Hotline bei der Volksanwaltschaft eingerichtet werden, die als Anlaufstelle dient. Whistleblowern soll es so möglich werden, Behörden oder zuständige Kontrollinstanzen auf Missstände aufmerksam zu machen, ohne Anzeige erstatten zu müssen.

Die Anträge:

Whistleblower in der Privatwirtschaft

Whistleblower im Beamtendienstrecht

Whistleblower Hotline bei der Volksanwaltschaft

1,8 Mille für die ÖVP

Eine mediale Randnotiz erweckte dieses Wochenende meine Aufmerksamkeit. Die Parteien müssen ihre Großspenden (über 7.260 Euro) offenlegen. Nur zwei Parteien haben überhaupt 2008 Spenden in dieser Höher erhalten. Die ÖVP in Summe gleich 1,8 Mio Euro.

Die Spender müssen natürlich nicht genannt werden. Dabei wären genau die interessant. “Wer” hat “wann” etwas gespendet. Das ist die entscheidende Frage. Nur dann kann auch das “warum” überprüft werden. Hat es dafür Gegenleistungen gegeben oder war es selbstlose Sympathie. Außerdem sollen die Wähler/innen wissen, in wessen Sold die Parteien unterwegs sind. Parteispendengesetze sollen üblicher Weise für Transparenz sorgen. In Österreich erfüllen sie einen anderen Zweck – den Schutz der Parteien und der Spender.

Eigentlich müsste man die Frage diskutieren, ob Parteien überhaupt private Spenden kassieren dürfen. Immerhin gibt es in Österreich eine üppige Parteienförderung. Die ist demokratiepolitisch wichtig und richtig. Das sollte eigentlich genügen. Übrigens die zweite Partei die Großspender hatte war das BZÖ. Wahrscheinlich in Kärnten, denn nur dort ist das BZÖ ein Faktor …

Korrupte Abgeordnete werden weiter geschützt

Gestern wurden im Parlament die umstrittenen Änderungen im Korruptionsstrafrecht beschlossen. SPÖ und ÖVP haben Anfang dieser Woche überraschend versprochen, Korruption bei Abgeordnete doch unter Strafe zu stellen.

Gestern wurde der Antrag vorgestellt. Das Ergebnis ist eindeutig. Korrupte Abgeordnete brauchen sich auch in Zukunft nicht zu fürchten. Zwar gelten Abgeordnete jetzt als Amtsträger, ist aber die Strafbarkeit gleich massiv eingeschränkt worden. Neben dem schon bisher strafbaren Stimmenkauf, wäre jetzt auch strafbar, wenn Abgeordnete gegen Geld ihre Pflichten nach der Geschäftsordnung des Nationalrats verletzen.

Klingt gut, ist aber völlig zahnlos. Einzige Dienstpflicht der Abgeordneten ist die Anwesenheit bei Sitzungen. Halten wir fest: künftig sind auch Abgeordnete strafbar, wenn sie gegen Geldzahlung zu Sitzungen nicht erscheinen. Epochal. Realitätsfremder geht es nicht.

Wer kritische Fragen in einem Untersuchungsausschuss gegen Geld nicht stellt, bleibt straffrei. Wer parlamentarische Anfragen gegen Geld verkauft ebenfalls. Kurz und gut, die angekündigte Einbeziehung der Abgeordneten durch SPÖ und ÖVP ist ein Riesenschwindel.  Da soll die Öffentlichkeit an der Nase herum geführt werden.

Korruption und der Ehrenkodex des Establishments

Seit gestern sind die Korruptionsprivilegien der Abgeordneten endgültig wieder Thema. Die Abgeordneten haben sich vor zwei Jahren mit den Stimmen von rot, schwarz, blau und orange weitgehend vom Korruptionsstrafrecht ausgenommen.

Offiziell, weil das bei Abgeordneten nicht regelbar sei. Auf meinen Einwand, warum das dann aber bei den EU Parlamentarier/innen möglich ist, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, hat SPÖ Justizsprecher Jarolim prompt reagiert. “Die sollten auch ausgenommen werden” wird da großzügig gefordert. Wer soll das noch verstehen?

Und weil das niemand versteht, wird die Populismuskeule geschwungen. Wer die Ausnahmen kritisiert, wird als böser Populist gebrandmarkt. Offensichtlich gilt, dass man sich an den Ehrenkodex des Establishments (Regel 1: wenn es um Vorteile für Politiker/innen geht, muss zusammengehalten werden) zu halten hat, damit man von rot und schwarz zum ehrenwerten Parlamentarier erklärt wird. Pech nur, dass selbst SPÖ Landeshauptfrau Burgstaller die Abgeordnetenprivilegien in Sachen Korruption nicht verstehen will und kritisiert.

Das Problem von SPÖ und ÖVP wird in dieser Debatte schonungslos offengelegt. Ein Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete und Transparenz haben nichts mit Populismus, sondern vielmehr mit notwendigen Standards moderner Demokratien zu tun.

Kavaliersdelikt Abgeordnetenkorruption

2007 haben sich die Abgeordneten von den strengen Korruptionsbestimmungen ausgenommen. Lediglich der Stimmenkauf wurde unter Strafe gestellt. Lächerlich – jeder weiß, dass das zahnlos ist und in der Realität anders läuft. Wir haben das damals kritisiert und immer wieder zum Thema gemacht. Alle Anträge wurden abgeschmettert.

SPÖ und ÖVP wollen dieses Privileg nicht beseitigen. Bürgermeister, Minister, ausländische Abgeordnete oder EU-Abgeordnete – für alle gilt ein umfassendes Korruptionsstrafrecht, nur für österreichische Parlamenatarier/innen nicht. “Da ginge das nicht”, heißt es seitens der Regierungsparteien. Und dann wird noch die Warnung mitgegeben, dass ja nicht öffentlich zum Thema zu machen, denn das schade dem Parlament.

Eine Frechheit! Dem Ansehen des Parlaments schadet, dass Abgeordnete ausgenommen sind. Gerade beim Thema Korruption ist das Misstrauen der Bevölkerung  gegenüber den politischen Parteien hoch. Politiker/innen müssen daher mit gutem Beispiel voran gehen. Österreich hat sich übrigens in der UN-Konvention gegen Korruption völkerrechtlich verpflichtet, Abgeordnetenkorruption umfassend unter Strafe zu stellen. Aber das ist egal, wir haben ja schon viel unterschrieben, heißt es.

Gerade die ÖVP fürchtet Korruptionsstrafbestimmungen in der Politik und Transparenz bei Parteienspenden. Da stellt sich schon die Frage, warum das so ist?

Korruption im Justizausschuss

Heute war die umstrittene Neuregelung des Korruptionsstrafrechts im Justizausschuss. Bis zuletzt wurde von SPÖ und ÖVP um den Inhalt gestritten.  SPÖ Abgeordneter Jarolim meinte in seiner ersten Wortmeldung überhaupt, die Sache sei noch nicht beschlussfertig und man sollte einmal den ursprünglichen Antrag beschließen, um ihn dann nächste Woche wieder bei der Parlamentssitzung abzuändern.

Meine Reaktion war klar. Wenn das Gesetz grundsätzlich nicht beschlussreif ist, soll vertagt werden. Was spricht dagegen über den Sommer die angedachten Korruptionsstrafregelungen zu überarbeiten. Nichts ist schlimmer, als ein weiterer Gesetzespfusch. Das sehen nicht alle so. SPÖ und ÖVP haben dann noch hektisch Abänderungsanträge beschlossen und meinen Vertagungsantrag abgelehnt.

Damit werden die Strafbestimmungen auf Druck einiger Lobbiisten aufgeschnürt. Das berüchtigte “Anfüttern” wird wieder straffrei. Die angekündigte Kronzeugenregelung der Justizministerin steht hingegen wieder in Frage.  Die Idee, dass in Korruption verwickelte Personen straffrei werden, wenn sie zur Aufklärung von Korruption beitragen ist sinnvoll. Nur so sind derartige Netzwerke zu knacken.  Ein Grüner Antrag, die Justizministerin mit der Umsetzung ihrer Idee zu beauftragen wurde aber von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Entweder man hat sich selbst nicht ernst enommen oder man schafft es grundsätzlich nicht Oppositionsanträgen zu zustimmen.

Übrigens die Grünen Anträge zur Änderung des § 278s StGB – Bildung einer kriminellen Organisation und die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus wurden aus Zeitgründen auf September vertagt.

Lobbies, Bandion-Ortner und die seltsame österreichische Gemütlichkeit

2008  hat Österreich ein strenges Strafgesetz gegen Korruption bekommen. Einladungen von Beamten auf VIP-Events oder Wellnesswochenenden verboten? Das gefährdet die österreichische Gemütlichkeit hat es gleich geheißen. Mit der Übernahme des Justizministeriums durch die ÖVP hat das Klinkenputzen für die Lobbies wieder Sinn bekommen. Bandion-Ortner will jetzt die Korruptiongesetze aufschnüren.

Das so genannte “Anfüttern” von Politiker/innen oder Beamten, also Einladungen zur berüchtigten “Kontaktpflege” sind de facto wieder straffrei. Wenn Rüstungskonzerne künftig Generäle umsorgen, müssen sie nur darauf achten, dass ihnen nicht der Vorsatz nachgewiesen werden kann, dass irgendwelche Amtsgeschäfte beeinflusst werden sollen. Das wird ihnen nicht schwer fallen. Nur die Dümmsten werden ihre inneren Motive offenlegen.

Die Justizministerin sieht das anders, es könnte doch schriftliche Beweise geben. Da sind wir gespannt. Werden diese Einladungen künftigvielleicht so aussehen? Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte sie in den VIP Bereich des Skirennen in Kitzbühel einladen. Wenn ich irgendwann eine Baugenehmigung brauche, möchte ich, dass sie mir dafür alle Wünsche erfüllen.

Also bleiben wir realistisch – Österreich bleibt Österreich und  “Anfüttern” wird wieder straffrei. Leider.