Wie Michael R. unschuldig in die staatliche Überwachungsmaschinerie geraten ist

Michael R. ist ein Selbstständiger in der IT-Branche. Er interessiert sich für netzpolitische Themen und ist auf Twitter, Facebook und google+ aktiv. Diese Merkmale treffen vermutlich auf einige in Österreich zu.

Am 14.10.2011 macht im Chatforum von AnonAustria der Chat-Teilnehmer „The_Dude“ Äußerungen, die möglicher Weise gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Die Einträge können ernst oder – wie SzenekennerInnen erklären – ironisch gemeint sein.

Jetzt beginnt das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach dem Verbotsgesetz zu ermitteln. Der Zusammenhang mit AnonAustria dürfte das Engagement gegen Rechtsextremismus beflügeln. In geradezu halsbrecherischer Argumentation wird in einem Anlassbericht vom 23.12.2011 der Polizei an die Staatsanwaltschaft – offensichtlich nach Anwendung von Überwachungsmaßnahmen – behauptet, der Selbständige Michael R. wäre mit „The_Dude“ ident. In einem Mix aus allgemeinen Merkmalen und konstruierten Indizien versucht man die Übereinstimmung von Michael R. und „The_Dude“ glaubhaft zu machen. Garniert mit einer erschreckenden Unkenntnis von der Funktionsweise sozialer Netzwerke im Internet kommt der unbedingte Willen der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck jenseits der Faktenlage Michael R. als „The_Dude“ zu enttarnen.

Auf Basis des Anlassberichts kommt es am 26.1.2011 zu einem Durchsuchungsbefehl bei Michael R.. Um 06:45 wird Michael R. von der WEGA aus dem Bett geläutet und sofort am Treppengeländer fixiert. Vier Wega-Beamte in Sturmausrüstung, zwei Wega-Beamte in Zivilkleidung mit Sturmhaube, drei BVT-Beamte und zwei Beamte für elektronische Datensicherung werden dafür mobilisiert. Im Anschluss an die Hausdurchsuchung erfolgt eine Einvernahme. Bereits 15 Tage (!) nach der Hausdurchsuchung wird das Verfahren eingestellt!

Spätestens jetzt ist klar, dass mit Michael R., ein vollkommen unschuldiger Staatsbürger, ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten ist. Das wäre zu verhindern gewesen, wäre der Anlassbericht nicht tendenziös, schlecht recherchiert und weit neben der Faktenlage verfasst worden. Darüber hinaus besteht grundsätzlich der Verdacht, dass die Sicherheitsbehörden das Verbotsgesetz nur als Vorwand genommen haben, um so an die „Hintermänner“ von AnonAustria zu kommen.

In einer umfassenden parlamentarischen Anfrage wollen wir diesen Skandal jetzt aufklären.

Die wichtigsten Fragen:

Michael R. wird überwacht.

  • Welche Überwachungsmaßnahmen wurden durch die Ermittlungsbehörden nach dem Sicherheitspolizeigesetz gegen Michael R. gesetzt?
  • Welche Überwachungsmaßnahmen wurden durch die Ermittlungsbehörden nach der Strafprozessordnung gegen Michael R. gesetzt?
  • Welche Rolle hat der Umstand gespielt, dass der mögliche Verstoß gegen das Verbotsgesetz im Zusammenhang mit AnonAustria gestanden ist?
  • Haben bei den Ermittlungen Überlegungen eine Rolle gespielt, Aktivistinnen von AnonAustria zu enttarnen?

„The_Dude” wurde im Internet gefragt, ob er aus Tulln oder Krems kommt. Die Frage bleibt unbeantwortet. Michael R. hat vor einigen Jahren in der Nähe von Tulln gelebt. Das reicht dem BVT.

  • Hat es zum Zeitpunkt des Anlassberichtes verdichtete Hinweise gegeben, dass The_Dude tatsächlich aus Krems oder Tulln kommt oder war eine unbeantwortete Frage in einem Chat-Forum der einzige Hinweis?
  • Hat Michael R. zum Zeitpunkt des Anlassberichtes in Krems oder Tulln tatsächlich gelebt oder eine Meldeadresse gehabt?

Michael R. hat bei der Firma X. gearbeitet. Dort hat man möglicher Weise mit dem Melderegister zu tun. AnonAustria soll Datensätze aus dem zentralen Melderegister veröffentlicht haben. Das reicht dem BVT.

  • Worin bestand zum Zeitpunkt des Anlassberichtes der Zusammenhang zwischen einer möglichen Strafverfolgung nach dem Verbotsgesetz und der Behauptung „The_Dude“ könnte Michael R. sein, weil er als Mitarbeiter der Firma X. Zugang zum Zentralen Melderegister (ZMR) gehabt haben könnte und AnonAustria Testdatensätze aus dem ZMR veröffentlich hätte?

Michael R. war bei geizhals.at beschäftigt. Auf dieser Internetseite wird von einem User ein link zu AnonAustria gesetzt. Das reicht dem BVT.

  • Ist es richtig, dass alleine aus der Tatsache, dass Michael R., früher Leiter des IT-Services von geizhals.at war und später ein link auf geizhals.at, der von jedem der 270 000 geizhals.at-Usern stammen könnte – da er bereits öffentlich war – zu von AnonAustria gehackten Daten gepostet wurde, im Anlassbericht als Hinweis genommen wurde, dass Michael R. „The_Dude“ wäre?

Im Anlassbericht wird die Behauptung aufgestellt, dass Michael R. über seinen Twitter-Account folgenden Tweet gesendet hat: OH: „i mach jetzt a sql injection mit der ich das resultat krieg, dass i brauch“ (…). Weiter wird ausgeführt, dass mit dieser Methode die Websites von SPÖ, FPÖ und Grünen gehackt worden wären, weshalb dies als Hinweis zu Michael R. zu werten wäre. Das reicht dem BVT.

  • Haben sie fachlich überprüft, ob die Kenntnis von SQL Injection zum Grundwissen von Personen gehört, die als Entwickler oder Betreiber von Web-Software tätig sind?
  • Wenn ja, warum wird dieser allgemeine Umstand dann als Indiz dafür angeführt, dass Michael R. „The_Dude“ wäre?
  • Das im Tweet verwendete Kürzel „OH“ steht in der „Twittersprache“ für „overheard“ also mitgehört, was bedeutet, dass das Zitat nicht vom Tweetschreiber stammt, sondern er jemand zitiert. War ihnen zum  Zeitpunkt des Anlassberichts bekannt, was „OH“ heißt?

„The_Dude“ behauptet er habe Polizeikontakte. Auf Michael R. google+ Profil ist ein (!) Beamter des Innenministerium unter seinen Freunden zu finden. Das reicht dem BVT.

  • Halten sie den Umstand für vertretbar, dass unüberprüft im Anlassbericht die Tatsache, dass „The_Dude“ Polizeikontakte behauptet und Michael R. einen (!) google+ Freund im Innenministerin hat, ein ernsthaftes Indiz dafür sind, dass Michael R. „The_Dude“ wäre“?

Im Anlassbericht wird der Umstand, dass die Kommunikation im Chat von AnonAustria im IRC-Kommunikationstool stattfindet und Michael R. eine IRC E-Mailadresse hätte ein weiterer Beleg dafür wären, dass es sich bei Michael R. um „The_Dude“ handelt. Tatsächlich handelt es sich aber um keine Internetadresse. Das reicht dem BVT.

  • Wurde überprüft, ob es sich bei „Robe@IRCnet“  tatsächlich um eine E-Mailadresse handelt?
  • Wenn nein, warum wird das im Anlassbericht ohne Ermittlungen behauptet?
  • Wenn ja, warum wird das dann im Anlassbericht wahrheitswidrig behauptet?

Es wird behauptet, dass Michael R. genau wie „The_Dude“ 15 Minuten von der Arbeit nach Hause bräuchte.  Als Arbeitsadresse wird eine Anschrift im 1. Wiener Bezirk angenommen. Das reicht dem BVT.

  • Wurde überprüft, ob Michael R. tatsächlich an dieser Adresse arbeitet?
  • Wenn ja, warum wurde dann übersehen, dass die tatsächliche Arbeitsstätte im 7. Wiener Bezirk liegt und somit angestellte Weg-Zeit-Diagramme im Anlassbericht vollkommen aussagelos sind?

Als weiteres Indiz wird im Anlassbericht der Umstand benannt, dass sowohl Michael R. als auch AnonAustria auf Twitter mit einem Twitter-User „MacLemon“ kommunizieren. Das reicht dem BVT.

  • Ist den Sicherheitsbehörden bekannt, dass in Österreich rund 35 000 Twitter-Accounts bestehen und auf Grund des Netzwerkcharakters von Twitter zahlreiche ÖsterreicherInnen teilweise idente Followers zu AnonAustria haben?
  • Warum soll der Umstand, dass Michael R. und AnonAustria zumindest einen gemeinsamen Follower haben, ein Indiz dafür sein, dass Michael R. und „The_Dude“ ident wären, wie im Anfallsbericht behauptet wird?
  • Warum ist der Umstand, dass auf Twitter AnonAustria eine Routerpassword des Provider SilverServer publiziert, sich MacLamon über die Übernahme von SilverServer durch Tele 2 beschwert und Michael R. diese Aussagen relativiert ein Hinweis, dass Personenidentität zwischen Michael R. und „The_Dude“ besteht?

Die Beantwortung der Anfrage muss binnen zwei Monaten erfolgen. Ich werde berichten.

update 10.5.2012: Die skandalöse Anfragebeantwortung der Innenministerin

Anfütterungsverbot in der Politik

Noch vor kurzem hat Justizministerin Karl keinen Änderungsbedarf beim sogenannten Anfüttern (Geschenke zur Stimmungspflege) von PolitikerInnen und Beamten gesehen.

In der Presse vom 3.2.2012 wurde geschrieben: „Keine Anstalten macht die Justizministerin, das “Anfüttern” von Amtsträgern wieder strafbar zu machen. Man solle sich doch bitte nicht so auf das Anfütterungsverbot konzentrieren, meinte Karl, nachdem Journalisten mehrfach erfolglos nachgefragt hatten, um ihre Meinung zu ergründen.“

In den letzten Tagen hat sich das Blatt gewendet. Jetzt herrscht plötzlich Betriebsamkeit im Justizministerium. Es wird an einer Novelle zum Anfütterungsverbot gearbeitet.

Anfütterungsverbot

Derzeit gibt es eine zahnlose Anfütterungsbestimmung. Eine Verurteilung wegen Anfütterung ist nämlich derzeit nur möglich, wenn der Staatsanwalt nachweisen kann, dass eine Zuwendung deshalb erfolgt ist, damit der Politiker oder Beamte später pflichtwidrig handelt. Damit würde man nur die Dummsten erwischen. Tatsächlich gab es bisher keine einzige Verurteilung.

Die Grünen wollen eine klare und scharfe Anfütterungsstrafbestimmung. Strafbar soll sein, wer einem Beamten oder Politiker Zuwendungen anbietet oder zukommen lässt. Umgekehrt soll auch jeder Beamte oder Politiker strafbar sein, der einen Vorteil annimmt.
Das Wesen der Anfütterung besteht ja gerade darin, dass es Zuwendungen gibt und dann später PolitikerInnen oder Beamte den Geschenkgebern bei ihren Entscheidungen gewogen sind. Also müssen schon die Zuwendungen verboten werden.

Eine Geringfügigkeitsgrenze ist akzeptabel – nicht weil es einen Graubereich geben soll – sondern weil der Hintergrund der Strafbarkeit darin liegt, dass die Geschenke auch geeignet sein müssen Einfluss auf Politik oder Beamte auszuüben.

Ausweitung auf Mitarbeiter staatsnahe Betriebe

Strafbar nach einer Ausweitung des Anfütterungsverbot wäre aber nur wer Amtsträger ist. Amtsträger sind zwar auch Organe eines Unternehmens, das der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt und überwiegend für die öffentliche Verwaltung tätig ist. Das ist aber viel zu eng definiert. Keine Amtsträger sind daher nach dem geltenden Gesetz beispielsweise die  ASFINAG, die ÖBB oder (!) die Telekom (!).

Der Amtsträgerbegriff muss daher auf staatsnahe Betriebe ausgedehnt werden. Ansonsten bleiben die Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht für breite Teile staatsnaher Einflussträger wirkungslos.

Geschenkannahme durch Minister, Landesräte und Bürgermeister

Da man bei der Strafbarkeit der Vorteilsannahme offensichtlich gepfuscht hat, sind etwa Minister, die für die Erstellung einer Verordnung Geld annehmen nicht strafbar. Hintergrund ist, dass es für sie keine entsprechenden dienst- oder organisationsrechtlichen Verbote, die das Gesetz aber fordert, gibt. Diese Lücke gehört umgehend beseitigt.

Abgeordnetenkorruption

Die Abgeordneten haben sich weitgehend aus den Korruptionsbestimmungen ausgenommen. Strafbar ist nur der Stimmenkauf oder wenn jemand gegen Geld Sitzungen fern bleibt. Das sind wenig realistische Anwendungsfälle. Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten gehört gestrichen – sämtliche Ausnahmen müssen beseitigt werden.

Mehr Infos zum Thema:

Greco-Bericht internationale Ohrfeige bei korruption fur Österreich

Korruption: Anfüttern praktisch straffrei  – Wette gewonnen

Ein Sektionschef legt offen wie Bandion Ortner die Antikorruptionsgesetze entschärft hat

Die Chronologie der Auseinandersetzung um die Angeordnetenkorruption

Anfüttern: strafbar wegen drei kleiner Braune?

Debatte um Faschismus spaltet die SPÖ-Politiker

“Kurier” vom 10.10.2011

Rehabilitierung – Rot ist in Aufruhr. Das “Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011″ spaltet die SPÖ. Es geht um die Phase zwischen 1933 und 1938, die als “Austrofaschismus” bezeichnet wird und noch immer das Verhältnis zwischen SP und VP belastet. Das Problem: Im Gesetz werden nur jene Opfer des Regimes erfasst, die offiziell in die Mühlen der Justiz gerieten, nicht jedoch viele andere Widerstandskämpfer. Wie der KURIER erfuhr, beginnen am Montag die innerparteilichen Verhandlungen im Parlament.

Die Ermordeten

13. Februar 1934, Holzleithen, Oberösterreich. Regierungssoldaten stellen sechs aufständische Schutzbündler an die Wand und schießen. Vier Tote bleiben zurück. Geht es nach dem Gesetz 2011, werden diese Ermordeten nicht rehabilitiert. Erfasst werden nur Personen, die von gerichtlichen Entscheidungen und Bescheiden des Ständestaates betroffen waren. Vertreter der SPÖ und der Grünen fordern, dass im Gesetz von einem “Unrecht des ‘Austrofaschismus’” die Rede sein müsse.

Prominente Sozialdemokraten wie Otto Bauer oder Julius Deutsch, die aus Österreich flohen und ausgebürgert wurden, werden ebenfalls nicht rehabilitiert. Gleiches gilt für Karl Renner. Er wurde zwar 1934 verhaftet und angehalten, fiele also in den Geltungsbereich des Gesetzes – allerdings heißt es im Text auch, dass ausgenommen ist, wer “für den ‘Anschluss’ an das nationalsozialistische Deutschland eingetreten” ist. Das hat Renner getan. Da nützt es auch nichts, dass er zwei Mal Kanzler war.

“Austrofaschismus” spaltet die SPÖ

“Kurier” vom 10.10.2011

Bürgerkrieg 1934: Das geplante Rehabilitierungsgesetz entzweit die Sozialdemokratie. Eine Lösung ist noch nicht in Sicht.

Rot ist in Aufruhr. Das “Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011″ spaltet die SPÖ. Es geht um die problematische Phase zwischen 1933 und 1938, die als “Austrofaschismus” bezeichnet wird und noch immer das Verhältnis zwischen SPÖ und ÖVP belastet. Das Problem: Im Gesetz werden nur jene Opfer des Regimes erfasst, die offiziell in die Mühlen der Justiz gerieten, nicht jedoch viele andere Widerstandskämpfer.

Wie der KURIER erfuhr, beginnen am Montag die innerparteilichen Verhandlungen im Parlament – mit dabei sind Spitzenfunktionäre der SPÖ, aber auch Vertreter der Freiheitskämpfer. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer: “Wir stehen erst auf halbem Weg. Wie immer der Gesetzestext letztendlich lautet, muss er von den Freiheitskämpfern mitgetragen werden. Ein Gesetz gegen sie ist für mich unvorstellbar.” Doch was sind nun die Argumente der Kritiker?

Die Ermordeten

13. Februar 1934, Holzleithen, Oberösterreich. Regierungssoldaten stellen sechs aufständische Schutzbündler an die Wand und schießen. Vier Tote bleiben zurück. Geht es nach dem Gesetz 2011, werden diese Ermordeten nicht rehabilitiert. Denn erfasst werden nur Personen, die von gerichtlichen Entscheidungen und Bescheiden des Ständestaates betroffen waren.

“Das ist an Zynismus kaum zu überbieten. Zudem wird das ständestaatliche System in dem Gesetz nicht hinterfragt”, sagt ein SPÖ-naher Historiker. Er fordert wie SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und die Grünen, dass im Gesetz von einem “Unrecht des ‘Austrofaschismus’” die Rede sein müsse.

Die Geflohenen

Prominente Sozialdemokraten wie Otto Bauer oder Julius Deutsch, die aus dem autoritären Österreich flohen und ausgebürgert wurden, werden ebenfalls nicht rehabilitiert. Gleiches gilt für Karl Renner. Er wurde zwar 1934 verhaftet und angehalten, fiele also in den Geltungsbereich des Gesetzes – allerdings heißt es im Text auch, dass ausgenommen ist, wer “für den ‘Anschluss’ an das nationalsozialistische Deutschland eingetreten” ist. Das hat Renner – wie viele andere auch – getan. Da nützt es auch nichts, dass er zwei Mal Kanzler eines demokratischen Österreichs war.

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger meint zum geplanten Gesetz: “Es geht vielen nicht weit genug, doch ist es ein Fortschritt. Die ÖVP ist über Schatten gesprungen. Ob man sie zu mehr bewegen kann, bezweifle ich aber.”

Dollfuß-Opfer: ÖVP wartet nun auf “Rückmeldung der SP”

“Der Standard” vom 08.10.2011

Wien – Die Gesetzesvorlage war schnell wieder vom Tisch – die mindestens 10.000 Opfer des Austrofaschismus sind daher weiterhin nicht rehabilitiert.

Schuld an der Verzögerung ist für den Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) die SPÖ. Er habe mit Nationalratspräsidentin Barbara Prammer “ein umfassendes Paket” verhandelt und in seiner Partei dafür die Zustimmung erhalten. “Die Frau Präsidentin hat das auch für die SPÖ signalisiert. Aber offensichtlich gibt es dort Abklärungsbedarf”, sagt er zum Standard.

Hintergrund: Kaum war Ende September bekannt geworden, dass direkt im Gesetzestext das Unrecht nicht benannt wird und vom Austrofaschismus keine Rede ist, hat es Kritik von den Grünen wie auch von SP-Funktionären gehagelt. Das Gesetz spreche nicht “Klartext”, sagte etwa SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter.

Der VP-Politiker findet den geschlossenen Kompromiss immer noch gut, denn: “Eine geschichtliche Interpretation wird die Politik nicht vornehmen – wenn sie klug ist.” Das sei Sache der Historiker. Außerdem komme “eine Bezeichnung wie Unrecht oder dergleichen in den Erläuterungen vor”. Neugebauer drängt: “Ich gehe davon aus, dass wir in kürzerster Zeit eine Rückmeldung von der SPÖ bekommen, dann wird die Vorlage eingebracht. Ich bin gegen weitere Verzögerungen.”

Dass im ÖVP-Parlamentsklub ein Bild von Ständestaat-Kanzler Engelbert Dollfuß hängt, ist für ihn kein Problem: “Warum soll ich ein Bild abhängen, wenn ich beide Seiten benenne? Ich sehe einen Menschen vor mir, der im Sterben liegt und den man verrecken lässt. Er war das erste Opfer der Nationalsozialisten. Aber: Er hat versucht, mit undemokratischen Mitteln das Land gegen die Nazis zusammenzuhalten, was kläglichst gescheitert ist.”

SPÖ hadert mit dem Austrofaschismus

“Neue Vorarlberger Tageszeitung”  vom 05.10.2011

WIEN. Die SPÖ sucht noch eine Linie für das Gesetz zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaates von 1933 bis 1938. Die Materie wird nicht, wie geplant, diese Woche im Justizausschuss auf den Weg gebracht, SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bestätigt einen entsprechenden “Standard”-Bericht.

Allen voran spricht sich Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter gegen den Kompromiss aus, den Nationalratspräsidentin Barbara Prammer mit der ÖVP ausgehandelt hat. Er vermisst darin “Klartext”. Justizopfern werde “besonderes Mitgefühl” ausgesprochen, Kräuter will aber, dass die damaligen Urteile “Unrecht” genannt werden. Auch die Grünen kritisieren, dass in dem Gesetzesentwurf nicht vom “Austrofaschismus” die Rede sei.

Ist auch “Unrecht” ein Kampfbegriff?

“Der Standard” vom 05.10.2011

Bauer kritisiert, dass die Grünen nicht auf den Begriff “Austrofaschismus” im Gesetzestexte verzichten wollen. Dabei könne man doch so – also durch Vermeidung dieses “linken Kampfvokabels” – “der ÖVP helfen, über ihren eigenen Schatten zu springen”. Bauer verkennt, dass es bei der Debatte nicht nur um den Begriff “Austrofaschismus” geht. Die ÖVP vermeidet im Gesetzestext auch andere Begriffe, etwa “Unrecht”. Selbst eine Geste der “Anerkennung” für den Einsatz zum Erhalt der Demokratie gegenüber den Opfern des Dollfuß-Regimes soll es nach Auffassung der Koalition nicht geben.

Rehabilitierung ist kein bürokratischer Federstrich, mit dem Urteile getilgt werden, sondern muss umfassender verstanden werden: Neben der symbolischen Beseitigung der Rechtsfolgen der Urteile geht es gerade darum, zum Ausdruck zu bringen, dass den Betroffenen Unrecht geschehen ist. Warum das der ÖVP so schwer fällt, ist nicht nachvollziehbar. Verweise auf das Opferfürsorgegesetz von 1947 zeigen deutlich, wie die Koalition versucht, das vermeintliche Problem zu umschiffen. Der Rückgriff auf den historischen Gesetzgeber ist zwar legitim, doch hat sich der wissenschaftliche Forschungsstand seit damals weiterentwickelt und sollte nun auch entsprechend im Gesetz reflektiert werden. 1947 waren diese großkoalitionären Kompromisse notwendig und nachvollziehbar, heute müssen wir einige Schritte weitergehen.

Ähnlich verhält es sich mit der Frage der Anerkennung für den Einsatz um den Erhalt der Demokratie. Gerade in Zeiten, wo zu befürchten ist, dass mancherorts totalitäre Vorstellungen Zulauf erhalten, muss herausgestrichen werden, dass absolut nichts die Beseitigung der Demokratie rechtfertigt. Jenen, die für den Erhalt der Demokratie eingetreten sind, soll im Gesetz explizit Anerkennung ausgesprochen werden.

Noch ist die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus nicht gescheitert. Im Verhandlungsprozess war der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer durchaus ein offener Diskussionspartner, der ehrliches Interesse am Thema gezeigt hat. Tatsächlich fehlt nicht viel, um eine große Lösung zu ermöglichen. Diesen letzten Schritt – die Anerkennung des Unrechts – kann sich die VP aber sicher nicht ersparen.  Albert Steinhauser

Justizsprecher der Grünen

Dollfuß und die Gänsefüßchen

“Der Standard” vom 05.10.2011

Soll die Gesetzesvorlage zur Rehabilitierung der Opfer des Dollfuß-Regimes allen Ernstes daran scheitern, dass der Begriff “Austrofaschismus” darin nicht vorkommt, fragte der Historiker Kurt Bauer vor kurzem an dieser Stelle.

Hier ein Querschnitt durch Antworten von Kritikern des Entwurfs, deren Veto dazu geführt hat, dass die ursprünglich für heute geplante Einigung im Justizausschuss einmal mehr vertagt wurde. (Kurt Bauers Kommentar “Austrofaschismus, nein danke” erschien am 30. 9.)

Kein Ständestaat

Kurt Bauer vermeidet es, sich auf nachlesbare Begründungen für die Verwendung des Begriffes “Austrofaschismus” einzulassen. Sein Hinweis, dass andere Wissenschafter einen anderen Begriff verwenden, mag ihm Erleichterung verschaffen, reicht aber nicht. Damit ist noch nichts darüber ausgesagt, warum es unzutreffend sei, das Herrschaftssystem 1933-1938 als eine Facette faschistischer Herrschaftsformen zu begreifen und zu benennen.

Im italienischen Faschismus deckten sich Selbstverständnis und Realität. Im Österreich der Jahre 1933 – 1938 nicht. Es war in seiner realen Ausgestaltung kein Ständestaat, worüber im wissenschaftlichen Diskurs weitgehend Konsens besteht. Wozu dann den Begriff “Ständestaat” zur Insgesamtcharakterisierung des Herrschaftssystems 1933-1938 verwenden? Nein danke.

em. Univ. Prof. Emmerich Tálos

1080 Wien

Halbe Wahrheit

Die Frage, ob für die in den Jahren 1933/1934 in Österreich etablierte Regierungsdiktatur die Bezeichnung “Faschismus” passend und anwendbar ist, gilt nach derzeitigem Forschungsstand noch immer als offen und nicht endgültig beantwortet, die Verwendung der Bezeichnung Ständestaat (ohne Zusatz und “Gänsefüßchen”), wie von Kurt Bauer vorgeschlagen, halte ich aber für zu kurz greifend.

Unbestritten ist, dass der Typus des österreichischen Herrschaftssystems in den Jahren 1933/1934 bis 1938 besondere Eigenheiten entwickelte, die nur bedingt mit den Ausprägungen des italienischen oder deutschen Faschismus vergleichbar sind. Diese Faschismen waren im wesentlichen durch extremen Nationalismus, positiver Bewertung von Gewalt und Krieg und der strikten Ablehnung des Marxismus, Parlamentarismus und Liberalismus geprägt. Dem gegenüber gab es in Europa Diktaturen, die sich sowohl vom Faschismus als auch der Demokratie abgrenzten. Diese zeichneten sich durch ein gewisses Maß an Pluralismus, dem Fehlen einer fest umrissenen Ideologie und der Zulassung eingeschränkter politischer Handlungsspielräume aus.

Das österreichische Herrschaftssystem stellte gewissermaßen eine Schnittmenge dieser antidemokratischen politischen Systeme dar und wies sowohl Elemente des Faschismus (insbesondere die Konzeption der Vaterländischen Front als Massenbewegung und alleinige Institution der politischen Willensbildung sowie die klare antimarxistische und antiparlamentarische Ausrichtung) als auch Gemeinsamkeiten mit anderen autoritären Regimen (z. B. der Umstand, dass keine radikale Umgestaltung der Gesellschaft erfolgte) auf.

Ein Österreich-spezifisches Merkmal war der Rückgriff auf mittelalterliche Ständekonzepte, wobei die Hinweise auf die päpstlichen Sozialenzykliken sowie den nach traditionellen Vorbildern ausgerichteten Ständestaat insgesamt nur als Versuch der Regierung Dollfuß zu werten sind, um dahinter ein autoritäres, antidemokratisches Herrschaftssystem errichten zu können. Die Bezeichnung “austrofaschistischer Ständestaat” erscheint daher als ein geeigneter Begriff, um diese spezielle Form des Herrschaftssystems zu charakterisieren.

Georg Schmit

per Internet

Roter Protest

Es ist nicht irrelevant, ob wir es dabei mit einer Variante des zu dieser Zeit in ganz Europa grassierenden Faschismus zu tun haben. Aber bevor es um adäquate Begrifflichkeiten geht, müsste einmal Einigkeit über den verbrecherischen Charakter dieses Regimes hergestellt sein. Und davon sind wir leider weit entfernt, wie der vorliegende Gesetzesentwurf deutlich zeigt.

Statt das Kind beim Namen zu nennen, wird (und das auch nur in den Ausführungsbestimmungen) fabuliert von der “Zeit nach Außerkraftsetzung der Demokratie in Österreich”. Dass es sich bei dieser Formulierung nicht um eine zufällig unterlaufene Ungenauigkeit, sondern um eine ideologisch motivierte semantische Verharmlosung handelt, bestätigt sich, wenn man sich das Gesetz in seiner Gesamtheit ansieht:

1. Das Gesetz urteilt nicht darüber, ob die Februarkämpfe 1934 legitimer Widerstand waren oder nicht. Wer im Verlauf der Kämpfe starb, verletzt wurde, Angehörige, Besitz oder Wohnung verlor, wird vom Gesetz nicht erfasst. Der widerrechtliche militärische Putsch durch Regierung, Heimwehr, Bundesheer und Exekutive wird mit keinem Wort erwähnt.

2. Abgesehen von Anhaltungen oder gerichtlichen Strafen, bleiben alle weiteren Unterdrückungsmaßnahmen des Regimes (Ausbürgerungen, politisch motivierte Entlassungen, Geldstrafen für Oppositionelle, Wohnungsräumungen, Pensionskürzungen usw.) außen vor.

3. Das Gesetz enthält eine Bestimmung, die Kommunisten von der Rehabilitierung ausschließt und zudem so schwammig formuliert ist, dass sie darüber hinaus praktisch gegen den gesamten linken Untergrund in Stellung zu bringen ist.

4. Als besondere Provokation, die den SP-Verhandlern offenkundig entgangen ist, finden sich im Entwurf des Justizministeriums eigene, auf prominente Sozialdemokraten zugeschnittene Ausschlusskriterien, nach denen weder Otto Bauer noch Karl Renner für eine Rehabilitierung in Betracht kämen.

Notabene: Sämtliche österreichische VP-Kanzler bis 1970 waren prominente Funktionäre des Austrofaschismus, waren also für dessen Verbrechen direkt mitverantwortlich. Keiner von ihnen musste sich jemals einem derartig entwürdigenden Prüfungsverfahren unterziehen, wie es die ÖVP für ihre Opfer verlangt. Man hätte meinen können, 78 Jahre nach Ausschaltung des Parlaments sei die Demokratie ausreichend gefestigt, um historische Fehlentwicklungen auch als solche anerkennen zu können. Offensichtlich ist dem nicht so. Dann aber darf die Sozialdemokratie der konservativen Geschichtsklitterung nicht auch noch Pate stehen.

Wolfgang Moitzi,

Vorsitzender der

Sozialistischen Jugend Österreich

LESER FORUM

“Der Standard” vom 05.10.2011
Wien – Die SPÖ sucht eine Linie für das Gesetz zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaates. Die Materie wird nicht diese Woche auf den Weg gebracht, bestätigt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim einen Standard-Bericht. (APA)

Austrofaschismus: SPÖ noch nicht einig

“TT Kompakt” vom 05.10.2011

Die SPÖ sucht noch eine Linie für das Gesetz zur Rehabilitierung der Justizopfer des autoritären Ständestaates von 1933 bis 1938. Die Materie wird nicht, wie ursprünglich geplant, diese Woche im Justizausschuss auf den Weg gebracht, bestätigte SP-Justizsprecher Hannes Jarolim. SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter hatte sich gegen den mit der ÖVP ausverhandelten Entwurf ausgesprochen; also soll die SP-Position in einer internen Besprechung fixiert werden, so Jarolim. (APA)