“Was ein Politiker so macht”, werde ich oft gefragt. Grundsätzlich ist jeder Tag anders. Ich finde die Abgeordnetentätigkeit schlicht schön und spannend. Was gibt es besseres als täglich für seine politische Ideen zu kämpfen?
Gestern Vormittag habe ich gemeinsam mit der “Plattform Betroffener sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen” eine Pressekonferenz gegeben. Wir haben die schleppenden Konsequenzen seitens der Kirche für Priester im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch kritisiert. Am späteren Nachmittag habe ich dann an einer weiteren Verhandlungsrunde der Parlamentsparteien zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts teilgenommen. Wir wollen durchzusetzen, dass endlich ein strenges Korruptionsstrafrecht den Politsumpf in Österreich trockenlegt.
Heute Vormittag war ich beim Magazin “Format” und habe dort ein Streitgespräch mit einem Vertreter der Piratenpartei geführt, das im dieswöchigen Format erscheinen soll. Nachmittags diskutiere ich mit Abgeordneten und ExpertInnen im Parlament über die Auswirkungen der Änderungen der Strafprozessreform. Abends steht für mich eine Diskussionsveranstaltung zur Vorratsdatenspeicherung am Programm.
Morgen Vormittag bin ich im Innenausschuss des Parlaments, wo die Polizeireform diskutiert wird. Anschließend bin ich in der Klubleitungssitzung und Fraktionssitzung des grünen Parlamentsklubs. Dort findet die interne Meinungsbildung unter uns Abgeordneten statt und wird die Parlamentssitzung am Donnerstag vorbereitet. Zwischen diesen Terminen müssen Gespräche mit MitarbeiterInnen und BürgerInnen Platz haben. E-Mails – die beantworte ich selber – und meine Web 2.0-Medien müssen auch betreut werden.
Warum ich das ganze schreibe? Nicht weil ich irgendjemand beweisen muss, dass Politiker ohnedies arbeiten. Nein – diese Woche zeigt, wie abwechslungsreich meine Tätigkeit ist und warum ich gerne Abgeordneter bin.
Vor zwei Jahren ist das Schweigen zu Vorfällen sexueller und körperlicher Gewalt in römisch-katholischen Einrichtungen aufgebrochen. Wir haben damals eine staatliche Untersuchungskommission für staatliche und kirchliche Institutionen gefordert. Die hat es aber nicht gegeben. Mit dem Verzicht auf diese staatliche Untersuchungskommission wurde schlicht auf eine Aufarbeitung verzichtet.
Bei vielen Tätern kommt das Strafrecht auf Grund der Verjährung nicht zur Anwendung. Was vielen Betroffenen daher fehlt ist eine Anerkennung, dass Unrecht passiert ist und die aktive Auseinandersetzung damit. Auch zieht die Kirche betroffene Priester nur schleppend und erst nach massivem Druck vom Pfarrdienst ab. Eine aktive Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden seitens der Kirche, wo die vertuschten Fälle offengelegt werden, hat es nie gegeben.
Die Klasnic-Kommission versteht sich als reine Anlaufstelle für die Opfer. Aber auch da gibt es Unzufriedenheit. Die Ablehnung von Entschädigungsanträgen wird nicht begründet. Das ist ein massives Problem für die Betroffene, die sich nicht ernst genommen fühlen. Erwachsene Opfer haben grundsätzlich keinen Anspruch vor der Klasnic-Kommission.
Aber auch im Präventionsbereich wurden aus dem Missbrauchsskandal seitens der Politik keine Konsequenzen gezogen. Eine Offensive, die sichert, dass Eltern, PädagogInnen und Kinder lernen, wie man mit dem Thema sexuelle Gewalt umgehen kann, hat es nicht gegeben. Meist müssen der Elternverein oder gar die die Eltern selbst die Kosten für solche Projekte übernehmen.
Die Politik hat nichts gelernt, weggeschaut und damit die Betroffenen schlicht im Stich gelassen.
siehe auch: Was ich damals gefordert habe
Heute vor zwei Wochen haben der AK Vorrat und ich unsere Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung präsentiert. (→ Warum wir klagen) Wir wollten 1 000 MitklägerInnen finden, die sich unserer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anschließen. Sieben Wochen lang soll gesammelt werden. Die Reaktion hat unsere Erwartungen übertroffen. Nach zwei Wochen stehen wir bereits bei 3 559 KlägerInnnen. Tatsächlich sind es aber mehr. In den ersten Wochen hat die Post Säcke gefüllt mit Vollmachten gebracht. Unsere MitarbeiterInnen kommen schlicht mit der Erfassung nicht nach. Kein Problem – ihr habt uns in einen angenehmen Stress versetzt.
Wir schätzen, dass tatsächlich schon über 5000 Vollmachten bei uns eingelangt sind. Fast 17 000 haben darüber hinaus ihre Bereitschaft erklärt uns noch eine Vollmacht zu schicken. Die Arbeit wird also in den nächsten Wochen nicht ausgehen.
Ich möchte mich für das Mitmachen bedanken. Hier entsteht etwas neues – ein österreichisches Grundrechtsbewußtsein. Der Standardsatz “wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten” hat ausgedient. Es wird in Zukunft wohl schwieriger werden den Überwachungsstaat noch weiter auszubauen.
Übrigens wir haben ein neues Ziel: 10 000 KlägerInnen! Wer noch nicht hat – hier gibts die Möglichkeit: www.verfassungsklage.at
Am Freitag den 13.4. präsentieren wir in Wien die Eckpunkte der Verfassungsklage:
Auskunft zur Verfassungsbeschwerde geben:
- Andreas Krisch – Obmann AKVorrat.at, VIBE.at
- Albert Steinhauser – Justizsprecher der Grünen
- Christof Tschohl – Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, AKVorrat.at
Wann&Wo:
Freitag 13.4.2012 19:30
Metalab, Rathausstrasse 6, 1010 Wien
Onlinepartei, FUFU-Partei, Piratenpartei, Phönix Partei, Lebenswertes Österreich Partei, Stronach-Partei … – die Liste der neugegründeten Parteien in Österreich ist endlos lang. Die mediale Aufmerksamkeit für diese Gruppen ist höher als früher. Was früher belächelt wurde, wird heute eifrig berichtet. Das zeigt, wie tief das Misstrauen in die etablierte Politik ist.
SPÖ, ÖVP und FPÖ sind in Skandale verwickelt. Aufgedeckt und aufgearbeitet haben diese Skandale die Grünen. Auch die Verschärfung der Korruptionsgesetze oder die Regelung der Parteispenden wird von den Grünen vorangetrieben. Das Politestablishment hat das längst verstanden. Unverhohlen hat uns die ÖVP in der gestrigen Parlamentssitzung erklärt, dass die Aufdeckerei nichts bringt, weil davon nur obskure Parteien profitieren würden, die wie beispielsweise die Piraten, so die Schwarzen, nicht einmal wüssten, wer ihr Sprecher ist und was für ein Programm sie hätten. Zwischenrufer der ÖVP haben sich wörtlich gewünscht, dass die Grünen von den Piraten bei den nächsten Wahlen weggefegt werden. Das könnte der ÖVP so passen.
In Wahrheit adelt das. Das Establishment befindet sich im politischen Überlebenskampf. Da muss man in Kauf nehmen, dass die Grünen ins politische Abseits gewünscht werden. Trotz der Neugründungen zeigen die Umfragewerte aber, dass sich die Grünen in einem Allzeit-Hoch befinden. Prognostizierte Umfragewerte von 15% haben wir noch nie gehabt. Darüber freuen wir uns, auch wenn wir damit nicht genug haben dürfen. Ehrgeiz ist erlaubt. Die Zahl der Unzufriedenen ist höher. Wenn sich in dieser Republik tatsächlich etwas ändern soll, müssen wir die auch erreichen.
Die Piratenpartei sehen wir entspannt ohne aber arrogant zu sein. Im europäischen Parlament gehören die kompetenten VertreterInnen der schwedischen PiratInnen der Grünen Fraktion an. Und aus den Erfolgen der deutschen PiratInnen kann man sicher etwas lernen. Das werden wir auch tun. Damit wir 2013 optimal in die Wahlen gehen und mit gebündelter Kraft zum Leidwesen der ÖVP diese Republik verändern.
Anonymus Austria hat angekündigt mit dem heutigen Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung – quasi als Revanche - gehackte PolitikerInnen-E-Mails von SPÖ, ÖVP und FPÖ zu veröffentlichen. Korruption und Rechtsextremismus würden die Republik erschüttern, hat es im Vorfeld geheißen. Heute Nacht hätte es losgehen sollen – das ganze hat sich aber als Aprilscherz erwiesen. Politische Nachtschwärmer haben umsonst auf die E-Mails gewartet. Was soll man davon halten?
Bezeichnend ist, dass nur wenige ernsthaft daran gezweifelt haben, dass es diese E-Mails gibt. Das sagt alles über die Republik. Die meisten halten es zu Recht für realistisch, dass die gesammelten E-Mails roter, schwarzer und blauer PolitikerInnen ein Sittenbild aus Korruption und Rechtsextremismus ergeben. Die politische Unschuldsvermutung ist schon lange verspielt.
Natürlich darf AnonAustria alle am Schmäh halten – die rot-schwarz-blauen PolitikerInnen machen das in anderer Weise (Stichwort “Vorratsdatenspeicherung zur Korruptionsbekämpfung”) ja auch. Ob es dem Kollektiv genutzt hat, sollte zumindest hinterfragt werden. Die Glaubwürdigkeit für künftige Hacks könnte jedenfalls gelitten haben. Ob das dieses Scherzchen Wert war, weiß ich nicht, aber das soll bei AnonAustria diskutiert werden.
Ob es der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung geholfen hat, bezweifle ich aber. Vielleicht hat es eine panische FPK dazu gebracht aus Angst vor Veröffentlichungen jetzt doch eine Verfassungsbeschwerde einzubringen. Klar ist aber auch, dass in den letzten Tagen vielleicht auf Kosten einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung intensiv in den Medien über AnonAustria und ihre angekündigten Veröffentlichungen berichtet wurde. Diesen Platz hätte man besser nützen können. Aber andererseits – heute ist 1. April und da muss man auch über sich selbst lachen können, schließlich sind wir alle auf den Aprilscherz hineingefallen.
Heute hat es endlich wieder Verhandlungen zwischen den Parteien zum Thema Korruption und Transparenz gegeben. In dieser Runde werden Transparenz und Offenlegungbestimmungen für Abgeordnete, die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts und das Lobbyistengesetz verhandelt. Kein Thema sind dort transparente Parteifinanzen – die sollten in einer anderen Arbeitsgruppe diskutiert werden, was aber nicht passiert.
Schwerpunkt der heutigen Gespräche waren die Korruptionsstrafbestimmungen. SPÖ und ÖVP dürfte jedenfalls klar sein, dass sie ihre Blockadehaltung aufgeben müssen. Die gesetzlichen Korruptionsprivilegien für Abgeordnete dürfte ebenso fallen, wie eine stärkere Einbeziehung staatsnaher Betriebe durchgesetzt werden könnte. Auch die Lücke bei den MinisterInnen, die mangels Dienstordnung nicht strafbar waren, wird fallen. Vorsichtiger Optimismus ist angesagt.
Offen ist noch, wie weit die Strafbarkeit des Anfütterns – also der berüchtigten Klimapflege – gehen soll. Sollen teure Geschenke und Einladungen jenseits von Repräsentationspflichten grundsätzlich strafbar sein oder nur wenn sie ein pflichtwidriges Verhalten zum Ziel haben. Letzteres würde wahrscheinlich dazu führen, dass es mangels Beweisbarkeit kaum Verurteilungen geben wird. In der nächsten Verhandlungsrunde sollen AntikorruptionsexpertInnen wie Frannz Fiedler oder Hubert Sickinger beigezogen werden. Dann wird man sehen, ob es noch zu einer Einigung kommt..
Die römisch-katholische Kirche hat erklärt, dass es ein Problem ist, dass ein Schwuler, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, in einem kleinen Dorf in Niederösterreich zum Pfarrgemeinderat gewählt wurde. Das würde wider die katholische Glaubenslehre sein. Man könnte das als weiteres Kapitel einer üblichen Doppelmoral abharken. Die Sittenwächter der Kirche stört vorallem, dass der Betroffene in einer eingetragenen Partnerschaft offen und rechtlich abgesichert zu seinem Partner und seiner sexuellen Orientierung steht. Auch das ist bekannt: Priesterkinder? Kein Hindernis so lange niemand davon weiß! Priester mit PartnerInnen? Kein Problem, solange der Betroffene dazu schweigt!
Wie soll man damit umgehen? Nimmt man diese menschenverachtende und diskriminierenden Haltung mit dem Argument der “Trennung von Kirche und Staat” hin oder darf und muss man die Kirche dafür kritisieren? Trennung von Kirche und Staat heißt organisatorische Entflechtung, keine Kirchenprivilegien, Gleichberechtigung der Religionen und, dass Religionsgemeinschaften nicht über den Gesetzen stehen. Nicht aber der Verzicht wechselseitiger gesellschaftspolitischer Auseinandersetzung. Trennung von Kirche und Staat heißt, dass man der Kirche staatlich nicht vorgibt, dass Schwule Pfarrgemeinderäte werden können müssen, aber nicht, dass man zu Diskriminierung schweigt. Es ist ähnlich, wie bei der Verschleierungspflicht mancher islamischer Glaubensrichtungen. Ich bin nicht dafür die Verschleierung zu verbieten – ich kritisiere aber mit voller Leidenschaft die Verschleierung als reaktionäres Instrument zur Unterdrückung von Frauen.
In einer Demokratie kann und soll man Religionsgemeinschaften nicht verbieten, sich auch zu nichtreligiösen Themen (zB Flüchtlinge, aber auch Familie) zu äußern. Die Position darf nur nicht privilegiert behandelt werden. Gleiches gilt umgekehrt! In letzter Konsequenz heißt ein Verzicht auf Kritik, dass man der Kirche widerspruchslos Diskriminierung zugesteht und einseitig auf die gesellschaftspolitische Auseindersetzung verzichtet. In einer Demokratie ist das zu viel verlangt …
Spannende Deabtte: Unser Bundesrat Marco Schreuder mit etwas anderem Blick zum Thema: Ein schwuler Pfarrgemeinderat und die Politik
Letzte Woche habe ich auf eine Kommentierung der Auszucker von ÖVP-Klubobmann Kopf gegen die Staatsanwaltschaft verzichtet. Es haben ohnedies alle den Kopf geschüttelt. Ich bin davon ausgegangen, dass Kopf spätestens am nächsten Tag, wenn er beim Früstückskaffee die Zeitungen liest, einsieht, dass er mit seinen absurden Verschwörungstheorien intellektuell und verbal komplett entgleist ist.
Die Einsicht ist ausgeblieben. Die ÖVP schlägt weiter um sich. Was sie macht ist schlicht “berlusconesk”. Immer, wenn Silvio Berlusconi und sein Firmengeflecht wegen Korruption in die Defensive geraten sind, wurde gegen die Staatsanwaltschaft mobil gemacht. Da wurde von der roten Justiz geredet, die Berlusconi im Dienst der Linken mundtot machen möchte. In Österreich klingt das bei den Schwarzen ähnlich. Da wird die Staatsanwaltschaft zum Staat im Staat, die sich an Amon rächt, weil er Missstände im Fall Kampusch aufzeigen würde. In Wahrheit geht es in Italien, wie bei der ÖVP um dasselbe: Wenn sich die Staatsanwaltschaft in den Korruptions- und Parteienfinanzierungssumpf der Mächtigen vorwagt, wird sie diskreditiert.
Um den Spieß umzudrehen, wird jetzt von der ÖVP die Vertrauenskrise in die Justiz strapaziert. Das strategische Ziel ist klar. Wenn man der Staatsanwaltschaft nicht vertrauen kann, haben die Ermittlungen gegen ÖVP-Politiker auch kein objektives Gewicht. Die Vertrauenkrise in die Justiz gibt es tatsächlich. Die haben aber zwei ÖVP-Ministerinnen zu verantworten: Ex-Ministerin Bandion-Ortner und die aktuelle Justizministerin Karl. Ihre Pleiten, Pannen und Führungslosigkeit haben die Justiz im Ansehen beschädigt. Der ÖVP ist alles egal. Staatstragend hin oder her – um die eigene Haut zu retten, ist man zu allem bereit.
“Naiv oder weltfremd”, so und ähnlich lautet das Urteil der Zeitungskommentatoren über Justizministerin Beatrix Karl. Die ÖVP-Politikerin hat sich binnen zwei Wochen in eine massive Vertrauenskrise manövriert. Karl ist im persönlichen Umgang sehr distanziert, aber durchaus freundlich. Justizpolitisch fehlt ihr jedes Gespür. Wann man was, wie machen kann hat sie in den letzten Wochen grundsätzlich immer falsch beantwortet. Egal ob Diversion auf Korruptionsdelikte, strengere Korruptionsregeln oder Verfahrensfragen in Zusammenhang mit dem Redaktionsgeheimnis – Karl hat mit Zielgenauigkeit daneben gegriffen. Mit ihren Beteuerungen, sie würde die Aufregungen nicht verstehen hat sie zusätzlich wenig Kompetenz im Krisenmanagement gezeigt. Damit hat sie der Justizpolitik einen weiteren Imageschaden zugefügt. Es darf mit Recht gefragt werden, ob sie die Richtige für das Justizministerium ist?
Die umstrittenen Änderungen in der Strafprozessordnung, die Redaktionsgeheimnis oder Verschwiegenheitspflicht der AnwältInnen unterlaufen hätten können, musste die Justizministerin zwar wieder zurückziehen, die Folgen von Karls Pannenserie könnten aber fatal sein: Stillstand statt der notwendigen justizpolitischen Reformen. Schon bisher hat Karl versucht im Tauchgang durch wenig Aktivitäten nach den zahlreichen Debatten in der Ära Bandion-Ortner die Justiz aus dem Schußfeld zu nehmen. Karl könnte jetzt wieder abtauchen, um Ruhe zu gewinnen. Das ist grundsätzlich der falsche Ansatz, weil damit die Probleme nicht gelöst werden.
Mit welcher Respektlosigkeit sich manche PolitikerInnen und JournalistInnen an Natascha Kampusch abarbeiten, ist beschämend. Frei nach dem Motto, weil sie – auch um nicht ständig auf der Flucht vor der Medienmeute sein zu müssen – über ihren Fall gesprochen hat, ist alles erlaubt. Absurde Auswüchse, wie jener des FPÖ-Polizisten, der angestachelt von der blauen Stimmungsmache auf eigne Faust ermittelt, sind die Folge.
Klar ist, es hat eine Reihe von Ermittlungspannen gegeben. Beispielsweise wurde zwei Hinweisen auf Priklopil als Täter nicht ausreichend nachgegangen, das Cold-Case-Managment hat das ebenfalls übersehen und dann wurde versucht diese Fehler vor der Öffentlichkeit mit falschen Darstellungen durch die Polizei zu vertuschen. An den Verschwörungstheorien – wie der Mehttätertheorie - ist aber nichts dran. Ich habe im Unterausschuss die Fotos von Priklopils Leichnam gesehen. Wie man da ernsthaft behaupten kann, er sei fast unversehrt gewesen, ist mir ein Rätsel. Ein Lokführer hat dazu ausgesagt, Priklopil sei auf die Schienen gelaufen. So viel zum Thema, er wäre ermordet worden. Auch die meisten anderen Thesen sind tatsächlich schnell widerlegt.
Politikerinnen, wie die FPÖ-Abgeordnete Berlakovich-Jenewein erweisen dem Parlament einen schlechten Dienst. Abgesehen davon, dass sich zeigt, wie die FPÖ den Opferschutz mit Füßen tritt, ist Berlakovich eine ausgewiesene Verschwörungstheoretikerin. Sie hat auch versucht nachzuweisen, dass Innenministerin Prokop auf Grund medizinischer Fehler verstorben wäre und hat damit einen grandiosen Bauchfleck hingelegt. Es ist völlig verfehlt, wenn jetzt einige Abgeordnete glauben, sie müssen sich einen langjährigen Kindeswunsch erfüllen und können jetzt “Kommissar” spielen. Ich war immer dafür, dass das Parlament in einem eigenen Ausschuss grundsätzlich die Arbeit der Staatsanwaltschaft im nachhinein kontrollieren können soll. Der Umgang mit dem Fall Kampusch war keine Empfehlung.