10.03.10 | 0 Kommentare

Kirche und Republik müssen Übergriffe an Internats- und Heimkindern restlos aufarbeiten!

Jetzt beginnt auch in Österreich die Debatte um Missbrauch und Gewalt an Internats- und Heimkindern. Besonders schlimm war die Situation in den Heimen der 50er- und 60er-Jahre. Die Heime von damals waren Großheime, Zuchtanstalten ohne Individualismus und militärisch geführt.

Die Erzieher waren von nationalsozialistischen Erziehungsbildern geprägt.  „Zöglinge“, wie man sie damals genannt hat, erzählen, dass Übergriffe und Gewalt auf der Tagesordnung gestanden sind. In manchen Heimen hat es beispielsweise so genannte Besinnungsgruppen zur Disziplinierung gegeben. Das war nichts anderes als wochenlanges Einsperren und Isolieren zur Bestrafung. Die betroffenen Internats- und Heimkinder haben mit den Folgen der physischen und psychischen Übergriffe lebenslang zu kämpfen.

Dazu kommt, dass gerade die katholische Kirche sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen systematisch vertuscht hat. Unter dem Vorwand, dass derartige Vorfälle intern zu klären sind, wurden die Täter bloß versetzt und nie zur Verantwortung gezogen. Die katholische Kirche muss diese Fälle aktiv aufarbeiten und darf nicht weiter zu zuwarten.

Jetzt ist es an der Zeit für Wiedergutmachung zu sorgen. Da oftmals die  Straftaten und Schadenersatzansprüche verjährt sind, braucht es eigene Rahmenbedingungen dafür. Da sind die katholische Kirche und die Republik Österreich und ihre Bundesländer gleichermaßen gefordert.

08.03.10 | 0 Kommentare

Die FPÖ ist für das Verbotsgesetz und die Erde ist eine Scheibe!

Frau Rosenkranz hat heute vor den Medien eine Erklärung abgegeben. Sie hätte das Verbotsgesetz nie in Frage gestellt. Fragen waren den versammelten Journalisten nicht erlaubt. Weitere Ausrutscher sollen vermieden werden. Die FPÖ ist also für das Verbotsgesetz und die Erde ist eine Scheibe.  Seit Strache den Ton angibt, wird regelmässig verbal gegen das Verbotsgesetz randaliert:

  • Am 19.8.2006 trat Strache dafür ein, das Verbotsgesetz  – “kritisch zu betrachten”.
  • Am 23.2.2007: lehnte FPÖ- Chef Heinz Christian Strache das Verbotsgesetz im „VN“- Interview ab: „Die Meinungsfreiheit ist ein entscheidendes Gut“.
  • Im April 2007  titelte der Ring Freiheitlicher Jugend in der steirischen Stadt Deutschlandsberg eine Aussendung mit “RFJ für die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes”. FPÖ-Steiermark Chef  Kurzmann verteidigte die Jungrecken und argumentierte mit der Meinungsfreiheit.
  • Am 17.9.2008 forderte FPÖ-Vizeparteiobmann Hofer eine Volksabstimmung über das Verbotsgesetz: “Ich bin für freie Meinungsäußerung”.

Die Liste könnte verlängert werden. Jetzt müssen die Blauen Kreide fressen. Mit der Abschaffung des Verbotsgesetz kann man keine Wahlen gewinnen. Warum hat die FPÖ aber überhaupt das Verbotsgesetz thematisiert? Vieles macht sie aus blankem Populismus. Manche ihrer Forderungen glaubt sie selbst nicht. Beim Verbotsgesetz ist das anders: da ist die FPÖ Überzeugungstäterin. Ihre Funktionäre wurden in den rechtsextremen Kaderschmieden geschliffen und politisiert. Dort ist das ein ernstes Anliegen.

05.03.10 | 2 Kommentare

Darf die Krone für Rosenkranz aufrufen?

Der Herausgeber der Krone unterstützt die rechtsextreme Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz von der FPÖ. “Wählen wir sie …”, hat er uns unter dem Pseudonym Cato wissen lassen. Dieser Wahlaufruf ist in erster Linie eines – peinlich für die Kronen Zeitung. Rosenkranz wirkt, wie ein Fossil des nationalsozialistischen Mutterbildes. Die NSDAP hätte Freude mit ihr: 10 Kinder zum Erhalt der “Rasse”, wie von de Partei gefordert aus der Kirche ausgetreten und unterwegs auf Sonnwendfeiern und anderen kruden deutschnationalen Zusammenkünften. Dazu kommt ihr, selbst aber nicht gelebtes, Frauenbild vom Heimchen am Herd. Mit der Lebensrealität von heute hat das wenig zu tun. Das Weltbild der Frau Rosenkranz wird Strache auf seinen Discotouren nur schwer erklären können. Die Krone beteiligt sich mit ihrem Aufruf ein einer rechtsextremen Minderheitenfeststellung.

Spannend ist aber auch die Frage, ob der Aufruf des Krone-Herausgebers für eine Kandidatin eine Grenzüberschreitung ist. Dazu muss man wissen, dass beispielsweise amerikanische oder englische Zeitungen immer wieder für Parteien und Kandidat/innen aufrufen. Das entspricht zwar nicht der österreichischen Medienkultur, ist aber jedenfalls besser als die gelebte österreichische Praxis. Denn für bestimmte Parteien oder Kandidat/innen wurde von unterschiedlichsten Medien immer wieder mobilisiert – nur versteckt und verquickt mit der Berichterstattung. Da ist ein offener Aufruf in einem Kommentar (wie auch von Thurnherr im Falter für Fischer) noch besser, wenn mir auch kritischer Journalismus in alle politischen Richtungen am liebsten wäre.

Eine unappetitliche Grenzüberschreitung der Krone bleibt der Aufruf trotzdem: Barbara Rosenkranz ist und bleibt eine  Rechtsextremistin üblen Zuschnitts.

26.02.10 | 0 Kommentare

Antiterror-Paragraph gegen extremistischen Väterlobbyisten?

Herwig B. sitzt in Untersuchungshaft. Er ist ein extremistischer Väterlobbyist, der eine Internetseite betreibt, die Richter/innen, Sozialarbeiter/innen oder Beamte übel ins Visier nimmt, die ihm und seinen Mitstreitern in die Quere kommen. Die vorgeworfenen Delikte reichen von “gefährlicher Drohung über schwere Körperverletzung bis zur Verleumdung”. Die Vorgangsweisen von Herwig B. sind vollkommen inakzeptabel – die primitiven Beschimpfungen und die aggressive Sprache übel. Die vorgeworfenen Delikte gehören von der Justiz untersucht und geklärt!

Herwig B. wird aber auch § 278b StGB ”Anführen einer terroristischen Vereinigung” vorgeworfen. Das ist fragwürdig. Der Antiterror-Paragraph soll vor schweren Formen des Terrorismus schützen. Er ist dann anzuwenden, wenn  unter anderem “eine Tat dazu geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen”. Damit wrd ein Rahmenbeschluss der EU ausgeführt, der unter dem Eindruck der Terroranschläge 9/11 in den USA zustande gekommen ist.

Bei diesem Paragraphen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich terroristische Straftaten ausgeführt werden. Es genügt der Vorwurf, dass man eine solche Vereinigung anführt, die darauf ausgerichtet ist terroristische Straftaten auszuführen. So unsympathisch und ablehnenswert die vorgeworfenen Handlungen des  Herwig B. sind, der Rechtsstaat muss mit den Antiterrorbestimmungen sorgsam umgehen. Die Anwendung des § 278b StGB ist daher mehr als nur zweifelhaft.

22.02.10 | 0 Kommentare

Liegt für Martin Graf Ostdeutschland eigentlich in Polen?

Der 3. Nationalratspräsident hat ein Buch “150 Jahre Burschenschaften in Österreich” herausgegeben. „Als Politiker und Repräsentant der Republik Österreich muss ich beobachten zu welchen Auswüchsen ein Ignorieren unserer Werte in der politischen Landschaft führt“, wirft Graf seine Funktion schon im Vorwort in die Waagschale. Im Text kommt er dann gleich zur Sache und führt aus, was der Nationalratspräsident von SPÖ und ÖVP Gnaden damit meint, nämlich den antifaschistischer Grundkonsens, hinter dem sich der Versuch verberge, die Freiheit der Andersdenkenden weiter einzuschränken.

Im Buch selbst darf die versammelte Speerspitze der deutschnationalen Burschenschaftsszene in Österreich schreiben. Während die meisten Beiträge eher für gähnende Langeweile sorgen, spricht ein Aufsatz über das burschenschaftliche Weltbild die typischen Themen der rechtsextremen Szene an. Da wird beispielsweise darüber philosophiert, dass Ostdeutschland in Polen liegt oder mit dem Begriff der österreichischen Nation gehadert. Wenn Graf solche Texte herausgibt stellt sich die Frage, wo für diesen Repräsentanten der Republik Ostdeutschland nunmehr liegt oder wie er es mit dem Begriff der österreichischen Nation hält? Graf soll diese Fragen mit seinen rechtsextremen Bundesbrüdern diskutieren, aber bitte nicht als Politiker und Repräsentant der Republik Österreich!

Mehr zum Buch: Grafs krude Welt

18.02.10 | 0 Kommentare

Jugendstrafvollzug Josefstadt: Justizministerin ist für schwere Missstände verantwortlich

Justizministerin Bandion-Ortner hat in diesen Tagen brisante Post von mir bekommen. Eine parlamentarische Anfrage zum Jugendstrafvollzug Josefstadt soll die Missstände dort aufklären. Die Kritikpunkte wiegen schwer:

•    Die JA Josefstadt ist von ihren baulichen Gegebenheiten für den Jugendstrafvollzug völlig ungeeignet.
•    Der Jugendstrafvollzug in der JA Josefstadt leidet an akutem Personalmangel.
•    Die Folge sind lange Einschlusszeiten und damit verbunden eingeschränkte Freizeitaktivitäten, sowie körperliche und sexuelle Übergriffe unter den Insassen.
•    Unter den gegebenen Bedingungen ist eine erfolgreiche Resozialisierung nahezu undenkbar.

Mit der Auflösung des Jugendgerichts unter dem damaligen FPÖ-Justizminister Böhmdorfer musste auch das Jugendgefangenenhaus in die Justizanstalt Josefstadt übersiedelt werden. Die  Voraussetzungen für einen funktionierenden Jugendstrafvollzug sind dort nie geschaffen worden. Das ist nicht die Schuld der Leitung und der Mitarbeiter/innen der Justizanstalt Josefstadt, sondern der politischen Verantwortungsträger/innen. Dazu kommt, dass die Situation im Jugendstrafvollzug der JA Josefstadt der Justizministerin und ihren Mitarbeiter/innen bekannt sein müsste. Reaktionen gibt es aber keine.  Pläne ein neues modernes Jugendgefängnis zu bauen, in dem das Ziel der Resozialisierung umgesetzt werden könnte, wurden auf einen unbestimmten Termin verschoben. Die Ministerin ist jetzt gezwungen die parlamentarische Anfrage wahrheitsgetreu zu beantworten – damit muss sie aber auch endlich auf die unhaltbare Situation reagieren.

16.02.10 | 0 Kommentare

Khol und der Austrofaschismus: nicht diese Töne Herr Steinhauser!

Letzten Samstag wurde mein Gastkommentar “Freiheitskämpfer rehabilitieren” in der Presse veröffentlicht. Es geht um unseren Antrag im morgigen Justizausschuss, der die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofachismus fordert. Heute  ist die Replik  “Nicht diese Töne Herr Steinhauser” des Andreas Khol in der Presse publiziert worden. Den ehemaligen Parlamentspräsidenten stört der Begriff des Austrofaschismus, wäre dies doch eine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Dazu kommt für Khol, dass die Ausschaltung der Demokratie aus Abwehr gegen den Nationalsozialismus erfolgt sei. All das, muss man nach Khol eingestehen, damit man das Recht hätte die Rehabilitierung der standgerichtlich Erschossenen, sowie der tausenden Internierten zu fordern.

“Die standgerichtlichen Urteile, insbesondere die Verlängerung der Frist um zwei Tage, um den NR-Abg Koloman-Wallisch zu ermorden waren ein Verbrechen” oder “der Ständestaat war eine Diktatur”, hat Andreas Khol aber auch auf einer Diskussionsveranstaltung letzten Donnerstag klar formuliert.

Nicht richtig ist, wenn Khol behauptet, die Urteile seien schon beseitigt und das historische  Gesetz wäre irrtümlich “Amnestiegesetz” genannt worden. Das angesprochene Gesetz sieht lediglich Strafnachsicht und Tilgung vor. Die Urteile selbst wurden nicht aufgehoben oder beseitigt. Unbestritten ist, dass die Justizakten in einem Forschungsprojekt aufgearbeitet gehören, um dann im Einzelfall rehabilitieren zu können.

siehe auch: Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus

12.02.10 | 6 Kommentare

Soll der Staat mit geklauten Daten Steuersünder jagen?

Keine Schonung und die volle Härte des Gesetzes für  Steuerhinterzieher/innen. Die Superreichen, die ihr Vermögen schwarz parken schädigen die Volkswirtschaft, weil sie dem Staat Einnahmen für Infrastruktur, Bildung oder soziale Sicherheit entziehen. Volle Härte des Gesetzes heißt aber – im Rahmen der Gesetze – und nicht mehr. Wenn der Staat geklaute Daten kauft, verlässt er die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was kommt dann als nächstes? Werden Behörden künftig, wenn sie von der Justiz keine Genehmigung zum Abhören oder zur Hausdurchsuchung bekommen, irgendwelche privaten Spitzelfirmen beauftragen, die das dann abseits des rechtlich Erlaubten erledigen?

Da halte ich es mit unserem Budgetsprecher Werner Kogler. Überall wird verschärft und überwacht, Steuerhinterzieher/innen werden aber vom Gesetz mit Samthandschuhen angefasst und ihn Steueroasen belohnt. Das stört offensichtlich nur uns Grüne. Was wir brauchen sind effiziente Gesetze zur Verfolgung der superreichen “Steuersparer/innen” am Boden des Rechtstaats. Eine Whistleblower-Regelung würde jene schützen, die Steuerhinterziehung aufdecken. Der Unterschied ist klar: der Whistleblower deckt ohne Eigennutzen Missstände gegenüber den Behörden auf – der Datendieb will hingegen ein Geschäft machen. Erstere gehören unterstützt, zweitere nicht. Derzeit ist es aber leider umgekehrt.

10.02.10 | 0 Kommentare

FPÖ vernetzt sich mit Dewinter vom Vlaams Belang und Pro Köln beim WKR Ball

Ende Jänner haben die rechtsextremen Burschenschafter in der Hofburg ihren Ball abgehalten. Jetzt sickert durch, dass einer der “Stargäste” der belgische Rechtsextremist und Antiislamhetzer Filip Dewinter vom Vlaams Belang war. Während dieser Politiker, dessen Vorgängerpartei (Vlaams Blok) wegen Rassismus verboten wurde, in  ganz Europa geächtet wird, rollt ihm die FPÖ in der Wiener Hofburg den roten Teppich aus. Dafür, dass die  Hofburg für die Vernetzung der internationalen rechten Extremistenszene  den Rahmen abgibt, haben sich Bundespräsident Fischer und Wirtschaftsminister Mitterlehner für unzuständig erklärt. Stellt sich die Frage wie  lange die beiden diesem Treiben noch zusehen werden?

Rund um den Ball hat es aber auch ein europäisches Rechtsextremisten-Treffen mit hochrangigen Vertretern der FPÖ gegeben. Offensichtlich wird nach wie vor versucht eine Art extremistische “rechte Internationale” zu organisieren. Von diesem Treffen berichtet jedenfalls die rechtsrabiate deutsche Initiative Pro Nordrhein-Westfalen. Neben Vertretern europäischer Rechtsextremistenparteien, wie dem Vlaams Belang soll auch  FPÖ Generalsekretär Vilimsky an diesem Treffen teilgenommen haben. Interessant ist, dass die FPÖ dieser deutschen Splittergruppe unter anderem “vielfältige Begleitung und Unterstützung” für die kommenden Landtagswahlen zugesagt hat. Stellt sich die Frage, ob jetzt österreichische Steuerzahler/innen über die blaue Parteienförderung die Wahlkämpfe obskurer Rechtsparteien in ganz Europa finanzieren müssen?

08.02.10 | 0 Kommentare

Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly: österreichische Justiz voll gefordert

Der österreichische Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly wurde in England frei gekauft. Eine politische Entscheidung. Offensichtlich wollten die britischen Behörden dem Rüstungskonzern BAE aus wirtschaftlichen Interessen nicht “weh tun”. Für die Korruptionsbekämpfung ist das Gift. Die Bußgelder für Korruption werden dann als Unkosten künftig in die Kalkulation der Unternehmen einfließen.

In Österreich wäre so ein Deal rechtlich nicht möglich. Der österreichische Anwalt von Mensdorff-Pouilly glaubt jetzt, dass auch in Wien die Verfahren eingestellt werden müssten. Er argumentiert mit dem Doppelbestrafungsverbot. Das ist wenig überzeugend.  BAE hat im Zuge der Bußgeldzahlungen lediglich Bilanz-Unregelmäßigkeiten bei Geschäften in Tansania und inkorrekte Angaben über Rüstungsgeschäfte gegenüber dem US-Justizministerium zugegeben. Das hat wenig mit Mensdorff-Pouilly zu tun. Damit liegt rechtlich keine inhaltliche Entscheidung vor, die ein Doppelbestrafungsverbot begründen würde.

Die österreichische Justiz ist jetzt voll gefordert. Alles andere als harte Ermittlungen wären ein schwerer Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung. Wie kann man von kleinen Angestellten und Beamten Sauberkeit verlangen, wenn die Verfahren gegen die Großen im Sand verlaufen?