17.05.12 | 0 Kommentare

Offenlegungspflichten für Abgeordnete weiter lückenhaft

Nach den Korruptionsstrafbestimmungen und den Parteispenden gibt es eine dritte Transparenzbaustelle. Die Offenlegungsbestimmungen für Abgeordnete. Dabei geht es um Fragen, nach Aufsichtsratsjobs, Nebenbeschäftigungen, Konsultingverträgen oder Rückkehrrechte in Unternehmen. In einer modernen Demokratie sollte das transparent abrufbar sein, schließlich geht es um Interessenskonflikte bzw. die Frage in wessen Sold PolitikerInnen nebenbei unterwegs sind.

Jetzt liegt der Vorschlag der Regierung vor. Er erinnert an einen Emmentaler mit mehr Löchern als Käse:

  • Jobs in Vorständen oder Aufsichtsräten muss man zwar melden, aber veröffentlicht werden sie nicht. Auch wie viel dafür kassiert wird, bleibt im Dunklen.
  • Beteiligungen an Firmen oder Begünstigungen in Stiftungen müssen überhaupt nicht bekannt gegeben werden.
  • Selbst dort wo es Offenlegungsverpflichtungen gibt, dürfen die Einkommen zusammengerechnet werden, womit eine konkrete zahlenmäßige Zuordnung zu einzelnen wirtschaftlichen Aktivitäten unmöglich wird.
  • Die Quellen bleiben unbekannt. Hohe Konsultingverträge werden mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit gemeldet. Damit weiß man nicht viel mehr. Interessant wäre aber zu wissen für was von wem Geld an PolitikerInnen geflossen ist.
  • Rückkehrrechte oder Karenzierungen in Unternehmen müssen ebenfalls nicht gemeldet werden.
  • Sanktionen fehlen im Gesetz. Meldet ein Abgordneter nicht ordnungsgemäß, bleibt das ein Kavaliersdelikt.

In Deutschland gelten deutlich strenger Regeln. Auf der Parlamentshomepage des Bundestags können diese Informationen alle abgerufen werden. Beim Abgeordneten der “Linken” Gregor Gysi ist jede bezahlte Vortragstätigkeit oder beim CDU-Abgeordneten Norbert Lammert jede Aufsichtsratstätigkeit aufgelistet. Aber für Österreich gilt offensichtlich wieder, dass das alles nicht möglich ist.

15.05.12 | 0 Kommentare

Grüner Erfolg: Einigung beim Korruptionsstrafrecht

Heute hat die letzte Verhandlungsrunde im Parlament zum Korruptionsstrafrecht stattgefunden. Es hat eine Einigung gegeben. SPÖ, ÖVP,Grüne und BZÖ werden einen gemeinsamen Antrag zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts einbringen. Die FPÖ überlegt noch. Kurios ist, dass sich die blauen Saubermänner daran stoßen, dass künftig Abgeordnete vom Korruptionsstrafrecht mitumfasst sind.

Wir haben langjährige Grüne Forderungen durchgesetzt, wie ein Blogbeitrag aus dem März 2011 zum Thema Korruption zeigt:

  • Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten ist gefallen. Künftig machen sich auch Abgeordnete strafbar, wenn sie Geld für parlamentarische Aktivitäten nehmen. → Chronologie der Auseinnadersetzung um Abgeordnetenkorruption
  • Auch Regierungsmitglieder, die auf Grund der Änderungen von 2009 aus den Strafbestimmungen für Amtsträger rausgefallen sind, sind wieder mitumfasst.
  • Auch für staatsnahe Unternehmen  wie ÖBB, ORF oder ASFINAG gelten wieder die strengeren Korruptionsstrafbestimmungen.
  • Das Anfütterungsverbot wurde verschärft. Entscheidend ist künftig, dass Einladungen den Amtsträger beeinflussen sollen, egal ob dann etwas Pflichtwidriges passiert oder nicht.
  • Geringe Geschenke (sofern dafür nichts Verbotenes getan wird) sind nicht strafbar. Da die 100 Euro-Grenze  aber nicht explizit im Gesetz genannt ist, kann das Gericht im Einzelfall auch strengere Maßstäbe anlegen. Wichtig ist aber, dass jemand der sich immer wieder mit kleinen Beträgen annimmt beschenken lässt, sich strafbar macht, weil jetzt sichergestellt ist, dass zusammengerechnet wird.
  • Auch im Bereich der Privatwirtschaft werden die Strafbestimmungen verschärft.

Auch sollen die neuen Antikorruptionsstrafbestimmungen evaluiert werden. So soll sichergestellt werden, dass allfällige Lücken oder Nachbesserungsbedarf erkannt wird.

siehe auch: GRECO-Bericht: internationale Ohrfeige bei Korruption für Österreich

09.05.12 | 4 Kommentare

Michael R. & AnonAustria: Innenministerin deckt Ermittlungsskandal

Michael R. ist ein Selbstständiger in der IT-Branche, der im Zusammenhang mit AnonAustria ins Visier der Sicherheitsbehörden gekommen ist. → Vorgeschichte In einem Mix aus allgemeinen Merkmalen und konstruierten Indizien versucht man einen Zusammenhang von Michael R. und dem User „The_Dude“, der von den Sicherheitsbehörden AnonAustria zugerechnet wird, herzustellen. Garniert mit einer erschreckenden Unkenntnis von der Funktionsweise sozialer Netzwerke im Internet kommt der unbedingte Willen der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck jenseits der Faktenlage Michael R. als „The_Dude“ zu enttarnen. Auf Basis des Anlassberichts kommt es am 26.1.2012 zu einem Durchsuchungsbefehl bei Michael R.. Um 06:45 wird Michael R. von der WEGA aus dem Bett geläutet und sofort am Treppengeländer fixiert. Es kommt zu einer Hausdurchsuchung. In Folge wird das Verfahren eingestellt.

Ich wollte von der Innenministerin wissen, wie es zu den skandalösen und schlampigen Ermittlungen gekommen ist. Die Beantwortung meiner parlamentarischen Anfrage ist ein politischer Skandal. 29 Fragen werden in 6 Sätzen, wobei 3 davon aus einem Wort bestehen, „beantwortet“.

Treuherzig versichert Innenministerin Mikl-Leitner: Überwachungsmaßnahmen hätte es keine gegeben und mit AnonAustria haben die Ermittlungen nichts zu tun. Die Antworten auf in der Anfrage genau aufgelistete Ermittlungsmissstände, wie Falschbehauptungen, Fehleinschätzungen  und –interpretationen seitens der Polizei wird überhaupt verweigert. Begründet wird das mit „laufenden Ermittlungen“. Man müsse deshalb davon Abstand nehmen.

Das ist aber eine glatte Unwahrheit. Die Ermittlungen gegen Michael R. sind längst eingestellt. Die Verdrehungen und konstruierten Indizien der Polizei sind damit Gegenstand parlamentarischer Kontrolle. Die Antwortverweigerung ist der Versuch die schlampige und rechtsstaatliche untragbare Vorgangsweise der Ermittlungsbehörden zu vertuschen und einen Polizeiskandal zu verhindern. Innenministerin Mikl-Leitner deckt damit aktiv Missstände. Doch das wird nichts helfen. Der Fall wird aufgeklärt.

08.05.12 | 2 Kommentare

8. Mai, Tag der Nazikapitulation. Ein Feiertag.

Heute wird der 8. Mai gefeiert. An diesem Tag hat vor 67 Jahren Nazideutschland kapituliert. Die Führung der Wehrmacht hat sich damals verpflichtet, sämtliche Kampfhandlungen um 23:01 einzustellen. Damit war die NS-Terrorherrschaft auch formal beendet - ein neues Kapitel österreichischer Geschichte konnte beginnen. Während in anderen Ländern der Tag der Befreiung, wie in Italien als Staatsfeiertag begangen wird, wurde diesem Datum in Österreich lange überhaupt keine Aufmerksamkeit geschenkt. Es ist kurios, dass der Bedeutungsgewinn dieses Tags indirekt den rechtsextremen Burschenschaften zu “verdanken” ist. Sie begehen den 8. Mai seit Jahren traditionell als Trauertag. Beschämend. Während das offizielle Österreich dazu schwieg, hat das zu massivem Protest der Zivilgesellschaf und zu neuer Aufmerksamkeit für diesen Tag geführt. Ich persönlich stehe schon lange am Standpunkt, dass der 8. Mai den bedeutungslosen 26. Oktober als neuen Republiksfeiertag ablösen sollte. Was gibt es schöneres als den formellen Niedergang eines menschenverachtenden und verbrecherischen Regimes zu feiern?

In Wien wird um 17 Uhr auf dem Heldenplatz der Tag der Befreiung gefeiert. Ich selbst werde in Graz bei einer Veranstaltung sein. Ab 19 Uhr diskutiere ich in der Postgarage (Dreihackengasse 42, 8020 Graz) mit Susanne Scholl (Journalistin) und  Christopher Drexler (ÖVP – Klubobmann im steiermärkischen Landtag) wie antifaschistisch Österreich ist.

07.05.12 | 0 Kommentare

Nach den Wahlen: Wende in Europa?

Sarkozy ist abgewählt - Hollande hat gewonnen. Der Sozialist will die einseitige Sparpolitik in Europa beenden, die als Wachstumsbremse die Krise beschleunigt. Auch in Griechenland wurde das Politestablishment abgestraft. Erfreulicher Weise hat sich der Protest im linken Parteienspektrum gesammelt. Auch wenn eine rechtsextreme Partei namens “Goldene Morgenröte” ins Parlament eingezogen ist, sind drei linke – nicht-sozialdemokratische – Parteien – mit gemeinsam rund 30 % die Wahlsieger.

Ob diese Ergebnisse eine Wende in der europäischen Politik einleiten wird man sehen. Hollande hat mit seiner Forderung nach Neuverhandlung des Fiskalpakts zumindest erkennen lassen, dass das falsche und desaströse Krisenmangament von Merkel & Sarkozy – das Faymann & Co willfährig mittragen –  neu ausgerichtet werden soll. Ob das aber wie so oft in der Sozialdemokratie nicht bloße Wahlkampfrethorik war, bleibt abzuwarten. Europa braucht jedenfalls ein Ende des vermeintlichen Gesundhungerns. Der amerikanische Nobelpreisträger Stiglitz und selbst einige Ratingagenturen haben das längst erkannt. Wenn  alle zugleich sparen führt das zum Rückgang der Investitionen und verschlimmert die Krise, was über höhere Arbeitslosigkeit und weniger Steuern zu mehr staatlichen Schulden führt. Die Aktienmärkte haben negativ auf die Entwicklungen reagiert. Zu recht: einer ihrer Interessensvertreter wurde abgewählt. Hoffentlich nicht der letzte.

04.05.12 | 0 Kommentare

Innenministerin hat keine Ahnung über Ausmaß der Überwachung Folge 2

Folge 1 – die Vorgeschichte kurz zusammengefasst: Ich wollte von der Innenministerin wissen, wie viele BürgerInnen der Verfassungsschutz schon jetzt in seinen  Datenbanken gespeichert hat. Die Antwort der Innenministerin fiel kurz aus: „Eine Beantwortung dieser Fragen kann auf Grund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen“.

Das wollte ich jetzt genauer wissen. In meiner zweiten Anfrage habe ich gefragt, warum die Beantwortung nicht möglich ist und ob der Speicherungsgrund nicht vermerkt wird. Jetzt ist die Antwort der Innenministerin da. Wie viele BürgerInnen in den Datenbanken des Innenministeriums gespeichert sind, wurde immer noch nicht beantwortet. Dafür hat man etwas näher ausgeführt, warum man darüber keine Auskunft gibt. Es heißt: “(…) Bei der überwiegenden Anzahl der Sicherheitsbehörden wird in den allgemeinen Protokollen der Speicherungsgrund nicht aufgenommen bzw. ausgewiesen (…).”

Wenn das stimmt, wirds bedenklich. Im Sicherheitspolizeigesetz ist geregelt, wann Daten gespeichert werden dürfen. Fehlt die Angabe des Speicherunsgrunds, wird die Überprüfung ob eine Speicherung rechtlich gedeckt war erschwert, wenn nicht sogar unmöglich. Mich interessiert aber vorallem, wie viele Personen vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gespeichert sind. Vermutlich will das aber das Innenministerium gerade nicht sagen. Dort dürfte auch der Speicherungsgrund vermerkt sein. Die damalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer wurde 2010 rechtswidrig wegen Störung einer Parlamentssitzung vom BVT gespeichert. Der Speicherungsgrund war genau vermerkt, nämlich “§ 53 Abs 1 Z 2 SPG – Abwehr einer krimineller Verbindung”. Damit ist klar – die parlamentarische Fragerei kann noch kein Ende haben – Fortsetzung folgt.

03.05.12 | 1 Kommentar

EM in der Ukraine: die Politik und ihre Doppelmoral

Im Juni wird die Fußbball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine stattfinden. Jetzt ein paar Wochen vor der Eröffnung bemerkt die westeuropäische Politik, dass in der Ukraine der Rechtsstaat und die Menschenrechte nicht so ernst genommen werden. Die ehemalige Regierungschefin Timoschenko ist wegen angeblicher Korruption inhaftiert, krank und bekommt nicht die erforderliche medizinische Unterstützung. Dass die Ukraine nicht notwendige und wünschenswerte politische Standards einhält, entdeckt das Politestablishment reichlich spät. Bei der Vergabe von Großereignissen werden menschenrechtliche Fragen leider grundsätzlich ausgeklammert. Beispiele gefällig? Die Sommer-Olympiade 2008 in Peking, die Eishockey-WM 2014 in Weißrussland, die Winter-Olympiade 2014 in Sotschi-Russland, die Fußball WM 2018 in Russland und 2022 in Katar.

In all diesen Ländern gibt es tausende Timoschenkos. Schon die Vergabe ist eine Provokation. Was werden aber Außenminister Spindelegger und Sportminister Darabos machen? Werden sie Russland boykottieren? Man könnte aber auch fragen, wie haben sie sich 2008 bei der Olympiade in Peking verhalten? Ein Blick ins Archiv verrät, was damals berichtet wurde: Österreich wird in Peking von Verteidigungsminister Norbert Darabos und Sport-Staatssekretär Reinhold Lopatka vertreten. Sie wiesen einen Aufruf der Grünen zurück, auf die Teilnahme zu verzichten und so ein “klares Zeichen der Missbilligung der derzeitigen chinesischen Menschenrechtspolitik” zu setzen.

China ist übrigens das Land mit der höchsten Hinrichtungsrate. Die Heuchelei der deutschen und österreichischen Regierung ist nicht zu überbieten. Damit mich niemand falsch versteht: ich will nicht, dass Darabos & Co in die Ukraine fahren. Was mich aufregt ist die Beliebigkeit der Menschenrechtspolitik und die Doppelmoral dieser Politiker.

siehe auch aus 2011: WM in Russland und Katar – der FIFA ist alles egal

02.05.12 | 1 Kommentar

Prominente unterstützen Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung

Bereits mehr als 7000 wollen mit uns gegen die Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einbringen. Jetzt unterstützen auch Prominente die Klage. Heute haben Schriftsteller Robert Menasse, Kütnslerin Mieze Medusa, Facebook-Rebell Max Schrems und Global-2000 Geschäftsführer Rene Fischer gemeinsam mit Eva Glawischnig eine Vollmacht unterschrieben. Auch Kaberettist Josef Hader und Schauspieler Gregor Seeberg haben ihre Unterstützung zugesagt. Einige Ziele unserer Kampagne sind ohnedies bereits erreicht. Ursprünglich wollten wir 1 000 MitklägerInnen – das haben wir schon lange erreicht. Deshalb streben wir jetzt den 10 000er an.

Ein Riesenerfolg steht aber jetzt schon fest. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Thema geworden. Vor zwei Jahren haben noch viele abgewunken und schon beim komplizierten Namen die Augen verdreht. Das ist jetzt anders: die Medien und Teile der Bevölkerung setzen sich mit dem Thema auseinander. Nicht weil es einfacher geworden ist oder jetzt alle die schwierigen Detailfragen verstehen. Nein. Aber es ist vielen klar geworden, dass der Staat und sein Politestablishment keine Grenzen mehr kennen und die Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Stück “Überwachungsstaat” ist. Immer weniger sind aber bereit den in Österreich oftmals real geltenden “Grundrechtsschutz”, “wer nichts zu verbergen hat, braucht nichts zu befürchten” zu akzeptieren. In einer Vielzahl an Veranstaltungen habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein neues zartes Pflänzechen an Grundrechtsbewußtsein in Österreich wächst.

Unter www.verfassungsklage.at kann man noch bis 18. Mai die Klage unterstützen. Aber wichtig: es genügt nicht das Formular online auszufüllen. Die Vollmacht an den Rechtsanwalt zur Klage muss auch in Papier an uns geschickt werden. 19 000 haben ihre Bereitschaft zur Klage bekundet. 7000 Vollmachten sind bei uns eingelangt. Ganz ehrlich, die anderen 12 000 und noch einige mehr hätten wir auch gerne …

25.04.12 | 3 Kommentare

Freiheitlicher Sicherheitsreferent als verurteilter Prügelpolizist?

News berichtet, dass der Sicherheitsreferent der FPÖ Wien im Jahr 2010 wegen Körperverletzung und Missbrauchs der Amtsgewalt zu 15 Monaten bedingt verurteilt wurde. Wie News richtig feststellt ist das schon deshalb interessant, wettert die FPÖ Wien doch gegen die ausufernde Kriminalität. Offensichtlich haben sich die Blauen der Resozialisierung von Straftätern verschrieben, was grundsätzlich lobenswert wäre. Ob aber der Aufgabenbereich Sicherheitsreferent der richtige Platz ist, darf bezweifelt werden.

NEWS berichtet im Detail: “Ziehfreund attackierte einen (unschuldigen) Verdächtigen, nachdem dieser dessen Dienstnummer wissen wollte, beschimpfte ihn rassistisch und schlug ihn. Was Ziehfreund nicht wusste: Das Opfer rief per Handy den Polizeinotruf und meldete, dass er von einem Polizisten attackiert werde. Beim Notruf werden alle Gespräche automatisch aufgezeichnet. Dadurch wurde auch festgehalten, dass Ziehfreund bei der Amtshandlung die Worte „Klanes Oaschloch, du unnediges“, „schleich di, depperte Sau“ und ähnliche Ausdrücke verwendete. Als sich das Opfer wehrte, sagte Ziehfreund: „Wast, wos’d jetzt gmocht host? An Widerstaund gegen die Stotsgewoit. OK?“ Und weiter: „…schwere Körperverletzung, versuchter Widerstand gegen die Stotsgewoit. Du gehst a Joa in Häfn…“

Wie so oft bei der FPÖ ist alles nur ein Missverständnis und schlecht recherchiert. In einer Reaktion der FPÖ Wien wird der freiheitliche Straftäter wie folgt verteidigt: “Faktum ist, dass der betroffene Polizist (…) nach seinem Ausscheiden aus dem Polizeidienst, also im Mai 2010, ein ausgezeichnetes Referenzschreiben aus dem BMI erhalten habe. Darin wird ihm größte persönliche Kompetenz sowie größte Zuverlässigkeit beschieden und weiters festgehalten, dass seine Tätigkeit bei der Polizei zur vollsten Zufriedenheit erledigt wurde.”

Stimmt das? Dann wäre das ein weiterer Skandal. Ich habe bei der Innenministerin eine parlamentarische Anfrage eingebracht und will unter anderem wissen:

  • Ist dem Innenministerium eine Verurteilung des ehemaligen Polizisten Gerald Ziehfreund bekannt?
  • Warum ist Gerald Ziehfreund aus dem Polizeidienst ausgeschieden?
  • Ist es richtig, dass – wie die FPÖ in ihrer Aussendung behauptet – im Mai 2010 Ziehfreund ein ausgezeichnetes Referenzschreiben aus dem BMI erhalten habe und ihm darin “größte persönliche Kompetenz sowie größte Zuverlässigkeit” beschieden wurde und, dass er seine Tätigkeit bei der Polizei “zur vollsten Zufriedenheit” erledigt hätte?
  • Wenn ja, wie kam es zu diesem Referenzschreiben und wer trägt dafür die Verantwortung?
  • Sind ihnen höchste Polizeibeamten des Landes Niederösterreichs bekannt, die nach Kenntnis der finalen Aktenlage das gesamte Gerichtsverfahren – LG, OGH, OLG – wie von der FPÖ behauptet als exorbitanten Justizskandal bezeichnen?
  • Sind noch andere Anzeigen durch Gerald Ziehfreund wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erstattet worden?
  • Hat das Verhalten des Gerald Ziehfreund dem Ansehen der Polizei geschadet?
23.04.12 | 7 Kommentare

Durchbruch bei der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts?

Bei den Verhandlungen um die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts könnte ein Durchbruch gelungen sein. Zuletzt hat sich alles um das “Anfüttern“, also die Klimapflege ohne konkrete Gegenleistung, aber in der Hoffnung auf spätere gute Stimmung gedreht. Der ursprüngliche Entwurf hat verlangt, dass beim Anfüttern bereits klar sein muss, dass später irgendwelche Amtsgeschäfte pflichtwidrig vorgenommen werden sollen. Praktisch unmöglich, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine konkrete Gegenleistung erwartet wird. Das hätte kaum zu einer Verurteilung geführt.

In den Verhandlungen habe ich mich darauf konzentriert, dass der Zusatz, dass das Anfüttern ein pflichtwidriges Amtsgeschäft zum Ziel haben muss, fällt. Auch die ExpertInnen haben das massiv gefordert. Wir dürften erfolgreich gewesen sein. Anfüttern soll nach dem neuesten Vorschlag strafbar werden, wenn PolitikerInnen mit dem Vorsatz Geschenke annehmen, sich dadurch in ihrer Amtsführung beeinflussen zu lassen. Wobei schon genügen dürfte, dass die ernsthafte Möglichkeit einer späteren Beeinflussung besteht, was gerade das Wesen des Anfütterns ist. Wir werden diese Formulierung jetzt genau prüfen. Insbesondere jenen Paragraphen, der Ausnahmen formuliert. Was nicht passieren darf ist, dass wir vorne die Tür zur Korruption schließen, aber über die Hintertür der Ausnahmen das Anfüttern wieder Einzug hält.

Noch haben wir den Entwurf nicht. Er wurde offensichtlich zuerst lieber den Medien, als dem Verhandlungspartner zugespielt. Schlechter Stil – aber egal,wenn wir uns letztendlich tatsächlich inhaltlich durchsetzen.