Zeitungsartikel

10.10.11 | 0 Kommentare

Debatte um Faschismus spaltet die SPÖ-Politiker

“Kurier” vom 10.10.2011

Rehabilitierung – Rot ist in Aufruhr. Das “Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011″ spaltet die SPÖ. Es geht um die Phase zwischen 1933 und 1938, die als “Austrofaschismus” bezeichnet wird und noch immer das Verhältnis zwischen SP und VP belastet. Das Problem: Im Gesetz werden nur jene Opfer des Regimes erfasst, die offiziell in die Mühlen der Justiz gerieten, nicht jedoch viele andere Widerstandskämpfer. Wie der KURIER erfuhr, beginnen am Montag die innerparteilichen Verhandlungen im Parlament.

Die Ermordeten

13. Februar 1934, Holzleithen, Oberösterreich. Regierungssoldaten stellen sechs aufständische Schutzbündler an die Wand und schießen. Vier Tote bleiben zurück. Geht es nach dem Gesetz 2011, werden diese Ermordeten nicht rehabilitiert. Erfasst werden nur Personen, die von gerichtlichen Entscheidungen und Bescheiden des Ständestaates betroffen waren. Vertreter der SPÖ und der Grünen fordern, dass im Gesetz von einem “Unrecht des ‘Austrofaschismus’” die Rede sein müsse.

Prominente Sozialdemokraten wie Otto Bauer oder Julius Deutsch, die aus Österreich flohen und ausgebürgert wurden, werden ebenfalls nicht rehabilitiert. Gleiches gilt für Karl Renner. Er wurde zwar 1934 verhaftet und angehalten, fiele also in den Geltungsbereich des Gesetzes – allerdings heißt es im Text auch, dass ausgenommen ist, wer “für den ‘Anschluss’ an das nationalsozialistische Deutschland eingetreten” ist. Das hat Renner getan. Da nützt es auch nichts, dass er zwei Mal Kanzler war.

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“Austrofaschismus” spaltet die SPÖ

“Kurier” vom 10.10.2011

Bürgerkrieg 1934: Das geplante Rehabilitierungsgesetz entzweit die Sozialdemokratie. Eine Lösung ist noch nicht in Sicht.

Rot ist in Aufruhr. Das “Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011″ spaltet die SPÖ. Es geht um die problematische Phase zwischen 1933 und 1938, die als “Austrofaschismus” bezeichnet wird und noch immer das Verhältnis zwischen SPÖ und ÖVP belastet. Das Problem: Im Gesetz werden nur jene Opfer des Regimes erfasst, die offiziell in die Mühlen der Justiz gerieten, nicht jedoch viele andere Widerstandskämpfer.

Wie der KURIER erfuhr, beginnen am Montag die innerparteilichen Verhandlungen im Parlament – mit dabei sind Spitzenfunktionäre der SPÖ, aber auch Vertreter der Freiheitskämpfer. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer: “Wir stehen erst auf halbem Weg. Wie immer der Gesetzestext letztendlich lautet, muss er von den Freiheitskämpfern mitgetragen werden. Ein Gesetz gegen sie ist für mich unvorstellbar.” Doch was sind nun die Argumente der Kritiker?

Die Ermordeten

13. Februar 1934, Holzleithen, Oberösterreich. Regierungssoldaten stellen sechs aufständische Schutzbündler an die Wand und schießen. Vier Tote bleiben zurück. Geht es nach dem Gesetz 2011, werden diese Ermordeten nicht rehabilitiert. Denn erfasst werden nur Personen, die von gerichtlichen Entscheidungen und Bescheiden des Ständestaates betroffen waren.

“Das ist an Zynismus kaum zu überbieten. Zudem wird das ständestaatliche System in dem Gesetz nicht hinterfragt”, sagt ein SPÖ-naher Historiker. Er fordert wie SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und die Grünen, dass im Gesetz von einem “Unrecht des ‘Austrofaschismus’” die Rede sein müsse.

Die Geflohenen

Prominente Sozialdemokraten wie Otto Bauer oder Julius Deutsch, die aus dem autoritären Österreich flohen und ausgebürgert wurden, werden ebenfalls nicht rehabilitiert. Gleiches gilt für Karl Renner. Er wurde zwar 1934 verhaftet und angehalten, fiele also in den Geltungsbereich des Gesetzes – allerdings heißt es im Text auch, dass ausgenommen ist, wer “für den ‘Anschluss’ an das nationalsozialistische Deutschland eingetreten” ist. Das hat Renner – wie viele andere auch – getan. Da nützt es auch nichts, dass er zwei Mal Kanzler eines demokratischen Österreichs war.

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger meint zum geplanten Gesetz: “Es geht vielen nicht weit genug, doch ist es ein Fortschritt. Die ÖVP ist über Schatten gesprungen. Ob man sie zu mehr bewegen kann, bezweifle ich aber.”

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Dollfuß-Opfer: ÖVP wartet nun auf “Rückmeldung der SP”

“Der Standard” vom 08.10.2011

Wien – Die Gesetzesvorlage war schnell wieder vom Tisch – die mindestens 10.000 Opfer des Austrofaschismus sind daher weiterhin nicht rehabilitiert.

Schuld an der Verzögerung ist für den Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) die SPÖ. Er habe mit Nationalratspräsidentin Barbara Prammer “ein umfassendes Paket” verhandelt und in seiner Partei dafür die Zustimmung erhalten. “Die Frau Präsidentin hat das auch für die SPÖ signalisiert. Aber offensichtlich gibt es dort Abklärungsbedarf”, sagt er zum Standard.

Hintergrund: Kaum war Ende September bekannt geworden, dass direkt im Gesetzestext das Unrecht nicht benannt wird und vom Austrofaschismus keine Rede ist, hat es Kritik von den Grünen wie auch von SP-Funktionären gehagelt. Das Gesetz spreche nicht “Klartext”, sagte etwa SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter.

Der VP-Politiker findet den geschlossenen Kompromiss immer noch gut, denn: “Eine geschichtliche Interpretation wird die Politik nicht vornehmen – wenn sie klug ist.” Das sei Sache der Historiker. Außerdem komme “eine Bezeichnung wie Unrecht oder dergleichen in den Erläuterungen vor”. Neugebauer drängt: “Ich gehe davon aus, dass wir in kürzerster Zeit eine Rückmeldung von der SPÖ bekommen, dann wird die Vorlage eingebracht. Ich bin gegen weitere Verzögerungen.”

Dass im ÖVP-Parlamentsklub ein Bild von Ständestaat-Kanzler Engelbert Dollfuß hängt, ist für ihn kein Problem: “Warum soll ich ein Bild abhängen, wenn ich beide Seiten benenne? Ich sehe einen Menschen vor mir, der im Sterben liegt und den man verrecken lässt. Er war das erste Opfer der Nationalsozialisten. Aber: Er hat versucht, mit undemokratischen Mitteln das Land gegen die Nazis zusammenzuhalten, was kläglichst gescheitert ist.”

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SPÖ hadert mit dem Austrofaschismus

“Neue Vorarlberger Tageszeitung”  vom 05.10.2011

WIEN. Die SPÖ sucht noch eine Linie für das Gesetz zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaates von 1933 bis 1938. Die Materie wird nicht, wie geplant, diese Woche im Justizausschuss auf den Weg gebracht, SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bestätigt einen entsprechenden “Standard”-Bericht.

Allen voran spricht sich Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter gegen den Kompromiss aus, den Nationalratspräsidentin Barbara Prammer mit der ÖVP ausgehandelt hat. Er vermisst darin “Klartext”. Justizopfern werde “besonderes Mitgefühl” ausgesprochen, Kräuter will aber, dass die damaligen Urteile “Unrecht” genannt werden. Auch die Grünen kritisieren, dass in dem Gesetzesentwurf nicht vom “Austrofaschismus” die Rede sei.

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Ist auch “Unrecht” ein Kampfbegriff?

“Der Standard” vom 05.10.2011

Bauer kritisiert, dass die Grünen nicht auf den Begriff “Austrofaschismus” im Gesetzestexte verzichten wollen. Dabei könne man doch so – also durch Vermeidung dieses “linken Kampfvokabels” – “der ÖVP helfen, über ihren eigenen Schatten zu springen”. Bauer verkennt, dass es bei der Debatte nicht nur um den Begriff “Austrofaschismus” geht. Die ÖVP vermeidet im Gesetzestext auch andere Begriffe, etwa “Unrecht”. Selbst eine Geste der “Anerkennung” für den Einsatz zum Erhalt der Demokratie gegenüber den Opfern des Dollfuß-Regimes soll es nach Auffassung der Koalition nicht geben.

Rehabilitierung ist kein bürokratischer Federstrich, mit dem Urteile getilgt werden, sondern muss umfassender verstanden werden: Neben der symbolischen Beseitigung der Rechtsfolgen der Urteile geht es gerade darum, zum Ausdruck zu bringen, dass den Betroffenen Unrecht geschehen ist. Warum das der ÖVP so schwer fällt, ist nicht nachvollziehbar. Verweise auf das Opferfürsorgegesetz von 1947 zeigen deutlich, wie die Koalition versucht, das vermeintliche Problem zu umschiffen. Der Rückgriff auf den historischen Gesetzgeber ist zwar legitim, doch hat sich der wissenschaftliche Forschungsstand seit damals weiterentwickelt und sollte nun auch entsprechend im Gesetz reflektiert werden. 1947 waren diese großkoalitionären Kompromisse notwendig und nachvollziehbar, heute müssen wir einige Schritte weitergehen.

Ähnlich verhält es sich mit der Frage der Anerkennung für den Einsatz um den Erhalt der Demokratie. Gerade in Zeiten, wo zu befürchten ist, dass mancherorts totalitäre Vorstellungen Zulauf erhalten, muss herausgestrichen werden, dass absolut nichts die Beseitigung der Demokratie rechtfertigt. Jenen, die für den Erhalt der Demokratie eingetreten sind, soll im Gesetz explizit Anerkennung ausgesprochen werden.

Noch ist die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus nicht gescheitert. Im Verhandlungsprozess war der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer durchaus ein offener Diskussionspartner, der ehrliches Interesse am Thema gezeigt hat. Tatsächlich fehlt nicht viel, um eine große Lösung zu ermöglichen. Diesen letzten Schritt – die Anerkennung des Unrechts – kann sich die VP aber sicher nicht ersparen.  Albert Steinhauser

Justizsprecher der Grünen

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Dollfuß und die Gänsefüßchen

“Der Standard” vom 05.10.2011

Soll die Gesetzesvorlage zur Rehabilitierung der Opfer des Dollfuß-Regimes allen Ernstes daran scheitern, dass der Begriff “Austrofaschismus” darin nicht vorkommt, fragte der Historiker Kurt Bauer vor kurzem an dieser Stelle.

Hier ein Querschnitt durch Antworten von Kritikern des Entwurfs, deren Veto dazu geführt hat, dass die ursprünglich für heute geplante Einigung im Justizausschuss einmal mehr vertagt wurde. (Kurt Bauers Kommentar “Austrofaschismus, nein danke” erschien am 30. 9.)

Kein Ständestaat

Kurt Bauer vermeidet es, sich auf nachlesbare Begründungen für die Verwendung des Begriffes “Austrofaschismus” einzulassen. Sein Hinweis, dass andere Wissenschafter einen anderen Begriff verwenden, mag ihm Erleichterung verschaffen, reicht aber nicht. Damit ist noch nichts darüber ausgesagt, warum es unzutreffend sei, das Herrschaftssystem 1933-1938 als eine Facette faschistischer Herrschaftsformen zu begreifen und zu benennen.

Im italienischen Faschismus deckten sich Selbstverständnis und Realität. Im Österreich der Jahre 1933 – 1938 nicht. Es war in seiner realen Ausgestaltung kein Ständestaat, worüber im wissenschaftlichen Diskurs weitgehend Konsens besteht. Wozu dann den Begriff “Ständestaat” zur Insgesamtcharakterisierung des Herrschaftssystems 1933-1938 verwenden? Nein danke.

em. Univ. Prof. Emmerich Tálos

1080 Wien

Halbe Wahrheit

Die Frage, ob für die in den Jahren 1933/1934 in Österreich etablierte Regierungsdiktatur die Bezeichnung “Faschismus” passend und anwendbar ist, gilt nach derzeitigem Forschungsstand noch immer als offen und nicht endgültig beantwortet, die Verwendung der Bezeichnung Ständestaat (ohne Zusatz und “Gänsefüßchen”), wie von Kurt Bauer vorgeschlagen, halte ich aber für zu kurz greifend.

Unbestritten ist, dass der Typus des österreichischen Herrschaftssystems in den Jahren 1933/1934 bis 1938 besondere Eigenheiten entwickelte, die nur bedingt mit den Ausprägungen des italienischen oder deutschen Faschismus vergleichbar sind. Diese Faschismen waren im wesentlichen durch extremen Nationalismus, positiver Bewertung von Gewalt und Krieg und der strikten Ablehnung des Marxismus, Parlamentarismus und Liberalismus geprägt. Dem gegenüber gab es in Europa Diktaturen, die sich sowohl vom Faschismus als auch der Demokratie abgrenzten. Diese zeichneten sich durch ein gewisses Maß an Pluralismus, dem Fehlen einer fest umrissenen Ideologie und der Zulassung eingeschränkter politischer Handlungsspielräume aus.

Das österreichische Herrschaftssystem stellte gewissermaßen eine Schnittmenge dieser antidemokratischen politischen Systeme dar und wies sowohl Elemente des Faschismus (insbesondere die Konzeption der Vaterländischen Front als Massenbewegung und alleinige Institution der politischen Willensbildung sowie die klare antimarxistische und antiparlamentarische Ausrichtung) als auch Gemeinsamkeiten mit anderen autoritären Regimen (z. B. der Umstand, dass keine radikale Umgestaltung der Gesellschaft erfolgte) auf.

Ein Österreich-spezifisches Merkmal war der Rückgriff auf mittelalterliche Ständekonzepte, wobei die Hinweise auf die päpstlichen Sozialenzykliken sowie den nach traditionellen Vorbildern ausgerichteten Ständestaat insgesamt nur als Versuch der Regierung Dollfuß zu werten sind, um dahinter ein autoritäres, antidemokratisches Herrschaftssystem errichten zu können. Die Bezeichnung “austrofaschistischer Ständestaat” erscheint daher als ein geeigneter Begriff, um diese spezielle Form des Herrschaftssystems zu charakterisieren.

Georg Schmit

per Internet

Roter Protest

Es ist nicht irrelevant, ob wir es dabei mit einer Variante des zu dieser Zeit in ganz Europa grassierenden Faschismus zu tun haben. Aber bevor es um adäquate Begrifflichkeiten geht, müsste einmal Einigkeit über den verbrecherischen Charakter dieses Regimes hergestellt sein. Und davon sind wir leider weit entfernt, wie der vorliegende Gesetzesentwurf deutlich zeigt.

Statt das Kind beim Namen zu nennen, wird (und das auch nur in den Ausführungsbestimmungen) fabuliert von der “Zeit nach Außerkraftsetzung der Demokratie in Österreich”. Dass es sich bei dieser Formulierung nicht um eine zufällig unterlaufene Ungenauigkeit, sondern um eine ideologisch motivierte semantische Verharmlosung handelt, bestätigt sich, wenn man sich das Gesetz in seiner Gesamtheit ansieht:

1. Das Gesetz urteilt nicht darüber, ob die Februarkämpfe 1934 legitimer Widerstand waren oder nicht. Wer im Verlauf der Kämpfe starb, verletzt wurde, Angehörige, Besitz oder Wohnung verlor, wird vom Gesetz nicht erfasst. Der widerrechtliche militärische Putsch durch Regierung, Heimwehr, Bundesheer und Exekutive wird mit keinem Wort erwähnt.

2. Abgesehen von Anhaltungen oder gerichtlichen Strafen, bleiben alle weiteren Unterdrückungsmaßnahmen des Regimes (Ausbürgerungen, politisch motivierte Entlassungen, Geldstrafen für Oppositionelle, Wohnungsräumungen, Pensionskürzungen usw.) außen vor.

3. Das Gesetz enthält eine Bestimmung, die Kommunisten von der Rehabilitierung ausschließt und zudem so schwammig formuliert ist, dass sie darüber hinaus praktisch gegen den gesamten linken Untergrund in Stellung zu bringen ist.

4. Als besondere Provokation, die den SP-Verhandlern offenkundig entgangen ist, finden sich im Entwurf des Justizministeriums eigene, auf prominente Sozialdemokraten zugeschnittene Ausschlusskriterien, nach denen weder Otto Bauer noch Karl Renner für eine Rehabilitierung in Betracht kämen.

Notabene: Sämtliche österreichische VP-Kanzler bis 1970 waren prominente Funktionäre des Austrofaschismus, waren also für dessen Verbrechen direkt mitverantwortlich. Keiner von ihnen musste sich jemals einem derartig entwürdigenden Prüfungsverfahren unterziehen, wie es die ÖVP für ihre Opfer verlangt. Man hätte meinen können, 78 Jahre nach Ausschaltung des Parlaments sei die Demokratie ausreichend gefestigt, um historische Fehlentwicklungen auch als solche anerkennen zu können. Offensichtlich ist dem nicht so. Dann aber darf die Sozialdemokratie der konservativen Geschichtsklitterung nicht auch noch Pate stehen.

Wolfgang Moitzi,

Vorsitzender der

Sozialistischen Jugend Österreich

LESER FORUM

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“Der Standard” vom 05.10.2011
Wien – Die SPÖ sucht eine Linie für das Gesetz zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaates. Die Materie wird nicht diese Woche auf den Weg gebracht, bestätigt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim einen Standard-Bericht. (APA)

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Austrofaschismus: SPÖ noch nicht einig

“TT Kompakt” vom 05.10.2011

Die SPÖ sucht noch eine Linie für das Gesetz zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaates von 1933 bis 1938. Die Materie wird nicht, wie ursprünglich geplant, diese Woche im Justizausschuss auf den Weg gebracht, bestätigte SP-Justizsprecher Hannes Jarolim. SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter hatte sich gegen den mit der ÖVP ausverhandelten Entwurf ausgesprochen; also soll die SP-Position in einer internen Besprechung fixiert werden, so Jarolim. (APA)

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Austrofaschismus: Gesetz verzögert

“Die Presse” vom 05.10.2011

Anti-Terror-Paket im Justizausschuss, “Austrofaschismus”-Gesetz wird verschoben.

(Wien/Red.) Heute, Mittwoch, wird der erste Teil des Anti-Terror-Pakets im Justizausschuss behandelt. Das von Juristen wegen seiner unbestimmten Begriffe kritisierte Terrorismuspräventionsgesetz wurde zuletzt präzisiert, an dem Nein der Grünen zum Gesetz ändert das nichts. Die neuen Strafdelikte (etwa: Selbststudium von Informationen, die als Anleitung für terroristische Straftaten dienen können) würden nur eingeführt, um die Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen, so Albert Steinhauser, Justiz-Sprecher der Grünen.

Nicht wie geplant wird im Ausschuss das Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des “Austrofaschismus” behandelt. Die SPÖ hat internen Abstimmungsbedarf. Hat sich Justizsprecher Hannes Jarolim dafür ausgesprochen, ist Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter dagegen: Das Unrecht würde nicht benannt, der Begriff “Austrofaschismus” käme nicht vor.

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Dollfuß-Opfer: Gesetz wohl nicht im Ausschuss

“Der Standard” vom 04.10.2011
Wien – Der Entwurf für ein Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus dürfte nicht im Justizausschuss am Mittwoch behandelt werden. In der SPÖ sieht man – nach Kritik auch aus den eigenen Reihen – offenbar weiteren Gesprächsbedarf. Die Grünen, die SPÖ und ÖVP gerne für einen gemeinsamen Antrag gewinnen wollten, hoffen auch auf weitere Verhandlungen. (pm)

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