Der Prozess gegen Tierschützer/innen nach § 278a StGB
Die Grünen haben für das gesamte öffentliche Verfahren einen Prozessbeobachter entsendet. Ich berichte daher regelmässig aus erster Hand unter “Aktuelles zum Prozess gegen TierschützerInnen nach § 278a StGB” auf dieser Seite.
→ Hintergrundinfos zu § 278a StGB
4. und 5. März 2010
Am dritten und vierten Prozesstag sind die Angeklagten am Wort. Die Richterin stellt Zwischenfragen wie „Ist ihre Einstellung, die Gesellschaft zu einer veganen Gesellschaft zu machen?“ oder „Was haben sie für eine Einstellung zur Jagd?“. Interessant, aber irrelevant für die Frage, ob einer kriminelle Organisation vorliegt.
Interessant war auch die Befragung der Richterin, ob der Angeklagte Balluch die “kriminelle Organisation” in ihrer Anti-Jagd-Kampagne dadurch unterstützt hätte, dass er sich als Jäger verkleidet an einem Jagdkongress teilgenommen hätte. Balluch argumentierte, er habe sich nicht als Jäger verkleidet, sondern sich als Journalist für diese Veranstaltung angemeldet. Auch habe er für das Radio von dieser Veranstaltung berichtet. Der Rechtsanwalt beantragte zum Beweis das Abspielen der Radiosendung. Daraufhin gab die Richterin bekannt, dies sei nicht nötig, da sie in der Anwesenheit des Erstbeschuldigten am Jägerkongress doch keine Unterstützung der kriminellen Organisation sehe.
Die Richterin hat auch selbst über Google recherchiert. Das ist nicht unzulässig. Die eigenen Internetrecherchen werden zu Untermauerung eingebracht, dass sie aus ihrer Sicht Belastendes zu Tage gefördert hätten. Das ist grundsätzlich legitim, wenn auch die Vorhalte schnell widerlegt sind. Wenn sich die Richterin mit dem gleichen Ausmaß und Einsatz auch den entlastenden Fakten zuwendet, steht einem fairen Prozess nichts im Weg.
2. März 2010
Am Beginn der Verhandlung lässt die Richterin den OGH Beschluss über die Zulässigkeit der verhängten Untersuchungshaft verlesen. Die Richterin, die die Untersuchungshaft verhängt hat, hat damals den umfassenden Akt nicht lesen können und daher den Sachverhalt auf Basis einer Darstellung der SOKO der Polizei verfasst. Die Verteidiger wurden damals nicht einbezogen.
Erst nach der Endlosverlesung dieses Beschlusses können die Verteidiger replizieren. Die Journalisten haben längst den Gerichtssaal aus Zeitgründen verlassen müssen. Im Gerichtssaal wird diskutiert, ob dieses Zeitmanagmant Strategie war, um am ersten Tag eine medienwirksame Darstellung der Verteidigung zu verhindern.
Wie auch immer – die Verhandlung wird kommenden Donnerstag und Freitag fortgesetzt. Da wird es spannend, da die Angeklagten die Möglichkeit bekommen, eine Erklärung zum Sachverhalt abzugeben.
1. März 2010
Morgen beginnt der Prozess gegen eine Gruppe von Tierschützer/innen wegen § 278a Strafgesetzbuch – Bildung einer kriminellen Organisation – am Landesgericht Wiener Neustadt. Dieser Prozess ist schon deshalb höchst umstritten, weil § 278a StGB im Kampf gegen die organisierte Kriminalität geschaffen wurde. Angewendet wird der Paragraph aber weniger gegen Menschenhändler, Waffenschieber und Geldwäscher, sondern gegen Mitglieder von Tierschutz-NGOs.
Die Grünen werden für das gesamte öffentliche Verfahren einen Prozessbeobachter zu den Verhandlungen entsenden. Es ist uns wichtig, aus erster Hand über die Verhandlungen informiert zu sein. Wir werden den Prozess genau dokumentieren und beobachten. An dieser Stelle werden wir regelmäßig über die Entwicklungen berichten.
Bis zum Prozessbeginn haben die Angeklagten noch immer keine volle Akteneinsicht erhalten. Nach wie vor wird die Akteneinsicht in einen Teil der Polizeiakten verweigert. Das ist rechtsstaatlich untragbar und durch nichts zu begründen. Die Akteneinsicht ist schon deshalb wichtig, weil nur so sichergestellt werden kann, dass alle entlastenden Ermittlungsfakten auf den Tisch kommen.
Das Ausmaß des Prozesses wird für alle Beteiligten zur Belastungsprobe. Der Prozess ist für sechs Monate angesetzt, die Angeklagten werden in dieser Zeit nicht arbeiten können. So etwas ist ruinös. Selbst bei einem Freispruch bekommt niemand die verlorene Zeit abgegolten.
Bleibt zu hoffen, dass die Angeklagten im Prozess eine faire Chance bekommen.





