Posts tagged: Familienrecht

Gemeinsame Obsorge nach der Scheidung?

Justizministerin Bandion-Ortner will über eine gesetzlich verpflichtende gemeinsame Obsorge nach der Scheidung diskutieren. Was sie genau will, kann sie nicht sagen.

Das Problem liegt auf der Hand. Vernunft kann man gesetzlich nicht verordnen. Wer über ein Kind Konflikte austragen will, wird das auch weiter machen. Das Engagement von Vätern nach der Trennung gehört zweifelsohne gefördert. Wenn Bandion-Ortner aber behauptet, es gehe “um den Anspruch des Kindes auf beide Elternteile”, so liegt sie jedenfalls nach der derzeit geltenden Rechtslage falsch. Wer erinnert sich nicht an die Klage eines unehelichen Kindes eines österreichischen Schlagerstars auf Kontakt. Der Schlagerstar hat das abgelehnt und vor Gericht gewonnen.

Was wir brauchen, ist eine breite Einsicht, dass sich Väter nach Trennungen nicht aus dem Leben der Kinder verabschieden (müssen). Wenn ein Elternteil für sich oder den anderen den Kontakt mit dem Kind ablehnt, ist eher Sozialarbeit, Psychotherapie oder Mediation gefragt. Ein Gericht ist damit übefordert und vollkommen ungeeignet Lösungen zu finden.

Was wir brauchen ist eine Schlichtungsstelle, die in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren versucht eine Einigung herbeizuführen und Lösungen unterstützt. Durch die Zusammensetzung (SozialarbeiterInnen, PsychotherapeutInnen oder MediatorInnen) und Arbeitsweise sollen nachhaltige Lösungen mit den Eltern erarbeitet und auch Auflagen wie beispielsweise eine Mediation der Eltern gemacht werden können. Das würde weit mehr bewirken, als der Endlosstreit über die gemeinsame Obsorge.

Partnerschaftsgesetz im Justizausschuss: “Sie sind ein katholischer Fundamentalist”

Heute wurde im Justizausschuss das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare diskutiert. Der BZÖ Justizsprecher ist kein unbekannter: Ewald Stadler, ehemaliges Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft. Er sieht das Ende der Welt gekommen. In einer Mischung aus Vorurteilen und religiös motivierten Begründungen versucht er gegen jede Form von Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare an zu argumentieren. Homosexuelle würden sehr häufig ihre Partner wechseln, das sei empirisch bewiesen. Der Glaube verbiete Katholiken die Zustimmung, die ÖVP solle die Abstimmung als Glaubensfrage freigeben.

Richtig ist, dass das alte Testament homophobe Passagen enthält. Sie sind mehrere tausend Jahre alt. Meine Replik hat das aufgegriffen: “Herr Stadler sie argumentieren so, wie sie es beim Islam gerne kritisieren. Sie sind ein katholischer Fundamentalist”. Stadlers Antwort: “… das habe ich doch nie bestritten”.

Wir haben im Justizausschuss unsere Kritik deponiert. Nach diversen Abänderungsanträgen wurden die Unterscheidungen zum Eherecht von 71 auf 47 reduziert. Jene Teil des Gesetzes die gegenüber der Ehe eine Dikriminierung darstellen haben wir abgelehnt, den anderen Teilen zugestimmt.

Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?

Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg – Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.

Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.

Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.

update 17.11.2009

Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.

Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?

früherer Beitrag zu Thema: Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?

Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg – Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.

Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.

Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.

update 17.11.2009

Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.

Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?

früherer Beitrag zum Thema: Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Gestern haben Ulrike Lunacek und ich gefordert, dass endlich das Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Partner/innen dem Parlament vorgelegt wird. Dabei wäre es so einfach. Man müsste nur die Ehedefinition ändern, dann könnten schwule und lesbische Paare heiraten und wir bräuchten kein neues Gesetz.

Solche Forderungen führen noch immer zu heftigen Reaktionen. Aus Salzburg habe ich folgende E-Mail erhalten: “Sehr geehrter Herr Steinhauser, die Ehe ist ein Sakrament und der Begriff für die Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehalten. Ihre abartigen Vorstellungen können Sie in Ihrer Grünen Gesellschaft ausleben, aber verwenden Sie bitte nicht christliche Begriffe für diese Scheußlichkeiten.”

Der Schreiber irrt gewaltig. Es stimmt zwar, die Ehe ist auch ein Sakrament und wer dieses Sakrament empfangen darf, soll von mir aus Rom entscheiden. Die Ehe, die ich anspreche ist aber ein Rechtsinstitut im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dafür ist das Parlament zuständig. Da wir in keinem Gottesstaat leben, sind religiöse Argumente uninteressant. Fundamentalist/innen werden es aushalten müssen, wenn in Österreich europäische Normalität einkehrt und künftig gleichgeschlechtliche Paare eine rechtlich abgesicherte Beziehung eingehen können.

siehe auch: diepresse.com 

 

Warum das Namensrecht endlich geändert werden muss

Aus unterschiedlichsten Gründen melden sich immer wieder Betroffene bei mir, die sich eine Änderung des Namensrechts wünschen. Das zentrale Anliegen ist immer ähnlich. Warum können Kinder, Ehepaare oder die ganze Familie keinen gemeinsamen Doppelnamen führen? Niemand kann verstehen, warum das nicht geht.

Ich werde einen Antrag auf Änderung des Namensrechts im Parlament einbringen. Ziel ist es eine möglichst weitgehende Autonomie sicherzustellen. Es soll möglich werden, neue gleichberechtigte familiäre Namensidentitäten zu bilden. Bisher war die ÖVP gegen Änderungen. Argumente hat sie aber keine vorgebracht. Dass Doppelnamen so lang sind, ist jedenfalls zu wenig. Erstens soll nur – ohne Zwang – eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden und zweitens sind Doppelnamen auch jetzt schon in zahlreichen anderen europäischen Ländern möglich.

Ein weiterer Punkt der mir wichtig ist: Besonderheiten beim Namensrecht anderer Kulturkreise sollen berücksichtigt werden. Ein Beispiel: bei den Mongolen ist es so, dass der Vorname des Vaters zum Nachnamen des Kinder wird. Der Name ist Hinweis darüber, mit wem die Kinder gezeugt wurden. Einmal zu österreichischen Staatsbürgern geworden, werden sie gezwungen, den Nachnamen des Vaters an die Kinder weiter zu geben, was wiederum in der Mongolei bedeuten würde, dass die Kinder von der Schwiegertochter mit dem Schwiegervater (also dem Vater des Ehemanns) gezeugt worden wären. Das Gesetz soll Ermessensspielraum einräumen, der es Behörden ermöglicht übliche kulturelle Besonderheiten im Namensrecht zu berücksichtigen.

Die heutige Ausgabe der Presse berichtet von meiner Initiative.

Obsorge- und Besuchsrecht: Kinderbeistand soll den Eltern unglaubliche 1000 Euro kosten

Nach der Einführung von Gerichtsgebühren für Obsorge- und Besuchsrechtsanträge gibt es die nächste finanzielle Überraschung durch die Justizministerin. Der Kinderbeistand wird gesetzlich geregelt. Eine gute Idee. Kindern soll während eines Obsorge- oder Besuchsrechtsverfahren, falls notwendig eine persönliche Ansprechperson zur Seite gestellt werden, die durch das für Kinder schwierige Verfahren hilft.

Einziger Hacken – nach den Vorschlägen von Bandion-Ortner sollen die Eltern für die Kosten des Kinderbeistands aufkommen. Pro Kinderbeistands-Bestellung werden den Eltern rund 1.000 Euro (pro Elternteil 500 Euro) Kosten entstehen. Nur wer Verfahrenshilfe bekommt, wird davon befreit. Das greift zu kurz. Trennungen und Scheidungen schaffen in der Regel ohnedies enorme finanzielle Probleme. Eltern sollen die Bestellung eines Kinderbeistands aber nicht als zusätzliche unangenehme wirtschaftliche Belastung und Bestrafung durch das Gericht empfinden.

Jetzt rächt sich wieder, dass Bandion-Ortner beim Budget schlecht verhandelt hat. Für gute Projekte fehlt das Geld und die Betroffenen werden in einer schwierigen Situation voll zu Kasse gebeten.

Modernes Familienrecht? Bitte warten!

Das neue Familienrechtspaket von Justizministerin Bandion-Ortner bringt wieder nicht den großen erhofften Reformschub im österreichischen Familienrecht. Es werden zwar völlig überholte Regelungen, wie Heiratsgut oder Morgengabe abgeschafft, eine Totalreform wird aber nicht in Angriff genommen. Österreich hat sich im Familienrecht schon längst von der europäischen Rechtsentwicklung abgekoppelt. Schuld daran hat vorallem die  ÖVP, die das Familienrecht im noch als ideologisches Aufmarschgebiet betrachtet.

Die Ehe bleibt daher der zentrale Anknüpfungspunkt. Da ist es völlig egal, dass immer weniger heiraten und die Zahl der Scheidungen steigt. Viele Regelungen gehen daher an der Lebenrealität der Menschen vorbei. Lebensgemeinschaften im Gesetz? Fehlanzeige! Verschuldensunabhängige Scheidung? Kein Thema! Modernes Namensrecht? Gibts nicht! Eines kann ich versprechen: mit dieser Minireform ist das Familienrecht nicht erledigt.