<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Albert Steinhauser &#187; Familienrecht</title>
	<atom:link href="http://albertsteinhauser.at/tag/familienrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://albertsteinhauser.at</link>
	<description>Ein neues WordPress-Weblog</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 07:16:12 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1.3</generator>
		<item>
		<title>Eherecht dringend reformieren!</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/05/31/eherecht-dringend-reformieren/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/05/31/eherecht-dringend-reformieren/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 May 2011 10:29:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=2874</guid>
		<description><![CDATA[Das österreichische ABGB wurde am 1. Juni 1811 in Kraft gesetzt und wir damit morgen 200 Jahre alt. Die Welt hat sich seit damals nachhaltig verändert. Nicht aber die Ehedefinition. „Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das österreichische ABGB wurde am 1. Juni 1811 in Kraft gesetzt und wir damit morgen 200 Jahre alt. Die Welt hat sich seit damals nachhaltig verändert. Nicht aber die Ehedefinition. <em>„Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beystand zu leisten“, </em>heißt es seit damals wortwörtlich.</p>
<p>Mit der Realität hat das wenig zu tun. Die Unzertrennlichkeit der Ehe endet in der Hälfte aller Fälle mit Scheidung. Die Politik muss endlich Rahmenbedingungen anbieten, die Lösungen für die realen Probleme schafft. Konservative Wertvorstellungen zum gesetzlichen Programm zu erheben hilft da nicht weiter.</p>
<p>Eine moderne Ehe bietet rechtliche Rahmenbedingungen an, überlässt die Gestaltung der Ehe  aber der Autonomie der Ehepartner. Es nicht Aufgabe des Staates zu sagen, wie man eine Ehe zu führen hat. Man braucht daher auch keinen Pflichtenkatalog, der vorschreibt, dass man Kinder zeugen soll oder treu sein muss.</p>
<p>Wir wollen eine zeitgemäße Ehedefinition, die die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnet. Scheitert eine Ehe soll vom Verschuldensprinzip abgegangen werden. Die derzeitige Regelung führt direkt in menschlich und finanziell ruinösen Rosenkriege. Auch der Unterhalt nach Scheidung soll verschuldensunabhängig geregelt werden.</p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2011/05/31/weg-mit-dem-konservativen-eherecht/">Eherecht: Die Grüne Reform im Detail</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/05/31/eherecht-dringend-reformieren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Weg mit dem konservativen Eherecht</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/05/31/weg-mit-dem-konservativen-eherecht/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/05/31/weg-mit-dem-konservativen-eherecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 May 2011 08:59:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Ehe]]></category>
		<category><![CDATA[Eherecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Partnerschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=2865</guid>
		<description><![CDATA[Die Definition der Ehe stammt aus der Urfassung des ABGB. Sie wird morgen am 1. Juni 2011 200 Jahre alt. Ein Grund zum Feiern? Die Ehegesetzgebung ist veraltet und folgt einem Familienbild, das die Realität nicht mehr abbildet. Im Mittelpunkt stehen Moralvorstellungen und die Sanktionierung der Verstöße gegen diese Moralvorstellungen. Es ist nicht Aufgabe des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Definition der Ehe stammt aus der Urfassung des ABGB. Sie wird morgen am 1. Juni 2011 200 Jahre alt.</p>
<p>Ein Grund zum Feiern? Die Ehegesetzgebung ist veraltet und folgt einem Familienbild, das die Realität nicht mehr abbildet. Im Mittelpunkt stehen Moralvorstellungen und die Sanktionierung der Verstöße gegen diese Moralvorstellungen.</p>
<p>Es ist nicht Aufgabe des Staates vorzuschreiben, wie eine Ehe zu führen ist. Aufgabe des Staates ist es ein modernes Rechtsinstitut anzubieten, das im Falle des Scheiterns die Spielregeln der Auflösung und deren Folgen festlegt.</p>
<h1>1. Die Neudefinition der Ehe</h1>
<p>Die Ehe soll einen modernen Rahmen bekommen, indem einerseits eine nüchterne Regelung des zivilrechtlichen Innen- und Außenverhältnisses der EhepartnerInnen getroffen wird, andererseits auch auf die Besonderheit der Ehe in der zwischenmenschlichen Rechtsgestaltung hingewiesen wird. Dazu muss es eine zeitgemäße Neudefinition der Ehe geben:</p>
<ul>
<li><strong>§ 44 ABGB NEU</strong> soll lauten:<br />
In einem Ehevertrag erklären zwei Personen auf Grund einer Vertrauensbeziehung ihren Willen, in Gemeinschaft einander umfassend und partnerschaftlich auf Dauer beizustehen und ihre Rechtsbeziehung diesem Gesetz entsprechend zu gestalten.</li>
</ul>
<p>Im Zuge der Neudefinition der Ehe fällt die Bestimmung weg, dass eine Ehe nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingegangen werden kann. Die derzeit existierende Eingetragene PartnerInnenschaft (EP) diskriminiert Lesben und Schwule in vielen Bereichen. Mit der neuen Ehe für hetero- und homosexuelle Paare wird das diskriminierende Sonderrecht der EP hinfällig. Solange die Ehereform nicht verwirklicht wird, werden die Grünen jedoch weiterhin gegen die Diskriminierungen im EP-Gesetz ankämpfen, wie zum Beispiel derzeit mit den im Nationalrat eingebrachten Anträgen zur Aufhebung des Adoptions- und Fortpflanzungsverbotes für Lesben und Schwule.</p>
<h1>2. Scheidung und Unterhalt neu</h1>
<h3><strong>Abschaffung des Verschuldensprinzips &#8211; Einführung des Zerrüttungsprinzips</strong></h3>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Großteil der Scheidungen erfolgt einvernehmlich. Wo das nicht möglich ist, führt der Weg meist direkt in finanziell ruinöse und emotional aufwendige Rosenkriege. Jeder hat das Ziel dem jeweils anderen das Verschulden daran nachzuweisen. Durch Abschaffen des Verschuldensprinzips sollen die Scheidungsverfahren schneller und weniger emotional abgewickelt werden, da ein Verschulden am Scheitern der Ehe nicht mehr nachgewiesen werden muss.</p>
<ul>
<li>Bei der Aufhebung der Ehe wird nur mehr auf den Tatbestand der Zerrüttung abgestellt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Zerrüttung der Ehe kann im außerstreitigen Verfahren bei Gericht angezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres hat das Gericht die Ehe auf Antrag für geschieden zu erklären. Anknüpfungspunkt ist für das Gericht einzig der Ablauf der Jahresfrist. Die Einjahresfrist soll den EhepartnerInnen insbesondere Zeit geben, sich auf die geänderte Situation einzustellen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Eine schnellere Scheidung soll vor Ablauf der Jahresfrist möglich sein, wenn eine rechtskräftige Verurteilung eines oder einer EhepartnerIn wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben gegenüber dem oder der anderen EhepartnerIn oder einer Angehörigen/eines Angehörigen im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung bleibt in bestehender Form erhalten.</li>
</ul>
<h3>Der Unterhaltsanspruch</h3>
<p>Der nacheheliche Unterhaltsanspruch soll vom Verschulden am Scheitern der Ehe entkoppelt werden und das Versorgungsprinzip dem Bedarfsprinzip weichen.</p>
<ul>
<li>Verschuldensunabhängiger Unterhalt</li>
</ul>
<p>Unterhalt wird nicht mehr als Strafe für eheliche Fehltritte, wie z.B. Untreue entzogen oder als Entschädigung für Fehler des oder der anderen gewährt. Nachehelicher Unterhalt wird künftig an soziale Kriterien geknüpft und soll nach Bedarf zustehen.</p>
<ul>
<li>Feststellung des Unterhaltsbedarfs</li>
</ul>
<p>Unterhalt soll in jenen Fällen zustehen, in denen die Gestaltung der ehelichen Gemeinschaft kausal dafür ist, dass nach der Auflösung der Ehe die Erwerbschancen herabgesetzt sind. Bei kurzer Dauer der Ehe ist davon auszugehen, dass der oder die während der Ehe nichterwerbstätige EhepartnerIn sich schnell wieder ins Berufsleben integrieren kann.</p>
<p>Wer keine der Ausbildung und der bisherigen Berufslaufbahn weitgehend entsprechende Beschäftigung finden kann, soll künftig Unterhaltsansprüche haben. Betreuungspflichten sind zu berücksichtigen.</p>
<p>Ausnahmen gibt es nur in den Fällen, in denen auch eine schnellere Scheidung möglich ist, wie eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben gegenüber dem oder der anderen EhepartnerIn bzw. einer oder eines Angehörigen.</p>
<ul>
<li>Angemessene Unterhaltshöhe</li>
</ul>
<p>Bedarfsorientierter Unterhalt richtet sich bezüglich der Höhe nach dem, was man verdienen hätte können, wenn durch die eheliche Aufgabenverteilung keine beruflichen Nachteile eingetreten wären.</p>
<p>Der maximale Rahmen entspricht dem angemessenen Unterhalt (33% des Nettoeinkommens).</p>
<h1><strong>3. Grüne Forderungen für ein modernes Eherecht</strong></h1>
<p>Wenn es keine Verschuldensscheidung gibt, kann auch und der Pflichtenkatalog nach § 90 ABGB ersatzlos entfallen, da die umfassende Beistandspflicht ohnehin zentrales Element der neuen Ehedefiniton ist, und die Gestaltung der Beziehung in einer modernen Zivilehe den EhepartnerInnen überlassen werden soll.</p>
<ul>
<li>Streichung der Mitwirkungspflicht im Erwerb des/der EhegattIn und des Zwecks der Ehe, Kinder zu zeugen. Wegfall der ehelichen Treuepflicht.</li>
<li>Gemeinsamer Wohnsitz nicht erforderlich<br />
Die Gesellschaft ist beruflich und örtlich mobiler geworden. Es gibt viele Gründe, warum EhepartnerInnen getrennt wohnen – der Zwang zum gemeinsamen Wohnsitz ist daher überholt und nicht mehr zeitgemäß.</li>
</ul>
<ul>
<li>Gleichberechtigtes Namensrecht<br />
Es gilt nicht automatisch der Name des Mannes als Familienname, sondern der Familienname setzt die mündliche Zustimmung beider Eheleute voraus. Gibt es keine Einigung behält jeder seinen Namen.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/05/31/weg-mit-dem-konservativen-eherecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Änderung des Namensrecht kommt</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/01/03/anderung-des-namensrecht-kommt/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/01/03/anderung-des-namensrecht-kommt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 Jan 2011 08:54:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=2369</guid>
		<description><![CDATA[Die Chancen, dass 2011 endlich das Namensrecht modernisiert wird, stehen gut. Das wäre auch ein schöner Erfolg für uns Grüne. Seit ich 2007 Justizsprecher geworden bin, habe ich unzählige Male Änderungen beim Namensrecht vorgeschlagen und eingefordert. Jetzt dürfte es bald so weit sein. Was genau von Justizministerin Bandion-Ortner vorgeschlagen wird, ist noch nicht bekannt. Ich gehe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Chancen, dass 2011 endlich das Namensrecht modernisiert wird, stehen gut. Das wäre auch ein schöner Erfolg für uns Grüne. Seit ich 2007 Justizsprecher geworden bin, habe ich unzählige Male Änderungen beim Namensrecht vorgeschlagen und eingefordert. Jetzt dürfte es bald so weit sein. Was genau von Justizministerin Bandion-Ortner vorgeschlagen wird, ist noch nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass es jedenfalls mehr Wahlfreiheiten und auch die Möglichkeit von Doppelnamen für Kinder geben wird. Das wäre ein wichtiger Schritt. Nach wie vor folgt das österreichische Namensrecht dem Mann in der Familie. Wird nichts anderes festgelegt, tragen Frau und Kinder den Namen des Mannes, gemeinsame Doppelnamen sind überhaupt nicht möglich.</p>
<p>Ein modernes Namenrecht muss Gleichberechtigung garantieren und neue gemeinsame familiäre Identitäten zulassen. Das ist längst kein &#8220;Exotenanliegen&#8221; mehr, wie den Grünen gerne entgegen gehalten wurde. Ich habe immer wieder mit BürgerInnen Kontakt gehabt, die mich in meinen Bemühungen um eine Reform des Namensrecht bestärkt haben. Da war etwa ein Jagdwaffengeschäftsbesitzer, der eine Besitzerin eines Modegeschäfts geheiratet hat. Sie hätten ihren Kindern gerne einen Doppelnamen gegeben, um die Firmennamen auch in den Namen der nächsten Generation zu erhalten. Andere wollten einen gemeinsamen Doppelnamen mit den Kindern haben, um ihren Namen zu behalten und trotzdem einen gemeinsamen Namen zu haben. Zeit für Änderungen ist es jedenfalls &#8230;</p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2011/01/04/anderung-des-namensrecht/">Grünes Konzept für ein modernes Namenrecht</a></p>
<p>siehe auch: <a href="http://derstandard.at/1293369846054/Namensrecht-muss-angepasst-werden">Der Standard vom 3.1.2011</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/01/03/anderung-des-namensrecht-kommt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>9</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Obsorge?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/06/23/gemeinsame-obsorge/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2010/06/23/gemeinsame-obsorge/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 08:32:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=1675</guid>
		<description><![CDATA[Am Donnerstag findet im Parlament eine Enquete zum Thema Obsorge statt. Eine aktive „Väterlobby“ versucht seit längerem Reformen zu erzwingen. Es wird die These aufgestellt, dass eine gesetzlich verpflichtende „gemeinsame Obsorge“ alle Probleme lösen würde. Eine Erklärung, warum die Verpflichtung zur gemeinsamen Obsorge alle Probleme lösen soll, wird aber nicht geliefert. Die derzeitige Rechtslage bietet im Konfliktfall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Donnerstag findet im Parlament eine Enquete zum Thema Obsorge statt. Eine aktive „Väterlobby“ versucht seit längerem Reformen zu erzwingen. Es wird die  These aufgestellt, dass eine gesetzlich verpflichtende „gemeinsame  Obsorge“ alle Probleme lösen würde. Eine Erklärung, warum die  Verpflichtung zur gemeinsamen Obsorge alle Probleme lösen soll, wird  aber nicht geliefert.</p>
<p>Die derzeitige Rechtslage bietet im Konfliktfall kaum  Lösungsmöglichkeiten an. Zwei Problembereiche sind zu beobachten: Zum  ersten ist sehr oft fest zu stellen, dass der Kontakt von Vätern zu  ihren Kindern aus unterschiedlichen Gründen nach der Trennung abbricht.  Zum zweiten gibt es eine Gruppe an Hochkonflikt-Trennungen, die dazu  führen, dass nicht aufgearbeitete Beziehungskonflikte über Obsorge- und  Besuchsrechtsstreitigkeiten ausgetragen werden.</p>
<p>Löst die gesetzlich verpflichtende  gemeinsame Obsorge wirklich alle Probleme oder werden so Konflikte nur  verlagert&#8230; → <a href="http://albertsteinhauser.at/2010/06/04/grune-vorschlage-zum-thema-obsorge/">weiterlesen</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2010/06/23/gemeinsame-obsorge/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Obsorge nach der Scheidung?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/01/04/gemeinsame-obsorge-nach-der-scheidung/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2010/01/04/gemeinsame-obsorge-nach-der-scheidung/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 03 Jan 2010 23:10:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=1168</guid>
		<description><![CDATA[Justizministerin Bandion-Ortner will über eine gesetzlich verpflichtende gemeinsame Obsorge nach der Scheidung diskutieren. Was sie genau will, kann sie nicht sagen. Das Problem liegt auf der Hand. Vernunft kann man gesetzlich nicht verordnen. Wer über ein Kind Konflikte austragen will, wird das auch weiter machen. Das Engagement von Vätern nach der Trennung gehört zweifelsohne gefördert. Wenn Bandion-Ortner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Justizministerin Bandion-Ortner will über eine gesetzlich verpflichtende gemeinsame Obsorge nach der Scheidung diskutieren. Was sie genau will, kann sie nicht sagen.</p>
<p>Das Problem liegt auf der Hand. Vernunft kann man gesetzlich nicht verordnen. Wer über ein Kind Konflikte austragen will, wird das auch weiter machen. Das Engagement von Vätern nach der Trennung gehört zweifelsohne gefördert. Wenn Bandion-Ortner aber behauptet, es gehe &#8220;um den Anspruch des Kindes auf beide Elternteile&#8221;, so liegt sie jedenfalls nach der derzeit geltenden Rechtslage falsch. Wer erinnert sich nicht an die Klage eines unehelichen Kindes eines österreichischen Schlagerstars auf Kontakt. Der Schlagerstar hat das abgelehnt und vor Gericht gewonnen.</p>
<p>Was wir brauchen, ist eine breite Einsicht, dass sich Väter nach Trennungen nicht aus dem Leben der Kinder verabschieden (müssen). Wenn ein Elternteil für sich oder den anderen den Kontakt mit dem Kind ablehnt, ist eher Sozialarbeit, Psychotherapie oder Mediation gefragt. Ein Gericht ist damit übefordert und vollkommen ungeeignet Lösungen zu finden.</p>
<p>Was wir brauchen ist eine Schlichtungsstelle, die in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren versucht eine Einigung herbeizuführen und Lösungen unterstützt. Durch die Zusammensetzung (SozialarbeiterInnen, PsychotherapeutInnen oder MediatorInnen) und Arbeitsweise sollen nachhaltige Lösungen mit den Eltern erarbeitet und auch Auflagen wie beispielsweise eine Mediation der Eltern gemacht werden können. Das würde weit mehr bewirken, als der Endlosstreit über die gemeinsame Obsorge.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2010/01/04/gemeinsame-obsorge-nach-der-scheidung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Partnerschaftsgesetz im Justizausschuss: &#8220;Sie sind ein katholischer Fundamentalist&#8221;</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/12/03/partnerschaftsgesetz-sie-sind-ein-katholischer-fundamentalist/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2009/12/03/partnerschaftsgesetz-sie-sind-ein-katholischer-fundamentalist/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 12:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=1062</guid>
		<description><![CDATA[Heute wurde im Justizausschuss das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare diskutiert. Der BZÖ Justizsprecher ist kein unbekannter: Ewald Stadler, ehemaliges Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft. Er sieht das Ende der Welt gekommen. In einer Mischung aus Vorurteilen und religiös motivierten Begründungen versucht er gegen jede Form von Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare an zu argumentieren. Homosexuelle würden sehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute wurde im Justizausschuss das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare diskutiert. Der BZÖ Justizsprecher ist kein unbekannter: Ewald Stadler, ehemaliges Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft. Er sieht das Ende der Welt gekommen. In einer Mischung aus Vorurteilen und religiös motivierten Begründungen versucht er gegen jede Form von Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare an zu argumentieren. Homosexuelle würden sehr häufig ihre Partner wechseln, das sei empirisch bewiesen. Der Glaube verbiete Katholiken die Zustimmung, die ÖVP solle die Abstimmung als Glaubensfrage freigeben.</p>
<p>Richtig ist, dass das alte Testament homophobe Passagen enthält. Sie sind mehrere tausend Jahre alt. Meine Replik hat das aufgegriffen: &#8220;Herr Stadler sie argumentieren so, wie sie es beim Islam gerne kritisieren. Sie sind ein katholischer Fundamentalist&#8221;. Stadlers Antwort: &#8220;&#8230; das habe ich doch nie bestritten&#8221;.</p>
<p>Wir haben im Justizausschuss unsere Kritik deponiert. Nach diversen Abänderungsanträgen wurden die Unterscheidungen zum Eherecht von 71 auf 47 reduziert. Jene Teil des Gesetzes die gegenüber der Ehe eine Dikriminierung darstellen haben wir abgelehnt, den anderen Teilen zugestimmt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2009/12/03/partnerschaftsgesetz-sie-sind-ein-katholischer-fundamentalist/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/11/06/partnerschaftsgesetz-sollen-grune-zustimmen-2/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2009/11/06/partnerschaftsgesetz-sollen-grune-zustimmen-2/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 14:48:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=938</guid>
		<description><![CDATA[Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg &#8211; Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut. Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Grünen Landtagsabgeordneten <a href="http://www.marco-schreuder.at/">Marco Schreuder </a>wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg &#8211; <a href="http://www.dielunacek.at/">Ulrike Lunacek</a>, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.</p>
<p>Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.</p>
<p>Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.</p>
<p>update 17.11.2009</p>
<p>Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.</p>
<p>Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?</p>
<p>früherer Beitrag zu Thema: <a href="http://albertsteinhauser.at/2009/10/13/das-sakrament-der-ehe-und-die-gleichgeschlechtliche-partnerschaft/">Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2009/11/06/partnerschaftsgesetz-sollen-grune-zustimmen-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>12</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/11/06/partnerschaftsgesetz-sollen-grune-zustimmen/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2009/11/06/partnerschaftsgesetz-sollen-grune-zustimmen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 08:21:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=927</guid>
		<description><![CDATA[Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg &#8211; Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut. Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Grünen Landtagsabgeordneten <a href="http://www.marco-schreuder.at/">Marco Schreuder </a>wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg &#8211; <a href="http://www.dielunacek.at/">Ulrike Lunacek</a>, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.</p>
<p>Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.</p>
<p>Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.</p>
<p>update 17.11.2009</p>
<p>Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.</p>
<p>Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?</p>
<p>früherer Beitrag zum Thema: <a href="http://albertsteinhauser.at/2009/10/13/das-sakrament-der-ehe-und-die-gleichgeschlechtliche-partnerschaft/">Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2009/11/06/partnerschaftsgesetz-sollen-grune-zustimmen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>26</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/10/13/das-sakrament-der-ehe-und-die-gleichgeschlechtliche-partnerschaft/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2009/10/13/das-sakrament-der-ehe-und-die-gleichgeschlechtliche-partnerschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 08:42:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=798</guid>
		<description><![CDATA[Gestern haben Ulrike Lunacek und ich gefordert, dass endlich das Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Partner/innen dem Parlament vorgelegt wird. Dabei wäre es so einfach. Man müsste nur die Ehedefinition ändern, dann könnten schwule und lesbische Paare heiraten und wir bräuchten kein neues Gesetz. Solche Forderungen führen noch immer zu heftigen Reaktionen. Aus Salzburg habe ich folgende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern haben Ulrike Lunacek und ich gefordert, dass endlich das Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Partner/innen dem Parlament vorgelegt wird. Dabei wäre es so einfach. Man müsste nur die Ehedefinition ändern, dann könnten schwule und lesbische Paare heiraten und wir bräuchten kein neues Gesetz.</p>
<p>Solche Forderungen führen noch immer zu heftigen Reaktionen. Aus Salzburg habe ich folgende E-Mail erhalten: &#8220;Sehr geehrter Herr Steinhauser, die Ehe ist ein Sakrament und der Begriff für die Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehalten. Ihre abartigen Vorstellungen können Sie in Ihrer Grünen Gesellschaft ausleben, aber verwenden Sie bitte nicht christliche Begriffe für diese Scheußlichkeiten.&#8221;</p>
<p>Der Schreiber irrt gewaltig. Es stimmt zwar, die Ehe ist auch ein Sakrament und wer dieses Sakrament empfangen darf, soll von mir aus Rom entscheiden. Die Ehe, die ich anspreche ist aber ein Rechtsinstitut im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dafür ist das Parlament zuständig. Da wir in keinem Gottesstaat leben, sind religiöse Argumente uninteressant. Fundamentalist/innen werden es aushalten müssen, wenn in Österreich europäische Normalität einkehrt und künftig gleichgeschlechtliche Paare eine rechtlich abgesicherte Beziehung eingehen können.</p>
<p>siehe auch: <a href="http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/514423/index.do?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/index.do">diepresse.com</a> </p>
<p> </p>
<p><a href="http://diepresse.com"></a></p>
<p><a title="http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/514423/index.do?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/index.do" href="http://diepresse.com"></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2009/10/13/das-sakrament-der-ehe-und-die-gleichgeschlechtliche-partnerschaft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Warum das Namensrecht endlich geändert werden muss</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/08/24/warum-das-namenrecht-endlich-geandert-werden-muss/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2009/08/24/warum-das-namenrecht-endlich-geandert-werden-muss/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 07:50:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=533</guid>
		<description><![CDATA[Aus unterschiedlichsten Gründen melden sich immer wieder Betroffene bei mir, die sich eine Änderung des Namensrechts wünschen. Das zentrale Anliegen ist immer ähnlich. Warum können Kinder, Ehepaare oder die ganze Familie keinen gemeinsamen Doppelnamen führen? Niemand kann verstehen, warum das nicht geht. Ich werde einen Antrag auf Änderung des Namensrechts im Parlament einbringen. Ziel ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus unterschiedlichsten Gründen melden sich immer wieder Betroffene bei mir, die sich eine Änderung des Namensrechts wünschen. Das zentrale Anliegen ist immer ähnlich. Warum können Kinder, Ehepaare oder die ganze Familie keinen gemeinsamen Doppelnamen führen? Niemand kann verstehen, warum das nicht geht.</p>
<p>Ich werde einen Antrag auf Änderung des Namensrechts im Parlament einbringen. Ziel ist es eine möglichst weitgehende Autonomie sicherzustellen. Es soll möglich werden, neue gleichberechtigte familiäre Namensidentitäten zu bilden. Bisher war die ÖVP gegen Änderungen. Argumente hat sie aber keine vorgebracht. Dass Doppelnamen so lang sind, ist jedenfalls zu wenig. Erstens soll nur &#8211; ohne Zwang &#8211; eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden und zweitens sind Doppelnamen auch jetzt schon in zahlreichen anderen europäischen Ländern möglich.</p>
<p>Ein weiterer Punkt der mir wichtig ist: Besonderheiten beim Namensrecht anderer Kulturkreise sollen berücksichtigt werden. Ein Beispiel: bei den Mongolen ist es so, dass der Vorname des Vaters zum Nachnamen des Kinder wird. Der Name ist Hinweis darüber, mit wem die Kinder gezeugt wurden. Einmal zu österreichischen Staatsbürgern geworden, werden sie gezwungen, den Nachnamen des Vaters an die Kinder weiter zu geben, was wiederum in der Mongolei bedeuten würde, dass die Kinder von der Schwiegertochter mit dem Schwiegervater (also dem Vater des Ehemanns) gezeugt worden wären. Das Gesetz soll Ermessensspielraum einräumen, der es Behörden ermöglicht übliche kulturelle Besonderheiten im Namensrecht zu berücksichtigen.</p>
<p>Die heutige Ausgabe der <a href="http://diepresse.com/home/bildung/erziehung/503646/index.do?from=suche.intern.portal" target="_blank">Presse</a> berichtet von meiner Initiative.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2009/08/24/warum-das-namenrecht-endlich-geandert-werden-muss/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

