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	<title>Albert Steinhauser</title>
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		<title>Kirche und Republik müssen Übergriffe an Internats- und Heimkindern restlos aufarbeiten!</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 09:27:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Jetzt beginnt auch in Österreich die Debatte um Missbrauch und Gewalt an Internats- und Heimkindern. Besonders schlimm war die Situation in den Heimen der 50er- und 60er-Jahre. Die Heime von damals waren Großheime, Zuchtanstalten ohne Individualismus und militärisch geführt.
Die Erzieher waren von nationalsozialistischen Erziehungsbildern geprägt.  „Zöglinge“, wie man sie damals genannt hat, erzählen, dass Übergriffe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt beginnt auch in Österreich die Debatte um Missbrauch und Gewalt an Internats- und Heimkindern. Besonders schlimm war die Situation in den Heimen der 50er- und 60er-Jahre. Die Heime von damals waren Großheime, Zuchtanstalten ohne Individualismus und militärisch geführt.</p>
<p>Die Erzieher waren von nationalsozialistischen Erziehungsbildern geprägt.  „Zöglinge“, wie man sie damals genannt hat, erzählen, dass Übergriffe und Gewalt auf der Tagesordnung gestanden sind. In manchen Heimen hat es beispielsweise so genannte Besinnungsgruppen zur Disziplinierung gegeben. Das war nichts anderes als wochenlanges Einsperren und Isolieren zur Bestrafung. Die betroffenen Internats- und Heimkinder haben mit den Folgen der physischen und psychischen Übergriffe lebenslang zu kämpfen.</p>
<p>Dazu kommt, dass gerade die katholische Kirche sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen systematisch vertuscht hat. Unter dem Vorwand, dass derartige Vorfälle intern zu klären sind, wurden die Täter bloß versetzt und nie zur Verantwortung gezogen. Die katholische Kirche muss diese Fälle aktiv aufarbeiten und darf nicht weiter zu zuwarten.</p>
<p>Jetzt ist es an der Zeit für Wiedergutmachung zu sorgen. Da oftmals die  Straftaten und Schadenersatzansprüche verjährt sind, braucht es eigene Rahmenbedingungen dafür. Da sind die katholische Kirche und die Republik Österreich und ihre Bundesländer gleichermaßen gefordert.</p>
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		<title>Die FPÖ ist für das Verbotsgesetz und die Erde ist eine Scheibe!</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 10:51:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[FPÖ]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Frau Rosenkranz hat heute vor den Medien eine Erklärung abgegeben. Sie hätte das Verbotsgesetz nie in Frage gestellt. Fragen waren den versammelten Journalisten nicht erlaubt. Weitere Ausrutscher sollen vermieden werden. Die FPÖ ist also für das Verbotsgesetz und die Erde ist eine Scheibe.  Seit Strache den Ton angibt, wird regelmässig verbal gegen das Verbotsgesetz randaliert:

Am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Rosenkranz hat heute vor den Medien eine Erklärung abgegeben. Sie hätte das Verbotsgesetz nie in Frage gestellt. Fragen waren den versammelten Journalisten nicht erlaubt. Weitere Ausrutscher sollen vermieden werden. Die FPÖ ist also für das Verbotsgesetz und die Erde ist eine Scheibe.  Seit Strache den Ton angibt, wird regelmässig verbal gegen das Verbotsgesetz randaliert:</p>
<ul>
<li>Am 19.8.2006 trat Strache dafür ein, das Verbotsgesetz  &#8211; &#8220;kritisch zu betrachten&#8221;.</li>
<li>Am 23.2.2007: lehnte FPÖ- Chef Heinz Christian Strache das Verbotsgesetz im „VN“- Interview ab: „Die Meinungsfreiheit ist ein entscheidendes Gut“.</li>
<li>Im April 2007  titelte der Ring Freiheitlicher Jugend in der steirischen Stadt  Deutschlandsberg eine Aussendung mit &#8220;RFJ für die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes&#8221;. FPÖ-Steiermark Chef  Kurzmann verteidigte die Jungrecken und argumentierte mit der Meinungsfreiheit.</li>
<li>Am 17.9.2008 forderte FPÖ-Vizeparteiobmann Hofer eine Volksabstimmung über das Verbotsgesetz: &#8220;Ich bin für freie Meinungsäußerung&#8221;.</li>
</ul>
<p>Die Liste könnte verlängert werden. Jetzt müssen die Blauen Kreide fressen. Mit der Abschaffung des Verbotsgesetz kann man keine Wahlen gewinnen. Warum hat die FPÖ aber überhaupt das Verbotsgesetz thematisiert? Vieles macht sie aus blankem Populismus. Manche ihrer Forderungen glaubt sie selbst nicht. Beim Verbotsgesetz ist das anders: da ist die FPÖ Überzeugungstäterin. Ihre Funktionäre wurden in den rechtsextremen Kaderschmieden geschliffen und politisiert. Dort ist das ein ernstes Anliegen.</p>
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		<title>Darf die Krone für Rosenkranz aufrufen?</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 09:49:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Herausgeber der Krone unterstützt die rechtsextreme Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz von der FPÖ. &#8220;Wählen wir sie &#8230;&#8221;, hat er uns unter dem Pseudonym Cato wissen lassen. Dieser Wahlaufruf ist in erster Linie eines &#8211; peinlich für die Kronen Zeitung. Rosenkranz wirkt, wie ein Fossil des nationalsozialistischen Mutterbildes. Die NSDAP hätte Freude mit ihr: 10 Kinder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Herausgeber der Krone unterstützt die rechtsextreme Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz von der FPÖ. &#8220;Wählen wir sie &#8230;&#8221;, hat er uns unter dem Pseudonym Cato wissen lassen. Dieser Wahlaufruf ist in erster Linie eines &#8211; peinlich für die Kronen Zeitung. Rosenkranz wirkt, wie ein Fossil des nationalsozialistischen Mutterbildes. Die NSDAP hätte Freude mit ihr: 10 Kinder zum Erhalt der &#8220;Rasse&#8221;, wie von de Partei gefordert aus der Kirche ausgetreten und unterwegs auf Sonnwendfeiern und anderen kruden deutschnationalen Zusammenkünften. Dazu kommt ihr, selbst aber nicht gelebtes, Frauenbild vom Heimchen am Herd. Mit der Lebensrealität von heute hat das wenig zu tun. Das Weltbild der Frau Rosenkranz wird Strache auf seinen Discotouren nur  schwer erklären können. Die Krone beteiligt sich mit ihrem Aufruf ein einer rechtsextremen Minderheitenfeststellung.</p>
<p>Spannend ist aber auch die Frage, ob der Aufruf des Krone-Herausgebers für eine Kandidatin eine Grenzüberschreitung ist. Dazu muss man wissen, dass beispielsweise amerikanische oder englische Zeitungen immer wieder für Parteien und Kandidat/innen aufrufen. Das entspricht zwar nicht der österreichischen Medienkultur, ist aber jedenfalls besser als die gelebte österreichische Praxis. Denn für bestimmte Parteien oder Kandidat/innen wurde von unterschiedlichsten Medien immer wieder mobilisiert &#8211; nur versteckt und verquickt mit der Berichterstattung. Da ist ein offener Aufruf in einem Kommentar (wie auch von Thurnherr im Falter für Fischer) noch besser, wenn mir auch kritischer Journalismus in alle politischen Richtungen am liebsten wäre.</p>
<p>Eine unappetitliche Grenzüberschreitung der Krone bleibt der Aufruf trotzdem: Barbara Rosenkranz ist und bleibt eine  Rechtsextremistin üblen Zuschnitts.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Prozess gegen Tierschützer/innen nach § 278a StGB</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/03/01/prozessbeginn_278a/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 21:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[initiativen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Grünen haben für das gesamte öffentliche Verfahren einen   Prozessbeobachter entsendet. Ich berichte daher regelmässig aus erster Hand  unter &#8220;Aktuelles zum Prozess gegen TierschützerInnen nach § 278a StGB&#8221;   auf dieser  Seite.
→ Hintergrundinfos zu § 278a StGB
4. und 5. März 2010

Am dritten und vierten Prozesstag sind die Angeklagten am Wort. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Die Grünen haben für das gesamte öffentliche Verfahren einen   Prozessbeobachter entsendet. Ich berichte daher regelmässig aus erster Hand  unter &#8220;Aktuelles zum Prozess gegen TierschützerInnen nach § 278a StGB&#8221;   auf dieser  Seite</em>.</strong></p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2009/06/16/paragraph-278a/">→ Hintergrundinfos zu § 278a StGB</a></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">4. und 5. März 2010<br />
</span></p>
<p>Am dritten und vierten Prozesstag sind die Angeklagten am Wort. Die Richterin stellt Zwischenfragen wie „Ist ihre Einstellung, die Gesellschaft zu einer veganen Gesellschaft zu machen?“ oder „Was haben sie für eine Einstellung zur Jagd?“. Interessant, aber irrelevant für die Frage, ob einer kriminelle Organisation vorliegt.</p>
<p>Interessant war auch die Befragung der Richterin, ob der Angeklagte Balluch die &#8220;kriminelle Organisation&#8221; in ihrer Anti-Jagd-Kampagne dadurch unterstützt hätte, dass er sich als Jäger verkleidet an einem Jagdkongress teilgenommen hätte. Balluch argumentierte, er habe sich nicht als Jäger verkleidet, sondern sich als Journalist für diese Veranstaltung angemeldet. Auch habe er für das Radio von dieser Veranstaltung berichtet. Der Rechtsanwalt beantragte zum Beweis das Abspielen der Radiosendung. Daraufhin gab die Richterin bekannt, dies sei nicht nötig, da sie in der Anwesenheit des Erstbeschuldigten am Jägerkongress doch keine Unterstützung der kriminellen Organisation sehe.</p>
<p>Die Richterin hat auch selbst über Google recherchiert. Das ist nicht unzulässig. Die eigenen Internetrecherchen werden zu Untermauerung eingebracht, dass sie aus ihrer Sicht Belastendes zu Tage gefördert hätten. Das ist grundsätzlich legitim, wenn auch die Vorhalte schnell widerlegt sind. Wenn sich die Richterin mit dem gleichen Ausmaß und Einsatz auch den entlastenden Fakten zuwendet, steht einem fairen Prozess nichts im Weg.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">2. März 2010</span></p>
<p>Am Beginn der Verhandlung lässt die Richterin den OGH Beschluss über die Zulässigkeit der verhängten Untersuchungshaft verlesen. Die Richterin, die die Untersuchungshaft verhängt hat, hat damals den umfassenden Akt nicht lesen können und daher den Sachverhalt auf Basis einer Darstellung der SOKO der Polizei verfasst. Die Verteidiger wurden damals nicht einbezogen.</p>
<p>Erst nach der Endlosverlesung dieses Beschlusses können die Verteidiger replizieren. Die Journalisten haben längst den Gerichtssaal aus Zeitgründen verlassen müssen. Im Gerichtssaal wird diskutiert, ob dieses Zeitmanagmant Strategie war, um am ersten Tag eine medienwirksame Darstellung der Verteidigung zu verhindern.</p>
<p>Wie auch immer &#8211; die Verhandlung wird kommenden Donnerstag und Freitag fortgesetzt. Da wird es spannend, da die Angeklagten die Möglichkeit bekommen, eine Erklärung zum Sachverhalt abzugeben.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">1. März 2010</span></p>
<p>Morgen beginnt der Prozess gegen eine Gruppe von Tierschützer/innen wegen § 278a Strafgesetzbuch &#8211; Bildung einer kriminellen Organisation &#8211; am Landesgericht Wiener Neustadt. Dieser Prozess ist schon deshalb höchst umstritten, weil § 278a StGB im Kampf gegen die organisierte Kriminalität geschaffen wurde. Angewendet wird der Paragraph aber weniger gegen Menschenhändler, Waffenschieber und Geldwäscher, sondern gegen Mitglieder von Tierschutz-NGOs.</p>
<p>Die Grünen werden für das gesamte öffentliche Verfahren einen Prozessbeobachter zu den Verhandlungen entsenden. Es ist uns wichtig, aus erster Hand über die Verhandlungen informiert zu sein. Wir werden den Prozess genau dokumentieren und beobachten. An dieser Stelle werden wir regelmäßig über die Entwicklungen berichten.</p>
<p>Bis zum Prozessbeginn haben die Angeklagten noch immer keine volle Akteneinsicht erhalten. Nach wie vor wird die Akteneinsicht in einen Teil der Polizeiakten verweigert. Das ist rechtsstaatlich untragbar und durch nichts zu begründen. Die Akteneinsicht ist schon deshalb wichtig, weil nur so sichergestellt werden kann, dass alle entlastenden Ermittlungsfakten auf den Tisch kommen.</p>
<p>Das Ausmaß des Prozesses wird für alle Beteiligten zur Belastungsprobe. Der Prozess ist für sechs Monate angesetzt, die Angeklagten werden in dieser Zeit nicht arbeiten können. So etwas ist ruinös. Selbst bei einem Freispruch bekommt niemand die verlorene Zeit abgegolten.</p>
<p>Bleibt zu hoffen, dass die Angeklagten im Prozess eine faire Chance bekommen.</p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/?s=%C2%A7+278a&amp;x=45&amp;y=10">Sämtliche Beiträge zu § 278a StGB auf meiner Seite</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Musikindustrie will Piraterie schärfer bekämpfen</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/02/28/medienrecht_urheberrecht_filesharing/</link>
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		<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 20:37:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[initiativen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Musikindustrie hat erfolgreich lobbyiert. In einem noch nicht umgesetzten Entwurf zum neuen Medienrecht soll die Möglichkeit Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, ausgebaut werden.
Urheberrechtsverletzungen sind Privatanklagedelikte, werden also von der Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des in seinen Rechten Verletzten verfolgt. Künftig soll ein Privatankläger die Möglichkeit bekommen, bei Gericht die Bewilligung von Ermittlungsmaßnahmen zur Ausforschung eines Beschuldigten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Musikindustrie hat erfolgreich lobbyiert. In einem noch nicht umgesetzten Entwurf zum neuen Medienrecht soll die Möglichkeit Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, ausgebaut werden.</p>
<p>Urheberrechtsverletzungen sind Privatanklagedelikte, werden also von der Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des in seinen Rechten Verletzten verfolgt. Künftig soll ein<strong> </strong>Privatankläger die Möglichkeit bekommen, bei Gericht die Bewilligung von Ermittlungsmaßnahmen zur Ausforschung eines Beschuldigten, zur Sicherung von Beweisen oder vermögensrechtlichen Anordnungen zu beantragen. Ermittlungsmaßnahmen können also bereits im Vorfeld einer Privatanklage durchgeführt werden.</p>
<p>Die Musikindustrie könnte dann beispielsweise als Privatankläger eine Ausforschung von IP-Adressen beantragen und so illegale Uploads urheberrechtlich scharf bekämpfen. Bisher wäre das nicht möglich gewesen, da ein Privatanklageverfahren nicht gegen einen unbekannten Täter gerichtet sein konnte.</p>
<p>Ohne Zustimmung des Inhabers der technischen Einrichtung ist das bei Straftaten mit einer mehr als einjährigen Strafdrohung möglich. Die Strafdrohung nach dem Urheberrechtsgesetz beträgt 6 Monate &#8211; bei Gewerbsmäßigkeit allerdings zwei Jahre.</p>
<p>Die Gewerbsmäßigkeit wird durch die Rechtssprechung definiert. Auf Grund der peer-to-peer Software, die Tauschbörsen zumindest teilweise verwenden, werden bei Downloads gleichzeitig Uploads zur Verfügung gestellt. Es könnte durchaus passieren, dass dann daraus eine Gewerbsmäßigkeit konstruiert wird, da auch schon der Tausch von Sachen als gewerbsmäßig definiert wurde.</p>
<p>Man kann davon ausgehen, dass die Gewerbsmäßigkeit sehr schnell durch die Musikindustrie behauptet wird und dann auch Ermittlungsmaßnahmen genehmigt werden.</p>
<p>Aus strafrechtlicher Sicht stellen sich zwei Fragen:</p>
<ul>
<li>Warum soll der Privatankläger überhaupt berechtigt sein, Ermittlungsmaßnahmen zu beantragen? Im Gegensatz zum Staatsanwalt verfügt er weder über die entsprechende Ausbildung, noch ist er zur Objektivität verpflichtet.</li>
<li>Ist es wirklich notwendig, dass Urheberrechtsverletzungen durch das Strafrecht geahndet werden?</li>
</ul>
<p>Der Musikindustrie geht es auch nicht primär um die Strafverfolgung illegaler Uploads, sondern um die finanzielle Seite. Über ein Strafverfahren will man zu den Daten jener kommen, die Urheberrechtsverletzungen begehen und sich an ihnen schadlos halten.</p>
<p>Es ist aber nicht einzusehen, dass das Strafrecht der Musikindustrie eine Krücke einbaut, damit sie ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen kann.</p>
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		<item>
		<title>Antiterror-Paragraph gegen extremistischen Väterlobbyisten?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/02/26/antiterror-paragraph-gegen-extremistischen-vaterlobbyisten-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 11:12:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gefängnis & Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[§ 278a]]></category>

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		<description><![CDATA[Herwig B. sitzt in Untersuchungshaft. Er ist ein extremistischer  Väterlobbyist, der eine Internetseite betreibt, die Richter/innen,  Sozialarbeiter/innen oder Beamte übel ins Visier nimmt, die ihm und  seinen Mitstreitern in die Quere kommen. Die vorgeworfenen Delikte  reichen von &#8220;gefährlicher Drohung über schwere Körperverletzung bis zur  Verleumdung&#8221;. Die Vorgangsweisen von Herwig B. sind vollkommen  inakzeptabel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herwig B. sitzt in Untersuchungshaft. Er ist ein extremistischer  Väterlobbyist, der eine Internetseite betreibt, die Richter/innen,  Sozialarbeiter/innen oder Beamte übel ins Visier nimmt, die ihm und  seinen Mitstreitern in die Quere kommen. Die vorgeworfenen Delikte  reichen von &#8220;gefährlicher Drohung über schwere Körperverletzung bis zur  Verleumdung&#8221;. Die Vorgangsweisen von Herwig B. sind vollkommen  inakzeptabel &#8211; die primitiven Beschimpfungen und die aggressive Sprache  übel. Die vorgeworfenen Delikte gehören von der Justiz untersucht und  geklärt!</p>
<p>Herwig B. wird aber auch § 278b StGB &#8221;Anführen einer terroristischen  Vereinigung&#8221; vorgeworfen. Das ist fragwürdig. Der Antiterror-Paragraph  soll vor schweren Formen des Terrorismus schützen. Er ist dann  anzuwenden, wenn  unter anderem &#8220;eine Tat dazu geeignet ist, eine  schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens  oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen&#8221;.  Damit wrd ein Rahmenbeschluss der EU ausgeführt, der unter dem Eindruck  der Terroranschläge 9/11 in den USA zustande gekommen ist.</p>
<p>Bei diesem Paragraphen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich  terroristische Straftaten ausgeführt werden. Es genügt der Vorwurf, dass  man eine solche Vereinigung anführt, die darauf ausgerichtet ist  terroristische Straftaten auszuführen. So unsympathisch und  ablehnenswert die vorgeworfenen Handlungen des  Herwig B. sind, der  Rechtsstaat muss mit den Antiterrorbestimmungen sorgsam umgehen. Die  Anwendung des § 278b StGB ist daher mehr als nur zweifelhaft.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Liegt für Martin Graf Ostdeutschland eigentlich in Polen?</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/02/22/liegt-fur-martin-graf-ostdeutschland-eigentlich-in-polen-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 07:26:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[FPÖ]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 3. Nationalratspräsident hat ein Buch &#8220;150 Jahre Burschenschaften  in Österreich&#8221; herausgegeben. „Als Politiker und Repräsentant der  Republik Österreich muss ich beobachten zu welchen Auswüchsen ein  Ignorieren unserer Werte in der politischen Landschaft führt“, wirft  Graf seine Funktion schon im Vorwort in die Waagschale. Im Text kommt er  dann gleich zur Sache [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 3. Nationalratspräsident hat ein Buch &#8220;150 Jahre Burschenschaften  in Österreich&#8221; herausgegeben. „Als Politiker und Repräsentant der  Republik Österreich muss ich beobachten zu welchen Auswüchsen ein  Ignorieren unserer Werte in der politischen Landschaft führt“, wirft  Graf seine Funktion schon im Vorwort in die Waagschale. Im Text kommt er  dann gleich zur Sache und führt aus, was der Nationalratspräsident von  SPÖ und ÖVP Gnaden damit meint, nämlich den antifaschistischer  Grundkonsens, hinter dem sich der Versuch verberge, die Freiheit der  Andersdenkenden weiter einzuschränken.</p>
<p>Im Buch selbst darf die versammelte Speerspitze der deutschnationalen  Burschenschaftsszene in Österreich schreiben. Während die meisten  Beiträge eher für gähnende Langeweile sorgen, spricht ein Aufsatz über  das burschenschaftliche Weltbild die typischen Themen der rechtsextremen  Szene an. Da wird beispielsweise darüber philosophiert, dass  Ostdeutschland in Polen liegt oder mit dem Begriff der österreichischen  Nation gehadert. Wenn Graf solche Texte herausgibt stellt sich die  Frage, wo für diesen Repräsentanten der Republik Ostdeutschland nunmehr  liegt oder wie er es mit dem Begriff der österreichischen Nation hält?  Graf soll diese Fragen mit seinen rechtsextremen Bundesbrüdern  diskutieren, aber bitte nicht als Politiker und Repräsentant der  Republik Österreich!</p>
<p>Mehr zum Buch: <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #810081;"><a href="http://albertsteinhauser.at/2010/02/21/die-rechtslastige-welt-des-herrn-graf/">Grafs  krude Welt</a></span></span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Martin Grafs krude Welt</title>
		<link>http://albertsteinhauser.at/2010/02/21/die-rechtslastige-welt-des-herrn-graf/</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 21:35:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Albert Steinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[initiativen]]></category>

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		<description><![CDATA[Letzten Herbst hat Martin Graf  &#8211; 3. Nationalratspräsident der Republik Österreich und Mitglied der schlagenden Burschenschaft Olympia &#8211; ein Buch „150 Jahre Burschenschaften in Österreich“ herausgegeben. Darin darf das „who ist who“ der rechtsextremen Burschenschaftsszene publizieren:

Walter Sucher, er hat in seiner Rede auf einem FPÖ Parteitag darauf bestanden, dass er weiter die SS-Hymne singen möchte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letzten Herbst hat Martin Graf  &#8211; 3. Nationalratspräsident der Republik Österreich und Mitglied der schlagenden Burschenschaft Olympia &#8211; ein Buch „150 Jahre Burschenschaften in Österreich“ herausgegeben. Darin darf das „who ist who“ der rechtsextremen Burschenschaftsszene publizieren:</p>
<ul>
<li>Walter Sucher, er hat in seiner Rede auf einem FPÖ Parteitag darauf bestanden, dass er weiter die SS-Hymne singen möchte und mit einem „ … der wirklich unser alter Gruß ist (…). Ich grüße euch alle mit einem kräftigen Heil!“ geschlossen.</li>
<li>Günter Schweinberger, der in seinem im Buch abgedruckten Lebenslauf, stolz ist, dass er mit seinem Bundesbruder Norbert Burger (ein prominenter Neonazi Anm.) öfters in Südtirol unterwegs gewesen ist und dort in den heißen Jahren auch einen kleinen Beitrag geleistet hat.</li>
<li>Udo Guggenbichler, Organisator des rechtsextremen WKR-Balls in der Hofburg</li>
<li>Gerhard Pendl, Grabredner am Grab des Nazifliegers und Kriegshelden der Naziszene Nowotny</li>
<li>Werner Kuich, Mitglied des Personenkomitees zur Unterstützung der rechtsextremen Bundespräsidentschaftskandidatur von Otto Scrinzi 1986</li>
</ul>
<p>Werner Kuich darf sich im von Graf publizierten Buch in einem Artikel mit den „Vorschlägen für ein burschenschaftliches Weltbild“ befassen. Da werden dann die typischen Fragen der rechtsextremen und deutschnationalen Szene angesprochen:</p>
<ul>
<li>Die Grenzen Deutschlands</li>
</ul>
<p>Kuich: <em>„Ein weiteres Zeichen fehlenden Volksbewußtseins ist der übliche Sprachgebrauch. Es ist schmerzlich zu hören, wenn auch in burschenschaftlichen Reihen gedankenlos Mitteldeutschland (also Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg) als Ostdeutschland (also Schlesien, Pommern, West- und Ostpreußen) bezeichnet wird …“</em></p>
<p>Damit lässt der 3.Präsident, die Grenzen Polens und Deutschlands indirekt in Frage stellen, wenn das heutige Ostdeutschland Mitteldeutschland sei, also Ostdeutschland im heutigen Polen wäre.</p>
<ul>
<li>Das Problem mit der österreichischen Nation</li>
</ul>
<p>Kuich: <em>„Woran liegt es, dass weite Teile der österreichischen Bevölkerung an Volkstumsfragen nicht interessiert, sind, oder wenn sie es sind, diese im Sinne einer österreichischen Nation beantworten?“</em></p>
<p>In der Publikation des 3.Nationalratspräsidenten wird wieder einmal der Begriff der österreichischen Nation beweint. Grafs Burschenschaftsszene sieht sich als Teil der deutschen Nation.</p>
<ul>
<li>Phantasien, dass das „deutsche Volk“ bedroht sei</li>
</ul>
<p>Kuich: <em>„Neben der Verringerung der Volkskraft durch fehlenden Nachwuchs und Überfremdung, (…) erlebt das deutsche Volk heute auch den Versuch des geistigen Völkermordes durch bewußte Zersetzung des Volksbewußtseins.“</em></p>
<p>Auch die Volkstodphantasien und Ableitungen daraus sind typischer Teil des rechtsextremen Diskurses.</p>
<p>Martin Graf ist Herausgeber dieses publizierten Un- und Wahnsinns. Das ist ein weiterer Mosaikstein, wer Martin Graf ist und was Österreich für einen dritten Nationalratspräsident hat. Martin Graf gehört abgewählt.</p>
<p><a href="http://albertsteinhauser.at/2010/02/21/die-rechtslastige-welt-des-herrn-graf/">Martin Graf soll zurücktreten &#8211; jetzt unterschreiben</a></p>
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		<title>Jugendstrafvollzug Josefstadt: Justizministerin ist für schwere Missstände verantwortlich</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:37:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gefängnis & Strafen]]></category>

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		<description><![CDATA[Justizministerin Bandion-Ortner hat in diesen Tagen brisante Post von mir bekommen. Eine parlamentarische Anfrage zum Jugendstrafvollzug Josefstadt soll die Missstände dort aufklären. Die Kritikpunkte wiegen schwer:
•    Die JA Josefstadt ist von ihren baulichen Gegebenheiten für den Jugendstrafvollzug völlig ungeeignet.
•    Der Jugendstrafvollzug in der JA Josefstadt leidet an akutem Personalmangel.
•    Die Folge sind lange Einschlusszeiten und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Justizministerin Bandion-Ortner hat in diesen Tagen brisante Post von mir bekommen. Eine <a href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_04514/fname_179947.pdf">parlamentarische Anfrage zum Jugendstrafvollzug Josefstadt</a> soll die Missstände dort aufklären. Die Kritikpunkte wiegen schwer:</p>
<p>•    Die JA Josefstadt ist von ihren baulichen Gegebenheiten für den Jugendstrafvollzug völlig ungeeignet.<br />
•    Der Jugendstrafvollzug in der JA Josefstadt leidet an akutem Personalmangel.<br />
•    Die Folge sind lange Einschlusszeiten und damit verbunden eingeschränkte Freizeitaktivitäten, sowie körperliche und sexuelle Übergriffe unter den Insassen.<br />
•    Unter den gegebenen Bedingungen ist eine erfolgreiche Resozialisierung nahezu undenkbar.</p>
<p>Mit der Auflösung des Jugendgerichts unter dem damaligen FPÖ-Justizminister Böhmdorfer musste auch das Jugendgefangenenhaus in die Justizanstalt Josefstadt übersiedelt werden. Die  Voraussetzungen für einen funktionierenden Jugendstrafvollzug sind dort nie geschaffen worden. Das ist nicht die Schuld der Leitung und der Mitarbeiter/innen der Justizanstalt Josefstadt, sondern der politischen Verantwortungsträger/innen. Dazu kommt, dass die Situation im Jugendstrafvollzug der JA Josefstadt der Justizministerin und ihren Mitarbeiter/innen bekannt sein müsste. Reaktionen gibt es aber keine.  Pläne ein neues modernes Jugendgefängnis zu bauen, in dem das Ziel der Resozialisierung umgesetzt werden könnte, wurden auf einen unbestimmten Termin verschoben. Die Ministerin ist jetzt gezwungen die parlamentarische Anfrage wahrheitsgetreu zu beantworten &#8211; damit muss sie aber auch endlich auf die unhaltbare Situation reagieren.</p>
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		<title>Khol und der Austrofaschismus: nicht diese Töne Herr Steinhauser!</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 16:02:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>asteinhauser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Antifaschismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Letzten Samstag wurde mein  Gastkommentar &#8220;Freiheitskämpfer rehabilitieren&#8221; in der Presse veröffentlicht. Es geht um unseren Antrag im morgigen Justizausschuss,  der die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofachismus fordert.  Heute  ist die Replik   &#8220;Nicht diese Töne Herr Steinhauser&#8221; des Andreas Khol in der Presse publiziert worden. Den ehemaligen Parlamentspräsidenten stört der  Begriff [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letzten Samstag wurde <a href="http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/539349/index.do">mein  Gastkommentar &#8220;Freiheitskämpfer rehabilitieren&#8221; in der Presse</a> veröffentlicht. Es geht um unseren Antrag im morgigen Justizausschuss,  der die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofachismus fordert.  Heute  ist die <a href="http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/539920/index.do">Replik   &#8220;Nicht diese Töne Herr Steinhauser&#8221; des Andreas Khol in der Presse</a> publiziert worden. Den ehemaligen Parlamentspräsidenten stört der  Begriff des Austrofaschismus, wäre dies doch eine Verharmlosung des  Nationalsozialismus. Dazu kommt für Khol, dass die Ausschaltung der  Demokratie aus Abwehr gegen den Nationalsozialismus erfolgt sei. All  das, muss man nach Khol eingestehen, damit man das Recht hätte die  Rehabilitierung der standgerichtlich Erschossenen, sowie der tausenden  Internierten zu fordern.</p>
<p>&#8220;Die standgerichtlichen Urteile, insbesondere die Verlängerung der  Frist um zwei Tage, um den NR-Abg Koloman-Wallisch zu ermorden waren ein  Verbrechen&#8221; oder &#8220;der Ständestaat war eine Diktatur&#8221;, hat Andreas Khol  aber auch auf einer Diskussionsveranstaltung letzten Donnerstag klar  formuliert.</p>
<p>Nicht richtig ist, wenn Khol behauptet, die Urteile seien schon  beseitigt und das historische  Gesetz wäre irrtümlich &#8220;Amnestiegesetz&#8221;  genannt worden. Das angesprochene Gesetz sieht lediglich Strafnachsicht  und Tilgung vor. Die Urteile selbst wurden nicht aufgehoben oder  beseitigt. Unbestritten ist, dass die Justizakten in einem  Forschungsprojekt aufgearbeitet gehören, um dann im Einzelfall  rehabilitieren zu können.</p>
<p>siehe auch: <a href="http://albertsteinhauser.at/2009/08/07/rehabilitierung-opfer-austrofaschismus/">Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus</a></p>
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