Heute wird die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt. Gleichzeitig wurden meine parlamentarischen Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung beantwortet. Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist jetzt etwas mehr als ein Jahr in Kraft. Das sind die wichtigsten Eckdaten nach einem Jahr Vorratsdatenspeicherung:
In 312 Fällen gab es Auskunft über die Vorratsdaten.
Bei 438 Delikten wurden die Vorratsdaten abgefragt.
Bei 161 erledigten Rechtssachen soll in 71 Fällen die Vorratsdatenspeicherung einen Beitrag zur Aufklärung geleistet haben.
Die meisten Abfragen der Vorratsdaten hat es nicht bei den schwersten Verbrechen, wie Terrorismus oder Mord, sondern bei Diebstahl (106) oder Stalking gegeben.
Bei 11 Bewilligungen hat der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerde gegen die Beauskunftung von Vorratsdaten erhoben.
Auch bei Delikten wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Abgabenhinterziehung oder verbotener Herstellung von Tabakwaren (!) wurden Vorratsdaten abgefragt.
Im Bereich des Innenministeriums wurden nach dem Sicherheitspolizeigesetz in 8 Fällen die Vorratsdaten abgefragt.
Von 145 speicherungspflichtigen Anbietern haben sich gerade 104 Anbieter bei der Durchlaufstelle, die das Portal für die behördlichen Anfragen ist und Qualitätsstandards garantieren soll, angeschlossen.
Bisher hat der Kostenersatz der SteuerzahlerInnen an die Anbieter im Zusammenhang mit Vorratsdaten ungefähr 2,3 Millionen Euro ausgemacht. Man rechnet mit jährlichen Gesamtkosten von 8 Millionen Euro.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde mit dem Argument eingeführt, es brauche Instrumente gegen Terrorismus und schwerste Straftaten. Tatsächlich kommt sie wie die Zahlen zeigen vor allem bei Diebstählen zur Anwendung. Wenn jetzt von tausenden Diebstählen gerade 16 zusätzlich aufgeklärt worden sind, so zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum bis gar keinen zusätzlichen Nutzen hat. Selbst in jenen in Summe 71 Fällen, wo die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung einer Straftat geführt hat, ist noch nicht gesagt, dass diese Fälle nicht auch anders aufgeklärt werden hätten können. „Erfolg“ und Intensität des Eingriffs durch die Vorratsdatenspeicherung – die Handy- und E-Maildaten von allen BürgerInnen wann sie mit wem telefoniert haben oder wem sie wann ein E-Mail geschickt haben werden präventiv gespeichert – stehen in einem massiven Missverhältnis. Hoffen wir, dass die Klagen in Luxemburg erfolgreich sind!
[…] Steinhauser schreibt in seinem Blog, dass gerade mal eine Hand voll kleinerer Delikte durch die Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt […]