Am 1. Juli hätte das Terrorismuspräventionsgesetz im Rahmen eines Expertenhearings im Justizausschuss diskutiert werden sollen. Das ist jetzt anders. Die Regierung hat das Gesetz von der Tagesordnung genommen und will es auf Grund der massiven Kritik komplett überarbeiten. Das ist ein schöner Erfolg. Ursprünglich wollte die Regierung das Gesetz schon im Mai durchs Parlament winken. Wir haben damals auf Grund der Sensibilität des Themas die Behandlung blockiert und ein Expertenhearing verlangt. Das Gesetz ist schwammig formuliert. Es soll sich gegen den internationalen Terror richten – tatsächlich ist aber zu befürchten, dass am Ende NGOs und Bürger/innnen ins Visier genommen werden. So wie das bei den Tierschützer/innen mit § 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation) passiert ist. Bleibt zu hoffen, dass eine neue Fassung des Gesetzes mehr Qualität bringt und man auch § 278a StGB missbrauchssicher macht.
Meine Kritik am Terrorismuspräventionsgesetz
ÖVP und SPÖ wollen im Mai das Terrorismuspräventionsgesetz beschließen. Noch im Jänner hat SPÖ-Justizsprecher Jarolim deutlich gegen den Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Jarolim befürchtete damals, dass das Gesetz im Endeffekt auch gegen NGOs verwendet werden könnte. Mit diesen Bedenken war er nicht alleine. Namhafte ExpertInnen aus dem Bereich der Universitäten, wie beispielsweise die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes übten Kritik am Gesetzesentwurf. Jetzt ist bei der SPÖ alles anders. Man will zustimmen, weil ein paar Formulierungen jetzt präziser seien. Das habe ich ohnedies befürchtet.
Noch schlimmer ist, dass damit aber auch die Chance auf eine Reform des § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation, der jetzt in einem Strafverfahren gegen Tierschützer zur Anwendung gebracht wird, gegen Null gesunken sind. Die ÖVP will keine Reform. Wann, wenn nicht im Rahmen der Terrorismuspräventionsgesetze hätte man der ÖVP Zugeständnisse bei § 278a StGB abverhandeln können? Die ÖVP wollte etwas, das hätte man seitens der SPÖ nützen können. Hat man aber nicht und so wird die ÖVP jede Änderung auch künftig leicht blockieren können. Das Argument der SPÖ “man könne das Gesetz nicht in einem laufenden Verfahren ändern” ist eine schlechte Ausrede. Selbst, wenn man das so sieht, hätte man schön jetzt Änderungen paktieren können. Noch besser wäre aber man hätte mit der Verabschiedung des Terrorismuspräventionsgesetz einfach gewartet, bis auch eine Reform des § 278a StGB möglich ist.
Das Terrorismuspräventionsgestz und die Grüne Kritik daran
Jetzt werden wieder Verschärfungen des Sexualstrafrechts diskutiert. Niemand fällt auf, was aber wirklich fehlt – der Ausbau der Präventionsmaßnahmen – das Verhindern und Erkennen von sexuellem Missbrauch. Da ist nach dem Fall der Familie F. aus Amstetten außer vollmundigen Ankündigungen überhaupt nichts passiert. Ein Skandal!
In den Schulen lernen Kinder „lesen, schreiben und rechnen“. Wie Kinder auf sexuellen Missbrauch wirksam reagieren können, steht aber meistens nicht am Stundenplan. Zumindest je einmal in der Volksschule und Unterstufe bzw. Hauptschule sollten in ganz Österreich schulexterne Institutionen mit den Schüler/innen zum Thema sexueller Missbrauch arbeiten. Kinder lernen, was nicht erlaubt ist und wie sie damit umgehen sollen bzw. an wen sie sich um Hilfe wenden können. Eltern und Lehrer/innen werden auf das Erkennen von Symptomen von sexuellem Missbrauch geschult und wie sie darauf reagieren sollen.
Das ganze wäre gar nicht teuer und würde 350.- Euro pro Klasse kosten. Umgelegt auf ein Bundesland der Größe Niederösterreichs würden jährliche Kosten von lediglich rund 500 000.- Euro entstehen. Vereine, wie “die möwe” bieten das schon an – öffentliche Gelder werden dafür aber kaum zur Verfügung gestellt. Diese Präventionsarbeit wäre der effizienteste Schlag gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, weil Kinder dann in der Lage wären, sich zu wehren.
Weiterer Beitrag zum Thema: Anzeigepflicht, harte Strafen oder Kastration?
In der letzten Woche ist über die katholische Kirche ein Tsunami an Missbrauchsfällen hereingebrochen. Vermutlich war das nur die Spitze eines Eisbergs. Die Entschädigung der Opfer ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Anstands. Ich erwarte mir, dass die Kirche jetzt im Interesse der Opfer und im eigenen Interesse weitere konkrete Schritte setzt:
- Schaffung einer unabhängigen Untersuchungskommission, der sämtliche bei der katholischen Kirche befindlichen Hinweise auf bisher vertuschte Missbrauchsfälle übergeben werden. Die vertuschten Missbrauchsfälle gehören aktiv aufgearbeitet und das von einer unabhängigen Stelle.
- Entschädigung der Opfer durch die katholische Kirche mit der Schaffung eines Opferfonds. Die psychischen und physischen Schmerzen der Opfer müssen entschädigt werden.
- Abwicklung der Entschädigung über den Opferfond durch eine kirchenunabhängige Kommission. Die Kirche soll die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die Vergabe muss aber durch kirchenunabhängige Stellen erfolgen, weil die katholische Kirche nicht unbefangen, sondern tief involviert ist.
- Entschädigung der Opfer unabhängig von Verjährungsfragen.
- Selbstverpflichtung der Verantwortungsträger der katholischen Kirche bei bekannt werden von Missbrauchsfällen Anzeige zu erstatten.
Ich werde in einem Brief an Kardinal Schönborn dieses Forderungspaket thematisieren. Es ist im Interesse der Opfer, aber auch im Eigeninteresse der katholische Kirche diese Schritte zu setzen. Glaubt man die Missbrauchsdebatte aussitzen zu können, wird zu prüfen sein, wie weit durch Gesetze verfassungskonform die katholische Kirche zu diesen Schritten verpflichtet werden kann.
siehe auch Mittagsjournal vom 15.3.2010
Jetzt rücken wieder die Rechtsparteien mit ihren “law and order” Forderungen aus. Harte Strafen oder Kastration werden da als Rezept gegen Sexualstraftäter gefordert. Die Opfe der Täter sind da längst vergessen oder werden instrumentalisiert.
Härtere Strafen? Die Strafen auf Sexualdelikte wurden erst letztes Jahr erhöht. Ich habe damals schon gesagt, dass man sich davon keine Lösungen erwarten darf. Sobald etwas passiert, werden wieder höhere Strafen gefordert. Jetzt ist es so weit. Kein Sexualstraftäter denkt vor einer Straftat über die Höhe der Strafe nach.
Öffentlich einsehbares Sexualstraftäterregister? Führt zielsicher zu weniger Anzeigen. Welche Mutter möchte, dass der Opa oder Bruder als Sexualstraftäter und damit die Familie öffentlich stigmatisiert werden. Die meisten Sexualstraftaten finden aber in de Familie statt.
Anzeigenpflicht? Kilngt am ersten Blick nachvollziehbar. Warum soll man Sexualstraftätern etwas durchgehen lassen? Soll man auch nicht. Ärzte und Psychotherapeuten warnen aber vor der Anzeigepflicht. Ein vertrauliches Arbeiten mit den Opfern wird dann unmöglich. Alle Opfer wollen Hilfe. Nicht alle Opfer wollen aber eine Anzeige. Aus der Distanz vielleicht schwer zu verstehen. Wenn aber gerade Kinderschutzzentren vor einer Anzeigenpflicht warnen, soll man das ernst nehmen.
Chemische Kastration? Verkennt, dass Sexualstraftaten nicht auf einem übersteigerten Sexualtrieb, sondern auf massivster Persönlichkeitsstörung beruhen.
Herwig B. sitzt in Untersuchungshaft. Er ist ein extremistischer Väterlobbyist, der eine Internetseite betreibt, die Richter/innen, Sozialarbeiter/innen oder Beamte übel ins Visier nimmt, die ihm und seinen Mitstreitern in die Quere kommen. Die vorgeworfenen Delikte reichen von “gefährlicher Drohung über schwere Körperverletzung bis zur Verleumdung”. Die Vorgangsweisen von Herwig B. sind vollkommen inakzeptabel – die primitiven Beschimpfungen und die aggressive Sprache übel. Die vorgeworfenen Delikte gehören von der Justiz untersucht und geklärt!
Herwig B. wird aber auch § 278b StGB ”Anführen einer terroristischen Vereinigung” vorgeworfen. Das ist fragwürdig. Der Antiterror-Paragraph soll vor schweren Formen des Terrorismus schützen. Er ist dann anzuwenden, wenn unter anderem “eine Tat dazu geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen”. Damit wrd ein Rahmenbeschluss der EU ausgeführt, der unter dem Eindruck der Terroranschläge 9/11 in den USA zustande gekommen ist.
Bei diesem Paragraphen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich terroristische Straftaten ausgeführt werden. Es genügt der Vorwurf, dass man eine solche Vereinigung anführt, die darauf ausgerichtet ist terroristische Straftaten auszuführen. So unsympathisch und ablehnenswert die vorgeworfenen Handlungen des Herwig B. sind, der Rechtsstaat muss mit den Antiterrorbestimmungen sorgsam umgehen. Die Anwendung des § 278b StGB ist daher mehr als nur zweifelhaft.
Justizministerin Bandion-Ortner hat in diesen Tagen brisante Post von mir bekommen. Eine parlamentarische Anfrage zum Jugendstrafvollzug Josefstadt soll die Missstände dort aufklären. Die Kritikpunkte wiegen schwer:
• Die JA Josefstadt ist von ihren baulichen Gegebenheiten für den Jugendstrafvollzug völlig ungeeignet.
• Der Jugendstrafvollzug in der JA Josefstadt leidet an akutem Personalmangel.
• Die Folge sind lange Einschlusszeiten und damit verbunden eingeschränkte Freizeitaktivitäten, sowie körperliche und sexuelle Übergriffe unter den Insassen.
• Unter den gegebenen Bedingungen ist eine erfolgreiche Resozialisierung nahezu undenkbar.
Mit der Auflösung des Jugendgerichts unter dem damaligen FPÖ-Justizminister Böhmdorfer musste auch das Jugendgefangenenhaus in die Justizanstalt Josefstadt übersiedelt werden. Die Voraussetzungen für einen funktionierenden Jugendstrafvollzug sind dort nie geschaffen worden. Das ist nicht die Schuld der Leitung und der Mitarbeiter/innen der Justizanstalt Josefstadt, sondern der politischen Verantwortungsträger/innen. Dazu kommt, dass die Situation im Jugendstrafvollzug der JA Josefstadt der Justizministerin und ihren Mitarbeiter/innen bekannt sein müsste. Reaktionen gibt es aber keine. Pläne ein neues modernes Jugendgefängnis zu bauen, in dem das Ziel der Resozialisierung umgesetzt werden könnte, wurden auf einen unbestimmten Termin verschoben. Die Ministerin ist jetzt gezwungen die parlamentarische Anfrage wahrheitsgetreu zu beantworten – damit muss sie aber auch endlich auf die unhaltbare Situation reagieren.
Kann eine südländische Herkunft und damit eine unterstellte andere emotionale Einstellung, Rechtfertigung dafür sein, dass ein Tötungsversuch an der Ehefrau wegen einer beabsichtigten Trennung nicht als Mord, sondern als eine Affekthandlung also Totschlag gewertet wird?
Da stellt sich zum einen die Frage, ob diese pauschalierenden kulturellen Zuschreibungen nicht vollkommen überholt sind. Kann man allen ernstes argumentieren, dass Türken generell wegen anderer “Sittenvorstellungen” auf eine Trennung anders reagieren, als Österreicher? Allgemeine kulturelle Zuschreibungen dürfen keinen Einzug ins Strafgesetzbuch halten. Weder als Rechtfertigung für ein Verhalten, noch als Argument für eine strengere Bestrafung. Es ist nämlich gar nicht so lange her, da hat Innenministerin Fekter noch Kulturdelikte gefordert. Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung sollten explizit als Delikte bestraft werden. Das ist schon deshalb Unsinn, weil diese Delikte ohnedies schon strafbar sind. Wer aber Kulturdelikte als ideologisch motiviert ablehnt, muss auch konsequent gegen allgemeine kulturelle Zuschreibungen als Rechtfertigung eintreten. Kulturelle Klischees haben nichts im Strafrecht verloren.
Eine Differenzierung ist aber trotzdem notwendig. Den Totschlag unterscheidet vom Mord, dass die Tötung in einer “allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung” begangen wurde. Das hat nichts damit zu tun, dass man die Motivlage teilen oder rechtfertigen würde. Die Tat bleibt immer unbegreiflich. Es ist lediglich zu beurteilen, ob jemand auf Grund einer Ereigniskette nachvollziehbar in eine derartig heftige Gemütsbewegung geraten kann. Das ist bei einem anatolischen Bauern oder Wiener Hilfsarbeiter anders zu beurteilen, als bei einem Istanbuler oder Wiener Geschäftsmann. Wer die Differenzierung zwischen Mord und Totschlag in Frage stellt müsste für die Abschaffung des Strafdelikts Totschlag eintreten. Das wäre aber ein strafrechtlicher Rückschritt.
Auch das Justizministerium hat jetzt für die Staatsanwaltschaften klar gestellt, dass die Herkunft alleine nicht die Annahme einer Affekthandlung rechtfertigt. Damit ist sichergestellt, dass künftig ähnlich gelagerte Fälle als Mord angeklagt werden und das zuständiges Geschworenengericht dann prüft, ob nach umfassender Gesamtbetrachtung des Falles Mord oder Totschlag vorliegt. Damit ist eine korrekte Prüfung durch das zuständige Gericht garantiert.
Die Justizministerin will neue Antiterrorstrafbestimmungen. Neben der Ausbildung in Terrorcamps und dem Gutheißen von terroristischen Straftaten, soll künftig auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat strafbar werden.
Klingt harmlos, hat aber weitreichende Nebenwirkungen. Es soll das Zur-Verfügung-Stellen und die Beschaffung von Informationen aus Medien und Internet, die als Anleitung für eine terroristische Straftat geeignet sind unter Strafe gestellt werden, wenn damit terroristische Straftaten begangen werden sollen. Das ist problematisch. Der einzige Unterschied zu sozialadäquatem Verhalten – Informationsbeschaffung, Lernen – besteht im Vorsatz, was mit den Informationen passieren soll, der für die Gerichte und Ermittlungsbehörden besonders schwer zu beurteilen ist. Damit ergeben sich sehr weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten, da Personen Opfer von Überwachung und Verfolgung werden können, die sich objektiv in nicht verpönter Weise betätigen. Das ist auch ein Angriff auf die freie Nutzung des Internets. In einem demokratischen Rechtsstaat scheint eine derartige Bestimmung jedenfalls völlig überzogen.
Die Strafbarkeit wird in den Bereich der Vorbereitung von strafbaren Handlungen verlegt. Hintergrund der Bestimmung ist offenbar, dass die Polizei schon früher nach dem Strafrecht ermitteln soll. Das Problem dabei ist, dass dann auch völlig Unschuldige, die aus völlig harmlosen Motiven Informationen abrufen in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen kommen können. Da die Strafbarkeit aber ganz wesentlich davon abhängt, was jemand mit diesen Informationen machen will, besteht hier stets ein großer Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden. Solche Bestimmungen können leicht missbraucht werden und bergen die Gefahr einer Entwicklung hin zum Polizei- und Überwachungsstaat. Eine derart frühe Strafbarkeit ist im österreichischen Recht sonst aus guten Gründen nicht vorgesehen.
Die Missbrauchsmöglichkeiten der neuen Strafbestimmungen machen hellhörig. Jetzt wird primär der Schutz vor dem internationalen Terrorismus als Grund für die Bestimmungen genannt. Doch auch beim § 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation) war ursprünglich von der international organisierten Kriminalität wie der Mafia die Rede – eingesetzt wurde dieser Paragraph dann gegenTierschutz- NGOs. Auch § 278a gehört reformiert – Bereicherungsabsicht und Gewinnstreben müssen das zentrale Tatbestandselement werden, um auszuschließen, dass politische Gruppierungen verfolgt werden.
siehe auch Der Standard vom 30.12.2009
mehr zu § 278a StGB und seine missbräuchliche Verwendung
Morgen sollen im Parlament die Rechte der Opfer ausgebaut werden. So sollen Opfer von Gewalttaten künftig informiert werden, wenn ein Täter erstmals unbewacht das Gefängnis verlässt oder entlassen wird. Nicht umgesetzt werden die Forderungen der Opferorganisation “Weißer Ring” nach der Erweiterung des Kreises der zu verständigenden Opfer.
Beispiele aus der Praxis des Weissen Rings zeigen den Handlungsbedarf:
Die Schwester einer ermordeten Frau wandte sich an den Weissen Ring, weil der verurteilte und in einer österreichischen Justizanstalt einsitzende Täter mit ihr brieflichen und telefonischen Kontakt aufgenommen hat. Über Intervention des Weissen Rings wurde vonseiten der Anstaltsleitung der Schriftverkehr des Strafgefangenen mit der Schwester des Opfers eingeschränkt. Der Weiße Ring konnte das Opfer nur insoweit beruhigen, als nach Auskunft
der Justizanstalt eine bedingte Entlassung des Täters in nächster Zeit nicht zu erwarten war und ihm auch wegen der Schwere der Tat vorläufig kein Ausgang oder Freigang gewährt werde.
Derzeit hat diese Betroffene kein Recht zu erfahren, wann der Täter in Freiheit kommt. Alleine dieser Umstand lässt sie nicht zur Ruhe kommen. Das Beispiel zeigt, dass auch Angehörige von Opfern, sowie nichtverwandte Zeugen in den Kreis der schutzwürdigen Opfer aufgenommen werden sollten. Justizministerin Bandion-Ortner ist das zu teuer. Das Anliegen wurde aus Kostengründen abgeschmettert. Mit den Opfern wird gerne Populismus betrieben. Wenn es aber etwas kostet, dann ist es offensichtlich schnell mit den Opferrechten vorbei.