Posts tagged: Gefängnis & Strafen

Wirtschaftskriminalität: die Versäumnisse von Bandion-Ortner

Die spektatkulärenWirtschaftskriminalfälle sind ein  Dauerthema. Es gibt eine Rekordzahl an Fällen. Alleine in Wien müssen 13 Wirtschaftsstaatsanwälte weit über 200 komplizierte Akten bearbeiten. Teilweise dauern Verfahren bereits fast 10 Jahre. Die Folge der personellen Überforderung ist Kritik an der Verfahrensführung. In einem ersten Schritt hat die Justizministerin für mehr Personal gesorgt. Insider sprechen vom sprichwörtlichen „Tropfen auf den heißen Stein“.

Was es bräuchte ist eine eigenständige bundesweit zuständige Staatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen, ähnlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die effizient und spezialisiert Wirtschaftskriminalfälle aufrollt. Die soll es aber nach den Plänen der Justizministerin nicht geben. Ankündigungen von unserer Justizministerin fehlen aber trotzdem nicht. So wurde die Bildung von ExpertInnenteams, die der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft mit Detailwissen zur Verfügung stehen in Aussicht gestellt. Bandion-Ortner besteht übrigens darauf, dass diese Ankündigung bereits umgesetzt ist. Immerhin wurde in der Causa Hypo-Alpe-Adria der Staatsanwaltschaft eine (!) Expertin zur Seite gestellt. Im September 2009 wurde auch der Aufbau von vier Kompetenzzentren für Wirtschaftsstrafsachen versprochen. Dieses Vorhaben wurde oft wiederholt, aber wenig überraschend bis jetzt nicht einmal in Ansätzen konkretisiert. Bandion-Ortner ist säumig und die Justiz in Dauerkritik.

Transparenz bei der Staatsanwaltschaft: die Versäumnisse von Bandion-Ortner

Jetzt wird über die Vorgangtsweise der Staatsanwaltschaft im Fall Grasser diskutiert. Schon vor einem Jahr gab es massive öffentliche Kritik an der Justiz. Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Landeshauptmann Dörfler und anderer Verfahren löste eine Debatte darüber aus, ob sich die Justiz in den sogenannten „Glamour-Fällen“ nichts traut und VIPs mit einer Sonderbehandlung rechnen können. Justizministerin Bandion-Ortner wollte in einer ersten Reaktion vor allem „den Verräter“ finden, der die Akten aus der Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gebracht hat. Erst unter öffentlichen Druck hat sie dann doch eine Expertenkommission eingesetzt, die darüber beraten sollte, wie die Arbeit der Staatsanwaltschaften transparenter, nachvollziehbarer und damit besser kontrollierbar werden könnte.

Bereits im November 2009 lieferte diese Kommission Ergebnisse. In Glamour-Fällen soll der Rechtsschutzbeauftragte bei einer Einstellung des Verfahrens einen Fortführungsantrag stellen können. Auch wurde vorgeschlagen, dass es Einsicht in das Tagebuch der Staatsanwaltschaft geben soll und Anzeiger von der Einstellung des Verfahrens verständigt werden. 9 Monate später gibt es noch keine einzige konkrete Initiative von Bandion-Ortner, diese oder andere Vorschläge umzusetzen. Diese Vorschläge hätten zwar im Fall Grasser nichts geändert – zeigen aber eines: Bandion-Ortner ist säumig und die Justiz in Dauerkritik.

Entschädigung für die Justizopfer der antihomosexuellen Sondergesetze

Bis Anfang der 1970er-Jahre war homosexuelle Liebe generell verboten und mit Gefängnis bedroht. Dannach hat § 209 StGB über ein höheres Mindestalter (18 Jahre) zur Kriminalisierung von männlichen Homosexuellen geführt. Die Folgen dieser antihomosexuellen Strafparagraphen waren drastisch. Die Betroffenen wurden stigmatisiert, in  ihren Existenzen ruiniert und teilweise als “geistig abnorme Rechtsbrecher” verurteilt. Diese Gesetzeslage hat zu zahlreichen Verurteilungen der Republik Österreich durch den Menschenrechtsgerichtshof geführt. Der Verfassungsgerichtshof hat schließlich § 209 StGB als gleichheitswidrig aufgehoben. Die Rechtsfolgen wurden nur teilweise beseitigt. Entschädigungen wurden überhaupt keine bezahlt.

Die Grünen haben jetzt eine Initiative zur Rehabilitierung und Entschädigung der Justizopfer der antihomosexuellen Sondergesetze gestartet. Ein Gesetzesantrag soll erreichen, dass alle Rechtsfolgen dieser Strafbestimmungen beseitigt werden. Ziel ist es, dass sämtliche Verurteilungen aus dem Strafregister gestrichen und die Urteile aufgehoben werden, die Republik die strafrechtlichen Verfolgungshandlungen bedauert und finanzielle Entschädigungen bezahlt werden. Die Entschädigungen sollen sich an der Spruchpraxis des Menschenrechtsgerichtshof orientieren.

Ob wir für diese Initiative politische Partner finden, werden wir sehen. Tatsache ist, dass sich die Republik spätestens mit dem Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft, bei allen Mängeln, eindeutig deklariert hat. Damit ist klar, dass auch die Verfolgungen der Vergangenheit aufgearbeitet werden müssen und den Justizopfern Wiedergutmachung geleistet wird.

siehe auch Presse vom 23.7.2010

Kein Neubau Jugendgericht – Missstände im Jugendgefängnis bestätigen sich

“Aufgrund der Entwicklung der Budget- und Planstellensituation erscheint derzeit die Realisierung eines eigenen Jugendgerichtshofes nicht umsetzbar. Wie bereits erwähnt, bin ich im Rahmen der mir im Sach- und Personalaufwand zugewiesenen Mittel bestrebt, durch organisatorische Maßnahmen einen besseren Jugendvollzug zu ermöglichen”, beantwortet Justizministerin Bandion-Ortner meine parlamentarische Anfrage zum Jugendgerichtshof und dem Jugendgefängnis in Wien. Damit steht eines fest: es wird sich nichts an der miserablen Situation der Jugendlichen in der Justizanstalt Josefstadt ändern.

Den engagierten Mitarbeiter/innen hat Bandion-Ortner längst einen Maulkorb umgehängt. Sie dürfen über die Zustände im Jugendstrafvollzug Wien nicht reden. Zu groß ist die Angst, dass die Misssstände öffentlich bekannt werden.

  • überbelegte Zellen: drei bis vier Jugendliche in Zweier-Hafträumen
  • teilweise geschlossene Werkstätten
  • viel zu lange Einschlußzeiten und damit verbunden gewalttätige Übergriffe unter den Jugendlichen
  • eingeschränkte Freizeitmöglichkeit und Aufenthalt im Freien

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage wird die Situation beschönigend dargestellt. Wer zwischen den Zeilen liest, kann sich ein Bild machen. So ist eine erfolgreiche Rückfallsvermeidung nur erschwert möglich. Die politische Verantwortung trägt – auf Grund der vorhandenen baulichen und personellen Rahmenbedingungen – Justizministerin Bandion-Ortner. Ich werde nicht locker lassen. Leere Versprechungen und Beteuerungen genügen mir nicht.

siehe auch:

Kurier: Missstände im Jugendstrafvollzug

Jugendstrafvollzug Josefstadt: Justizministerin ist für schwere Missstände verantwortlich

Verschont die Justiz die Politiker/innen?

Die Wiener Gratiszeitung “Heute”  berichtet, dass 57% der Österreicher/innen den Eindruck haben, die Justiz würde Politiker/innen verschonen. Das Ergebnis der Umfrage ist für das Ansehen der Justiz katastrophal. Offensichtlich ist in den letzten Jahren der Eindruck entstanden, dass Geld und Einfluss zu einer VIP-Behandlung führen können.

Der Umstand, dass die Justizministerin ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwält/innen besitzt, erhöht das Misstrauen. Nicht, weil es so viele formale Weisungen gibt, sondern weil die Staatsanwaltschaft personell und organisatorisch nicht unabhängig ist und damit auch kein Schutz vor informellen Loyalitäten und Einflussnahmen besteht. Dazu kommt, dass bei prominenten Fällen, wie jenem des ÖVP Abgeordneten gegen den wegen familiärer Gewalt ermittelt wurde,  Berichtspflicht an die Justizministerin besteht. Die Staatsanwaltschaft steht somit nach wie vor unter Kuratel der Politik.

Die Justiz muss sich  mit den Mächtigen und Reichen dieser Republik anlegen, die aber über exzellente Kontakte in die Politik verfügen. Das macht die Arbeit schwierig. Das Weisungsrecht der Justizministerin und die Berichtspflicht gehören abgeschafft. ÖVP Justizministerin Bandion-Ortner beharrt aber auf diesen Regelungen. Damit ist sie direkt verantwortlich, wenn das Vertrauen der Österreicher/innen in die Unabhängigkeit der Justiz weiter sinkt.

Terrorismuspräventionsgesetz vorerst gestoppt

Am 1. Juli hätte das Terrorismuspräventionsgesetz im Rahmen eines Expertenhearings im Justizausschuss diskutiert werden sollen. Das ist jetzt anders. Die Regierung hat das Gesetz von der Tagesordnung genommen und will es auf Grund der massiven Kritik komplett überarbeiten. Das ist ein schöner Erfolg. Ursprünglich wollte die Regierung das Gesetz schon im Mai durchs Parlament winken. Wir haben damals auf Grund der Sensibilität des Themas die Behandlung blockiert und ein Expertenhearing verlangt. Das Gesetz ist schwammig formuliert. Es soll sich gegen den internationalen Terror richten – tatsächlich ist aber zu befürchten, dass am Ende NGOs und Bürger/innnen ins Visier genommen werden. So wie das bei den Tierschützer/innen mit § 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation) passiert ist. Bleibt zu hoffen, dass eine neue Fassung des Gesetzes mehr Qualität bringt und man auch § 278a StGB missbrauchssicher macht.

Meine Kritik am Terrorismuspräventionsgesetz

Terrorismuspräventionsgesetz: Umfaller der SPÖ hat weitreichene Folgen

ÖVP und SPÖ wollen im Mai das Terrorismuspräventionsgesetz beschließen. Noch im Jänner hat SPÖ-Justizsprecher Jarolim deutlich gegen den Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Jarolim befürchtete damals, dass das Gesetz im Endeffekt auch gegen NGOs verwendet werden könnte. Mit diesen Bedenken war er nicht alleine. Namhafte ExpertInnen aus dem Bereich der Universitäten, wie beispielsweise die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes übten Kritik am Gesetzesentwurf. Jetzt ist bei der SPÖ alles anders. Man will zustimmen, weil ein paar Formulierungen jetzt präziser seien. Das habe ich ohnedies befürchtet.

Noch schlimmer ist, dass damit aber auch die Chance auf eine Reform des § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation, der jetzt in einem Strafverfahren gegen Tierschützer zur Anwendung gebracht wird, gegen Null gesunken sind. Die ÖVP will keine Reform. Wann, wenn nicht im Rahmen der Terrorismuspräventionsgesetze hätte man der ÖVP Zugeständnisse bei § 278a StGB abverhandeln können? Die ÖVP wollte etwas, das hätte man seitens der SPÖ nützen können. Hat man aber nicht und so wird die ÖVP jede Änderung auch künftig leicht blockieren können. Das Argument der SPÖ “man könne das Gesetz nicht in einem laufenden Verfahren ändern” ist eine schlechte Ausrede. Selbst, wenn man das so sieht, hätte man schön jetzt Änderungen paktieren können. Noch besser wäre aber man hätte mit der Verabschiedung des Terrorismuspräventionsgesetz einfach gewartet, bis auch eine Reform des § 278a StGB möglich ist.

Das Terrorismuspräventionsgestz und die  Grüne Kritik daran

Der effizienteste Schlag gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern

Jetzt werden wieder Verschärfungen des Sexualstrafrechts diskutiert. Niemand fällt auf, was aber wirklich fehlt – der Ausbau der Präventionsmaßnahmen – das Verhindern und Erkennen von sexuellem Missbrauch. Da ist nach dem Fall der Familie F. aus Amstetten außer vollmundigen Ankündigungen überhaupt nichts passiert. Ein Skandal!

In den Schulen lernen Kinder „lesen, schreiben und rechnen“. Wie Kinder auf sexuellen Missbrauch wirksam reagieren können, steht aber meistens nicht am Stundenplan. Zumindest  je einmal in der Volksschule und Unterstufe bzw. Hauptschule sollten in ganz Österreich schulexterne Institutionen mit den Schüler/innen zum Thema  sexueller Missbrauch arbeiten. Kinder lernen, was nicht erlaubt ist und wie sie damit umgehen sollen bzw. an wen sie sich um Hilfe wenden können. Eltern und Lehrer/innen werden auf das Erkennen von Symptomen von sexuellem Missbrauch geschult und wie sie darauf reagieren sollen.

Das ganze wäre gar nicht teuer und würde 350.- Euro pro Klasse kosten. Umgelegt auf ein Bundesland der Größe Niederösterreichs würden jährliche Kosten von lediglich rund 500 000.- Euro entstehen. Vereine, wie “die möwe” bieten das schon an – öffentliche Gelder werden dafür aber kaum zur Verfügung gestellt. Diese Präventionsarbeit wäre der effizienteste Schlag gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, weil Kinder dann in der Lage wären, sich zu wehren.

Weiterer Beitrag zum Thema: Anzeigepflicht, harte Strafen oder Kastration?

Missbrauchsopfer: Forderungspaket an die katholische Kirche

In der letzten Woche ist über die katholische Kirche ein Tsunami an Missbrauchsfällen hereingebrochen. Vermutlich war das nur die Spitze eines Eisbergs. Die Entschädigung der Opfer ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Anstands. Ich erwarte mir, dass die Kirche jetzt im Interesse der Opfer und im eigenen Interesse weitere konkrete Schritte setzt:

  • Schaffung einer unabhängigen Untersuchungskommission, der sämtliche bei der katholischen Kirche befindlichen Hinweise auf bisher vertuschte Missbrauchsfälle übergeben werden. Die vertuschten Missbrauchsfälle gehören aktiv aufgearbeitet und das von einer unabhängigen Stelle.
  • Entschädigung der Opfer durch die katholische Kirche mit der Schaffung eines Opferfonds. Die psychischen und physischen Schmerzen der Opfer müssen entschädigt werden.
  • Abwicklung der Entschädigung über den Opferfond durch eine kirchenunabhängige Kommission. Die Kirche soll die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die Vergabe muss aber durch kirchenunabhängige Stellen erfolgen, weil die katholische Kirche nicht unbefangen, sondern tief involviert ist.
  • Entschädigung der Opfer unabhängig von Verjährungsfragen.
  • Selbstverpflichtung der Verantwortungsträger der katholischen Kirche bei bekannt werden von Missbrauchsfällen Anzeige zu erstatten.

Ich werde in einem Brief an Kardinal Schönborn dieses Forderungspaket thematisieren. Es ist im Interesse der Opfer, aber auch im Eigeninteresse der  katholische Kirche diese Schritte zu setzen. Glaubt man die Missbrauchsdebatte aussitzen zu können, wird zu prüfen sein, wie weit durch Gesetze verfassungskonform die katholische Kirche zu diesen Schritten verpflichtet werden kann.

siehe auch Mittagsjournal vom 15.3.2010

Anzeigepflicht, harte Strafen oder Kastration?

Jetzt rücken wieder die Rechtsparteien mit ihren “law and order” Forderungen aus. Harte Strafen oder Kastration werden da als Rezept gegen Sexualstraftäter gefordert. Die Opfe der Täter sind da längst vergessen oder werden instrumentalisiert.

Härtere Strafen? Die Strafen auf Sexualdelikte wurden erst letztes Jahr erhöht. Ich habe damals schon gesagt, dass man sich davon keine Lösungen erwarten darf. Sobald etwas passiert, werden wieder höhere Strafen gefordert. Jetzt ist es so weit. Kein Sexualstraftäter denkt vor einer Straftat über die Höhe der Strafe nach.

Öffentlich einsehbares Sexualstraftäterregister? Führt zielsicher zu weniger Anzeigen. Welche Mutter möchte, dass der  Opa oder Bruder als Sexualstraftäter und damit die Familie öffentlich stigmatisiert werden. Die meisten Sexualstraftaten finden aber in de Familie statt.

Anzeigenpflicht? Kilngt am ersten Blick nachvollziehbar. Warum soll man Sexualstraftätern etwas durchgehen lassen? Soll man auch nicht. Ärzte und Psychotherapeuten warnen aber vor der Anzeigepflicht. Ein vertrauliches Arbeiten mit den Opfern wird dann unmöglich. Alle Opfer wollen Hilfe. Nicht alle Opfer wollen aber eine Anzeige. Aus der Distanz vielleicht  schwer zu verstehen. Wenn aber gerade Kinderschutzzentren vor einer Anzeigenpflicht warnen, soll man das ernst nehmen.

Chemische Kastration? Verkennt, dass Sexualstraftaten nicht auf einem übersteigerten Sexualtrieb, sondern auf massivster Persönlichkeitsstörung beruhen.