Weg mit dem Weisungsrecht!

Was anderswo als Korruption bezeichnet wird, läuft in der österreichischen Innenpolitik unter Gefälligkeit, Loyalität und freundschaftlicher Verbundenheit. Da wiegt es um so schwerer, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor unter dem Weisungsrecht des Justizministeriums steht. Im Extremfall kann der Justizminister, wie ein Herrscher im Mittelalter als Gerichtsherr auf jeden einzelnen Straffall Einfluss nehmen. Wenn es nach der ÖVP und ihrer Justizministerin geht, bleibt das Weisungsrecht der Politik über die Staatsanwaltschaft einbetoniert.

Damit besteht im sensiblen Bereich der Korruptionsbekämpfung, aber auch generell bei Ermittlungsbehörden unter politischer Kuratel die permanente Gefahr von Machtmissbrauch und politischer Einflussnahme. So muss in VIP-Verfahren an acht (!) Stellen berichtet werden. Daher geht es nicht darum, wie viele  Weisungen in den letzten Jahren durch das Justizministerium an die Staatsanwaltschaft tatsächlich erfolgt sind. Es geht schlicht darum, dass nur dann, wenn eine Behörde personell und organisatorisch unabhängig ist, auch der Schutz vor informellen oder erzwungenen Loyalitäten, besteht. Das derzeitige System ist missbrauchsanfällig. Ständige Berichte über den Ermittlungsstand in heiklen politischen Strafverfahren, Informationen darüber in den Medien, Anklagen medienwirksam im Wahlkampf – vieles wäre möglich, wenn die falschen Akteure zum falschen Zeitpunkt am falschen Platz sitzen.

In den meisten Ländern Europas unterstehen die Staatsanwälte nicht dem JustizministerInnen. Die Aufklärungsarbeit der italienischen Justiz – sowohl in Sachen Mafia als auch Politik wie das Beispiel Silvio Berlusconi zeigt – war nur deshalb möglich. Im österreichischen System wäre das undenkbar. Hier müssen Berichte abgeliefert werden und das Justizministerium könnte die Ermittlungen jederzeit steuern.

Im UN-Übereinkommen gegen Korruption wurde längst vereinbart, dass eine „spezialisierte Stelle [zur Korruptionsbekämpfung], der die nötige Unabhängigkeit zu gewähren ist, damit sie ihre Aufgaben wirksam und ohne unzulässige Einflussnahme wahrnehmen kann“, geschaffen werden muss. Österreich hat brav unterschrieben und ebenso brav auf die volle Umsetzung verzichtet.

Es ist an der Zeit, das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft zu kappen und einem Bundesstaatsanwalt zu übertragen. Der Bundesstaatsanwalt soll auf Zeit durch das Parlament gewählt werden, darf aber nicht wiederbestellbar sein. Die Kontrolle der Staatsanwaltschaften bei abgeschlossenen Verfahren soll beim Parlament verbleiben.

Damit ist gewährleistet, dass Verfahren unabhängig geführt werden – die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften aber auch demokratisch kontrolliert und legitimiert ist.

Wie alles begann

„Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant“, ließ der SPÖ-Vorsitzende Werner Faymann aus Anlass der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe im Jahr 2009 verlauten. Damit war für meinen Abgeordneten-Kollegen Harald Walser und mich klar, dass die Grünen die Rehabilitierung der Widerstandskämpfer gegen das Dollfuß-Regime in die Hand nehmen müssen. Nicht aus parteitaktischen Überlegungen, sondern weil es in justiz- und vergangenheitspolitischer Sicht völlig unverantwortlich wäre, dieses Kapitel österreichischer Geschichte nicht aufzuarbeiten. Klar ist, dass das nicht einfach wird. Mit der erfolgreichen Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure hat sich aber gezeigt, dass kontinuierliche Arbeit zum Erfolg führt. Jetzt kämpfen eine Reihe von Historiker/innen und die Grünen um diesen längst notwendigen Schritt. SPÖ und ÖVP sind verhalten gesprächsbereit. Wahrscheinlich lebt mit Fritz Propst nur mehr ein Zeitzeuge aus dem Widerstand gegen den Austrofaschismus. Die Zeit drängt. Wenn auch die Rehabilitierung nur ein symbolischer Schritt sein mag – er hätte trotzdem große Bedeutung für Österreich.

März 2009

Brief der Grünen Abgeordneten Albert Steinhauser und Harald Walser an HistorikerInnen zur Rehabilitierung der Februarkämpfer

Februar 2010

Ersuchen der Wissenschaftlichen Plattform für die Rehabilitierung der Opfer des Regimes Dollfuß/Schuschnigg an alle Abgeordneten des Österreichischen Parlaments

Grüne Antwort an Plattform für die Rehalbilitierung der Opfer des Regimes Dollfuß/Schuschnigg

“Eine Rehabilitierung wird schwierig” Die Presse

“Die Presse” vom 03.03.2010                               Seite: 26

Eine Rehabilitierung wird schwierig

Zur Debatte um die Opfer des Austrofaschismus.

von Rupert Klieber

Erneut kreist die Diskussion um den Begriff “Faschismus”. Zuletzt fragte Harald Walser (“Presse”, 18. 2.), wie sonst man ein System nennen soll, das Parteien verbot, Parlament und Verfassungsgerichtshof lahmlegte, politische Gegner in Lager steckte? Nun, wie wäre es mit Diktatur? Zwar ist jeder “Faschismus” Diktatur, aber nicht jede Diktatur ist “Faschismus”.

Dem autoritären “Ständestaat” fehlten wesentliche Merkmale des “klassischen” Faschismus, andere waren nur ansatzweise vorhanden. Abseits der Heimwehren wollten seine Proponenten keinen “Faschismus” etablieren, sondern eine Alternative zu ihm. Dafür kam ihnen die Sozialenzyklika Quadragesimo anno 1932 sehr zupass: Als Alternative zu den Parteien- und Klassenkämpfen der Zeit regte Pius XI. an, dass sich wesentliche gesellschaftliche Gruppen als “Stände” selbst organisieren und Hauptakteure politischer Prozesse werden, nicht zuletzt, um den übermächtigen Staat in seine Schranken zu weisen.

Der österreichische “Ständestaat” kam über Ansätze dieses hehren Modells nicht hinaus. Es reichte letztlich nur für eine “Kanzlerdiktatur”. Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg haben ihre Vergleichsgrößen damit nicht in Mussolini oder gar Hitler, sondern in Polens Jozef Pisudski oder Ungarns Miklos Horthy, vor allem aber in Portugals Diktator Antonio de Oliveira Salazar. Sie verstanden sich gleichsam als “Präventivdiktatoren”, um “Schlimmeres” von rechts und links abzuwehren.

Braune Gefahr

Die sachlich-begriffliche Differenzierung rechtfertigt natürlich keine der Gewaltakte diktatorischer Regime. Gerade das Beispiel Österreich zeigt aber, dass sich eine formelle Rehabilitierung sehr schwierig gestalten dürfte. Die neu zugänglichen vatikanischen Quellen, die im Rahmen eines Projekts an der Universität Wien ausgewertet werden, lassen erkennen, wie sehr die “braune Gefahr” das Denken und Handeln der katholischen Rechten bereits ab 1932 bestimmt hat. Im Jahr zuvor hatten die Sozialdemokraten ein Koalitionsangebot ausgeschlagen; die Landtagswahlen von 1932 in Wien, Niederösterreich, Salzburg, der Steiermark und Kärnten gestalteten sich zu Siegeszügen der NSDAP. Erst recht erhielt die NS-Bewegung durch die Kanzlerschaft Hitlers ab 1933 enormen Aufschwung: Österreich wurde mit einer Welle terroristischer Anschläge überzogen; die Tausend-Mark-Sperre sollte das Land wirtschaftlich zermürben. Mit dem Reichskonkordat desselben Jahres kam auch die kirchlich-weltanschauliche Abwehrfront in arge Bedrängnis. Die heimischen Bischöfe ersuchten Rom im Sommer 1933 geradezu flehentlich, die “NS-Irrtümer” feierlich zu verurteilen.

Die Kirchenzentrale versagte sich dieser Bitte mit einer Formel, mit der sie später noch mehrfach ihr “Schweigen” begründete: Die Sache sei “molto delicato” – sprich: gesamtpolitisch zu heikel. Von daher kann man sich den Ausgang allfälliger Parlamentswahlen 1933 oder 1934 leicht ausmalen. Nicht ausmalen möchte man sich aber die Folgen eines schon 1935 oder 1936 vollzogenen “Anschlusses”: Die dann viel gründlichere Eingliederung ins “Reich” hätte das Kriegsende wohl überdauert.

Was also, wenn nicht nur “einige Nazis” von der Rehabilitierung auszunehmen wären, sondern der Großteil der Betroffenen? Mit Ausnahme des unseligen Februar 1934 dominierten vermutlich NS-Straftaten die politischen Verfahren bei Weitem.

Statt sich in symbolischen Akten zu verzetteln oder gar neues Salz in alte Wunden zu streuen, sollten konstruktive Kräfte aller “Lager” besser darangehen, wenigstens diesen Teil unserer gemeinsamen Vergangenheit so aufzuarbeiten, dass sie gedeihliche politische Arbeit der Gegenwart nicht länger behindert. Diese hat nämlich an neuen Herausforderungen keinen Mangel.

“Wer braucht denn das?” Kronen Zeitung

“Kronen Zeitung” vom 21.02.2010                            Seite: 6

Ressort: diverses

Wer braucht denn das?

Freiheitskämpfer rehabilitieren! Die Dollfuß-Ära muss aufgearbeitet werden. Faymann sieht das nicht so.” So weit der Titel eines jüngst in der “Presse” erschienenen Artikels aus der Feder des Grünen-Justizsprechers im Parlament, Albert Steinhauser. Im Beitrag heißt es, der Widerstand gegen Dollfuß und seine autoritäre Politik gehören bei der SPÖ zu den parteigeschichtlichen Kronjuwelen. Steinhauser stört es, dass der Bundeskanzler offenbar derzeit eine “Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus” nicht ins Auge fasst. Dieser Sache hat sich auch eine Gruppe von Wissenschaftern rund um den Historiker Oliver Rathkolb und Sozialwissenschafter Emmerich Tálos angenommen. Während im Vorjahr die Opfer der NS-Militärjustiz rehabilitiert wurden, sind die von der Regierung Dollfuß verhängten politisch motivierten Todesurteile und Haftstrafen noch nie aufgehoben worden. Den Urteilen der NS-Militärjustiz jene der Dollfuß-Ära gegenüberzustellen, ist sicherlich ein hinkender Vergleich.

Der Kanzler hat recht, wenn er der Grünen-Forderung nach einer sogenannten Aufarbeitung der Geschehnisse der Jahre 1934 bis 1938 nicht oder nur sehr zögerlich nachkommt. Faymann ist offenbar bewusst, dass immer wieder gerade von links-grüner Seite der Versuch unternommen wird, politische Ereignisse, vor allem aber die Irrtümer der Vergangenheit für die innenpolitische Agitation der Gegenwart heranzuziehen und zu instrumentalisieren. Daher sollte man bei der Forderung nach “Rehabilitation der Dollfußopfer” Vorsicht walten lassen. Wäre es nicht viel klüger und konstruktiver zu versuchen, die Probleme der Gegenwart und der Zukunft erfolgreich zu bewältigen, statt ständig in der Vergangenheit herumzustochern und sich die Fehlleistungen, die vor 76 Jahren in allen politischen Lagern begangen wurden, heute gegenseitig vorzuhalten.

Die Periode von 1934 bis 1938 war nicht die Zeit der Demokraten! “Demokratie, das ist nicht viel – Sozialismus ist das Ziel”, skandierten die Sozialisten, die Nationalsozialisten wollten den Anschluss an Deutschland, sehnten sich nach Adolf Hitler, während die Konservativen den Ständestaat idealisierten!

Niemand braucht eine sogenannte “Aufarbeitung”, wenn diese nichts anderes darstellt, als Jahrzehnte nach den Geschehnissen mit hoch erhobenem Zeigefinger klüger sein zu wollen als die Akteure ihrer Zeit. Der heutigen Politik sollte genügen, dass sich die Anhänger des Ständestaates und seine Gegner nach ihrer Heimkehr aus dem Krieg oder den Konzentrationslagern die Hand zur Versöhnung reichten. Ohne diese Einsicht wären die Aufbauleistungen der Nachkriegszeit gar nicht möglich gewesen. Es wäre auch angemessen und fair, dem ermordeten Kanzler Engelbert Dollfuß endlich die ewige Ruhe zu gönnen. Dollfuß hat an Österreich geglaubt und dafür mit dem Leben bezahlt!

Harald Walser: “Austro- aber nicht -faschistisch?” Die Presse

“Die Presse” vom 18.02.2010                               Seite: 26

Austro- aber nicht -faschistisch?

von Harald Walser

Andreas Khol ist der konservative Tausendsassa der Polit-Talks und publizistischen Foren. Da leidet die Genauigkeit. Letzten Donnerstag beispielsweise verkündete er einer erstaunten Zuhörerschaft, Richard Bernaschek, der Auslöser der Februarkämpfe 1934 in Linz, sei nach 1945 Landeshauptmannstellvertreter geworden. In Wirklichkeit wurde Bernaschek am 18. April 1945 im Konzentrationslager Mauthausen ermordet. Khol hat ihn mit dessen Bruder Ludwig verwechselt.

Faktische und intellektuelle Unschärfen nehmen zu beim Altmeister – jüngst in einem “Presse”-Kommentar gegen meinen Kollegen Albert Steinhauser: “Nicht diese Töne, Herr Steinhauser!”

Was hat Steinhauser angestellt? Er fordert in einem Entschließungsantrag eine Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus. Khol: “Wort und Ton des Antrags von Steinhauser, dass für das, was er ,Rehabilitierung’ nennt, gesicherte Erkenntnisse und bei den Antragstellern die richtige Grundeinstellung fehlen.” Was er meint: Die Verwendung des Begriffs “Austrofaschismus” sei nicht angebracht.

Warum aber darf man nicht “Austrofaschismus” sagen? Wie sonst soll man ein System nennen, das mit Polizeigewalt das Zusammentreten des Parlaments verhindert? In dem Schritt für Schritt Gewerkschaften, demokratische Parteien sowie deren Kultur- und Sportorganisationen verboten werden? Wo nur noch eine Einheitspartei herrscht? Wie ein System, in dem die Presse unter Zensur gestellt wird? In dem der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet wird, damit man ungeniert mit “Notverordnungen” regieren kann? Das politische Gegner ohne Gerichtsverfahren in sogenannte Anhaltelager steckt und sie die Haft auch noch selbst bezahlen lässt?

ÖVP im Argumentationsnotstand

Noch immer ist die ÖVP im Argumentationsnotstand. Denn es gibt keine stichhaltige Begründung dafür, warum die Justizopfer des Unrechtsstaates von 1933 bis 1938 nicht rehabilitiert werden sollen, sofern ihr “Vergehen” die Verteidigung des demokratischen Mehrparteienstaats und des Parlamentarismus war.

Man tut sich halt schwer mit jener Geschichte, die man mit der “Neugründung” namens ÖVP 1945 gerne hinter sich gelassen hätte. Das hat nämlich schon im Gründungsjahr nicht funktioniert. Immerhin waren mit Leopold Figl und Julius Raab zwei prominente ÖVP-Politiker am Aufbau des austrofaschistischen “Ständestaats” beteiligt gewesen. Raab war sogar mit dabei, als am 18. Mai 1930 in Korneuburg feierlich geschworen wurde: “Wir verwerfen den westlich-demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat!”

Und sie hatten nach 1945 auch weniger Scheu vor dem Begriff Faschismus als Khol heute: Immerhin verwendete ihn Bundeskanzler Figl für die Zeit vor 1938 selbst, und im Einstellungsgesetz war sogar offiziell von “Nationalsozialismus und Faschismus” die Rede. Kein vernünftiger Mensch wird Austrofaschismus mit Nationalsozialismus gleichsetzen. Er unterschied sich nicht zuletzt dadurch von der radikaleren Konkurrenz, dass er die Rassenlehre nicht zur staatlichen Norm machte und seinen Gegnern nicht mit dem brutalen Willen zu ihrer Vernichtung gegenübertrat. Doch das macht ihn noch lange nicht zum “Faschismus light” oder zu einer etwas verunglückten Form der Demokratie.

Also: Wenn die ÖVP ihre Neugründung 1945 auch als ideologischen Neubeginn ernst nähme, hätte sie keinen Grund, den Austrofaschismus als höchst problematischen Teil der eigenen Geschichte weiterhin zu ignorieren. Sie käme dann allerdings um eine kritische Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der christlichsozialen Partei in den Dreißigerjahren nicht herum. Ein erster erfreulicher Schritt erfolgte gestern im Justizausschuss: Die ÖVP sperrt sich nicht mehr kategorisch gegen die Rehabilitierung der austrofaschistischen Justizopfer. Khol könnte beruhigt in den wohlverdienten Ruhestand.

“Dollfuß-Opfer: Prammer soll Initiative starten” Der Standard

“Der Standard” vom 17.02.2010                              Seite: 7

Ressort: Innenpolitik

Dollfuß-Opfer: Prammer soll Initiative starten

Wien – Die Grünen haben im Vorfeld des Justizausschusses, der heute, Mittwoch, tagt, in Sachen Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus einen Appell an die Nationalratspräsidenten Barbara Prammer (SPÖ) und Fritz Neugebauer (ÖVP) gerichtet. Die beiden mögen Historiker und Parteien an einen Tisch bringen, um dort die Grundlagen für die Rehabilitierung zu schaffen, sagte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser am Dienstag.

Ähnlich wie bei der Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure schlägt Steinhauser vor, ein Forschungsprojekt zu initiieren. Dabei sollen die Justizakten aus den Jahren 1933 bis 1938 aufgearbeitet werden, um so die Grundlagen für die Einzelfallprüfungen zu schaffen – über die sich SPÖ und ÖVP bereits verständigt haben.

Für Ärger sorgt, dass die Regierung die Zusage einer Finanzhilfe zur Restaurierung der Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz verzögert. Parteikollege Harald Walser fordert nun mittels parlamentarischer Anfragen an das Außenamt und das Kanzleramt Aufklärung. “Ich will wissen, was Österreich zu tun gedenkt? Welche Summe angedacht ist? Und bis wann die Entscheidung fällt?”, so Walser. Kanzler Werner Faymann laufe Gefahr, sich “zur Avantgarde des Rückschritts” zu entwickeln. (APA, pm) Kommentar der anderen S. 38

“Dollfuß-Opfer sollen mit Einzelfall-Prüfung rehabilitiert werden” Die Presse

“Kurier” vom 18.02.2010                                    Seite: 2

Ressort: Innenpolitik

- Philipp Hacker

Dollfuß-Opfer sollen mit Einzelfall-Prüfung rehabilitiert werden

Ein Gesetz, mit dem die Opfer von Unrechtsurteilen aus der NS-Zeit rehabilitiert werden sollen, wurde Ende des Vorjahres beschlossen. Nun gibt es Pläne, dies analog mit den Opfern von Urteilen des Ständestaates zu tun.

Ausgelöst hat die Debatte ein Brief von 97 Historikern, Politologen und Sozialwissenschaftlern an das Parlament. Im Justizausschuss des Nationalrates wurde am Mittwoch ein Antrag der Grünen behandelt, die SPÖ hat schon 2004 einen solchen gestellt, die ÖVP ist gesprächsbereit. Unter der Führung der Nationalratspräsidenten Barbara Prammer (SPÖ) und Fritz Neugebauer (ÖVP) soll bis zum Sommer geklärt werden, wie das Gesetz aussehen könnte.

Es geht um eines der heikelsten Kapitel österreichischer Geschichte: Der christlich-soziale Kanzler Engelbert Dollfuß schaltete 1933 das Parlament aus, im Februar ’34 gab es bewaffnete Kämpfe zwischen der Heimwehr und dem sozialdemokratischen Schutzbund. Unter der Regierung Dollfuß, der ’34 von NS-Putschisten ermordet wurde, gab es auch zahlreiche politisch motivierte (Todes-)Urteile und Haftstrafen bzw. Ausbürgerungen- und eben diese sollen jetzt aufgehoben werden. Oliver Rathkolb, Professor am Institut für Zeitgeschichte, plädiert für eine “doppelte Vorgangsweise: Es gibt klar dokumentierte Fälle, die man von vornherein im Gesetz rehabilitieren kann”. Die übrigen Fälle müssten von einer Historikergruppe geprüft werden, “um sicherzustellen, dass nicht Nazis, die Demokratie und Unabhängigkeit bekämpft haben und verurteilt wurden, rehabilitiert werden”.

Polit-Urteile

Insgesamt gehe es um rund 1000 politische Justiz-Urteile und bis zu 10.000 Haftstrafen und Ausbürgerungen. Rathkolb sieht gute Chancen, dass die Debatte um die Unrechtsurteile auch zu einer Neubewertung von Dollfuß’ Rolle führen kann. Bislang sei die Beurteilung “von Emotion überlagert, weil er von Nazi-Putschisten ermordet wurde”.

Kurt Bauer: “Sozis ja, Nazis nein?” Der Standard

“Der Standard” vom 17.02.2010                             Seite: 38

Ressort: KDA

Sozis ja, Nazis nein?

So erfreulich die Annäherung der “Lager” in der Ständestaat-Debatte auch ist: Die geforderte vollständige Rehabilitierung der Dollfuß-Opfer, über die heute, Mittwoch, im Justizausschuss des Ministerrats verhandelt wird, birgt einige Fußangeln.

Kurt Bauer*

Bei der Standard-Diskussion “Wieso wird immer noch über Dollfuß gestritten” am 11. Februar im randvollen Wien Museum hat Ex-Nationalratspräsident Andreas Khol erstaunliche Aufgeschlossenheit für die Idee einer Rehabilitierung der sozialdemokratischen Februarkämpfer signalisiert. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Grünen aus 2009 und zuletzt ein Schreiben von 97 Forschern an Bundespräsident, Regierung und Parlament haben Bewegung in die ebenso wichtige wie offene Frage des Umgangs mit dem Dollfuß-Schuschnigg-Regime gebracht. – Dazu ist einiges anzumerken.

Gesagt sei einmal, dass die Häftlinge der ständestaatlichen Anhaltelager, von denen im Zusammenhang mit der geforderten Rehabilitierung ebenfalls die Rede war, niemals irgendwer zu irgendwas verurteilt hat. Die mehr oder weniger bedauerlichen Insassen dieser Lager wurden in der Regel wegen ihrer “amtsbekannten politischen Einstellung” auf viele Monate oder sogar Jahre zum “Aufenthalte in einem bestimmten Orte oder Gebiete verhalten”. In den treffenden Worten von Heimwehrführer, Sicherheitsminister und Vizekanzler Fey ging es darum, “Personen nicht erst nach vollbrachter Tat, sondern schon vorher hinter Schloss und Riegel [zu setzen], wenn anzunehmen ist, dass das Wirken dieser Personen nicht einwandfrei ist”.

Schwierige Abwägung

Freiheitsentzug aufgrund eines undifferenzierten Generalverdachtes also. (Übrigens: Ist uns in der aktuellen Tagespolitik zuletzt nicht Ähnliches untergekommen?) Rein bürokratisch-formal wurde die Angelegenheit von den österreichischen Behörden wie die “Schutzhaft” des Dritten Reichs gehandhabt. Freilich sind die Dollfuß’schen Anhaltelager in keiner Weise mit den Hitler’schen Konzentrationslagern zu vergleichen. Aber die Gerichte und Polizeibehörden dieses allerchristlichen Ständestaates haben politische Gegner nicht nur angehalten, sondern sie haben auch verhaftet, verurteilt, arrestiert, eingekerkert, ja hingerichtet. Und zu 70 bis 80 Prozent, so meine begründbare Schätzung, waren Nationalsozialisten davon betroffen.

Militärgerichtshöfe verurteilten Juliputsch-Beteiligte in haarsträubenden Schnellverfahren – nicht selten ohne alle fundierten Beweise, sondern nur aufgrund vager Anschuldigungen und mehr als zweifelhafter Zeugenaussagen – zu enormen Kerkerstrafen oder gar zum Tod. Trotzdem: Kann man diese Leute rehabilitieren?

Nehmen wir den Fall der beiden Bauernknechte Franz Saureis und Franz Unterberger aus Bad Ischl, die ein Standgericht in Wien am 20. August 1934 hängen ließ. Saureis, ein aktiver Nazi, hatte seinem Freund Unterberger, einem ehemaligen sozialdemokratischen Schutzbündler, ein Paket mit Ammonit zur Aufbewahrung gegeben. Dieser hatte die brisante Ware in seiner Gutmütigkeit “aus Kollegialität” angenommen. Allerdings stand seit Mitte Juli 1934 allein auf den Besitz von Sprengstoff die Todesstrafe. Beide mussten sterben. Soll man zumindest Unterberger rehabilitieren? – Die Nazis setzten Saureis wie Unterberger auf die Ehrenliste der “Blutzeugen der Bewegung”.

Sinnvollerweise wird man grundsätzlich alle Nationalsozialisten ausnehmen müssen. Und damit wohl auch jene Suchenden und Irrenden, die mit der NS-Ideologie vielleicht nur in Berührung kamen – wie etwa der am 24. Juli 1934 justifizierte Josef Gerl. Dann bleiben als Anwärter für eine Rehabilitierung allein gesinnungsfeste linke Gegner des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes. Von diesen gehörte der weitaus überwiegende Teil der KP an. Sie bekannten sich zum Sowjetkommunismus und dessen “Woschd” Josef Stalin. Ein blutrünstiges Regime, dessen Opfer schon in den 1930er-Jahren in die Millionen gingen (Stichwörter: Entkulakisierung, Holodomor, Großer Terror). Etwas, was ein österreichischer Kommunist auch damals schon wissen konnte, wenn er es nur wissen wollte. Auf nur annähernd vergleichbare Opferzahlen kam der Nationalsozialismus übrigens Mitte der 1930er-Jahre längst noch nicht. – Andererseits: Wer will verkennen, dass der österreichische Widerstand gegen den Nationalsozialismus 1938 bis 1945 zum überwiegenden Prozentsatz von todesmutigen, opferbereiten Kommunistinnen und Kommunisten getragen wurde. Eben jenen, von denen viele zwischen 1933 und 1938 in den Kerkern des Ständestaates geschmachtet hatten.

Was heißt das nun? Anhängern Stalins das zuerkennen, was man Anhängern Hitlers verweigert?

Damit ich nicht missverstanden werde: Rehabilitierung der Februarkämpfer – unbedingt, rasch! Eine längst überfällige Geste von nach wie vor großer symbolischer Kraft. Der 100. Geburtstag Bruno Kreiskys an 22. Jänner 2011 wäre, wie angeregt wurde, eine passende Gelegenheit dazu. Die Rehabilitierung aller oder ausgewählter Opfer des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes will freilich gut bedacht und diskutiert sein.

*Kurt Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Historische Sozialwissenschaft. Zuletzt erschienen: “Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall”, UTB, 2008;

Andreas Kohl: “Nicht diese Töne, Herr Steinhauser!” Die Presse

“Die Presse” vom 16.02.2010                               Seite: 26

Nicht diese Töne, Herr Steinhauser!

Der Bundeskanzler hat recht. Gesicherte Erkenntnisse fehlen.

von Andreas Khol

In der “Presse” vom 13. Februar tritt der grüne Albert Steinhauser vehement für eine “Rehabilitierung” der Opfer des “Austrofaschismus” ein. Gleichzeitig greift er den Bundeskanzler an, der eine solche Initiative nach Gesprächen mit Historikern “derzeit nicht plant”. Zu Recht, Herr Bundeskanzler. Wort und Ton des Antrags von Steinhauser, dass für das, was er “Rehabilitierung” nennt, gesicherte Erkenntnisse und bei den Antragstellern die richtige Grundeinstellung fehlen.

Steinhauser sitzt über die Vergangenheit zu Gericht. Die Wahl des Begriffs “Austrofaschismus” und die damit verbundene völlig einseitige Betrachtung eines tragischen Kapitels unserer Geschichte sind von Vorurteilen geprägt.

Der Zeitgeschichtler Dieter Binder spricht von einer “Amalgamierung des Opferbegriffs, der verfolgte Sozialdemokraten mit illegalen Nationalsozialisten auf eine Stufe stellt und durch eine groteske Dämonisierung des ,Austrofaschismus’ den Nationalsozialismus verharmloste”. Dan Diner, Professor für Zeitgeschichte in Leipzig und Jerusalem spricht von “Funktionsdikaturen”: autoritäre Regime, wie die Regierung Dollfuß, deren wesentliches Ziel die Erhaltung des Landes war. Stanley Payne, der bedeutendste Faschismusforscher unserer Zeit wörtlich in seinem Standardwerk: “So waren in Österreich – anders als in Deutschland – die nichtfaschistischen Kräfte der Rechten in der Lage, vorbeugend eine eigene autoritäre Regierung zu errichten und den Nazis den Weg zur Macht zu versperren, was vor allem . . . auf die entschlossene Führung des zum Märtyrer gewordenen Dollfuß zurückzuführen war.”

Steinhauser lässt völlig außer Acht, dass viele österreichische Historiker wie Payne der Meinung sind, Dollfuß habe die parlamentarische Demokratie in seinem Staatsstreich gleichsam aus Notwehr beseitigt. Ähnlich wie in Deutschland drohte auch in Österreich eine nationalsozialistische Machtergreifung. Das wollte Dollfuß verhindern.

Unzweideutigkeit ist auch angebracht, wenn es um die Beurteilung jener geht, die gegen die Regierung Dollfuß mit der Waffe in der Hand vorgingen. Der Linzer Professor Roman Sandgruber dazu: “Auf der anderen Seite sind auch die Konzepte, die jene Exponenten des Austromarxismus, wie etwa Richard Bernaschek, die für den Ausbruch des Bürgerkriegs den Anlass boten, 1933/1934 vorlegten und vertraten, von der Demokratie oder ihrer Wiederherstellung weit entfernt und sind in ihrer Nähe zum Nationalsozialismus einerseits, zu Kommunismus und bolschewistischer Diktatur andererseits kritisch hervorzuheben . . .” Sie rehabilitieren?

Einzelprüfung

Die Frage, ob Handlungsbedarf besteht, ist offen. Ein Gesetz im Jahre 1945 hatte alle Verfahren eingestellt und die Rechtsfolgen beseitigt. Es wurde missverständlich Amnestiegesetz bezeichnet, es beabsichtigte aber nicht Amnestie, sondern Beseitigung. Als es um die Rehabilitierung der Deserteure im NS-Staat ging, haben tiefgehende Untersuchungen von Historikern gezeigt, dass ebendieses Gesetz zur Beseitigung des Unrechts nicht ausreicht. Ernsthafte Diskussionen waren auf einer gesicherten Faktenlage möglich. Eine allgemein akzeptierte Regelung wurde im Nationalrat erarbeitet und beschlossen.

In einer ähnlichen Vorgangsweise wären zuerst einmal die historischen Fakten für die Dollfuß-Zeit genau zu untersuchen. Wenn sich dann noch Handlungsbedarf zeigt, dann muss man über eine Einzelprüfung wahrscheinlich weniger Fälle reden. Im Geiste jener Grundeinstellung, wie sie die Parteiobleute von ÖVP und SPÖ, Gorbach und Pittermann, durch ihren gemeinsamen Besuch der Gräber von Opfern beider Seiten im Jahre 1964 ausdrückten.

“Ein langer Kampf nähert sich dem Ende” Wiener Zeitung

“Wiener Zeitung” Nr. 30 vom 13.02.2010                    Seite: 6

Ressort: Inland

Von Walter Hämmerle

Ein langer Kampf nähert sich dem Ende

Koalition einig über Rehabilitierung von Dollfuß-Opfern.

Wien. Am 12. Februar 1934 wurde in Linz ein Parteiheim der Sozialdemokraten nach versteckten Waffen durchsucht. In den Monaten zuvor hatten sich die Spannungen zwischen dem autoritären ständestaatlichen Regime Engelbert Dollfuß’ und der SPÖ mehr und mehr aufgeschaukelt. Es kam zum Widerstand – der Funke, an dem sich der Bürgerkrieg entzündete.

Bis zum 15. Februar kam es zu einem ungleichen Kampf von Bundesheer und Heimwehr gegen den sozialdemokratischen Schutzbund. Nach der Niederlage wurde die SPÖ verboten, ihre Anführer flohen ins Exil, die Spitzen des Schutzbunds wurden verhaftet, einige auch hingerichtet. Dollfuß selbst wurde im Juli 1934 bei einem Putsch-Versuch der Nationalsozialisten ermordet.

Obwohl längst vergangen, bewegt diese Epoche noch immer die Gemüter. 97 Wissenschafter fordern in einem Offenem Brief die Rehabilitierung der Dollfuß-Opfer und die Errichtung eines Denkmals. Die Grünen brachten bereits einen entsprechenden Antrag im Parlament ein.

Nun kommt Bewegung in diese Debatte. SPÖ und ÖVP verständigten sich über eine Einzelfallprüfung der Opfer des Regimes, um nicht die illegalen Nationalsozialisten gleich mit zu rehabilitieren. Im Justizausschuss am Mittwoch soll darüber beraten werden.

Zwar wurden im Rahmen des Opferfürsorge-Gesetzes die politischen Justizopfer der Jahre 1933 bis 1938 bereits rehabilitiert, für den Wiener Zeithistoriker und Mitunterzeichner des Wissenschafter-Briefes Oliver Rathkolb bleibt dennoch noch einiges zu tun: “Es gab allein zehntausend Anhaltungen, also Polizeihaft ohne Anklage, in dieser Zeit, von denen nur die prominenten Fälle aufgearbeitet wurden.” Bruno Kreisky etwa verbrachte sechs Monate unter diesem Titel hinter Gittern.

Der ÖVP zollt Rathkolb in dieser Frage Respekt: “Das ist eine ehrliche Überraschung für mich, dass sich nun etwas bewegt.” Auch wenn das Porträt Dollfuß’ auch weiterhin im ÖVP-Klub hängen wird.