Posts tagged: Datenschutz

Soll der Staat mit geklauten Daten Steuersünder jagen?

Keine Schonung und die volle Härte des Gesetzes für  Steuerhinterzieher/innen. Die Superreichen, die ihr Vermögen schwarz parken schädigen die Volkswirtschaft, weil sie dem Staat Einnahmen für Infrastruktur, Bildung oder soziale Sicherheit entziehen. Volle Härte des Gesetzes heißt aber – im Rahmen der Gesetze – und nicht mehr. Wenn der Staat geklaute Daten kauft, verlässt er die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was kommt dann als nächstes? Werden Behörden künftig, wenn sie von der Justiz keine Genehmigung zum Abhören oder zur Hausdurchsuchung bekommen, irgendwelche privaten Spitzelfirmen beauftragen, die das dann abseits des rechtlich Erlaubten erledigen?

Da halte ich es mit unserem Budgetsprecher Werner Kogler. Überall wird verschärft und überwacht, Steuerhinterzieher/innen werden aber vom Gesetz mit Samthandschuhen angefasst und ihn Steueroasen belohnt. Das stört offensichtlich nur uns Grüne. Was wir brauchen sind effiziente Gesetze zur Verfolgung der superreichen “Steuersparer/innen” am Boden des Rechtstaats. Eine Whistleblower-Regelung würde jene schützen, die Steuerhinterziehung aufdecken. Der Unterschied ist klar: der Whistleblower deckt ohne Eigennutzen Missstände gegenüber den Behörden auf – der Datendieb will hingegen ein Geschäft machen. Erstere gehören unterstützt, zweitere nicht. Derzeit ist es aber leider umgekehrt.

Videoüberwachung: Datenschutzgesetz legitimiert Wildwuchs

Die private Videoüberwachung boomt. Ob wir es wollen oder nicht – wir werden ständig gefilmt. Das berührt unsere Grundrechte. Bisher gab es keine eigenen gesetzlichen Regeln. Durch eine Novellierung des  Datenschutzgesetz soll sich das jetzt ändern. Klingt gut, tatsächlich wird der Wildwuchs an Überwachung bloß legitimiert.

Wer privat überwachen will, braucht nach dem Gesetz zwar einen Grund, da genügt aber beispielsweise die Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten. So kann man die Videoüberwachung des Gehsteigs vor seinem Haus schon rechtfertigen, wenn man als Eigentümer für die Erhaltung zuständig ist.

Kein Schutz besteht übrigens, wenn man ein Verhalten setzt, dass ohne jeden Zweifel den Schluss zulässt, dass es darauf gerichtet ist, öffentlich wahrgenommen zu werden. Wenn ich auf der Kärntnerstraße spazieren gehe, ist das mit Sicherheit der Fall. Da muss man dem Nachbar wohl in das Schlafzimmer filmen, damit dieses Gesetz irgendeine Schutzwirkung entfaltet.

Rechtsschutz ist ohnedies nur eingeschränkt vorgesehen. Wie jemand seine Kameras tatsächlich aufhängt, überprüft niemand. Wenn jemand gegen die Bauordnung verstösst gibt es eine Behörde, die das kontrolliert und allenfalls einen Abbruchbescheid erlässt. Bei der Videoüberwachung ist alles anders. Niemand ist für die Kontrolle zuständig. Wenn mich etwas stört, muss ich auf meine Kosten einen mühsamen Prozess bei Gericht beginnen …

EU Bankdaten an die USA: Überwacher aller Länder vereinigt euch!

Die EU will demnächst das SWIFT Abkommen mit den USA verabschieden. Dabei geht es darum, dass US-Behörden ohne richterliche Erlaubnis auf Bankdaten von EU-Dienstleistern zur sogenannten „Terrorismusbekämpfung“ zugreifen können. Damit könnte jeder europäische Bürger ins Visier der US-Fahnder geraten. Die US-Behörden sind bekanntlich nicht gerade zimperlich. Bisher haben Österreich und Deutschland Widerstand geleistet. Damit ist es jetzt vorbei. Innenministerin Fekter hat Zustimmung signalisiert. Das ist gelebte “internationale Solidarität”. Die österreichische Überwachungsmatrone hat offensichtlich Mitleid mit den amerikanischen Behörden. Es gilt das Motto “Überwacher aller Länder vereinigt euch”!

Die europäischen Regierungen haben es übrigens eilig. Das SWIFT-Abkommen soll am Montag im EU-Ministerrat durchgewunken werden. Am Dienstag tritt der Lissabon Vertrag in Kraft,  dann wäre die Einbindung des EU-Parlaments vorgesehen. Das hat aber bereits Widerstand angekündigt. Also wird es einfach ausmanövriert.

Vorratsdatenspeicherung: zurück an den Absender!

Jetzt ist der österreichische Entwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung da. Die Speicherung „wer, wann, wo mit wem telefoniert oder über E-Mail kommuniziert“ soll gesetzlich legitimiert werden. Damit lassen sich Bewegungsprofile erstellen und Kommunikationsmuster abbilden. Überwachung pur – das präventiv und ohne Verdachtsmomente.

Vollkommen ausgeklammert wird im Gesetzesentwurf die wichtige Frage, wann auf diese gespeicherten Daten zugegriffen werden kann. Die Rede ist zwar von „schweren Straftaten“, das Justizministerium steht aber am Standpunkt, dass das der Fall ist, wenn eine Straftat mit einem Strafrahmen von mehr als einem Jahr begangen wurde. Bleibt zu befürchten, dass diese Bestimmungen wieder in letzter Minute am Tisch kommen, um den Widerstand möglichst gering zu halten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerer Eingriff in das Menschenrecht auf Privatleben (Art. 8 EMRK). Schon deshalb sollte die Umsetzung der Richtlinie verweigert werden. Österreich muss klären, was in der EU mehr Gewicht hat, der fortschreitende Überwachungswahn oder die Grundrechte. Wenn Österreich  die Richtlinie nicht umsetzt, kann über ein Vertragsverletzungsverfahren, das die Kommission einleitet eine Prüfung der Richtlinie erreicht werden. Österreich muss dann die Nichtumsetzung damit begründen, dass die Richtlinie in unauflösbaren Widerspruch zum Grundrecht auf Privatsphäre steht und eine Umsetzung gegen Gemeinschaftsrecht (dazu gehört EMRK) verstößt. Der Europäische Gerichtshof müsste dann entscheiden, ob er der Ansicht Österreichs folgt.

siehe auch: http://futurezone.orf.at/stories/1632539/

Volkszählung neu: Ergebnisse durch munteres Daten vernetzen!

Die Tageszeitung Presse berichtet heute ausführlich über die Pläne für die Volkszählung 2011. Vorbei sind die Zeiten, als man Befragungsbögen ausfüllen musste. Ich habe das damals schon kritisch gesehen und “Widerstand” geleistet. Meine einjährige Tochter wurde kurzerhand zum Haushaltsvorstand erklärt. Den wollte man nämlich von uns wissen – eine derartige Funktion war aber in unserer Familie völlig unbekannt.

In zwei Jahren kommt es noch “dicker”. 2011 werden die Ergebnisse der Volkszählung durch Vernetzung von Datenbanken erzielt. Laut Presse werden 43 Datenbanken aus 16 verschiedenen Registerarten zusammengeführt. Vom Bildungsstandsregister über das Steuerregister bis zum Melderegister und dem Register der Sozialversicherungen.

Damit wird aber schonungslos offengelegt: sind die Daten einmal erhoben, werden sie auch vernetzt. Zuerst hat es geheißen, dass elektronische Datenbanken vollkommen unbedenklich sind, weil sie nicht vernetzt werden und nur dem gespeicherten Zweck dienen. Jetzt wird beschwichtigt, dass es zwar zur Vernetzung kommt, aber selbstverständlich anonym. Morgen wird auch das in Frage stehen. Der gläserne Mensch und der perfekte Überwachungsstaat sind keine fernen Schreckensszenarien. Der Terrorismus wird als  Rechtfertigung für die weitere Vernetzung von Daten und die Erstellung von personenbezogen Profilen herhalten. Wer traut das der österreichischen Innenministerin nicht zu?

Wird die EU zur Überwachungsunion?

Im Dezember soll im Rat das Stockholmer Programm beschlossen werden. In diesem Programm soll die Entwicklung der EU in Sicherheits- und Justizfragen für die nächsten fünf Jahre festgelegt werden. Die Ziele sind klar erkennbar: mehr Überwachung.

Da ist die Rede von einem “europäischen Informationsmodell”, um “ein leistungsfähiges System für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und den europäischen Stellen” sicher zu stellen. Das ganze biete “Größenvorteile, wenn nach und nach mehr Systeme einbezogen werden”. Offensichtlich will die EU eine zentralisierte Plattform für Datensammlung und Austausch schaffen. Gibt es diese Struktur, dann ist die Gier nach immer neuen Daten kaum zu bremsen. Missbrauchsgefahr, mangelnde Kontrolle und eine hohe Fehleranfälligkeit sind die Folge. Ganz zu schweigen davon, dass Betroffene gar nicht mehr wissen, welche Daten transnational gespeichert werden.

Ein weiteres Ziel ist die elektronische Erfassung der Ein- und Ausreise in die EU. Ganz abgesehen davon, dass es niemanden etwas angeht, wann ich aus der EU ausreise, stellt sich eine andere Frage. Warum ist das notwendig? Will die EU künftig ähnlich, wie die USA ein Vorabgenehmigungsverfahren für die Einreise einführen?

Da wird, wie der europäische Datenschutzbeauftragte richtig kritisiert, die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Wer ein bestimmtes Datenprofil aufweißt, gilt als suspekt. Auch im Visier der EU – so genannte Terroraktivitäten im Internet. Deshalb wird im Stockholmer Programm gleich nach den notwendigen technischen Mitteln gerufen. Manche in der EU wollen offensichtlich den amerikanischen Weg gehen …

Mir geht es nicht um EU-Bashing. Im Rat sitzen die Innen- oder Justizministerin aus Österreich. Am Donnerstag wird im österreichischen EU Unterausschusses das Stockholmer Programm beraten. Unser Ziel ist klar: das österreichische Parlament muss unsere Regierung beauftragen in Brüssel die ausufernden Überwachungsideen zu stoppen.

Skype Telefonate – Entschlüsselung nicht möglich?

Wie ich hier schon zweimal (26.5. und 5.6.) berichtet habe, verweigert mir Innenministerin Fekter die Antwort auf meine parlamentarische Anfrage, ob das Innenministerium technisch in der Lage ist, Skype Telefonate abzuhören. Angeblicher Grund, warum ich keine Antwort bekomme, “es seien nationale Interessen gefährdet”.

Da ist es dann um so interessanter, das der Chef des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Gridling ganz offen plaudert. Auf einer Juristentagung hat er vor Journalist/innen und Expert/innen erklärt, dass man derzeit nicht in der Lage sei, Skype Telefonate über den Provider zu entschlüsseln. Man müsse weiter akustische Abhörmethoden vor Ort anwenden, um derartige Gespräche abhören zu können.

Ob das stimmt, kann man natürlich nicht mit Sicherheit sagen. Deshalb muss Fekter meine Anfrage beantworten. Ausreden gibts jedenfalls keine mehr, wenn Beamte des Innenministeriums öffentlich zu diesem Thema sinnieren.

Skype Abhörmöglichkeit – die nächste Runde

Wie ich hier schon berichtet habe, wollte ich von Innenministerin Fekter wissen, ob das Innenministerium die technischen Möglichkeiten besitzt Skype Telefonate abzuhören. Fekter hat zweimal die Beantwortung dieser Frage verweigert. Die öffentliche Sicherheit wäre sonst in Gefahr.

Diese Verweigerungshaltung der Innenministerin ist für das Parlament inakzeptabel. Ich werde mich daher an Parlamentspräsidentin Prammer wenden. Sie soll zwei zentrale Fragen beantworten. Ist die Verweigerung der Beantwortung von Fekter rechtlich gedeckt? Was wird sie unternehmen, dass Fekter endlich die Fragen des Parlaments beantwortet?

Man darf gespannt sein, wie sich Präsidentin Prammer verhält. Sieht sie sich als oberste Lobbyistin des Parlaments oder siegt die Koalitionsräson und deckt sie die Innenministerin?

Skype Abhörmöglichkeit? Fekter verweigert Antwort!

Am 14. Jänner wollte ich zum erstenmal wissen, ob unsere überwachungssüchtige Innenministerin Fekter die technischen Möglichkeiten besitzt, um Skype Telefonate abzuhören. Antwort auf meine parlamentarische Anfrage haben ich keine bekommen. Das unterliege der Geheimhaltung und möge von mir doch im vertraulichen Ausschuss zur Überwachung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gefragt werden, wurde mir empfohlen.

Das ist natürlich Unsinn! Meine Anfrage ist ungefähr so vertraulich, wie die Frage “führt die Polizei Hausdurchsuchungen durch” oder “können Handys abgehört werden”. Das habe ich auch der Ministerin mitgeteilt und nochmals nachgefragt. Es gab wieder keine Antwort. Begründung: die Anfragebeantwortung würde im Internet veröffentlicht werden und damit nationale Interessen gefährdet werden.  Eines ist klar – je hartnäckiger Fekter die Antwort verweigert, um so größer wird mein Interesse an der Antwort.

Auf futurezone hat der Poster “wadelbeisser”  den einzigen richtigen Schluss gezogen:  “es wäre im Sinne der Allgemeinheit besser Frau BM Fekter würde in Zukunft zu jedem Thema schweigen”.