Nach einem Falter-Bericht vom 20.3.2013 wurde bekannt, dass im Jahr 2005 ein Disziplinarverfahren wegen sexueller Belästigung von KollegInnen gegen den damaligen Justizwachebeamten und nunmehrigen FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch eingeleitet wurde. Diese wurde aber nie abgeschlossen, weil ein Bescheid mehrere Monate nicht zugestellt wurde und so Verjährung eingetreten ist.
Die FPÖ verteidigte Lausch mit allen Mitteln. Drei Aussagen belegen, dass die FPÖ argumentierte, die Vorwürfe seien auch inhaltlich widerlegt worden.
In einer OTS der FPÖ vom 19.3.2013 durch deren Generalsekretär Kickl wird behauptet: Sämtliche Vorwürfe gegen Lausch seien hinlänglich widerlegt, das diesbezügliche Disziplinarverfahren wurde am 23. Mai 2006 eingestellt.
In einer OTS der FPÖ vom 20.3.2013 heißt es: Die in den Medien publizierten, über 10 Jahre alten Vorwürfe, weist der freiheitliche Nationalrat Christian Lausch entschieden zurück: „Die Anschuldigungen sind falsch. Der Fall wurde vor 7 Jahren von der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt ordentlich geprüft und die Erhebungen eingestellt.“
In einer OTS der FPÖ vom 22.3.2013 wird durch deren Generalsekretär. Vilimsky argumentiert: „Der mit Hilfe der Grünen vom Stadtmagazin Falter ‚aufgedeckte‘ Fall ist 2006 nicht nur wegen Verjährung, sondern auch wegen offensichtlicher Unglaubwürdigkeit der Vorwürfe rechtswirksam eingestellt worden“, so Vilimsky.
Ich habe zum Fall Lausch eine Anfrage gestellt, weil ich wissen wollte, ob die Vorwürfe – wie behauptet – tatsächlich auch inhaltlich geprüft werden konnten. In der Anfragebeantwortung heißt es: „Die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen C.L. gründete sich auf Verjährung. Eine inhaltliche Prüfung der Anschuldigungspunkte konnte damit nicht erfolgen.“
Die Behauptungen der FPÖ und von Lausch selbst haben sich damit als glatte Unwahrheit entpuppt. Die FPÖ und Lausch haben wider besseren Wissens behauptet, dass sich die Vorwürfe inhaltlich als falsch erwiesen hätten. Übrigens: Gegen jene Frau, die den FPÖ-Abgeordneter Lausch beschuldigt hatte, wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet. In der Anfragebeantwortung wird bestätigt, dass die Erhebung von unberechtigten Vorwürfen ein Grund für ein Disziplinarverfahren wäre. Abgeordneter Lausch hat auch nicht geklagt, obwohl die FPÖ sonst alles und jedes klagt, was ihr klagbar erscheint. Damit ist klar: Die Schutzbehauptungen der FPÖ im Belästigungsfall Lausch sind zusammengebrochen. Lausch soll zurücktreten!
[…] Albert Steinhauser fasst kurz zusammen: “Die Behauptungen der FPÖ und von Lausch selbst haben sich damit als glatte Unwahrheit entpuppt“ http://albertsteinhauser.at/ . […]
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