19.03.12 | 0 Kommentare

Die ÖVP und die Staatsanwaltschaft

Letzte Woche habe ich auf eine Kommentierung der Auszucker von ÖVP-Klubobmann Kopf gegen die Staatsanwaltschaft verzichtet. Es haben ohnedies alle den Kopf geschüttelt. Ich bin davon ausgegangen, dass Kopf spätestens am nächsten Tag, wenn er beim Früstückskaffee die Zeitungen liest, einsieht, dass er mit seinen absurden Verschwörungstheorien intellektuell und verbal komplett entgleist ist.

Die Einsicht ist ausgeblieben. Die ÖVP schlägt weiter um sich. Was sie macht ist schlicht “berlusconesk”. Immer, wenn Silvio Berlusconi und sein Firmengeflecht wegen  Korruption in die Defensive geraten sind, wurde gegen die Staatsanwaltschaft mobil gemacht. Da wurde von der roten Justiz geredet, die Berlusconi im Dienst der Linken mundtot machen möchte. In Österreich klingt das bei den Schwarzen ähnlich. Da wird die Staatsanwaltschaft zum Staat im Staat, die sich an Amon rächt, weil er Missstände im Fall Kampusch aufzeigen würde. In Wahrheit geht es in Italien, wie bei der ÖVP um dasselbe: Wenn sich die Staatsanwaltschaft in den Korruptions- und Parteienfinanzierungssumpf der Mächtigen vorwagt, wird sie diskreditiert.

Um den Spieß umzudrehen, wird jetzt von der ÖVP die Vertrauenskrise in die Justiz strapaziert. Das strategische Ziel ist klar. Wenn man der Staatsanwaltschaft nicht vertrauen kann, haben die Ermittlungen gegen ÖVP-Politiker auch kein objektives Gewicht. Die Vertrauenkrise in die Justiz gibt es tatsächlich. Die haben aber zwei ÖVP-Ministerinnen zu verantworten: Ex-Ministerin Bandion-Ortner und die aktuelle Justizministerin Karl. Ihre Pleiten, Pannen und Führungslosigkeit haben die Justiz im Ansehen beschädigt. Der ÖVP ist alles egal. Staatstragend hin oder her – um die eigene Haut zu retten, ist man zu allem bereit.

12.03.12 | 0 Kommentare

Justizministerin Karl in der Krise

“Naiv oder weltfremd”, so und ähnlich lautet das Urteil der Zeitungskommentatoren über Justizministerin Beatrix Karl. Die ÖVP-Politikerin hat sich binnen zwei Wochen in eine massive Vertrauenskrise manövriert. Karl ist im persönlichen Umgang sehr distanziert, aber durchaus freundlich. Justizpolitisch fehlt ihr jedes Gespür. Wann man was, wie machen kann hat sie in den letzten Wochen grundsätzlich immer falsch beantwortet. Egal ob Diversion auf Korruptionsdelikte, strengere Korruptionsregeln oder Verfahrensfragen in Zusammenhang mit dem Redaktionsgeheimnis – Karl hat mit Zielgenauigkeit daneben gegriffen. Mit ihren Beteuerungen, sie würde die Aufregungen nicht verstehen hat sie zusätzlich wenig Kompetenz im Krisenmanagement gezeigt. Damit hat sie der Justizpolitik einen weiteren Imageschaden zugefügt. Es darf mit Recht gefragt werden, ob sie die Richtige für das Justizministerium ist?

Die umstrittenen Änderungen in der Strafprozessordnung, die Redaktionsgeheimnis oder Verschwiegenheitspflicht der AnwältInnen unterlaufen hätten können, musste die Justizministerin zwar wieder zurückziehen, die Folgen von Karls Pannenserie könnten aber fatal sein: Stillstand statt der notwendigen justizpolitischen Reformen. Schon bisher hat Karl versucht im Tauchgang durch wenig Aktivitäten nach den zahlreichen Debatten in der Ära Bandion-Ortner die Justiz aus dem Schußfeld zu nehmen. Karl könnte jetzt wieder abtauchen, um Ruhe zu gewinnen. Das ist grundsätzlich der falsche Ansatz, weil damit die Probleme nicht gelöst werden.

06.03.12 | 13 Kommentare

Der Fall Kampusch und die Politik

Mit welcher Respektlosigkeit sich manche PolitikerInnen und JournalistInnen an Natascha Kampusch abarbeiten, ist beschämend. Frei nach dem Motto, weil sie – auch um nicht ständig auf der Flucht vor der Medienmeute sein zu müssen – über ihren Fall gesprochen hat, ist alles erlaubt. Absurde Auswüchse, wie jener des FPÖ-Polizisten, der angestachelt von der blauen Stimmungsmache auf eigne Faust ermittelt, sind die Folge.

Klar ist, es hat eine Reihe von Ermittlungspannen gegeben. Beispielsweise wurde zwei Hinweisen auf Priklopil als Täter nicht ausreichend nachgegangen, das Cold-Case-Managment hat das ebenfalls übersehen und dann wurde versucht diese Fehler vor der Öffentlichkeit mit falschen Darstellungen durch die Polizei zu vertuschen. An den Verschwörungstheorien – wie der Mehttätertheorie -  ist aber nichts dran. Ich habe im Unterausschuss die Fotos von Priklopils Leichnam gesehen. Wie man da ernsthaft behaupten kann, er sei fast unversehrt gewesen, ist mir ein Rätsel. Ein Lokführer hat dazu ausgesagt, Priklopil sei auf die Schienen gelaufen. So viel zum Thema, er wäre ermordet worden. Auch die meisten anderen Thesen sind tatsächlich schnell widerlegt.

Politikerinnen, wie die FPÖ-Abgeordnete Berlakovich-Jenewein erweisen dem Parlament einen schlechten Dienst. Abgesehen davon, dass sich zeigt, wie die FPÖ den Opferschutz mit Füßen tritt, ist Berlakovich eine ausgewiesene Verschwörungstheoretikerin. Sie hat auch versucht nachzuweisen, dass Innenministerin Prokop auf Grund medizinischer Fehler verstorben wäre und hat damit einen grandiosen Bauchfleck hingelegt. Es ist völlig verfehlt, wenn jetzt einige Abgeordnete glauben, sie müssen sich einen langjährigen Kindeswunsch erfüllen und können jetzt “Kommissar” spielen. Ich war immer dafür, dass das Parlament in einem eigenen Ausschuss grundsätzlich die Arbeit der Staatsanwaltschaft im nachhinein kontrollieren können soll. Der Umgang mit dem Fall Kampusch war keine Empfehlung.

01.03.12 | 0 Kommentare

Korruption: Schubladisierungsgefahr und Geheimdiplomatie

SPÖ und ÖVP befinden sich in einer Art Rückzugsgefecht gegen ein strengeres Korruptionsstrafrecht. Justizministerin Karl sieht sich jetzt gezwungen eine Verschärfung der Anfütterungsbestimmungen vorzulegen. Sie will ihren Vorschlag aber nicht als Antrag ans Parlament einbringen, sondern formlos dem Parlament übermitteln, damit dort ein Antrag gebastelt wird. Damit besteht massive Schubladisierungsgefahr durch SPÖ und ÖVP. Offensichtlich will Karl einerseits nicht für einen zahnlosen Gesetzesantrag verantwortlich sein, andererseits rot und schwarz sich nicht durch eine Gesetzesvorlage der Beamten unter Druck setzen lassen.

Ich habe im Kabinett der Justizministerin nachgefragt, ob auch die Grünen den Entwurf bekommen – immerhin sind wir Teil des Parlaments. Mir wurde gesagt, dass man das noch nicht sagen kann, man müsse das erst mit SPÖ und ÖVP besprechen. Es kann aber auch sein, dass nur SPÖ und ÖVP den Vorschlag bekommen.

Das geht gar nicht. Das Parlament besteht nicht aus SPÖ und ÖVP. Der Entwurf muss an alle Fraktionen gehen. Eine Geheimdiplomatie zwischen SPÖ, ÖVP und dem Justizministerium ist inakzeptabel. Das Justizministerium ist keine Servicestelle der Regierungsparteien. Der Hintergrund ist klar: SPÖ und ÖVP wollen vermeiden, dass medial nachvollziehbar wird, wenn der Entwurf aus dem Justizministerium wieder aufgeschnürt und verwässert wird.

Mehr zum Thema: Anfütterungsverbot in der Politik – was die Grünen fordern

27.02.12 | 1 Kommentar

Als mich ein Raiffeisen-Boss anrufen wollte …

Es war im Frühsommer 2009. Die Lobbies sind gerade Sturm gegen das kürzlich in Kraft getretene Korruptionsstrafrecht gelaufen. Besonderes Ziel der Attacken war das “Anfütterungsverbot”. Einer ihrer Wortführer war Ludwig Scharinger, Generaldirektor von Raiffeisen Oberösterreich. Mit seiner Kritik, dass das Anfütterungsverbot der österreichischen Gemütlichkeit widerspricht, hat er damals ungewollt tief blicken lassen.

Jedenfalls hat in dieser Zeit bei mir im Büro das Telefon geläutet. Eine freundliche Sekretärinnenstimme teilte mir mit, dass mich Raiffeisen Oberösterreich Chef Scharinger sprechen möchte und sie mich gleich verbindet. Die Verbindung hat nicht gerklappt. Die Sekretärin erklärte mir, dass Herr Scharinger im Flugzeug sitzt und es offensichtlich Verbindungsprobleme gibt. Nie wieder hat sich dannach bei mir ein Raiffeisen-Boss gemeldet. Nicht, dass ich darauf Wert lege. Zwar wurden im Justizbereich immer wieder bedeutende Gesetze beschlossen, die waren aber offensichtlich nicht wichtig genug. Natürlich weiß ich nicht, was Scharinger wirklich von mir wollte. Man darf aber vermuten, dass er mich von der österreichischen Gemütlichkeit überzeugen wollte. Bei der FPÖ dürfte das gelungen sein.

SPÖ, ÖVP und FPÖ haben die Gesetze schließlich bereitwillig geändert – wir haben dagegen gehalten. In einem finalen Kraftakt haben SPÖ-Klubobmann Cap und ÖVP-Klubobmann Kopf in einer kleine Verhandlungsrunde nochmals versucht uns von einer Zustimmung zu überzeugen. So viel Aufmereksamkeit und Zuneigung gibt es sonst selten. Am Ende des Gesprächs wurde mir entgegengeschleudert, dass die Grünen beim Aufschnüren nicht mitmachen würden, weil ich mit meinem Widerstand die Populismusdividende einfahren will. Der Populismusvorwurf lässt mich kalt. Ob unser Einsatz gegen Korruption politische Dividende bringt, werden wir sehen.

24.02.12 | 4 Kommentare

Anfüttern: strafbar wegen drei kleiner Braune?

Gestern durften SPÖ und ÖVP in der ZIB 2 wieder über die 2009 außer Kraft gesetzten strengen Antikorruptionsbestimmungen jammern. Man wolle zwar Anfüttern wieder strafbar machen, aber nicht so, wie das bis 2009 war, weil diese Regeln wären nicht praktikabel, wird von rot und schwarz beteuert. Die beiden wirken fast traumatisiert, so sehr hat ihnen offenbar die kurze Zeit relativ strenger Korruptionsgesetze in Österreich zugesetzt. SPÖ-Klubobmann Cap setzt dann noch nach: “Es dürfe aber nicht mehr so wie beim alten Anfütterungsverbot sein, wo man sich schon wegen der Einladung auf drei kleine Braune strafbar gemacht hätte”.

Das ist natürlich Unsinn. Entweder weiß es der SPÖ-Klubobmann nicht besser oder es wird wieder ganz im Stil der Korruptionslobbyisten versucht, strenge Regeln durch falsche Behauptungen zu verhindern. In Wahrheit hat es auch beim früher geltenden Anfütterungsverbot eine Geringfügigkeitsgrenze – nach der Rechtssprechung in etwa bei 100 Euro – gegeben. Ich weiß nicht, wo sich SPÖ und ÖVP-Politiker auf drei kleine Braune einladen lassen, selbst in den nobelsten Lokalen wird es aber schwierig damit die 100 Euro-Grenze zu überschreiten.

Die Debatte zeigt: SPÖ und ÖVP haben nichts dazu gelernt. Sie befinden sich nach wie vor auf einem Rückzugsgefecht gegen strengere Antikorruptionsbestimmungen.

 

23.02.12 | 0 Kommentare

Sparpaket Justiz: Kein Verfahren aus Kostengründen?

Die einzelnen Ministerien müssen jetzt ihre Sparvorhaben in Gesetzestexte gießen. Ein Vorhaben aus dem Justizministerium macht mich nachdenklich. Die Diversion – im konkreten Fall eine Geldbuße ohne Verurteilung – soll jetzt auch auf schwere Vermögens- und Korruptionsdelikte ausgedehnt werden. Grundsätzlich bin ich ein Anhänger der Diversion.

Die Ausdehnung der Diversion auf schwere Vermögens- und Korruptionsdelikte gerade in einem Sparpaket muss aber genauer hinterfragt werden. Im Kern geht es der Justizministerin nämlich darum die Staatsanwaltschaft arbeitsmäßig zu entlasten. Statt aufwendiger Ermittlungen soll es künftig möglich sein, dass das Strafverfahren bei Wiedergutmachung des Schadens mit einer Geldbuße endet. Es gibt keine restlose Klärung des Sachverhalts und kein Urteil. Für die Bevölkerung könnte der Eindruck entstehen, dass gerade auf Grund der Überlastung der Staatsanwaltschaft sich Vermögende quasi von einer Verurteilung „freikaufen“. Gauner und Betrüger, die über keinen finanziellen Hintergrund verfügen werden weiter verurteilt werden, betuchte Wirtschaftskriminelle könnten über die Diversion straffrei bleiben. Natürlich heißt das nicht automatisch, dass jeder Fall gegen die Reichen & Mächtigen dieser Republik mit Diversion beendet wird. Die Gefahr der Entwicklung eines „Upperclass“-Rechts ist aber nicht auszuschließen. Der Eindruck, dass Regelungen dazu führen, dass nicht alle BürgerInnen vor dem Gesetz die gleichen Chancen haben, würde das Vertrauen in die Justiz riskieren.

Die Ausweitung der Diversion soll diskutiert werden. Aber nicht im Rahmen eines Sparpakets, um die Staatsanwaltschaft zu entlasten, sondern um die strafrechtlichen Chancen und Risiken abzuwägen.

20.02.12 | 8 Kommentare

Telekom. Ein Skandal aller Parteien?

ÖVP und BZÖ/FPÖ haben direkt oder indirekt Gelder der Telekom erhalten. Jetzt wird versucht den schwarz-blauen Telekom-Skandal zu einem Skandal aller Parteien zu machen. Das ist der schmutzige Versuch einer Schadensbegrenzung und Ablenkung. Was wirft man den Grünen vor?

Im Zusammenhang mit den Grünen werden die Namen einiger MitarbeiterInnen genannt, die bei den Grünen und später dann bei Hochegger beschäftigt waren. Diese MitarbeiterInnen waren bei den Grünen nie an einflussreichen Positionen. Auch wird ihnen nichts konkretes vorgeworfen. Es zeigt maximal auf, dass Hochegger ehemalige Parteimitarbeiter rekrutiert hat. Vielleicht hat er sich etwas davon erhofft, warum man das aber den Grünen vorwirft, ist nicht erklärbar.

Immer wieder wird auch der Namen Monika Langthaler genannt. Langthaler war von 1990 bis 1999 Nationalratsabgeordnete der Grünen. Ob und in welchem Zusammenhang es Zahlungen an sie gegeben hat, weiß ich nicht. Fest steht aber, dass niemand behauptet, dass Gelder, die an Langthaler geflossen sind an die Grünen weitergeleitet worden wären und die Grünen im Gegenzug gefällig gewesen wären. Damit ist aber klar: es hat weder eine Parteienfinanzierung der Grünen durch die Telekom, noch ein politisches Entgegenkommen gegen Bezahlung – also Korruption – gegeben. Als einziger Vorwurf bleibt der Umstand, dass Langthaler grüne Abgeordnete war. So what?

Die Dummheit der Vorwürfe ist aber noch viel einfacher zu widerlegen. Warum haben die Grünen, wenn sie angeblich Teil des korrupten Hochegger/Telekom-Netzwerkes waren, den Telekom-Skandal aufgedeckt?

16.02.12 | 1 Kommentar

Parteispendenverbot?

Jetzt hat der Untersuchungsausschuss aufgedeckt, was wir ohnedies vermutet haben: Parteien werden von Unternehmen, wie der Telekom regelrecht mit “Geldgeschenken” überhäuft. Dem BZÖ wurde beim Wahlkampf finanziell unter die Arme gegriffen, die ÖVP mit Sponsorgelder bedient. Glaubt ernsthaft jemand, dass die ÖVP eine Werbeträger wäre?

Die Vorfälle erklären auch, warum seit Monaten bei einem notwendigen transparenten Parteienspendengesetz nichts weitergeht. Da unterscheiden sich ÖVP und SPÖ in ihrer Blockadepolitik überhaupt nicht. Warum auch? Wenn das unbedeutende BZÖ mit astronomischen Summen unterstützt wird, kann man sich vorstellen, was jene Parteien kassieren, die an den Hebeln de Macht sitzen. Die Telekomgelder sind da nur die Spitze eines Eisbergs.

Für die Grünen hat bisher gegolten, dass Transparenz oberstes Gebot ist. Wenn es schon Parteispenden gibt, müssen sie zumindest transparent sein, damit sich die BürgeInnen ein Bild machen können, welche Partei in wessen Sold steht. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob es nicht radikalere Ansätze bräuchte. Warum verbietet man Großspenden an Parteien nicht grundsätzlich? Es ist Gift für die Demokratie, wenn für die BürgerInnen der realistische Eindruck entsteht, dass man sich über den Umweg von Parteispenden PolitikerInnen gefügig machen oder Gesetze kaufen kann. Nicht selten hat man den Eindruck, dass heikle Gesetze nicht von Beamten, sondern direkt von Interessensträgern geschrieben worden sind. Mir ist noch gut in Erinnerung, wie Umweltminister Berlakovich bei einem Gesetzesentwurf für ein Umweltgesetz vergessen hat, die Industriellenvereinigung als Ersteller aus dem Dokument zu löschen. Auch das Aufschnüren der strengen Antikorruptionsregeln auf Druck der Lobbyisten wurde nicht im Justizministerium verfasst. (siehe: → Ein Sektionschef legt offen wie Bandion-Ortner die Antikorruptionsgesetze entscharft hat)

Verschärft wird diese Entwicklung durch Kürzungen bei der Parteiförderungen. Was populistisch gut ankommt, ist tatsächlich ein gefährlicher Katalysator für den österreichischen Korruptionssumpf. Parteien, wie die Grünen, die eine klare Trennlinie zu Großspenden aus der Wirtschaft ziehen und sich der Kontrolle verschrieben haben, werden in ihren politischen Möglichkeiten eingeschränkt.  Jene Parteien, die diese Trennlinie nicht kennen, werden noch stärker versuchen Parteispenden zu lukrieren und den Lobbyisten die Parlamentstore öffnen.

15.02.12 | 2 Kommentare

Innenministerin hat keine Ahnung über Ausmaß der Überwachung

Die Innenministerin will im Sicherheitspolizeigesetz die Befugnisse des „Verfassungsschutz“ ausbauen. Künftig sollen auch Einzelpersonen – ohne, dass sie sich etwas zu Schulden kommen lassen haben – im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung überwacht werden können (→ unsere Kritik daran). Ich wollte wissen wie viele BürgerInnen der Verfassungsschutz schon jetzt in seinen Datenbanken gespeichert hat.

Meine Anfrage wurde jetzt beantwortet. Es heißt lapidar in einem Satz: „Eine Beantwortung dieser Fragen kann auf Grund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen“.

Das ist nicht nachvollziehbar. Da ich mich an den im Sicherheitspolizeigesetz aufgezählten Speicherungsgründen orientiert habe und der Speicherungsgrund  vermerkt werden muss, ist es schwer zu glauben, dass das nicht aus einer Datenbank augeswertet werden kann.

Sollte das aber tatsächlich nicht möglich sein,  weiß offensichtlich selbst der Verfassungsschutz nicht, die Daten wie vieler Personen derzeit beispielsweise im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung gespeichert sind.

Entweder verschweigt man mir als Parlamentarier die Auskunft über die Anzahl der in den Verfassungsschutz-Datenbanken gespeicherten BürgerInnen oder man will zwar mehr Überwachungsrechte ohne überhaupt genau zu wissen wie viele Personen derzeit schon ins Visier genommen werden. Ersteres wäre inakzeptabel – zweites  unprofessionell.