Es war im Frühsommer 2009. Die Lobbies sind gerade Sturm gegen das kürzlich in Kraft getretene Korruptionsstrafrecht gelaufen. Besonderes Ziel der Attacken war das “Anfütterungsverbot”. Einer ihrer Wortführer war Ludwig Scharinger, Generaldirektor von Raiffeisen Oberösterreich. Mit seiner Kritik, dass das Anfütterungsverbot der österreichischen Gemütlichkeit widerspricht, hat er damals ungewollt tief blicken lassen.
Jedenfalls hat in dieser Zeit bei mir im Büro das Telefon geläutet. Eine freundliche Sekretärinnenstimme teilte mir mit, dass mich Raiffeisen Oberösterreich Chef Scharinger sprechen möchte und sie mich gleich verbindet. Die Verbindung hat nicht gerklappt. Die Sekretärin erklärte mir, dass Herr Scharinger im Flugzeug sitzt und es offensichtlich Verbindungsprobleme gibt. Nie wieder hat sich dannach bei mir ein Raiffeisen-Boss gemeldet. Nicht, dass ich darauf Wert lege. Zwar wurden im Justizbereich immer wieder bedeutende Gesetze beschlossen, die waren aber offensichtlich nicht wichtig genug. Natürlich weiß ich nicht, was Scharinger wirklich von mir wollte. Man darf aber vermuten, dass er mich von der österreichischen Gemütlichkeit überzeugen wollte. Bei der FPÖ dürfte das gelungen sein.
SPÖ, ÖVP und FPÖ haben die Gesetze schließlich bereitwillig geändert – wir haben dagegen gehalten. In einem finalen Kraftakt haben SPÖ-Klubobmann Cap und ÖVP-Klubobmann Kopf in einer kleine Verhandlungsrunde nochmals versucht uns von einer Zustimmung zu überzeugen. So viel Aufmereksamkeit und Zuneigung gibt es sonst selten. Am Ende des Gesprächs wurde mir entgegengeschleudert, dass die Grünen beim Aufschnüren nicht mitmachen würden, weil ich mit meinem Widerstand die Populismusdividende einfahren will. Der Populismusvorwurf lässt mich kalt. Ob unser Einsatz gegen Korruption politische Dividende bringt, werden wir sehen.
Die einzelnen Ministerien müssen jetzt ihre Sparvorhaben in Gesetzestexte gießen. Ein Vorhaben aus dem Justizministerium macht mich nachdenklich. Die Diversion – im konkreten Fall eine Geldbuße ohne Verurteilung – soll jetzt auch auf schwere Vermögens- und Korruptionsdelikte ausgedehnt werden. Grundsätzlich bin ich ein Anhänger der Diversion.
Die Ausdehnung der Diversion auf schwere Vermögens- und Korruptionsdelikte gerade in einem Sparpaket muss aber genauer hinterfragt werden. Im Kern geht es der Justizministerin nämlich darum die Staatsanwaltschaft arbeitsmäßig zu entlasten. Statt aufwendiger Ermittlungen soll es künftig möglich sein, dass das Strafverfahren bei Wiedergutmachung des Schadens mit einer Geldbuße endet. Es gibt keine restlose Klärung des Sachverhalts und kein Urteil. Für die Bevölkerung könnte der Eindruck entstehen, dass gerade auf Grund der Überlastung der Staatsanwaltschaft sich Vermögende quasi von einer Verurteilung „freikaufen“. Gauner und Betrüger, die über keinen finanziellen Hintergrund verfügen werden weiter verurteilt werden, betuchte Wirtschaftskriminelle könnten über die Diversion straffrei bleiben. Natürlich heißt das nicht automatisch, dass jeder Fall gegen die Reichen & Mächtigen dieser Republik mit Diversion beendet wird. Die Gefahr der Entwicklung eines „Upperclass“-Rechts ist aber nicht auszuschließen. Der Eindruck, dass Regelungen dazu führen, dass nicht alle BürgerInnen vor dem Gesetz die gleichen Chancen haben, würde das Vertrauen in die Justiz riskieren.
Die Ausweitung der Diversion soll diskutiert werden. Aber nicht im Rahmen eines Sparpakets, um die Staatsanwaltschaft zu entlasten, sondern um die strafrechtlichen Chancen und Risiken abzuwägen.
Im Mai 2009 haben Rapid-Anhänger, vom Auswärtsspiel in Linz heimkommende Austria-Fans, am Westbahnhof abgepasst. Die Polizei versuchte eine mögliche Auseinandersetzung zu verhindern. Ein Teil der rund 200 “Rapidler” soll die Konfrontation mit der Polizei gesucht haben. Jetzt ist es zum Prozess gekommen. Klar ist, dass Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, wenn sie nachgewiesen werden können zu einer Verurteilung führen. Was aber hellhörig macht ist die Tatsache, dass nicht nur jene verurteilt wurden, denen vom Gericht konkrete Strafhandlungen zugeordnet wurden, sondern sämtliche ausgeforschte Fans schon ausschließlich auf Grund ihrer Anwesenheit wegen Landfriedensbruch verurteilt wurden.
Landfriedensbruch? Darunter versteht § 274 StGB die wissentlich Teilnahme an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist. Das überraschende an der Verurteilung ist, dass damit ein Paragraph zur Anwendung kommt, der praktisch als totes Recht gegolten hat.
Immer öfter wird das Strafrecht instrumentalisiert. War es bei den TierschützerInnen § 278a StGB – wird jetzt bei den Fußballfans auf den Landfriedensbruch zurückgegriffen, um eine ganze Gruppe unabhängig davon, ob Einzelne tatsächlich irgendwelche konkreten strafbaren Handlungen gesetzt haben, zu bestrafen. Man unterstellt das Ziel sich zwecks Sachbeschädigung oder Körperverletzung versammelt zu haben und erwirkt eine pauschale Verurteilung. Nicht auszuschließen ist, dass eine ähnliche Vorgangsweise auch bei Demonstrationen probiert wird. Man stelle sich vor, es kommt zu Ausschreitungen mit der Polizei und plötzlich sitzen auch unbeteilgte DemonstrationsteilnehmerInnen auf der Anklagebank. Alleine die Tasache, dass die Justiz den Uraltparagraphen “Landfriedensbruch”aus der Mottenkiste holt, lässt schlimmes befürchten.
Vor einem Jahr hat die Justizministerin ihren Entwurf zum Terrorismuspräventionsgesetz vorgelegt. Für diese Werk hat sie mittlerweilen den Big Brother Award erhalten. Da der Widerstand zu groß war, hat man sich jetzt entschlossen vorläufig nur einen Teil umzusetzen. Die Teilnahme an Terrorcamps soll unter Strafe gestellt werden. Das ist der vergleichsweise harmlosere Teil des geplanten Gesetzes – aber Vorsicht, Missbrauchsgefahr kann nie ausgeschlossen werden. Teilnehmer an internationalen Terrorcamps sind gefährlich und nicht zu unterschätzen. Der Nutzen dieser Strafbestimmungen dürfte aber eher gering sein. Eine Verurteilung müsste auf Basis von Geheimdienstinformationen Pakistans oder ähnlicher “um die Demokratie verdienstvoller Staaten” erfolgen. Das ist eher unwahrscheinlich. Was bleibt sind aber Missbrauchsmöglichkeiten gegen NGOs oder die Zivilgesellschaft. Der Tierschutzprozess lässt grüßen. Auch SPÖ Justizsprecher Jarolim ist skeptisch. Warum er dann in einem Abänderungsantrag genau diese Strafbestimmung in den Justizausschuss einbringt, bleibt ein Rätsel? Ich bin dafür, dass man sich diese Paragraphen (kriminelle Organisation, terroristische Vereinigung, terroristische Straftaten, Terrorcamps) gemeinsam anschaut und mit ExpertInnen diskutiert. Das Ziel ist klar: Missbrauchsmöglichkeiten müssen weitgehend ausgeschlossen werden. Schnelle rot-schwarze Abänderungsanträge und Flickwerk sind das Gegenteil davon.
siehe auch: Der Standard vom 22.11. – Koalition kippt umstrittene Terrornovelle
mehr Infos: Die neuen Antiterrorbestimmungen und ihre Risken
Helmut Elsner muss weiter sitzen. Der elektronische Hausarrest wurde – wegen Fluchtgefahr – abgelehnt. Da stellt sich schon die Frage, welcher Untersuchungshäftling dann den elektronischen Hausarrest bewilligt bekommt, wenn er selbst beim kranken Promihäftling Elsner nicht zur Anwendung kommt. Wenn Untersuchungshaft bei Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr verhängt wird, kommt ein elektronische Hausarrest nicht in Frage. Offensichtlich steht die Justiz aber am Standpunkt, dass jede Möglichkeit von Fluchtgefahr auch den Hausarrest ausschließt – damit bleibt für Unteruchungshäftlinge kein Anwendungsbereich offen. Die Justiz zeigt dem Gesetzgeber “die lange Nase”. Das ist nicht im Sinn der Erfindung des elektronischen Hausarrests. Als Befürworter der elektronischen Fußfessel werde ich sehr schnell darauf drängen, dass wir uns anschauen, warum die Justiz den elektronischen Hausarrest verweigert. Manche meinen ohnedies Elsner müsse längst stellvertredend für alle anderen Wirtschaftskriminellen büßen. So weit würde ich nicht gehen. Tatsache ist aber, dass Flöttl und Co ungleich milder behandelt worden sind, während die Justiz bei Elsner zu Härte neigt.
Die spektatkulärenWirtschaftskriminalfälle sind ein Dauerthema. Es gibt eine Rekordzahl an Fällen. Alleine in Wien müssen 13 Wirtschaftsstaatsanwälte weit über 200 komplizierte Akten bearbeiten. Teilweise dauern Verfahren bereits fast 10 Jahre. Die Folge der personellen Überforderung ist Kritik an der Verfahrensführung. In einem ersten Schritt hat die Justizministerin für mehr Personal gesorgt. Insider sprechen vom sprichwörtlichen „Tropfen auf den heißen Stein“.
Was es bräuchte ist eine eigenständige bundesweit zuständige Staatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen, ähnlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die effizient und spezialisiert Wirtschaftskriminalfälle aufrollt. Die soll es aber nach den Plänen der Justizministerin nicht geben. Ankündigungen von unserer Justizministerin fehlen aber trotzdem nicht. So wurde die Bildung von ExpertInnenteams, die der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft mit Detailwissen zur Verfügung stehen in Aussicht gestellt. Bandion-Ortner besteht übrigens darauf, dass diese Ankündigung bereits umgesetzt ist. Immerhin wurde in der Causa Hypo-Alpe-Adria der Staatsanwaltschaft eine (!) Expertin zur Seite gestellt. Im September 2009 wurde auch der Aufbau von vier Kompetenzzentren für Wirtschaftsstrafsachen versprochen. Dieses Vorhaben wurde oft wiederholt, aber wenig überraschend bis jetzt nicht einmal in Ansätzen konkretisiert. Bandion-Ortner ist säumig und die Justiz in Dauerkritik.
Jetzt wird über die Vorgangtsweise der Staatsanwaltschaft im Fall Grasser diskutiert. Schon vor einem Jahr gab es massive öffentliche Kritik an der Justiz. Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Landeshauptmann Dörfler und anderer Verfahren löste eine Debatte darüber aus, ob sich die Justiz in den sogenannten „Glamour-Fällen“ nichts traut und VIPs mit einer Sonderbehandlung rechnen können. Justizministerin Bandion-Ortner wollte in einer ersten Reaktion vor allem „den Verräter“ finden, der die Akten aus der Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gebracht hat. Erst unter öffentlichen Druck hat sie dann doch eine Expertenkommission eingesetzt, die darüber beraten sollte, wie die Arbeit der Staatsanwaltschaften transparenter, nachvollziehbarer und damit besser kontrollierbar werden könnte.
Bereits im November 2009 lieferte diese Kommission Ergebnisse. In Glamour-Fällen soll der Rechtsschutzbeauftragte bei einer Einstellung des Verfahrens einen Fortführungsantrag stellen können. Auch wurde vorgeschlagen, dass es Einsicht in das Tagebuch der Staatsanwaltschaft geben soll und Anzeiger von der Einstellung des Verfahrens verständigt werden. 9 Monate später gibt es noch keine einzige konkrete Initiative von Bandion-Ortner, diese oder andere Vorschläge umzusetzen. Diese Vorschläge hätten zwar im Fall Grasser nichts geändert – zeigen aber eines: Bandion-Ortner ist säumig und die Justiz in Dauerkritik.
Bis Anfang der 1970er-Jahre war homosexuelle Liebe generell verboten und mit Gefängnis bedroht. Dannach hat § 209 StGB über ein höheres Mindestalter (18 Jahre) zur Kriminalisierung von männlichen Homosexuellen geführt. Die Folgen dieser antihomosexuellen Strafparagraphen waren drastisch. Die Betroffenen wurden stigmatisiert, in ihren Existenzen ruiniert und teilweise als “geistig abnorme Rechtsbrecher” verurteilt. Diese Gesetzeslage hat zu zahlreichen Verurteilungen der Republik Österreich durch den Menschenrechtsgerichtshof geführt. Der Verfassungsgerichtshof hat schließlich § 209 StGB als gleichheitswidrig aufgehoben. Die Rechtsfolgen wurden nur teilweise beseitigt. Entschädigungen wurden überhaupt keine bezahlt.
Die Grünen haben jetzt eine Initiative zur Rehabilitierung und Entschädigung der Justizopfer der antihomosexuellen Sondergesetze gestartet. Ein Gesetzesantrag soll erreichen, dass alle Rechtsfolgen dieser Strafbestimmungen beseitigt werden. Ziel ist es, dass sämtliche Verurteilungen aus dem Strafregister gestrichen und die Urteile aufgehoben werden, die Republik die strafrechtlichen Verfolgungshandlungen bedauert und finanzielle Entschädigungen bezahlt werden. Die Entschädigungen sollen sich an der Spruchpraxis des Menschenrechtsgerichtshof orientieren.
Ob wir für diese Initiative politische Partner finden, werden wir sehen. Tatsache ist, dass sich die Republik spätestens mit dem Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft, bei allen Mängeln, eindeutig deklariert hat. Damit ist klar, dass auch die Verfolgungen der Vergangenheit aufgearbeitet werden müssen und den Justizopfern Wiedergutmachung geleistet wird.
siehe auch Presse vom 23.7.2010
“Aufgrund der Entwicklung der Budget- und Planstellensituation erscheint derzeit die Realisierung eines eigenen Jugendgerichtshofes nicht umsetzbar. Wie bereits erwähnt, bin ich im Rahmen der mir im Sach- und Personalaufwand zugewiesenen Mittel bestrebt, durch organisatorische Maßnahmen einen besseren Jugendvollzug zu ermöglichen”, beantwortet Justizministerin Bandion-Ortner meine parlamentarische Anfrage zum Jugendgerichtshof und dem Jugendgefängnis in Wien. Damit steht eines fest: es wird sich nichts an der miserablen Situation der Jugendlichen in der Justizanstalt Josefstadt ändern.
Den engagierten Mitarbeiter/innen hat Bandion-Ortner längst einen Maulkorb umgehängt. Sie dürfen über die Zustände im Jugendstrafvollzug Wien nicht reden. Zu groß ist die Angst, dass die Misssstände öffentlich bekannt werden.
- überbelegte Zellen: drei bis vier Jugendliche in Zweier-Hafträumen
- teilweise geschlossene Werkstätten
- viel zu lange Einschlußzeiten und damit verbunden gewalttätige Übergriffe unter den Jugendlichen
- eingeschränkte Freizeitmöglichkeit und Aufenthalt im Freien
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage wird die Situation beschönigend dargestellt. Wer zwischen den Zeilen liest, kann sich ein Bild machen. So ist eine erfolgreiche Rückfallsvermeidung nur erschwert möglich. Die politische Verantwortung trägt – auf Grund der vorhandenen baulichen und personellen Rahmenbedingungen – Justizministerin Bandion-Ortner. Ich werde nicht locker lassen. Leere Versprechungen und Beteuerungen genügen mir nicht.
siehe auch:
Kurier: Missstände im Jugendstrafvollzug
Jugendstrafvollzug Josefstadt: Justizministerin ist für schwere Missstände verantwortlich
Die Wiener Gratiszeitung “Heute” berichtet, dass 57% der Österreicher/innen den Eindruck haben, die Justiz würde Politiker/innen verschonen. Das Ergebnis der Umfrage ist für das Ansehen der Justiz katastrophal. Offensichtlich ist in den letzten Jahren der Eindruck entstanden, dass Geld und Einfluss zu einer VIP-Behandlung führen können.
Der Umstand, dass die Justizministerin ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwält/innen besitzt, erhöht das Misstrauen. Nicht, weil es so viele formale Weisungen gibt, sondern weil die Staatsanwaltschaft personell und organisatorisch nicht unabhängig ist und damit auch kein Schutz vor informellen Loyalitäten und Einflussnahmen besteht. Dazu kommt, dass bei prominenten Fällen, wie jenem des ÖVP Abgeordneten gegen den wegen familiärer Gewalt ermittelt wurde, Berichtspflicht an die Justizministerin besteht. Die Staatsanwaltschaft steht somit nach wie vor unter Kuratel der Politik.
Die Justiz muss sich mit den Mächtigen und Reichen dieser Republik anlegen, die aber über exzellente Kontakte in die Politik verfügen. Das macht die Arbeit schwierig. Das Weisungsrecht der Justizministerin und die Berichtspflicht gehören abgeschafft. ÖVP Justizministerin Bandion-Ortner beharrt aber auf diesen Regelungen. Damit ist sie direkt verantwortlich, wenn das Vertrauen der Österreicher/innen in die Unabhängigkeit der Justiz weiter sinkt.