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	<title>Albert Steinhauser &#187; Gefängnis &amp; Strafen</title>
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		<title>Landfriedensbruch: Warum es gefährlich ist, wenn dieses tote Recht zum Leben erweckt wird.</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 07:17:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Fußball]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Mai 2009 haben Rapid-Anhänger, vom Auswärtsspiel in Linz heimkommende Austria-Fans, am Westbahnhof abgepasst. Die Polizei versuchte eine mögliche Auseinandersetzung zu verhindern. Ein Teil der rund 200 &#8220;Rapidler&#8221; soll die Konfrontation mit der Polizei gesucht haben. Jetzt ist es zum Prozess gekommen. Klar ist, dass Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, wenn sie nachgewiesen werden können zu einer Verurteilung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Mai 2009 haben Rapid-Anhänger, vom Auswärtsspiel in Linz heimkommende Austria-Fans, am Westbahnhof abgepasst. Die Polizei versuchte eine mögliche Auseinandersetzung zu verhindern. Ein Teil der rund 200 &#8220;Rapidler&#8221; soll die Konfrontation mit der Polizei gesucht haben. Jetzt ist es zum Prozess gekommen. Klar ist, dass Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, wenn sie nachgewiesen werden können zu einer Verurteilung führen. Was aber hellhörig macht ist die Tatsache, dass nicht nur jene verurteilt wurden, denen vom Gericht konkrete Strafhandlungen zugeordnet wurden, sondern sämtliche ausgeforschte Fans schon ausschließlich auf Grund ihrer Anwesenheit wegen Landfriedensbruch verurteilt wurden.</p>
<p>Landfriedensbruch? Darunter versteht § 274 StGB <em>die wissentlich Teilnahme an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist</em>.  Das überraschende an der Verurteilung ist, dass damit ein Paragraph zur Anwendung kommt, der praktisch als totes Recht gegolten hat.</p>
<p>Immer öfter wird das Strafrecht instrumentalisiert. War es bei den TierschützerInnen § 278a StGB &#8211; wird jetzt bei den Fußballfans auf den Landfriedensbruch zurückgegriffen, um eine ganze Gruppe unabhängig davon, ob Einzelne tatsächlich irgendwelche konkreten strafbaren Handlungen gesetzt haben, zu bestrafen. Man unterstellt das Ziel sich zwecks Sachbeschädigung oder Körperverletzung versammelt zu haben und erwirkt eine pauschale Verurteilung. Nicht auszuschließen ist, dass eine ähnliche Vorgangsweise auch bei Demonstrationen probiert wird. Man stelle sich vor, es kommt zu Ausschreitungen mit der Polizei und plötzlich sitzen auch unbeteilgte DemonstrationsteilnehmerInnen auf der Anklagebank. Alleine die Tasache, dass die Justiz den Uraltparagraphen &#8220;Landfriedensbruch&#8221;aus der Mottenkiste holt, lässt schlimmes befürchten.</p>
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		<title>Terrorcamps</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 10:12:05 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Vor einem Jahr hat die Justizministerin ihren Entwurf zum Terrorismuspräventionsgesetz vorgelegt. Für diese Werk hat sie mittlerweilen den Big Brother Award erhalten. Da der Widerstand zu groß war, hat man sich jetzt entschlossen vorläufig nur einen Teil umzusetzen. Die Teilnahme an Terrorcamps soll unter Strafe gestellt werden. Das ist der vergleichsweise harmlosere Teil des geplanten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einem Jahr hat die Justizministerin ihren Entwurf zum Terrorismuspräventionsgesetz vorgelegt. Für diese Werk hat sie mittlerweilen den Big Brother Award erhalten. Da der Widerstand zu groß war, hat man sich jetzt entschlossen vorläufig nur einen Teil umzusetzen. Die Teilnahme an Terrorcamps soll unter Strafe gestellt werden. Das ist der vergleichsweise harmlosere Teil des geplanten Gesetzes  &#8211; aber Vorsicht, Missbrauchsgefahr kann nie ausgeschlossen werden. Teilnehmer an internationalen Terrorcamps sind gefährlich und nicht zu unterschätzen. Der Nutzen dieser Strafbestimmungen dürfte aber eher  gering sein. Eine Verurteilung müsste auf Basis von Geheimdienstinformationen Pakistans oder ähnlicher &#8220;um die Demokratie verdienstvoller Staaten&#8221; erfolgen. Das ist eher unwahrscheinlich. Was bleibt sind aber Missbrauchsmöglichkeiten gegen NGOs oder die Zivilgesellschaft. Der Tierschutzprozess lässt grüßen. Auch SPÖ Justizsprecher Jarolim ist skeptisch. Warum er dann in einem Abänderungsantrag genau diese Strafbestimmung in den Justizausschuss einbringt, bleibt ein Rätsel? Ich bin dafür, dass man sich diese Paragraphen (kriminelle Organisation, terroristische Vereinigung, terroristische Straftaten, Terrorcamps) gemeinsam anschaut und mit ExpertInnen diskutiert. Das Ziel ist klar: Missbrauchsmöglichkeiten müssen weitgehend ausgeschlossen werden. Schnelle rot-schwarze Abänderungsanträge und Flickwerk sind das Gegenteil davon.</p>
<p>siehe auch: Der Standard vom 22.11. &#8211; <a href="http://derstandard.at/1289608405763/Gesetzesvorhaben-Koalition-kippt-umstrittene-Terrornovelle">Koalition kippt umstrittene Terrornovelle</a></p>
<p>mehr Infos: <a href="http://albertsteinhauser.at/2010/04/21/terrorismuspraventionsgesetz/">Die neuen Antiterrorbestimmungen und ihre Risken</a></p>
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		<title>Elsner und die Fußfessel</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Sep 2010 07:48:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Helmut Elsner muss weiter sitzen. Der elektronische Hausarrest wurde &#8211; wegen Fluchtgefahr &#8211; abgelehnt. Da stellt sich schon die Frage, welcher Untersuchungshäftling dann den elektronischen Hausarrest bewilligt bekommt, wenn er selbst beim kranken Promihäftling Elsner nicht zur Anwendung kommt. Wenn Untersuchungshaft bei Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr verhängt wird, kommt ein elektronische Hausarrest nicht in Frage. Offensichtlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Helmut Elsner muss weiter sitzen. Der elektronische Hausarrest wurde &#8211; wegen Fluchtgefahr &#8211; abgelehnt.  Da stellt sich schon die Frage, welcher Untersuchungshäftling dann den elektronischen Hausarrest bewilligt bekommt, wenn er selbst beim kranken Promihäftling Elsner nicht zur Anwendung kommt. Wenn Untersuchungshaft bei Verdunkelungs-  oder Tatbegehungsgefahr verhängt wird, kommt ein elektronische Hausarrest nicht in Frage. Offensichtlich steht die Justiz aber am Standpunkt, dass jede Möglichkeit von Fluchtgefahr auch den Hausarrest ausschließt &#8211; damit bleibt für Unteruchungshäftlinge kein Anwendungsbereich offen. Die Justiz zeigt dem Gesetzgeber &#8220;die lange Nase&#8221;. Das ist nicht im Sinn der Erfindung des elektronischen Hausarrests. Als Befürworter der elektronischen Fußfessel werde ich sehr schnell darauf drängen, dass wir uns anschauen, warum die Justiz den elektronischen Hausarrest verweigert. Manche meinen ohnedies Elsner müsse längst stellvertredend für alle anderen Wirtschaftskriminellen büßen. So weit würde ich nicht gehen. Tatsache ist aber, dass Flöttl und Co ungleich milder behandelt worden sind, während die Justiz bei Elsner zu Härte neigt.</p>
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		<title>Wirtschaftskriminalität: die Versäumnisse von Bandion-Ortner</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:52:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die spektatkulärenWirtschaftskriminalfälle sind ein  Dauerthema. Es gibt eine Rekordzahl an Fällen. Alleine in Wien müssen 13 Wirtschaftsstaatsanwälte weit über 200 komplizierte Akten bearbeiten. Teilweise dauern Verfahren bereits fast 10 Jahre. Die Folge der personellen Überforderung ist Kritik an der Verfahrensführung. In einem ersten Schritt hat die Justizministerin für mehr Personal gesorgt. Insider sprechen vom sprichwörtlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die spektatkulärenWirtschaftskriminalfälle sind ein  Dauerthema. Es gibt eine Rekordzahl an Fällen. Alleine in Wien müssen 13 Wirtschaftsstaatsanwälte weit über 200 komplizierte Akten bearbeiten. Teilweise dauern Verfahren bereits fast 10 Jahre. Die Folge der personellen Überforderung ist Kritik an der Verfahrensführung. In einem ersten Schritt hat die Justizministerin für mehr Personal gesorgt. Insider sprechen vom sprichwörtlichen „Tropfen auf den heißen Stein“.</p>
<p>Was es bräuchte ist eine eigenständige bundesweit zuständige Staatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen, ähnlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die effizient und spezialisiert Wirtschaftskriminalfälle aufrollt. Die soll es aber nach den Plänen der Justizministerin nicht geben. Ankündigungen von unserer Justizministerin fehlen aber trotzdem nicht. So wurde die Bildung von ExpertInnenteams, die der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft mit Detailwissen zur Verfügung stehen in Aussicht gestellt. Bandion-Ortner besteht übrigens darauf, dass diese Ankündigung bereits umgesetzt ist. Immerhin wurde in der Causa Hypo-Alpe-Adria der Staatsanwaltschaft eine (!) Expertin zur Seite gestellt. Im September 2009 wurde auch der Aufbau von vier Kompetenzzentren für Wirtschaftsstrafsachen versprochen. Dieses Vorhaben wurde oft wiederholt, aber wenig überraschend bis jetzt nicht einmal in Ansätzen konkretisiert. Bandion-Ortner ist säumig und die Justiz in Dauerkritik.</p>
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		<title>Transparenz bei der Staatsanwaltschaft: die Versäumnisse von Bandion-Ortner</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 11:20:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jetzt wird über die Vorgangtsweise der Staatsanwaltschaft im Fall Grasser diskutiert. Schon vor einem Jahr gab es massive öffentliche Kritik an der Justiz. Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Landeshauptmann Dörfler und anderer Verfahren löste eine Debatte darüber aus, ob sich die Justiz in den sogenannten „Glamour-Fällen“ nichts traut und VIPs mit einer Sonderbehandlung rechnen können. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt wird über die Vorgangtsweise der Staatsanwaltschaft im Fall Grasser diskutiert. Schon vor einem Jahr gab es massive öffentliche Kritik an der Justiz. Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Landeshauptmann Dörfler und anderer Verfahren löste eine Debatte darüber aus, ob sich die Justiz in den sogenannten „Glamour-Fällen“ nichts traut und VIPs mit einer Sonderbehandlung rechnen können. Justizministerin Bandion-Ortner wollte in einer ersten Reaktion vor allem „den Verräter“ finden, der die Akten aus der Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gebracht hat. Erst unter öffentlichen Druck hat sie dann doch eine Expertenkommission eingesetzt, die darüber beraten sollte, wie die Arbeit der Staatsanwaltschaften transparenter, nachvollziehbarer und damit besser kontrollierbar werden könnte.</p>
<p>Bereits im November 2009 lieferte diese Kommission Ergebnisse. In Glamour-Fällen soll der Rechtsschutzbeauftragte bei einer Einstellung des Verfahrens einen Fortführungsantrag stellen können. Auch wurde vorgeschlagen, dass es Einsicht in das Tagebuch der Staatsanwaltschaft geben soll und Anzeiger von der Einstellung des Verfahrens verständigt werden. 9 Monate später gibt es noch keine einzige konkrete Initiative von Bandion-Ortner, diese oder andere Vorschläge umzusetzen. Diese Vorschläge hätten zwar im Fall Grasser nichts geändert &#8211; zeigen aber eines: Bandion-Ortner ist säumig und die Justiz in Dauerkritik.</p>
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		<title>Entschädigung für die Justizopfer der antihomosexuellen Sondergesetze</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/07/23/entschadigung-fur-die-justizopfer-der-antihomosexuellen-sondergesetze/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 07:10:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bis Anfang der 1970er-Jahre war homosexuelle Liebe generell verboten und mit Gefängnis bedroht. Dannach hat § 209 StGB über ein höheres Mindestalter (18 Jahre) zur Kriminalisierung von männlichen Homosexuellen geführt. Die Folgen dieser antihomosexuellen Strafparagraphen waren drastisch. Die Betroffenen wurden stigmatisiert, in  ihren Existenzen ruiniert und teilweise als &#8220;geistig abnorme Rechtsbrecher&#8221; verurteilt. Diese Gesetzeslage hat zu zahlreichen Verurteilungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis Anfang der 1970er-Jahre war homosexuelle Liebe generell verboten und mit Gefängnis bedroht. Dannach hat § 209 StGB über ein höheres Mindestalter (18 Jahre) zur Kriminalisierung von männlichen Homosexuellen geführt. Die Folgen dieser antihomosexuellen Strafparagraphen waren drastisch. Die Betroffenen wurden stigmatisiert, in  ihren Existenzen ruiniert und teilweise als &#8220;geistig abnorme Rechtsbrecher&#8221; verurteilt. Diese Gesetzeslage hat zu zahlreichen Verurteilungen der Republik Österreich durch den Menschenrechtsgerichtshof geführt. Der Verfassungsgerichtshof hat schließlich § 209 StGB als gleichheitswidrig aufgehoben. Die Rechtsfolgen wurden nur teilweise beseitigt. Entschädigungen wurden überhaupt keine bezahlt.</p>
<p>Die Grünen haben jetzt eine Initiative zur Rehabilitierung und Entschädigung der Justizopfer der antihomosexuellen Sondergesetze gestartet. Ein <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_01202/fname_190866.pdf">Gesetzesantrag</a> soll erreichen, dass alle Rechtsfolgen dieser Strafbestimmungen beseitigt werden. Ziel ist es, dass sämtliche Verurteilungen aus dem Strafregister gestrichen und die Urteile aufgehoben werden, die Republik die strafrechtlichen Verfolgungshandlungen bedauert und finanzielle Entschädigungen bezahlt werden. Die Entschädigungen sollen sich an der Spruchpraxis des Menschenrechtsgerichtshof orientieren.</p>
<p>Ob wir für diese Initiative politische Partner finden, werden wir sehen. Tatsache ist, dass sich die Republik spätestens mit dem Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft, bei allen Mängeln, eindeutig deklariert hat. Damit ist klar, dass auch die Verfolgungen der Vergangenheit aufgearbeitet werden müssen und den Justizopfern Wiedergutmachung geleistet wird.</p>
<p>siehe auch <a href="http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/582978/index.do?from=suche.intern.portal">Presse vom 23.7.2010</a></p>
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		<title>Kein Neubau Jugendgericht &#8211; Missstände im Jugendgefängnis bestätigen sich</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 09:26:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8220;Aufgrund der Entwicklung der Budget- und Planstellensituation erscheint derzeit die Realisierung eines eigenen Jugendgerichtshofes nicht umsetzbar. Wie bereits erwähnt, bin ich im Rahmen der mir im Sach- und Personalaufwand zugewiesenen Mittel bestrebt, durch organisatorische Maßnahmen einen besseren Jugendvollzug zu ermöglichen&#8221;, beantwortet Justizministerin Bandion-Ortner meine parlamentarische Anfrage zum Jugendgerichtshof und dem Jugendgefängnis in Wien. Damit steht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>&#8220;Aufgrund der Entwicklung der Budget- und Planstellensituation erscheint derzeit die Realisierung eines eigenen Jugendgerichtshofes nicht umsetzbar. Wie bereits erwähnt, bin ich im Rahmen der mir im Sach- und Personalaufwand zugewiesenen Mittel bestrebt, durch organisatorische Maßnahmen einen besseren Jugendvollzug zu ermöglichen&#8221;</em>, beantwortet Justizministerin Bandion-Ortner meine parlamentarische Anfrage zum Jugendgerichtshof und dem Jugendgefängnis in Wien. Damit steht eines fest: es wird sich nichts an der miserablen Situation der Jugendlichen in der Justizanstalt Josefstadt ändern.</p>
<p>Den engagierten Mitarbeiter/innen hat Bandion-Ortner längst einen Maulkorb umgehängt. Sie dürfen über die Zustände im Jugendstrafvollzug Wien nicht reden. Zu groß ist die Angst, dass die Misssstände öffentlich bekannt werden.</p>
<ul>
<li>überbelegte Zellen: drei bis vier Jugendliche in Zweier-Hafträumen</li>
<li>teilweise geschlossene Werkstätten</li>
<li>viel zu lange Einschlußzeiten und damit verbunden gewalttätige Übergriffe unter den Jugendlichen</li>
<li>eingeschränkte Freizeitmöglichkeit und Aufenthalt im Freien</li>
</ul>
<p>In der <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_04489/fname_184017.pdf">Beantwortung der parlamentarischen Anfrage</a> wird die Situation beschönigend dargestellt. Wer zwischen den Zeilen liest, kann sich ein Bild machen. So ist eine erfolgreiche Rückfallsvermeidung nur erschwert möglich. Die politische Verantwortung trägt &#8211; auf Grund der vorhandenen baulichen und personellen Rahmenbedingungen &#8211; Justizministerin Bandion-Ortner. Ich werde nicht locker lassen. Leere Versprechungen und Beteuerungen genügen mir nicht.</p>
<p>siehe auch:</p>
<p><a href="http://kurier.at/nachrichten/wien/2015683.php">Kurier: Missstände im Jugendstrafvollzug</a></p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/?s=Jugendstrafvollzug&amp;x=37&amp;y=5">Jugendstrafvollzug Josefstadt: Justizministerin ist für schwere Missstände verantwortlich</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verschont die Justiz die Politiker/innen?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/06/21/verschont-die-justiz-die-politiker/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 09:33:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Wiener Gratiszeitung &#8220;Heute&#8221;  berichtet, dass 57% der Österreicher/innen den Eindruck haben, die Justiz würde Politiker/innen verschonen. Das Ergebnis der Umfrage ist für das Ansehen der Justiz katastrophal. Offensichtlich ist in den letzten Jahren der Eindruck entstanden, dass Geld und Einfluss zu einer VIP-Behandlung führen können. Der Umstand, dass die Justizministerin ein Weisungsrecht gegenüber den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wiener Gratiszeitung &#8220;Heute&#8221;  berichtet, dass 57% der Österreicher/innen den Eindruck haben, die Justiz würde Politiker/innen verschonen. Das Ergebnis der Umfrage ist für das Ansehen der Justiz  katastrophal. Offensichtlich ist in den letzten Jahren der Eindruck entstanden, dass Geld und Einfluss zu einer VIP-Behandlung führen können.</p>
<p>Der Umstand, dass  die Justizministerin ein Weisungsrecht gegenüber den  Staatsanwält/innen besitzt, erhöht das Misstrauen. Nicht, weil es so viele formale Weisungen gibt, sondern weil die Staatsanwaltschaft personell und organisatorisch nicht unabhängig ist und damit auch kein Schutz vor informellen Loyalitäten und Einflussnahmen besteht. Dazu kommt, dass  bei prominenten Fällen, wie jenem des ÖVP Abgeordneten gegen den wegen  familiärer Gewalt ermittelt wurde,  Berichtspflicht an die  Justizministerin besteht. Die Staatsanwaltschaft steht somit nach wie  vor unter Kuratel der Politik.</p>
<p>Die Justiz muss sich  mit den Mächtigen  und Reichen dieser Republik anlegen, die aber über exzellente Kontakte  in die Politik verfügen. Das macht die Arbeit schwierig. Das Weisungsrecht der Justizministerin und die Berichtspflicht gehören abgeschafft. ÖVP Justizministerin Bandion-Ortner beharrt aber auf diesen Regelungen. Damit ist sie direkt verantwortlich, wenn das Vertrauen der Österreicher/innen in die Unabhängigkeit der Justiz weiter sinkt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Terrorismuspräventionsgesetz vorerst gestoppt</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/06/17/terrorismuspraventionsgesetz-vorerst-gestoppt/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 07:36:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Gefängnis & Strafen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 1. Juli hätte das Terrorismuspräventionsgesetz im Rahmen eines Expertenhearings im Justizausschuss diskutiert werden sollen. Das ist jetzt anders. Die Regierung hat das Gesetz von der Tagesordnung genommen und will es auf Grund der massiven Kritik komplett überarbeiten. Das ist ein schöner Erfolg. Ursprünglich wollte die Regierung das Gesetz schon im Mai durchs Parlament winken. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juli hätte das Terrorismuspräventionsgesetz im Rahmen eines Expertenhearings im Justizausschuss diskutiert werden sollen. Das ist jetzt anders. Die Regierung hat das Gesetz von der Tagesordnung genommen und will es auf Grund der massiven Kritik komplett überarbeiten. Das ist ein schöner Erfolg. Ursprünglich wollte die Regierung das Gesetz schon im Mai durchs Parlament winken. Wir haben damals auf Grund der Sensibilität des Themas die Behandlung blockiert und ein Expertenhearing verlangt. Das Gesetz ist schwammig formuliert. Es soll sich gegen den internationalen Terror richten &#8211; tatsächlich ist aber zu befürchten, dass am Ende NGOs und Bürger/innnen ins Visier genommen werden. So wie das bei den Tierschützer/innen mit § 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation) passiert ist. Bleibt zu hoffen, dass eine neue Fassung des Gesetzes mehr Qualität bringt und man auch § 278a StGB missbrauchssicher macht.</p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2010/04/21/terrorismuspraventionsgesetz/">Meine Kritik am Terrorismuspräventionsgesetz</a></p>
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		<item>
		<title>Terrorismuspräventionsgesetz: Umfaller der SPÖ hat weitreichene Folgen</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/04/23/terrorismuspraventionsgesetz-umfaller-der-spo-hat-weitreichene-folgen/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 08:14:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Gefängnis & Strafen]]></category>

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		<description><![CDATA[ÖVP und SPÖ wollen im Mai das Terrorismuspräventionsgesetz beschließen. Noch im Jänner hat SPÖ-Justizsprecher Jarolim deutlich gegen den Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Jarolim befürchtete damals, dass das Gesetz im Endeffekt auch gegen NGOs verwendet werden könnte. Mit diesen Bedenken war er nicht alleine. Namhafte ExpertInnen aus dem Bereich der Universitäten, wie beispielsweise die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ÖVP und SPÖ wollen im Mai das Terrorismuspräventionsgesetz beschließen. Noch im Jänner hat SPÖ-Justizsprecher Jarolim deutlich gegen den Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Jarolim befürchtete damals, dass das Gesetz im Endeffekt auch gegen NGOs  verwendet werden könnte. Mit diesen Bedenken war er nicht alleine. Namhafte ExpertInnen aus dem Bereich der Universitäten, wie beispielsweise die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes übten <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119_51/imfname_177734.pdf">Kritik am Gesetzesentwurf</a>. Jetzt ist bei der SPÖ alles anders. Man will zustimmen, weil ein paar Formulierungen jetzt präziser seien. Das habe ich ohnedies befürchtet.</p>
<p>Noch schlimmer ist, dass damit aber auch die Chance auf eine Reform des § 278a StGB &#8211; Bildung einer kriminellen Organisation, der jetzt in einem Strafverfahren gegen Tierschützer zur Anwendung gebracht wird, gegen Null gesunken sind. Die ÖVP will keine Reform. Wann, wenn nicht im Rahmen der Terrorismuspräventionsgesetze hätte man der ÖVP Zugeständnisse bei § 278a StGB abverhandeln können? Die ÖVP wollte etwas, das hätte man seitens der SPÖ nützen können. Hat man aber nicht und so wird die ÖVP jede Änderung auch künftig leicht blockieren können. Das Argument der SPÖ &#8220;man könne das Gesetz nicht in einem laufenden Verfahren ändern&#8221; ist eine schlechte Ausrede. Selbst, wenn man das so sieht, hätte man schön jetzt Änderungen paktieren können. Noch besser wäre aber man hätte mit der Verabschiedung des Terrorismuspräventionsgesetz einfach gewartet, bis auch eine Reform des § 278a StGB möglich ist.</p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2010/04/21/terrorismuspraventionsgesetz/">Das Terrorismuspräventionsgestz und die  Grüne Kritik daran</a></p>
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