Austrofaschismus – “sagen wir es nur ganz offen und ehrlich!”

“Die Presse” vom 03.10.2011

Gastkommentar. Auch von der ÖVP müsste zu erwarten sein, dass sie einen dem österreichischen Faschismus angemessenen Begriff akzeptiert.

VON HARALD WALSER

Was der ÖVP noch heute nicht über die Lippen kommt, war für Bundeskanzler Leopold Figl im Jahr 1946 eine Selbstverständlichkeit. Beim schwierigen Thema “Die ÖVP und der 12. Februar” forderte er, dass sich nicht nur ehemalige Schutzbund- und Heimwehrmänner zusammensetzen sollen, sondern, “ja, sagen wir es nur ganz offen und ehrlich, der Austromarxist und der Austrofaschist vom Jahr 1934″. Das in der ÖVP heute völlig unbekannte Wesen des “Austrofaschisten” existiert(e) also doch.

Es beschäftigt uns bis heute. Am Mittwoch soll im Justizausschuss – falls die Regierungsparteien nicht noch kneifen – ein Gesetz beschlossen werden, wonach Urteile und Bescheide aus dieser Zeit aufgehoben werden, wenn, wie es schon im Opferfürsorgegesetz hieß, die betroffenen Personen für “ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich” eingestanden sind.

Das Gesetz ist unbestritten ein Fortschritt. Insbesondere Fritz Neugebauer, der Chefverhandler der ÖVP, hat bewiesen, dass ihm an einer klaren gesetzlichen Regelung dieser zeitgeschichtlichen und “juristischen Wunde” gelegen ist. Aber die innerparteilichen Zwänge waren wohl zu stark. Der präsentierte Kompromiss ist nur ein vorsichtiger Schritt in Richtung einer gemeinsamen Sicht auf die Geschichte. Und er hat wesentliche inhaltliche und formale Schwächen.

“Ein System des Unrechts”

* Der Unrechtscharakter des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes wird im Gesetzestext nicht erwähnt. Daran kann es aber keinen Zweifel geben. Emmerich Talos, Doyen der Austrofaschismus-Forschung, schreibt in einer von uns Grünen vorgeschlagenen Präambel für das Gesetz: “Die Regierung (. . .) brach mit der demokratischen Verfassung und rechtsstaatlichen Regeln, etablierte ein System des Unrechts. Grund-und Freiheitsrechte wurden realiter massiv eingeschränkt, Anhaltelager, Standrecht und Todesstrafe eingeführt. Die Unterdrückung oppositioneller Medien stellte einen wichtigen Bereich staatlicher Repression dar. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde beseitigt, die Strafkompetenzen der Polizei ausgeweitet. Polizei und Justiz bildeten zentrale Instrumente der Absicherung der Diktatur.”

Zeitgeschichtlicher Starrsinn

* Auch der Begriff – horribile dictu – “Austrofaschismus” war in der ÖVP nicht konsensfähig. “Offen und ehrlich” gesagt: Es kommt einer Beleidigung der Bevölkerung gleich, dass der zeitgeschichtliche Starrsinn einiger ÖVP-Ideologen eine Formulierung auf der Höhe der Zeit verhindert und sich hinter der Formulierung “Zeit nach der Außerkraftsetzung des Parlamentarismus in Österreich” versteckt.

Selbst von der ÖVP müsste zu erwarten sein, dass sie mit über 70 Jahren Abstand einen dem österreichischen Faschismus angemessenen Begriff akzeptiert, der ja auch von einem Säulenheiligen wie Leopold Figl verwendet wurde. In der Nachkriegszeit stimmte die ÖVP übrigens Gesetzen zu, die den Begriff “Faschismus” für die Jahre von 1933 bis 1938 verwendeten.

* Schließlich wird im Gesetzestext den Opfern der austrofaschistischen Diktatur “besonderes Mitgefühl” ausgesprochen. “Mitgefühl”? Wäre da nicht wie zuletzt bei den Opfern der NS-Militärjustiz eine zumindest symbolische Entschädigung für erlittenes Unrecht angemessener, sofern das nicht schon durch das Opferfürsorgegesetz geregelt wurde?

Wie ist angesichts dieser Fakten das starrsinnige Verhalten einflussreicher Kreise in der ÖVP zu erklären? Für nicht wenige schwarze Granden ist die austrofaschistische Diktatur noch immer so etwas wie “eine besondere Demokratie” – wie das der ehemalige Vorarlberger Landeshauptmann Ulrich Ilg einmal formuliert hat. Vor allem sei es der Versuch gewesen, die Machtübernahme der Nazis in Österreich zu verhindern.

Da ist etwas dran: Natürlich betrachteten Dollfuß, Fey und Starhemberg das “konkurrenzfaschistische Unternehmen” NSDAP als Gegner. Eines aber war für sie alle klar: Der eigentliche Feind steht links, Sozialdemokraten und Kommunisten galten als Staatsfeinde Nummer eins.

Dass mit Engelbert Dollfuß ausgerechnet die Ikone der Austrofaschisten von nationalsozialistischen Putschisten angeschossen wurde und im Bundeskanzleramt verblutete, führte zur Bildung der Legende des beinahe religiös verehrten “Märtyrers”. Das Bild des “Heldenkanzlers” wirkt bis heute nach, wie es das viel zitierte Porträt des Diktators im ÖVP-Parlamentsklub belegt.

Josef Ostermayers Großonkel

SPÖ und ÖVP sollte die jüngste Gesetzgebung zu denken geben. 2005 haben wir Grüne das sogenannte “Anerkennungsgesetz” abgelehnt, weil es ähnlich wie der vorliegende Entwurf halbherzig formuliert war. Die Entwicklung gab uns später recht: Gemeinsam mit den Regierungsparteien haben wir in einem neuen Gesetz für Klarheit gesorgt. Wird sich diese Geschichte wiederholen?

Wie auch immer. Das “besondere Mitgefühl” wird laut Gesetzesvorschlag auch all jenen Opfern zuteil, “die an mit Waffen ausgetragenen gewaltsamen politischen Auseinandersetzungen zwischen dem 12. November 1918 und 12. März 1938 unbeteiligt Schäden an Leib, Leben oder Freiheit erlitten haben”. Damit bekäme auch ein heutiges Regierungsmitglied menschliche Zuwendung: Eines der beiden Opfer der “Schattendorfer Morde” vom 30. Jänner 1927 war der damals siebenjährige Josef Grössing – ein Großonkel von Staatssekretär Josef Ostermayer.

“Das ist ein Herumeiern um die Wahrheit “

“Der Standard” vom 01.10.2011

“Das ist keine Rehabilitierung”, sagt Fritz Propst, der im Dollfuß-Ständestaat wiederholt inhaftiert war. Peter Mayr sprach mit ihm über das geplante Gesetz für die Austrofaschismus-Opfer und falsche Kompromisse.

Standard: Sie sind 1916 geboren und einer der wenigen noch lebenden Zeitzeugen, die den Ständestaat erlebt und darunter gelitten haben. SPÖ und ÖVP haben nun einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus vorgelegt. Was halten Sie davon?

Propst: Ich habe über einen Freund erfahren, dass direkt im Gesetzesentwurf das Wort Austrofaschismus explizit vermieden wird. Auch dass da Unrecht geschehen ist, kommt so nicht vor. Das empört mich.

Standard: Wie wichtig ist Ihnen mehr als 70 Jahre danach eine Rehabilitierung?

Propst: Ich dachte lange, dass alle Opfer des Faschismus nach 1945 rehabilitiert worden sind. Ich habe seit 1946 für meine Emigrationszeiten und für meine Verwundung eine Entschädigung bekommen. Ich dachte, das sei die Wiedergutmachung.

Standard: Sie wurden mehrmals verhaftet. Was hat die Dollfuß-Zeit für Sie und Ihre Familie bedeutet?

Propst: Meine Mutter war natürlich furchtbar aufgeregt. Sie hat ja nichts von Politik verstanden. Sie war der Meinung, es habe in der Familie noch nie einen Verbrecher gegeben, der eingesperrt gehört. Einmal ist sie zur Polizei gegangen und hat gesagt, dass ihr Sohn kein Verbrecher ist. Er kümmere sich doch nur um die Kinder bei den Roten Falken. Das war im Mai 1934. Ich war damals 18 Jahre alt. Die Polizisten haben gesagt: “Ach so, der arbeitet bei den Roten Falken?” Dann bin ich wegen Wiederbetätigung für die Sozialistische Partei verurteilt worden. Ohne jeden Beweis.

Standard: Und die Familie?

Propst: Die Familie hat wirtschaftlich leiden müssen. Ich war ja eingesperrt, ich konnte nicht arbeiten und die Familie unterstützen. Unter den Nazis wurde die Situation noch schlimmer. Die haben meinem Bruder gesagt: Wenn ich mich nicht melde, dann holen sie ihn. Daraufhin ist auch er geflüchtet. Ich bin schon vorher, am Tag, als Hitler in Wien am Heldenplatz aufmarschiert ist, nach Tschechien geflohen. Das war ein günstiger Zeitpunkt, die Leute auf den Straßen waren alle besoffen, die Züge waren voll, die Leute waren auch am Saufen, es gab keine Kontrollen.

Standard: Besoffen vor Freude?

Propst: Ja natürlich. Die Leute im Zug haben randaliert, durcheinandergesungen und zum Raufen begonnen. So ist es damals zugegangen.

Standard: Nationalratspräsidentin Barbara Prammer meint, dass sie Kritik am Entwurf verstehen würde, aber es solle nicht noch mehr Zeit vergehen. Sehen Sie das auch so?

Propst: Nein. Wenn in diesem Gesetz der Austrofaschismus nicht beim Namen genannt wird, weiß ich nicht, wofür die Wiedergutmachung steht. Dann ist es eine Wiedergutmachung zur Befriedigung der sozialdemokratischen Partei. Aber ich kann da nicht befriedigt sein. Es ist auf keinen Fall in Ordnung, weil das in Wirklichkeit keine Rehabilitierung ist, das ist ein Herumeiern um die Wahrheit.

Standard: Glauben Sie, dass noch etwas abgeändert wird?

Propst: Ich weiß nicht, warum sich die SPÖ in dieser Frage von der ÖVP dreinreden lässt. Die ÖVP kann doch nicht allein bestimmen. Wozu haben wir dann die Sozialdemokraten in der Regierung sitzen?

Standard: Sie haben mehr erhofft?

Propst: Von der ÖVP habe ich nichts erwartet, weil es dort immer noch Leute gibt, die das Dollfuß-Regime verteidigen. Im ÖVP-Klub hängt ja auch noch immer ein Bild von Dollfuß. Von der SPÖ bin ich enttäuscht, weil ich von ihr eher erwartet habe, dass sie zumindest die Grundprinzipien einhält, nämlich dass sie Faschismus echt bekämpft und auch benennt. Faschismus ist Faschismus. Da gibt es keine Kompromisse.

Standard: Von SPÖ und ÖVP ist nie jemand auf Sie zugekommen?

Propst: Noch nie. Jedes fünfte Jahr kommt der Bezirksvorsteher auf Besuch. Als Geschenk der Stadt Wien hatte er zum 90. Geburtstag 200 Euro, zum 95er 300 Euro mitgebracht. Bei diesen Besuchen haben wir diskutiert, und ich habe ihm vorgeworfen, dass es auf dem Hietzinger Friedhof ein ehrenhalber gewidmetes Grab der Gemeinde für Dollfuß gibt. Als ich davon erfahren habe, bin ich von den Socken gefallen. Die Februar-Kämpfer, die hingerichtet wurden, wie der Karl Münichreiter, sind bis heute nicht einmal rehabilitiert. Dessen Tochter lebt ja noch! Es wäre höchste Zeit, dass sie erfährt, dass ihr Vater zu Unrecht hingerichtet wurde.

Standard: Leben noch Freunde von Ihnen, die auch Dollfuß-Opfer waren?

Propst: Nein, die sind alle tot. Auch der Hugo Pepper ist leider gerade gestorben.

Standard: Was heißt “Austrofaschismus” für Sie?

Propst: Das war der erste Faschismus in unserem Land. Eine undemokratische Herrschaft ohne Parlament und gegen das Volk. Mich hat man sechs Monate lang im Anhaltelager Wöllersdorf festgehalten. Es waren so viele Menschen eingesperrt, dass sie Notgefängnisse errichten mussten. Da wurden die Fenster von Amtsgebäuden vernagelt und vergittert.

Standard: Wissen die Österreicher überhaupt noch, wer Dollfuß war?

Propst: Sicher nicht. Wenn ich als Zeitzeuge in Schulen von dieser Zeit erzähle, sind die jungen Leute baff, dass wir schon vor Hitler Faschismus gehabt haben.

Standard: Gehen Sie mit 95 Jahren noch in Schulen?

Propst: Ja. Die Schüler wollen genau wissen, was damals geschehen ist und wieso.

Standard: Die wissen vorher gar nichts ?

Propst: Nein. Auch ich höre immer wieder: “Lassen wir die Vergangenheit ruhen.” Aber das geht nicht. Aus der Vergangenheit müssen wir lernen, um die Zukunft zu gestalten.

Fritz Propst wurde am 6. Februar 1916 in Wien geboren. Er engagiert sich bei den Roten Falken, ist dann Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes. In der Zeit des Ständestaates wird er mehrfach inhaftiert. 1938 flieht Propst zuerst in die damalige Tschechoslowakei, dann nach England. 1945 kehrt er als britischer Soldat nach Österreich zurück. Danach arbeitet er beim Globus-Verlag.

“Austrofaschismus”, nein danke

“Der Standard” vom 30.09.2011

Mit unnötigen Kampfbegriffen ist niemandem geholfen. Zur Sorge der Günen um die richtige Wortwahl in der Diskussion um die anstehende Gesetzesvorlage für die Rehabilitierung der Opfer des Dollfuß-Regimes.

Kurt Bauer

Vorweg eine Klarstellung: “Austrofaschismus” als wissenschaftlicher Begriff, wie er von Emmerich Tálos und anderen vertreten wird, ist höchst umstritten. Und es sind keineswegs nur verstockte ÖVPler, die die Bezeichnung für das von 1933/34 bis 1938 in Österreich herrschende Regime ablehnen. Gerhard Botz etwa spricht von einer “entwickelten halbfaschistisch-autoritären Diktatur”, Ernst Hanisch von einem “faschistisch verkleideten autoritären Regime”, selbst Oliver Rathkolb umschifft das Problem in der Regel und verwendet auffallend gerne die Umschreibung “Dollfuß-Schuschnigg-Regime”. Tatsächlich: Wer etwa die ausgefeilte Faschismusdefinition Emilio Gentiles zugrunde legt, wird darin nur sehr wenige Elemente finden, die auch nur halbwegs auf den Ständestaat zutreffen. Autoritär, in gewissen Phasen halbfaschistisch, korporatistisch, katholisch – das scheinen mir passende Bezeichnungen für dieses Regime zu sein.

Nach dem deutschen Historiker Wolfgang Wippermann haben die Begriffe “Faschismus” und “Totalitarismus” eine dreifache Dimension: einmal als Eigenbezeichnung, dann als wissenschaftlicher Terminus und schließlich als Kampfbegriff.

So verhält es sich auch mit dem “Austrofaschismus”: Starhemberg und seine Heimwehr sprachen, ad eins, gerne vom Ziel der Errichtung eines “österreichischen Faschismus”, während die stets dominierende christlichsoziale Fraktion des Regimes – und mit ihr Dollfuß – die Bezeichnung peinlichst mied. Ad zwei schlagen sich Historiker und Politologen mit wissenschaftlichen Faschismusinterpretationen aller Art schon seit den 1920er-Jahren herum. Und ad drei war, ist und bleibt “Austrofaschismus” einfach ein bequemer linker Kampfbegriff: Wie schön, wenn man einem besonders unbelehrbaren Schwarzen hin und wieder das Wörtchen “Austrofaschist” um die Ohren schlagen kann. Ich gebe zu, ich kenne die befreiende Wirkung – leider hält sie nicht allzu lange an …

Für viele Regime und Ideologien haben sich im populären und wissenschaftlichen Sprachgebrauch längst die Eigenbezeichnungen durchgesetzt: Kommunisten werden in der Regel Kommunisten genannt; Italiens Faschisten Faschisten, Deutschlands Nationalsozialisten Nationalsozialisten und die Antisemiten aller Länder Antisemiten, denn diesen Namen haben sich die rassisch motivierten Judenfeinde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts selbst zugelegt. Wieso daher also nicht schlicht und einfach und ohne Gänsefüßchen von Ständestaat sprechen? So hieß das nun mal damals. Und ob dieser Ständestaat nun faschistisch, halbfaschistisch oder bloß autoritär war, darüber kann man ja weiterhin nach Belieben streiten.

Was ich mit alledem sagen will: In der laufenden Diskussion um die anstehende Gesetzesvorlage zur Rehabilitierung der Dollfuß-Opfer sollte es die allergeringste Sorge sein, dass “Austrofaschismus” im Gesetzestext nicht vorkommt, wie der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser so heftig moniert. Durch die Vermeidung des zweifelhaften Begriffs, der niemandem nützt, wäre der ÖVP sehr geholfen, über den eigenen Schatten zu springen.

Und vielleicht wird sie ja dann, irgendwann einmal – etwa nach der anstehenden Parlamentsrenovierung – einfach darauf “vergessen”, das schändliche Dollfuß-Bild in ihren Klubräumen wieder aufzuhängen …

Kurt Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Historische Sozialwissenschaft. Zuletzt erschienen: “Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall”, UTB, 2008; Foto: Archiv

„Das Unrecht muss beim Namen genannt werden”

“Tiroler Tageszeitung”  vom 29.09.2011

Wien – Auch innerhalb der SPÖ ist eine Auseinandersetzung über das geplante Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des autoritären Ständestaats der Jahre 1933 bis 1938 aufgebrochen. Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter kündigte an, dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen zu wollen. Er vermisst „Klartext” in der Formulierung von Gesetz und den dazu gehörenden Erläuterungen; das „Unrecht des Austrofaschismus” müsse klar, eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Die SPÖ solle damit ihrer historischen Verantwortung gegenüber den „Ermordeten, Verschleppten und Verfolgten des austrofaschistischen Regime gerecht werden”.

SPÖ und ÖVP hatten sich unter Federführung der Nationalratspräsidenten Barbara Prammer und Fritz Neugebauer auf einen Entwurf für die Rehabilitierung geeinigt. Die Rede ist dort wörtlich von der „Zeit nach Außerkraftsetzung des Parlamentarismus in Österreich – also ab 6. März 1933 bis 12. März 1938″.

Prammer ist damit im Gegensatz zu Kräuter zufrieden, so wie SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Zwar würden Formulierungen wie „Unrechtsstaat” vermieden. Es wisse aber jeder, was gemeint sei, sagte Jarolim.

Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, fordert eine „Geste” der Republik als Anerkennung für die Opfer des Ständestaats. (APA, TT)

Rehabilitierung mit Hindernissen

“Wiener Zeitung”  vom 29.09.2011

Justizopfer des Ständestaats sollen rehabilitiert werden.
Grüne und Teile der SPÖ gegen rot- schwarzen Entwurf.

Wien. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) drückt in Sachen Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz für die Justizopfer der Jahre 1933 bis 1938 aufs Tempo. Auch wenn „manches offen geblieben ist“, solle man nicht mehr länger zögern, hatte Prammer am Dienstag erklärt. Doch innerhalb der SPÖ regt sich Widerstand gegen den rot-schwarzen Entwurf, den Prammer mit dem Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) ausgehandelt hat.

Im Opferfürsorgegesetz sollen jene Personen rehabilitiert werden, die in der „Zeit nach Außerkraftsetzung des Parlamentarismus in Österreich“ für ihren Kampf für ein unabhängiges und demokratisches Österreich verurteilt oder interniert wurden. Dabei ist es weniger der Inhalt als die Form, die Kritiker auf dem Plan ruft.

Die Grünen, die das Unterfangen prinzipiell unterstützen, kritisieren, dass in dem Entwurf das Wort „Austrofaschismus“ kein einziges Mal vorkommt. Dieser Kritik hat sich am Mittwoch auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günter Kräuter angeschlossen. Das Gesetz spreche nicht Klartext, so seine Kritik. Kräuter fordert, dass das „Unrecht des Austrofaschismus“, also der ständestaatlichen Regierungsdiktatur von 1933 bis 1938 unter Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg, klar und unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen habe. Gerade die SPÖ habe ihrer historischen Verantwortung gegenüber den Ermordeten, Verschleppten und Verfolgten des austrofaschistischen Regimes gerecht zu werden, so Kräuter.

Von einem „Kompromiss, mit dem man aus meiner Sicht leben kann“, spricht hingegen SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Er betonte, dass sich die ÖVP in den Verhandlungen um das Rehabilitationsgesetz stark bewegt habe. Unter Andreas Khol – ehemals ÖVP-Klubobmann und Nationalratspräsident – wäre ein solches Gesetz nicht möglich gewesen, zeigt sich Jarolim überzeugt. Zwar gesteht der rote Justizsprecher ein, dass Formulierungen wie „Unrechtsstaat unter Dollfuß“ im Gesetzestext nicht vorkommen, aber „jeder weiß, was gemeint ist“. Prammer will nun das Gespräch mit Kräuter suchen.

Im November 1933 hatte die Regierung Dollfuß die Todesstrafe wieder eingeführt. Nach den Kämpfen vom Februar 1934 wurden zahlreiche sozialdemokratische Führer hingerichtet, darunter etwa Koloman Wallisch. In Anhaltelagern waren zwischen 1933 und 1938 rund 16.000 Personen interniert.

Ständestaat spaltet SPÖ

“Salzburger Nachrichten”  vom 29.09.2011

Wien (SN). Der von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) mit der ÖVP ausverhandelte Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaats spaltet die SPÖ: Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter stört, dass das „Unrecht des Austrofaschismus“ nicht beim Namen genannt wird; Justizsprecher Hannes Jarolim findet, dass auch so „jeder weiß, was gemeint ist“. Schließlich würden ausdrücklich all jene rehabilitiert, die zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 wegen ihres Kampfes „um ein unabhängiges, demokratisches . . . Österreich“ verfolgt wurden.

Austrofaschismus: SPÖ uneins über rot-schwarzes Gesetz

“Der Standard” vom 29.09.2011

Wien – Jetzt wendet sich auch die SPÖ gegen das gemeinsam mit der ÖVP auspaktierte Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus. Wie die Grünen fordert SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter, dass das “Unrecht des Austrofaschismus” deutlich benannt wird. Im Gesetz ist nur vom “besonderen Mitgefühl” die Rede. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist hingegen mit dem Entwurf zufrieden. (red)

SPÖ-Zwist um Opfer des Ständestaats

“TT Kompakt”  vom 29.09.2011

Innerhalb der SPÖ ist eine Auseinandersetzung über das geplante Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des autoritären Ständestaats der Jahre 1933 bis 1938 aufgebrochen. Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter kündigte an, dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen zu wollen. Er vermisst „Klartext” in der Formulierung von Gesetz und dazu gehörenden Erläuterungen; das „Unrecht des Austrofaschismus” müsse klar, eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. (TT)

Antrag entzweit SPÖ

“Die Presse” vom 29.09.2011

Rehabilitierung. Günther Kräuter will nicht zustimmen, weil “Unrecht des Austrofaschismus” verschwiegen wird.

(wIEN/aich/APA) Nach zähen Verhandlungen haben sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) und der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (ÖVP) auf einen Antrag geeinigt. Nun kommt aber aus der SPÖ Widerstand, weil der Antrag zur Rehabilitierung der Opfer des Ständestaats nicht weit genug gehe. “Für mich ist nicht vorstellbar, dass die Sozialdemokratie dem zustimmt”, sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter am Mittwoch. Das Gesetz verwende das Wort “Austrofaschismus” nicht und bringe das Unrecht nicht genügend zum Ausdruck.

Der Antrag sieht vor, dass alle zwischen 6. März 1933 und dem 12. März 1938 ergangenen Urteile und Bescheide rückwirkend aufgehoben werden, wenn die Taten “im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich begangen wurden oder wegen des Ausdrucks einer darauf gerichteten politischen Meinung erfolgten”. Prammer räumte ein, dass “manches offen” blieb, will aber einen raschen Beschluss des Gesetzes. “Wir waren noch sie so weit wie jetzt”, sagte sie. Neugebauer habe in der ÖVP für Bewegung in der Sache gesorgt.

Dollfuß’ langer Schatten

“Tiroler Tageszeitung”  vom 28.09.2011

Wien – Die Bewertung der Jahre 1934 bis 1938 spaltet noch immer die politischen Geister. Deutlich wurde das zuletzt bei der Diskussion über ein Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des Regimes von Engelbert Dollfuß.

Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP sind darüber mit den Grünen in vielen Punkten einig. Am 5. Oktober soll der Entwurf den Justizausschuss des Nationalrats passieren.

Das voraussichtlich aber ohne Zustimmung der Grünen. Deren Justizsprecher Albert Steinhauser vermisst etwa eine klare Benennung der Zeit als „Austrofaschismus”. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf ist von der „Zeit nach Außerkraftsetzung des Parlamentarismus” die Rede.

Ziel des Gesetzes ist die juristische Rehabilitierung der Opfer, also etwa die Aufhebung von Strafurteilen bis hin zu Todesurteilen. Für Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) ist damit ein wichtiges Ziel erreicht. Sie hofft auf breite Zustimmung, räumt aber ein, dass auch aus ihrer Sicht „noch so manches offen geblieben ist”.

Für die ÖVP hat der zweite Präsident Fritz Neugebauer verhandelt. Aus seinem Büro heißt es, die Frage von historischen Bewertungen könne nicht Gegenstand von Gesetzen sein. (APA, sabl)