Big Brother Award für Justizministerin Bandion-Ortner
Am 25.10. war es wieder so weit. Im Rabenhoftheater in Wien wurden die Big Brother Awards an Personen, Institutionen, Behörden und Firmen vergeben, die sich im Feld der Überwachung, Kontrolle und Bevormundung ganz besonders verdient gemacht haben. Wir haben dazu aufgerufen unter der Rubrik Volkswahl für Justizministerin Bandion-Ortner zu stimmen. Das Echo war enorm.
Ich gebe zu, es war das erstemal, dass ich aufgerufen habe Bandion-Ortner zu wählen und es wird wohl das letztemal bleiben. Ich konnte aber nicht anders. Das erfreuliche: Justizministerin Bandion-Ortner hat gewonnen. Es soll ursprünglich ein Kopf an Kopf-Rennen von Facebook und Innenministerin Fekter gewesen sein, bis die Justizministerin souverän das Feld von hinten aufgerollt und deutlich gewonnen hat. Ein rarer “Erfolg” für die krisengebeutelte Justizministerin.Wirklich freuen wird sie diese Auszeichnung nicht. Aber sie ist verdient. Justizministerin Bandion-Ortner hat mit ihrem Vorschlag zum Terrorismuspräventionsgesetz einen weiteren Beitrag geleistet, dass durch schwammige Gesetzesbegriffe Unschuldige ins Visier der Überwachung geraten können.
Das Terrorismuspräventionsgesetz von Justizministerin Bandion-Ortner
Nach der Vorlage der Justizministerin soll bald schon das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen, die als Anleitung zu terroristischen Straftaten dienen bzw. das Selbststudium von Medien oder dem Internet solcher Informationen unter Strafe stehen. Laut den Erläuterungen müssen die Umstände der Verbreitung dazu geeignet sein, den Entschluss zur Verübung einer terroristischen Straftat emotionell besonders nahe zu legen.
Hintergrund der Bestimmung ist offenbar, dass die Polizei dann Personen nach diesem Straftatbestand überwachen will, die sich im Internet bestimmte Informationen verschafft haben. Das ist auch ein Angriff auf die freie Nutzung des Internets. In einem demokratischen Rechtsstaat ist eine derartige Bestimmung jedenfalls völlig überzogen.
Ziel ist es offensichtlich einen weiteren strafrechtlichen Ermittlungsparagraphen zu schaffen. Das Problem dabei ist, dass dann auch völlig Unschuldige, die aus völlig harmlosen Motiven Informationen abrufen in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen kommen können. Da die Strafbarkeit aber ganz wesentlich davon abhängt, was jemand mit diesen Informationen machen will, besteht hier stets ein großer Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden. Solche Bestimmungen können leicht missbraucht werden und bergen die Gefahr einer Entwicklung hin zum Polizei- und Überwachungsstaat. Eine derart frühe Strafbarkeit ist im österreichischen Recht sonst aus guten Gründen nicht vorgesehen.
Künftig soll auch die Aufforderung und das Gutheißung terroristischer Straftaten unter Strafe stehen. Bereits jetzt steht die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und das Gutheißen von mit Strafe bedrohten Handlungen unter Strafe. Die Schaffung eines neuen Paragraphen wäre nicht notwendig gewesen. Da der neue Straftatbestand wiederum im Katalog der terroristischen Straftaten geführt wird eröffnet das den Ermittlungsbehörden weitergehende Überwachungsmöglichkeiten. Diese Bestimmung ist aber auch ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Viele JournalistInnen haben kritisiert, dass das zur Kriminalisierung von Berichterstattung führen kann.
Mehr Infos:Die neuen Antiterrorbestimmungen und ihre Risiken
siehe auch derstandard.at “Grüne wollen Big Brother Award für Justizministerin”








