<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Albert Steinhauser &#187; Strafrecht</title>
	<atom:link href="http://albertsteinhauser.at/kategorie/initiativen/strafrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://albertsteinhauser.at</link>
	<description>Ein neues WordPress-Weblog</description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 May 2012 09:44:08 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Anfütterungsverbot in der Politik</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2012/03/01/anfutterungsverbot-in-der-politik/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2012/03/01/anfutterungsverbot-in-der-politik/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 10:52:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=3560</guid>
		<description><![CDATA[Noch vor kurzem hat Justizministerin Karl keinen Änderungsbedarf beim sogenannten Anfüttern (Geschenke zur Stimmungspflege) von PolitikerInnen und Beamten gesehen. In der Presse vom 3.2.2012 wurde geschrieben: „Keine Anstalten macht die Justizministerin, das &#8220;Anfüttern&#8221; von Amtsträgern wieder strafbar zu machen. Man solle sich doch bitte nicht so auf das Anfütterungsverbot konzentrieren, meinte Karl, nachdem Journalisten mehrfach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Noch vor kurzem hat Justizministerin Karl keinen Änderungsbedarf beim sogenannten Anfüttern (Geschenke zur Stimmungspflege) von PolitikerInnen und Beamten gesehen.</p>
<p>In der Presse vom 3.2.2012 wurde geschrieben:<em> „Keine Anstalten macht die Justizministerin, das &#8220;Anfüttern&#8221; von Amtsträgern wieder strafbar zu machen. Man solle sich doch bitte nicht so auf das Anfütterungsverbot konzentrieren, meinte Karl, nachdem Journalisten mehrfach erfolglos nachgefragt hatten, um ihre Meinung zu ergründen.“</em></p>
<p>In den letzten Tagen hat sich das Blatt gewendet. Jetzt herrscht plötzlich Betriebsamkeit im Justizministerium. Es wird an einer Novelle zum Anfütterungsverbot gearbeitet.<br />
<strong> </strong></p>
<p><strong>Anfütterungsverbot</strong></p>
<p>Derzeit gibt es eine zahnlose Anfütterungsbestimmung. Eine Verurteilung wegen Anfütterung ist nämlich derzeit nur möglich, wenn der Staatsanwalt nachweisen kann, dass eine Zuwendung deshalb erfolgt ist, damit der Politiker oder Beamte später pflichtwidrig handelt. Damit würde man nur die Dummsten erwischen. Tatsächlich gab es bisher keine einzige Verurteilung.</p>
<p>Die Grünen wollen eine klare und scharfe Anfütterungsstrafbestimmung. Strafbar soll sein, wer einem Beamten oder Politiker Zuwendungen anbietet oder zukommen lässt. Umgekehrt soll auch jeder Beamte oder Politiker strafbar sein, der einen Vorteil annimmt.<br />
Das Wesen der Anfütterung besteht ja gerade darin, dass es Zuwendungen gibt und dann später PolitikerInnen oder Beamte den Geschenkgebern bei ihren Entscheidungen gewogen sind. Also müssen schon die Zuwendungen verboten werden.</p>
<p>Eine Geringfügigkeitsgrenze ist akzeptabel – nicht weil es einen Graubereich geben soll &#8211; sondern weil der Hintergrund der Strafbarkeit darin liegt, dass die Geschenke auch geeignet sein müssen Einfluss auf Politik oder Beamte auszuüben.</p>
<p><strong>Ausweitung auf Mitarbeiter staatsnahe Betriebe</strong></p>
<p>Strafbar nach einer Ausweitung des Anfütterungsverbot wäre aber nur wer Amtsträger ist. Amtsträger sind zwar auch Organe eines Unternehmens, das der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt und überwiegend für die öffentliche Verwaltung tätig ist. Das ist aber viel zu eng definiert. Keine Amtsträger sind daher nach dem geltenden Gesetz beispielsweise die  ASFINAG, die ÖBB oder (!) die Telekom (!).</p>
<p>Der Amtsträgerbegriff muss daher auf staatsnahe Betriebe ausgedehnt werden. Ansonsten bleiben die Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht für breite Teile staatsnaher Einflussträger wirkungslos.</p>
<p><strong>Geschenkannahme durch Minister, Landesräte und Bürgermeister</strong></p>
<p>Da man bei der Strafbarkeit der Vorteilsannahme offensichtlich gepfuscht hat, sind etwa Minister, die für die Erstellung einer Verordnung Geld annehmen nicht strafbar. Hintergrund ist, dass es für sie keine entsprechenden dienst- oder organisationsrechtlichen Verbote, die das Gesetz aber fordert, gibt. Diese Lücke gehört umgehend beseitigt.<br />
<strong> </strong></p>
<p><strong>Abgeordnetenkorruption</strong></p>
<p>Die Abgeordneten haben sich weitgehend aus den Korruptionsbestimmungen ausgenommen. Strafbar ist nur der Stimmenkauf oder wenn jemand gegen Geld Sitzungen fern bleibt. Das sind wenig realistische Anwendungsfälle. Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten gehört gestrichen &#8211; sämtliche Ausnahmen müssen beseitigt werden.</p>
<p>Mehr Infos zum Thema:</p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2012/01/13/greco-bericht-internationale-ohrfeige-bei-korruption-fur-osterreich/">Greco-Bericht internationale Ohrfeige bei korruption fur Österreich</a></p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2011/06/06/korruption-anfuttern-praktisch-straffrei-wette-gewonnen/">Korruption: Anfüttern praktisch straffrei  &#8211; Wette gewonnen</a></p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2011/03/27/ein-sektionschef-legt-offen-wie-bandion-ortner-die-antikorruptionsgesetze-entscharft-hat/">Ein Sektionschef legt offen wie Bandion Ortner die Antikorruptionsgesetze entschärft hat</a></p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2011/04/01/abgeordnetenkorruption/">Die Chronologie der Auseinandersetzung um die Angeordnetenkorruption</a></p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2012/02/24/anfuttern-strafbar-wegen-drei-kleiner-braune/">Anfüttern: strafbar wegen drei kleiner Braune?</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2012/03/01/anfutterungsverbot-in-der-politik/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mehr Schutz vorm Sicherheitspolizeigesetz</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2012/01/31/mehr-schutz-vorm-sicherheitspolizeigesetz/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2012/01/31/mehr-schutz-vorm-sicherheitspolizeigesetz/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 22:28:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=3486</guid>
		<description><![CDATA[Am 2.Februar wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss diskutiert. Auch, wenn es gegenüber der Letztfassung einige Änderungen geben dürfte (Beschränkung der erweiterten Gefahrenerforschung für Einzelpersonen auf 3 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit und Löschungsverpflichtung) ändert sich nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen. Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 2.Februar wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss diskutiert. Auch, wenn es gegenüber der Letztfassung einige Änderungen geben dürfte (Beschränkung der erweiterten Gefahrenerforschung für Einzelpersonen auf 3 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit und Löschungsverpflichtung) ändert sich nichts an <a href="http://albertsteinhauser.at/2011/11/15/novelle-des-sicherheitspolizeigesetzes-lizenz-zum-bespitzeln/">unserer grundsätzlichen Kritik</a> an der Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen. Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet.<br />
Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.</p>
<p><strong>Rechtsschutz im Sicherheitspolizeigesetz</strong><br />
Bislang gibt es kaum Möglichkeiten sich gegen geheime Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Während auf der einen Seite immer neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt wurden, wurde es auf der anderen Seite verabsäumt, ein tragfähiges Rechtsschutzsystem für die betroffenen BürgerInnen zu erarbeiten.<br />
Bei Überwachungsmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz gibt es nicht einmal eine entsprechende Verständigungspflicht der Betroffenen über durchgeführte Überwachung, sodass hier überhaupt jede nachträgliche Überprüfung unmöglich ist.<br />
Noch bedeutender ist allerdings der Rechtschutz vor und während einer aufrechten geheimen Überwachung. Dafür wurden in Österreich die sogenannten Rechtsschutzbeauftragen eingeführt. Diese System weißt aber schwere Rechtsschutzdefizit auf:</p>
<ul>
<li>Der Rechtschutzbeauftragte ist nicht bei allen, sondern nur bei ausgewählten Überwachungsmaßnahmen kontrollbefugt.</li>
<li>Angesichts seiner immer breiter werdenden Aufgabenbereiche scheint das Büro des Rechtsschutzbeauftragten zumindest in der Außenwahrnehmung unterbesetzt.</li>
<li>Der Rechtschutzbeauftrage ist institutionell am Innenministerium angegliedert. Er ist zwar weisungsfrei, wird aber vom Innenministerium bestellt.</li>
<li>Beim Rechtsschutzbeauftragten kommt es zur Vermischung von Zustimmungsrechten und der Wahrnehmung von Rechten der Betroffenen. Die Rolle des „Anwalts“ und „Richters“ sind vermischt.</li>
</ul>
<p><strong>Verdeckte Verteidigung</strong><br />
Der Rechtsschutz im SPG soll künftig nach drei Prinzipien organisiert werden:</p>
<ul>
<li>Verdeckte Verteidigung durch einen Anwalt in Abwesenheit des Betroffenen</li>
<li>Richterliche Entscheidung</li>
<li>Verständigung der Betroffenen nach Beendigung der Überwachung</li>
</ul>
<p>Konkret könnten Rechtsanwälte im Bereich des Sicherheitspolizeigesetzes von Amts wegen beauftragt werden, die Rechte eines von einer heimlichen Überwachung betroffenen wahrzunehmen. Der Rechtsanwalt hätte dann die Möglichkeit, Beschwerde- und Einspruchsrechte des Betroffenen in einem Verfahrensstadium wahrzunehmen, in welchem bis auf die beauftragende Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden und dem Verteidiger niemand über das Verfahren informiert ist („Verdeckte Verteidigung“). Diese Verdeckte Verteidigung soll als Gegengewicht zu den Formen der heimlichen (verdeckten) Ermittlung gesehen werden.<br />
Das System der verdeckten Verteidigung soll in das System der eben in Entstehung begriffenen Verwaltungsgerichte integriert werden. Im Bereich der Sicherheitspolizei sollen die künftigen Verwaltungsgerichte der Länder über die Rechtsmittel der verdeckten Verteidiger entscheiden. Schlussendlich soll auch der Rechtsweg zum Verfassungs- und allenfalls zum Verwaltungsgerichtshof offen stehen.</p>
<p>Das Modell hat gegenüber dem derzeitigen Modell des Rechtsschutzbeauftragten einige sehr verlockende Vorteile:</p>
<ul>
<li>Die im Strafverfahren typische Gegenüberstellung von Staatsanwalt und Verteidiger könnte damit auch im heimlichen Ermittlungsverfahren verwirklicht werden, was ein durchgängiges kontradiktorisches Prinzip bedeuten würde.</li>
<li>Rechtsanwälte sind wie keine andere Berufsgruppe prädestiniert, die Interessen der von einem Strafverfahren Betroffenen wahrzunehmen.</li>
<li>Das System der verdeckten Verteidigung wäre in die Instanzenzüge der Gerichte und Verwaltungsbehörden integrierbar.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2012/01/31/mehr-schutz-vorm-sicherheitspolizeigesetz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gläserne Abgeordnete</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2012/01/02/glaserne-abgeordnete/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2012/01/02/glaserne-abgeordnete/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 16:45:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=3435</guid>
		<description><![CDATA[Im März jährt sich der „Fall Strasser“ zum ersten mal. Der ÖVP Europa-Abgeordnete wurde von englischen Journalisten all willfähriger Lobbyist enttarnt. In Folge wurden im wieder Fälle bekannt, wo PolitikerInnen auf der „Payroll“ von Lobbyisten als Berater oder Türöffner Zahlungen erhalten haben. Wortreich hat das rot-schwarz Politestablishment Besserung gelobt. Strenge Gesetze sollten offenlegen, in wessen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im März jährt sich der „Fall Strasser“ zum  ersten mal. Der ÖVP Europa-Abgeordnete wurde von englischen Journalisten  all willfähriger Lobbyist enttarnt. In Folge wurden im wieder Fälle  bekannt, wo PolitikerInnen auf der „Payroll“ von Lobbyisten als Berater  oder Türöffner Zahlungen erhalten haben.</p>
<p>Wortreich hat das  rot-schwarz Politestablishment Besserung gelobt. Strenge Gesetze sollten  offenlegen, in wessen Sold PolitikerInnen neben ihrem  Abgeordnetenmandat unterwegs sind. Kaum war das Licht der medialen  Berichterstattung erloschen, haben SPÖ und ÖVP ihr Engagement auch  wieder eingestellt.<br />
SPÖ, ÖVP, aber auch die FPÖ wollen in Wahrheit  nichts am System der Intransparenz bei Parteispenden und Abgeordneten  ändern. Die österreichische Mischung aus Freunderlwirtschaft und  Korruption steht in dieser Republik unter Denkmalschutz.</p>
<p>Das  Vertrauen in die Politik ist auf einem Tiefstand. Wer Transparenz  verweigert, schadet der Demokratie. Wir brauchen daher den gläsernen  Abgeordneten, wo WählerInnen oder Medien kontrollieren können, welche  Interessenkollisionen mit nebenberuflichen Tätigkeiten bei Abgeordneten  bestehen.</p>
<p>Abgeordnete sollen nach Vorstellung der Grünen im Internet abrufbar folgendes offenlegen müssen:</p>
<ul>
<li>Alle  entgeltlichen Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im  Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden. Darunter fallen  auch Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische und  Vortragstätigkeiten.</li>
<li>Alle Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums eines Unternehmens.</li>
<li>Alle  Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen  leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer  ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung.</li>
<li>Vereinbarungen,  wonach dem Abgeordneten während oder nach Beendigung seines Mandats  bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet  werden sollen.</li>
<li>Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften ab einer bestimmten Größe.</li>
<li>Die Eintragung eines Abgeordneten als Begünstigten einer Stiftung.</li>
<li>Spenden oder sonstige geldwerte Zuwendungen, sofern deren Summe einen Wert von € 1.000 jährlich übersteigt.</li>
</ul>
<p>Die  Meldungen hinsichtlich der Höhe der Einkünfte sollen nach ihrer Höhe in  Kategorien bezogen auf jeden einzelnen veröffentlichen Sachverhalt  veröffentlicht werden.</p>
<p>Bei Verletzung der Meldepflichten soll es  die Möglichkeit geben dass die Präsidentin des Nationalrats nach  Ermittlung des Sachverhalts und Anhörung per Bescheid  ein  „Ordnungsgeld“ festsetzt, das sich nach der Schwere des Einzelfalles und  nach dem Grad des Verschuldens bemisst.</p>
<p>Das alles ist im  deutschen Bundestag längst in ähnlicher Form gesetzlich vorgesehen. Nur  in Österreich erklären SPÖ, ÖVP und FPÖ, dass das nicht möglich ist.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2012/01/02/glaserne-abgeordnete/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes: Lizenz zum Bespitzeln</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/11/15/novelle-des-sicherheitspolizeigesetzes-lizenz-zum-bespitzeln/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/11/15/novelle-des-sicherheitspolizeigesetzes-lizenz-zum-bespitzeln/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 18:17:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
		<category><![CDATA[SPG]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=3314</guid>
		<description><![CDATA[SPÖ und ÖVP haben im Ministerrat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen ist grenzenlos. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten 3 Jahren nicht wesentlich verändert. Die Grundrechtssensibilität ist in Österreich an einem weiteren Tiefpunkt angekommen.  Die SPÖ argumentiert damit, dass das Gesetz  entschärft worden sei.  Das trifft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SPÖ und ÖVP haben im Ministerrat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen.<br />
Die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen ist grenzenlos. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten 3 Jahren nicht wesentlich verändert. Die Grundrechtssensibilität ist in Österreich an einem weiteren Tiefpunkt angekommen.  Die SPÖ argumentiert damit, dass das Gesetz  entschärft worden sei.  Das trifft aber nur auf kleinere Teilbereiche zu und präzisiert die Anliegen bloß. Keine einzige Maßnahme wurde zurückgenommen.</p>
<h3><strong>Folgende problematische Punkte bleiben unverändert</strong>:</h3>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Neuer Datenmoloch</strong></h3>
<p>Amtshandlungen der Polizei werden im Rahmen der Datenverarbeitung dokumentiert. Bisher war diese Dokumentation von Amtshandlungen beschränkt. So durfte nicht nach Namen und sensiblen Daten  gesucht werden. Das wird jetzt mit dem neuen § 13a SPG ersatzlos gestrichen. Damit können in Zukunft die gesamten Aktenbestände elektronisch nach Personen oder auch sensiblen Kriterien durchsucht werden, ganz ohne Rechtsschutz und Kontrollmöglichkeiten. Damit besteht aber die Gefahr, dass das System der genau geregelten Datenverarbeitung ausgehebelt und umgangen wird, da sämtliche Daten auch in dieser Dokumentation gespeichert und abrufbar sind.</p>
<h3><strong>Der einzelne Bürger im Visier</strong></h3>
<p>Die Ausdehnung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen bleibt unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf.  Sie ist überschießend und mit schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet. Diese neue Aufgabe gestattet die weitgehende Überwachung von Einzelpersonen ohne richterliche Kontrolle. Der einzelne Bürger kann damit durch unbedachte Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation (auch mit Peilsender) oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und Bildaufnahmegeräten (kleiner Lausch-/Spähangriff) sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen zulässige Überwachungsmethoden. Das sind für eine Demokratie weitgehende Eingriffe.</p>
<h3><strong>Verwaltungsstrafbarkeit zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen unter dem Etikettenschwindel Terrorismusbekämpfung</strong></h3>
<p>Es ist weiter eine neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Verstoßen gegen eine per Verordnung ausgesprochene Auflösung einer Besetzung vorgesehen. Ziel dieser Bestimmung ist mit Sicherheit nicht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, sondern die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzungen, wie Ökoaktivismus oder Proteste der bildungspolitischen Bewegung.<br />
Die neue Verwaltungsstrafbestimmung über das Tragen „uniformähnlicher Kleidung“  bleibt ebenfalls überschießend, da etwa das Vortäuschen einer Berechtigung nicht als Tatbestandsmerkmal gefordert wird.</p>
<p><a href="../2011/11/15/wie-gehts-mit-dem-umstrittenen-sicherheitspolizeigesetz-weiter/">→ Wie es mit dem Sicherheitspolizei weitergeht</a></p>
<h3><strong>Noch ist aber nichts entschieden. Macht Druck auf die SPÖ. Die Sicherheitsbehörden dürfen keine Lizenz zum Bespitzeln der BürgerInnen erhalten!</strong></h3>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/11/15/novelle-des-sicherheitspolizeigesetzes-lizenz-zum-bespitzeln/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Lobbying bleibt im Dunkeln</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/11/10/lobbying-bleibt-im-dunkeln/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/11/10/lobbying-bleibt-im-dunkeln/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 20:43:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=3283</guid>
		<description><![CDATA[Wer erinnert sich noch an den Fall Strasser. Undercover-Journalisten narren als vermeintliche Lobbyisten den damaligen ÖVP-Europaabgeordneten. Damit war das Phänomen der Lobbyismus – verspätet aber doch -  auch in innenpolitischen Debatte angekommen. Was regelt das Lobbygesetz? Das Lobbygesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung, Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer erinnert sich noch an den Fall Strasser. Undercover-Journalisten narren als vermeintliche Lobbyisten den damaligen ÖVP-Europaabgeordneten. Damit war das Phänomen der Lobbyismus – verspätet aber doch -  auch in innenpolitischen Debatte angekommen.</p>
<h3><strong>Was regelt das Lobbygesetz?</strong></h3>
<p>Das Lobbygesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung, Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit. Die Grünen waren immer dafür, dass Lobbyismus gesetzlich geregelt gehört. Der vorliegende Entwurf ist aber nach dem langen Gezerre von SPÖ und ÖVP nicht zufriedenstellend.<br />
So soll in ein Register zwar eingetragen werden, wer Auftraggeber und was Auftragsgegenstand ist – allgemein eingesehen werden darf dieses Register aber nicht. Ausschließlich allgemeine Informationen, wie Namen eines Lobbyisten oder des Jahresumsatz sind öffentlich einsehbar. Damit ist das Lobbyistenregister aber nicht mehr als ein Branchenbuch mit Zusatzinformationen.<br />
Die entscheidenden Informationen, für wen beispielsweise im Gesetzgebungsprozess mit welchem Ziel interveniert wurde, bleibt intransparent. Gerade das, wäre aber von Interesse. Die WählerInnen, politische MitbewerberInnen oder kontrollierende Journalisten sollen wissen dürfen, wer welche Interessen warum vertritt. Nur so ist sichergestellt, dass gewählte Abgeordnete nicht irgendwelchen EinflußnehmerInnen gegenüber loyaler als den Wählerinnen sind.<br />
Darüber hinaus wurde auch das Lobbyingverbot  für politische FunktionsträgerInnen gegenüber den Vorentwürfen entschärft. Ursprünglich durften Funktionsträger nicht als Lobbyisten tätig sein. Jetzt heißt es, dass Funktionsträger in ihrem Aufgabenbereich nicht mehr als Lobbyisten tätig sein dürfen. Was der jeweilige Aufgabenbereich ist, bleibt unklar.<br />
Heißt das, dass ein Funktionsträger der beispielsweise im Parlament nicht im Verkehrsausschuss sitzt, sehr wohl für eine Spedition hinsichtlich einer Reform der LKW-Maut lobbyieren darf, solange nicht einschlägige Unvereinbarkeitsbestimmungen verletzt werden? Angeblich habe das Begutachtungsverfahren gezeigt, dass es problematisch wäre, die Tätigkeitsbeschränkungen auch auf Bereiche auszudehnen, die mit den eigentlichen Aufgaben des Funktionsträgers nicht zusammenhängen. Fakt ist aber, dass im Begutachtungsverfahren auf den betreffenden Paragraphen kaum Bezug genommen wurde. Wenn darauf Bezug genommen wird, dann deshalb weil die strikte Trennung gelobt wird oder überhaupt darüber hinausgehend eine Cooling-Off-Phase – die gegenüber Vorentwürfen auch gestrichen wurde &#8211; verlangt wird.<br />
Ebenfalls ein Manko ist, dass das Lobbygesetz keine Sanktionen bei Verstößen in einem behördlichen Vergabeverfahren vorsieht. Gerade unter schwarz-blau hat es trotz bestehenden Verbots des Lobbyierens im Vergabeverfahren eine blühende Lobbyingszene in diesem Bereich gegeben.<br />
Das Lobbygesetz braucht im Parlament die Zustimmung von 2/3 der Abgeordneten. Nach derzeitigem Stand werden wir nicht zustimmen. Bis jetzt haben SPÖ und ÖVP uns auch nicht zu Gesprächen eingeladen. Die FPÖ dürfte ihre Zustimmung billig geben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> Das Lobbygesetz ist eine vergebene Chance für einen Neustart.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/11/10/lobbying-bleibt-im-dunkeln/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Terror im Parlament</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/10/04/terror-im-parlament/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/10/04/terror-im-parlament/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 21:32:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=3170</guid>
		<description><![CDATA[Mittwoch den 5.10. ist der erste Teil des Terrorpakets – das Terrorismuspräventionsgesetz &#8211; von Mikl-Leitner &#38; Karl im Justizausschuss. Zwei neue Straftatbestände sollen geschaffen werden: Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (278f StGB) Dieser Paragraph stellt das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen als Anleitung zu terroristischen Straftaten bzw. das Selbststudium von Medienwerken bzw. von Informationen aus dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mittwoch den 5.10. ist der erste Teil des Terrorpakets – das Terrorismuspräventionsgesetz &#8211; von Mikl-Leitner &amp; Karl im Justizausschuss. Zwei neue Straftatbestände sollen geschaffen werden:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (278f StGB)</strong></span><br />
<em>Dieser Paragraph stellt das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen als Anleitung zu terroristischen Straftaten bzw. das Selbststudium von Medienwerken bzw. von Informationen aus dem Internet unter Strafe.</em></p>
<p>Völkerrechtliche besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung. Trotz mehrmaliger Überarbeitung bleibt das Gesetz problematisch. Wie soll festgestellt werden, welcher Inhalt dazu bestimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat anzuleiten? Wie soll festgestellt werden, ob der Täter bei und nach der Zugänglichmachung der Anleitung den Vorsatz hatte, dass damit tatsächlich terroristische Straftaten verübt werden? Bezogen auf das Abrufen von Informationen als Anleitung für terroristische Straftaten knüpft die Strafbarkeit stark an die innere Motivation an. Die Gerichte müssten beurteilen, ob sich der Beschuldigte die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat beschafft hat, um später damit selber eine solche Straftat zu begehen. Das ist geradezu unmöglich. Damit wird aber spekuliert. Um feststellen zu können, warum jemand Informationen zur Verfügung stellt oder abruft müsste man überwachen. Genau das dürfte das Ziel sein.</p>
<p>Die Polizei soll unter dem Prinzip der „Terrorismusprävention“ auf besonders eingriffsintensive Ermittlungsmethoden (systematisch Observierung, verdeckte Ermittlungen über längere Zeit, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Inhaltsüberwachung von Nachrichten überwacht werde) zurückgreifen können, die ursprünglich ausschließlich für die Strafverfolgung von bereits begangenen Straftaten (Kriminalpolizei) reserviert waren.<br />
Damit können auch vollkommen Unschuldige ins Visier der Ermittlngsbehörden kommen. Es gilt das Prinzip „Pech gehabt“.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>StGB Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (§282a)</strong></span><br />
<em>Zukünftig soll das Auffordern zur Begehung einer terroristischen Straftat strafbar sein. Nach dem neuen Entwurf ist es nur mehr strafbar, wenn das Gutheißten geeignet ist, die Gefahr der Begehung einer oder mehrerer solcher Straftaten herbeizuführen.</em></p>
<p>Gewisse Spitzelmaßnahmen stehen der Polizei nicht zur Verfügung, sondern dürfen nur von der Kriminalpolizei bei Anordnung eines Staatsanwaltes (und Genehmigung durch einen Richter) durchgeführt werden. Eine solche Maßnahme ist beispielsweise der große Lauschangriff (Verwanzen von privaten Räumlichkeiten).<br />
Die einzige Funktion des § 282a StGB ist es also, einen Sondertatbestand zu schaffen, den man in den taxativen Katalog der terroristischen Straftaten (§ 278c) StGB aufnimmt. Sinn dieser verwinkelten Konstruktion ist folgende Überlegung: Sobald eine Gruppe (min 3 Personen) eine terroristische Straftat gutheißt, kann sie als terroristische Vereinigung (§278 b StGB) angesehen werden und mit einem großen Lauschangriff abgehört werden, weil für terroristische Vereinigungen die mehr als 10 Jahre Mindeststrafdrohung nicht gelten.<br />
Das ist erstens überschießend und bietet zweitens ein enormes Potential an Missbrauchsmöglichkeiten, wie es aus dem Tierschützerprozess schon hinreichend bekannt ist. Denn mit der Aufnahme von § 282a StGB in den Katalog der terroristischen Straftaten wird es zukünftig viel einfacher sein, eine Terroristische Vereinigung gem. §278b StGB anzunehmen. Zu befürchten ist, dass zukünftig nicht nur Moscheen und Hassprediger, sondern auch in die privaten Räumlichkeiten von kritischen VertreterInnen der Zivilgesellschaft vorgedrungen werden könnte.</p>
<p>Warum die SPÖ schon wieder zustimmt, bleibt ein Rätsel.</p>
<p>siehe auch: <a href="http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/401837_Anti-Terror-Gesetz-kommt.html">Wiener Zeitung vom 5.5.2011, &#8220;Anti-Terror-Gesetz kommt&#8221;</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/10/04/terror-im-parlament/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Saubere Hände – Weiße Weste: Österreich braucht Whistleblower</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/07/25/saubere-hande-%e2%80%93-weise-weste-osterreich-braucht-whistleblower/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/07/25/saubere-hande-%e2%80%93-weise-weste-osterreich-braucht-whistleblower/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 08:40:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[whistleblower]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=2982</guid>
		<description><![CDATA[Ein Whistleblower ist ein Informant, der in gutem Glauben Hinweise über Missstände oder illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) seiner Behörde oder Firma gibt. In den USA und Großbritannien gibt es gesetzliche Wistleblowerregelungen. Prominentester Whistleblower in den USA war Jeffrey Wigand, der darüber informierte, dass Tabakkonzerne über krebserregende Bestandteile ihrer Produkte informiert waren, aber diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Whistleblower ist ein Informant, der in gutem Glauben Hinweise über Missstände oder illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) seiner Behörde oder Firma gibt.</p>
<p>In den USA und Großbritannien gibt es gesetzliche Wistleblowerregelungen. Prominentester Whistleblower in den USA war Jeffrey Wigand, der darüber informierte, dass Tabakkonzerne über krebserregende Bestandteile ihrer Produkte informiert waren, aber diese Information unterdrückt haben.</p>
<p>In Österreich gibt es überhaupt keinen Ansatz über „Whistleblower“ Korruption oder Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Im Bericht der Staatengruppe gegen Korruption im Europarat (GRECO) wird Österreich für das Fehlen von Whistleblower-Regelungen kritisiert. Damit wird ein effizientes Mittel im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität nicht genutzt. Whistleblower-Regelungen sind nicht nur eine effiziente Aufklärungsmethode, sondern haben auch präventive Wirkung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Einführung von Whistleblowing wäre denkbar einfach und nicht besonders kostenintensiv. Beim Landeskriminalamt Niedersachsen kommt das „Business Keeper Monitoring System“ zur Anwendung. Dieses System ist eine internetbasierende Kommunikationsplattform. Durch technische Verschlüsselung aller Kanäle und Meldungen ist garantiert, dass der Whistleblower (auf Wunsch) anonym bleiben kann und keine persönlichen Daten erhoben werden. Der Vorteil liegt aber darin, dass trotzdem eine anonyme Kommunikation der Behörden über dieses System mit dem anonymen Whistleblower möglich ist, um effizient ermitteln und insbesondere haltlose Denunziationen herausfiltern zu können.</p>
<p>Österreich könnte ohne große gesetzliche Änderungen für seine Ermittlungsbehörden diese oder eine ähnliche Whistleblower-Software zur Anwendung bringen und so effektiver im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption werden. Anders als in der amerikanischen Debatte soll es für „Whistleblowing“ keine Bezahlung geben.</p>
<p><strong>Was wäre zu tun?</strong></p>
<p>Bei österreichischen Behörden soll eine Whistleblower-Software eingesetzt werden, die anonyme Hinweise und Kommunikation darüber mit den Ermittlungsbehörden ermöglicht.</p>
<p><strong>Was ist zu klären?</strong></p>
<p>Zu klären wäre, wo diese Whistleblower-Software zur Anwendung kommen soll. Jedenfalls sinnvoll ist das im Bereich Wirtschaftskriminalität und Korruption, denkbar sind aber auch Umweltverstöße, Gesundheitsverstöße (z.B. im Lebensmittel und Konsumbereich) oder Wettbewerbsdelikte.</p>
<p><strong>Was wäre zu regeln?</strong></p>
<p>Flankierend könnten arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Whistleblower bei BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen gesetzlich verankert werden, um arbeitsrechtlichen Sanktionen vorzubeugen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/07/25/saubere-hande-%e2%80%93-weise-weste-osterreich-braucht-whistleblower/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bettelverbot löst keine Probleme!</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/05/07/bettelverbot-lost-keine-probleme/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/05/07/bettelverbot-lost-keine-probleme/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 May 2011 17:09:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Antiziganismus]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[Bettelverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=2819</guid>
		<description><![CDATA[Seit Monaten wird in mehreren Städten Österreichs über die Einführung des Bettelverbots diskutiert. Die BefürworterInnen wollen, so ihr Argument, der &#8220;ausufernden kriminellen organisierten Bettelei&#8221;, den Kampf ansagen. Ich wollte in einer Anfrage wissen, wie viele Fälle von Bettelei mit strafrechtlich relevanten Hintergrund, wie Menschenhandel oder Zwang in den letzten 18 Monaten aufgedeckt worden sind. Jetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit Monaten wird in mehreren Städten Österreichs über die Einführung des Bettelverbots diskutiert. Die BefürworterInnen wollen, so ihr Argument, der &#8220;ausufernden kriminellen organisierten Bettelei&#8221;, den Kampf ansagen. Ich wollte in einer <a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_07753/fname_207199.pdf">Anfrage</a> wissen, wie viele Fälle von Bettelei mit strafrechtlich relevanten Hintergrund, wie Menschenhandel oder Zwang in den letzten 18 Monaten aufgedeckt worden sind.</p>
<p>Jetzt habe ich die <a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_07650/fname_214996.pdf">Anfragebeantwortung</a> von der Innenministerin bekommen. Lediglich in zwei Fallgruppen wurden Ermittlungen in Zusammenhang mit organisierten Bettelbanden geführt. Das Argument der BefürworterInnen, dass das Bettelverbot im Sinn der betroffenen BettlerInnen wäre, weil die so vor der organisierten Kriminalität geschützt werden würden, findet also in den vorliegenden Zahlen keine Deckung.</p>
<p>In beiden Fällen wurde wegen Menschenhandel, Gewalt oder gefährliche Drohung, sowie krimineller Vereinigung ermittelt. Auch das zeigt, dass es in jenen Fällen, wo tatsächliche kriminelle Hintermänner zum Betteln zwingen die notwendigen Strafparagraphen zur Verfolgung zur Verfügung stehen. Damit ist klar, dass es eigentlich kein Bettelverbot braucht.</p>
<p>Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zeigt auch, dass man im Innenministerium wenig über das Phänomen „Bettelei“ weiß. Weder gibt es Studien zu organisierter Bettelei, noch wurden welche in Auftrag gegeben. Umso überraschender ist es, dass die Sicherheitsbehörden, die Bundesländer oder Kommunen trotzdem glauben mit dem Bettelverbot die Antwort zu kennen.</p>
<p>Bettelei ist unzweifelhaft ein trauriges Phänomen im Europa des 21. Jahrhunderts. Mit dem Bettelverbot werden aber nicht BettlerInnen geschützt. Das Bettelverbot verfolgt andere Ziele. Armut soll von der Straße verbannt und unsichtbar gemacht werden. Diese Form von Verdrängungspolitik folgt der Logik einer „sauberen“ Stadt. Alles was nicht ins alltägliche Stadtbild passt, soll verbannt werden. Was dann mit diesen Menschen passieren soll, steht nicht zur Debatte.</p>
<p>Das Bettelverbot muss auch im Zusammenhang mit dem zunehmenden Rassismus und Antiziganismus gesehen werden. In Österreich werden Ressentiments gegen (vermeintliche) Roma &amp; Sinti mit dem Bettelverbot ausgelebt.  In anderen Städten Europas kommt es schon zu blutigen, pogromartigen Übergriffen auf ganze Gemeinden. Doch auch in Österreich kam es in jüngster Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen gegen Sinti. In Ainet, eine kleine Gemeinde in Osttirol, wurde eine Sinti-Familie unter Rufen wie „Zigeuner raus“ und „euch G´sindl brauch ma do niet“ mit Eisenstangen aus dem Dorf gejagt.</p>
<p>Bettelverbote lösen kein Problem, sondern versuchen es zu verbannen. Die Anfragebeantwortung zeigt, dass es keine politische Notwendigkeit dafür gibt. Die kriminelle „organisierte Bettelei“ ist ein über weite Strecken herbei geredetes Problem. Meist ist es vielmehr schlicht die nackte Armut, die zum Betteln zwingt. Dort wo tatsächlich Menschenhandel und Zwang im Spiel ist, kann mit den bestehenden Gesetzen den Opfern ohnedies geholfen werden.</p>
<p>Nein zum Bettelverbot!<br />
Stopp dem Antiziganismus!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/05/07/bettelverbot-lost-keine-probleme/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abgeordnetenkorruption</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/04/01/abgeordnetenkorruption/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/04/01/abgeordnetenkorruption/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 10:09:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption]]></category>
		<category><![CDATA[ÖVP]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=2686</guid>
		<description><![CDATA[Die Welle der Empörung über den Korruptionsfall Strasser und das Korruptionsprivileg der österreichischen Abgeordneten ist im politischen Establishment angekommen. Selbst Justizministerin Bandion-Ortner, die noch vor zwei Jahren die strengen Korruptionsbestimmungen aufgeschnürt hat, erklärt jetzt, dass sie aktiv werden wird. Ob am Ende tatsächliche strenge Korruptionsbestimmungen stehen, ist offen. Bisher hat man alles getan, um das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Welle der Empörung über den Korruptionsfall      Strasser und das  Korruptionsprivileg der österreichischen Abgeordneten ist      im  politischen Establishment angekommen. Selbst Justizministerin Bandion-Ortner, die noch vor zwei Jahren die strengen Korruptionsbestimmungen aufgeschnürt hat, erklärt jetzt, dass sie aktiv werden wird.</p>
<p>Ob am Ende tatsächliche strenge Korruptionsbestimmungen stehen, ist offen. Bisher hat man alles getan, um das zu verhindern. Die Geschichte der Verweigerung ist lange.</p>
<p>Das von Österreich unterzeichnete UN-Übereinkommen gegen Korruption verlangt eigentlich einen umfassenden Straftatbestand bei Abgeordnetenbestechung. Im Dezember 2007 haben aber SPÖ, ÖVP, FPÖ (!) und BZÖ ein Gesetz beschlossen, das nicht dem UN-Übereinkommen gegen Korruption entspricht. Lediglich der Stimmenkauf wurde damals als Straftatbestand verankert. Diese Regelung ist zahnlos, weil in der Praxis Einflussnahmen und Geldzahlungen, wie der Fall Strasser zeigt nicht plump über Stimmenkauf abgewickelt werden.</p>
<p>In der Folge hat selbst der Legislativdienst des Parlaments feststellen müssen, dass der beschlossene Straftatbestand der Abgeordnetenkorruption repariert werden muss, da er nicht der UN-Konvention entspricht. Auch der im Dezember 2008 erschienene Bericht der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats „GRECO“ hat die geltende Gesetzeslage hinsichtlich der Abgeordnetenkorruption massiv kritisiert. Das alles hat SPÖ, ÖVP und FPÖ nicht interessiert. „Taub stellen und Aussitzen“ gilt als Motto.</p>
<p>Im Sommer 2009 kommt es zum Aufschnüren des strengen Korruptionsstrafrechts durch Justizministerin Bandion-Ortner. Im Zuge dieser Debatte stiegt wiederum der Druck endlich auch den Korruptionstatbestand für Abgeordnete UN-Konventionskonform zu regeln. SPÖ und ÖVP haben aber eine Lösung gefunden, die den Eindruck erweckt, dass Abgeordnete jetzt einem unfassenden Korruptionsstrafrecht unterliegen, ohne aber wirklich etwas befürchten zu müssen.</p>
<p>Es wird ein Scheintatbestand geschaffen. Abgeordnete machen sich künftig strafbar, wenn gegen Geld das Stimmverhalten verkaufen oder die Pflichten nach der Nationalrats-Geschäftsordnung verletzten. Klingt gut – ist aber harmlos. Die Abgeordneten haben nämlich nach § 11 der Geschäftsordnung nur eine Pflicht: die Anwesenheitspflicht.</p>
<p>Abgeordnete sind also strafbar, wenn sie gegen Geldzahlungen Sitzungen fernbleiben oder ein einzelner Abgeordneter sein Stimmverhalten verkauft. Die Regelungen sind komplett realitätsfern – es ist damit gesichert, dass kein österreichischer Abgeordneter jemals verurteilt werden wird.</p>
<p>Ich habe mehrfach Anträge für einen strengeren Abgeordnetenkorruptionstatbestand eingebracht – sie wurden alle abgelehnt. Scheinheilig wurde argumentiert, ich soll den Abgeordneten nicht unterstellen, sie würden Geld für Gesetzesinitiativen oder parlamentarische Anfragen nehmen.</p>
<p>Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption muss der Maßstab für jede Initiative sein. Die UN-Konvention verlangt, dass sämtliche Vorteile, die angenommen werden um in Ausübung einer Dienstpflicht eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen strafbar werden. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: Wer in Ausübung seines Mandats gegen einen Vorteil konkrete Handlungen setzt ist strafbar. Wenn SPÖ und ÖVP dazu bereit sind, ist in Österreich tatächlich ein umfassendes Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete umgesetzt.</p>
<p>siehe auch:<a href="http://albertsteinhauser.at/2011/03/27/ein-sektionschef-legt-offen-wie-bandion-ortner-die-antikorruptionsgesetze-entscharft-hat/"> Ein Sektionschef legt offen wie Bandion-Ortner die Antikorruptionsgesetze entscharft hat</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/04/01/abgeordnetenkorruption/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>TierschützerInnenprozess ist politisch motiviert</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/01/21/tierschutzerinnenprozess-ist-politisch-motiviert/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2011/01/21/tierschutzerinnenprozess-ist-politisch-motiviert/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 10:40:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[§ 278a]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://albertsteinhauser.at/?p=2424</guid>
		<description><![CDATA[Laufende Berichte zum &#8220;Tierschützerprozess&#8221; Der „Tierschützerprozess“ in Wiener Neustadt läuft nun seit 2. März 2010. Mittlerweile hat es 63 Verhandlungstage gegeben. Der „Tierschützerprozess“ war politisch motiviert. Polizei und Justiz wurden mobilisiert um die unangenehme Gruppe der TierschützerInnen über den Ermittlungsparagraphen § 278a StGB zu kriminalisieren. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden vertuscht und die Rechte der Beschuldigten massiv verletzt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2010/06/14/prozess_278a/">Laufende Berichte zum &#8220;Tierschützerprozess&#8221;</a></p>
<p><object width="400" height="250"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/fjcSA23LV_E?fs=1&amp;hl=de_DE&amp;rel=0"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/fjcSA23LV_E?fs=1&amp;hl=de_DE&amp;rel=0" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="400" height="250"></embed></object></p>
<p>Der „Tierschützerprozess“ in Wiener Neustadt läuft nun seit 2. März 2010. Mittlerweile hat es 63 Verhandlungstage gegeben. Der „Tierschützerprozess“ war politisch motiviert. Polizei und Justiz wurden mobilisiert um die unangenehme Gruppe der TierschützerInnen über den Ermittlungsparagraphen § 278a StGB zu kriminalisieren. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden vertuscht und die Rechte der Beschuldigten massiv verletzt. Ab dem ersten Tag der Ermittlungen gab es nur ein Ziel: mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln der Firma Kleider Bauer die Tierschutzszene „vom Hals zu schaffen“.</p>
<p>Die Chronologie zeigt die VIP Behandlung von Kleider Bauer und die politische Motivation der SOKO:</p>
<ul>
<li>Das erste Treffen von Kleider Bauer mit der Polizei fand bereits am 17.11.2006 statt. Noch hat es keine Sachbeschädigungen (erst am 1.12.2006) gegeben. Thema waren die legalen „Dauerdemos“ vor Kleider Bauer-Filialen. Man legt die Vorgangsweise fest: Die Polizei soll nach Möglichkeit einschreiten und dokumentieren. <em>(Beilage 1)</em></li>
</ul>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> das Ärgernis sind die legalen Aktivitäten der Tierschutzszene.</em></p>
<p><em> </em></p>
<ul>
<li>Anfang April 2007 gibt LVT Wien-Extremismusreferatsleiter ORat Mag. Autericky der Firma Kleider Bauer sogar Tipps zu weiteren Vorgangsweise. Er empfiehlt eine Kontaktaufnahme zu Medienvertretern und die Zurschaustellung beschädigter Fahrzeuge. Sogar Ortsvorschläge für die Medienaktion werden durch das LVT gemacht: Nähe Innenministerium oder Bundeskanzleramt. <em>(Beilage 2)</em></li>
</ul>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> das LVT steht auf Seiten der Firma Kleider Bauer und hat seinen eigentlichen Aufgabenbereich längst verlassen. Wie kommt man in Österreich in die Gunst, dass der LVT selbst eine Medienstrategie für eine private Firma entwirft?</em></p>
<p><em> </em></p>
<ul>
<li>Graf, Eigentümer von Kleider Bauer fordert, nach eigenen Angaben in seiner Einvernahme, am 4. April 2007 einen Termin bei Innenminister Platter ein. Bereits am 5. April kommt es zu diesem Termin. Die Kleider Bauer Eigentümer Graf treffen mit der Polizeispitze HGD‑StV Gen. Lang, HGD Dr. Buxbaum, Genmjr. Mahrer ua. zusammen. Graf legt ein selbstverfasstes Dossier mit Vorwürfen gegen Tierschützer vor. Diese wird von der SOKO ungeprüft übernommen. Es werden in dieser Sitzung sofort Maßnahmen festgelegt:</li>
</ul>
<ul>
<li>Ausschöpfen aller Möglichkeiten um Demonstrationen zu untersagen</li>
</ul>
<ul>
<li>Übernahme der Koordination der Ermittlungstätigkeit durch Bundeskriminalamt</li>
</ul>
<ul>
<li>Einrichtung einer SOKO</li>
</ul>
<p>Das Kabinett des Bundesministers wurde über die Ergebnisse der Sitzung informiert. Somit ist davon auszugehen, dass Innenminister Platter in vollem Umfang informiert wurde. <em>(Beilage 3)</em></p>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> Die legalen Demonstration sollen als Hauptärgernis mit allen Mitteln unterbunden werden. Durch die Gründung einer SOKO sollen die Tierschützer strafrechtlich mundtot gemacht werden. Innenminister Platter war offensichtlich informiert. Es wird durch diese Vorgangsweise auch die VIP-Behandlung von Kleider Bauer schonungslos offen gelegt. Wer sonst bekommt sofort einen Termin mit der Polizeispitze? Wer sonst kann ungeprüft eine Liste mit Vorwürfen vorlegen und bekommt noch bei derselben Sitzung eine eigene SOKO zugesichert?</em></p>
<ul>
<li>Die verdeckte Ermittlerin beginnt mit 27.4.2007 zu arbeiten. Obwohl bereits die SOKO kriminalpolizeilich ermittelt stützt man sich auf das Sicherheitspolizeigesetz. Die verdeckten Ermittlungen ergeben keine strafrechtlich relevanten Ergebnisse.</li>
</ul>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> Die Polizei hat die verdeckten Ermittlungen gestartet um strafrechtlich relevante Fakten zu sammeln. Damit ist sie gescheitert.</em></p>
<p><em> </em></p>
<ul>
<li>Am 18.12.2007 berichtet die SOKO (Zwettler/Böck) an Generaldirektor für öffentliche Sicherheit „Problemstellungen der Unternehmen entwickelt sich von den Anschlägen weg in Richtung der geschäftsstörenden Demonstrationen“. <em>(Beilage 4)</em></li>
</ul>
<p>Auch im Sicherheitsbericht für das Jahr 2007 wird auf Seite 213 unter dem Punkt „Militante Tierrechtsszene“ vermerkt: <em>„Die Anzahl der Straftaten durch militante Tierrechtsgruppen ist konstant relativ gering.“</em></p>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> Der SOKO war bewusst, dass die geschäftsstörenden Demonstrationen der zentrale Punkt der Auseinandersetzung sind. Trotzdem wurde weiter ermittelt und mangels konkreter Tatvorwürfe die nebulosen Anschuldigungen auf Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB erhoben.</em></p>
<ul>
<li>Am 23.1.2008 wird ein Schreiben von SOKO-Leiter Obstlt Josef Böck an GD Dr. Buxbaum und den Stv. GD Lang verfasst und folgendes vorgeschlagen:</li>
</ul>
<ul>
<li>Bei jeder angemeldeten Demonstration im gesamten Bundesgebiet (!) muss ein LVT-Beamter anwesend sein.</li>
</ul>
<ul>
<li>Zusätzlich sollen mindestens zwei WEGA-Beamte pro Demonstration abgestellt werden.</li>
</ul>
<p>Als Grund wird angegeben: das hätte sich vor Weihnachten bewährt und würde die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht außergewöhnlich gefährlicher Demonstrationen rücken, was die Rädelsführer auch wären. <em>(Beilage 5)</em></p>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> Es gilt – egal was es die SteuerzahlerInnen kostet – die TierschützerInnen müssen mit allen Mitteln bei den legalen politisch Demonstrationen überwacht werden. Die Aufgabe der anwesenden WEGA sollte offensichtlich nur dazu dienen in der Öffentlichkeit ein Bild der „Gefährlichkeit“ zu erzeugen und Tierschutzaktivitäten in der Wahrnehmung Dritter </em>negativ zu beeinflussen.</p>
<ul>
<li>Im Dezember 2007/Jänner 2008 wird erstmals der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation durch die SOKO im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft eingebracht. Ab jetzt werden die Anträge der SOKO und die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft auf § 278a StGB gestützt. Diese Vorgangsweise wird bis jetzt durch Justizministerin Bandion-Ortner gedeckt. Erwünschter Nebeneffekt: Die Möglichkeiten der Überwachung werden dadurch erweitert und auch genützt.</li>
</ul>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> Obwohl oder gerade weil bis zu diesem Zeitpunkt den Beschuldigten keine strafbaren Taten nachgewiesen werden konnten, wird die strafrechtliche Gangart verschärft.</em></p>
<p>Die Anwendung des § 278a StGB scheitert schon daran, dass mindesten eine 10 Personen für das Vorliegen einer kriminellen Organisation notwendig sind. Es werden 13 Beschuldigte nach § 278a StGB angeklagt. 8 sind beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) – 5 bei der Basisgruppe Tierrechte (BaT) aktiv.</p>
<p>Eine Zusammenarbeit dieser beiden Gruppen kann nicht dargelegt werden. Im Gegenteil. Die verdeckte Ermittlerin hat schon in ihren Berichten angegeben, dass sich beide Gruppen von einander politisch distanziert haben. In 15 Monaten Observierung hat es laut verdeckter Ermittlerin nur eine Veranstaltung gegeben, wo VGT- und BaT-Personen zur gleichen Zeit am selben Ort waren. Auch wurde über die Rufdatenauswertung auf Anordnung der Richterin festgestellt, dass die 8 VGT- und 5 BaT-Personen in einem Jahr gerade eine Handvoll Telefonkontakte miteinander hatten. Die SOKO hat das alles gewusst und bewusst verschwiegen. Der Staatsanwalt hat sich nicht dafür interessiert. Alleine damit bricht die Konstruktion der kriminellen Organisation nach § 278a StGB zusammen.</p>
<ul>
<li>Die SOKO setzt die Initiative, dem Verein gegen Tierfabriken den Status der „Gemeinnützigkeit“ abzuerkennen. In einer Sitzung am 19.6.2008 werden die diesbezüglichen Schritte besprochen. (Beilage 6)</li>
</ul>
<p><strong><em>Damit ist klar:</em></strong><em> Die SOKO führt längst für Kleider Bauer eine politische Auseinandersetzung mit dem Verein gegen Tierfabriken. Die Frage der Gemeinnützigkeit hat mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen nichts zu tun und dient ausschließlich dazu, dem VGT die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><strong>Konsequenzen:</strong></p>
<ul>
<li>Der zuständige Staatsanwalt muss spätestens nach Ende der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin von der Strafverfolgung nach § 278a StGB zurücktreten. Einzelne Tatvorwürfe, wie Sachbeschädigung können dann binnen kürzester Zeit im Rahmen des Prozesses geklärt werden. Sollte das nicht passieren wären die übergeordneten Stellen in der Staatsanwaltschaft gefordert. Letztverantwortlich wäre Justizministerin Bandion-Ortner. Sollte sie eine weitere Strafverfolgung nach § 278a StGB tolerieren, müsste sie erklären, warum das gerechtfertigt ist.</li>
</ul>
<ul>
<li>Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss klären, wie es möglich war, dass Polizei und Justiz „politisch motiviert“ instrumentalisiert wurden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Unterschlagung von Ermittlungsergebnissen muss strafrechtliche Konsequenzen haben, um präventiv ähnliche Vorgangsweisen zu unterbinden. Eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Leitung der SOKO soll die strafrechtliche Verantwortung insbesondere wegen Amtsmissbrauch klären. Auch eine Sachverhaltsdarstellung gegen Staatsanwalt Handler wird in den nächsten Tagen geprüft.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation ist dringend zu novellieren.</li>
</ul>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/wp-content/uploads/2011/01/PK-Tierschützerprozess-Pressemappe.pdf">Pressemappe zum Download</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://albertsteinhauser.at/2011/01/21/tierschutzerinnenprozess-ist-politisch-motiviert/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

