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	<title>Albert Steinhauser &#187; Soziale Gerechtigkeit</title>
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		<title>Kritik am &#8220;EU&#8221;-Fiskalpakt</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 09:05:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Soziale Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales & Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[25 EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von GB und Tschechien, haben sich als vermeintliche Antwort auf die europäische Krise auf den sogenannten Fiskalpakt geeinigt. Tatsächlich handelt es sich beim Fiskalpakt um einen hochproblematischen Vertrag mit massiven Demokratiedefiziten und fehlenden funktionierenden wirtschaftlichen Lösungen. Der Fiskalpakt enthält folgende Punkte: Die öffentlichen Haushalte müssen ausgeglichen budgetieren oder einen Überschuss aufweisen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>25 EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von GB und Tschechien, haben sich als vermeintliche Antwort auf die europäische Krise auf den sogenannten Fiskalpakt geeinigt. Tatsächlich handelt es sich beim Fiskalpakt um einen hochproblematischen Vertrag mit massiven Demokratiedefiziten und fehlenden funktionierenden wirtschaftlichen Lösungen.</p>
<p>Der Fiskalpakt enthält folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>Die öffentlichen Haushalte müssen ausgeglichen budgetieren oder einen Überschuss aufweisen. Das jährliche strukturelle Defizit darf jedenfalls 0,5% des BIP nicht übersteigen.</li>
<li>Diese Regel soll von Mitgliedstaaten nach Möglichkeit verfassungsrechtlich verankert werden.</li>
<li>Der EU-Gerichtshof soll die Umsetzung der Regel auf nationaler Ebene überwachen. Bei Überschreiten dieser Grenze tritt ein automatischer Korrekturmechanismus in Gang.</li>
<li>Vorgesehen ist eine stärkere Kontrolle der nationalen Haushalte von Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, wobei der Europäische Kommission und dem Rat ein „Wirtschaftspartnerschaftsprogramm“ mit den notwendigen Strukturreformen zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Implementierung des Programms wird von Rat und Kommission überwacht.</li>
<li>Überschreitet ein Mitgliedstaat der Eurozone die erlaubte Budgetgrenze von 3% des BIP, dann wird automatisch ein Sanktionsverfahren eingeleitet, das nur mit einer Zwei-Drittel Mehrheit im Rat abgewendet werden kann.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Demokratiedefizit</strong></p>
<p>Der Fiskalpakt wird nicht im Rahmen des EU-Rechts abgeschlossen, sondern als Staatsvertrag zwischen den Staaten  in Kraft treten.</p>
<p>Durch diese absurde Konstruktion wird jede parlamentarische Kontrolle unmöglich. Das europäische Parlament hat keinerlei Mitwirkungsrechte. Die Rolle der nationalen Parlamente ist auf die Zustimmung zum Vertrag reduziert. Europa wird damit wirtschaftspolitisch in einer Art „Ausnahmerecht“ regiert.</p>
<p>Die Vorgaben (Schuldenbremse) sollen rechtlich – am besten eingemeißelt im Verfassungsrang – festgeschrieben werden. Die Kontrolle der Einhaltung wird an den EU-Gerichtshof delegiert. In einer Daumenschraube aus Verfassungsrang und Gerichtsbarkeit werden die Grenzen der Budgeterstellung den demokratischen Aushandlungsprozessen entzogen.</p>
<p>Die Verschärfung der budgetären Überwachung greift jedenfalls tief in die nationale Budgethoheit ein und ist demokratiepolitisch bedenklich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ökonomisch gefährlich und unklar</strong></p>
<p>Schuldenbremsen lösen die europäischen Probleme nicht, sondern könnten sie massiv verschärfen (siehe Kritik an der Schuldenbremse). Darüber hinaus ist die Einhaltung des vorgeschriebenen Defizits von 0,5% des BIPs ein Mirakel. Dieser Wert ist keine feste Größe, sondern ein konjunkturabhängiger Rechenwert, der bei Budgeterstellung unbekannt ist. Nach Ablauf eines Budgetjahres wäre er zu berechnen, wobei durch unterschiedliche rechnerische Ansätze komplett unterschiedliche Ergebnisse ermittelt werden können. Wer  entscheidet, was und wie gerechnet wird, ist komplett ungeklärt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Für Europa und gegen den Fiskalpakt</strong></p>
<p>Der Grüne Budgetexperte Bruno Rossman zieht in einer Analyse folgenden Schluss: <em>„Der neue fiskalpolitische Pakt baut zusammen mit der jüngsten Verschärfung der Haushaltsüberwachung die ökonomische Governance in autoritärer Weise um. Das entspricht nicht den Vorstellungen der Grünen, die für einen demokratischen Aufbruch zu einer ökologisch verantwortlichen Wirtschafts-, Währungs-, Fiskal- und Sozialunion stehen.“ </em></p>
<p>Die Auseinandersetzung um Europa hat längst begonnen. Es gibt drei Optionen: Die Renaissance  der Nationalstaaten, wie es die Rechtspopulisten propagieren. Das Europa des politischen Establishments, wo Eliten weit weg von der Bevölkerung einen Einigungsprozess vorantreiben, der primär wirtschaftlichen Interessen dient. Ein Europa dessen Institutionen der Gewaltenteilung unterliegen und das seine Legitimation aus demokratischen und direktdemokratischen Willensbildungsprozessen bezieht.</p>
<p>Wer letzteres will muss Fehlentwicklungen auch benennen.  Aus falsch verstandener proeuropäischer Haltung dem europäischen Politestablishment und seinem Fiskalpakt zuzustimmen, heißt die destruktiven Kritiker und antieuropäischen Nationalisten zu stärken. Mit ihrem Monopol auf Kritik an Fehlentwicklungen werden sie den europäischen Einigungsprozess zerstören. Wer proeuropäisch denkt muss daher den Fiskalpakt massiv kritisieren.</p>
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		<title>10 Kritikpunkte an der Schuldenbremse</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2011/12/20/10-kritikpunkte-an-der-schuldenbremse/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 18:10:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Soziale Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Krise]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales & Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Ganz Österreich diskutiert über die Schuldenbremse. Ich bin ein Kritiker dieser Maßnahme. Nicht weil ich die rot-schwarzen Förderpfründe oder die milliardenschweren Subventionen in die private Pensionsvorsoge verteidige. Nein. Vielmehr gibt es handfeste wirtschaftliche, verfassungsrechtliche und europapolitische Bedenken, die diskutiert werden müssen: 1.) Die Schuldenbremse löst die Probleme der EU nicht. Starke Volkswirtschaften (z.B. Deutschland) saugen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ganz Österreich diskutiert über die Schuldenbremse. Ich bin ein Kritiker dieser Maßnahme. Nicht weil ich die rot-schwarzen Förderpfründe oder die milliardenschweren Subventionen in die private Pensionsvorsoge verteidige. Nein. Vielmehr gibt es handfeste wirtschaftliche, verfassungsrechtliche und europapolitische Bedenken, die diskutiert werden müssen:</p>
<p>1.) Die Schuldenbremse löst die Probleme der EU nicht. Starke Volkswirtschaften (z.B. Deutschland) saugen schwache Volkswirtschaften (Südeuropa) mit enormen Handelsbilanzüberschüssen wirtschaftlich aus. Die Überschüsse der einen, sind die Defizite der anderen. Dadurch müssen die südeuropäischen Volkswirtschaften immer mehr Schulden machen. Diese Situation führt zu einer negativen Beurteilung der Bonität und der wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Währungsunion setzt das wiederum die gesamte Eurozone unter Druck. Eine Schuldenbremse ändert dieses wirtschaftliche Gefälle nicht. Durch europäische Schuldscheine (Eurobonds) mit einem einheitlichen Zinssatz für die Staatsschulden aller europäischen Länder könnte allerdings ein Ausgleich geschaffen werden. Das wollen aber Deutschland und Frankreich nicht, weil sie dann relativ gesehen einen höheren Zinssatz zahlen müssten, was als eine Art Lastenausgleich aber gegenüber den südeuropäischen Ländern für innereuropäische Stabilität sorgen würde. Weil man sich durch den Druck der Rating Agenturen zum Handeln gezwungen sieht, haben Merkel und Sarkozy mit der Schuldenbremse eine Scheinlösung präsentiert, die die Vorteile ihrer Länder nicht antastet.</p>
<p>2.) Das Argument „ohne Schuldenbremse würden die Rating Agenturen die Zinsen weiter hinauftreiben“ greift zu kurz. Da die Schuldenbremse die innereuropäischen Probleme nicht lösen wird (siehe 1), wird sie das Triple A (bewertet die Kreditwürdigkeit eines Landes und beeinflusst damit die Höhe der Zinsen, die Staaten zahlen müssen) von Ländern, wie Österreich nicht retten. Spanien oder Estland (Musterschüler mit einstelliger Staatsschuldenquote) haben keine Triple A-Bewertung, obwohl ihre Staatschuldenquote niedriger als jene von Deutschland ist. Selbst das Triple A von Deutschland, dem wirtschaftlich stärksten Land innerhalb der EU, das sogar eine Schuldenbremse hat, ist laut Rating Agenturen in Gefahr. Es ist daher falsch, die Schuldenbremse damit zu begründen, dass dadurch das Triple A-Rating gesichert wäre.</p>
<p>3.) Die Schuldenbremse kann einen wirtschaftlich gefährlichen Abwärtstrend einleiten. Schon jetzt hat die Rating Agentur Fitch angemerkt, dass innerhalb der EU die wirtschaftliche Situation kritisch zu bewerten wäre, weil akute Rezessionsgefahr bestünde. Verordnen sich alle Länder gleichzeitig in Europa restriktive Sparprogramme (zur Erinnerung: am Beginn der Wirtschaftskrise hat man noch mit massiven staatlichen Investitionen gegengesteuert) wäre das der Beginn einer gefährlichen Abwärtsspirale: weniger Investitionen &#8211; weniger Wirtschaftswachstum – mehr Arbeitslosigkeit &#8211; weniger Steuereinnahmen – mehr Ausgaben – Erhöhung der Budgetprobleme …</p>
<p>4.) Die Schuldenbreme gehört nicht in die Verfassung. In der Verfassung stehen die Spielregeln eines Staates. Wie viel Arbeitslose, Schulden, Armut, Wirtschaftswachstum etc. es gibt, ist nicht Teil der Spielregeln, sondern Ergebnis eines gesellschaftspolitischen Aushandlungsprozesses. Eine Verfassungsbestimmung versucht mit einer Verrechtlichung die Gestaltungsspielräume einzuengen. Wer das will, müsste auch die Standards des Wohlfahrtsstaats verfassungsrechtlich festzuschreiben.</p>
<p>5.) Die Staatsschulden sind nicht die Ursache der Krise, sondern eine Folge der Krise. Bis 2008 wurden die Staatsschulden in Österreich reduziert. Mit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 haben sich die Schulden wieder erhöht. Banken- und Investitionspakete haben Geld gekostet.</p>
<p>6.) Die Schuldenbremse konzentriert sich ausschließlich auf das Problem der Staatsverschuldung und klammert damit aus, dass die ungeregelten Finanzmärkte &#8211; die jetzt beruhigt werden sollen &#8211; die Verursacher der Wirtschaftskrise und der Zinsentwicklung für Staatsanleihen sind.</p>
<p>7.) Die Schuldenbremse wird den Druck auf soziale Standards erhöhen. Wer jetzt behauptet man brauche die Schuldenbremse, weil man „über die Verhältnisse gelebt habe“, argumentiert falsch, da die Schulden durch die Banken- und Investitionspakete der Krise und nicht durch sozialpolitische Völlerei gestiegen sind. Ideologisch motiviert soll der Wohlfahrtsstaat über eine irreversible Verfassungsbestimmung zurückgeschraubt werden.</p>
<p>8.) Mit einer Schuldenbremse werden Zukunftsinvestitionen in Bildung, Umwelt oder Forschung deutlich erschwert, da die budgetären Spielräume in den nächsten Jahren einseitig durch den Druck nummerischer Größen in der Verfassung auf „Null“ reduziert werden. Bis zum Greifen der Schuldenbremse im Jahr 2017 müssten nämlich dann jährlich geschätzt rund 8 bis 9 Milliarden Euro eingespart oder durch neue Steuern aufgebracht werden.</p>
<p>9.) Schon jetzt dürfen nicht ungebremst Schulden gemacht werden. Das Budgetdefizit der Euroländer durfte 3 % nicht überschreiten. Formal hat beispielsweise Griechenland diese Grenze bis zum wirtschaftlich Zusammenbruch immer erfüllt – praktisch waren die versteckten Defizite aber deutlich größer. Es ist daher egal, welche Budgetdefizitgrenzen über eine Schuldenbremse eingezogen werden, wenn die Budgetzahlen frisiert und geschönt sind. Im Kern sind daher nicht strengere Defizitgrenzen, sondern ein erhöhter Plausibilitätsnachweis der Budgetzahlen unter den bestehenden Rahmenbedingungen notwendig.</p>
<p>10.) Wer sparen will, braucht keine Schuldenbremse. Schon jetzt kann und soll die Politik sinnvoll sparen, da sonst hohe Zinszahlungen praktisch Steuergelder an die Kapitalmärkte umverteilen. Wann und in welcher Höhe gespart werden soll, kann aber nicht über eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse festgelegt werden, sondern hängt von wirtschaftlichen Entwicklungen und demokratischen Gestaltungsprozessen ab. Mit dem Finanzrahmengesetz verfügt Österreich über ein exzellentes Instrument, um seine Einnahmen und Ausgaben für die kommende Jahre zu planen und Reformwillen budgetär festzuschreiben.</p>
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		<title>Stoppt die Schuldenfalle</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 09:36:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Soziale Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenfalle]]></category>

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		<description><![CDATA[Während in der Krise für Banken dicke Rettungspakete geschnürt werden, hat die Regierung kein Herz für überschuldete Privatpersonen, die oftmals ohne ihr Zutun in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die geplante Gesetzesänderung wird jetzt schon jahrelang verschoben. Das es Handlungsbedarf gibt, ist unbestritten. Österreichweit beträgt die typische Schuldenhöhe der ÖsterreicherInnen 2010 36.000 Euro. Damit ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während in der Krise für Banken dicke Rettungspakete geschnürt werden, hat die Regierung kein Herz für überschuldete Privatpersonen, die oftmals ohne ihr Zutun in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die geplante Gesetzesänderung wird jetzt schon jahrelang verschoben.<br />
Das es Handlungsbedarf gibt, ist unbestritten. Österreichweit beträgt die typische Schuldenhöhe der ÖsterreicherInnen 2010 36.000 Euro. Damit ist die Privatverschuldung hierzulande auf einem anhaltend hohen Niveau.</p>
<p>Bei den SchuldnerInnen handelt es nicht mehr überwiegend um Leute, die mit Geld nicht umgehen können oder bewusst über ihre Verhältnisse leben. Häufigste Ursache für private Schulden sind heute plötzliche Arbeitslosigkeit, das Scheitern in der Selbstständigkeit oder Scheidung.<br />
Durch die anhaltende Finanzkrise hat sich die Situation nochmals verschärft.  Viele ÖsterreicherInnen, die sich ihren Traum vom Eigenheim durch einen Fremdwährungskredit finanziert haben, stehen vor einem Dilemma. Weil die Tilgungsträger krisenbedingt nicht die gewünschten Renditen erreichen und beliebte Fremdwährungen wie der Schweizer Franken ein Allzeithoch erreicht haben, können viele Häuselbauer ihre Fremdwährungskredite nicht mehr zurückzahlen. Davon betroffen sind geschätzt mindestens 250.000 Österreicher, die ihre Kredite zu 95 Prozent in Franken abgeschlossen haben. Insgesamt macht dies ein Volumen von 35 Milliarden Euro aus.</p>
<p>Als Ausweg wird oftmals versucht mit Hilfe eines Privatkonkurses eine Entschuldung zu erreichen. Im 1. Halbjahr 2011 wurden 4.882 Privatkonkurse eröffnet, das sind um 5,4 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2010.<br />
Im Privatkonkurs soll redlichen und motivierten SchuldnerInnen eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn gegeben werden. Im Abschöpfungsverfahren sollen über einen bestimmten Zeitraum (meistens 7 Jahre) möglichst viele Schulden zurückbezahlt werden. In dieser Zeit soll dem/der SchuldnerIn nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“ Lebensführung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf. Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei. Die Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück.<br />
Soweit so gut, doch die Praxis hat gezeigt, dass die 1995 in Österreich eingeführte Möglichkeit der Entschuldung über den Privatkonkurs bestimmten Teilen der Bevölkerung kaum offen steht. So scheitern Personen mit geringem Einkommen zumeist schon am Erreichen der gesetzlichen Mindestrückzahlungsquote von 10% im Abschöpfungsverfahren. Im Jahr 2010 war das bei 36% aller in Österreich durchgeführten Abschöpfungsverfahren der Fall! Die betroffenen Personen müssen ihr Leben lang mit den Schulden leben, was nicht nur für sie schlecht ist, sondern auch für die österreichische Wirtschaft, von der sie faktisch ausgeschlossen sind. Das Problem ist nicht neu. Schon zu Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 gab es im Justizministerium Gespräche, den Privatkonkurs zu reformieren. Bislang ist außer leeren Worthülsen der Regierungsparteien jedoch nichts passiert. Ich werde im Herbst den Druck erhöhen, damit jenen, die oftmals völlig unverschuldet in die Finanzmisere geschlittert sind, die Chance für einen persönlichen finanziellen Neustart möglich wird.</p>
<p><strong><br />
Welche Reformen sind notwendig:</strong></p>
<p>- Erleichterung des Privatkonkurses durch Abschaffung des verpflichtenden außergerichtlichen Ausgleichsversuch und der Konkurskostentragung in der Höhe von 4000 Euro.</p>
<p>- Diese Voraussetzungen stellen für manche unüberbrückbare Hindernisse dar, da das Aufbringen von 4000 Euro für SchuldnerInnen in dieser Situation nur möglich ist, wenn Freunde oder Verwandte finanziell helfen. Es sollte auch für Personen eine Konkurseröffnung möglich sein, die momentan über keine vorhandenen Geldmittel verfügen.</p>
<p>-	Einleitung des Privatkonkurses von Amts wegen, wenn hohe Schulden bei mehreren Gläubigern vorliegen, die in einem Missverhältnis zur Vermögens- und Einkommenssituation stehen.</p>
<p>Sobald das Gericht (Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher) von der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners Kenntnis erlangt, könnte eine amtswegige Konkurseröffnung für die/den SchuldnerIn, auf Grund positiver Auswirkungen, wie Zinsen- und Exekutionsstopp sinnvoll sein.<br />
-	Entfall oder Senkung Mindestquote im Abschöpfungsverfahren oder Erweiterung der Billigkeitsgründe, da fast 13 % der Schuldner an der Mindestquote scheitern</p>
<p>-	Exekutionsstopp bei Zahlungsunfähigkeit</p>
<p>-	Begrenzung der Inkasso-Kosten</p>
<p>-	Problem hohe Verzugszinsen: Anrechnung der Rückzahlung auf Gesamtschuld</p>
<p>-	Keine Auflösung privater Pensionsvorsorge im Privatkonkursverfahren</p>
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		<title>Wie die Justizministerin den BürgerInnen mit den Gerichtsgebühren in die Tasche greift</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jul 2011 12:56:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Soziale Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die Justizministerin den BürgerInnen mit den Gerichtsgebühren in die Tasche greift Wer einen Prozess führt muss Gerichtsgebühren zahlen. Derzeit wird aber ungeniert versucht über die Gerichtsgebühren den BürgerInnen in die Tasche zu greifen. In den beiden letzten Jahren wurden Gerichtsgebühren erhöht oder neu geschaffen (siehe unten). Alleine die Explosion bei den Einnahmen aus den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } 		A:link { so-language: zxx } --><span style="font-size: medium;"><strong>Wie die Justizministerin den BürgerInnen mit den Gerichtsgebühren in die Tasche greift</strong></span></p>
<p>Wer einen Prozess führt muss Gerichtsgebühren zahlen. Derzeit wird aber ungeniert versucht über die Gerichtsgebühren den BürgerInnen in die Tasche zu greifen. In den beiden letzten Jahren wurden Gerichtsgebühren erhöht oder neu geschaffen (siehe unten).</p>
<p>Alleine die Explosion bei den Einnahmen aus den Kopierkosten &#8211; beispielsweise wenn man sich Abschriften bei Gericht besorgt &#8211; zeigen, wie die Rechtsschutzsuchenden ausgenommen werden. Die Kosten für eine Kopie wurden auf bis zu einem Euro pro Kopie in die Höhe getrieben.</p>
<p>Das ist aber nicht alles. Die Gerichte nehmen heute längst mehr ein, als sie tatsächlich Kosten.<strong> </strong>Im Jahr 2010 wurden an den österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften  709.973.014,72 Euro ausgegeben. Im selben Zeitraum haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften 779.832.350,69 an Gerichtsgebühren, Geldstrafen etc.  eingenommen. Macht einen saftigen Gewinn von 69.859.336,97 Euro, den die Gerichte erwirtschaftet haben. Durch ständige Erhöhung der Gerichtsgebühren nehmen die Gerichte heute mehr ein, als sie tatsächlich kosten und subventionieren damit den Finanzminister.</p>
<p>Die Finanzierung der Justiz ist wichtig. Gebührentreiberei, die nichts mehr mit den realen Kosten der Gerichte zu tun hat, ist ein Raubzug in den Taschen der BürgerInnen. Trotz Verfahrenshilfe sind hohe Gerichtsgebühren für die Rechtsschutzsuchenden eine Hürde bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche bei Gericht und sozial ungerecht. Nicht vergessen darf man, dass die GebührenzahlerInnen ohnedies auch SteuerzahlerInnen sind.</p>
<p><a name="_GoBack"></a></p>
<p><strong>Beispiele für Gebührenerhöhungen in den letzten Jahren:</strong></p>
<ul>
<li>Neue Gebühren 	bei der Sachwalterschaft (2009): ein Sohn erledigt die 	Sachwalterschaft für seine Mutter. Wenn das Gericht verlangt, muss 	er eine Aufstellung über die Ausgaben machen, also Rechnung legen. 	2009 wurde das gebührenpflichtig. Jetzt hat seine Mutter bzw. er 	vom Gericht einen Zahlungsaufforderung über 74.- Euro erhalten. Das 	sind die Gebühren, die jetzt für die betagte Mutter  anfallen.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Neue Gebühr 	bei Vergleichen in Unterhaltsstreitigkeiten (2009): Eltern streiten 	über den Unterhalt, der für ein gemeinsames Kind zu leisten ist. 	Man vergleicht sich vor Gericht. Seit 2009 wird dieser Vergleich 	gebührenpflichtig.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Neue Gebühren 	bei der Festsetzung des Besuchsrecht (2009): Es kommt zu einem 	Streit über das Besuchsrecht. Ein Elternteil will beispielsweise 	eine andere Regelung beim Besuchsrecht. Der Antrag bei Gericht 	kostet jetzt 220.- Euro.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Generelle 	Erhöhung aller Gerichtsgebühren durch Änderung der Indexierung 	(2009): Durch das Abändern der Voraussetzung für die 	Indexanpassung der Gerichtsgebühren (nunmehr bei einer Steigerung 	des Verbraucherpreisindex um 5% &#8211; früher erst bei 10%) kommt es zu 	einer schnelleren Anpassung der Indexierung, was zu einer 	Mehrbelastung der BürgerInnen im Krisenjahr 2009 geführt hat.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Höhere 	Gebühren für das Grundbuch (2011): eine Familie hat gespart und 	kann sich eine Eigentumswohnung leisten. Seit 2011 müssen dafür 	höhere Gebühren für das Grundbuch bezahlt werden.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Justizbudget 2011: Gespart wird bei BürgerInnen!</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/11/18/justizbudget-2011-gespart-wird-bei-burgerinnen/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 00:40:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Gerechtigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Budget 2011. Auch im Justizbereich wird kräftig gespart. Justizministerin Bandion-Ortner will das auf Kosten der Rechtsschutzsuchenden und der Vernunft. Hier eine Auswahl der Einsparungen: Sparen bei den Rechtsschutzsuchenden: Einschränkung des Amtstages bei Bezirksgerichten Gespart wird nun am Amtstag. Bislang war es Rechtsschutzsuchenden, möglich einmal pro Woche unangemeldet bei Gericht zu erscheinen, um dort Anträge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Budget 2011. Auch im Justizbereich wird kräftig gespart. Justizministerin Bandion-Ortner will das auf Kosten der Rechtsschutzsuchenden und der Vernunft. Hier eine Auswahl der Einsparungen:</p>
<p><strong>Sparen bei den Rechtsschutzsuchenden: Einschränkung des Amtstages bei Bezirksgerichten</strong></p>
<p>Gespart wird nun am Amtstag. Bislang war es Rechtsschutzsuchenden, möglich einmal pro Woche unangemeldet bei Gericht zu erscheinen, um dort Anträge oder Klagen protokollarisch aufnehmen zu lassen. Das soll jetzt auf einige Familienrechtsangelegenheiten und Exekutionsverfahren eingeschränkt werden. Bandion-Ortner agiert nach dem Prinzip – Bitte nicht stören. Auf der Strecke bleiben die Rechtsschutzsuchenden. Wer sich einen Anwalt leisten will, kommt zu seinem Recht. Bildungsfernen und sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen wird der Zugang zum Recht weiter erschwert. Das führt dazu, dass immer mehr das Geldbörsel darüber entscheidet, ob man in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen. Eine gefährliche Entwicklung.</p>
<p>update 30.11.2010: Nach Protesten wurde dieses Vorhaben von der Justizministerin zurückgezogen.</p>
<p><strong>Sparen bei den Opfern von Straftaten: Ablehnung des Antrags auf Fortführung im Strafprozess wird kostenpflichtig</strong></p>
<p>Opfer von Straftaten können, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, einen Antrag auf Fortführung stellen. Der Antrag auf Fortführung von eingestellten Strafverfahren ist ein wichtiges Instrument des Rechtsschutzes und der Opferfürsorge. Er schafft Opfern von Straftaten die Möglichkeit die Einstellung von Strafverfahren zu überprüfen. Bei Zurück- bzw. Abweisung eines Antrags auf Fortführung soll jetzt ein Pauschalkostenbeitrag in der Höhe von 90 Euro vom Gericht eingehoben werden. Diese Gebühr hat nur ein Ziel: Opfer von Straftaten sollen von einer Antragsstellung auf Fortführung mit der Gebühr abgeschreckt werden. Das ist ein Schlag für den Opferschutz.</p>
<p><strong>Sparen bei den Suchtkranken: Einschränkung der Drogentherapie</strong></p>
<p>Im Bereich „Therapie statt Strafe“ soll die Therapiedauer auf sechs Monate befristet werden. Argumentiert wird damit, dass es einen Trend weg von der Langzeittherapie hin zur Kurzzeittherapie gäbe. Interessant, dass man diesen Trend gerade in Zeiten der Budgetrestriktionen entdeckt. Aber gerade im Bereich der Suchterkrankung muss es den Gerichten auch weiterhin möglich sein, eine genaue Einzelfallabwägung zu treffen.</p>
<p><strong>Sparen bei den Justizopfern: Höchstgrenze bei Schadenersatz nach Haft</strong></p>
<p>Wer zu Unrecht in Haft sitzt hat Anspruch auf Schadenersatz. Nun sollen Höchstgrenzen für die Entschädigung eingezogen werden. Bisher hat das Gericht über die Angemessenheit einer Entschädigung entschieden. Da mit dieser Maßnahme ab 2012 ein Einsparungspotential von 800.000 € erwartet wird, kann der Schluss gezogen werden, dass ungerechtfertigt inhaftierte Personen ab 2012 nicht mehr den nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzes angemessenen Betrag bekommen.</p>
<p><strong>Sparen bei der Ausbildung: Verkürzung des Gerichtsjahrs</strong></p>
<p>Das Gerichtjahr, eine sinnvolle Möglichkeit für junge JuristInnen praktische Erfahrungen zu sammeln, wird von neun auf fünf Monate verkürzt. Dazu kommt, dass auf Basis dieses verbliebenen &#8220;Schnupperkurses&#8221; jetzt entschieden werden muss, wer in den Richterdienst übernommen wird.  Besonders nett: Bei dieser Gelegenheit hat die Justizministerin den RechtspraktikantInnen auch gleich den Gehalt um 25% auf ca. 1000 Euro gekürzt.</p>
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		<title>Weg mit dem Weisungsrecht!</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 09:04:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was anderswo als Korruption bezeichnet wird, läuft in der österreichischen Innenpolitik unter Gefälligkeit, Loyalität und freundschaftlicher Verbundenheit. Da wiegt es um so schwerer, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor unter dem Weisungsrecht des Justizministeriums steht. Im Extremfall kann der Justizminister, wie ein Herrscher im Mittelalter als Gerichtsherr auf jeden einzelnen Straffall Einfluss nehmen. Wenn es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was anderswo als Korruption bezeichnet wird, läuft in der österreichischen Innenpolitik unter Gefälligkeit, Loyalität und freundschaftlicher Verbundenheit. Da wiegt es um so schwerer, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor unter dem Weisungsrecht des Justizministeriums steht. Im Extremfall kann der Justizminister, wie ein Herrscher im Mittelalter als Gerichtsherr auf jeden einzelnen Straffall Einfluss nehmen. Wenn es nach der ÖVP und ihrer Justizministerin geht, bleibt das Weisungsrecht der Politik über die Staatsanwaltschaft einbetoniert.</p>
<p>Damit besteht im sensiblen Bereich der Korruptionsbekämpfung, aber auch generell bei Ermittlungsbehörden unter politischer Kuratel die permanente Gefahr von Machtmissbrauch und politischer Einflussnahme. So muss in VIP-Verfahren an acht (!) Stellen berichtet werden. Daher geht es nicht darum, wie viele  Weisungen in den letzten Jahren durch das Justizministerium an die Staatsanwaltschaft tatsächlich erfolgt sind. Es geht schlicht darum, dass nur dann, wenn eine Behörde personell und organisatorisch unabhängig ist, auch der Schutz vor informellen oder erzwungenen Loyalitäten, besteht. Das derzeitige System ist missbrauchsanfällig. Ständige Berichte über den Ermittlungsstand in heiklen politischen Strafverfahren, Informationen darüber in den Medien, Anklagen medienwirksam im Wahlkampf &#8211; vieles wäre möglich, wenn die falschen Akteure zum falschen Zeitpunkt am falschen Platz sitzen.</p>
<p>In den meisten Ländern Europas unterstehen die Staatsanwälte nicht dem JustizministerInnen. Die Aufklärungsarbeit der italienischen Justiz – sowohl in Sachen Mafia als auch Politik wie das Beispiel Silvio Berlusconi zeigt – war nur deshalb möglich. Im österreichischen System wäre das undenkbar. Hier müssen Berichte abgeliefert werden und das Justizministerium könnte die Ermittlungen jederzeit steuern.</p>
<p>Im UN-Übereinkommen gegen Korruption wurde längst vereinbart, dass eine „spezialisierte Stelle [zur Korruptionsbekämpfung], der die nötige Unabhängigkeit zu gewähren ist, damit sie ihre Aufgaben wirksam und ohne unzulässige Einflussnahme wahrnehmen kann“, geschaffen werden muss. Österreich hat brav unterschrieben und ebenso brav auf die volle Umsetzung verzichtet.</p>
<p>Es ist an der Zeit, das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft zu kappen und einem Bundesstaatsanwalt zu übertragen. Der Bundesstaatsanwalt soll auf Zeit durch das Parlament gewählt werden, darf aber nicht wiederbestellbar sein. Die Kontrolle der Staatsanwaltschaften bei abgeschlossenen Verfahren soll beim Parlament verbleiben.</p>
<p>Damit ist gewährleistet, dass Verfahren unabhängig geführt werden &#8211; die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften aber auch demokratisch kontrolliert und legitimiert ist.</p>
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		<title>2010 Sparpaket droht</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Dec 2009 22:01:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Gerechtigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem die Regierung keine neuen Steuern für Reiche einführen will, ist im Herbst 2010 mit einem Megasparpaket zu rechnen. Konjunkturpakete, Bankenhilfe und der Hypo-Skandal haben einiges gekostet. Die entscheidende Frage wird daher sein, wer die Zeche für die Wirtschaftskrise bezahlt. Gibt es doch neue Steuern für die Reichen oder wird bei den Budgetausgaben gespart? Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die Regierung keine neuen Steuern für Reiche einführen will, ist im Herbst 2010 mit einem Megasparpaket zu rechnen. Konjunkturpakete, Bankenhilfe und der Hypo-Skandal haben einiges gekostet.</p>
<p>Die entscheidende Frage wird daher sein, wer die Zeche für die Wirtschaftskrise bezahlt. Gibt es doch neue Steuern für die Reichen oder wird bei den Budgetausgaben gespart?</p>
<p>Wer sich für Einsparungen entscheidet, wird die Ausgabenkürzungen im Bereich der Bildung und der Sozialausgaben ansetzen müssen. Die Auswirkungen diese Sparkurses werden die Verteilungssituation in Österreich verschärfen.</p>
<p>Die Verteilung der Einkommen wird in Österreich immer ungleicher. Während die höchsten Gehälter weiter steigen, mussten Niedrigverdiener in den letzten Jahren Einkommensverluste hinnehmen. Dazu kommt, dass Steuern und Abgaben kaum umverteilend wirken. Die 10% niedrigsten Einkommen zahlen 37% ihres Einkommens an Steuern und Abgaben. Bei den 10% Reichsten sind es auch nur rund 40% des Einkommens, die an Steuern und Abgaben gezahlt werden.</p>
<p>Diese Ungleichverteilung wird ausschließlich durch Sozialleistungen korrigiert. Das untere Drittel erhielt 2005 43,5% aller Sozialtransfers. Beim reichsten Drittel waren es nur 25%.</p>
<p>Bei den Sozialausgaben zu sparen, heißt die Ungleichheiten zu verschärfen. Für die Wirtschaftskrise müssten dann die „kleineren“ Einkommensbezieher/innen zahlen. Diejenigen, die schon einmal durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Einkommensverzicht Opfer der Krise geworden sind, würden dann ein zweites mal zur Kassa gebeten werden.</p>
<p>Das ist inakzeptabel und obendrein äußerst kurzsichtig. Die Folgekosten des Sparens bei den Sozialleistungen sind höher als die Einsparungen ausfallen. Armut führt in Regel zu erhöhten Gesundheits- und Sicherheitsausgaben. Dazu kommt, dass Ungleichverteilung die Nachfrage und damit die Wirtschaft schwächt. Wer viel verdient spart verstärkt, wer wenig verdient hat dann nichts zum Ausgeben.</p>
<p>Natürlich macht es Sinn beispielsweise durch Verwaltungsvereinfachungen bei den Staatsausgaben zu sparen. Ohne vermögensbezogene Steuern, die die Reichen in Österreich treffen, der Beseitigung von Steuerprivilegien und einen Solidarbeitrag für Spitzenverdiener wird es keine gerechte Verteilung der Kosten der Wirtschaftskrise geben.</p>
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		<title>Reiches Österreich – armer Sozialstaat</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 07:00:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[initiativen]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Gerechtigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Der österreichische Sozialstaat braucht auf Grund veränderter Rahmenbedingungen neue Initiativen. Bei vorhandenem politischen Willen wären sie auch finanzierbar. Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Das geschätzte Privatvermögen beläuft sich auf 600 Milliarden Euro. Statistischen bedeutet das ein durchschnittliches Vermögen von 180 000 Euro pro Haushalt. Allein, wer besitzt dieses Vermögen wirklich? Real sieht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der österreichische Sozialstaat braucht auf Grund veränderter Rahmenbedingungen neue Initiativen. Bei vorhandenem politischen Willen wären sie auch finanzierbar.</strong></p>
<p>Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Das geschätzte Privatvermögen beläuft sich auf 600 Milliarden Euro. Statistischen bedeutet das ein durchschnittliches Vermögen von 180 000 Euro pro Haushalt. Allein, wer besitzt dieses Vermögen wirklich?</p>
<p>Real sieht die Verteilung des Vermögens nämlich anders aus. Die reichsten 10 Prozent in Österreich besitzen über zweidrittel (68%) aller Vermögenswerte! Über eine Million ÖsterreicherInnen gilt als armutsgefährdet, eine halbe Million ÖsterreicherInnen leben in akuter Armut. Die Zahl jener die keine Arbeit haben steigt stetig und wird nur durch statistische Tricks und damit verbundenen hohen Kosten beschönigt.</p>
<p>Die österreichische Sozial- und Verteilungspolitik bedarf in vielen Punkten einer Neuorientierung. Letztendlich geht es nicht um die Frage, ob man sich soziale Sicherheit leisten kann, sondern ob man sie sich leisten will.</p>
<ul>
<li><strong>Finanzierung des „Sozialsystems&#8221; sichern</strong></li>
</ul>
<p>Geradezu gebetsmühlenartig wird von jenen die den Rückbau des Sozialstaates betreiben die Finanzierbarkeit in Frage gestellt. Angesichts der Zahlen wird aber klar, dass  reiche Industrienationen wie Österreich kein Finanzierungsproblem, sondern ein Verteilungsproblem zu lösen haben.</p>
<p>Die Tatsache, dass die Löhne seit nunmehr über 20 Jahren nicht im gleichen Ausmaß wie die wirtschaftliche Produktivität gestiegen sind führt zu Reallohnverlust. Der Anteil der Löhne am Volkseinkommen sinkt gegenüber dem Anteil an Kapitaleinkommen.</p>
<p>Im Ergebnis bedeutet das nicht nur eine Umverteilung zu Ungunsten breiter Bevölkerungsteile, sondern auch ein Wegbrechen der Finanzierungsbasis des Sozialsystems, das über die Sozialversicherungsbeiträge an die Löhne gekoppelt ist.</p>
<p>Nur eine stärkere Steuerfinanzierung des Sozialsystems unter der Prämisse einer neuen Steuergerechtigkeit oder die Verbreiterung der Finanzierungsbasis jenseits von Löhnen, beispielsweise durch Einbeziehung von Mieteinkünften kann diesen Trend stoppen.</p>
<p>Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Sozialstaat bleiben aber ein intakter Arbeitsmarkt und wohlstandssichernde Löhne.</p>
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