Allgemeines

25.04.12 | 3 Kommentare

Freiheitlicher Sicherheitsreferent als verurteilter Prügelpolizist?

News berichtet, dass der Sicherheitsreferent der FPÖ Wien im Jahr 2010 wegen Körperverletzung und Missbrauchs der Amtsgewalt zu 15 Monaten bedingt verurteilt wurde. Wie News richtig feststellt ist das schon deshalb interessant, wettert die FPÖ Wien doch gegen die ausufernde Kriminalität. Offensichtlich haben sich die Blauen der Resozialisierung von Straftätern verschrieben, was grundsätzlich lobenswert wäre. Ob aber der Aufgabenbereich Sicherheitsreferent der richtige Platz ist, darf bezweifelt werden.

NEWS berichtet im Detail: “Ziehfreund attackierte einen (unschuldigen) Verdächtigen, nachdem dieser dessen Dienstnummer wissen wollte, beschimpfte ihn rassistisch und schlug ihn. Was Ziehfreund nicht wusste: Das Opfer rief per Handy den Polizeinotruf und meldete, dass er von einem Polizisten attackiert werde. Beim Notruf werden alle Gespräche automatisch aufgezeichnet. Dadurch wurde auch festgehalten, dass Ziehfreund bei der Amtshandlung die Worte „Klanes Oaschloch, du unnediges“, „schleich di, depperte Sau“ und ähnliche Ausdrücke verwendete. Als sich das Opfer wehrte, sagte Ziehfreund: „Wast, wos’d jetzt gmocht host? An Widerstaund gegen die Stotsgewoit. OK?“ Und weiter: „…schwere Körperverletzung, versuchter Widerstand gegen die Stotsgewoit. Du gehst a Joa in Häfn…“

Wie so oft bei der FPÖ ist alles nur ein Missverständnis und schlecht recherchiert. In einer Reaktion der FPÖ Wien wird der freiheitliche Straftäter wie folgt verteidigt: “Faktum ist, dass der betroffene Polizist (…) nach seinem Ausscheiden aus dem Polizeidienst, also im Mai 2010, ein ausgezeichnetes Referenzschreiben aus dem BMI erhalten habe. Darin wird ihm größte persönliche Kompetenz sowie größte Zuverlässigkeit beschieden und weiters festgehalten, dass seine Tätigkeit bei der Polizei zur vollsten Zufriedenheit erledigt wurde.”

Stimmt das? Dann wäre das ein weiterer Skandal. Ich habe bei der Innenministerin eine parlamentarische Anfrage eingebracht und will unter anderem wissen:

  • Ist dem Innenministerium eine Verurteilung des ehemaligen Polizisten Gerald Ziehfreund bekannt?
  • Warum ist Gerald Ziehfreund aus dem Polizeidienst ausgeschieden?
  • Ist es richtig, dass – wie die FPÖ in ihrer Aussendung behauptet – im Mai 2010 Ziehfreund ein ausgezeichnetes Referenzschreiben aus dem BMI erhalten habe und ihm darin “größte persönliche Kompetenz sowie größte Zuverlässigkeit” beschieden wurde und, dass er seine Tätigkeit bei der Polizei “zur vollsten Zufriedenheit” erledigt hätte?
  • Wenn ja, wie kam es zu diesem Referenzschreiben und wer trägt dafür die Verantwortung?
  • Sind ihnen höchste Polizeibeamten des Landes Niederösterreichs bekannt, die nach Kenntnis der finalen Aktenlage das gesamte Gerichtsverfahren – LG, OGH, OLG – wie von der FPÖ behauptet als exorbitanten Justizskandal bezeichnen?
  • Sind noch andere Anzeigen durch Gerald Ziehfreund wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erstattet worden?
  • Hat das Verhalten des Gerald Ziehfreund dem Ansehen der Polizei geschadet?
23.04.12 | 7 Kommentare

Durchbruch bei der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts?

Bei den Verhandlungen um die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts könnte ein Durchbruch gelungen sein. Zuletzt hat sich alles um das “Anfüttern“, also die Klimapflege ohne konkrete Gegenleistung, aber in der Hoffnung auf spätere gute Stimmung gedreht. Der ursprüngliche Entwurf hat verlangt, dass beim Anfüttern bereits klar sein muss, dass später irgendwelche Amtsgeschäfte pflichtwidrig vorgenommen werden sollen. Praktisch unmöglich, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine konkrete Gegenleistung erwartet wird. Das hätte kaum zu einer Verurteilung geführt.

In den Verhandlungen habe ich mich darauf konzentriert, dass der Zusatz, dass das Anfüttern ein pflichtwidriges Amtsgeschäft zum Ziel haben muss, fällt. Auch die ExpertInnen haben das massiv gefordert. Wir dürften erfolgreich gewesen sein. Anfüttern soll nach dem neuesten Vorschlag strafbar werden, wenn PolitikerInnen mit dem Vorsatz Geschenke annehmen, sich dadurch in ihrer Amtsführung beeinflussen zu lassen. Wobei schon genügen dürfte, dass die ernsthafte Möglichkeit einer späteren Beeinflussung besteht, was gerade das Wesen des Anfütterns ist. Wir werden diese Formulierung jetzt genau prüfen. Insbesondere jenen Paragraphen, der Ausnahmen formuliert. Was nicht passieren darf ist, dass wir vorne die Tür zur Korruption schließen, aber über die Hintertür der Ausnahmen das Anfüttern wieder Einzug hält.

Noch haben wir den Entwurf nicht. Er wurde offensichtlich zuerst lieber den Medien, als dem Verhandlungspartner zugespielt. Schlechter Stil – aber egal,wenn wir uns letztendlich tatsächlich inhaltlich durchsetzen.

17.04.12 | 1 Kommentar

Was ein Politiker so macht …

“Was ein Politiker so macht”, werde ich oft gefragt. Grundsätzlich ist jeder Tag anders. Ich finde die Abgeordnetentätigkeit schlicht schön und spannend. Was gibt es besseres als täglich für seine politische Ideen zu kämpfen?

Gestern Vormittag habe ich gemeinsam mit der “Plattform Betroffener sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen” eine Pressekonferenz gegeben. Wir haben die schleppenden Konsequenzen seitens der Kirche für Priester im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch kritisiert. Am späteren Nachmittag habe ich dann an einer weiteren Verhandlungsrunde der Parlamentsparteien zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts teilgenommen. Wir wollen durchzusetzen, dass endlich ein strenges Korruptionsstrafrecht den Politsumpf in Österreich trockenlegt.

Heute Vormittag war ich beim Magazin “Format” und habe dort ein Streitgespräch mit einem Vertreter der Piratenpartei geführt, das im dieswöchigen Format erscheinen soll. Nachmittags diskutiere ich mit Abgeordneten und ExpertInnen im Parlament über die Auswirkungen der Änderungen der Strafprozessreform. Abends steht für mich eine Diskussionsveranstaltung zur Vorratsdatenspeicherung am Programm.

Morgen Vormittag bin ich im Innenausschuss des Parlaments, wo die Polizeireform diskutiert wird. Anschließend bin ich in der Klubleitungssitzung und Fraktionssitzung des grünen Parlamentsklubs. Dort findet die interne Meinungsbildung unter uns Abgeordneten statt und wird die Parlamentssitzung am Donnerstag vorbereitet. Zwischen diesen Terminen müssen Gespräche mit MitarbeiterInnen und BürgerInnen Platz haben. E-Mails – die beantworte ich selber – und meine Web 2.0-Medien müssen auch betreut werden.

Warum ich das ganze schreibe? Nicht weil ich irgendjemand beweisen muss, dass Politiker ohnedies arbeiten. Nein – diese Woche zeigt, wie abwechslungsreich meine Tätigkeit ist und warum ich gerne Abgeordneter bin.

16.04.12 | 1 Kommentar

Das Versagen der Politik bei der Aufarbeitung sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen

Vor zwei Jahren ist das Schweigen zu Vorfällen sexueller und körperlicher Gewalt in römisch-katholischen Einrichtungen aufgebrochen. Wir haben damals eine staatliche Untersuchungskommission für staatliche und kirchliche Institutionen  gefordert. Die hat es aber nicht gegeben. Mit dem Verzicht auf diese staatliche Untersuchungskommission wurde schlicht auf eine Aufarbeitung verzichtet.

Bei vielen Tätern kommt das Strafrecht auf Grund der Verjährung nicht zur Anwendung. Was vielen Betroffenen daher fehlt ist eine Anerkennung, dass Unrecht passiert ist und die aktive Auseinandersetzung damit. Auch zieht die Kirche betroffene Priester nur schleppend und erst nach massivem Druck vom Pfarrdienst ab. Eine aktive Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden seitens der Kirche, wo die vertuschten Fälle offengelegt werden, hat es nie gegeben.

Die Klasnic-Kommission versteht sich als reine Anlaufstelle für die Opfer. Aber auch da gibt es Unzufriedenheit. Die Ablehnung von Entschädigungsanträgen wird nicht begründet. Das ist ein massives Problem für die Betroffene, die sich nicht ernst genommen fühlen. Erwachsene Opfer haben grundsätzlich keinen Anspruch vor der Klasnic-Kommission.

Aber auch im Präventionsbereich wurden aus dem Missbrauchsskandal seitens der Politik keine Konsequenzen gezogen. Eine Offensive, die sichert, dass Eltern, PädagogInnen und Kinder lernen, wie man mit dem Thema sexuelle Gewalt umgehen kann, hat es nicht gegeben. Meist müssen der Elternverein oder gar die die Eltern selbst die Kosten für solche Projekte übernehmen.

Die Politik hat nichts gelernt, weggeschaut und damit die Betroffenen schlicht im Stich gelassen.

siehe auch: Was ich damals gefordert habe

13.04.12 | 1 Kommentar

Klage gegen Vorratsdatenspeicherung läuft sensationell!

Heute vor zwei Wochen haben der AK Vorrat und ich unsere Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung präsentiert. (→ Warum wir klagen) Wir wollten 1 000 MitklägerInnen finden, die sich unserer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anschließen. Sieben Wochen lang soll gesammelt werden. Die Reaktion hat unsere Erwartungen übertroffen. Nach zwei Wochen stehen wir bereits bei 3 559 KlägerInnnen. Tatsächlich sind es aber mehr. In den ersten Wochen hat die Post Säcke gefüllt mit Vollmachten gebracht. Unsere MitarbeiterInnen kommen schlicht mit der Erfassung nicht nach. Kein Problem – ihr habt uns in einen angenehmen Stress versetzt. :-) Wir schätzen, dass tatsächlich schon über 5000 Vollmachten bei uns eingelangt sind. Fast 17 000 haben darüber hinaus ihre Bereitschaft erklärt uns noch eine Vollmacht zu schicken. Die Arbeit wird also in den nächsten Wochen nicht ausgehen.

Ich möchte mich für das Mitmachen bedanken. Hier entsteht etwas neues – ein österreichisches Grundrechtsbewußtsein. Der Standardsatz “wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten” hat ausgedient. Es wird in Zukunft wohl schwieriger werden den Überwachungsstaat noch weiter auszubauen.

Übrigens wir haben ein neues Ziel: 10 000 KlägerInnen! Wer noch nicht hat – hier gibts die Möglichkeit: www.verfassungsklage.at

Am Freitag den 13.4. präsentieren wir in Wien die Eckpunkte der Verfassungsklage:

Auskunft zur Verfassungsbeschwerde geben:

  • Andreas Krisch – Obmann AKVorrat.at, VIBE.at
  • Albert Steinhauser – Justizsprecher der Grünen
  • Christof Tschohl – Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, AKVorrat.at

Wann&Wo:
Freitag 13.4.2012 19:30
Metalab, Rathausstrasse 6, 1010 Wien

11.04.12 | 11 Kommentare

Warum uns die ÖVP Piraten an den Hals wünscht

Onlinepartei, FUFU-Partei, Piratenpartei, Phönix Partei, Lebenswertes Österreich Partei, Stronach-Partei … – die Liste der neugegründeten Parteien in Österreich ist endlos lang. Die mediale Aufmerksamkeit für diese Gruppen ist höher als früher. Was früher belächelt wurde, wird heute eifrig berichtet. Das zeigt, wie tief das Misstrauen in die etablierte Politik ist.

SPÖ, ÖVP und FPÖ sind in Skandale verwickelt. Aufgedeckt und aufgearbeitet haben diese Skandale die Grünen. Auch die Verschärfung der Korruptionsgesetze oder die Regelung der Parteispenden wird von den Grünen vorangetrieben. Das Politestablishment hat das längst verstanden. Unverhohlen hat uns die ÖVP  in der gestrigen Parlamentssitzung erklärt, dass die Aufdeckerei nichts bringt, weil davon nur obskure Parteien profitieren würden, die wie beispielsweise die Piraten, so die Schwarzen, nicht einmal wüssten, wer ihr Sprecher ist und was für ein Programm sie hätten. Zwischenrufer der ÖVP haben sich wörtlich gewünscht, dass die Grünen von den Piraten bei den nächsten Wahlen weggefegt werden. Das könnte der ÖVP so passen.

In Wahrheit adelt das. Das Establishment befindet sich im politischen Überlebenskampf. Da muss man in Kauf nehmen, dass die Grünen ins politische Abseits gewünscht werden. Trotz der Neugründungen zeigen die Umfragewerte aber, dass sich die Grünen in einem Allzeit-Hoch befinden. Prognostizierte Umfragewerte von 15% haben wir noch nie gehabt. Darüber freuen wir uns, auch wenn wir damit nicht genug haben dürfen. Ehrgeiz ist erlaubt. Die Zahl der Unzufriedenen ist höher. Wenn sich in dieser Republik tatsächlich etwas ändern soll, müssen wir die auch erreichen.

Die Piratenpartei sehen wir entspannt ohne aber arrogant zu sein. Im europäischen Parlament gehören die kompetenten VertreterInnen der schwedischen PiratInnen der Grünen Fraktion an. Und aus den Erfolgen der deutschen PiratInnen kann man sicher etwas lernen. Das werden wir auch tun. Damit wir 2013 optimal in die Wahlen gehen und mit gebündelter Kraft zum Leidwesen der ÖVP diese Republik verändern.

01.04.12 | 9 Kommentare

AnonAustria und ein Aprilscherz: darf man das?

Anonymus Austria hat angekündigt mit dem heutigen Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung – quasi als Revanche - gehackte PolitikerInnen-E-Mails von SPÖ, ÖVP und FPÖ zu veröffentlichen. Korruption und Rechtsextremismus würden die Republik erschüttern, hat es im Vorfeld geheißen. Heute Nacht hätte es losgehen sollen – das ganze hat sich aber als Aprilscherz erwiesen. Politische Nachtschwärmer haben umsonst auf die E-Mails gewartet. Was soll man davon halten?

Bezeichnend ist, dass nur wenige ernsthaft daran gezweifelt haben, dass es diese E-Mails gibt. Das sagt alles über die Republik. Die meisten halten es zu Recht für realistisch, dass die gesammelten E-Mails roter, schwarzer und blauer PolitikerInnen ein Sittenbild aus Korruption und Rechtsextremismus ergeben. Die politische Unschuldsvermutung ist schon lange verspielt.

Natürlich darf AnonAustria alle am Schmäh halten – die rot-schwarz-blauen PolitikerInnen machen das in anderer Weise (Stichwort “Vorratsdatenspeicherung zur Korruptionsbekämpfung”) ja auch. Ob es dem Kollektiv genutzt hat, sollte zumindest hinterfragt werden. Die Glaubwürdigkeit für künftige Hacks könnte jedenfalls gelitten haben. Ob das dieses Scherzchen Wert war, weiß ich nicht, aber das soll bei AnonAustria diskutiert werden.

Ob es der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung geholfen hat, bezweifle ich aber. Vielleicht hat es eine panische FPK dazu gebracht aus Angst vor Veröffentlichungen jetzt doch eine Verfassungsbeschwerde einzubringen. Klar ist aber auch, dass in den letzten Tagen vielleicht auf Kosten einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung intensiv in den Medien über AnonAustria und ihre angekündigten Veröffentlichungen berichtet wurde. Diesen Platz hätte man besser nützen können. Aber andererseits – heute ist 1. April und da muss man auch über sich selbst lachen können, schließlich sind wir alle auf den Aprilscherz hineingefallen.

30.03.12 | 3 Kommentare

Wir klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung! Klage mit!

Wir klagen – Klage mit!

AK Vorrat und die Grünen bekämpfen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof.

Das wollen wir aber nicht alleine tun. Wir möchten, dass du und deine FreundInnen mitmachen. Unterschreibe die Vollmacht zur Klagseinbringung und überzeuge auch andere davon das zu tun. Es kostet dich nichts, hat aber einen großen wert: Wenn wir alle gemeinsam klagen, werden sie sehen, dass wir uns das nicht länger gefallen lassen.

Nähere Infos, wie du mitklagen kannst:

www.verfassungsklage.at

Was bewirkt die Vorratsdatenspeicherung?

Du würdest es nicht lustig finden, wenn die Post künftig aufschreibt, wem du wann einen Brief schreibst. Bei deinen E-Mails soll genau das passieren. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird ab 1. April gespeichert, wann du wem ein E-Mail schreibst.

Du würdest es nicht lustig finden, wenn an jeder Ecke jemand steht und aufschreibt, dass du vorbeikommst. Bei deinen Handydaten soll genau das passieren. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird ab 1. April gespeichert, wo du dich mit deinem Handy aufgehalten hast.

Als Vorratsdatenspeicherung wird die Speicherung der wesentlichen Daten von Kommunikationsvorgängen durch die Telekommunikationsanbieter für einen bestimmten Zeitraum bezeichnet. Erfasst werden Verkehrs- und Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, wobei die Inhalte der Kommunikation nicht erfasst werden.

Diese Daten werden von allen NutzerInnen moderner Kommunikationsmittel gespeichert ohne dass sie sich noch etwas zu Schulden kommen lassen haben. Polizei und Justiz dürfen dann unter bestimmten Voraussetzungen – wenn ein Verdacht besteht – auf diese Daten zugreifen.

Alleine, dass deine Daten gespeichert werden ist ein schwerer Eingriff. Während du bespitzelt wirst, werden sich die vermeintlichen Adressaten der Vorratsdatenspeicherung „die Kriminellen“ hingegen schützen. Was bleibt ist die Missbrauchsbedrohung der BürgerInnen.

Warum wir klagen?

Der AK Vorrat und die Grünen wollen das nicht akzeptieren. Wir werden unsere Daten schützen und unsere Rechte einklagen.

Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention und unseren BürgerInnenrechten!

  • Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre. Schon die Speicherung der Verbindungsdaten ist ein Grundrechtseingriff, nicht erst eine allfällige Auskunft an die Behörden.
  • Die VDS ist gar nicht geeignet, die vorgegebenen Zwecke zu erreichen. Die vorgegebene Bekämpfung schwerer Kriminalität wird durch die Vorratsdatenspeicherung nicht merkbar erreicht, wie Studien in Deutschland belegen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht verhältnismäßig. Die Abwägung zeigt – wenn überhaupt – nur einen geringen positiven Effekt in wenigen Einzelfällen, der einem schweren Eingriff in die Privatsphäre praktisch der gesamten Bevölkerung gegenüber steht.

28.03.12 | 1 Kommentar

Parteiengespräche zur Korruption

Heute hat es endlich wieder Verhandlungen zwischen den Parteien zum Thema Korruption und Transparenz gegeben. In dieser Runde werden Transparenz und Offenlegungbestimmungen für Abgeordnete, die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts und das Lobbyistengesetz verhandelt. Kein Thema sind dort transparente Parteifinanzen – die sollten in einer anderen Arbeitsgruppe diskutiert werden, was aber nicht passiert.

Schwerpunkt der heutigen Gespräche waren die Korruptionsstrafbestimmungen. SPÖ und ÖVP dürfte jedenfalls klar sein, dass sie ihre Blockadehaltung aufgeben müssen. Die gesetzlichen Korruptionsprivilegien für Abgeordnete dürfte ebenso fallen, wie eine stärkere Einbeziehung staatsnaher Betriebe durchgesetzt werden könnte. Auch die Lücke bei den MinisterInnen, die mangels Dienstordnung nicht strafbar waren, wird fallen. Vorsichtiger Optimismus ist angesagt.

Offen ist noch, wie weit die Strafbarkeit des Anfütterns – also der berüchtigten Klimapflege – gehen soll. Sollen teure Geschenke und Einladungen jenseits von Repräsentationspflichten grundsätzlich strafbar sein oder nur wenn sie ein pflichtwidriges Verhalten zum Ziel haben. Letzteres würde wahrscheinlich dazu führen, dass es mangels Beweisbarkeit kaum Verurteilungen geben wird. In der nächsten Verhandlungsrunde sollen AntikorruptionsexpertInnen wie Frannz Fiedler oder Hubert Sickinger beigezogen werden. Dann wird man sehen, ob es noch zu einer Einigung kommt..

23.03.12 | 5 Kommentare

Trennung Kirche und Staat: muss man zu kirchlicher Schwulendiskriminierung schweigen?

Die römisch-katholische Kirche hat erklärt, dass es ein Problem ist, dass ein Schwuler, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, in einem kleinen Dorf in Niederösterreich zum Pfarrgemeinderat gewählt wurde. Das würde wider die katholische Glaubenslehre sein. Man könnte das als weiteres Kapitel einer üblichen Doppelmoral abharken. Die Sittenwächter der Kirche stört vorallem, dass der Betroffene in einer eingetragenen Partnerschaft offen und rechtlich abgesichert zu seinem Partner und seiner sexuellen Orientierung steht. Auch das ist bekannt: Priesterkinder? Kein Hindernis so lange niemand davon weiß! Priester mit PartnerInnen? Kein Problem, solange der Betroffene dazu schweigt!

Wie soll man damit umgehen? Nimmt man diese menschenverachtende und diskriminierenden Haltung mit dem Argument der “Trennung von Kirche und Staat” hin oder darf und muss man die Kirche dafür kritisieren? Trennung von Kirche und Staat heißt organisatorische Entflechtung, keine Kirchenprivilegien, Gleichberechtigung der Religionen und, dass Religionsgemeinschaften nicht über den Gesetzen stehen. Nicht aber der Verzicht wechselseitiger gesellschaftspolitischer Auseinandersetzung. Trennung von Kirche und Staat heißt, dass man der Kirche staatlich nicht vorgibt, dass Schwule Pfarrgemeinderäte werden können müssen, aber nicht, dass man zu Diskriminierung schweigt. Es ist ähnlich, wie bei der Verschleierungspflicht mancher islamischer Glaubensrichtungen. Ich bin nicht dafür die Verschleierung zu verbieten – ich kritisiere aber mit voller Leidenschaft die Verschleierung als reaktionäres Instrument zur Unterdrückung von Frauen.

In einer Demokratie kann und soll man Religionsgemeinschaften nicht verbieten, sich auch zu nichtreligiösen Themen (zB Flüchtlinge, aber auch Familie) zu äußern. Die Position darf nur nicht privilegiert behandelt werden. Gleiches gilt umgekehrt! In letzter Konsequenz heißt ein Verzicht auf Kritik, dass man der Kirche widerspruchslos Diskriminierung zugesteht und einseitig auf die gesellschaftspolitische Auseindersetzung verzichtet. In einer Demokratie ist das zu viel verlangt …

Spannende Deabtte: Unser Bundesrat Marco Schreuder mit etwas anderem Blick zum Thema: Ein schwuler Pfarrgemeinderat und die Politik