Im Jahr 2011 wurde nach zähen Verhandlungen mit SPÖ und ÖVP und unserem intensiven Drängen ein Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus berschlossen. Manche Stimmen haben damals gemeint, dass solche Gesetze keine Relevanz haben, weil sich dafür niemand interessieren und ohnedies keine Anträge gestellt würden. Tatsächlich gibt es aber bereits die ersten Urteilsaufhebungen. Laut dem Wiener Landesgerichtspräsident Forsthuber hat es bisher 15 Rehabilitierungsanträge gegen. Davon wurden bereits 10 positiv erledigt. Zwei Anträge konnten formal nicht erledigt werden, weil es kein Urteil gab, das aufgehoben werden kann. Das Gesetz spricht aber unmittelbar aus, dass diese urteilslosen Anhaltungen Unrecht waren. Die restlichen Anträge müssen noch entschieden werden.

Vorgestern wurden die Urteile gegen Ludwig Bernascheck, Mitglied des Schutzbundes und späterer stellvertretender Landeshauptmann der SPÖ OÖ, aufgehoben. Am meisten berührt mich aber der Fall von Karl Fischer. Karl Fischer war Trotzkist und wurde während des Austrofaschismus in den sogenannten „Trotzkistenprozessen“ zur Haft verurteilt. Fischer ist übrigens später als Widerstandskämpfer im KZ Buchenwald interniert gewesen und wurde 1947 von den Sowjets als aktiver Trotzkist aus Linz verschleppt und in einem sibirischen Arbeitslager festgehalten. Das Urteil aus dem Austrofaschismus wurde jetzt als letzte der drei Verurteilungen aufgehoben. Damit ist der dreifach verfolgte Fischer auch formalrechtlich voll rehabilitiert.

Im Aufhebungsspruch heißt es „Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1 Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011 wird festgestellt, dass die gegen Karl FISCHER, geb. am 23.9.1918 in Wien, ergangenen Urteile des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 13.8.1937, sowie des Obersten Gerichtshofs vom 23.9.1937, wegen des Verbrechens des Hochverrates (…) rückwirkend als nicht erfolgt gelten“. In der Begründung wird unter anderem  ausgeführt: „Karl FISCHER hat sich schon als 18-jähriger, zwischen 6.3.1933 und 12.3.1938“ gegen das damalige autoritäre Regime gestellt und trat danach auch gegen Nationalsozialismus und Stalinismus auf, was jeweils mehrjährige Haft zur Folge hatte. Auch in der Amtsbescheinigung vom 27.10.1955 wird er als Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich bezeichnet. (…). war somit das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1 Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz mit Beschluss festzustellen.

Es ist eine Freude zu sehen, wie wichtig Fischers Sohn, der schon während der Gesetzesentstehung Kontakt zu mir aufgenommen hatte, die Rehabiltierung war.

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