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	<title>Albert Steinhauser &#187; Menschenrechte</title>
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		<title>Grüne Initiative für einen Antifolterparagraph</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/12/01/antifolterparagraph/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 19:54:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 7. April 2006 haben Polizisten nach einer verhinderten Abschiebung Bakary J. in eine Lagerhalle gebracht und dort massiv misshandelt. Das Urteil fiel milde aus. Die Polizisten erhielten eine bedingte Haftstrafe von 6 bis 8 Monaten. Sie sind weiter als Polizisten tätig.
Österreich hat nach wie vor keine umfassende Antifolterstrafbestimmung. Das muss sich ändern.
Grüne Initiative
In der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. April 2006 haben Polizisten nach einer verhinderten Abschiebung Bakary J. in eine Lagerhalle gebracht und dort massiv misshandelt. Das Urteil fiel milde aus. Die Polizisten erhielten eine bedingte Haftstrafe von 6 bis 8 Monaten. Sie sind weiter als Polizisten tätig.</p>
<p>Österreich hat nach wie vor keine umfassende Antifolterstrafbestimmung. Das muss sich ändern.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Grüne Initiative</span></p>
<p>In der Parlamentssitzung vom November 2009 wurde von mir ein <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00878/fname_172542.pdf">Antrag zur Verankerung eines umfassenden Antifolterparagraphen</a> im österreichischen Strafgesetzbuch eingebracht. Nur durch eine klare Regelung und Sanktionierung von Folter wird Beamten vor Augen geführt, dass jede Form von Übergriffen nicht akzeptiert wird.</p>
<ul>
<li>Der Antrag übernimmt die      Definition von Folter aus der Antifolterkonvention. Damit würde der Begriff      „Folter“ und eine Definition erstmals im österreichischen Strafgesetzbuch      Einzug halten.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Strafrahmen für      Folter würde nach diesem Antrag bis zu 10 Jahren umfassen. Hat die Folter eine      Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen oder den Tod zur Folge, ist sie      mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren zu bestrafen. Der Strafrahmen wurde unter Berücksichtigung der      Empfehlungen des UN-Antifolterausschusses, der einen Strafrahmen zwischen      6 und 20 Jahren für angemessen hält, festgelegt. Damit werden Beamte, die      Folterhandlungen begehen, schwerer bestraft, als jene, die solche Delikte      ohne Beamteneigenschaft (z.B. schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen:      Strafrahmen bis zu fünf Jahren) begehen. Das rechtfertigt sich damit, dass      bei Beamten auf Grund ihrer Stellung ein besonders hoher Maßstab an zu      legen ist und der Strafrahmen Abschreckungswirkung haben soll.</li>
</ul>
<ul>
<li>Darüber hinaus ist im      Antifolterparagraphen ausdrücklich das Weltstrafprinzip festgehalten. Das bedeutet, dass Österreich gegen jede in ihrem Hoheitsgebiet aufhältige Person, die unter Folterverdacht steht, egal wo auch immer diese Folterungen begangen wurden, strafrechtlich vorgeht. Dazu wäre Österreich jetzt schon verpflichtet-  dieses Prinzip wurde aber bisher ignoriert. Die ausdrückliche Erwähnung soll  Staatsanwaltschaft und Polizei auf      diese Verpflichtung deutlich hinweisen.</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;">Österreich und sein desinteressierter Umgang mit Folter</span></p>
<p>Österreich hat das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 29.7.1987 ratifiziert und sich  dadurch verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Ahndung von Folter zu ergreifen sowie Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen.</p>
<p>Österreich vertritt aber die Meinung, dass der Tatbestand der Folter durch die bereits bestehenden Tatbestände im StGB ausreichend umgesetzt ist (§§ 83, 84, 85, 86, 87, 313, 312, 75 StGB).</p>
<p>Der UN-Antifolterausschuss konnte dieser Ansicht allerdings nicht folgen und hat sowohl 1999 als auch 2005 empfohlen, eine explizite Anti-Folterbestimmung einzuführen (vgl. Concluding Observations, Committee against Torture, 2005, CAT/C/AUT/CO/3).</p>
<p>Auch Amnesty International prangert im Report 2009 die mangelnde Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Folter an<strong>.</strong></p>
<p>Handlungsbedarf ergibt sich dahingehend, dass in Österreich Folter ausdrücklich als Strafdelikt zu ahnden und als eigener Straftatbestand gemäß der Folterdefinition der Konvention mit einer angemessenen Strafhöhe im Strafgesetzbuch zu verankern wäre.</p>
<p>Derzeit gibt es nur den Strafparagraphen „Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen“. Die Maximalstrafe beträgt zwei Jahre, also weniger als für manche Eigentumsdelikte. Selbst bei Folter, die zum Tod führt, kann lediglich über das Ausweichen auf andere Straftatbestände (Körperverletzung mit Todesfolge) eine Strafdrohung von maximal 10 Jahren erreicht werden.</p>
<p>update 13.1.2010</p>
<p>Schöner Erfolg im Menschenrechtsausschuss. Auf Initiative der Grünen Menschenrechtssprecherin Alev Korun und mir wurde ein Antrag von SPÖ, ÖVP und Grüne beschlossen, in dem die Justizministerin ersucht wird, einen Stafparagraphen mit einer Folterdefinition und angemessenen Strafrahmen dem Parlament vorzulegen.</p>
<p>Standard Artikel <a href="http://derstandard.at/1259280979355/Antifolterparagraf-Spaeter-Versuch-Folter-unter-Strafe-zu-stellen" target="_blank">&#8220;Später Versuch, Folter unter Strafe zu stellen&#8221;</a></p>
<p>Standard Kommentar <a href="http://derstandard.at/1259280981223/ANTI-FOLTER-PARAGRAF-Das-F-Wort-verankern" target="_blank">&#8220;Das F-Wort verankern&#8221;</a></p>
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		<item>
		<title>Der Entwurf zum Gesetz einer Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare liegt vor</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/11/17/eingetragenen-partnerschaft/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2009/11/17/eingetragenen-partnerschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 11:36:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[initiativen]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Jahre wird in Österreich über die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren diskutiert. Als 1989 Dänemark als erstes Land der Welt eine Eingetragene Partnerschaft (EP) für Lesben und Schwule einführte, wurde die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung auch in Österreich aufgestellt. 20 Jahre danach hat sich in Europa viel getan: Zahlreiche Länder haben rechtliche Gleichstellungsschritte unternommen, fünf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Jahre wird in Österreich über die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren diskutiert. Als 1989 Dänemark als erstes Land der Welt eine Eingetragene Partnerschaft (EP) für Lesben und Schwule einführte, wurde die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung auch in Österreich aufgestellt. 20 Jahre danach hat sich in Europa viel getan: Zahlreiche Länder haben rechtliche Gleichstellungsschritte unternommen, fünf Länder sogar die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet (Niederlande, Spanien, Belgien, Norwegen und Schweden).</p>
<p>Wir Grüne setzen uns schon lange dafür ein, dass es auch in Österreich zu einem gesetzlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Paare kommt. Für uns sind zwei Wege zur Gleichstellung möglich:</p>
<ol>
<li>Öffnung der Ehe durch Änderung der Ehedefinition, allenfalls kombiniert mit einem Lebenspartnerschaftsgesetz, das eine weniger enge Bindung und leichtere Lösbarkeit vorsieht, aber für Hetero- und Homosexuelle gilt. Jedenfalls sollte kein eigenes Ghettogesetz nur für Lesben und Schwule geschaffen werden.</li>
<li>falls das politisch nicht mehrheitsfähig ist, eine Eingetragene Partnerschaft mit einer Generalklausel, die eine Gleichstellung in allen Materiengesetze bringt.</li>
</ol>
<p>Die Regierungsparteien wiederum legten bereits ihre Modelle vor: Die ÖVP kam in der so genannten „Perspektivengruppe“ zum Ergebnis eine Eingetragene Partnerschaft nach Schweizer Modell einführen zu wollen, während die SPÖ eine Eeingetragene Partnerschft nach Skandinavischem Vorbild sowie mittelfristig die Öffnung der Ehe forderte.</p>
<p>Nun gibt es den Gesetzesantrag von SPÖ und ÖVP  zur &#8220;Eingetragenen Partnerschaft&#8221;.</p>
<p>Was auf den ersten Blick nach einem Durchbruch ausschaut, ist bei genauerer Betrachtung und Analyse mehr als zwiespältig. In manchen Bereichen, wie dem Sozilversicherungs- und Fremdenrecht kommt es zu Verbesserungen. An Diskriminierungen wird aber teilweise festgehalten - in einigen Bereichen kommt es sogar zu erheblichen Rückschritten. Ein Begutachtungsverfahren ist nicht vorgesehen. Am 3.12. 2009 wird der vorliegende Antrag im Justizausschuss diskutiert und zwei Wochen später im  Parlamentsplenum abgestimmt.</p>
<p>Unsere wichtigsten Kritikpunkte:</p>
<ul>
<li>keine Eintragung am Standesamt</li>
<li>keine Stiefkindadoption</li>
<li>Verbot der Fremdkindadoption</li>
<li>Kein gemeinsamer Familienname</li>
<li>Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung</li>
<li>mangelnde Zeugenentschlagungsrechte für  Angehörige von EP-Partner</li>
<li>Keine Generalklausel, die die eingetragene Partnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen der Ehe gleichstellt</li>
</ul>
<p>Trotz der Kritikpunkte ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings nur ein kleiner &#8211; zu viele diskriminierende Unterscheidungen zur Ehe sind im Gesetz enthalten. Genau diese Einschätzung soll auch unser Abstimmungsverhalten im Parlament ausdrücken. Symbolisch werden zwei Grüne Abgeordnete zustimmen, der Rest der Abgeordneten wird gegen das Gesetz stimmen. Als Zeichen dafür, dass bis zu einer echten Gleichstellung noch viel zu tun ist.</p>
<p>Informatives: <a href="http://www.rklambda.at/News/index.htm">Rechtskomitee Lambda findet 72 Ungleichbehandlungen</a></p>
<p>Der <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00485/fname_172330.pdf">Gesetzesentwurf</a> und die <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00485/fname_172332.pdf#search=%22Eingetragene%20Partnerschaft%22">Erläuterungen</a></p>
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		<item>
		<title>Freiheit statt Angst!</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/10/04/ueberwachungswahn/</link>
		<comments>http://albertsteinhauser.at/2009/10/04/ueberwachungswahn/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 04 Oct 2009 18:25:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[In den vergangenen Jahren haben sich auch in Österreich verschiedene Formen der Überwachung rasant entwickelt. Wie viel Privatsphäre bleibt da noch, muss man sich angesichts der aktuellen Entwicklungen fragen.  Handybewegungsdaten, Internetverbindungen und Bewegung im öffentlichen Raum werden eifrig kontrolliert &#8211; Überwachung ist allgegenwärtig. Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung wird präventiv geschnüffelt und gesammelt.
Videoüberwachung
 
Ob im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den vergangenen Jahren haben sich auch in Österreich verschiedene Formen der Überwachung rasant entwickelt. Wie viel Privatsphäre bleibt da noch, muss man sich angesichts der aktuellen Entwicklungen fragen.  Handybewegungsdaten, Internetverbindungen und Bewegung im öffentlichen Raum werden eifrig kontrolliert &#8211; Überwachung ist allgegenwärtig. Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung wird präventiv geschnüffelt und gesammelt.</p>
<p><strong>Videoüberwachung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob im Supermarkt, in der U-Bahn oder auf der Straße &#8211; Kameras finden sich an fast jeder Ecke. Schätzungen zur Folge filmen in Österreich über 250 000 Privatkameras an öffentlich zugänglichen Plätzen. Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt, da nur ein kleiner Bruchteil gesetzeskonform angemeldet ist.</p>
<p>Immer öfter wird in Trafiken, Boutiquen und Supermärkten gefilmt. Zuletzt haben ÖBB, Wiener Wohnen und die Wiener Taxis Initiativen in Richtung privater Videoüberwachung gesetzt.</p>
<p>Für die Videoüberwachung durch Private gibt es in Österreich zurzeit keine explizite Regelung. Im Juni hat das Bundeskanzleramt die sogenannte Datenschutzgesetz-Novelle 2010 in Begutachtung gebracht. Leider wird auch nach dem vorliegenden Entwurf, Videoüberwachung kaum geregelt und weit zulässig sein.</p>
<p><strong>Stockholm Programm</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Bereich Inneres und Justiz gibt sich die EU Fünfjahrespläne. Am 10. Juni 2009 hat die Kommission eine &#8220;Mitteilung&#8221; über ihre Vorstellungen zum nächsten solchen Plan, bekannt als &#8220;Stockholm Programm&#8221;, vorgelegt. Dabei werden auch Pläne zur Überwachung überarbeitet und neu formuliert.</p>
<p>Die jetzt vorliegende Fassung bekennt sich auf dem Papier zu den Grundprinzipien des Datenschutzes. Im Detail jedoch werden viele Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Beeinträchtigung der Privatsphäre darstellen.</p>
<p>Geplant sind unter anderem:</p>
<ul type="disc">
<li>ein      zentrales Informationssystem zum europaweiten Datentausch, das nach und      nach ausgebaut werden soll</li>
<li>eine      elektronische Registrierung von Ein- und Ausreisen aus der EU</li>
<li>ganz      allgemein die &#8220;Bereitstellung entsprechender technischer Mittel&#8221;      zur Überwachung der Nutzung des Internets für terroristische Zwecke</li>
<li>die      Ergänzung der Beobachtungsstelle für Nachahmungen und Piraterie um eine      &#8220;repressive Komponente&#8221;</li>
<li>der      Abschluss weiterer Datentauschabkommen mit Drittstaaten nach dem Vorbild      der Abkommen mit den USA.</li>
</ul>
<p>Die Mitteilung der Kommission bestätigt damit die Entwicklung hin zum Überwachungsstaat.</p>
<p>Die österreichische Auseinandersetzung mit dem Entwurf sollte bereits im September im EU-Unterausschuss des Nationalrats stattfinden, dort wurde sie auf Bestreben der Regierungsparteien aber auf Oktober vertagt.</p>
<p>Obwohl große Datenschutzbedenken gegen die Pläne bestehen, wurde das Thema auf die lange Bank geschoben. Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, der sich klar gegen die gefährlichen Bespitzelungsvorhaben richtet. Das geplante zentrale Informationssystem wird sonst zum EU-Überwachungsmonster, das laufend mit Daten der BürgerInnen gefüttert werden muss. Jetzt hätte Österreich noch Gelegenheit, in den Verhandlungen um die Endfassung das Schlimmste zu verhindern, doch SPÖ und ÖVP zaudern, und verschlechtern so unsere Position in der EU.</p>
<p><strong>Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Als Vorratsdatenspeicherung wird die präventive Erfassung des Telefonier- und Internetverhaltens der gesamten Bevölkerung aus sicherheitspolizeilichen Gründen verstanden. Alle, die moderne Kommunikationsmittel nutzen, kommen damit automatisch in den Generalverdacht, diese Kommunikationsmittel zu missbrauchen und für kriminelle Zwecke zu verwenden.</p>
<p>Nach den heftigen Protesten zum ersten Entwurf eines österreichischen Vorratsdaten-speichergesetzes im Frühjahr 2007, wurde das Gesetzesvorhaben vorerst auf Eis gelegt. Mit der Ausarbeitung von legislativen Vorschlägen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG über Vorratsdatenspeicherung wurde im April 2009 das Ludwig Boltzmann Insitut für Menschenrechte beauftragt.</p>
<p>Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung von uns allen, stellt eine große Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.</p>
<p><strong>Internetsperren</strong></p>
<p>Die Grünen treten scharf gegen jede Form des Kindesmissbrauches, einschließlich der Kinderpornographie auf. Gerade deshalb fordern die Grünen jedoch, dass die Mittel und Personalressourcen der Exekutive für jene Ansätze in der Bekämpfung der Kinderpornographie eingesetzt werden, welche am erfolgversprechendsten sind und neben einer Verhinderung der Verbreitung kinderpornographischen Materials insbesondere auch die Produktion und damit die Schädigung weiterer Opfer effektiv unterbinden können.</p>
<p>Die derzeit etwa in Deutschland diskutierten „Internetsperren&#8221; gegen Seiten mit kinderpornographischen Inhalten stellen jedoch nach Meinung zahlreicher ExpertInnen keine geeignete Maßnahme dar, da sie sich leicht umgehen lassen und darüber hinaus die eigentliche Wurzel des Problems nicht bekämpfen.</p>
<p>Wie in Versuchen bewiesen wurde, kann mittels einfacher Intervention bei den Hostingprovidern von kinderpornographischen Seiten in den allermeisten Fällen binnen Stunden eine komplette Abschaltung und Löschung der Seiten erzielt werden. Die überwiegende Zahl solcher Server wird in der westlichen Welt gehostet (USA, Belgien, Deutschland ua.), so dass ausreichende Zugriffsmöglichkeiten gegeben sind. Darüber hinaus bestehen durch Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden vor Ort  bessere Chancen die Produzenten auszuforschen, als wenn deren Seiten bloß mit einem „virtuellen Vorhang&#8221; im Internet verhängt werden. Mit entschiedenem Vorgehen gegen die Produzenten kann die Verursachung weiteren Leides durch fortgesetzten Missbrauch am ehesten bekämpft werden. Doch auch die Kunden müssen weiterhin zur Verantwortung gezogen werden.</p>
<p>Durch die Schaffung von Sperrmöglichkeiten für Internetseiten besteht die Gefahr, dass stückweise ein System der Internetzensur begründet wird, welches mit den Grundrechten nicht vereinbar wäre. Bereits jetzt fordern etwa auch Vertreter der Musikindustrie Internetsperren gegen Tauschbörsen, in Deutschland diskutiert werden Verbote für Glücksspielangebote, und in Belgien können bereits alle Seiten gesperrt werden, die „gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten&#8221; verstoßen. Weitere Auswüchse wären nur eine Frage der Zeit. Daneben besteht auch die Gefahr von gesetzwidrigem Missbrauch der Sperrmöglichkeiten, wenn nicht ausreichender Rechtsschutz gegeben ist. Im deutschen Modell etwa könnte das Bundeskriminalamt alleine ohne zusätzliche Kontrolle entscheiden, welche Seiten gesperrt werden sollen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Handlungsbedarf bei der privaten Videoüberwachung</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2009/05/23/videouberwachung/</link>
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		<pubDate>Sat, 23 May 2009 07:00:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[ 
 
Ausgangssituation

Schätzungen zur Folge filmen in      Österreich über 250 000 Privatkameras an öffentlich zugänglichen Plätzen.      Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt, da nur ein kleiner      Bruchteil gesetzeskonform angemeldet ist.


Bei einem Spaziergang durch die Wiener    [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Ausgangssituation</strong></p>
<ul type="disc">
<li>Schätzungen zur Folge filmen in      Österreich über 250 000 Privatkameras an öffentlich zugänglichen Plätzen.      Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt, da nur ein kleiner      Bruchteil gesetzeskonform angemeldet ist.</li>
</ul>
<ul type="disc">
<li>Bei einem Spaziergang durch die Wiener      Innenstadt ist davon auszugehen, dass man ungefähr 50 Mal von einer      privaten Videokamera gefilmt wird.</li>
</ul>
<ul type="disc">
<li>Die Wiener Kärntnerstraße wird nahezu      flächendeckend überwacht, Schätzungen zu Folge sind aber rund 90% der      Videokameras nicht ordnungsgemäß gemeldet.</li>
</ul>
<ul type="disc">
<li>Immer öfter wird in Trafiken Boutiquen      und Supermärkten gefilmt. Zuletzt haben ÖBB, Wiener Wohnen und die Wiener      Taxis Initiativen in Richtung privater Videoüberwachung gesetzt.</li>
</ul>
<p><strong>Warum regeln?</strong></p>
<ul type="disc">
<li>Für      die Videoüberwachung durch Private gibt es in Österreich zur Zeit keine      explizite Regelung. Für die Klärung sich daraus ergebender Rechtsfragen      ist zur Zeit auf das Datenschutzgesetz in seiner geltenden Fassung bzw.      der Rechtssprechung der Datenschutzkommission und der Höchstgerichte      abzustellen</li>
</ul>
<ul type="disc">
<li>Videoüberwachung stellt einen Eingriff      in mehrere Grundrechte (Datenschutz, Recht auf Privatleben gem. Art. 8      EMRK) dar. Das uferlose Ausmaß der privaten Videoüberwachung macht eine      detaillierte Regelung notwendig.</li>
</ul>
<ul type="disc">
<li>Darüber hinaus haben die      Sicherheitsbehörden das Recht auf die Aufzeichnungen der privaten      Videoüberwachung zu zugreifen. Solange sich die private Videoüberwachung      in einem Graubereich befindet besteht die Gefahr, dass es durch diese      Zugriffsmöglichkeit zu Rechtsschutzlücken kommt bzw. heikle Missionen in      den Graubereich der privaten Videoüberwachung ausgelagert werden.</li>
</ul>
<ul type="disc">
<li>Im Datenschutzbericht 2007 der DSK wird auf Seite 47 ebenfalls ein      dringendes Bedürfnis nach näherer gesetzlicher Regelung hinsichtlich der      Durchführung von Videoüberwachung für nichtbehördliche („private&#8221;) Zwecke      erkannt. Konkret heißt es:</li>
</ul>
<p>&#8220;Im Spannungsverhältnis zwischen der Privatautonomie, die den Schutz der eigenen Sicherheit z.B. vor Einbruch oder Sachbeschädigung durch Videoüberwachung, als selbstverständlich zulässig postuliert, und den Datenschutzinteressen von gefilmten Personen muss ein Gleichgewicht geschaffen werden. Dabei ist angesichts der Allgemeinheit der zugrunde liegenden geltenden Regelungen ein so großer Interpretationsspielraum gegeben, dass die Vollziehung mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen überfordert erscheint. Die DSK hofft daher, dass das im Regierungsprogramm in Aussicht gestellte Gesetz über die Videoüberwachung bald vorliegen wird.&#8221;</p>
<p><strong>Grüne Vorschläge &#8211; was gehört gesetzlich geregelt?</strong></p>
<p><em>„Grünes Ziel ist ein Gesetz, das die private Videoüberwachung zurückdrängt, sowie Rechtssicherheit und Rechtsschutz schafft.&#8221;</em></p>
<p><em><br />
</em></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Kriterien zur Zulässigkeit Privater Videoüberwachung:</span></p>
<p>Private sollen überhaupt nur dort Videoüberwachung betreiben, wo das Bestehen bzw. der Schutz eines „Hausrechts im weiteren Sinn&#8221; überhaupt denkbar ist, also nicht im „öffentlichen Raum&#8221;.</p>
<p>Voraussetzung für die Zulässigkeit privater Videoüberwachung:</p>
<ul type="disc">
<li>eine      konkrete Gefährdung (z.B. bereits erfolgte Straftaten und hohe      Wahrscheinlichkeit künftiger weiterer Straftaten) oder ein imannentes      Gefährdungspotenzial (z.B. Juwelier) vorliegt;</li>
<li>der      Zweck der Überwachung nicht durch andere Maßnahmen mit geringerer      Eingriffsintensität erreicht werden kann;</li>
<li>Eine      Überwachung der privaten Lebensführung (beispielsweise der Mieter) muss      ausgeschlossen sein.</li>
<li>Bei      Schutz des Hausrechts muss gewährleistet sein, dass unbeteiligte Dritte (PassantInnen)      nicht mitgefilmt werden.</li>
<li>eine      Überwachung und Aufzeichnung von Bilddaten zur Erreichung der Schutzzwecke      erforderlich ist;</li>
<li>der      Zweck des Schutzes bzw. der Strafverfolgung überhaupt möglich ist;</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;">Maximale Speicherdauer</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"> </span></p>
<p>Aufnahmen sollen maximal 48 Stunden gespeichert werden dürfen. Der Betreiber hat nachzuweisen, dass eine automatische Überschreibung der aufgenommenen Bilddaten nach diesem Zeitraum erfolgt. Die für die Beweissicherung notwendigen Daten müssen extra auf DVD oder CD gespeichert werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Weitergabe an Dritte</span></p>
<p>Die Verwendung der ermittelten Daten ist ausschließlich zum in der Genehmigung festgeschriebenen Zweck zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Sicherheitsbehörden dürfen bei Begehung eines Verbrechens zum Zweck der Strafverfolgung auf die privat aufgezeichneten Bilder zur Klärung und Beweissicherung zugreifen.</p>
<p>Der Betreiber hat nachzuweisen, dass die Aufzeichnung verschlüsselt erfolgt und nur mit einer speziellen Software ausgewertet werden können. Der Zugang zu dieser Software darf nur wenigen, besonders geschulten und verpflichteten Personen (MitarbeiterInnen) möglich sein. Damit soll allein die Möglichkeit einer unbefugten Weitergabe an Dritte erschwert werden.</p>
<p>Ein direkter Zugriff Dritter auf die gewonnenen Bilddaten muss daher jedenfalls technisch ausgeschlossen sein</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Informationspflicht</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"> </span></p>
<p>Ausbau eines öffentlich zugänglichen Register genehmigter privater Videoüberwachungsanlagen im Internet und bei der Behörde mit folgenden Informationen: Betreiber, Zweck, Ort und technische Methoden.</p>
<p>Vor Ort rechtzeitig sichtbare Information, dass „videoüberwacht&#8221; wird und genauer Hinweis über den überwachten Bereich, sowie Hinweis auf Registernummer und Genehmigung.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Genehmigungspflicht</span></p>
<p>Die Zulässigkeit der privaten Videoüberwachung muss beantragt werden. Dann erfolgt eine Prüfung, ob die private Videoüberwachung dem Zweck nach notwendig ist. Bei einer Genehmigung soll stichprobenartig eine Überprüfung erfolgen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ausbau des Rechtsschutzes</span></p>
<p>Anzeigemöglichkeit bei nicht genehmigter privater Videoüberwachung. Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) verhängt Strafe, wobei der bisherige Strafrahmen deutlich anzuheben ist. Darüber hinaus ist die Möglichkeit eines Beseitigungsauftrages durch die Behörde vorzusehen.</p>
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