Category: Aufarbeitung der NS-Zeit

Rehabilitierung der NS-Justizopfer

Am 21.10.2009 hat das Parlament das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz” mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Damit gibt es nach vielen Jahren Engagement eine umfassende Rehabilitierung der NS Justizopfer.

Für uns Grüne ist das ein erfreulicher Endpunkt einer langen Auseinandersetzung. Die ehemaligen Abgeordneten Andreas Wabl und Terezija Stoisits haben das Thema aufgegriffen und über viele Jahre betreut. Ich hatte das Glück nach toller Vorarbeit diese Initiative vollenden zu dürfen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass ohne das Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz”, allen voran Richard Wadani, dieses Gesetz nicht möglich gewesen wäre.

Wie kam es zur Einigung?

Im Jänner 2009 haben die Grünen ein NS-Aufhebungsgesetz mit dem Ziel einer umfassenden Rehabilitierung der NS Justizopfer eingebracht.

Im September 2009 wurde in Wien die Deserteursausstellung eröffnet. Aus diesem Anlass haben Nationalratspräsidentin Prammer (SPÖ) und der zweite Nationalratspräsident Neugebauer (ÖVP) eine Rehabilitierung in Aussicht gestellt.

In weiterer Folge kam es zu zahlreichen bilateralen Gesprächen. Am Dienstag den 6.10.2009 kam es dann im Justizministerium zur finalen Einigung, nachdem noch einige Wünsche der Grünen berücksichtigt wurden. Einen Tag später hat der Justizausschuss den Gesetzesentwurf diskutiert und angenommen.

Wen rehabilitiert dieses Gesetz?

  1. Aufgehoben sind die Urteile der Sonder- und Standgerichte, des Volksgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, soweit ihnen Strafsachen zugewiesen worden sind.
  2. Aufgehoben sind die Verurteilungen Homosexueller, so weit sie nicht auch heute strafbar sind.
  3. Aufgehoben sind die Beschlüsse auf Zwangssterilisation oder zwangsweisen Schwangerschaftsabbruch der NS Erbgesundheitsgerichte
  4. Darüber hinaus soll eine Generalklausel alle sonstigen gerichtlichen Entscheidungen aufheben, soweit in ihnen typisches nationalsozialistisches Unrecht zum Ausdruck kommt.
  5. Deserteure und Kriegsverräter werden politisch rehabilitiert und hinsichtlich ihres Widerstands gewürdigt.

Das Gesetz hebt sämtliche Verurteilungen ohne Einzelfallprüfung auf. Es sind keine Anträge notwendig. Wer deklaratorisch darüber eine Feststellung will, kann diese verlangen. Nur dann wird in den Fällen drei und vier vor Ausstellung das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft.

Neues Aufhebungsgesetz

Chronologie der Grünen Aktivitäten

Ursprünglicher Grüner Antrag

Einige Medienberichte zur Einigung:

Kurier: NS-Urteile werden “beseitigt”

Die Presse: Deserteure: NS-Urteile werden aufgehoben,

Leitartikel Rainer Nowak

Der Standard: “Nach 70 Jahren ist es Zeit”

NS-Aufhebungsgesetz



Während des NS Regimes sind zahlreiche Unrechtsurteile ergangen, die teilweise noch immer Geltung haben. Die Republik hat sich mit der Rehabilitierung auffällig schwer getan.

Der nachlässige Umgang Österreichs mit seiner NS-Vergangenheit wird mit der bis heute ausstehenden Rehalbilitierung aller Opfer der NS-Justiz einmal mehr deutlich.


Geltende Rechtslage

Im Jahr 2005 wurde das Anerkennungsgesetz 2005 im österreichischen Nationalrat beschlossen.

Im Anerkennungsgesetz wird auf die historische Gesetzgebung  „Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945“ und „Befreiungsamnestie 1946“ verwiesen.

Das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 hebt Verurteilungen nach taxativ aufgezählten Gesetzen auf.

Die Befreiungsamnestie bezieht sich auf sämtliche Entscheidungen von Militär- und SS-Gerichten, nimmt aber ausdrücklich jene strafbaren Handlungen aus, die auch nachher nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe stehen


Kritik an der geltenden Rechtslage

Die unter Druck geratene schwarz-blau-orange Bundesregierung verabschiedete 2005 ein schlampiges Gesetz, das keine klare Rechtsgrundlage bietet und unvollständig bzw. widersprüchlich ist.

Das Anerkennungsgesetz schafft keinen neue eigene Rechtsgrundlage für die Aufhebung, sondern verweist auf das „Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945“ und die „Befreiungsamnestie 1946“, die aber keine klare Rechtsgrundlage bieten und unvollständig bzw. unklar sind.

Ohne eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen wird aber dann im Gesetz programmatisch festgestellt, dass alle Verurteilungen durch Gerichte gegen Österreicher unter der nationalsozialistischen Herrschaft die als Ausdruck typischen nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind, rückwirkend aufgehoben sind.

Konkret ergeben sich folgende Mängel:

•    Zahlreiche Verurteilungen nach NS Gesetzen oder Verordnungen sind durch die geltende Rechtslage nicht erfasst. Das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 zählt 21, die deutsche Regelung 59 Gesetze bzw. Verordnungen auf. Alleine daraus lässt sich eine Geltungslücke ableiten.
•    Nicht erfasst sind die Urteile der Sonder- und Standgerichte und damit Entscheidungen der Standgerichte vom 15.2.1945, der Volksgerichte und Oberlandesgerichte, soweit ihnen Strafsachen zugewiesen worden sind. Sämtliche „zivile strafgesetzliche Verurteilungen“ werden durch Befreiungsamnestie nicht umfasst.
•    Nicht rehabilitiert sind die Verurteilungen Homosexueller
•    Nicht aufgehoben sind die Beschlüsse zur Zwangssterilisation der NS Erbgesundheitsgerichte nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses



Grüne Gesetzesinitiative

„Österreich braucht ein neues Gesetz, dass die Aufhebung von NS Unrechtsurteilen neu und umfassend regelt“, begründet Steinhauser die Gesetzesinitiative der Grünen. „Die Opfer der Zwangssterilisation im Nationalsozialismus wurden von der Republik vergessen. Rechtlich betrachtet sind diese Beschlüsse von damals in Geltung. Niemand hat bis heute ausgesprochen, dass diese Beschlüsse Unrechtsurteile waren“.

Die Grüne Initiative für ein umfassendes  Aufhebungsgesetz, das im Jänner im Parlament eingebracht wurde, enthält im wesentlichen folgende Punkte:

  • Eine neue Rechtsgrundlage für die Aufhebung der NS Urteile muss mit der Generalklausel „Im übrigen gelten alle Entscheidungen rückwirkend als nicht erfolgt, die von Gerichten unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit (…) gefällt wurden“ geschaffen werden.
  • Explizite Aufhebung der Beschlüsse zur Zwangssterilisation der NS Erbgesundheitsgerichte.
  • Explizite Aufhebung der Verurteilung von Homosexuellen.
  • Explizite Nennung der Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren.

Grüne Initiative zum NS-Aufhebungsgesetz pdf

Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus

Nach der blutigen Niederschlagung des Aufstands der ArbeiterInnen gegen das totalitäre Dollfußregime wurden 21 standgerichtliche Todesurteile und zahlreiche langjährige Haftstrafen in der Folge des 12. Februar 1934 verhängt. Allein in Wien wurden 7.823 Frauen und Männer inhaftiert, österreichweit etwa 20.000 SozialdemokratInnen festgenommen.

Bis heute gibt es keine Rehabilitierung. 75 Jahre nach dem Bürgerkrieg in Österreich gelten diese Urteile noch immer als rechtmäßig. Das Argument mit einem “Amnestiegesetz” im Jahr 1946 seien ohnedies schon alle rehabilitiert, ist nicht richtig. Eine Amnestie bedeute Strafnachlaß und nicht Urteilsaufhebung. Am Beginn der 2.Republik hat man sich lediglich darauf verständigt, dass niemand auf Grund einer Verurteilung zwischen 1933 und 1938 nunmehr ins Gefängniss muss.

Für viele in der SPÖ ist es schon lange ein Anliegen, dass die Ereignisse des Februars 1934 aufgearbeitet werden.

Umso überraschender waren Aussagen von Werner Faymann: „Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant”, hat der SPÖ Vorsitzende aus Anlass der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe verlauten lassen.

Noch 2004 hatte der SPÖ Abgeordnete Hannes Jarolim, damals in Opposition, einen Antrag auf Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus eingebracht, der damals von der schwarz-blauen Parlamentsmehrheit abgelehnt wurde.

Nicht nachvollziehbar ist, wenn der SPÖ Vorsitzende jetzt keinen Handlungsbedarf sieht. Die standgerichtlichen Todesurteile und Kerkerstrafen, die in Folge der Februarereignisse politisch motiviert verhängt wurden, wurden formal nie aufgehoben.

Ein Grüner Antrag im Parlament soll dieses dunkle Kapitel der österreichischen Geschichte justizpolitisch aufarbeiten. Ziel ist es, die Justizopfer des Austrofaschismus endlich zu rehabilitieren.

Der Antrag lautet:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, durch welchen die Justizopfer des Austrofaschismus, insbesondere jene, die wegen Handlungen zur Verteidigung der Demokratie und des Rechtsstaats verurteilt wurden, rehabilitiert werden.”

Ein symbolischer Schritt, der aber klar zum Ausdruck bringt, dass diese Urteile Unrechtsurteile waren und ein zentrales Kapitel der österreichischen Geschichte justizpolitisch aufarbeitet.

Update 17.2.2010

Im heutigen Justizausschuss wurde der Antrag diskutiert. Zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen konnte ein Konsens darüber hergestellt werden, dass in einem nächsten Schritt im Rahmen eines Forschungsprojekts die Justizakten der Jahre 1933 bis 1938 aufgearbeitet werden sollen, um dann die weiteren Rehabilitierungsschritte diskutieren zu können.

VIP Betreuung durch die Republik für einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher

Josias Kumpf hat als Mitglied der SS-Totenkopfdivision im deutschen Konzentrationslager Sachsenhausen und später in dem in Polen gelegenen NS-”Arbeitslager” Trawniki als KZ Wächter gearbeitet. Dort soll er laut US-Ermittlungen direkt an der Erschießung von 8.000 Jüdinnen und Juden beteiligt gewesen sein. Laut dem amerikanischen Justizministerium hat Kumpf jedenfalls zugegeben, während der Erschießungen Wache gestanden zu haben.

Mit Urteil eines amerikanischen Bundesgericht wurde die Verleihung der US-Staatsbürgerschaft an den ehemaligen SS-Angehörigen Josias Kumpf widerrufen und die Staatsbürgerschaftsurkunde für ungültig erklärt. Auf Grund dieses Urteils wurde ein Abschiebeverfahren gegen Kumpf eingeleitet.

Josias Kumpf wurde am 19. März 2009 von den amerikanischen Behörden nach Österreich abgeschoben. In Folge hat das Innenministerium über Ihren Pressesprecher Alexander Marakovits behauptet, dass man keine Auskunft über den Aufenthaltsort des 83-Jährigen Kumpf geben könne und er auf sich alleine gestellt sei.

Diese Behauptung ist unrichtig.

Vielmehr liegen detaillierte und belegbare Informationen vor, dass das Innenministerium und die Voarlberger Landesregierung in die weitere Betreuung von Kumpf involviert war.

  • So hat es aktiv Kontakte zwischen dem Innenministerium und der Vorarlberger Landespolitik über die weitere Behandlung von Kumpf gegeben.
  • Ein Vorarlberger Landespolitiker hat die Schirmherrschaft über den Aufenthalt von Kumpf im LKH Rankweil übernommen.
  • Die Voarlberger Landesregierung hat nicht unbeträchtliche Geldmittel für die VIP Betreuung von Kumpf ausbezahlt.
  • Das Innenministerium hat die Caritas in weiterer Folge für die Betreuung Kumpfs zwischengeschaltet.
  • Die Caritas hat Beamte des Innenministeriums über sämtliche Betreuungsschritte informieren müssen.

Die Vorgangsweise des Innenministeriums steht in krassem Widerspruch zu den sonstigen Betreuungsleistungen, beispielsweise bei AsylwerberInnen. Dem mutmaßlichen Kriegsverbrecher Kumpf wurde eine teure Wohnung in bester Lage, samt Pflege gemietet. Es ist vollkommen unrealistisch, dass Kumpf diese Kosten selbst tragen konnte. Vielmehr gibt es Beweise, dass diese VIP Behandlung durch österreichische Behörden auf Kosten der SteuerzahlerInnen finanziert wurde.

Das Innenministerium betreibt eine bewusste Desinformationsstrategie und verschleiert seine Rolle.

Es stellt sich die Frage warum und in welchem Ausmaß das Innenministerium Kumpf derartig prominent und umfassend betreut hat.

Bundesministerin Fekter soll daher folgende Fragen beantworten:

1.    Seit wann befindet sich der mutmaßliche Kriegsverbrecher Kumpf in Österreich?

2.    Welchen Aufenthaltsstatus hat Kumpf?

3.    War dem Innenministerium Kumpfs jeweiliger Aufenthaltsort in Österreich bekannt?

4.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

5.    Welche Kontakte hatte das Innenministerium zu Josias Kumpf seit dessen Ankunft in Österreich?

6.    Welche Information haben sie persönlich zu welchem Zeitpunkt zur Person Kumpf erhalten?

7.    Hat das Innenministerium Unterstützungshandlungen oder -leistungen für Kumpf erbracht?

8.    Wenn ja, welche und auf welcher rechtlichen Grundlage?

9.    Ist es richtig, dass Sie bezüglich der Person Kumpf Kontakt mit dem Vorarlberger Landeshauptmann Sausgruber hatten?

10.  Wann war das?

11.  Was wurde diesbezüglich von Ihnen mit dem Vorarlberger Landeshauptmann besprochen bzw. vereinbart?

12.  Entspricht es den Tatsachen, dass vereinbart wurde Josias Kumpf in ein Vorarlberger Spital zu bringen?

13.  Ist es richtig, dass Landesstatthalter Markus Wallner (ÖVP) für das LKH Rankweil in dieser Sache als Ansprechpartner fungierte?

14.  Ist es richtig, dass das Innenministerium am 5. 6. 2009 völlig überraschend, nachts um 2 Uhr(!) die Verlegung aus dem LKH Rankweil veranlasst hat?

15.  Was war der Grund dafür?

16.  Ist es richtig, dass das Innenministerium in Folge die Caritas zwischengeschaltet hat, um Kumpf betreuen zu lassen?

17.  Ist es richtig, dass sämtliche Betreuungsschritte der Caritas in Rücksprache mit dem Innenministerium erfolgt sind?

18.  Wenn nein, hatte das Innenministerium bezogen auf Kumpf jemals Kontakt mit der Caritas?

19.  Wann war das?

20.  Was war der Gegenstand dieser Kontakte?

21.  Wer war im Innenministerium Ansprechpartner der Caritas?

22.  Welche genaue Funktion hat der Beamte Webinger im Innenministerium?

23.  War das Innenministerium informiert, dass Kumpf in Folge in einer Wiener Wohnung untergebracht wurde?

24.  Wie hoch waren die Mietkosten?

25.  Wer ist (allenfalls nach den Absprachen des Innenministeriums mit dem Vorarlberger Landeshauptmann) für die Bezahlung der Mietkosten samt Kaution aufgekommen?

26.  Wer hat die Kosten für Kumpfs Spitalsaufenthalte (LKH Rankweil und AKH Wien) bezahlt?

27.  Welche Ausgaben hat das Innenministerium in Summe für Kumpf getätigt?

28.  Aus welchen Gründen hatte das Innenministerium Anlass, Kumpf vor den Medien abzuschirmen?

29.  Sehen Sie es als Aufgabe Ihres Ministeriums an, die Schirmherrschaft für mutmaßliche Kriegsverbrecher zu übernehmen?

30.  Falls nein: Was werden Sie tun, um Aktionen dieser Art in Zukunft zu verhindern?

31.  Die USA haben Josias Kumpf die Staatsbürgerschaft entzogen und ihn des Landes verwiesen, in Österreich kümmert sich das Innenministerium um den mutmaßlichen Kriegsverbrecher. Wie beurteilen Sie den außenpolitischen Schaden für Österreich, der durch diese Aktionen entstanden ist?

32.  Können alle österreichischen StaatsbürgerInnen, sowie Personen mit legalem und illegalem Aufenthalt in Österreich mit einer ähnlichen Betreuung durch das österreichische Innenministerium, wie der mutmaßliche Kriegsverbrecher Kumpf rechnen?

33.  Kann ein Asylwerber in Österreich damit rechnen, vom Innenministerium eine Wohnung in bester Lage, samt 24 Stunden Pflege zu erhalten?

34.  Wenn, nein, warum hat der mutmaßliche Kriegsverbrecher Kumpf eine derartige VIP Betreuung erhalten.

35. Hat es seitens des Außenministeriums im Innenministerium Interventionen gegeben den angesprochenen VIP Status zu beenden?

36. Wie beurteilen Sie das Verhalten der USA in der Affäre Josias Kumpf?

37. Wie schlüssig sind die vorgelegten Unterlagen der USA betreffend den mutmaßlichen Kriegsverbrecher?

38. Können Sie nachvollziehen, dass in- und ausländische BeobachterInnen und Medien angesichts des Umgangs mit der Affäre Kumpf zu dem Urteil gelangen, Österreich sei ein sicherer Hafen für Nazi-Kriegsverbrecher?

39. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren bekanntlich nie. Welchen aktiven Beitrag leistet Ihr Ministerium betreffend die Strafverfolgung von mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechern?

40. Wie verträgt sich Ihr verbales Eintreten für Null Toleranz gegenüber Alt- und Neonazis mit der aufopfernden Betreuung Ihres Ministeriums für den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Josias Kumpf?

update Oktober 2009: Josias Kumpf ist am 15.10.2009 im Wiener Wilhelminenspital verstorben.