Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus kommt!
Nach den Wehrmachtsdeserteuren wird es demnächst einen weiteren beachtlichen zeitgeschichtlichen Rehabilitierungsakt geben. SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus geeinigt. Damit werden Urteile, aber auch Bescheide auf Inhaftierung aufgehoben. Berühmte Freiheitskämpfer wie Koloman Wallisch sind damit künftig nicht weiter verurteilte Verbrecher.
Die Gespräche waren im September dieses Jahres noch gescheitert. Hauptkritik von mir war damals, dass nicht angesprochen wird, dass die Rehabilitierung gerade deshalb erfolgt, weil den Betroffenen Unrecht geschehen ist und die Republik auch den Einsatz für die Demokratie anerkennt.
Genau diese Punkte werden im vorliegenden Antrag jetzt berücksichtigt. Neben der grundsätzlichen Rehabilitierung wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die strafrechtlichen Urteile oder Anhaltungen wie in Wöllersdorf gegen jene, die für die Demokratie eingetreten sind, Unrecht waren. Erfreulich ist auch, dass im Gesetz zum Ausdruck gebracht wird, dass jenen, die sich für die Demokratie eingesetzt haben besondere Achtung gebührt.
Der Einigung um eine Rehabilitierung sind zähe, aber in jeder Situation interessante Gespräche vorausgegangen. Wir waren sicher nicht immer ein einfacher Verhandlungspartner. Die Liebe zum „Detail“ wird man uns sicher nicht absprechen. Obwohl SPÖ und ÖVP das Gesetz auch ohne Grüne beschließen hätten können, haben sich die Präsidenten Prammer und Neugebauer dazu entschieden die Vorschläge der Grünen einzuarbeiten und damit auch vermittelt, dass es ein Anliegen ist, dieses Gesetz gemeinsam zu entwickeln. Mein Dank gilt auch den HistorikerInnen, die in einer Initiative mit Nachdruck den Rehabiltierungsschritt gefordert haben und mit ihrem Wissen unterstützt haben.
Zumindest zwei Freiheitskämpfer dürfen dieses Gesetz noch erleben. Einer davon ist Fritz Probst, der in Wöllersdorf interniert wurde.







