Posts tagged: Datenschutz

Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes: Lizenz zum Bespitzeln

SPÖ und ÖVP haben im Ministerrat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen.
Die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen ist grenzenlos. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten 3 Jahren nicht wesentlich verändert. Die Grundrechtssensibilität ist in Österreich an einem weiteren Tiefpunkt angekommen.  Die SPÖ argumentiert damit, dass das Gesetz  entschärft worden sei.  Das trifft aber nur auf kleinere Teilbereiche zu und präzisiert die Anliegen bloß. Keine einzige Maßnahme wurde zurückgenommen.

Folgende problematische Punkte bleiben unverändert:

 

Neuer Datenmoloch

Amtshandlungen der Polizei werden im Rahmen der Datenverarbeitung dokumentiert. Bisher war diese Dokumentation von Amtshandlungen beschränkt. So durfte nicht nach Namen und sensiblen Daten  gesucht werden. Das wird jetzt mit dem neuen § 13a SPG ersatzlos gestrichen. Damit können in Zukunft die gesamten Aktenbestände elektronisch nach Personen oder auch sensiblen Kriterien durchsucht werden, ganz ohne Rechtsschutz und Kontrollmöglichkeiten. Damit besteht aber die Gefahr, dass das System der genau geregelten Datenverarbeitung ausgehebelt und umgangen wird, da sämtliche Daten auch in dieser Dokumentation gespeichert und abrufbar sind.

Der einzelne Bürger im Visier

Die Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen bleibt unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf.  Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet. Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.

Verwaltungsstrafbarkeit zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen unter dem Etikettenschwindel Terrorismusbekämpfung

Es ist weiter eine neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Verstoßen gegen eine per Verordnung ausgesprochene Auflösung einer Besetzung vorgesehen. Ziel dieser Bestimmung ist mit Sicherheit nicht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, sondern die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen, wie Ökoaktivismus oder Proteste der bildungspolitischen Bewegung.
Die neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Tragen „uniformähnlicher Kleidung“  bleibt ebenfalls überschießend, da etwa das Vortäuschen einer Berechtigung nicht als Tatbestandsmerkmal gefordert wird.

→ Wie es mit dem Sicherheitspolizei weitergeht

Noch ist aber nichts entschieden. Macht Druck auf die SPÖ. Die Sicherheitsbehörden dürfen keine Lizenz zum Bespitzeln der BürgerInnen erhalten!

Aufregung um Austausch von österreichischen Polizeidaten mit den USA

Im Dezember 2010 hat Österreich Post aus den USA bekommen. In einem Schreiben wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Abkommen über den Austausch von Polizeidaten kommen muss, andernfalls die VISA freie Einreise für Österreich in Gefahr ist.

Ein Jahr später ist dieses Abkommen über den Austausch von Polizeidaten prompt ausverhandelt. Durch den Abschluss dieses bilateralen Vertrages mit  den USA werden auch die Bemühungen um eine starke Verhandlungsposition durch die EU unterlaufen. Andere Staaten, wie Frankreich oder die Niederlande waren bei weitem nicht so entgegenkommend.

Im Kern geht es bei diesem Abkommen um den Austausch von Polizeidaten aus DNA- und Fingerabdruckdatenbanken zwischen Österreich und den USA. In diesem Abkommen sind die Datenschutzinteressen österreichischer BürgerInnen schlicht nicht gewährleistet. Bei unrechtmäßiger Verwendung oder falschen Daten gibt es gegenüber den US-Behörden keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Die Richtigstellung oder Löschung kann nicht gerichtlich durchgesetzt  werden, es besteht nur die Möglichkeit einer internen Beschwerde an einen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde zu richten.

Das Innenministerium sieht keinen Anlass für Aufregung. Es heißt, dass man nicht immer gleich von Missbrauch ausgehen könne. Das lässt tief blicken und hilft wenig weiter. Entscheidend ist nämlich nicht wovon in der Regel ausgegangen werden kann, sondern welcher Rechtsschutz besteht, wenn Datenmissbrauch eintritt.

Im November ist das Abkommen im Innenausschuss – im Dezember im Parlament.

siehe auch: USA komm über Drohung Visapflicht zu österreichischen Polizeidaten

Nach Datenleck in der Justiz, keine Verständigung der Betroffenen

Wieder gibt es einen spektakulären Fall von Datenmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 20 Justizbedienstete. Sie sollen einer Firma, die Bonitätsauskünfte erteilt, Daten der Justiz verkauft haben. Diese Daten stammen aus dem gerichtlichen Exekutionsregister, das Auskunft über Pfändungsanträge gibt.

Nach dem Datenschutzgesetz wären die Betroffenen umgehend von der unrechtmäßigen Datenverwendung zu informieren. Das hat das Justizministerium bisher aber nicht getan. „Eine Information der Betroffenen war bislang nicht möglich, weil nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen noch nicht bekannt ist, wie viele und welche Personen von den derzeit zu untersuchenden Vorgängen betroffen und welche Daten rechtswidrig weitergeleitet worden sind“, heißt es dazu.

Das ist nicht nachvollziehbar. Fakt ist, das die Datensätze mit den Angaben aller betroffenen Personen bereits vor über einem halben Jahr beschlagnahmt worden sind. Auch die rechtliche Voraussetzungen für die Verständigungspflicht sind erfüllt. Den Betroffenen droht Schaden, da sie möglicherweise aufgrund einer aus dem Datenmissbrauch resultierenden negativen Bonitätsauskunft am Abschluss von Verträgen gehindert werden.

Aber selbst wenn – wie vom Justizministerium behauptet – eine individuelle Verständigung nicht möglich wäre, wird zumindest eine flächendeckende Aufklärung – beispielsweise in Form von Anzeigen in Printmedien –  notwendig sein. Im Rahmen einer Infohotline könnte man dann konkrete Anfragen beantworten. Inserate, die auf das Datenleck der Justiz verweisen, sind zwar keine Werbung, wären aber im Unterschied zu Regierungsinseraten mit Eigenlob, tatsächlich gerechtfertigt.

siehe auch: Der Standard vom 9.5.2011, “Illegale Pfändungsdaten – Opfer nicht informiert

Neue EU-Überwachungsidee: Flugpassagierdaten sollen gespeichert werden

Die Europäische Union arbeitet an einem weiteren Überwachungsprojekt. Man will die europäischen Passagierdaten speichern. Künftig sollen sämtlicher Passagierdatensätze für Flüge zwischen Drittstaaten und EU-Mitgliedsländern gespeichert werden. Die Speicherung dieser Daten ist für zunächst 30 Tage und in weiterer Folge „maskiert“ aber rückführbar für 5 Jahre vorgesehen. Diese Daten sollen für die Strafverfolgung, aber auch zur präventiven Erstellung von „Risikoprofilen“ herangezogen werden.

Der österreichische Datenschutzrat hat daher in seiner neuesten Stellungnahme der Bundesregierung empfohlen dieser Initiative auf europäischer Ebene entgegen zu treten. Kurz zusammengefasst lauten die wesentlichsten Kritikpunkte:

-  Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um einen anlasslosen, schwerwiegenden Grundrechtseingriff gegenüber zahlreichen, völlig unbescholtenen BürgerInnen.
-  Weder die Eignung noch die Notwendigkeit einer derartigen Maßnahme konnte bisher nachgewiesen werden.
-  Es ist derzeit nicht vorhersehbar, zu welchen Zwecken die Daten konkret benutzt werden sollen und mit welchen Datenbanken ein Abgleich erfolgen soll.
-  Die vorgesehene zentrale staatliche Speicherung im Gegensatz zu einer denkbaren dezentralen Speicherung bei den Fluglinien verschärft die Intensität des Grundrechtseingriffs zusätzlich.
-  Die besonders lange Speicherdauer von 5 Jahren ist unverhältnismäßig lang.
-  Es fehlen unabhängige und wirksame Kontroll- und Rechtsschutzmechanismen.

Vor diesem Hintergrund werden wir morgen im Parlament beantragen, dass die österreichische Bundesregierung verpflichtet wird auf EU-Ebene gegen die geplante Richtlinie aufzutreten.

Vorratsdatenspeicherung: rot-schwarze Einigung bei Spitzelgesetz

ÖVP und SPÖ haben sich bei der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Ab jetzt werden also alle Telefon- und Internetdaten präventiv bespitzelt. Eine EU-Richtlinie will, dass bei schweren Straftaten die Spitzeldaten verwendet werden können.  Damit aber nicht genug. Österreich legt nach. Schwere Straftaten liegen bei der Justizministerin schon vor, wenn die Tat mit einer Strafe von mehr als einem (!)  Jahr bedroht ist. Das ist selbst nach der Richtlinie überschießend.

Wer Bandion-Ortners Logik weiterdenkt, muss zu folgendem nächsten Schritt kommen: Die österreichische Post wird verpflichtet jedes Poststück, dass sie versendet zu dokumentieren. Es sollen der Absender – anonyme Briefe wären dann verboten – und der Adressat erfasst werden. Dazu soll noch der Zeitpunkt der Aufgabe und Zustellung, sowie die Brief- oder Paketgröße festgehalten werden. Wenn die Behörden es wollen, dürfen sie dann auf die Daten zugreifen wer, wem, wann geschrieben hat. Spätestens jetzt sollte man empört sein. Niemanden geht es etwas an, wenn ich einen Brief schreibe! Nichts anderes ist aber die Vorratsdatenspeicherung, nur eben auf Internet- und Telefondaten bezogen

Fragen nach Verhältnismäßigkeit oder Verfassungskonformität spielen keine Rolle. Justizminister Bandion-Ortner wollte ursprünglich überhaupt ohne richterliche Zustimmung auf die Daten zugreifen. Zumindest das wurde verhindert. Das ändert aber nichts daran, dass Bandion-Ortner sich nicht als Lobbyistin des Rechtsschutzes und der Grundrecht sondern als Erfüllungsgehilfin der Innenministerin sieht. Wir nicht – daher bleibt es bei unserem Nein! Die Strafzahlungen der EU wären vermutlich ohnedies geringer als die Kosten der Umsetzung …

Mehr Infos: Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Treffen mit EU Kommissarin für Justiz und Bürgerrechte Reding

Heute war die EU-Kommissarin Viviane Reding zu einem Treffen mit österreichischen Abgeordneten im Parlament. Reding ist Luxenburgerin und Mitglied der konservativen Christlich Sozialen Volkspartei. Reding hat aber schon mehrmals Profil gezeigt. Den europäischen Großkonzernen droht sie mit der Frauenquote, wenn diese nicht von sich aus mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Nach der Ausweisung Tausender Roma aus Frankreich fand sie ebenfalls deutliche Worte: „Ich bin entsetzt darüber, dass der Eindruck entsteht, Menschen werden eines Landes nur verwiesen, weil sie eine ethnische Minderheit sind – ich dachte nicht, dass wir das noch einmal erleben müssen nach dem Zweiten Weltkrieg.“

Ich habe Reding vorallem auf die Vorratsdatenspeicherung angesprochen und deponiert, dass diese Präventivüberwachung nicht mit den europäischen Grundrechten im Einklang steht. Reding hat klar zu verstehen gegeben, dass sie die Richtlinie überarbeiten möchte. Details hat sie jedoch nicht angedeutet. Als EU-Kommissarin stellt sich Reding natürlich auf den Standpunkt, dass eine geltende Richtlinie umzusetzen ist. Auch die Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie hat sie in Aussicht gestellt. Die Privatspähre soll unter dem Motto “mein Recht auf meine Daten” besser geschützt werden. Ziel ist es, beispielsweise die Löschung persönlicher Daten effektiv im Internet durchsetzen zu können. Auch der Beschluss des Innenausschusses des EU-Parlaments zu den Netzsperren “löschen statt sperren” wird von Rediung begrüßt. Damit das auch umgesetzt werden kann, braucht es so Reding aber eine aktive Rolle der EU gegenüber Drittstaaten, wie den USA um Löschungen auch durchsetzen zu können. Mit den USA strebt Reding darüber hinaus auch ein Datenschutzabkommen an. Es soll sichergestellt werden, dass auch EU-BürgerInnen in den USA durchsetzbare Datenschutzrechte haben. Reding ist jedenfalls eine Frau der direkten Worte. “Auch Österreich hat die Richtlinie zu den Freizügigkeitsrechten im Personenverkehr nicht umfassend umgesetzt. Das ist zu tun – und zwar in den nächsten Wochen”, donnerte sie manchen verdutzten Abgeordneten entgegen. Reding hat glaubhaft den Eindruck vermittelt, dass sie die BürgerInnenrechte zumindest im Auge hat und nicht zur Überwacherfraktion innerhalb der EU gehört. Trotzdem ist klar: Änderungen und eine umfassende Kurskorrektur wird es nur geben, wenn der Druck der kritischen BürgerInnen nicht nachlässt.

Nein zur Vorratsdatenspeicherung!

Die Bundesregierung hat jetzt ihre Vorschläge (Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz, Telekommunikationsgesetz) zur Umsetzung der „EU-Vorratsdatenspeicherung“ in Österreich vorgelegt.

Als Vorratsdatenspeicherung wird die Speicherung der wesentlichen Daten von Kommunikationsvorgängen durch die Telekommunikationsanbieter für einen bestimmten Zeitraum bezeichnet. Erfasst werden Verkehrs- und Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, wobei die Inhalte der Kommunikation nicht erfasst werden.

Die Umsetzung ist der Einstieg in eine Spitzelgesetzgebung. Bei der Präsentation wurde von SPÖ und ÖVP der Eindruck erweckt, Vorratsdaten können nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Genehmigung abgerufen werden. Das ist falsch. Ohne richterliche Genehmigung können Staatsanwaltschaft und Polizei auf  Zugangsdaten zugreifen:

  • Welche Person kann einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet werden.
  • Welche Person kann einer bestimmten E-Mail Adresse zugeordnet werden.
  • Welche E-Mail Adresse ist der Empfänger eines bestimmten Mails.

Damit kann ohne gerichtliche Genehmigung rekonstruiert werden wer, wem, wann ein E-Mail geschickt hat. Das wäre in etwa so, wie wenn die Post künftig bei jedem Poststück dokumentieren würde, wer Absender und Adressat ist und diese Information dann Behörden zur Verfügung stellt. Das kann man nur als totalitär bezeichen. Nichts anderes ist aber auch die Vorratsdatenspeicherung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Präventivüberwachung. Daten von allen NutzerInnen moderner Kommunikationsmittel werden gespeichert ohne dass sie sich etwas zu Schulden kommen lassen haben. Die vermeintlichen Adressaten der Vorratsdatenspeicherung „die Kriminellen“ werden sich hingegen schützen. Die Speicherung lässt sich nämlich leicht durch verschlüsselte Netzwerke, Wertkartentelefone, öffentliche Internetzugänge oder Provider in Drittstaaten umgehen.

Was bleibt ist die Missbrauchsbedrohung der BürgerInnen. Durch die Standortspeicherung von Handies können Bewegungsprofile aller BürgerInnen (Wer, war wann, wo?) erstellt werden und über Kommunikationsmuster soziale Netzwerke abgebildet werden (Wer kennt wen?).

Noch werden keine Inhalte gespeichert. Wer aber in die Vorratsdatenspeicherung einsteigt, wird sich unweigerlich irgendwann fragen, warum nicht auch Inhaltsdaten aufgezeichnet werden. Technisch wäre das schon möglich. Die Vorratsdatenspeicherung ist die Einstiegsdroge der „ÜberwacherInnen“ zur umfassenden Bespitzelung der BürgerInnen.

Am 23.3.2011 wurde die Vorratsdatenspeicherung im Justizaussschuss diskutiert. SPÖ und ÖVP haben zugestimmt. Daniela Musiol und ich haben mit einem illegalen livestream die vertrauliche Sitzung des Justizausschusses im Internet übertragen. Ende April wird im Nationalratsplenum darüber abgestimmt.

Update vom 28.4.2011

Die Vorratsdatenspeicherung wurde heute mit kleineren Abänderungen durch SPÖ und ÖVP beschlossen. Damit treten die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit 1.1.2012 in Kraft. Der Vorsitzende des Datenschutzrates  SPÖ Abgeordneter Maier blieb während der Abstimmung verschollen.

Nein zu Vorratsdatenspeicherung!
Österreich muss sich aktiv für die Beseitigung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene einsetzen!

siehe auch:

Video: Stimmen aus dem Parlament zum illegalen livestream aus der vertraulichen Sitzung

Video: Diskussionsveranstaltung mit Albert Steinhauser und Malte Spitz in Kooperation mit Quintessenz zur Vorratsdatenspeicherung

Die Presse vom 11.2.2011

orf.at – Vorratsdaten: Grüne verlangen Hearing im Justizausschuss

unwatched.org – Wie Abgeordnete über die Vorratsdatenspeicherung denken

Youtube: Du bist Terrorist

Radio Orange – Sondersendung zur Vorratsdatenspeicherung

USA kommt über Drohung Visapflicht zu österreichischen Polizeidaten

Laut der Tageszeitung ” Die Presse” haben sich Österreich und die USA geeinigt: künftig sollen die USA Zugriff auf heikle österreichische Polizeidaten bekommen. Details sind nicht bekannt. Damit ist Österreich eingeknickt. Dieser Einigung ist ein rüde politische Erpressung vorausgegangen. Schon im Dezember 2008 hat man Österreich ziemlich offen gedroht. Wenn es zu keinem Abkommen über den Polizeidatenaustausch kommt, wird für österreichische StaatsbürgerInnen die visafreie Einreise gestrichen. In einer Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramts zum Abkommen über Datenüberermittlungen an US-Behörden wurde das jetzt bestätigt.

Was die USA mit den Polizeidaten machen, entzieht sich unserem Einfluss. Fest steht – dann beginnen die Probleme. Verwechslungen passieren regelmässig. Da wäre beispielsweise ein völlig harmloser Ägypter in Wien dem ständig sein Konto eingefroren wird, weil man ihn mit arabischen Terroristen verwechselt. “Die Presse” berichtete von einem Fall, wo ein Familienvater durch einen Irrtum bei einer Internetadresse polizeilich in den Dunstkreis eines Kinderpornorings gebracht wurde. Sind die Daten erst außer Land, ist die Rechtsschutzgarantie praktisch gleich Null. Der österreichischen Regierung ist das egal. Ich hätte die amerikanische Drohung ins Leere laufen lassen. Schon jetzt ist die Einreise in die USA so schikanös, dass eine Visumspflicht nur eine weitere Erschwerung geringeren Grades ist. Österreich soll die Rahmenbedingungen dieses Abkommens offenlegen. Und dann muss es ja auch noch durch unser Parlament …

siehe auch: Die Presse – USA drohten Österreich mit Visapflicht

Soll der Staat mit geklauten Daten Steuersünder jagen?

Keine Schonung und die volle Härte des Gesetzes für  Steuerhinterzieher/innen. Die Superreichen, die ihr Vermögen schwarz parken schädigen die Volkswirtschaft, weil sie dem Staat Einnahmen für Infrastruktur, Bildung oder soziale Sicherheit entziehen. Volle Härte des Gesetzes heißt aber – im Rahmen der Gesetze – und nicht mehr. Wenn der Staat geklaute Daten kauft, verlässt er die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was kommt dann als nächstes? Werden Behörden künftig, wenn sie von der Justiz keine Genehmigung zum Abhören oder zur Hausdurchsuchung bekommen, irgendwelche privaten Spitzelfirmen beauftragen, die das dann abseits des rechtlich Erlaubten erledigen?

Da halte ich es mit unserem Budgetsprecher Werner Kogler. Überall wird verschärft und überwacht, Steuerhinterzieher/innen werden aber vom Gesetz mit Samthandschuhen angefasst und ihn Steueroasen belohnt. Das stört offensichtlich nur uns Grüne. Was wir brauchen sind effiziente Gesetze zur Verfolgung der superreichen “Steuersparer/innen” am Boden des Rechtstaats. Eine Whistleblower-Regelung würde jene schützen, die Steuerhinterziehung aufdecken. Der Unterschied ist klar: der Whistleblower deckt ohne Eigennutzen Missstände gegenüber den Behörden auf – der Datendieb will hingegen ein Geschäft machen. Erstere gehören unterstützt, zweitere nicht. Derzeit ist es aber leider umgekehrt.

Videoüberwachung: Datenschutzgesetz legitimiert Wildwuchs

Die private Videoüberwachung boomt. Ob wir es wollen oder nicht – wir werden ständig gefilmt. Das berührt unsere Grundrechte. Bisher gab es keine eigenen gesetzlichen Regeln. Durch eine Novellierung des  Datenschutzgesetz soll sich das jetzt ändern. Klingt gut, tatsächlich wird der Wildwuchs an Überwachung bloß legitimiert.

Wer privat überwachen will, braucht nach dem Gesetz zwar einen Grund, da genügt aber beispielsweise die Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten. So kann man die Videoüberwachung des Gehsteigs vor seinem Haus schon rechtfertigen, wenn man als Eigentümer für die Erhaltung zuständig ist.

Kein Schutz besteht übrigens, wenn man ein Verhalten setzt, dass ohne jeden Zweifel den Schluss zulässt, dass es darauf gerichtet ist, öffentlich wahrgenommen zu werden. Wenn ich auf der Kärntnerstraße spazieren gehe, ist das mit Sicherheit der Fall. Da muss man dem Nachbar wohl in das Schlafzimmer filmen, damit dieses Gesetz irgendeine Schutzwirkung entfaltet.

Rechtsschutz ist ohnedies nur eingeschränkt vorgesehen. Wie jemand seine Kameras tatsächlich aufhängt, überprüft niemand. Wenn jemand gegen die Bauordnung verstösst gibt es eine Behörde, die das kontrolliert und allenfalls einen Abbruchbescheid erlässt. Bei der Videoüberwachung ist alles anders. Niemand ist für die Kontrolle zuständig. Wenn mich etwas stört, muss ich auf meine Kosten einen mühsamen Prozess bei Gericht beginnen …

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien