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Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus kommt!

Nach den Wehrmachtsdeserteuren wird es demnächst einen weiteren beachtlichen zeitgeschichtlichen Rehabilitierungsakt geben.  SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus geeinigt. Damit werden Urteile, aber auch Bescheide auf Inhaftierung aufgehoben. Berühmte Freiheitskämpfer wie Koloman Wallisch sind damit künftig nicht weiter verurteilte Verbrecher.

Die Gespräche waren im September dieses Jahres noch gescheitert. Hauptkritik von mir war damals, dass nicht angesprochen wird, dass die Rehabilitierung gerade deshalb erfolgt, weil den Betroffenen Unrecht geschehen ist und die Republik auch den Einsatz für die Demokratie anerkennt.

Genau diese Punkte werden im vorliegenden Antrag jetzt berücksichtigt. Neben der grundsätzlichen Rehabilitierung wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die strafrechtlichen Urteile oder Anhaltungen wie in Wöllersdorf gegen jene, die für die Demokratie eingetreten sind, Unrecht waren. Erfreulich ist auch, dass im Gesetz zum Ausdruck gebracht wird, dass jenen, die sich für die Demokratie eingesetzt haben besondere Achtung gebührt.

Der Einigung um eine Rehabilitierung sind zähe, aber in jeder Situation interessante Gespräche vorausgegangen. Wir waren sicher nicht immer ein einfacher Verhandlungspartner. Die Liebe zum „Detail“ wird man uns sicher nicht absprechen. Obwohl SPÖ und ÖVP das Gesetz auch ohne Grüne beschließen hätten können, haben sich die Präsidenten Prammer und Neugebauer dazu entschieden die Vorschläge der Grünen einzuarbeiten und damit auch vermittelt, dass es ein Anliegen ist, dieses Gesetz gemeinsam zu entwickeln. Mein Dank gilt auch den HistorikerInnen, die in einer Initiative mit Nachdruck den Rehabiltierungsschritt gefordert haben und mit ihrem Wissen unterstützt haben.

Zumindest zwei Freiheitskämpfer dürfen dieses Gesetz noch erleben. Einer davon ist Fritz Probst, der in Wöllersdorf interniert wurde.

Details und Chronologie der Rehabilitierung

Wo es sich bei der Rehabiltierung der Austrofaschismus-Opfer spießt

Die Verhandlungen um die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus befinden sich in der finalen Phase. Wie die Chronologie der Verhandlungen zeigt, wird jetzt fast zwei Jahre versucht eine Lösung zu finden. Dass das nicht einfach wird, war klar.

Grundsätzlich gibt es einen Konsens über die juristische Rehabilitierung. Die Umsetzung dürfte aber klassisch “österreichisch” werden: Der Begriff Unrecht darf nicht unmittelbar vorkommen. Auch eine Geste gegenüber den Opfern des Austrofaschismus, die ihren Einsatz für die Demokratie würdigt, soll nach den Regierungsplänen vermieden werden.

Rehabilitierung ist aber umfassender. Neben der symbolischen Beseitigung der Rechtsfolgen der Urteile, geht es auch darum zum Ausdruck zu bringen, dass den Betroffenen Unrecht geschehen ist und ihr Engagement anerkannt wird. Warum das der ÖVP so schwer fällt,  ist nicht nachvollziehbar. Selbst in der ÖVP wird niemand ernstlich behaupten, dass standgerichtlicher Erschießungen ohne Verfahren und Berufungsmöglichkeit, Internierungen ohne gesetzliche Grundlage oder Strafen für politische Aktivitäten kein Unrecht gewesen sind.

Andere Fragen wird das Gesetz ohnedies nicht beantworten und werden weiter hitziger Debattengegenstand bleiben: War das Dollfuß-Regime eine Form des Faschismus?  Ich meine ja – die ÖVP sagt nein. Hat Dollfuß mit der Beseitigung der Demokratie die Sozialdemokratie auslöschen oder die Machtübernahme der NSDAP verhindern wollen? Ich meine beides – die ÖVP zweites. Noch gibt es die Chance, dass SPÖ, ÖVP und Grüne das Gesetz gemeinsam tragen. Dazu werden sich aber alle noch ein Stück bewegen müssen.

siehe auch: Der Standard 27.9.2011, “Unrecht gehört klar benannt”

Opfer des Austrofaschismus rehabilitiert

SPÖ, ÖVP und Grüne werden gemeinsam einen Antrag auf Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus einbringen. Am 18. Jänner wurd der Antrag im Parlamentsplenum einstimmig beschlossen werden. → Parlamentsrede von Albert Steinhauser zur Rehabilitierung

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Alle Verurteilungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte werden aufgehoben, soweit sie wegen Taten, die zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich begangen wurden oder wegen des Ausdrucks einer darauf gerichteten politischen Meinung erfolgten.
  • Alle Bescheide, mit denen eine Anhaltung (z.B. Wöllersdorf) wegen dem oben genannten Motiv angeordnet wurde, werden aufgehoben.
  • Es wird festgehalten, dass die angesprochenen Urteile und Anhaltungen Unrecht waren.
  • Es wird zum Ausdruck gebracht, dass polizeiliche oder militärische Gewalt gegen jene, die die Demokratie verteidigen wollten, demokratischen Prinzipien widersprochen hat.
  • Die Republik spricht jenen, die sich für die Demokratie eingesetzt haben ihre Achtung aus.

Ein heikler Punkt war die Frage, ob der Begriff Austrofaschismus im Gesetzestext vorkommt. Wir haben uns in den Erläuterungen an historischen Gesetzen orientiert. In der Befreiungsamnestie von 1945 (Einstellung von noch offenen Verfahren und Nachsicht von Strafen) wurde die Zeit von 1933 bis 1945 mit “Faschismus und Nationalsozialismus” benannt. Das ist auch zitiert. Der Begriff Austrofaschismus selbst kommt nicht vor. Wir hätten das zwar politisch für angebracht gehalten, auf Grund der umfassenden Rehabiltierung und des Rahmens mit der Benennung als Unrecht wollten wir das Gesetz aber nicht am Fehlen dieses Begriffs scheitern lassen.

Damit sind die Justizopfer des Austrofaschismus rehabilitiert

Die Chronologie der Verhandlungen:

Im Februar 2009 finden die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe im Jahr statt. „Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant“, ließ der SPÖ-Vorsitzende Werner Faymann zur Frage nach der Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus wissen.
Das sehen mein Kollege Harald Walser und ich anders. Im Februar 2009 stellen daher die Grünen einen Antrag auf Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus. Wir haben inhaltlich auf einen früheren  Antrag des SPÖ-Justizsprechers  Johannes Jarolim zurückgegriffen.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00475/fname_150793.pdf

Im März 2009 informieren wir einige namhafte HistorikerInnen brieflich über unsere Initiative.
http://albertsteinhauser.at/wp-content/uploads/2010/07/Rathkolb-Brief.pdf

Im Herbst 2009 stellen wir die Aktivitäten zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus zugunsten der gesetzlichen Rehabilitierung der NS-Deserteure zurück, die wir auch durchsetzen können. Daher gibt es auch keinen neuen Entwicklungen.
Im Februar 2010 schreibt eine große Zahl von HistorikerInnen auf Grund unserer parlamentarischen Initiativen n einen Brief  an alle Abgeordnete, wo auf die Notwendigkeit der Rehabilitierung mit Nachdruck hingewiesen wird.
http://albertsteinhauser.at/wp-content/uploads/2010/07/HistorikerInnenbrief.pdf
Im Februar  2010 befasst sich der Justizausschuss mit unserem Antrag. Zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen konnte ein Konsens darüber hergestellt werden, dass in einem nächsten Schritt im Rahmen eines Forschungsprojekts die Justizakten der Jahre 1933 bis 1938 aufgearbeitet werden sollen, um dann die weiteren Rehabilitierungsschritte diskutieren zu können. Die Rechtsparteien FPÖ und BZÖ sind gegen eine Rehabilitierung sobald klar ist, dass eine Trennlinie zu den Tätern gezogen wird, die aus nationalsozialistischen Motiven agiert haben.
Im Frühling 2010 kommt es zu einem Gespräch mit Nationalratspräsidentin Prammer und ihrem Stellvertreter Fritz Neugebauer. Es wird uns zugesagt, dass nach Gesprächen mit HistorikerInnen ein erstes Papier vorgelegt wird, wie eine gesetzliche Rehabilitierung umgesetzt werden könnte.

Nachdem seit dem Justizausschusses nichts mehr weitergegangen ist, erhöhen wir den Druck im Juli 2010. In einer Pressekonferenz mit dem wahrscheinlich noch letzten lebenden Opfer des Austrofaschismus Fritz Propst und dem Politikwissenschafter Emmerich Tálos fordern wir einen Zeitplan und konkrete Schritte.
http://www.gruene.at/justiz/artikel/lesen/63818/

Mein Kollege Harald Walser analysiert in einem Kommentar die Debatte um die Rehabiltierung: http://derstandard.at/1277339456415/Kommentar-der-anderen-Das-Gemauschel-um-dunkle-Zeiten

Die Grünen stellen einen weiteren Antrag um die Debatte wieder in Gang zu bringen: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01400/imfname_204653.pdf

In weiterer Folge werden die Gespräche zwischen den Präsidenten Prammer und Neugebauer, sowie den Grünen wieder aufgenommen. Es wird zugesagt, dass ein Gesetzesentwurf, der aus einer Arbeitsgruppe von HistorikerInnen und MitarbeiterInnen erarbeitet werden soll, an die Grünen als Basis für weitere Gespräche zugeht.
In der angesprochenen Arbeitsgruppe kann kein umfassender Konsens erzielt werden. Auch aus unserer Sicht gibt es zahlreiche Anmerkungen und Kritikpunkte. Dennoch gibt es teilweise Druck das Gesetz im Justizausschuss als kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschließen. Die Präsidenten Prammer und Neugebauer halten ihre Zusage mit den Grünen ernsthafte Verhandlungen zu führen ein und im Konsens wird der noch nicht fertige Gesetzesvorschlag von der Tagesordnung des Justizausschusses im Juni 2011 genommen. Es wird vereinbart intensive Gespräche zu führen.

Die Gespräche von SPÖ und ÖVP mit den Grünen bringen am 23.9.2011 keine Einigung. Die Grünen teilen SPÖ und ÖVP mit, dass sie den vorgeschlagenen Antrag nicht unterstützen werden (siehe Wo es sich bei der Rehabiltierung der Austrofaschismus Opfer spiest). Unsere Kritik, dass das Gesetz seine Anerkennung für die Freiheitskämpfer ausdrücken und auch das Unrecht der Urteile benannt werden soll, wird von Teilen der SPÖ geteilt (siehe: http://oe1.orf.at/artikel/287821). Deshalb kommt das Gesetz nicht wie geplant im Oktober im Justizausschuss zur Abstimmung.

Die Grünen unterbreiten einen weiteren Vorschlag, der Unrecht benennt und symbolisch die Achtung der Republik jenen gegenüber ausspricht, die sich für die Demokratie eingesetzt haben. Die Gespräche zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen werden im November fortgesetzt. Am 30.11. werden die Verhandlungen abgeschlossen. SPÖ und Grüne stimmen dem Verhandlungsergebnis zu. Nach einer Präsentation und Diskussion im ÖVP-Abgeordnetenklub kann am 5.12. die Einigung präsentiert werden.

Der Justizausschuss nimmt am 11.1.2012 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ den Antrag an. Im Parlament wird das Gesetz am 18.1.20012 einstimmig (!) beschlossen. Es tritt mit 1.3.2012 in Kraft.

Fekter und ihr “Judenbild”: ein Kind der Nachkriegszeit hat gesprochen.

Mit ihrem Sager, „außerdem bauen wir gerade enorme Feindbilder in Europa gegen die Banken und die Reichen, die Vermögenden auf. So was hatten wir schon einmal, damals verbrämt gegen die Juden, aber damals waren ähnliche Gruppierungen gemeint. Es hat das zweimal in einem Krieg geendet”, sorgt Finanzminister Fekter für Empörung. Nüchtern betrachtet liegt Fekter falsch:

  1. Bei der Hetze der Zwischenkriegszeit waren tatsächlich Juden und nicht – wie von Fekter behauptet – ähnliche Gruppierungen gemeint.
  2. Fekter reproduziert eine Mischung aus konstruiertem NS-Klischee vom reichen Juden und rechtsextremer Rechtfertigungsrhetorik. Die Wahrheit ist, dass die NS-Rassenideologie alle Juden – egal ob reich oder arm – gemeint und ausgelöscht hat.
  3. Fekter verharmlost die Progromstimmung der Zwischenkriegszeit, wenn sie einen Vergleich zur gegenwärtigen Kritik an Banken oder der Forderung nach stärkerer Besteuerung von Vermögenden zieht.

Wenn jetzt ÖVP-Generalsekretär Rauch meint, man kritisiere Fekter nur, weil man sie ins rechtsextreme Eck schieben möchte, ist das falsch. Fekter ist und bleibt eine gestandene Konservative. Genau das ist das Problem. Wenn derartiger Unsinn aus der Mitte der Gesellschaft kommt zeigt sich, wie wenig nationalsozialistische Vorurteile und Bilder aufgearbeitet wurden. Fekter ist ein Kind der Nachkriegszeit und ihrer Versäumnisse. Das erklärt und rechtfertigt nichts. Wer Ministerin ist, hat die Pflicht sein historisches Wissen über das Schulbuchniveau der 1960er-Jahre hinaus weiter zu entwickeln.

Debatte über Hitler-Ehrenbürgerschaft: ÖVP Maria Anzbach will darüber nicht diskutieren

Laut einem Bericht des Standards sollen 1938 die Gemeindeverwalter des Gerichtsbezirks Neulengbach beschlossen haben, Adolf Hitler zum Ehrenbürger zu ernennen. Ob es dann tatsächlich zur Umsetzung des Beschlusses gekommen ist, kann nicht abschließend geklärt werden. Dokumente und Unterlagen, die darüber Aufschluss geben könnten sind nicht auffindbar.

Die Maria Anzbacher Grünen wollten daher Klarheit und haben folgenden Antrag eingebracht: „ Der Gemeinderat der Marktgemeinde Maria Anzbach aberkennt die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers. Mit dieser Geste wird deutlich und prinzipiell die  Haltung der Gemeindevertretung im Umgang mit der nationalsozialistischen Geschichte der Gemeinde dokumentiert.“ In der Begründung wird ausgeführt, dass auch wenn die Rechtswirkungen hinsichtlich einer Ehrenbürgerschaft Hitlers nicht zweifelsfrei und eindeutig sind, eine formale Aberkennung die ausgesprochene klare Ablehnung jedweder Reste des Nationalsozialismus dokumentiert.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nicht bei der ÖVP. Die Mehrheit der ÖVP dominierten GemeindevertreterInnen wollte davon gar nichts wissen. In der Gemeinderatssitzung am 20.6. wurde der Dringlichkeitsantrag der Grünen  mit den Stimmen der ÖVP Mehrheit nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Durch das betont einsilbige Verlesen des Antrags durch die  Bürgermeisterin wurde dokumentiert, was man von diesem Antrag hält. Auch im Vorfeld wurde unter dem Motto „des brauch ma ned“ vermittelt, dass man in Maria Anzbach darüber nicht mehr reden will. Spindelegger will keine internationale Debatte – seine Basis gar keine. Geschichtsaufarbeitung ist unerwünscht. Wo ist der Unterschied zwischen der Amstettener FPÖ, die sich zur Frage der Hitler-Ehrenbürgerschaft enthalten hat und der Maria Anzbacher ÖVP, die gar nicht erst darüber diskutieren will?

Braune Flecken der FPÖ

FPÖ-Chef Strache hat bei einer Pressekonferenz in Straßburg komplett die Nerven verloren. Ein Journalist hat es gewagt zu fragen, was man davon halten soll, dass FPÖ-GemeinderätInnen nicht für die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Amstetten gestimmt haben. Da der Auftritt als europäische PR-Aktion gedacht war, wurde diese Behauptung kurzer Hand als „Nestbeschmutzung“ und “unwahr” dargestellt.

Tatsache ist aber, dass die Liste der rassistischen Ausfälle und blau-braunen „Connections“ endlos ist.

Hierzu eine kleine Auswahl allein aus diesem Jahr:

Mai 2011:

Der Tiroler FPÖ –Nabg. Werner Königshofer bezeichnet einen Marokkaner auf Facebook als „Kanaken“ und möchte dieses „Gsindel“ am liebsten eigenhändig abschieben.

Den Oberarm eines FPK-Gemeinderat aus der Kommune Ebenthal bei Klagenfurt ziert ein „Blut und Ehre“ Tattoo. Dieser Spruch galt im Nationalsozialismus als Motto der Hitlerjugend.

Die Amstettener FPÖ stimmt gegen die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft für Adolf Hitler, weil es „nicht notwendig sei immer über die Vergangenheit zu reden.

April 2011:

Der Mitterkirchner FPÖ Gemeinderat Erwin Kiebler erscheint bei einer Sitzung des Bau- und Kanalausschusses mit einem T-Shirt der neonazistischen Kleidermarke „MaxH8“ (dieser Code steht nicht nur für „maximum hate“ sondern auch für „Heil Hitler“.

Marz 2011

Unter den Facebookfreunde der Traiskirchner FPÖ finden sich zwischen vielen zwielichtigen Gestalten (Erich Ostmärker, Hans Ostmark) auch etliche Freunde von der NPD (Holger Apfel, Jörg Krebs,…). Besonders stolz dürfte man wohl auf die Freundschaft mit Karl Heinz Hoffmann sein, seines Zeichen der Gründer der paramilitärischen „Wehrsportgruppe Hoffmann“.

Es wird bekannt dass sich die FPÖ und NPD in einem geschlossenen Neonaziforum austauschen. Unter den Namen „JunkerJörg“ gibt der ehemalige Spitzenkandidat von der NPD Sachsen-Anhalt Tipps zur Herstellung von Sprengstoff. Unter dem Pseudonym „Olifani“ ist auch der ehemalige RFS-Obmann und derzeitige der FPÖ Bezirksrat Gernot Schandl mit dabei.

Februar 2011

Bei einer Hausdurchsuchung bei einem FPÖ Gemeinderat in Götzis werden Waffen, Munition und Schwarzpulver beschlagnahmt. Zudem hortete der Lokalpolitiker NS-Devotionalien wie Hakenkreuzfahnen und Uniformen. Der FP-Funktionär geriet schon einmal ins Visier der Behörden nachdem er für die örtliche „Division“ des Neonazinetzwerkes „Blood and Honour“ T-shirts drucken ließ.

Der FP- NAbg. Werner Königshofer veröffentlicht auf seiner Homepage (laut news) eine „Hassschrift gegen Islam, Türken und Neger“.

Jänner 2011

Harald Vilimsky weiß genau wer hinter der Finanzkrise steckt. Beim FPÖ Neujahrstreffen spricht er von den „Zockern der Ostküste“ und bedient somit klassische antisemitische Ressentiments.

In einem Kommentar für die FPÖ Partei Postille NFZ zeigt Andreas Mölzer was er von freier Meinungsäußerung und freier Presse hält und nimmt das neue ungarische Mediengesetz in Schutz. FPÖ-Aussenpolitiksprecher Johannes Hübner findet die „linke Hysterie um Ungarns neues Medienrecht (…) unerträglich.

Die obrige Auflistung sind nur einige wenige von vielen rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen „Skandalen“ rund um die FPÖ. Das traurige dabei ist, dass es in den meisten Fällen zu keinerlei Konsequenzen kommt. Der parteiförmige Rechtsextremismus der FPÖ ist in Österreich „normal“ geworden und es kommt nur mehr in den wenigsten Fällen zu aufschreien. Es lässt sich zusammenfassen: wenn es in Österreich um Rechtsextremismus geht, ist die FPÖ immer vorne mit dabei.

Weitere Sammlungen rechtsextremer Vorfälle findet ihr unter:

www.stopptdierechten.at

oder auf der Homepage des Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes unter der Rubrik „neues von ganz rechts“

http://doew.at/projekte/rechts/chronik/2011_04/content04.shtml

Khol und der Austrofaschismus: nicht diese Töne Herr Steinhauser!

Letzten Samstag wurde mein Gastkommentar “Freiheitskämpfer rehabilitieren” in der Presse veröffentlicht. Es geht um unseren Antrag im morgigen Justizausschuss, der die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofachismus fordert. Heute  ist die Replik  “Nicht diese Töne Herr Steinhauser” des Andreas Khol in der Presse publiziert worden. Den ehemaligen Parlamentspräsidenten stört der Begriff des Austrofaschismus, wäre dies doch eine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Dazu kommt für Khol, dass die Ausschaltung der Demokratie aus Abwehr gegen den Nationalsozialismus erfolgt sei. All das, muss man nach Khol eingestehen, damit man das Recht hätte die Rehabilitierung der standgerichtlich Erschossenen, sowie der tausenden Internierten zu fordern.

“Die standgerichtlichen Urteile, insbesondere die Verlängerung der Frist um zwei Tage, um den NR-Abg Koloman-Wallisch zu ermorden waren ein Verbrechen” oder “der Ständestaat war eine Diktatur”, hat Andreas Khol aber auch auf einer Diskussionsveranstaltung letzten Donnerstag klar formuliert.

Nicht richtig ist, wenn Khol behauptet, die Urteile seien schon beseitigt und das historische  Gesetz wäre irrtümlich “Amnestiegesetz” genannt worden. Das angesprochene Gesetz sieht lediglich Strafnachsicht und Tilgung vor. Die Urteile selbst wurden nicht aufgehoben oder beseitigt. Unbestritten ist, dass die Justizakten in einem Forschungsprojekt aufgearbeitet gehören, um dann im Einzelfall rehabilitieren zu können.

siehe auch: Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus

Der fanatische Nazi-Hauptmann wurde getötet

Gestern wurden im Parlament die Wehrmachtsdeserteure rehabilitiert. Die Rechtsparteien haben dem Gesetz nicht zugestimmt – man könne nicht auch Mörder oder Deserteure, die erst zu Kriegsende, als alles zusammengebrochen ist, desertiert sind, rehabilitieren. Abgesehen davon, dass nur bei 0,39% aller Desertionen physische Gewalt angewendet wurde, zeigt die folgende Begebenheit, dass diese Argumente ins Leere laufen:

Am 8. Mai 1945 hat die Wehrmacht kapituliert. Nicht alle Armeeverbände wollten sich daran halten. In Norwegen hat es eine Armeeeinheit gegeben, die den Befehl ausgegeben hat, weiter zu kämpfen. Außerdem gab es den Befehl, auf dem Rückzug sämtliche Lappen und alle bewaffneten Norweger, die angetroffen werden, zu erschießen, da sie verdächtigt wurden mit den Russen zusammen zu arbeiten.

Die Soldaten wollten diesen Befehl nicht mittragen. Der fanatische Nazi-Hauptmann wurde getötet und die Soldaten sind Richtung Schweden geflüchtet. Ein kleinerer Teil dieser Gruppe – 11 Personen – wurde wieder gefangengenommen. Am 9. Mai hat ein Wehrmachtsgericht vier davon zum Tode verurteilt und am 10. Mai wurden diese Todesurteile – zwei Tage nach der Kapitulation der Wehrmacht – vollstreckt.

Kann man diesen Soldaten ernstlich einen Vorwurf machen? Hat man 64 Jahre später das Recht, ihnen Gerechtigkeit und Rehabilitierung zu verwehren? Nein! Deshalb ist das Rehabilitierungs- und Aufhebungsgesetz nicht nur ein schöner Erfolg der Grünen, sondern ein Meilenstein in der Aufarbeitung der österreichischen Geschichte.

Details zur Rehabilitierung

Harald Walser zur gestrigen Sitzung

Heute “Deserteure” im Justizausschuss

Heute Nachmittag ist Justizausschuss. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist die Frage, ob es eine umfassende Rehabilitierung der NS Justizopfer gibt. Im Kern geht es um die Verurteilungen der Deserteure, die Beschlüsse auf Zwangssterilisationen und die Bestrafung Homosexueller.

Wird es eine umfassende Rehabilitierung oder Stückwerk aus Angst vor Unbelehrbaren geben? Über 10 Jahre wurde darum gestritten. Wir haben bis zuletzt mit SPÖ und ÖVP Gespräche geführt. Das Klima war durchaus konstruktiv. Man hat sich unsere Kritikpunkte an bestehenden Vorschlägen angeschaut und diskutiert.

update: 11:20

Es gibt ein Ergebnis. SPÖ, ÖVP und wir haben uns geeinigt. Um 13 Uhr werden wir diese Initiative vor dem Justizausschuss vorstellen. Es ist gelungen eine umfassende Rehabilitierung der NS Justizopfer durch zu setzen. Neben den Deserteuren werden die Opfer von Zwangsterilisationen und Homosexuelle rehabilitiert.

update 16:00

Der Justizausschuss ist vorbei. Der Antrag wurde angenommen. FPÖ und BZÖ haben alles versucht, um den Antrag zu vertagen. Um ans Ziel zu kommen haben sie “Kreide gefressen”. Ein so pauschale Rehabilitierung würde echte Widerstandskäpfer entwerten oder man solle vertagen, vielleicht könnte man dann sogar einen Fünfparteienantrag schaffen, waren ihre Argumente. Diese Mannöver waren durchsichtig – die Rechtsparteien hatten nur ein Ziel: einen Beschluss zu verhindern, um dann Wirbel schlagen zu können.

Jetzt muss noch der Nationalrat in zwei Wochen zustimmen. Das sollte aber kein Problem werden.

Kommt doch volle Rehabilitierung der Deserteure?

Jetzt geht die Debatte um die Rehabiltierung der Deserteure in die Zielgerade. Es besteht die Chance, dass tatsächlich eine umfassende Rehabilitierung gelingen könnte. Noch gibt es aber für den Justizausschuss am Mittwoch keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ. Ein erster uns vorliegender Entwurf hat zwar seine Mängel, könnte aber durchaus etwas bewegen. Demnach wären die Deserteure rehabilitiert. Offen ist die Frage, wie man mit Delikten umgeht, die in Zusammenhang mit der Desertion stehen. An sich sind nach der derzeitigenGesetzeslage diese Delikte aufgehoben und müssten erneut angeklagt werden. Tatsächlich ist das kaum passiert und daher alles bis auf Tötungsdelikte verjährt. Volle Rehabilitierung für Deserteure heißt aber, dass auch mit der Desertion in Zusammenhang stehenden Delikte nicht bestraft werden sollen. Formal soll man daher auch festschreiben, dass diese Delikte nicht mehr angeklagt werden. Praktisch ist das ohnedies nicht zu erwarten.

Öffentlich sagt Justizministerin Bandion-Ortner, dass sie Deserteure nicht rehabilitieren will, wenn sie ein Tötungsdelikt begangen haben. Damit geht die Debatte in die vollkommen falsche Richtung. Wieder wird so getan, als ob Deserteure Kameradenmörder gewesen wären. Nochmals: in nur 0,15% aller Fälle von Desertion wurde ein Tötungsdelikt begangen. Die entscheidende Frage der nächsten Tage lautet daher: Will man ein Gesetz, das umfassend rehabilitiert und traut man sich das auch öffentlich zu sagen?

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