Wir klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung! Klage mit!
Wir klagen – Klage mit!
AK Vorrat und die Grünen bekämpfen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof.
Das wollen wir aber nicht alleine tun. Wir möchten, dass du und deine FreundInnen mitmachen. Unterschreibe die Vollmacht zur Klagseinbringung und überzeuge auch andere davon das zu tun. Es kostet dich nichts, hat aber einen großen wert: Wenn wir alle gemeinsam klagen, werden sie sehen, dass wir uns das nicht länger gefallen lassen.
Nähere Infos, wie du mitklagen kannst:
Was bewirkt die Vorratsdatenspeicherung?
Du würdest es nicht lustig finden, wenn die Post künftig aufschreibt, wem du wann einen Brief schreibst. Bei deinen E-Mails soll genau das passieren. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird ab 1. April gespeichert, wann du wem ein E-Mail schreibst.
Du würdest es nicht lustig finden, wenn an jeder Ecke jemand steht und aufschreibt, dass du vorbeikommst. Bei deinen Handydaten soll genau das passieren. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird ab 1. April gespeichert, wo du dich mit deinem Handy aufgehalten hast.
Als Vorratsdatenspeicherung wird die Speicherung der wesentlichen Daten von Kommunikationsvorgängen durch die Telekommunikationsanbieter für einen bestimmten Zeitraum bezeichnet. Erfasst werden Verkehrs- und Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, wobei die Inhalte der Kommunikation nicht erfasst werden.
Diese Daten werden von allen NutzerInnen moderner Kommunikationsmittel gespeichert ohne dass sie sich noch etwas zu Schulden kommen lassen haben. Polizei und Justiz dürfen dann unter bestimmten Voraussetzungen – wenn ein Verdacht besteht – auf diese Daten zugreifen.
Alleine, dass deine Daten gespeichert werden ist ein schwerer Eingriff. Während du bespitzelt wirst, werden sich die vermeintlichen Adressaten der Vorratsdatenspeicherung „die Kriminellen“ hingegen schützen. Was bleibt ist die Missbrauchsbedrohung der BürgerInnen.
Warum wir klagen?
Der AK Vorrat und die Grünen wollen das nicht akzeptieren. Wir werden unsere Daten schützen und unsere Rechte einklagen.
Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention und unseren BürgerInnenrechten!
- Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre. Schon die Speicherung der Verbindungsdaten ist ein Grundrechtseingriff, nicht erst eine allfällige Auskunft an die Behörden.
- Die VDS ist gar nicht geeignet, die vorgegebenen Zwecke zu erreichen. Die vorgegebene Bekämpfung schwerer Kriminalität wird durch die Vorratsdatenspeicherung nicht merkbar erreicht, wie Studien in Deutschland belegen.
- Die Vorratsdatenspeicherung ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht verhältnismäßig. Die Abwägung zeigt – wenn überhaupt – nur einen geringen positiven Effekt in wenigen Einzelfällen, der einem schweren Eingriff in die Privatsphäre praktisch der gesamten Bevölkerung gegenüber steht.







