Transparenzpaket
ÖVP und SPÖ haben bei ihrer Regierungsklausur ein Transparenzpaket vorgestellt. Jetzt sind die Gesetzesvorschläge bekannt. Eine Einschätzung:
Parteienfinanzierung
Einschätzung: Genügt nicht!
- Inserate und Sponsoring müssen nicht detailliert offengelegt werden. Wer nicht als Spender aufscheinen will, wird künftig sponsern oder Inserate zahlen.
- Spenden von Interessensvertretungen müssen nicht deklariert werden. Damit bleibt das berühmte Spendenwaschen – jemand spendet einem Interessensverband, der die Spende dann an die Partei weiterleitet – weiter möglich.
- Sachspenden oder Personalüberlassungen sind nicht erfasst.
- Ausreichende strafrechtliche Konsequenzen bei schwerwiegenden Verstößen fehlen.
- Spenden werden erst ab 5 000 Euro offengelegt. Warum eigentlich?
Korruptionsstrafrecht
Urteil: Die Grünen haben sich durchgesetzt. Es gibt einen gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.
- Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten ist gefallen. Künftig machen sich auch Abgeordnete strafbar, wenn sie Geld für parlamentarische Aktivitäten nehmen. Die FPÖ unterstützt deshalb den Antrag nicht. Sie will tatsächlich, dass Abgeordnete nicht umfassend ins Korruptionsstrafrecht einbezogen werden!!! → Chronologie der Auseinnadersetzung um Abgeordnetenkorruption
- Auch Regierungsmitglieder, die auf Grund der Änderungen von 2009 aus den Strafbestimmungen für Amtsträger rausgefallen sind, sind wieder mitumfasst.
- Auch für staatsnahe Unternehmen wie ÖBB, ORF oder ASFINAG gelten wieder die strengeren Korruptionsstrafbestimmungen.
- Das Anfütterungsverbot wurde verschärft. Entscheidend ist künftig, dass Einladungen den Amtsträger beeinflussen sollen, egal ob dann etwas Pflichtwidriges passiert oder nicht.
- Geringe Geschenke (sofern dafür nichts Verbotenes getan wird) sind nicht strafbar. Da die 100 Euro-Grenze aber nicht explizit im Gesetz genannt ist, kann das Gericht im Einzelfall auch strengere Maßstäbe anlegen. Wichtig ist aber, dass jemand der sich immer wieder mit kleinen Beträgen beschenken lässt, sich strafbar macht, weil jetzt sichergestellt ist, dass zusammengerechnet wird.
- Auch im Bereich der Privatwirtschaft werden die Strafbestimmungen verschärft.
Transparenz bei Abgeordneten
Einschätzung: ein Emmentaler mit mehr Lücken als Käse
- Gewählte Mandatare (also etwa Parlaments- und Landtagsabgeordnete) müssen bei der Meldung ihrer Nebentätigkeiten künftig auch das Einkommen beziffern. Die genauen Quellen – beispielsweise aus klassischen Scheinhonoraren wie Beraterverträgen etc. – bleiben aber im Dunklen.
- Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes o0der Aufsichtsrats werden nicht offengellegt.
- Vereinbarungen, wonach dem Abgeordneten während oder nach Beendigung seines Mandats bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden, sollen müssen nicht offengelegt werden.
- Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften ab einer bestimmten Größe müssen nicht bekannt gegeben werden.
- Die Eintragung eines Abgeordneten als Begünstigten einer Stiftung bleibt weiter unbekannt.
- Sanktionen, wenn gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen sind nicht vorgesehen.
Gesamturteil: Wenn die Regierung die Zustimmung der Grünen will, wird sie noch deutlich nachbessern müssen. Einen Grünen Gütesiegel hat sich dieses Paket noch nicht verdient.







